Heinz-Jürgen Müsseler
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung VerkehrsdienstSachgebietsleiter InnendienstWilly-Brandt-Platz 350679 KölnTelefon: 0221/221-27334Telefax: 0221/221-27227E-Mail:heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.deInternet:www.stadt-koeln.deMobil: 0152 5454 7568 

Zeitraum der Dokumentation  bisher:
2020; 2021; 2022; 2023

Solange hier nichts anderes angegeben wird,
sind die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte  unverändert zutreffend.

Ich werte das mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!

 Eine Zusammenfassung zu dem bisher dokumentierten:

1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.

2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.

Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.


3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten fortwährend blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken um Kinder zur Kita zu bringen
oder von dort abzuholen, genutzt.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.

6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.


7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.


8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“
bzw. sogar geduldet wird.

Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken,
damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit
eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.

Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.

Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3  Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.

Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert.
Der Verkehrsdienst  Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter  erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe  vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.

Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.

Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.

Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb  2 weitere Parkplätze.

Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert  korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.

Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64  verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab.  Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstra0ße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.

Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung.
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur  Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude   fahren.  Bewohner, verteilt auf 225 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!


Hier verdeutlicht die Dokumentation, dass Herr Müsseler umfassend über die Vorgänge informiert war.
Wie viele seiner Kolleg:innen hat er nicht darauf reagiert.

Donnerstag 9. Juli 2020

Am 09.07.2020 um 19:02 schrieb heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de:Sehr geehrter Herr Riedel, ich kenne Ihren Schriftverkehr mit der zuständigen Abschnittsleiterin des Verkehrsdienstes für den Stadtbezirk Porz, Frau Korn, und möchte Ihnen daher in der gebotenen Kürze auf Ihr neuerliches Schreiben vom 26.06.2020 an den Bereich „Kundenzentren“ (Beschwerdemanagement) antworten.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich dabei auf die wesentlichen Aspekte beschränke.
 
Zunächst zu den sachlichen, verkehrlichen Aspekten;das von Ihnen mehrfach benannte Feuerwehrzufahrtsschild war verblichen und ist nun aktuell gegen ein neues ausgetauscht.Daher steht einer ordnungsgemäßen Überwachung durch meinen Verkehrsdienst nichts mehr im Wege.Selbstverständlich befinden sich in der Josefstraße zwei eingeschränkte Haltverbotszonen (VZ 286).Die eine befindet sich neben Haus Nr. 64, die andere gegenüberliegend vor der dortigen Kindertagesstätte.Beide Verkehrszeichen sind gültig und werden daher ebenfalls im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen mitüberwacht.Diese Fakten bitte ich Sie zunächst einmal so hinzunehmen. Der andere Aspekt betrifft Ihren Umgang mit meinen Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.Damit Sie sehen, dass ich Ihre Kritik auch durchaus ernst nehme, habe ich heute die von Ihnen angesprochene Mitarbeiterin vom 26.06.2020 ermittelt und mit ihr in Gegenwart von Frau Korn als direkte Vorgesetzte über Ihre kritischen Anmerkungen gesprochen.Sie schreiben über meine Mitarbeiterin in einer ziemlich respektlosen Art und Weise.Dies möchte ich nicht so unkommentiert stehen lassen.Meine Außendienstkräfte haben gerade in den heutigen Zeiten keinen einfachen Dienst auf der Straße und bemühen sich nach besten Kräften, stets hilfsbereit für Bürger, Anwohner und Autofahrer da zu sein.Sicher gibt es da auch schon einmal Momente, wo nicht alles planmäßig läuft, aber im Großen und Ganzen erwarte ich doch ein wenig mehr Respekt.Wenn Sie sich über meine Mitarbeiterin beschweren möchten, bitte ich Sie um Benennung von konkreten Anhaltspunkten.Pauschale Kritik ist immer schlecht, da es dann keine Verbesserungsmöglichkeiten gibt.Ihre kritische Schilderung mit der „Pflegeperson im Rollstuhl“ sagt mir zum Beispiel nicht, warum eine möglicherweise erteilte Verwarnung nicht rechtmäßig sein soll.Übrigens kann sich meine Mitarbeiterin an keinen entsprechenden Vorfall erinnern. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch im Stadtbezirk Porz für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.Und selbstverständlich kann ich Ihnen nicht verwehren, diese vor Ort auch weiterhin anzusprechen.Mittlerweile fühlen sich meine Außendienstkräfte dort aber schon fast von Ihnen belästigt und in der Ausübung Ihres Dienstes gestört.Ich möchte Sie einfach bitten, diesbezüglich Ihr eigenes Verhalten doch einmal kritisch zu überdenken. Ich bestätige Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich, dass der Verkehrsdienst im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten den Bereich der Josefstraße ordnungsgemäß überwacht und auch in der nächsten Zeit gezielte Kontrollen durchführen wird.Damit sollte das Thema dann jetzt auch ausgiebig ausdiskutiert sein. Ich hoffe, Ihnen hiermit abschließend weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen GrüßenIm AuftragHeinz-Jürgen Müsseler
Die OberbürgermeisterinAmt für öffentliche OrdnungVerkehrsdienstSachgebietsleiter InnendienstWilly-Brandt-Platz 350679 KölnTelefon: 0221/221-27334Telefax: 0221/221-27227E-Mail: heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.deInternet: www.stadt-koeln.deMobil: 0152 5454 7568

Donnerstag 9. Juli 2020
Meine Antwort, ohne Reaktion des Angeschriebenen auch keine Entschuldigung.

