Widerspruch_gegen_EGV-Verwaltungsakt

Jobcenter xxxxxxx

Frau Cxxxxxxx Zimmer xxxx

Berlin, den 08.04.2015

Kundennummer: xxxxxxxxx

Betreff: Widerspruch gegen den Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 31.03.2015

Sehr geehrte Frau Cxxxxxx

Ihr Schreiben vom 31.03.2015 habe ich heute in meinem Briefkasten vorgefunden. Ich

sehe mich aus Gründen des Gewissens verpflichtet, gegen den oben genannten Bescheid

Widerspruch einzulegen. Dieses möchte ich hiermit fristgerecht tun.

Begründung: Der Satz auf der Dritten Seite des oben genannten Bescheides „Sie sind

verpflichtet bei Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs)

vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.“ verstößt gegen

geltendes Recht. (Siehe mein Schreiben an Herrn Wxxxxxx vom 19.07.2014 welches ich

Ihnen am 31.01.2015 als Kopie persönlich ausgehändigt habe, und welches auch noch in

meiner Akte bei ihnen unterschrieben vorhanden sein müsste und welches ich hiermit zum

Bestandteil dieses Schreibens erkläre).

Artikel 20 Absatz 4 GG sagt:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen

das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Meine erster Versuch der Abhilfe ist dieser Widerspruch. Er ist hauptsächlich mit

Grundgesetz- und Verfassungsrechtlichen Aspekten begründet, (Siehe mein Schreiben

an Herrn Wxxxxxx vom 19.07.2014) deshalb ist das zuständige Gericht für solche

Angelegenheiten das Bundesverfassungsgericht, nicht jedoch die Sozialgerichte,

da sie in verfassungsrechtlichen Fragen nicht zuständig sind und deshalb in diesen

Angelegenheiten keine Entscheidungen treffen dürfen und demnach Gemäß Artikel 103

Absatz 1 Grundgesetz auch nicht meinem Anspruch auf rechtliches Gehör nachkommen

können.

Artikel 103 Grundgesetz

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Ich möchte Sie Frau Cxxxxxx eigentlich nicht als Verfassungs- und Grundgesetzgegnerin

einstufen wollen. Dazu haben Sie einfach nicht die passende Persönlichkeitsstruktur.

Ihr Vorgänger Herr Wxxxxxx hat sich im Gegensatz zu Ihnen nicht dazu verleiten lassen,

mit seiner Unterschrift gegenüber mir, die Grundrechte dieses Landes in Frage zu stellen,

zumindest habe ich mit Ihm keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und er

hat mir danach auch nicht per Post ein „Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per

Verwaltungsakt“ zugeschickt, nach dem er mein Schreiben vom 19.07.2014 erhalten und

gelesen hat.

Ich hätte an Ihrer Stelle ganz ähnlich gehandelt, im Zweifel hätte ich mich gemäß §63

Bundesbeamtengesetz an meinen unmittelbaren Vorgesetzten gewendet.

Ist dieser in Ihrem Falle ein Bundesbeamter? Soweit ich weiß ist der Leiter Ihrer Institution

ein Geschäftsführer und kein Amtsvorsteher, demnach ist das Jobcenter auch kein Amt

bzw. keine staatliche Behörde, sondern ehr eine Agentur mit privatrechtlichem Charakter.

Kann so eine Institution, oder andere Geschäftspartner von Kunden, überhaupt deren

Grundrechte in Form eines einseitig getätigten Verwaltungsaktes einfach außer Kraft

setzten? Ich halte so etwas für mehr mehr als sittenwidrig, da dieses nicht Gegenstand

einer Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter sein kann, da die Grundrechte

aller Menschen unantastbar und unveräußerlich sind.

Wenn ich sehe, dass jemand versucht, die geltenden Grundrechte außer Kraft zu setzten,

so spreche ich dieses wie z.B. jetzt, in konstruktiver Weise an, wenn es in meinem

Zuständigkeitsbereich fällt.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse eine Lösung finden, damit Sie keiner mit

Grundgesetz- und Verfassungsfeindlichen Parteien, Institutionen, und Personen auf eine

Stufe Stellen kann. Davor sollten Sie sich Frau Cxxxxxx in Ihrem eigenen Interesse selber

schützen!!!!!

Unter der Obhut von Herr Wxxxxxx hat die Zusammenarbeit zwischen mir und

dem Jobcenter wunderbar und einwandfrei funktioniert, (siehe z.B. meine vielen

Bewerbungen) ohne das dafür eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein Ersatz der

Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt nötig war -- und so möchte ich es

eigentlich auch mit Ihnen auch fortsetzten.

Schließen Sie sich doch einfach dieser bewährten Verhaltensweise Ihres Vorgängers

an. Ich verzichte auch gerne ,wie bei Herrn Wxxxxxx auch, auf jegliche Erstattung von

Bewerbungskosten, da mir meine Grundrechte zu wertvoll sind, um sie an Sie für das Geld

der Bewerbungskostenerstattung verkaufen zu wollen.

Gehen Sie noch einmal in sich, schlafen Sie noch einmal darüber, lesen Sie mein

Schreiben an Herrn Wxxxxxx vom 19.07.2014 und überdenken Sie noch einmal in aller

Ruhe Ihren Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 31.03.2015.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Ich bin bereit mit Ihnen in konstruktiver

Weise eine rechtskonforme Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieses Schreiben liegt in zwei Exemplaren vor. Der Empfänger bestätigt mit seiner Unterschrift, ein

Exemplar erhalten zu haben.

Berlin, den____________ ____________________________________________

Datum Stempel / Unterschrift des Empfängers

Brief gegen die EGV: EGV_retoure_Rechtsgrundlagen

damit gab es schon konkrete Erfolge...