Pia Schmitz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166

Telefax: (0221) 221-28711

E-Mail: pia.schmitz@stadt-koeln.de

Internet: www.stadt-koeln.de
Ihr Verhalten gegenüber einem Bürger guten Willens ist repräsentativ für fehlende Bürgernähe und Barrierefreiheit.
Deshalb habe ich die Pia Studie erstellt!  

Zeitraum der Dokumentation  bisher:
2020; 2021; 2022; 2023
Bis ich über Veränderungen berichten kann, gilt als aktuelles Datum der heutige
Tag, Monat, Jahr

Solange hier nichts anderes angegeben wird, 
sind die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte  unverändert zutreffend.

Ich werte das mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger. 
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!

 Eine Zusammenfassung zu dem bisher dokumentierten:

1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.

2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.

Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.


3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten fortwährend blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken um Kinder zur Kita zu bringen
oder von dort abzuholen, genutzt.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.

6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.


7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.


8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“
bzw. sogar geduldet wird.

Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken,
damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit
eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.

Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome 
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.

Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3  Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.

Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert. 
Der Verkehrsdienst  Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter  erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. 
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe  vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.

Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.

Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.

Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb  2 weitere Parkplätze.
 
Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 5
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert  korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.

Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64  verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab.  Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstra0ße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.

Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der 
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung. 
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur  Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude   fahren.  Bewohner, verteilt auf 189 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!

Hier das aktuelle Foto. Es zeigt, dass die Trotzköpfe Schmitz und Korn noch immer nicht reagieren!

Dienstag 11. April 2023
Bevor ich bei den zuständigen Behörden durchsetzte, dass unter anderem die Feuerwehrzufahrt in 51143  Köln-Porz reaktiviert werden musste, wurde das die Sicht behindernde Parken vor den Pollern durch den Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz geahndet.
Als Trotzreaktion, so werte ich das, wird nun das Falschparken vor den Pollern geduldet, sogar das Parken entgegen der Fahrbahnrichtung.

Samstag 11.  Februar 2023

Trotzreaktion einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung und die dadurch verursachten Folgen,

dokumentiert mit 2 Fotos! 

Freitag 10.  Februar 2023

Trotzreaktion einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung und die dadurch verursachten Folgen,

dokumentiert mit 2 Fotos! 

Donnerstag 9.  Februar 2023

Trotzreaktion einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung und die dadurch verursachten Folgen,

dokumentiert in 3 Fotos! (Uhrzeit beachten!) 

Dienstag 7.  Februar 2023
Trotzreaktion einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung und die dadurch verursachten Folgen,
dokumentiert in 3 Fotos! (Uhrzeit beachten!)

Montag 6.  Februar 2023
Trotzreaktion einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung und die dadurch verursachten Folgen,
dokumentiert in nur 1 Foto!
In Köln wird bei genügend Restbreite für Fußgänger das Parken auf Gehwegen geduldet.
Das ist hier mehr als gegeben. Vor dieser Trotzreaktion wurde das Parken vor den Poller vom Ordnungsamt geahndet.

Montag 16. Januar 2023
Hunderten Mietern der Tiefgaragen und oberirdischen Parkplätze wird durch rücksichtsloses Parken die Sicht beim Einbiegen in die Josefstraße 64 in Köln-Porz genommen. Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz duldet das und verzichtet auf die Anwendung des §1 der StVO
Das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz, lehnt die Entfernung von 4 Pollern ab.
Sie verleiten dazu vor ihnen zu parken. Sie werden seit 21. April 2021 nicht mehr benötigt, weil die Sperrmüllablagefläche, derentwegen sie ortsfest installiert worden waren verlegt wurde.
Noch immer wird der Riese im Bereich der Zufahrt geparkt und nimmt Ausfahrenden Linksabbiegern komplett die Sicht auf herannahende Fahrradfahrer und das übrige Verkehrsgeschehen!