Betreff:Re: Parksituation Josefstraße in Köln-PorzVon:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:09.07.2020, 21:42 An:heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Referenzen:<e4068a4212d1464aa5dfd59b515de3d8@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<f78c083f-2beb-8497-3eda-520abcf64b00@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<e4068a4212d1464aa5dfd59b515de3d8@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------1B0057A0E72E044D0E0E978B" Sehr geehrter Herr Müsseler,Ihre Zurechtweisung, was den Umgang mit Ihren Mitarbeitern betrifft, weise ich entschieden zurück.Ich hatte am 2.7.2020 unter anderem folgendes an Frau Korn geschrieben:"Eine Ihrer Mitarbeiterinnen belehrte mich, dass es sich bei der Zufahrt Josefstraße 64 nicht um eine Feuerwehrzufahrt handele auch dass ich der Mitarbeiterin unnötigerweise durch meinen Anruf bei der 32000 zugemutet hätte, dass sie zum zweiten Mal zu Fuß von der Ernst-Mühlendyck-Str. zur Josefstraße hätte laufen müssen.
Außerdem belehrte sie mich in einem weiteren Gespräch am 26.6.2020 12:00Uhr vor dem Postamt Porz Mitte, dass die neu eingerichtete Halteverbots-/Lade-Zone unsinnig sei, weil dort nie Be- und Entladen würde. Es gäbe gegenüber schon eine Be- und Entladezone. (Die liegt schräg gegenüber ist aber seit dem 30.3.2020 durch temporäre Halteverbotsschilder außer Kraft gesetzt.)Mein Hinweis, dass die neue Zone für die leichtere Andienung der Abfallwirtschaftsbetriebe sei, ihre Müllcontainer abholen zu können quittierte sie mit einem abfälligen Lacher und dem Satz: "Wenn das stimmt ziehe ich sofort meine Dienstkleidung aus und lege mein Amt nieder."Ich beschrieb die Details und bezog mich auch darauf, dass gemäß einem Schreiben vom 16.06.2020 von Frau Pia Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung an mich, das zeitlich beschränkte Halteverbot für die beiden Schrägparkplätze neben der Feuerwehrzufahrt angeordnet worden sei, die Andienung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln erleichtern. Da müsse Frau Schmitz etwas durcheinandergeworfen haben und sich irren, so Ihre Mitarbeiterin, die mich auch fragte, ob ich der Beschwerdeführer Josefstraße 64 sei. Nach all der Abkanzelei, habe ich die Diskussion beendet."
Nicht ich, sehr geehrter Herr Müsseler, habe mich im Ton vergriffen!Ich hätte über Ihre Mitarbeiterin in einer ziemlich respektlosen Art und Weise geschrieben. Mich würde interessieren wann und wie das gewesen sein soll.Bevor Sie solche Vorwürfe ablassen, sollten Sie sich bitte erst sachkundig machen, was denn in den letzten Wochen zwischen mir und den Behörden der Stadt Köln stattgefunden hat.Ich bin derjenige, der im Großen und Ganzen doch ein wenig mehr Respekt erwarten darf.Sie werfen mir pauschale Kritik vor?Den Vorwurf darf ich gern zurückgeben. Ich habe nichts pauschalisiert, sondern sachlich und mit Fakten belegt, meine Bitten vorgetragen.Was zurück kam, war dürftig. Auf die meisten Fragen wurde nicht eingegangen.Ich habe mit keiner Silbe mit Ihrer Mitarbeiterin über „Pflegeperson im Rollstuhl“ gesprochen. Mit Herrn Meier habe ich privat darüber gesprochen, aber die Verwarnung selbst dabei nicht in Frage gestellt.lassen Sie sich von Herrn Wischum den Sachverhalt schildern. Einer Entschuldigung, um die Sie mich danach sehr wahrscheinlich bitten werden, steht nichts im Wege.Ist es nicht anmaßend, mir zu schreiben, dass das Thema dann jetzt auch ausgiebig ausdiskutiert sei.Für mich ist das der Versuch der Abbügelei.
Lassen Sie sich bitte den Vorgang B-5381-2020 von Herrn Wischum vorlegen.
Weil ich ahnte, dass ich letztendlich ein Schreiben wie das von Ihnen erhalten werde, habe ich mir besonders große Mühe gegeben, alle Details auch  mit Bildmaterial zu versehen.
Hätten Ihre Behörden nicht während der letzten Monate komplett versagt, wären weder der temporäre Zebrastreifen in der Josefstraße, über 100 Tage bisher ein Baken und Schilderwald für eine nicht begonnene Baustelle Josefstraße 87, keine versperrte Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64, noch eine unvollständige Beschilderung der Be- und Entladezone noch das rücksichtslose Verhalten einiger Dauerparker Anlass für mich gewesen, mich mit den Themen zu befassen und die notwendigen Änderungen herbeizuführen.
Erst lesen, dann beurteilen, dann schreiben, das darf ich Ihnen empfehlen.
Ich bin gern bereit, mich mit Ihnen zu treffen und auszusprechen.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Diese E-Mail hat Herr Müsseler nicht beantwortet.
Donnerstag 16. Juli 2020

