LUEGENSTOPP_JC_Massnahme

Absender

Adresssat

Berlin, den 04.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund eines einseitig getätigten Verwaltungsaktes des Jobcenters Pankow vom 01.10.2015, im Zusammenhang mit einer sog. Eingliederungsvereinbarung (siehe beigefügte Anlage), bin ich gezwungen worden, mit Ihnen eine Geschäftsbeziehung einzugehen, da mir andernfalls zunächst Sanktionen von umgerechnet ca. 30 Tagessätzen drohen (siehe beigefügte Eingliederungsvereinbarung vom 01.10.2015 und die Rechtsfolgebelehrung des Schreibens „Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger“ vom 01.10.2015) und langfristig der Hungertod (siehe http://www.wir-sind-boes.de/08-09-15.html).

Um dieses abzuwenden, habe ich mich bei Ihnen am 01.10.2015 um 12:50 Uhr telefonisch gemeldet, nachgefragt ob von meiner Seite noch irgend welche Vorkehrungen getroffen werden müssten. Sie haben mir mitgeteilt, dass ich am 26.10.2015 um 8:00 Uhr bei Ihnen zu der Maßnahme Nr.xxxx in Ihrer Geschäftsstelle (siehe Adresse im Briefkopf) zu erscheinen habe, gegebenenfalls eine Bewerbung mitzubringen hätte, und sich alles weitere dann dort ergeben würde.

Ich habe nichts gegen Ihre Maßnahme, ich kenne sie ja noch gar nicht so gut, dass ich sie mit meinem jetzigen Wissensstand überhaupt hinreichend beurteilen könnte. Ich wäre Ihnen aber lieber, als freier Mensch begegnet, der aus Interesse handeln kann, und nicht aus Angst vor angedrohten Sanktionen handeln muss.

Wenn es deshalb auf eine Geschäftsbeziehung zwischen uns hinausläuft, bitte ich Sie, mir alle relevanten Dokumente dazu vorab zuzuschicken, damit ich diese überprüfen kann, Änderungswünsche in der Vertragsgestaltung vorbringen und ich diese mit Ihnen verhandeln kann.

Wenn Unterschriften von meiner Seite geleistet werden müssen, bitte ich kenntlich zu machen, dass diese nicht aus freier Entscheidung geleistet wurden, sondern aufgrund der oben genannten angedrohten Sanktionen aus oben erwähntem Verwaltungsakt.

Allen Dokumenten, die ich unterschreiben muss, möchte ich auch als Originalexemplar ausgehändigt bekommen.

Ihre Maßnahme trägt die Bezeichnung „Selbstvermarktungsstrategien für Akademiker“. In meinem Verständnis unterscheiden sich Menschen gemäß § 1 BGB von Sachen, Produkten, Tieren Humankapital und Juristischen Personen. Produkte werden Vermarktet, jedoch keine Menschen, es sei denn, es handelt sich um Sklaven, welche auf dem Sklavenmarkt zum optimalen Preis früher und heute vermachtet werden. Ich möchte aber nicht mein eigener Sklavenhändler sein. Ich kann mich nicht verkaufen, bestenfalls Stunden aus meiner Lebenszeit, die ich dann anderen gegen Bezahlung zu Verfügung stelle. Meine Innere Haltung und meine Identifikation mit meinen Werten, darf dabei aber nicht schaden nehmen, indem sie durch direkte oder Indirekte Fremdbestimmung verändert werden, weil diese wesentliche Bestandteile meines Menschseins sind!!!

Im diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen, ob Ihre Vermarktungsstrategien, zielorientiert, oder wahrheitsorientiert, bzw. gewinnorientiert oder kundenorentiert sind.

Eine zielorientierte, und gewinnorentierte Vermarktungsstrategie hat die Volkswagen AG im Abgasskandal angewendet. Unter vorsätzlicher Zurückhaltung von objektiven Wahrheiten (die wahren Abgaswerte auf der Straße nicht im Labor) hat es die Volkswagen AG geschafft, viele seiner Produkte zunächst erfolgreich auf den Markt zu platzieren, bis dann das Kartenhaus zusammengefallen ist.

Wenn ich nicht wie die Volkswagen AG handeln will, darf ich meinem Gegenüber nicht meine Schwächen verschweigen, besonders wenn ich danach gefragt werden (z.B. meine sog. „Lücken“ im Lebenslauf und die wahre Fehlerquote in Sachen Rechtschreibung). Bitte Coachen Sie mich nicht zum Unerhrlichkeit!!!!!

Ich akzeptiere, wenn meine Sichtweisen für Sie nicht maßgeblich sind, ich bitte Sie aber Ihrerseits auch zu akzeptieren, dass meine Sicht der Dinge, für mich maßgeblich ist, besonders die Aspekte, die sich mit der objektiven Wahrheit begründen lassen.

