Beschwerdeteam-Stadt-Köln
Die Oberbürgermeisterin
BürgerdiensteBeschwerdemanagementDillenburger Str. 68-70Telefon 0221 / 221-3400151105 KölnE-Mail: buergerbeschwerden@stadt-koeln.deInternet: www.stadt-koeln.de 
Bis ich über Veränderungen berichten kann, gilt als aktuelles Datum der heutige  
Tag, Monat, Jahr

Vorab die mit meinen Erläuterungen versehene Antwort auf das einzige Schreiben das mir die Stadt Köln per E-Mail  übermittelte. Es zeigt, dass sich seit dem Beginn der Dokumentation vom 18. Mai 2020  nicht ein einziger Sachbearbeiter im Detail mit den Inhalten meiner Schreiben qualifiziert befasst hat.
Die chronologische  Listung des einseitigen Schriftverkehrs beweist das.

Anmerkung:
Die E-Mail wurde nicht unterschrieben.
Der Sachbearbeiter hatte mittlerweile bemerkt, dass in meiner Dokumentation CompactMist sein Name und die Anschrift der Behörde für die er tätig ist, im Detail angegeben werden.

Nur mit der Namensbezeichnung der Behörde zu unterschreiben beweist:
Die Bürgernähe, wie sie die Stadtdirektorin
Frau Andrea Blome  in einem Interview der BILD-Zeitung hervorhebt, gibt es nicht!

Der Ton macht die Musik!

Mir wird der Eindruck vermittelt:
Überheblich, fast schon unverschämt verhalten sich uns Bürgern gegenüber  Vorgesetzte und ihre nicht korrekt arbeitenden Mitarbeiter*Innen.  Sie alle sind  viel zu lange im Amt,  weil ihre Arbeit weder von den Oberbürgermeister*Innen noch Stadtdirektor*Innen kontrolliert wurde.

Es wird noch immer nicht überprüft,
wie sie  gegenüber uns Bürgern auftreten.

Die Leser der Dokumentation können sich selbst ihr Urteil bilden.
Details können per Klick auf die Genannten aufgerufen werden:

Stadtdirektorin  Andrea Blome

Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Abschnittsleiterin Daniela Korn

Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter Heinz-Jürgen Müsseler

Amt für Verkehrsmanagement Helmut Werter

Amt für Verkehrsmanagement Amtsleiter Patric Stieler

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Pia Schmitz

Amt für öffentliche Ordnung 324/10 – Außendienst Verkehrsdienst, Stadtbezirk Porz, stellv. Abschnittsleiter Sascha Banach

Beschwerdeteam-Stadt-Köln, Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Beschwerdemanagement 

Bitte anklicken--> Pia Schmitz Bürgernähe?  
Am 18.01.2020 hatte ich die erste Anfrage verbunden mit einer Bitte an sie per E-Mail geschickt.
Zur Erläuterung hatte ich 12 Fotos mit Beschreibungen beigefügt.
11 Minuten Zeit hat sie sich dafür genommen,
um unter Verwendung von Textbausteinen mein Anliegen abzulehnen.

Anmerkung:
Die E-Mail wurde nicht unterschrieben.
Der Sachbearbeiter hatte mittlerweile bemerkt, dass in meiner Dokumentation CompactMist sein Name und die Anschrift der Behörde für die er tätig ist, im Detail angegeben werden.

Nur mit der Namensbezeichnung der Behörde zu unterschreiben beweist:
Die Bürgernähe, wie sie die Stadtdirektorin
Frau Andrea Blome  in einem Interview der BILD-Zeitung hervorhebt, gibt es nicht! 

Zeitraum der Dokumentation  bisher:
2020; 2021; 2022; 2023
Bis ich über Veränderungen berichten kann, gilt als aktuelles Datum der heutige  
Tag, Monat, Jahr

Ich werte das Nichtstun mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!

 
Die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte  sind tagesaktuell. Über Veränderungen  wird umgehend berichtet!

1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.

2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.

Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.


3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten immer wieder blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken genutzt, um Kinder zur Kita zu bringen oder von dort abzuholen.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.

6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.


7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.


8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“ bzw. sogar geduldet wird.

Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken, damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.

Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.

Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3  Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.

Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert.
Der Verkehrsdienst  Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter  erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe  vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.

Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.

Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.

Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb  2 weitere Parkplätze.

Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert  korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.

Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64  verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab.  Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstraße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.

Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung.
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur  Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude   fahren.  Bewohner, verteilt auf 225 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!


Montag 20 Juni 2022
Wer glaubt, dass mittlerweile kontrolliert wird irrt!
Freitag 25. März 2022 ; Unverändert Mittwoch 15. Mai 2023
Ein Vorgang, repräsentativ für viele in der Dokumentation beschriebenen, hier in chronologischer Reihenfolge. Berichtszeitraum 19. November 2021 bis 25. November 2021

Ohne zu überprüfen was berichtet wurde, was zwangsläufig zur raschen Verbesserung des Beschriebenen führen müsste, beschränkten sich die Angeschriebenen darauf mir mitzuteilen dass das Anliegen an die Zuständige Behörde weitergeleitet worden sei. Deren Mitarbeiter verwies mich wieder an den Verkehrsdienst/Ordnungsamt mit der Sammelnummer 0221-221-32000. Eine Eigeninitiative gab es nicht. Deshalb hat sich an dem unhaltbaren Zustand nichts geändert.
Vor der Feuerwehrzufahrt wird auch weiterhin angehalten, um Kinder  zur gegenüberliegenden KiTa zu bringen, manchmal -als Rechtfertigung parken zu dürfen- mit eingeschaltetem Warnblinker, stellen auch Zulieferer wie z.B. DHL, GLS, DPD, AMAZON, Hermes usw., Besucher, die Anwohner abholen wollen und auch Dauerparker ihr Fahrzeug ab. Dienstfahrzeuge vom Verkehrsdienst/Ordnungsamt, der Polizei fahren vorbei und auch die Hausverwaltung Sahle Baubetreuungsgesellschaft des Großwohngebäudes Josefstraße 64 zu  dessen 136 Wohneinheiten der Rettungsweg führt reagiert nicht. Es verwundert nicht, dass unter diesen Umständen das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- permanent missachtet wird.

Freitag 19. November 2021 
Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Freitag, 19. November 2021 22:54An: F Köln PI 6 <PI6.Koeln@polizei.nrw.de>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64  Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren,in 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 blockiert ein seit Stunden geparktes Fahrzeug die Feuerwehrzufahrt zu 136 Wohnungen.Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, kann ein Löschzug nicht um das Fahrzeug herum fahren.Bitte schreiten Sie ein.Amtliches Kennzeichen: K- EO 73Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Fotos
Mittwoch 24. November 2021 09:11 UhrBetreff:WG: #213154 Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64Von:<324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE>Datum:24.11.2021, 09:11 An:<humbuch@t-online.de> Return-Path:<324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE> Thread-Topic:#213154 Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64Thread-Index:AdfhCq7b7MbSroTJTva1mNAVyXOb4QAAANCANachricht-ID:<eca58b8e9afc42d4bbc9b7c3464f8dbe@STADT-KOELN.DE> MIME-Version:1.0 X-TOI-MSGID:8def75e7-eb07-4710-b7f9-964fec1635eaX-ENVELOPE-TO:<humbuch@t-online.de>

Sehr geehrter Herr Riedel,ich habe ihr Anliegen vom 19.11.2021 erhalten.Um akute Parksituationen und eventuelle Verstöße zu melden, wenden Sie sich bitte an die Leitstelle des Verkehrsdienstes unter der 0221/221-32000. Ihr Anliegen per E-Mail kann hier nicht zeitgerecht bearbeitet werden, um eventuelle Verstöße zu ahnden. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.  Mit freundlichen GrüßenIm AuftragYeliz Dincer  Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für öffentliche OrdnungVerkehrsdienstWilly-Brandt-Platz 350679 KölnTelefon: 0221/221-0E-Mail:   324-beschwerde@stadt-koeln.deInternet: stadt.koeln
Mittwoch 24. November 2021 13:47 Uhr

Betreff:

Re: WG: #213154 Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:24.11.2021, 13:47 An:324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> X-TOI-MSGID:de9daa72-b8d3-4ea7-bdce-bc0fa174e0ceContent-Type:multipart/alternative; boundary="------------0ykUBRmRc3Z080R14NzktlUy"Nachricht-ID:<484f32f4-199a-585d-f378-f1a3a747fdb4@t-online.de>MIME-Version:1.0User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:91.0) Gecko/20100101 Thunderbird/91.3.1Referenzen:<eca58b8e9afc42d4bbc9b7c3464f8dbe@STADT-KOELN.DE>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>In-Reply-To:<eca58b8e9afc42d4bbc9b7c3464f8dbe@STADT-KOELN.DE> 51143 Köln, 24.11.2021
Sehr geehrter Herr Dincer,vielen Dank für Ihre Info.
Selbstverständlich rufe ich die 32000 an, wenn ich Falschparker melde.An wen wende ich mich aber, wenn die 32000 nicht erreicht werden kann.Ich hatte die Mail betreffs der blockierten Feuerwehrzufahrt am 19.11.2021um 23:22 Uhr an die Polizeiwache in der Mühlendyck-Straße 4-6 gesandt--> PI6.koeln@polizei.nrw.de und erst, nachdem keine Reaktion erfolgte auch auch an die--> poststelle.koeln@polizei.nrw.de.Diese hat dann um etwa 02:00 Uhr Morgens eine Streife geschickt.Zu diesem Zeitpunkt hatte der Halter das Fahrzeug bereits entfernt.Er bemerkte wahrscheinlich, dass ich sein Fahrzeug fotografierte.
Eine grundsätzliche Frage habe ich noch zu dem Thema:Weshalb fahren Polizei- und Ordnungsamt- beim Kontrolldienst untätig an der häufig blockiertenFeuerwehrzufahrt vorbei, ohne einzuschreiten.Während der Woche wird immer wieder mit eingeschalteten Warnblinkern vor ihr geparkt,um Kinder zur KiTa zu bringen oder anderes zu erledigen.Durch die Corona-Einlasskontrolle dauert es mehrere Minuten, bis die Eltern zum Fahrzeug zurückkehren.Besonders an Wochenenden blockieren Dauerparker den Rettungsweg,wobei auch oft deren Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung abgestellt wird.Die Feuerwehr Köln betont immer wieder in ihren Veröffentlichungen, dass jede Sekunde zählt,wenn es Rettungseinsätze gibt.ich möchte auch die Gelegenheit nutzen Sie zu bitten, den Verkehrsdienst/OrdnungsamtStadtbezirk Porz zu veranlassen zu kontrollieren und zu ahnden, wenn Dauerparkerihr Fahrzeug im Zufahrtsbereich vom Rettungsweg Josefstraße 54 abstellen.Obwohl eine Sperrmarkierung, ein weißer Schrägbalken anzeigt, dass das Parkenverboten ist, wird direkt auf ihm das Fahrzeug abgestellt. Löschzüge können nur eingeschränkt zurFeuerwehrstellfläche vor dem Großwohngebäude Josefstraße 54 bis 62 fahren (189 Wohnungen).
Herr Sascha Banach, stellvertretender Leiter des Porzer Verkehrsdienstes, hatte dasNichteinschreiten damit begründet, dass wegen einer fehlenden Bürgersteigabsenkungdie Feuerwehr-Zufahrt seitens des Ordnungsamts nicht als solche anerkannt würde.
Das Bauaufsichtsamt Köln, Frau Wallstab/Frau Pegel haben auf meine Anfrage hin,in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz,den Mangel behoben und eine Anrampung an den Bürgersteig angefügt.
Leider gibt es auch danach keine Kontrollen durch den Verkehrsdienst/Ordnungsamt,was die Dauerparker ermutigt, ihr Fahrzeug weiterhin im Feuerwehrzufahrtsbereich abzustellen. 
Zum besseren Verständnis meiner Ausführungen habe ich 9 Fotos beigefügt.Ich hoffe, dass sich mein bisheriger Eindruck, stets nur auf Ablehnung zu stoßen,nicht weiterhin bestätigt.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Donnerstag 25. November 2021 07:18 UhrBetreff:WG: WG: #213154 Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64Von:<324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE>Datum:25.11.2021, 07:18 An:<humbuch@t-online.de>  Thread-Topic:WG: #213154 Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64 Nachricht-ID:<cf1d265b256f47738cf3a421e72afb41@STADT-KOELN.DE> MIME-Version:1.0 X-TOI-MSGID:dae6ba1f-0902-4111-8111-05c08193d8d5X-ENVELOPE-TO:<humbuch@t-online.de>

Sehr geehrter Herr Riedel,ihr Anliegen wurde an die Abschnittsleitung weitergeleitet. Die Außendienstmitarbeitenden werden in unregelmäßigen Abständen vor Ort Präsenz zeigen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden.Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrsdichte eine tägliche Kontrolle nicht möglich ist. Sollten Sie weiterhin konkrete Parkverstöße feststellen, haben sie die Möglichkeit dies über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221 / 221 - 32000 zu melden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde zu machen (Fremdanzeige). Sie finden auf der Homepage der Stadt Köln „Falsch geparktes Fahrzeug melden“ weitere Informationen oder Sie können auch direkt unter folgendem Link https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00449/index.html auf die entsprechende Internetseite gelangen. Sollten sie noch weitere Fragen haben, können sie sich gerne an mich wenden.   Mit freundlichen GrüßenIm AuftragYeliz Dincer  Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für öffentliche OrdnungVerkehrsdienstWilly-Brandt-Platz 350679 KölnTelefon: 0221/221-0E-Mail:   324-beschwerde@stadt-koeln.deInternet: stadt.koeln

Meine Anmerkung zum Satz: "Die Außendienstmitarbeitenden werden in unregelmäßigen Abständen vor Ort Präsenz zeigen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden."
Würde diese Zusage zutreffen, wäre dieser Vorgang nicht Teil meiner Dokumentation geworden.

Weshalb ich gerade in diesem Fall nicht aufgeben werde, zeigen die 4 folgenden Fotos:
Donnerstag 22. Juli 2021

Betreff:

51143 Josefstraße 64 Wilder Müll
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:22.07.2021, 18:23 An:buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, andrea.blome@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<cd69f1fc-7b7b-cd6b-433c-57f99a6db0f0@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------D706E59480095E5D77A9FE80" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bitte veranlassen Sie, dass die Vereinbarung vom 21.4.2021 zwischen der Hausverwaltung Sahle-Wohnen und der Stadt Köln nach nunmehr 3 Monaten umgesetzt wird.

Weil das nicht geschieht, wird auf dem Bürgersteig 51143 Köln, Josefstraße Sperrmüll und wilder Müll abgelegt.Am 21.7.2021 hat die AWB den gemeldeten wilden Müll abgeholt.Schon heute, am 22.7.2021 wächst ein neuer Müllberg auf dem Bürgersteig an. Der nächste Abholtermin für Sperrmüll des Wohngebäudes Josefstraße 64 ist der 28.7.2021

Auf den beigefügten Fotos wird der Sachverhalt beschrieben.
Ich sende eine Kopie der mail an Frau Blome, der ich zusicherte, dass ich selbstverständlich meinen Beitrag leiste, damit Besucher Kölns keinen Kulturschock erleiden.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der mail.

Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Mittwoch 1. Juli 2020


Betreff:

Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:01.07.2020, 11:03 An:bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, info@anke-bruhns.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<08a2ecd1-c074-09fd-5cae-c21e0285a8e4@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.9.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------F0F7C73DD92CD237C5B998B4" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob und wann die Feuerwehrzufahrt 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 für etwaige Lösch- und Rettungseinsätze wieder benutzt werden kann.Die Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der Stadt Köln 375/1-Gefahrenabwehr, schrieb mir auf Anfrage, dass sie auf diese Feuerwehrzufahrt, die den Lösch- und Rettungseinsatz beschleunigt nicht verzichten kann. Das amtliche Siegel, das die Feuerwehrzufahrt als solche ausweist, ist völlig verblasst könne aber erst dann durch ein neues ersetzt werden, wenn Sperrpfosten, die derzeit die Zufahrt zu sehr einschränken in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für Verkehrstechnik entfernt wurden. Eine Zufahrt könne nur dann gesiegelt werden, wenn sie auch als solche von der Feuerwehr genutzt werden könne.
Bitte sehen Sie sich die 6 Fotos an.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz erklärte mir, dass vor Feuerwehrzufahrten geparkte Fahrzeuge von ihm unbeachtet bleiben, wenn es sich bei der Zufahrt nicht um einen offiziellen Rettungsweg handele. Der ist am amtlichen Siegel auf dem Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- zu erkennen. Wenn wie im gezeigten Foto das Siegel völlig verblasst ist, muss das die Kölner Berufsfeuerwehr oder das Bauaufsichtsamt korrigieren. Ich als Bürger müsse diese Behörden informieren, weil der Verkehrsdienst Köln, Stadtbezirk Porz dafür nicht zuständigen wäre. Bis das Siegel wieder deutlich sichtbar ist, sieht die Behörde keinen Handlungsbedarf und ahndet das Parken vor der Feuerwehrzufahrt nicht. Genauso verhielte es sich so das Verkehrsamt, wenn eine Feuerwehrzufahrt nicht deutlich durch eine Bordsteinabsenkung zu erkennen ist. Das gälte zum Beispiel für die Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54.


Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:

Sehr geehrter Herr Riedel,

 

bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt.
Erst dann können die Kollegen aktiv werden. Da es sich bei dem Gebäude um eine WEG  (Wohnungseigentümergemeinschaft) handelt, muss diese auch den Beschluss fassen den Bordstein abzusenken.
Der leichtere Weg wäre allerdings eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr durchzuführen. Diese wird dann feststellen, das der B-Stein zur Überfahrung von Einsatzfahrzeugen abgesenkt werden muss.  Das Protokoll reichen Sie dann mit dem Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. der Verwalter, wie vorher beschrieben, ein. Die Kosten gehen dann zu Lasten der WEG.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Frank-Paul-Schulz


Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Abteilung Straßenbau

 

665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung

 

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

 

Telefon: 0221/221-27087

Fax:        0221/221-28711

E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de 


Meine Anmerkung dazu:
Die Ortsbehung durch die Feuerwehr hatte ich veranlasst. Auf meine Anfrage an das Bauaufsichtsamt, Frau Pegel bestätigte diese mir schriftlich, dass die Bordsteinabsenkung fehle und informierte das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz, dass sie tätig werden müsse. 

Das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Mitarbeiter in diesem Fall Frau Pia Schmitz ließ lediglich eine bituminöse Mischung an die Bordsteinkante anschütten, als Anrampung für die großen Löschzüge der Feuerwehr.
Die Arbeit musste auf meine Veranlassung hin, erneut angeordnet vom Bauaufsichtsamt, Mitarbeiterin Frau Pegel, ein zweites Mal durchgeführt werden, weil die erste Anrampung nicht breit genug war.
Frau Schmitz erkennt die Aufweitungsbreite nicht als Zufahrtsbereich an, der bezöge sich nur unmittelbar auf die Breite des Rettungsweges nicht aber auf die gesamte Zufahrtsbreite.
Statt nun endlich die geforderte Absenkung der Bürgerssteigkante vorzunehmen,  ließ Frau Schmitz lediglich die vorhandene Bitumenanschüttung um 1,5 m verbreitern.
Verkehrsrechtlich gesehen wertet der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz die Zufahrt deshalb auch zukünftig nicht als offiziellen Rettungsweg, obwohl die Berufsfeuerwehr/Bauaufsichtamt auch das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- gegen das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild
-Feuerwehrzufahrt- austauschte.
Alle die Details habe ich mit entsprechendem Bildmaterial dokumentiert und sind jederzeit abrufbar.

Ich werte das Ganze als Trotzreaktion.
Durch Rechthaberei werden die Sicherheitsinteressen von Anwohnern verteilt auf 189 Wohneinheiten nachrangig behandelt. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang.

Im Bereich der Feuerwehrzufahrt darf nun weiterhin ungestraft über der weißen Sperrbalkenmarkierung geparkt werden.
Das beengt unzulässig die Zufahrtsbreite, die große Feuerwehrlöschzüge benötigen, wenn sie im Einsatzfall zur Feuerwehrstellfläche vor dem Großwohngebäude fahren müssen.