Betreff:

Fwd: Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:16.07.2020, 09:34 An:heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Referenzen:<c82419ca-d465-e78f-9ebb-b70dd7376e5f@t-online.de>X-Forwarded-Message-Id:<c82419ca-d465-e78f-9ebb-b70dd7376e5f@t-online.de>Nachricht-ID:<6302b968-5579-2972-2bef-4acf0f940a54@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<c82419ca-d465-e78f-9ebb-b70dd7376e5f@t-online.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------0CA76A4DD3AAB86870674974" 2. Versuch Mail zuzustellen 16.7.2020 09:35Sehr geehrte Frau Korn, sehr geehrte  Frau Schmitz, sehr geehrter Herr Wischum,
fast ist es geschafft und das Thema Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 kann abgeschlossen werden.Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich als Bürger Kölns nahezu eine Sysyphus-Arbeit bewältigen musste, bis alle meine Anliegen bearbeitet wurden.Immerhin ging es nicht um eine Privatangelegenheit sondern darum, dass ein Rettungsweg für Bewohner von 136 Wohnungen wieder hergestellt werden sollte.
Das ist nun geschehen. Die Stahlpfostensperre wurde entfernt, die Andienungsfläche für die Abfallwirtschaftsbetriebe durch eine entsprechende Lade-Zone durch Vervollständigung der Beschilderung rechtsgültig geschaffen.Dank regelmäßiger Kontrollen in den letzten Tagen, reduziert sich spürbar die Nutzung durch Dauerparker.
Ein Mitarbeiter der Sahle Hausverwaltung hat mir mittlerweile angedroht, dass man mir meinen Stellplatz kündigen würde, wenn ich jetzt nicht endlich Ruhe gäbe.
Dieser Mitarbeiter stellt die Müllcontainer zur Entleerung für die AWB bereit.Weil er trotz der nun freien Andienungsfläche die Container weiterhin vor der Feuerwehrzufahrt abstellt, habe ich ihn angesprochen, doch die Andienungsfläche zu benutzen.Es gibt auch eine zweite Fläche und zwar an der anderen Seite der Zufahrt, bei der die Stahlpoller nicht entfernt wurden. Dort ist auch die Ablagefläche für den Sperrmüll.
Meine abschließende Bitte an Sie, die Beteiligten: Informieren Sie Ihrerseits die Hausverwaltung Sahle über die neuen Gegebenheiten, weil es keinen Grund mehr gibt weiterhin die Müllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt abzustellen. Oft stehen die Container länger als 24 Sunden, auch während  der Nacht vor der Zufahrt.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie mich trotz Ihrer Arbeitsüberlastung in meinen Anliegen unterstützt haben.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
15.7.2020  Josefstraße 64 Die Müllcontainer werden weiterhin vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt.
Montag 20. Juli 2020

Betreff:

Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:20.07.2020, 14:20 An:ordnungsamt@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, info@anke-bruns.de Nachricht-ID:<ed597e16-bf9c-d946-0d24-f985e634fb51@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------69D045CE7249A7B49659DA02" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,Frau Rupprecht vom Ordnungsdienst Bezirk Porz hat mich mit meinem Anliegen an Sie verwiesen.
In den letzten Wochen wurde auf meine Veranlassung hin, die Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 64 reaktiviert.Sie war durch einbetonierte Poller versperrt. Sie wurde als Feuerwehrzufahrt vom Ordnungsamt nicht als solche eingestuft, weil das amtliche Siegel auf dem Hinweisschild verblasst war. Auch dieser Mangel wurde beseitigt. Zusätzlich wurden durch Einrichtung einer Halteverbotszone Abstellplätze für Müllcontainer der AWB geschaffen, um die Andienung bei der Müllentleerung zu erleichtern. Das Ordnungsamt kontrolliert das und ahndet Verstöße, wenn Dauerparker ihr Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abstellen. Obwohl die zuständige Hausverwaltung Sahle auf Anforderung der Berufsfeuerwehr ein neues Hinweisschild beschaffte und montierte und dieses von der Feuerwehr mit einem amtlichen Siegel versehen wurde, werden weiterhin die großen Müllcontainer vor der Feuerzufahrt abgestellt.Ich habe den Hausmeister angesprochen, doch die neuen Gegebenheiten zu berücksichtigen, worauf er mir drohte, dass Sahle mir meinen Stellplatz aufkündigen würde.Mich ginge das nichts an.Nun bleibt mir nur der Weg, Sie zu bitten, dass dieses mutwillige Versperren der Feuerwehrzufahrt beendet wird.Es gibt außer der Möglichkeit, die Halteverbotszone zu nutzen eine weitere: An der rechten Seite der Zufahrt zu den Tiefgaragen und Stellplätzen sind ebenfalls mehrere Poller einbetoniert worden, die nicht entfernt wurden. In diesem Bereich wird Sperrmüll abgelegt und durch die AWB abgeholt. Dort gibt es ausreichend Platz, vor den Pollern die Müllcontainer abzustellen. Die Feuerwehrzufahrt bliebe frei.Ich füge Ihnen Fotos hinzu, die dokumentieren, dass es nur eines guten Willens bedarf, das Problem aus der Welt zu schaffen.
Vor der Feuerwehrzufahrt abgestellte Müllcontainer. Sie sollten eigentlich innerhalb der Halteverbotszone abgestellt werden.Frau Pia Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hatte das veranlasst.
Auch hier, die Feuerwehrzufahrt blockierend, falsch abgestellt.
So sollte es sein.
Abstellmöglichkeit, die aber nicht genutzt wird. Die Müllwerker haben die Container nach Entleerung nicht mehr vor die Feuerwehrzufahrt sondern in die Halteverbotszone gestellt.
Zufahrt Josefstraße 64, rechte Seite.
Auch hier ist ausreichend Platz, die Müllcontainer abzustellen.
Das ist der vorgesehene Parkplatz für Notarzt und Rettungsfahrzeug.