Mittwoch 7. Dezember 2022

Der Idealfall, der selbstverständlich sein sollte, wenn zuständige Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung auf Trotzreaktionen verzichten würden!

Montag 5. Dezember 2022

Der Müll bleibt als Stolperfalle für  Fußgänger auf dem Bürgersteig liegen, bis er als sogenannter wilder Müll auf Kosten der Steuerzahler

durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) der Stadt Köln abgeholt wird.

Samstag 3. Dezember 2022 

Der Müll bleibt als Stolperfalle für  Fußgänger auf dem Bürgersteig liegen, bis er als sogenannter wilder Müll auf Kosten der Steuerzahler

durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) der Stadt Köln abgeholt wird.

Freitag 2. Dezember 2022  

Der Müll bleibt als Stolperfalle für  Fußgänger auf dem Bürgersteig liegen, bis er als sogenannter wilder Müll auf Kosten der Steuerzahler

durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) der Stadt Köln abgeholt wird. 

Dienstag 15.  November 2022
Wenn durch Trotz eine korrekte Mehrheit Rücksichtslosen ausgesetzt werden

Dienstag 13. September 2022
Pia Schmitz: Zickzack- Markierungen werden nicht mehr als Kennzeichnung für Feuerwehr- und andere Zufahrten verwendet!

Diese Seite zeigt, dass es weder eine Nähe zum Bürger gibt, noch die Barrierefreiheit für ihn, an die Kölner Stadtverwaltung  heranzukommen.
Fazit: Der Wurm ist drin im Kölner Verwaltungsapparat. Der Bürger bleibt mit seinen Anliegen auf der Strecke. 

Meine Anfrage und Bitte gesendet am : Montag 18. Mai 2020 22:07 Uhr
Die Beantwortung traf per E-Mail am 19. Mai 2020 um 08:11 Uhr bei mir ein.
Die Verwendung von Textbausteinen sollte verboten werden.

Antwort: Dienstag 19. Mai 2020 08:11 Uhr
Schneller kann man Bürger nicht abwimmeln. Die Nutzung von Textbausteinen sollte verboten werden

Am 21.05.2020 um 14:15 schrieb pia.schmitz@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,


der städtische Verkehrsdienst wurde über Ihre Eingabe informiert und wird den Bereich auf etwaige Behinderungen kontrollieren. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeugführer, die aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfahren, sich dabei so zu verhalten haben, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Besteht keine Sicht, muss sich der Ausfahrende nach aktueller Rechtsprechung zentimeterweise in den Verkehrsraum hineintasten, damit andere Verkehrsteilnehmer nach dem Grundsatz der doppelten Sicherung darauf reagieren können. Die beklagte Zufahrt ist großzügig bemessen und bietet die Möglichkeit, einen günstigen Aufstellwinkel zum Ausfahren zu wählen. Eine Beschränkung des ohnehin sehr knappen Stellplatzangebots im öffentlichen Straßenraum zugunsten der privaten Zufahrt ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pia Schmitz