In diesem Kontext habe ich am 19.07.2015 Herrn W. vom Jobcenter Pankow im Zusammenhang mit einer Eingliederungsvereinbarung folgendes geschrieben:

.............Eine positive Gesinnung eines Menschen zu einer Sache, einem Ziel, einem Projekt können keine Gesetzte, keine Gerichte, kein Chef, keine Sanktionen erzwingen, sie können nur Handlungen aus Angst und Gehorsam durchsetzten (z.B. meine vielen Bewerbungen), jedoch die Gedanken und die Gesinnung dieser Menschen dazu, kann dadurch nicht verändert werden, weil sich die Dinge in unserm Denken diesem Zwängen entziehen können.

Was ist ein Mitarbeiter wert, der ohne innere Begeisterung sein Dienst nach Vorschrift absolviert. So etwas können Sie mit ihren Sanktionsandrohungen in der Eingliederungsvereinbarung und im SGB erreichen, aber die Begeisterung für eine Stelle, für einen Beruf, für ein Projekt, für einen Kunden, für ein Unternehmensziel, liegt allein in der Freiwilligkeit eines Bewerbers bzw. Mitarbeiters, hier stehen Sie mit Ihren Sanktionen und mit Ihrem SGB völlig Nackt und machtlos da. Sehen Sie endlich ein, dass man Bewerber und Mitarbeiter gewinnen muss, das Zwang und Sanktionen keine Mittel sind, welche hier wirklich zum langfristigen Erfolg führen !!!.............“

Es hat damals Abhilfe geschaffen, Herr W. hat kein Verwaltungsakt durchgeführt, mich zu keiner Unterschrift gezwungen, ich habe trotzdem monatlich mehr als 20 Bewerbungen geschrieben.

Ich hätte mich gefreut, wenn mir jetzt das Jobcenter statt Ihrer Maßnahme einen Bildungsgutschein gegeben hätte, mit dem ich meine Qualifikationen als Ingenieur erweitern bzw. auf den aktuellen Stand hätte bringen können. Das wäre dann eine Sache ohne Zwang und Sanktionen gewesen. Früher war dieses möglich, aber jetzt meint man es mit Druck und Sanktionsdrohungen meistern zu können.

Eigentlich müsste ja die Suche nach einer Arbeit völlig problemlos verlaufen, denn man hört ja ständig aus der Presse, dass es einen Fachkräftemangel gäbe, besonders im Ingenieurbereich. Wenn es ein Lebensmittelmangel gäbe, dann würden wir auch minderwertige Lebensmittel essen, um nicht zu verhungern; -- bei einem Fachkräftemangel müssten die Arbeitgeber auch unterqualifizierte Fachkräfte einstellen, und sie aufgrund des Mangels überdurchschnittlich hoch bezahlen, um überhaupt noch Produkte für den Markt herstellen und entwickeln zu können.

Ihre Maßnahme zeigt aber, dass es sich genau umgekehrt verhält, dass es ein Überangebot an Fachkräften gibt, von denen nur diejenigen, welche den besten Eindruck hinterlassen, eine Chance haben, von den Arbeitgebern ausgewählt zu werden.

Die anderen Bewerber müssen demnach wie bei Sporttournieren auf die Verliererbank, denn die Arbeitgeber haben ihrerseits gar nicht die Möglichkeit, allen eine angemessen bezahlte Tätigkeit zu bieten, und damit ihrer Aufgabe nachzukommen, für genügend Einkommen in der arbeitenden Bevölkerung zu sorgen.

Aus diesem Grunde macht es in der jetzigen Situation volkswirtschaftlich gesehen keinen Sinn mehr, wenn ich in Arbeit komme, denn dadurch verlieren andere irgend wo auf der Welt Teile ihrer bezahlten Arbeitszeit. Das hochwertige Auto aus Deutschland was erfolgreich in Griechenland vermarktet wurde, hat verhindert, dass sich die Griechen ihre eigenen Autosindustrie aufbauen konnten, weil es ihnen verboten ist, ihre Industrie gegenüber der ausländischen zu schützen. Dadurch entstehen dauerhafte und einseitige Handelsüberschüsse bzw. einseitige Exportüberschüsse, und durch das Zinssystem wurden daraus astronomische Verschuldungssummen, die zu Fremdbestimmung und Sanktionen gegenüber ganzen Völkern geführt haben. Soll ich mit meiner Arbeit zu diesem Elend noch beitragen? Wo liegt der Sinn, oder macht es für Sie Sinn, Sinnlose oder kontraproduktive Dinge zu verrichten?

Mit freundlichen Grüßen

Beigefügte Anlagen: Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.

„Angebot“ einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger, vom 01.10.2015

P.S: Dieses Schreiben ist eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 4 und Artikel 5 des Grundgesetz für die Bundesrepubik Deutschland, und darf deshalb nicht zu Sanktionen führen.