Dienstag 11. August 2020

Betreff:

B-5296-2020 und B-5381-2020 u.a.
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:11.08.2020, 10:14 An:"oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, andreas.vonthron@stadt-koeln.de, stefan.nussbaum@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<e345898b-29a0-642c-c486-f91ea4f2fc14@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.11.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------724782351E4AE345A31757D7" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin.
Ich muss mich direkt an Sie wenden, damit Sie Ihre Mitarbeiter auffordern, gegen das Versperren der Feuerwehrzufahrt und die Sichtbehinderung für die Nutzer der Ein-und Ausfahrt Josefstraße 64 vorzugehen.
Ich habe allen Beteiligten und damit jedem innerhalb der Zuständigkeiten eine Kopie dieses Schreibens samt Fotos gesandt.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie tätig werden.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel

Donnerstag 13. August 2020

Betreff:

B-5296-2020 und B-5381-2020 u.a.


Von:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Datum:

13.08.2020, 09:30

 

An:

"oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de, stefan.nussbaum@stadt-koeln.de, andreas.vonthron@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

 

Nachricht-ID:

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Sehr geehrte Beteiligte an den Vorgängen B-5296-2020 und B-5381-2020 u.a.,


Sie haben dafür gesorgt, dass die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 wieder ohne Einschränkung benutzt werden kann.

Sie haben auch dafür gesorgt, dass die damit einhergehende Sichtbehinderung im Bereich für in die Josefstraße Einbiegende Nutzer der Zufahrt zu den Tiefgaragen- und Stellplätzen für die Josefstraße 52 bis 64 = 325 Wohnungen beseitigt wurde.

Ganz klappt das noch nicht, weil der Mitarbeiter der Sahle Hausverwaltung, die durch Sie geschaffenen freien Abstellflächen für die AWB Müllcontainer nicht nutzen will.


Heute, 13.8.2020 hat er erneut 4 Restmüllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt, trotz vorhandener Freiflächen direkt daneben.

Die Fotos wurden am 13.8.2020 um 9:00 Uhr aufgenommen.

Bitte schreiten Sie ein!