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166

Telefax: (0221) 221-28711

Donnerstag 21. Mai 2020. Mai 2020

Betreff:Re: Sichtbehinderung JosefstraßeVon:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:21.05.2020, 20:03 An:pia.schmitz@stadt-koeln.deKopie (CC):helmut.werter@stadt-koeln.de Referenzen:<bd55af3a-1caa-80ac-10e2-c24f1baf6c6d@t-online.de> <85df20c4247c44a79fd4919d1323d211@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<61be768b-7724-1c83-b023-1592752d8c36@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.8.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<85df20c4247c44a79fd4919d1323d211@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/mixed; boundary="------------7802BFEF097AFF8819A00C70" Sehr geehrte Frau Schmitz,vielen Dank für die erneute prompte Antwort.Sie schrieben:"Besteht keine Sicht, muss sich der Ausfahrende nach aktueller Rechtsprechung zentimeterweise in den Verkehrsraum hineintasten, damit andere Verkehrsteilnehmer nach dem Grundsatz der doppelten Sicherung darauf reagieren können. Die beklagte Zufahrt ist großzügig bemessen und bietet die Möglichkeit, einen günstigen Aufstellwinkel zum Ausfahren zu wählen."
Es ist schon traurig, dass sich hunderte Verkehrsteilnehmer nach wenigen Rücksichtlosen richten müssen.Ich selbst bin Verkehrsbauingenieur i.R. und habe mir das Ganze noch einmal genauer angeschaut.Es gibt zumindest eine teilweise befriedigende Lösung, die konsequent durchgeführt, rücksichtslose Menschen etwas ausbremsen und das Stadtsäckel Kölns gleichzeitig gefüllt werden kann.Diese Lösung hat Ihr Verkehrsamt selbst geschaffen.Die beigefügten Fotos erläutern alles. Bitte veranlassen Sie das Entsprechende, vor allem, dass zukünftig häufiger kontrolliert wird.Da es sich um Ordnungswidrigkeiten teilweise mit Verkehrsbehinderung handelt, kommt im Teilstück Josefstraße 52-62 ganz schön was zusammen.Ich weiß, dass der Verstoß der 3 Minuten-Regel beim eingeschränkten Halteverbot etwas aufwändig ist, es sind aber zumindest in der Anfangszeit jeweils 5 Fahrzeuge betroffen, die unerlaubterweise dauerhaft abgestellt werden.Was die Abholplätze für die AWB betrifft sollte man doch in Erwägung ziehen, zusätzliche Sperrmarkierungen aufzutragen. Um die Halteverbotszone eindeutig abzugrenzen muss ein zweites Halteverbotsschild als Gegenstück zum vorhandenen aufgestellt werden.Ich habe mich gern der Mühe unterzogen, das Thema so auszuarbeiten, dass der "Normalbürger" nicht wie üblich auf der Strecke bleibt, weil er von einigen wenigen einer Dauerschikane ausgesetzt wird.Übrigens, für Radfahrer ist das Ganze besonders heikel, denn sie werden oft übersehen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,mit freundlichem Gruß an an Herrn Werter,Hans Georg RiedelAnlagen

Freitag 3. Juli 2020

Betreff:Fwd: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:03.07.2020, 09:21 An:Pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de Referenzen:<2132f23b-85ea-d3bf-c2bc-fe6d0cf02386@t-online.de>X-Forwarded-Message-Id:<2132f23b-85ea-d3bf-c2bc-fe6d0cf02386@t-online.de>Nachricht-ID:<513c6e67-a0d3-eb55-fb27-055430521bb7@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<2132f23b-85ea-d3bf-c2bc-fe6d0cf02386@t-online.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------015025B3D924A314D6A9D7D8" Sehr geehrte Frau Schmitz,diese Weiterleitung erhalten Sie verspätet, weil die zeitgerechte von Ihnen nicht angenommen wurde.Ihre automatische Antwort lautete:"ich bin derzeit nicht im Haus. Ihre Mail wird nicht bearbeitet oder weitergeleitet."
Sie sollten diesen unfreundlichen Akt gegenüber den Bürgern, die Sie erreichen wollen dahingehend ändern, dass an Sie gbeschriebene Mails angenommen und später, wenn Sie wieder anwesend sind von Ihnen abgerufen werden können. Ihre Ersatzadresse für dringende Fälle kann trotzdem bestehen bleiben.Bitte muten Sie den Bürgern nicht mehr zu, als sich selbst.
Sehr geehrter Herr Nußbaum,wie versprochen, teile ich Ihnen mit, dass die Stahlpfosten, die die Zufahrt Josefstraße 64 für Ihre Rettungsfahrzeuge unmöglich machten, am 02.07.2020 früher Vormittag beseitigt wurden. Nun steht der amtlichen Siegelung auf dem Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- nichts mehr im Weg.
Veranlassen Sie das oder die Bauaufsichtsbehörde?
Die Siegelung ist deshalb besonders wichtig, weil laut Frau Daniela Korn und einer ihrer Mitarbeiterinnen (Streifen und Kontrolldienst), beide vom Verkehrsdienst der Stadt Köln/Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz, ohne eindeutige Sichtbarkeit der Plakette, gegen Parker vor dieser Feuerwehrzufahrt nicht eingeschritten werden könnte.Anzumerken ist noch, dass unmittelbar neben der Feuerwehrzufahrt eine Ladezone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet wurde.Gern habe ich als Bürger meinen Beitrag dazu geleistet!
Laut Frau Pia Schmitz, Schreiben vom 16.6.2020, wurde das zeitlich beschränkte Halteverbot für die beiden Schrägparkplätze neben der Feuerwehrzufahrt angeordnet. Es soll die Andienung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln erleichtern.Zukünftig müssen die Abfallcontainer nicht mehr vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass das Ordnungsamt entsprechen belehren und kontrollieren wird.
Ich danke Ihnen für Ihr besonderes Engagement.Bleiben Sie gesund!Schöne GrüßeHans Georg Riedel

