Bauaufsichtsamt

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Es ist das Letzte, was dem Leser der Dokumentionen zugemutet wird!
Mehr davon und ständig aktualisiert auch hier:
Das Letzte! 

Dienstag 28. März 2023

Wenn sich das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung trotzig widersetzt,
Selbstverständlichkeiten umzusetzen, die auch von der Kölner Bauaufsichtsbehörde gefordert wurden, dann kommt das Gezeigte dabei heraus.
Alle Beteiligten "Verwalter" und deren Vorgesetzte sind sich aber darin einig,
sich nicht gegenseitig auf die Füße zu treten.
Das Ergebnis: Rücksichtslose gefährden und Schikanieren die Mensch in ihrem Umfeld.
Jetzt nach fast 3 Jahren zeigt die Dokumentation, dass es so nicht weitergehen darf!
Mittwoch 1. Juli 2020

Betreff:

Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:01.07.2020, 11:03 An:bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, info@anke-bruhns.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<08a2ecd1-c074-09fd-5cae-c21e0285a8e4@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.9.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------F0F7C73DD92CD237C5B998B4" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob und wann die Feuerwehrzufahrt 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 für etwaige Lösch- und Rettungseinsätze wieder benutzt werden kann.Die Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der Stadt Köln 375/1-Gefahrenabwehr, schrieb mir auf Anfrage, dass sie auf diese Feuerwehrzufahrt, die den Lösch- und Rettungseinsatz beschleunigt nicht verzichten kann. Das amtliche Siegel, das die Feuerwehrzufahrt als solche ausweist, ist völlig verblasst könne aber erst dann durch ein neues ersetzt werden, wenn Sperrpfosten, die derzeit die Zufahrt zu sehr einschränken in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für Verkehrstechnik entfernt wurden. Eine Zufahrt könne nur dann gesiegelt werden, wenn sie auch als solche von der Feuerwehr genutzt werden könne.
Bitte sehen Sie sich die 6 Fotos an.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Dienstag 22. September 2020 10:56 Uhr

Betreff:

Feuerwehrzufahrten 51143 Köln, Josefstraße 54 und 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:22.09.2020, 10:56 An:bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<a9955f59-71c6-9c7d-c8d4-26a216a09ede@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------5F6CD1E375A5340A553FF2E8" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Ich erlaube mir, Ihnen eine Bilddokumentation zu senden, mit der Bitte entsprechend einzuschreiten.
mit freundlichen Grüßen,Hans Georg Riedel

Montag 7. März 2022 Meine Anmerkung für die Leser der Dokumentation:
Es dauerte bis zum 16. März 2021 bis mir das Bauaufsichtsamt bestätigte, dass die Bordsteinkante in diesem Bereich zu hoch ist.
Weder das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Frau Pia Schmitz und das Amt für Verkehrsmanagement, Herr Werter noch der Verkehrsdienst/Ordnungsamt Stadtbezirk Porz Frau Daniela Korn/ Herr Sascha Banach haben sich mit dem Thema beschäftigt. Alle Genannten haben mir die Arbeit zugemutet, die notwendigen Schritte einzuleiten, bis der Mangel behoben wurde.
Die Mitteilung vom Bauaufsichtsamt:

Die Container blockieren nicht nur die Feuerwehrzufahrt, sie nehmen auch den Nutzern der Ein- und Ausfahrt,Anwohnern der Wohnblocks Josefstraße 54 bis 64 die Sicht beim Einbiegen in die Josefstraße. 
Dienstag 22. September 2020 12:30 Uhr

Betreff:

Temporärer Fußgängerüberweg
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:22.09.2020, 12:30 An:bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, alexandra.foxius@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, sascha.banach@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<7db25237-9b9e-7884-98ad-bd05db315f0a@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------B52E1850671404B15C087D9B" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bitte sehen Sie sich die Bilddokumentation an.Ich bin überzeugt davon, dass Sie das Gezeigte so nicht belassen werden.
Mit freundlichen Grüßen,Hans Georg Riedel

Montag 7. März 2022 Meine Anmerkung für die Leser der Dokumentation:

Es blieb mir überlassen, die weitere Initiative und den damit verbundenen Arbeitsaufwand zu übernehmen, bis die Stadt Köln diesen Müllablageort in 51143 Köln-Porz Josefstraße 64 durch einen unweit gelegenen andereren ersetzen ließ, den ich vorgeschlagen hatte.

Weder die Stadt noch die zuständige Hausverwaltung des Großwohngebäudes Josefstraße 64 setzten das zügig um.

Als Trotzreaktion, weil ich nicht aufgab, weigert sich die Stadt, die 4 ortsfest einbetonierten Poller zu entfernen.

Angeblich sollen die Pfosten das Parken auf dem Bürgersteig verhindern.
Dort befand sich aber der Sperrmüll-Ablageplatz.
Erst hinter ihm verläuft der Fußweg. Selbst bei verbotenem Parken auf dem ehemaligen Sperrmüll-Platz verbliebe den Fußgängern  der Fußweg.
Es entbehrt jeder Logik, die Poller nicht zu entfernen. Laut Hausverwaltung wurden sie vor Jahren von der Stadt Köln aufgestellt.