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel



Samstag 5. September 2020To:daniela.korn@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, andreas.vonthron@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, stefan.nussbaum@stadt-koeln.de, Oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de, helmut.werter@stadt-koeln.de
From:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Subject:B-5296-2020 und B-5381-2020 u.aMessage-ID:<8ac86fda-6b92-361b-f645-3ab68ed2d37b@t-online.de>
Date:Sat, 5 Sep 2020 12:17:42 +0200User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------A6F48D98DC80C5DAFF32BA6F"
Sehr geehrte Frau Korn,am Freitag, den 4.9.2020 ermunterte Ihr Stellvertreter Herr Banach  in Anwesenheit von seinem Kollegen Meier, eine Dauerparkerin, deren Verstoß im eingeschränkten Halteverbot zu parken 51143 Köln Josefstraße 64 er ahndete, ihr Fahrzeug im Bereich der Ein- und Ausfahrt, ebenfalls Josefstraße 64 zu parken. Dort sei das erlaubt.Ich habe Herrn Banner auf die StVO hingewiesen, dass dasParken vor Grundstückseinfahrten laut StVO so geregelt sei. Maßgeblich ist hier Paragraph 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. Dieser besagt Folgendes:Das Parken ist unzulässig[…]3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,[…]5. vor Bordsteinabsenkungen.Das Parken direkt an Einfahrten ist demnach verboten. Dies dient zum einen natürlich dem Zweck, dass die Eigentümer der Grundstücke bzw. die dort lebenden Menschen und deren Besucher beim Ein- und Ausfahren nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Zum anderen darf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Radfahrern oder anderen Pkw führen.
Herr Banach sei der Auffassung, dass es dadurch für die Benutzer der Zufahrt keine Sichtbehinderung gäbe. Außerdem läge es im Ermessensspielraum seiner Behörde, das Parken dort zu erlauben.Übrigens wenden Sie den Ermessensspielraum auch bei der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 an und dulden Dauerparker, die auf der Sperrmarkierung ihr Fahrzeug abstellen. Herr Banach blieb unbeeindruckt von meinem Hinweis, dass es immer dieselben rücksichtslosen Fahrzeughalter wären, weniger als 10, die vor den genannten Zufahrten parkten.  Ich habe das mit zahlreichen Fotos dokumentiert und Herrn Banach gebeten, mir die Arbeit der Fremdanzeigen zukünftig zu ersparen.Es ist schon eigenartig, dass, selbst wenn es diesen Ermessensspielraum gäbe, die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wird.Etwa 10 Rücksichtslose und ein Hauswart der Firma Sahle schikanieren Anwohner von 325 Wohnungen, die nur über eine einzige Zufahrt ihre Stell- und Tiefgaragenplätze erreichen können.Ich bin der Auffassung, dass eine solch stark frequentierte Ein- und Ausfahrt innerhalb ihrer Begrenzung in Gänze zur Verfügung stehen muss, ohne geparkte Fahrzeuge auf der einen und zeitweise abgestellten Müllcontainer auf der anderen Seite.Freie Sicht für die Anwohner auf das Verkehrsgeschehen in der stark befahrenen Josefstraße!Natürlich kann Frau Pia Schmitz, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, wie Sie mir schrieb, von jedem einzelnen verlangen, dass er sich, wenn die Sicht völlig genommen wird, in den Straßenverkehr hereintasten müsse, aber wo bleibt die Verhältnismäßigkeit dieser Forderung, wenn sie Dank weniger Rücksichtloser bei jedem Ausfahren angewandt werden muss? Was den Hauswart betrifft, der stellt regelmäßig mehrere Müllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 ab, obwohl die Stadt Köln  (Pia Schmitz, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung) eigens zu diesem Zweck die Halteverbotszone eingerichtet hat.Herrn Banach teilte ich mit, dass das Fahrzeug, dessen Halterin er verwarnte, seit 7 Stunden den Abstellplatz für die AWB Müllcontainer blockierte. Er würde nur den einfachen 3 Minuten- Verstoß ahnden, das andere interessiere ihn nicht. Ich erwiderte ihm, dass ich dann eben doch eine Fremdanzeige machen müsse mit entsprechender Zeitangabe.Mir ist unbegreiflich, weshalb ein Bürger um Selbstverständlichkeiten kämpfen muss, statt unterstützt zu werden. Weder die Halteverbotszone, noch die freie Zufahrt für die Feuerwehr zu den 136 Wohneinheiten der Josefstraße 64 gäbe es heute, wenn ich mich nicht unablässig dafür eingesetzt hätte.Es war eine sehr zähe Angelegenheit. Ich musste selbst die Zuständigkeiten ermitteln, immer wieder nachhaken und entwickelte mich mittlerweile zur Persona non grata bei den Mitarbeitern der Stadt Köln, deren Kreise ich störte. Herr Banner sei als Symbol für dieses seltsame Verhalten Ihrer und der anderen Ämter genannt, unterstrichen schon durch seinen Satz, Müllcontainer könne man wegrollen, wenn sie den Rettungsweg blockieren.Ich füge diesem Schreiben keine "Beweisfotos" mehr hinzu. Die liegen zahlreich bei Herrn Wischum unter den Bearbeitungsnummern B-5296-2020 und B-5381-2020 u.a vor. Ich hoffe durch meine Zeilen endlich zu erreichen, dass das angeknackste Vertrauensverhältnis zwischen der Stadtverwaltung Köln und mir durch Ihr Einschreiten korrigiert werden kann.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Sonntag 6. September 2020Betreff:Josefstraße 64 51143 Köln
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:06.09.2020, 13:16 An:sascha.banach@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> X-TOI-MSGID:3b908933-9e85-4b96-a860-f8634f326688Nachricht-ID:<76ff04df-2fb8-73ae-8d3e-fd710d061e3f@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------2F43CCF9B73510C641C18DE5" Sehr geehrter Herr Banach,