Zeitlich beschränktes Halteverbot für die beiden Schrägparkplätze.
Der Zusatztext entfällt nach der Siegelung!

Noch wird nicht kontrolliert, was dann das zur Folge hat: Müllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt.

Totale Blockade der Feuerwehrzufahrt!
Dieser Zustand hat ein Ende: Menschen von 136 Wohneinheiten im Brand- oder Katastrophenfall zu gefährden.
Kein Problem das zu vermeiden, wenn das Zusammenspiel zwischen den zuständigen Behörden reibungslos funktioniert.
Gern habe ich als Bürger meinen Beitrag dazu geleistet!

Sonntag 11. Juli 2021Betreff:51143 Köln, Josefstraße 64 StA-Aktenzeichen 210526-1347-050729Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:11.07.2021, 16:53 An:Pia.schmitz@stadt-koeln.de, "strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de" <strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de>, patric.stieler@stadt-Koeln.de, olga.Toepfer@stadt-koeln.de, Mobilitaet-Liegenschaften@stadt-koeln.de, andrea.blome@stadt-koeln.de, "baustellenmanager@stadt-koeln.de" <baustellenmanager@stadt-koeln.de>, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, poststelle@sta-koeln.nrw.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<248d8576-0227-23c9-e13a-b5eec5a76e52@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------2EA054D828623A11E1A092EC" cc: StA-Köln, Vorgang bitte zu Aktenzeichen 210526-1347-050729 hinzufügen.
Köln, 11.07.2021Betr.: Neue Sperrmüllablagefläche fertiggestellt am 21.04.2021 Sehr geehrte Frau Schmitz,bitte haken sie nach!Zur Zeit darf auf der Fläche der Ladezone nicht geparkt werden,obwohl die neue Sperrmüllablagefläche nicht genutzt wird.Unverändert 11.07.2021, Datum dieser mail.
Ansprechpersonen von Sahle:Robert KrullVermietungTelefon: 0221 6910796Telefax: 0221 6910419Robert.Krull@sahle.de <Robert.Krull@sahle.de>; Volker HilleKundenbetreuungTelefon: 0221 6910327Telefax: 02203 9803505volker.hille@sahle.de <volker.hille@sahle.de>;Ich bitte nochmals darum, die überflüssig gewordenen Poller zu entfernen.Sie dienten nicht dazu, das Parken auf dem Gehweg zu vermeiden,sondern grenzten die Sperrmüllablagefläche zur Straßenseite hin ab.
Die Poller dienen nicht dazu, das Parken auf dem Gehweg zu vermeiden.
2 von ihnen wurden unzulässig innerhalb der Zufahrt einbetoniert.
Weil die neue Sperrmüllfläche nicht genutzt werden kann, wird unmittelbar nach Abholung des Mülls
durch die AWB erneut nachgelegt. Innerhalb von 7 Tagen, dem AWB Abholtournus, sammelt sich
wieder Sperrmüll an. Streumüll bildet Stolperfallen für die Fußgänger, die den Bürgersteig benutzen.
So sieht das nach einigen Tagen aus
Deshalb hat die Stadt Köln, Amt für Straßenverkehrsentwickung im Konsens mit Sahle Wohnen und
der AWB eine Ersatzfläche geschaffen, die zwar ab dem 21.04.2021 fertiggestellt worden war
aber noch immer nicht genutzt wird, weil Sahle Wohnen die getroffenen Vereinbarungen nicht umsetzt.
Vor der Ersatzfläche wurde auch eine Ladezone für die AWB eingerichtet. Das Parken ist seit dem 21.04.2021 verboten,obwohl die Sperrmüllersatzfläche nicht genutzt wird. Auf diesen Hinweis regiert das Amt für Verkehrsentwicklung nicht.
Bitte teilen Sie mir mit, weshalb Sie meine Hinweise und Bitten ignorieren.
Es kann doch nicht in Ihrem Sinne sein, diese Gefahrenstelle nicht zu beseitigen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich das endlich erledigt abhaken möchte.
Ich hatte die Alternative ausgearbeitet und die Ersatzfläche gefunden.
Den Vorschlag hat die Stadt Köln übernommen und ihrerseits umgesetzt.
Sie müssen lediglich noch bei Sahle Wohnen nachhaken, schon im Interesse der betroffenen Verkehrsteilnehmer.
Besonderer Dank gilt Frau Wintermeier von der AWB, die sich nicht darauf beschränktee mitzuteilen, dass sie nicht zuständig sei und mich sehr unterstützt hat.
Überhaupt, es waren die Mitarbeiterinnen der AWB und der Kölner Berufsfeuerwehr, die es ermöglichten, dass die blockierte Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 64 als Rettungsweg zum Großwohngebäude reaktiviert wurde.
Regelrecht ausgebremst wurden alle meine Bemühungen durch Sie, durch das Amt für Verkehrsmanagement und dem Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz.
Ich werde es gern als Wiedergutmachung und ein Dankeschön für meinen Einsatz werten, wenn mir erspart wird, mich weiterhin um die Erledigung auch dieser Selbstverständlichkeit kümmern zu müssen.
Ich lasse es nicht gelten, wenn mir Freunde und Bekannte raten doch endlich aufzugeben, weil ich nicht im richtigen Karnevalsverein sei und ich als einzelner Bürger keine Chance hätte, mich gegenüber der Verwaltungsmaschinerie Kölns zu behaupten, selbst wenn mein Engagement nicht für mich persönlich ist sondern für die Unversehrtheit meiner Mitmenschen.
Worum ging es in den mehr als 12 vergangenen Monaten?
Alle, die hier mitlesen bitte ich sich die Frage zu stellen.
Kommt da nicht ein ungutes Gefühl auf? 
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel
Dienstag 22. September 2020 12:30 Uhr

Betreff:

Temporärer Fußgängerüberweg
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:22.09.2020, 12:30 An:bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, alexandra.foxius@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, sascha.banach@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<7db25237-9b9e-7884-98ad-bd05db315f0a@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------B52E1850671404B15C087D9B" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bitte sehen Sie sich die Bilddokumentation an.Ich bin überzeugt davon, dass Sie das Gezeigte so nicht belassen werden.
Mit freundlichen Grüßen,Hans Georg Riedel
Dienstag 5. Juli 2022
Wie sich Trotzreaktionen von Mitarbeitern der zuständigen Behörden  auf Otto Normalbürger auswirken können!
Weil die Poller nicht entfernt werden und die Sahle Baubetreuungsgesellschaft nicht kontrolliert wird, ob und wie sie sicher stellt, dass der Sperrmüll nicht mehr auf dem Bürgersteig abgelegt wird, wird noch immer sichrbehindernd geparkt und Müll abgelegt.