Die Poller, die teilweise innerhalb der Bordsteinabsenkung der Zufahrt stehen, verleiten Falschparker dazu, ihr Fahrzeug vor den Pfosten zu parken, sichtnehmend für über 500 Nutzer der Tiefgaragen- und Stellplätze die zu den Wohngebäuden 54 bis 64 gehören.
Den Ausfahrenden wird beim Einbiegen in die Josefstraße die Sicht auf herannahende Radfahrer und das übrige Verkehrsgeschehen genommen.
Bevor ich die Verlegung des Müllplatzes veranlasste ahndete das Ordnungsamt das Parken vor den Pollern, gemäß § 12 Abs 3 der StVO.
Mittlerweile begründet man die Duldung der Rücksichtslosigkeit mit der Begründung, dass es im Ermessensspielraum des Verkehrsdienstes/Ordnungsamtes Stadtbezirk Porz läge, das verbotene Parken zu beanstanden oder zu dulden.

Dienstag 12. Januar 2021

Betreff:

Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54


Von:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Datum:

12.01.2021, 17:52

 

An:

bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

 

Nachricht-ID:

<8c1a3071-a0f2-c9dc-bbbe-e653c4b192c2@t-online.de>

User-Agent:

Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.6.0

MIME-Version:

1.0

Content-Type:

multipart/alternative; boundary="------------EB5321E445E15850E2FCA46C"

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,


ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation.

Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten.


Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz

Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln können nur dann gegen Dauerparker, die ihr Fahrzeug auf der Dreieck-Markierung abstellen vorgehen,

wenn die Zufahrt zu den Wohnblocks Josefstraße 54 bis 62 als solche zu erkennen ist.

Dazu müssten die Fußwegplatten durch Verbundsteine ersetzt werden. Die Bordsteinkante muss durch einen abgesenkten Bereich ersetzt werden um eindeutig als Zufahrt, auch Feuerwehrzufahrt erkennbar zu sein. Erst dann gilt die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und 5.


Zur Zeit wird die Feuerwehrzufahrt vor allem für Löschzüge durch Dauerparker blockiert.



Bitte teilen Sie mir mit ob und wann Sie diese Anpassungen veranlassen.


Foto vom 12.01.2021

Diese Stellfläche für Löschzüge der Feuerwehr ist nur über die aufgeweitete Zufahrt Josefstraße 54 erreichbar.

Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]

Gesendet: Dienstag, 12. Januar 2021 17:53

An: bauaufsichtsamt@stadt-köln.de; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Betreff: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation.

Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz
Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln können nur dann gegen Dauerparker, die ihr Fahrzeug auf der Dreieck-Markierung abstellen vorgehen, wenn die Zufahrt zu den Wohnblocks Josefstraße 54 bis 62 als solche zu erkennen ist.

Dazu müssten die Fußwegplatten durch Verbundsteine ersetzt werden. Die Bordsteinkante muss durch einen abgesenkten Bereich ersetzt werden um eindeutig als Zufahrt, auch Feuerwehrzufahrt erkennbar zu sein. Erst dann gilt die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und 5.

Zur Zeit wird die Feuerwehrzufahrt vor allem für Löschzüge durch Dauerparker blockiert.

Bitte teilen Sie mir mit ob und wann Sie diese Anpassungen veranlassen.

 

Am 13.01.2021 um 09:43 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:

Sehr geehrter Herr Riedel,

Ihre  Nachricht vom 22.09.2020 ist leider erst heute bei uns eingegangen.

Bordsteinabsenkungen für Feuerwehrzufahrten müssen vom Eigentümer der Liegenschaft hergestellt und bezahlt werden.  Ein Antrag für Bordsteinabsenkungen muss im Vorfeld bei der Stadt Köln gestellt werden. Es dürfen nur von der Stadt Köln zugelassene Firmen die Arbeiten durchführen. Den Link für Bordsteinabsenkungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Frank-Paul-Schulz

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Abteilung Straßenbau
665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln
Telefon: 0221/221-27087
Fax:    0221/221-28711
E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de

 

Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:

Sehr geehrter Herr Riedel,

bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt. Erst dann können die Kollegen aktiv werden.  

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Abteilung Straßenbau
665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-27087
Fax:    0221/221-28711
E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de

Es dauert, bis die Stadtverwaltung Köln Bürgeranfragen oder Hinweisen wahrnimmt und noch viel länger, bis sie tätig wird. Immerhin, Das Bauaufsichtsamt hat sich nach vielen Wochen gemeldet:

Dienstag 19. September 2023
Anmerkung zur Dokumentation:

Obwohl ich erreichen konnte, dass für die Rettungsfahrzeuge zumindest eine Anrampung an die Bordsteinkante gebaut wurde, duldet der Verkehrsdienst/Ordnungsamt Stadtbezirk Porz noch immer das Parken auf der durch eine weiße Schrägmarkierung gekennzeichneten Fläche.

Ich schließe nicht aus, dass auf die Bordsteinabsenkung verzichtet wurde, um dem Verkehrsdienst/Ordnungsamt Stadtbezirk Porz die Möglichkeit zu belassen, ihren Ermessensspielraum zu erhalten, das Parken auf der Sperrfläche zu dulden.

Die Fotos zeigen, dass selbst die Anrampung erst nach 2 Anläufen korrekt erledigt wurde, nachdem ich Frau Sabine Pegel von der Bauaufsicht informierte.
Auf die sinnvolle, eindeutig eine Zufahrt begrenzende Bordsteinabsenkung, wurde verzichtet.

Am 30. März 2021 wurde das Provisorium fertiggestellt.
Mittlerweile behaupte ich, dass es eine der Trotzreaktionen vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung ist, die von den anderen informierten Behörden und
auch vom SPD Vorsitzenden im Rat der Stadt Köln Herrn Christian Joisten unterstützt wird,
das unzulässige Provisorium so zu belassen.