aus gegebenem Anlass sende ich Ihnen diese Ausarbeitung, die meine Behauptung belegt, dass rücksichtsloses Verhalten einiger Weniger nicht hingenommen werden darf.
Man verlässt sich darauf, dass dass Ordnungsamt Köln/Porz nicht einschreitet.
Als ich mich vor ein paar Monaten an die Stadt Köln wandte, Grund war die ständige Sichtbehinderung durch Dauerparker im Zufahrtsbereich der Tiefgaragen- und Stellplätze, erhielt ich sehr rasch eine ablehnende Antwort. Meine weiteren Versuche, die Schikanen abzustellen arteten in Schwerstarbeit für mich aus.Die Hintergrundgeschichte ist bekannt. Nicht damit gerechnet wurde, dass es einen Bürger gibt, der sich nicht "abwimmeln" lässt.
Nun zum gegebenen Anlass, solch eine Beweisführung machen zu müssen:Die folgende Bilddokumentation spricht für sich.
Ich bitte Sie um ein Umdenken, das dazu führt, dass nicht die Rücksichtslosen von Ihren  Ermessungsspielräumen profitieren, sondern die, wenn auch meist schweigende Mehrheit, die sich korrekt verhält. Sie gilt es zu unterstützen und zu schützen, was das Freihalten von Feuerwehrzufahrten und die Vermeidung unnötiger Sichtbehinderungen betrifft.Weshalb versieht man die Fläche vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 52 bis 62 mit einem Sperrbalken, der das Abstellen von Fahrzeugen untersagt, wenn Ihre Behörde per Ermessensspielraum die Sperre aufhebt und das Dauerparken dort erlaubt? Löschzüge benötigen beim Einsatz die volle Zufahrtsbreite, markiert durch die Bordsteinabsenkung und die besondere Pflasterung für große Belastungen.
Ist es denn unbillig darum zu bitten, dass eingeschritten wird, wenn permanent von einigen Wenigen rücksichtslos gegen die StVO verstoßen wird, z.B. weil sie sich die Mietkosten für einen Tiefgaragen- oder Stellplatz ersparen möchten. Dann parkt man nicht nur vor Feuerwehreinfahrten sondern auch im absoluten Halteverbot, auf durch Schrägstrichmarkierungen gesperrten Flächen oder im Zufahrtsbereich der Josefstraße 64, ein freies Plätzchen findet sich so immer.Was ich nicht verstehe ist, dass all das nicht kontrolliert und Verstöße geahndet werden. 
Wenn das gewünscht wird, kann ich auch hier per umfangreicher Bilddokumentation meine Behauptungen belegen.Es sind nicht nur Kleinwagen, die abgestellt werden. Ihr Ermessensspielraum umfasst wohl auch die Parkgenehmigung für SUVs und andere große Fahrzeuge.Nur 2 Beispiele:
Resignieren ist nicht mein Ding, vor allem, wenn es um Egoisten geht, denen andere Menschen gleichgültig zu sein scheinen.Hier noch einige Kennzeichen derer, die sich ähnlich verhalten:HL-SP 478K-AJ 1891 wurde Freitag von Ihnen verwarnt.K-AT 1219K-DK 2505K-FF 3004K-HA 7100K-HA 8108K-ON 7982K-PN 7790K-TA 41Ich bin der Überzeugung, dass konsequentes kontrollieren und Einschreiten durch die Ordnungsbehörde, der Dreistigkeit ein Ende setzen wird.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Donnerstag 15. Oktober 2020Betreff:Verschiebung der Verkehrszeichen
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:15.10.2020, 18:08 An:daniela.korn@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, stefan.nussbaum@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<051bd2e5-0d46-3830-79e1-a449edcb2493@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.1MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------51E3EDF86A4B24A34E77B8A7" Sehr geehrte Frau Korn,
anbei die offizielle Ausarbeitung der Aufstellung von Verkehrszeichen und Baken, die entsprechend durchgeführt wurde.Die einbetonierten Stahlpfosten sind offiziell eigentlich nicht vorhanden. Es sollte überprüft werden, wer sie weshalb hat installieren lassen.Sie müssen entfernt werden.Die Anrampungen wurden mittlerweile angebracht.Bitte veranlassen Sie, dass die Änderung der Vorgaben, die Verschiebung von einem Halteverbotszeichen und die Verschiebung einer Sperrbake korrigiert werden.Mittlerweile löst sich ein weiterer Zebrastreifen-Belag von der Fahrbahndecke.Ich bin der Auffassung, dass Ihr Außendienst auch über den Tellerrand schauen sollte, Mängel bemerken und sie melden sollte.Ihr Mitarbeiter Herr Meier, versucht das vergebens. Er empfahl mir, mich als Bürger zu engagieren, weil Meldungen, die er macht, so gut wie nie bearbeitet würden.
Beispiele: Eine durch einbetonierte Poller versperrte Feuerwehrzufahrt, völlig verblasste amtliche Siegel von Feuerwehrzufahrten zahlreiche im gesamten Porzer Stadtgebiet, auf Wunsch liste ich sie Ihnen auf. Der Außendienst sollte das allerdings auch bemerken, denn die Streifengänge führen täglich an solchen Zufahrten vorbei. Es ist fatal, wenn Ihre Mitarbeiter eine Feuerwehrzufahrt nicht mehr als solche anerkennen, weil nicht bemerkt wird, dass das amtliche Siegel nicht fehlt, sondern nur verblasst ist.In der Josefstraße 64 hätte dieses nicht über den Tellerrand schauen böse Folgen haben können.
Fehlerhaft aufgestellte Verkehrszeichen, auch fehlende, wie z.B. in der Rathausstraße 2, eingeschränkte Halteverbotszone. Dort wurde wie in der Josefstraße 64 das Anfangsschild entfernt. Die Anwohner nutzen diese "Sonderbeschilderung" dankbar aus, weil Parkplatz kostenfrei und ohne verwarnt zu werden.Erst mal sensibilisiert, kann der Ordnungsdienst ohne großen Aufwand einen weiteren wertvollen Beitrag zur Sicherheit der Bürger leisten.
Übrigens, statt zu ignorieren, was ich Ihnen mitteile, wäre allmählich ein Dankeschön fällig. Welcher Bürger unterstützt Sie und Ihre Arbeit so selbstlos, ganz ohne dafür eine Entlohnung zu fordern.Nichts zu tun und zu resignieren, das schafft auch ein wiehernder Amtsschimmel bei mir nicht. Aber es wird nicht gewiehert. Ich glaube, ich habe es mit toten Pferden zu tun.

Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Montag 2. November 2020

Betreff:

Halteverbote ?
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:02.11.2020, 17:45 An:"ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de" <ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, 324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, helmut.werter@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<b662b4de-0261-1c71-5e83-11c19a72a3d9@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.1MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------19C9BBC99329285B8B9A731D" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,weshalb werden Halteverbotsschilder aufgestellt, die nicht beachtet werden müssen?Beispiel 51143 Köln, Josefstraße 64 und 81, umfasst 4 Schrägparkplätze.Amtliches Kennzeichen: K-EW 3068
und amtliches Kennzeichen K-PN 7790
Bitte teilen Sie mir mit, ob das seine Richtigkeit hat.Weshalb entfernt man nicht die Verkehrszeichen, wenn sie nicht beachtet werden müssen.
Ein Verstoß wird nicht geahndet.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Bisher unbeantwortet!

Dienstag 24. November 2020

Betreff:

Hinweis und Infos zusammengefasst


Von:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Datum:

24.11.2020, 11:56

 

An:

Pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, 324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de, redaktion.porz@ksta.de

 

Nachricht-ID:

<4ec635f1-54b2-98e3-c81e-3eb3de44198b@t-online.de>

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MIME-Version:

1.0

Content-Type:

multipart/alternative; boundary="------------FF83C25ACCFF0E28D4394A7C"

 

51143 Köln, 24.11.2020


Sehr geehrte Frau Schmitz,


seit dem 5.11.2020 wird die Andienungsfläche für die Abfallwirtschaftsberiebe Köln in 51143 Köln, Josefstraße 64 nicht mehr benötigt.

Die Müllcontainer werden jetzt direkt durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln aus dem Abstellkäfig unmittelbar hinter der Ladezone zur Entleerung entnommen und danach wieder in den Käfig gerollt.

Der zuvor zuständige Mitarbeiter, der Sahle Hausverwaltung darf die Container nicht mehr vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 abstellen.

Die angespannte Parkplatzsituation in der Josefstraße kann jetzt etwas entschärft werden, weil das eingeschränkte Halteverbot aufgehoben werden kann.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine Empfehlung umsetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel

Hier darf seit dem 5.11.2020 ohne Zeitbeschränkung geparkt werden. Der Verkehrsdienst Bezirk Porz kontrolliert nicht mehr.
Die Beschilderung gilt nicht mehr.
Die "Lade-Zone" = Andienungshilfsfläche für die AWB wird nicht mehr benötigt. Die Beschilderung kann entfernt werden.
Stand 24.11.2020 Mittlerweile werden sämtliche Verstöße gegen die StVO im beschriebenen Teil der Josefstraße geduldet. Hinweise und Anfragen dazu bleiben unbeantwortet.
Mittwoch 25. November 2020

Betreff:

