Eine schier endlose Geschichte!
oder
wie eine Stadtverwaltung
sich respektlos gegenüber ihren Bürgern verhält!
Wild-West in der Josefstraße 54-87
Anklicken der Übersicht führt zur Dokumentation mit allen Details
Ich hoffe, sie lesen mit, die Kölner Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker
und die Kölner Stadtdirektorin Frau Andrea Blome:
Liebe Kölner Bürger, die Ihr einen Rollstuhl oder Rollator benutzen müsst, wehrt Euch gegen das meines Erachtens herzlose Verhalten Euerer zur Zeit noch amtierenden Oberbürgermeisterin und Stadtdirektorin,
die nicht genug für Euch tun. Meldet Stolperfallen im Stadtgebiet und besteht darauf, dass sie beseitigt werden.
Es muss nicht sein, dass diejenigen, die Euch durch die Stadt schieben, immer wieder eine Drehung um 180° mit dem Rollstuhl machen müssen, um ihn über zu hohe Kanten sogenannter Bordsteinabsenkungen zu ziehen, weil Ihr sonst Gefahr lauft, dass Euer Gefährt gegen die Bürgersteigkante knallt und Ihr aus dem Rollstuhl geworfen werdet. Die Nutzer von Rollatoren bitte ich, sich ebenfalls zu wehren. Es muss nicht sein, dass Euer Hilfsmittel, wie bei den Rollstühlen beschrieben, abrupt von Bordsteinkanten ausgebremst werden und Ihr womöglich vornüber stürzt.
Es gibt im Kölner Stadtgebiet unzählige solcher Hindernisse, sprich Gefahrenstellen für Euch.
Sie sind mittlerweile völlig unnötig denn es gibt die passenden Anrampungen-Fertigteile, die gegen die oft zu hoch eingebauten Halbrundbetonsteine ausgetauscht werden müssen.
Die zulässige Kantenhöhe zwischen Straßenebene und Gehweg kann und muss endlich von 3,5 cm auf 0 cm korrigiert und vorgeschrieben werden.
Schon ein geringer Höhenunterschied reicht oft aus, dass die meist kleinen hartgummibereiften Vorderräder Euerer Rollstühle und Rollatoren das Hindernis nicht mehr barrierefrei überrollen können.
Die Mitarbeiter der Kölner Verkehrsdienste und der Polizei müssen zukünftig mit offenen Augen durch die Straßen laufen. Früher konnten wir letztere noch Schutzmänner nennen.
Sie alle müssen wieder lernen, Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechend melden.
Wenn sich nichts ändert, auch mal nachhaken. Der Satz: "Dafür sind wir nicht zuständig", muss ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, wenn er immer wieder von "Betriebsblinden" oder unwilligen Mitarbeitern der Stadt Köln wiederholt wird.
Beherzigen die beiden verantwortlichen Damen diesen Aufruf, wird Köln nicht nur ungefährlicher, vor allem für behinderte Menschen. Es wird auch weniger wochen- und monatelang ausgefallene Ampelsignale, weniger Schlaglöcher und vergessene, die Verkehrsteilnehmer irritierende Beschilderungen und Markierungen längst beendeter Baumaßnahmen geben.
Feuerwehrzufahrten und Rettungswege werden nicht mehr durch Rücksichtslose blockiert, wie das mittlerweile zur Regel geworden ist. Es werden dann auch endlich die seit Jahren völlig verblassten Siegel auf den Hinweisschildern zu Feuerwehrzufahrten erneuert.
Das würde so gemacht, behauptet zwar ein Sprecher der Oberbürgermeisterin, trifft aber nicht zu.
Das Ordnungsamt geht nur dann gegen Falschparker vor, wenn dieses Siegel deutlich erkennbar ist.
Köln, zur Zeit eine der dreckigsten Kultur-Schock-Städte Deutschlands, wird auch sauberer, wenn Verschmutzungen nicht mehr "übersehen" sondern den Zuständigen gemeldet werden.
Der Umgang zwischen Bürgern und Behörden wird freundlicher.
Wenn das alles irgendwann zutrifft, darf Köln mit Recht von sich behaupten, eine saubere Stadt mit Herz zu sein.
Stadtdirektorin Frau Andrea Blome sollte ihren vollmundigen Ankündigungen gegenüber der Presse endlich Taten folgen lassen.
Die Zurückweisung von Dienstaufsichtsbeschwerden unterstützt nur eine Verwaltung, bei der es an vielen Ecken und Enden hakt.
@ Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de @
Vorab zur endlosen Geschichte betreffs der Feuerwehrzufahrt 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62
Selbst Vorgesetzte entpuppten sich als Hardcoreignoranten, das kann man nun nach fast 4 Jahren behaupten, denn noch immer entspricht die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 nicht den Bauvorschriften obwohl die Stadt Köln dafür zuständig ist, diese einzuhalten.
Details dazu, wie zäh Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein können, wenn sie trotzig nicht kooperieren wollen kann man hier nachlesen:
Verkehrsdienst Stadt Köln Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz - Daniela Korn
Dienstag 22. September 2020 10:56 Uhr
Betreff:
Feuerwehrzufahrten 51143 Köln, Josefstraße 54 und 64
Von:
Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Datum:
22.09.2020, 10:56
An:
bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Nachricht-ID:
<a9955f59-71c6-9c7d-c8d4-26a216a09ede@t-online.de>
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Ich erlaube mir, Ihnen eine Bilddokumentation zu senden, mit der Bitte entsprechend einzuschreiten.
mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel
Feuerwehrzufahrt 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62
Eine endlose Geschichte
51143 Köln-Porz Josefstraße 56
Dienstag 18. Februar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, was wann in Bezug auf das angegebene Aktenzeichen unternommen wird.
Mir ist unverständlich, weshalb die Feuerwehrzufahrt nicht umgebaut wird.
Die gesetzlichen Bauvorschriften für Feuerwehrzufahrten werden mit dem Provisorium nicht eingehalten.
Für Löschzüge muss eine korrekt bemessener Untergrund mit der entsprechenden Bepflasterung vorhanden sein. Das ist beim vorhanden Bürgersteig mit den mittlerweile völlig zertrümmerten Gehweg-Platten nicht gegeben.
Die Anrampung durch den an die nicht abgesenkte Bordsteinkante Asphalt ist ein Provisorium, das mittlerweile durch Nachverdichtung wirkungslos geworden ist.
Ich bitte Sie, entsprechendes zu veranlassen, damit die Mängel behoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Das Bauaufsichtsamt Köln, Frau Sabine Pegel bestätigte auf Anfrage, dass die Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62 umgebaut werden muss und zwar von der Stadt Köln, weil es sich um öffentliches Straßenland handelt.
Sie informierte Frau Pia Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, die den Bauhof der Stadt Köln beauftragte, nur das Provisorium auszuführen. Das musste 2x gemacht werden, weil die erste Anrampung zu kurz war.
Ich hatte das Frau Pegel mitgeteilt. Ich vermute deshalb eine Trotzreaktion, dass der korrekte Umbau bisher unterblieb.
Sie ziehen nun alle an einem Strang, die Kölner Stadtverwalter und ignorieren meine Rückfragen. Das geht zu Lasten der Sicherheit von mehreren hundert Menschen, die in den 5 Großwohngebäuden in 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62 verteilt auf 189 Wohnungen leben. Die Feuerwehrzufahrt hätte korrekterweise von Beginn an vorschriftsmäßig gebaut werden müssen.
Erwähnenswert ist auch, dass das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, ebenfalls Frau Schmitz es unterlassen hatte, 3 Poller zu entfernen, die die benachbarte Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten. Sie hat meine Hinweise ignoriert.
Ich musste die Berufsfeuerwehr Köln einschalten, die dann das Entfernen der Poller veranlasste.
Sämtliche Vorgänge und Schriftverkehre habe ich dokumentiert. Auch die daraus resultierenden Trotzreaktionen, die noch immer nicht unterbleiben!
Sehr geehrte Frau Pegel,
März/April 2021 hatten Sie veranlasst, dass die Feuerwehrzufahrt zumindest mit einer provisorischen Anrampung versehen wurde, weil die Bordsteinabsenkung fehlt.
Mittlerweile ist die Anrampung so sehr nachverdichtet, dass die Kante wieder Schäden an Fahrzeugen verursachen kann, die den Rettungsweg befahren müssen. Außerdem sind zahlreiche Gehwegplatten komplett zertrümmert.
Bitte veranlassen Sie, dass die Bordsteinabsenkung und die vorgeschriebene Bepflasterung durchgeführt werden.
Weil die Zufahrt nicht als solche zu erkennen ist, stellen Dauerparker in ihrem Bereich ihre Fahrzeuge ab.
Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz duldet das, weil die Bordsteinabsenkung fehlt.
Selbst das amtliche Siegel auf dem Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- und die Markierung mit weißem Sperrbalken ändern nichts an dieser Duldung.
Zu allem Übel werden in der Zufahrt, die zum Stellplatz für Löschzüge vor dem Großwohngebäude führt, beidseitig bis zu 10 volle Müllcontainer abgestellt,
die ebenfalls einen ungehinderten Notfalleinsatz unmöglich machen.
Bitte teilen Sie mir mit, wann mit der Durchführung des Umbaus zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
Dienstag 10. Dezember 2024
Die 3. Mail an Frau Pegel, nachden sie bisher nicht antwortete
mit Weiterleitung an Bauaufsichtsamt Köln und Bürgerbeschwerden Köln
Donnerstag 19. Dezember 2024 8:09:00 Uhr
So praktiziert die Stadt Köln ihre Barrierefreiheit den Bürgern gegenüber!
Sehr geehrter Herr Riedel,
Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wurde geprüft.
Ich bin nicht verpflichtet Ihnen weitere Auskunft über das Verfahren zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Bauaufsichtsamt
Sondergenehmigungen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: stadt.koeln
Selbstverständlich habe ich den Vorgang nicht ad Acta gelegt,
sondern das Team Bürgerbeschwerden der Stadt Köln um deren Eingreifen gebeten
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!
Auf mein Schreiben vom Donnerstag, 19. Dezember 2024 11:57:52
habe ich außer einer Eingangsbestätigung bisher noch keine Antwort erhalten.
Bitte teilen Sie mir mit, wann die Feuerwehrzufahrt (Siehe beigefügtes Foto)
den baugesetzlichen Vorschriften entsprechend umgebaut
und das Provisorium von Anfang April 2021 (Aktenzeichen 63/597/0021/2021 Josefstraße 54-62)
durch die Bordsteinabsenkung und Neubepflasterung ersetzt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Außer den Bestätigungen, dass meine e-Mails gelesen wurden erfolgte keine weitere Reaktion.
Deshalb habe ich erneut an das Bauaufsichtsamt geschrieben
Mittwoch 15. Januar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte teilen Sie mir mit, wann die Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62
den baugesetzlichen Vorschriften entsprechend umgebaut
und das Provisorium von Anfang April 2021 durch die Bordsteinabsenkung
und Neubepflasterung ersetzt wird?
Ein Übersichtsfoto habe ich als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
Die Stadt Köln hat geantwortet!
Sehr geehrter Herr Riedel,
bezüglich der Feuerwehrzufahrt besteht Seitens der Berufsfeuerwehr Köln, sowie der Bauaufsicht keine Beanstandungen. Die erforderliche Maßnahmen zur Ausbesserung (Anrampung) wurde bereits 2021 ausgeführt.
Ihre Frage bezüglich der Gehwegplatten, habe ich an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Prüfverfahren
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: stadt.koeln
www.facebook.com/stadt.koeln50
Meine Anmerkung dazu:
Klüngelei in Reinkultur!
Die Stadt Köln scheut nicht davor zurück, sie zu praktizieren und liefert Beweise dafür.
Wen wundert es, wenn Bürger dabei zu Schaden kommen und es letztendlich unmöglich gemacht wird,
Verantwortliche zu ermitteln.
Wenn dieses Bollwerk gegen die Interessen der Bürger so belassen wird,
dürfen die sich dieser nicht wundern, denn sie selbst sind es, die untätig bleiben.
In der beschriebenen Dokumentation geht es um eine Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz,
die nicht vorschriftsmäßig von der Stadt gebaut wurde.
Es fehlt die Bürgersteigabsenkung und die Bepflasterung, über die Löschzüge und Rettungsfahrzeuge zum Einsatzort fahren müssen. Die Gehweg-Platten, die nicht für solche Lasten ausgelegt
sind werden zertrümmert und immer wieder ausgetauscht. Der Steuerzahler zahlt das.
Der Schriftverkehr mit der Stadt Köln zeigt, dass Besserwisserei und Trotz federführend sind.
Deshalb dokumentiere ich das und veröffentliche es.
Aktuell
Diese Kritik mag zu den offensichtlichen Trotzreaktionen geführt haben,
ohne Rücksicht auf etwaige Gefährdung der Unversehrtheit von "Schutzbefohlenen" (Bürger)
Montag 7. März 2022 Meine Anmerkung für die Leser der Dokumentation:
Es dauerte bis zum 16. März 2021 bis mir das Bauaufsichtsamt bestätigte, dass die Bordsteinkante in diesem Bereich zu hoch ist.
Weder das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Frau Pia Schmitz und das Amt für Verkehrsmanagement, Herr Werter noch der Verkehrsdienst/Ordnungsamt Stadtbezirk Porz Frau Daniela Korn/ Herr Sascha Banach haben sich mit dem Thema beschäftigt. Alle Genannten haben mir die Arbeit zugemutet, die notwendigen Schritte einzuleiten, bis der Mangel behoben wurde.
Die Mitteilung vom Bauaufsichtsamt:
Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 12. Januar 2021 17:53
An: bauaufsichtsamt@stadt-köln.de; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Betreff: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation.Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten.
Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz
Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln können nur dann gegen Dauerparker, die ihr Fahrzeug auf der Dreieck-Markierung abstellen vorgehen, wenn die Zufahrt zu den Wohnblocks Josefstraße 54 bis 62 als solche zu erkennen ist.
Dazu müssten die Fußwegplatten durch Verbundsteine ersetzt werden. Die Bordsteinkante muss durch einen abgesenkten Bereich ersetzt werden um eindeutig als Zufahrt, auch Feuerwehrzufahrt erkennbar zu sein. Erst dann gilt die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und 5.
Zur Zeit wird die Feuerwehrzufahrt vor allem für Löschzüge durch Dauerparker blockiert.
Bitte teilen Sie mir mit ob und wann Sie diese Anpassungen veranlassen.
Am 13.01.2021 um 09:43 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:
Sehr geehrter Herr Riedel,
bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt. Erst dann können die Kollegen aktiv werden. Da es sich bei dem Gebäude um eine WEG handelt, muss diese auch den Beschluss fassen den Bordstein abzusenken. Der leichtere Weg wäre allerdings eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr durchzuführen. Diese wird dann feststellen, das der B-Stein zur Überfahrung von Einsatzfahrzeugen abgesenkt werden muss. Das Protokoll reichen Sie dann mit dem Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. der Verwalter, wie vorher beschrieben, ein. Die Kosten gehen dann zu Lasten der WEG.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Abteilung Straßenbau
665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-27087
Fax: 0221/221-28711
E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de
Dienstag 10. September 2024
Anmerkung zur Dokumentation:
Obwohl ich erreichen konnte, dass für die Rettungsfahrzeuge zumindest eine Anrampung an die Bordsteinkante gebaut wurde, duldet der Verkehrsdienst/Ordnungsamt Stadtbezirk Porz noch immer das Parken auf der durch eine weiße Schrägmarkierung gekennzeichneten Fläche.
Ich schließe nicht aus, dass auf die Bordsteinabsenkung verzichtet wurde, um dem Verkehrsdienst/Ordnungsamt Stadtbezirk Porz die Möglichkeit zu belassen, ihren Ermessensspielraum zu erhalten, das Parken auf der Sperrfläche zu dulden.
Die Fotos zeigen, dass selbst die Anrampung erst nach 2 Anläufen korrekt erledigt wurde, nachdem ich Frau Sabine Pegel von der Bauaufsicht informierte.
Auf die sinnvolle, eindeutig eine Zufahrt begrenzende Bordsteinabsenkung, wurde verzichtet.
Am 30. März 2021 wurde das Provisorium fertiggestellt.
Mittlerweile behaupte ich, dass es eine der Trotzreaktionen vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung ist, die von den anderen informierten Behörden und
auch vom SPD Vorsitzenden im Rat der Stadt Köln Herrn Christian Joisten unterstützt wird, das unzulässige Provisorium so zu belassen.
Bis die Zuständigen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, wird diese endlose Geschichte veröffentlicht und aktualisiert!
Samstag 25. Mai 2025 2024
Sonntag 28. April 2024
Donnerstag 21. März 2024
Das Provisorium wurde noch immer nicht durch die vorgeschriebene Bauweise,
die für eine Feuerwehrzufahrt gilt ersetzt!
Aktueller Stand
Google-Earth-Übersicht der Feuerwehrzufahrten Josefstraße 54 und 64
Freitag 1. Dezember 2023
Nichts hat sich bisher getan!
Sie bleiben weiterhin trotzig und erledigen nicht ihre Arbeit.
Dass dadurch Menschen unnötiger Gefahr ausgesetzt wurden, kommt erst dann zu r Sprache, wenn bei einem Löscheinsatz, die Rettungsfahrzeuge erst verspätet den Löschplatz erreichen konnten und dadurch wertvolle Zeit verging, die Menschenleben kostete.
Wo endet Ignoranz und Rechthaberei?
Hier dokumentiert: Die Häufigkeit der Blockade des Rettungswegs, verursacht durch geduldetes Falschparken!
Das könnte beendet werden durch die vorgeschriebene deutlich als Zufahrt erkennbare Bordsteinabsenkung.
Ich habe außerdem empfohlen, eine weiße Zickzack-Markierung vor der Zufahrt aufzutragen.
Weitere Details hier anklicken:
Christian Joisten (SPD)
Feuerwehrzufahrt 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62
Trotzreaktionen
Schriftverkehr
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
Dienstag 15. April 2025
Betreff: Beschwerde wegen Untätigkeit der Stadtverwaltung Köln – Umsetzung einer baurechtlich vorgeschriebenen Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54-62, 51143 Köln-Porz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da die Stadtverwaltung Köln trotz mehrfacher Aufforderung und einer Fristsetzung zum 15. April 2025 keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54-62 in 51143 Köln-Porz den baurechtlichen Vorschriften gemäß der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) anzupassen.
Dies stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bewohner dar.
Sachverhalt:
Seit 2021 dokumentiere ich die unzureichende Situation der Feuerwehrzufahrt zu einem Großwohngebäude mit 189 Wohneinheiten:
Parkende Fahrzeuge und bis zu zehn Müllcontainer blockieren regelmäßig den Rettungsweg, trotz Sperrmarkierungen und Hinweisschildern (siehe beigefügte Fotos).
Die provisorische Anrampung von 2021 ist wirkungslos; die Gehwegplatten sind zertrümmert und nicht für schwerlastfahrende Fahrzeuge geeignet.
Es fehlt eine Bordsteinabsenkung und eine dauerhafte, baurechtlich vorgeschriebene Bepflasterung.
Bisherige Korrespondenz:
Ich habe das Bauaufsichtsamt Köln (Frau Sabine Pegel) mehrfach angeschrieben (u.a. am 19. Dezember 2024, 15. Januar 2025, 18. Februar 2025). Am 10. März 2025 forderte ich die Oberbürgermeisterin Frau Reker mit Fristsetzung zum 15. April 2025 auf, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen (Schreiben beigefügt). Das Bauaufsichtsamt verweigert jedoch weiterhin die Umsetzung und erklärte am 28. Februar 2025, keine weiteren Anfragen mehr zu beantworten. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie die Polizeiwache Porz haben ebenfalls nicht reagiert.
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften:
Gemäß § 5 BauO NRW (Zufahrten und Löschwasserversorgung) müssen Feuerwehrzufahrten folgende Anforderungen erfüllen:
Freihaltung: Zufahrten für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden (§ 5 Abs. 1 BauO NRW).
Befahrbarkeit: Sie müssen so beschaffen sein, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen jederzeit sicher befahren werden können (§ 5 Abs. 2 BauO NRW). Dies erfordert eine geeignete Bepflasterung und Bordsteinabsenkung, die hier fehlen.
Breite und Tragfähigkeit: Die Zufahrt muss eine Mindestbreite von 3 Metern haben und für schwere Fahrzeuge ausgelegt sein (§ 5 Abs. 3 BauO NRW).
Die aktuelle Situation in der Josefstraße 54-62 erfüllt diese Vorschriften nicht, da der Weg blockiert, die Oberfläche ungeeignet und die Bordsteine nicht abgesenkt sind.
Bitte um Prüfung:
Ich bitte Sie, die Untätigkeit der Stadtverwaltung Köln zu überprüfen und die Stadtverwaltung anzuweisen, die Feuerwehrzufahrt umgehend den Vorschriften anzupassen. Konkret fordere ich:
Regelmäßige Kontrollen und Durchsetzung der Parkverbote im markierten Bereich.
Klare Regelungen und Überwachung zur Abstellung von Müllcontainern.
Umbau der Zufahrt (Bordsteinabsenkung, geeignete Bepflasterung) gemäß BauO NRW.
Sensibilisierung der Anwohner durch Informationskampagnen oder zusätzliche Schilder.
Ich habe diesem Schreiben eine Übersichtskarte (Google Earth) sowie Fotos unterschiedlichm Datums beigefügt, die die Probleme verdeutlichen. Für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
Josefstraße 56
Telefon 02203 9771947
Mobil: 0177 2750495
Anlagen:
Schreiben vom 10. März 2025 an die Oberbürgermeisterin von Köln:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
ich wende mich an Sie, da ein seit Jahren bestehendes Sicherheitsproblem in der Josefstraße 54-64 in Köln-Porz trotz wiederholter Hinweise an das Bauaufsichtsamt, den Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie die Polizeiwache Porz nicht gelöst wurde.
Die Feuerwehrzufahrt zu einem Großwohngebäude ist regelmäßig blockiert und erfüllt nicht die baurechtlichen Anforderungen, was im Notfall eine Gefahr für Menschenleben darstellt.
Sachverhalt:
Seit 2021 dokumentiere ich die unzureichende Situation der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54-64: Parkende Fahrzeuge und bis zu zehn Müllcontainer blockieren regelmäßig den Rettungsweg, trotz Sperrmarkierungen und Hinweisschildern (siehe Fotos vom 19. November 2024).
Die provisorische Anrampung von 2021 ist mittlerweile wirkungslos, die Gehwegplatten sind zertrümmert und nicht für schwerlastfahrende Fahrzeuge geeignet.
Es fehlt eine Bordsteinabsenkung und eine dauerhafte, baurechtlich vorgeschriebene Bepflasterung.
Bisherige Korrespondenz:
Ich habe das Bauaufsichtsamt (Frau Sabine Pegel) mehrfach angeschrieben (u. a. am 19. Dezember 2024, 15. Januar 2025, 18. Februar 2025), jedoch wurde mein Anliegen nicht ernsthaft bearbeitet.
Das Bauaufsichtsamt behauptet, die Zufahrt sei geeignet, ignoriert jedoch die tatsächlichen Gegebenheiten (blockierte Wege, ungeeignete Oberfläche).
In der letzten Antwort vom 28. Februar 2025 erklärte das Amt, keine weiteren Anfragen mehr zu beantworten, was ich als unzumutbar empfinde.
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie die Polizeiwache Porz haben bisher ebenfalls nicht reagiert.
Dringender Handlungsbedarf:
Ich bitte Sie dringend, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
Regelmäßige Kontrollen und Durchsetzung der Parkverbote in den markierten Feuerwehrzufahrtsbereichen.
Klare Regelungen und Überwachung zur Abstellung von Müllcontainern, um den Rettungsweg freizuhalten.
Umbau der Zufahrt (Bordsteinabsenkung, geeignete Bepflasterung) gemäß den Vorschriften der Bauordnung NRW.
Sensibilisierung der Anwohner durch Informationskampagnen oder zusätzliche Schilder.
Eskalation:
Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sehe ich mich gezwungen, die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einzuschalten und die Öffentlichkeit (z. B. durch lokale Medien) über die unzureichende Bearbeitung dieses Sicherheitsproblems zu informieren.
Ich habe diesem Schreiben eine Übersichtskarte (Google Earth) sowie Fotos vom 19. November 2024, 13. und 26. Januar 2025 beigefügt, die die Probleme verdeutlichen. Ich bitte um eine Rückmeldung bis spätestens 15. April 2025, um den Fortschritt der Bearbeitung zu erfahren.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel
Anlagen:
Google-Earth-Übersicht der Feuerwehrzufahrten Josefstraße 54 und 64
2 Fotos vom 19. November 2014
Foto vom 13. Januar 2025
Foto vom 26. Januar 2025
Die Fotos, die alle Details der Unterlassungen in Bild und Wort zeigen:
Google-Earth-Übersicht der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62
Google-Earth-Übersicht der Feuerwehrzufahrten Josefstraße 54 und 64
2 Fotos vom 19. November 2024
Foto vom 26. Januar 2025
Antwort der Bezirksregierung Köln auf die Beschwerde wegen Untätigkeit der Stadtverwaltung Köln
Dezernat 35 – Obere Bauaufsicht
Postanschrift: 50606 Köln
Lieferanschrift: Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln
Telefon: +49 221 147 -2294
Telefax: +49 221 147 - 2615
E-Mail: martin.zimelka@bezreg-koeln.nrw.de
Martin Zimelka
Von
martin.zimelka@bezreg-koeln.nrw.de
An
humbuch@t-online.de
Hans Georg Riedel
Betreff
35.21 – 35/ 2025 Beschwerde wegen Untätigkeit der Stadtverwaltung Köln
Dienstag, 22 Apr 2025 13:32:51 +0000
35.21 – 35/ 2025
Feuerwehrzufahrt
Köln, Josefstr. 54 - 64
Ihre Eingabe vom 15.04.2025
Sehr geehrter Herr Riedel,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 15.04.2025. Da ich mit dieser Angelegenheit bisher noch nicht befasst war, habe ich Ihr Schreiben zunächst an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln – Bauaufsichtsamt – weitergeleitet und um Prüfung und Bericht gebeten. Sobald mir der angeforderte Bericht vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen, so lange bitte ich um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Zimelka
Dezernat 35 – Obere Bauaufsicht
Postanschrift: 50606 Köln
Lieferanschrift: Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln
Telefon: +49 221 147 -2294
Telefax: +49 221 147 - 2615
E-Mail: martin.zimelka@bezreg-koeln.nrw.de
Sonntag 1. Juni 2025
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
Josefstraße 56
Betreff
35.21 – 35/ 2025 Beschwerde wegen Untätigkeit der Stadtverwaltung Köln
Ihr Antwortschreiben von Dienstag, 22 Apr 2025 13:32:51 +0000
35.21 – 35/ 2025
Feuerwehrzufahrt
Köln, Josefstr. 54 - 64
Meine Eingabe vom 15.04.2025
Sehr geehrter Herr Zimelka,
bisher hat sich nichts getan.
Bitte teilen Sie mir mit, wann endlich die Feuerwehrzufahrt den bautechnischen
Vorschriften entsprechend umgebaut wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
2. Antwort der Bezirksregierung Köln auf die Beschwerde wegen Untätigkeit der Stadtverwaltung Köln
35.21 – 35/ 2025
Feuerwehrzufahrt
Sehr geehrter Herr Riedel,
ihr Schreiben vom 01.06.2025 habe ich erhalten. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 22.04.2025 bereits mitgeteilt hatte, habe ich Ihr Schreiben zunächst an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln – Bauaufsichtsamt – weitergeleitet und um Prüfung und Bericht gebeten. Die Stadt Köln hatte mit Schreiben vom 27.05.2025 um Fristverlängerung zur Abgabe des Berichtes gebeten. Ich bin dieser Bitte nachgekommen. Sobald mir der angeforderte Bericht vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen, so lange bitte ich um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Zimelka
Ich habe Grok, die künstliche Intelligenz von 'X' gefragt:
Ich bin Deiner Empfehlung gefolgt und habe eine Beschwerde gegen die Stadtverwaltung Köln, Bauaufsichtsamt bei der Bezirksregierung eingelegt wegen Untätigkeit der Behörde. Nach 6 Wochen habe ich nachgefragt und diese Antwort erhalten:
35.21 – 35/ 2025Feuerwehrzufahrt
Sehr geehrter Herr Riedel,
ihr Schreiben vom 01.06.2025 habe ich erhalten. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 22.04.2025 bereits mitgeteilt hatte, habe ich Ihr Schreiben zunächst an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln – Bauaufsichtsamt – weitergeleitet und um Prüfung und Bericht gebeten. Die Stadt Köln hatte mit Schreiben vom 27.05.2025 um Fristverlängerung zur Abgabe des Berichtes gebeten. Ich bin dieser Bitte nachgekommen. Sobald mir der angeforderte Bericht vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen, so lange bitte ich um Geduld.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Zimelka-- Schriftzug und Logo der BezirksregierungDezernat 35 – Obere BauaufsichtPostanschrift: 50606 KölnLieferanschrift: Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln
Telefon: +49 221 147 -2294
Telefax: +49 221 147 - 2615
E-Mail: martin.zimelka@bezreg-koeln.nrw.de
Wie bewertest Du diese? Wann soll ich nachhaken, wenn auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt nicht umgebaut wird Ort: 51143 Köln-Porz Josefstraße 54-62
Bewertung der Antwort
Die Antwort der Bezirksregierung Köln ist sachlich und formal korrekt, jedoch wenig konkret in Bezug auf Fortschritte oder eine klare zeitliche Perspektive. Folgende Punkte sind zu beachten:
Positive Aspekte:
Die Bezirksregierung bestätigt den Eingang Ihrer Beschwerde und Ihrer Nachfrage.
Es wird deutlich, dass die Angelegenheit an die Stadt Köln (Bauaufsichtsamt) weitergeleitet wurde und ein Bericht angefordert wurde.
Die Bezirksregierung hat der Stadt Köln eine Fristverlängerung gewährt, was zeigt, dass die Angelegenheit bearbeitet wird, wenn auch verzögert.
Es wird zugesichert, dass Sie unaufgefordert informiert werden, sobald der Bericht vorliegt.
Kritische Punkte:
Es fehlt eine konkrete Angabe, bis wann die Stadt Köln den Bericht liefern soll. Die gewährte Fristverlängerung ist nicht zeitlich begrenzt erwähnt, was die Angelegenheit in der Schwebe lässt.
Es gibt keine Information darüber, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Köln plant, um das Problem der Feuerwehrzufahrt zu lösen.
Die Antwort gibt keinen Hinweis darauf, wie lange Sie insgesamt warten müssen, bis eine Lösung für die Feuerwehrzufahrt (Josefstraße 54-62, 51143 Köln-Porz) umgesetzt wird.
Die Aufforderung, Geduld zu haben, ist wenig hilfreich, wenn die Untätigkeit der Stadt Köln bereits der Grund für Ihre Beschwerde war.
Rechtliche Einschätzung:
Nach deutschem Verwaltungsrecht (§ 63 VwVfG NRW) sind Behörden grundsätzlich verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu handeln. Sechs Wochen seit Ihrer Beschwerde sind bereits eine lange Zeit, insbesondere wenn es sich um ein sicherheitsrelevantes Thema wie eine Feuerwehrzufahrt handelt.
Die Weiterleitung an die Stadt Köln und die Fristverlängerung sind rechtlich zulässig, aber die Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde hat die Pflicht, die Angelegenheit zu überwachen und bei weiterer Untätigkeit einzugreifen.
Empfehlung: Wann und wie nachhaken?
Zeitpunkt für eine Nachfrage:
Da die Stadt Köln am 27.05.2025 um eine Fristverlängerung gebeten hat, sollten Sie der Bezirksregierung etwa 4 Wochen (also Mitte/Ende Juni 2025) Zeit geben, um den Bericht zu erhalten und zu prüfen. Eine angemessene Frist für die Berichtserstellung könnte 4–6 Wochen betragen, abhängig von der Komplexität.
Wenn Sie bis Ende Juni 2025 (spätestens 30.06.2025) keine Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie nachhaken. Notieren Sie sich diesen Termin, um die Angelegenheit im Blick zu behalten.
Vorgehensweise beim Nachhaken:
Schreiben Sie erneut an Herrn Martin Zimelka (E-Mail: martin.zimelka@bezreg-koeln.nrw.de) und berufen Sie sich auf Ihr Schreiben vom 01.06.2025 sowie die Antwort vom 27.05.2025.
Fordern Sie höflich, aber bestimmt, eine konkrete Auskunft über den Stand der Berichtserstellung und einen verbindlichen Zeitplan für die Lösung des Problems (Umsetzung der Feuerwehrzufahrt).
Erwähnen Sie die Dringlichkeit, da es sich um eine sicherheitsrelevante Angelegenheit handelt (z. B. Gefährdung durch fehlende oder unzureichende Feuerwehrzufahrt).
Optional können Sie andeuten, dass Sie bei weiterer Verzögerung weitere Schritte prüfen (z. B. Einschaltung eines Anwalts oder Beschwerde bei einer übergeordneten Instanz wie dem Innenministerium NRW).
Mögliche weitere Schritte:
Falls bis Ende Juli 2025 keine zufriedenstellende Rückmeldung oder Lösung vorliegt, könnten Sie:
Eine erneute formelle Beschwerde bei der Bezirksregierung einreichen und auf Untätigkeit der Stadt Köln sowie der Bezirksregierung hinweisen.
Einen Anwalt für Verwaltungsrecht konsultieren, um eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht zu ziehen.
Die zuständige Feuerwehr oder das Ordnungsamt vor Ort informieren, da die fehlende Feuerwehrzufahrt ein akutes Sicherheitsrisiko darstellen könnte.
Eine Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landtags NRW oder dem Innenministerium NRW in Erwägung ziehen.
Dokumentation:
Dokumentieren Sie alle Schreiben, Antworten und Fristen sorgfältig. Notieren Sie sich die Referenznummer (35.21 – 35/2025) für jede Kommunikation.
Falls möglich, überprüfen Sie vor Ort (Josefstraße 54-62, 51143 Köln-Porz), ob bauliche Maßnahmen begonnen haben, und dokumentieren Sie den Ist-Zustand (z. B. Fotos).
Vorschlag für ein Nachfass-Schreiben (falls nötig):
markdown
Sehr geehrter Herr Zimelka,
unter Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.05.2025 (Az. 35.21 – 35/2025) und mein Schreiben vom 01.06.2025 bitte ich um eine Rückmeldung zum aktuellen Stand der Berichtserstellung durch die Stadt Köln bezüglich der Feuerwehrzufahrt an der Josefstraße 54-62, 51143 Köln-Porz.
Da es sich um ein sicherheitsrelevantes Anliegen handelt, bitte ich um Mitteilung, bis wann der Bericht vorliegt und welche konkreten Maßnahmen geplant sind, um die Untätigkeit der Stadt Köln zu beheben. Ich bitte um eine Antwort bis spätestens [Datum, z. B. 07.07.2025].
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Fazit
Die Antwort der Bezirksregierung zeigt, dass Ihre Beschwerde bearbeitet wird, aber die Verzögerung und die unkonkrete Frist sind unbefriedigend. Haken Sie spätestens Ende Juni 2025 nach, wenn keine Rückmeldung erfolgt, und betonen Sie die Dringlichkeit. Behalten Sie die Angelegenheit im Blick, da die Bezirksregierung verpflichtet ist, bei Untätigkeit der Stadt Köln einzugreifen.
Falls Sie weitere Unterstützung beim Verfassen von Schreiben oder bei der Einschätzung der Sachlage benötigen, lassen Sie es mich wissen!