Fwd: Josefstraße 64 Porz Feuerwehrzufahrt
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:25.11.2020, 12:58 An:Pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, "ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de" <ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de>, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, redaktion.porz@ksta.de, michele.kriechel@stadt-koeln.de Referenzen:<5ed271f3d85143f09e7fc278937b0ad4@awbkoeln.de>X-Forwarded-Message-Id:<5ed271f3d85143f09e7fc278937b0ad4@awbkoeln.de>Nachricht-ID:<e736979f-f5af-ab28-bc40-f26928b8f217@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.5.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<5ed271f3d85143f09e7fc278937b0ad4@awbkoeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------BBA56E145DE0CD9EE522CA72" Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich habe mich erneut mit den AWB Köln in Verbindung gesetzt und diese gebeten, Ihnen die Bestätigung zuzusenden, dass das Unternehmen die Andienungshilfsfläche nicht mehr benötigt.Zu Ihrer Kenntnisnahme, leite ich mein Schreiben an die AWB und deren Antwort darauf an Sie weiter.Gern habe ich Sie und Ihre Kolleg*Innen in Ihrer Arbeit unterstützt. Herrn Werter, Amt für Verkehrsmanagement Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen Willy-Brandt-Platz 250679 Kölnbitte ich auch um einen Beitrag den Schilderwald in der Josefstraße 81 und 64 zu reduzieren. Dort werden die 4 Verkehrsschilder absolutes Halteverbot und die dazu gehörenden Baken vor dem temporären Fußgängerüberweg  nicht mehr benötigt. Der Verkehrsdienst Bezirk Porz, Frau Daniela Korn, Herr Sascha Banach dulden im Rahmen ihres Ermessungsspielraums das Parken auf den durch das absolute Halteverbot gekennzeichnet Schrägparkplätzen.Gleichzeitig sollte der orangefarbene Belag des Zebrastreifens ausgebessert werden. Er löst sich allmählich auf.Eines der aufgestellten Hinweisschilder auf den temporären Überweg ist im oberen Drittel abgeknickt.Beides habe ich bereits an Herrn Werter und Frau Korn Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz Willy-Brandt-Platz 350679 Kölngemeldet. Am Ende des Schreibens habe ich entsprechende Fotos beigefügt.Mit freundlichen GrüßenHans Georg RiedelSchriftverkehr mit den AWB vom 24.11.2020Hallo Herr Riedel,
super, dass jetzt alles funktioniert. Die Bestätigung bekommt Frau Schmitz von einer Kollegin von mir. Diese ist auch schon informiert.  
Mit freundlichen Grüßeni.A. Celina Reuter AWB Köln GmbHDisponentin Abfallwirtschaft Christian-Sünner-Str.Christian-Sünner-Str. 2151103 KölnTel.: (0221) 922-1315Fax: (0221) 922-1311E-Mail: celina.reuter@awbkoeln.deWeb: www.awbkoeln.de   Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Dienstag, 24. November 2020 14:04An: Reuter, Celina; Hans Georg RiedelBetreff: Josefstraße 64 Porz Feuerwehrzufahrt Sehr geehrte Frau Reuter,
seit dem 5.11.2020 funktioniert die Entleerung der Müllcontainer einwandfrei.Ihre Truppe entnimmt die Container aus dem Abstellkäfig, entleert sie und rollt sie in den Käfig zurück.Die Müllcontainer werden nicht mehr vor der Feuerwehreinfahrt abgestellt.
Durch diese AWB Kooperation wird die Lade-Zone Josefstraße 64 nicht mehr benötigt.Frau Pia Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Kölnschreibt, dass Ihr noch zu dem Vorgang die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln fehlt.Liegt diese vor, können die Halteverbotsschilder entfernt und die beiden Schrägparkplätze ohne Einschränkung genutzt werden.wurde das durch Sie veranlasst?
Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung, Amtsgericht Köln HRB 81974Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gerhard BrustGeschäftsführer: Peter Mooren (Sprecher), Ulrich Gilleßen Fotos für Herrn Werter, Amt für Verkehrsmanagement Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen Willy-Brandt-Platz, 250679 Köln 51143 Köln, Josefstraße 81/64
Abgeknicktes Verkehrsschild
Vom Ordnungsamt geduldetes Dauerparken, hier, Josefstraße 64. K-EW 3068 parkt ununterbrochen seit mehr als 10 Tagen. K-PN 7790 parkt immer wieder auch auf der anderen Seite, Josefstraße 81
Dauerparker K-EW 3068 und K-PN 7790 hier Josefstraße 81
Dokumentiert sind zahlreiche weitere dieser Verstöße. Der Porzer Verkehrsdienst duldet das.
Dauerparker K-PN 7790 wurde durch Herrn Vetter Verkehrsdienst Bezirk Porz erst- und letztmalig verwarnt.Ab dem 12.11.2020 wird das Parken geduldet. Die Halteverbotsschilder und Baken können entfernt werden.
Donnerstag 4. November 2021
Das war der letzte Schriftverkehr mit Müsseler.
Antworten und Stellungnahmen wären hier ebenfalls gelistet, wenn es denn je welche gegeben hätte.
Betreff:Zur Information: Fakten
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:04.11.2021, 13:34 An:"poststelle.koeln@polizei.nrw.de" <poststelle.koeln@polizei.nrw.de>, daniela.korn@stadt-koeln.de, sascha.banach@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, patric.stieler@stadt-Koeln.de, andrea.blome@stadt-koeln.de, info@anke-bruhns.de, koeln@bild.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------fwYjvcd0JycBupS7948I5vFp"Nachricht-ID:<32017977-b745-09b7-7001-6ab4f397eb8c@t-online.de>MIME-Version:1.0User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:91.0) Gecko/20100101 Thunderbird/91.2.1Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,Zu Ihrer Information und gewiss auch zum Anlass für Sie, zu überprüfen, wer in der Vergangenheit wahrheitsgemäß berichtete, dokumentiere ich mit einem einzigen Foto, dass ich als Kölner Bürger in den vergangenen Monaten um nichts anderes gebeten hatte, als Verbesserungen nicht nur für mich, sondern auch für meine Mitmenschen zu erreichen.Was ich dabei erleben musste, darf ich mittlerweile als Trauerspiel bezeichnen, mit dem Fazit, dass diese Äußerung absolut unzutreffend ist:„Wir sind für die Bürger da und sie müssen ganz schnell und barrierefrei an uns herankommen. Das ist  erst mal das Wichtigste.“ Stadtdirektorin von Köln Andrea Blome am 12.07.2021 während eines Interviews mit BILD.
Wenn es mehr als 12 Monate Zeit in Anspruch nimmt, bis Selbstverständlichkeiten erledigt werden, der Bürger entweder resignierend aufgibt oder immer wieder auf´s  Neue nachfragen/nachhaken muss, dann stimmt etwas nicht mit Ihrem Verwaltungsapparat.
Man sollte sich schon gründlicher um den Wahrheitsgehalt von Dienstaufsichtsbeschwerden kümmern, bevor man sie mit wenigen Standardsätzen zurückweist, ohne Details auch nur zu erwähnen.Was mir ganz besonders auffiel ist, dass Ihr Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz den §1 der StVO mittlerweile durch das ständig verwendete Wort Ermessensspielraum ersetzt.Rücksichtslose Verkehrsteilnehmer haben das bemerkt und verhalten sich entsprechend.
Beim Umgangston mit dem Bürger, sollte statt Überheblichkeit, Respekt im Vordergrund stehen.Mitarbeiter des Amts für Verkehrsmanagement und Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung erweckten bei mir den Eindruck, Rechthaber zu sein bis hin zu Entscheidungen, die Willkür vor Einsicht setzten.Ich bin der Auffassung, dass es nicht Sache des Bürgers ist, sich durch den Verwaltungsdschungel kämpfen zu müssen, bis er endlich auf Zuständige trifft, sondern ihm ohne wenn und aber weitergeholfen wird.Ich hatte auch den Eindruck gewonnen, dass es in Ihrem Hause keine Möglichkeit gibt, sich intern abzusprechen, mit dem Ziel, die Anliegen der Bürger zu unterstützen, vor allem, wenn es um die Beseitigung von gemeldeten Gefahrenstellen geht.
Einigen wenigen meiner Bitten wurde nach fast 18 Monaten noch immer nicht entsprochen.Ich werde weiter verfolgen ob z.B. tatsächlich das Thema Sperrmüll auf dem Bürgersteig 51143 Köln, Josefstraße 64 beendet ist, falls nicht, Sie weiterhin darüber informieren. 
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel