Chronologie: Schreiben JC und JC-nahe Träger

Vielen Dank für Ihre Informationen!

Nach meinem Kenntnisstand haben Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache beim Maßnahmeträger eine Mappe mit Informationen bezüglich der zugewiesenen Maßnahme erhalten. Dieser können Sie u.a. entnehmen, dass die (weitere) Teilnahme nach Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtend ist. Da Sie selbst in Ihrer Mitteilung ausführen, dass es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht, sollten Sie am Montag, 09.01.2017 um 08:30 Uhr beim Maßnahmeträger vorsprechen und die Details Ihrer Einmündung in die Maßnahme besprechen. Für die Dauer der Maßnahme erhält der Träger das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ohne Unterzeichnung der Hausordnung und PC- Ordnung darf Sie der Maßnahmeträger nicht an der Maßnahme teilnehmen lassen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Bestandteile für Sie keinen Hinderungsgrund darstellen und Sie die Dokumente bei Ihrer erneuten Vorsprache unterzeichnen können. Sie haben die Möglichkeit, alle Unterlagen aufmerksam zu lesen und bei Bedarf den Maßnahmeträger zu Inhalten zu befragen.

Mit freundlichen Grüßen

Lxxx

Selbständigenberatung

ANTRÄGE an meinen AV (Herrn L.) und an die Teamleitung (Frau H.):

Ich wurde geladen zur MASSNAHME ("Bewerbungstraining")--> in der Ankündigung eher "psychosoziale Bespaßungs-Angebote" bei denen viel EIGENARBEIT unter ANWESENHEITSPFLICHT geleistet werden sollte bis auf das "Frisieren" von Lebenslauf und Bewerbungsanschreiben, um diese "marktkonformer" zu machen und dabei "Lücken besser zu verstecken"...

zu KLÄREN ist: ist die aus Sicht meines AV "einvernehmliche Zuweisung" eine ZWANGSMASSNAHME oder fällt alles unter die Bezeichnung: freiwilliger Vertrag? Aus meiner Sicht: mit meinem FREIEN WILLEN hat es nichts zu tun - nur mit meiner freien Entscheidung, unter Kenntnis aller Konsequenzen und Eventualitäten die Sanktion als "Betriebsausgabe" und "Klagebeschleuniger" in Kauf zu nehmen oder sie als unnötig zu umgehen. Dazu soll der AV möglichst konkret und klar seine Sanktionslust oder seinen Sanktionszwang darlegen und mich bestmöglich aufklären. Um so mehr Widersprüche er dabei auftut, weitergibt oder selbst erzeugt, um so interessanter wird es!

Verfasst am 28. Dezember 2016:

Sehr geehrter Herr L., vielen Dank für die angebotene Maßnahme "BASIS" bei Mikro Partner GmbH. Unter der Annahme, dass Sie auf diese Weise einen Beitrag zur Klärung meiner Fragen hinsichtlich Bewerbungen leisten möchten, stufe ich dies zunächst als positiv ein. Zur Feststellung der Eignung der Maßnahme für mich suchte ich heute, am 28. 12. 2016 den Bildungsträger Mikro Partner auf. Dort führte ich ein Gespräch mit einem zuständigen Mitarbeiter in der offenen Sprechstunde. Er teilte mir sinngemäß Folgendes mit: Über konkrete Inhalte könnte ich vor Abschluss eines Vertrages nicht informiert werden. Über solche Inhalte würde ich erst, aber auch nur gegebenenfalls, am 02. 01. 2017 Aufschluss erhalten, wenn die Maßnahme starten soll. Seine Begründung dazu war, dass nicht ich der Vertragspartner sei, sondern das Jobcenter. Nichts desto trotz käme mit mir "stillschweigend" ein Vertrag zustande, wenn ich z.B. Hausordnung und PC-Nutzungsordnung unterzeichnen würde. Mit wem käme dann ein Vertrag zustande (stillschweigend)? Wie lauten die Vertragsinhalte? Ich wurde dezidiert mehrfach vom Mitarbeiter von Mikro Partner an meinen Ansprechpartner im Jobcenter, also Sie, verwiesen. An dieser Stelle ein Antrag auf verbindliche behördliche Rechtsauskunft: Wo liegt die inhaltliche Begründung auf rechtlicher Grundlage, dass mir Inhalte eines Vertrages vor dessen Abschluss nicht rechtsverbindlich mitgteilt werden? Wie ist das vereinbar mit meinem Grundrecht auf Vertragsfreiheit (§311 BGB)? Ich behalte mir für den Fall der Notwendigkeit rechtliche Schritte zur Prüfung des Sachverhaltes vor. Ich fordere Sie nunmehr auf, mir umgehend die Vertragsgrundlage zuzuschicken, die Sie inhaltlich mit Mikro Partner geschlossen haben. Dies erfolgt zur vorherigen Prüfung der Vertragsgrundlagen. Zum Hintergrund Ihrer einseitigen Zuweisung vom 20.12.2016: Ich erkläre Ihnen hiermit nochmalig, dass ich keine Maßnahmeteilnahme mit Ihnen einvernehmlich "beschlossen habe" am 5. 12. 2016. Ich habe mehrfach dezidiert darauf hingewiesen, dass ich am 5. 12. 2016 keinerlei "Vertragliches" mit Ihnen regeln würde. Selbstverständlich werde ich aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Ihnen von meinem Recht auf Beistand (§13 SGB X) Gebrauch machen. Eine Zuweisung zu einer Maßnahme mit dem Ziel, dass ich Bewerbungen zu Ihrer Zufriedenheit schreibe, ersetzt nicht die behördliche Rechtsauskunftspflicht Ihrerseits, mich über die von Ihnen als sanktionsrelevant einzustufenden Tatsachen, Formulierungen oder Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft aufzuklären. (Sämtliche bisherigen Schreiben meinerseits dazu wurden von Ihnen bis zum heutigen Datum nicht beantwortet.) Deswegen erneut meine Feststellung: Ich bin sehr wohl in der Lage Bewerbungen zu schreiben. Der Hintergrund meiner Frage nach der Art der Bewerbungen betrifft nicht die Abfassung eines formal korrekten Bewerbungsschreibens, sondern vielmehr die Berechtigung, die Wahrheit meiner Lebensrealitäten benennen zu dürfen. Eben genau diese Unsicherheit in Verbindung mit der Androhung von Sanktionen durch Sie war der Hintergrund meiner Fragen. Der Sprecher des Maßnahmeträgers "Mikro Partner" hat mir auch genau in diesem Punkt erklärt, dass ich mich in solchen Fragen nicht an ihn, sondern gezielt an Sie richten müsste, und dass meine Bewerbungen und Lebenslauf-Fassungen jederzeit den Tatsachen entsprechen müssten auf "Basis von Wahrheit und Klarheit". Ein Zustandekommen des Vertrages mit mir setzt eine vollständige vollumfängliche Information über die Vertragsgrundlagen durch Sie VOR Beginn der Maßnahme voraus. Ohne die Vollständigkeit der relevanten Informationen kann ein freiwilliges Vertragsverhältnis nicht zustandekommen. Zur Erfüllung der Vertragsfreiheit, zur Vermeidung der Konsequenzen freiberuflicher Vertragsbrüche, sowie zur Vermeidung terminlicher Kollisionen zwischen Maßnahmeteilnahme und Selbständigkeit* muss ein organisatorisches Vorgespräch seitens des Trägers mit mir stattgefunden haben. Der Träger kann mit mir diese Dinge allerdings erst näher erörtern, wenn ein Vertrag geschlossen wurde. Somit wären wir wieder bei der Notwendigkeit Ihres Handels zur Vorlage und Beibringung aller relevanten und von mir schon geforderten Informationen durch Sie. Dies muss zeitnah geschehen bzw. unter der Berücksichtigung von möglichen Verzögerungen durch den Postweg. *Die Einnahmen aus meiner Selbständigkeit verringern meinen Leistungsanspruch. Um nicht für die Konsequenzen von Vertragsverletzungen in Haftung genommen zu werden, werde ich der Erfüllung meiner freiberuflichen Vertragsverpflichtungen auch während der Dauer der Maßnahme nachkommen müssen. Beachten Sie bitte die langen Wege, die Briefpostsendungen Ihrerseits an mich haben könnten und bislang hatten. Aktuelles Beispiel: Ihre Nachfrage nach "Urlaub oder Ortsabwesenheit (dazu mehr in einem gesonderten Schreiben): abgeschickt von Ihnen am 21. 12 2016 - bei mir eingegangen am 27. 12. 2016. Wenn Sie dieses Schreiben erst in einigen Tagen per Post beantworten, wird es ggf. 3 bis 6 Werktage unterwegs sein, was sich dann mit Beginn der Maßnahme überschneidet. Ich habe regelmäßig darum gebeten, meine (von Ihnen nachweislich zur Kenntnis genommenen) E-Mails (oder inhaltsgleichen Faxe) ebenfalls per E-Mail zu beantworten und rege dazu auch hiermit an.

Am Tag darauf erhielt ich eine ANTWORT seiner VERTRETERIN, Frau W.>>

Was man auch mal fragen muss:

Früh morgens am 01.01.2017 schrieb ich - (als ich mit 39,5 °C Körpertemperatur nicht mehr schlafen konnte und der Geburtstag meines Sohnes ausfallen musste):

Sehr geehrter Herr L., sehr geehrte Frau H., sehr geehrte Frau W.[Vertreterin], ist das Erstellen einer EKS eine Freizeitaktivität oder wird dies als Bringpflicht während des SGB-II- Bezuges als "Arbeitszeit" berücksichtigt? Wie verhält sich das ferner im Fall von Widersprüchen oder Klagen (die man tätigt, um sein Einkommen zu stabilisieren, zu verbessern, sich Einkommen nicht entgehen zu lassen oder um Verschuldung zu vermeiden)? Bitte antworten Sie darauf im Rahmen der behördlichen Rechtsauskunft. Danke und alles beste für den Start ins neue Jahr, F.W.

am 01. 01. 2017 schrieb ich an die Vertreterin Frau W. >>

02.01.2017 vor Beginn der Maßnahme - ich machte mich neugierig unmittelbar danach mit Kopfschmerzen und Schwindelgefühl, aber zum Glück inzwischen (fast) ohne Fieber auf den Weg:

Sehr geehrter Herr L.,

ich studiere gerade nochmals die von Ihnen für mich verfasste Rechtsfolgenbelehrung und weise Sie hiermit darauf hin, dass Sie mir nicht definiert haben, was "negatives Bewerbungsverhalten gegenüber einem Maßnahmeträger" bedeutet. Ich habe also nur eine vage Vorstellung (über die sich moralisch, kulturell oder kontexturell diskutieren ließe, was aber in den Bereich der "Freizeit" fallen würde), und keine klaren Einschränkungen oder Befehle diesbezüglich von Ihnen erhalten! Ich bin nur eben nochmals darüber gestolpert und ebenfalls darüber informiert, dass Sie erst am Dienstag wieder im Haus sein werden. Heute startet jedoch schon die Maßnahme. Ich frage zusätzlich gezielt als weitere Frage: Begegne ich Ihrer Forderung nach dem Maßnahmeträger als freier Mensch auf Augenhöhe oder muss ich eine Art Untertänigkeitsverhältnis annehmen? Soll ich schauspielern, dass ich eine Art intrinsisches Interesse habe, das in Wahrheit - wenn ich sie sagen würde und ohne Einwände Ihrerseits auch sagen WERDE - nur aus der Sanktionsvermeidung besteht? Wie kann ich mich denn eigentlich bei einer "Zuweisung" noch "bewerben"? Bewerben heißt doch "für sich Werbung machen" - was braucht der Träger an Werbung von mir, wenn Sie mit ihm den Vertrag schließen und mich nur - unabhängig von meinem eigenen freien Willen - dort hinbeordern? Bitte erläutrn Sie mir das mal in allgemeinverständnlichen Worten (für eine ganz dumme Frau auf Grundschulniveau). All meine Fragen, die ich Ihnen letzte Woche zuschickte, sind damit übrigens nicht erübrigt. Ich bin übrigens seit dem 30. 12. krank und werde nach dem Gespräch mit dem Träger, zu dem ich keinen genauen Termin habe, gleich zum Arzt gehen, den ich über die Feiertage nicht konsultieren konnte - heute kann ich immerhin ein paar Meter laufen. Ich hoffe Sie hatten einen gesunden und glücklichen Start ins neue Jahr. Mit freundlichem Gruß auf dem Sprung zum Maßnahmetäger, FW grundrechtefähiger Mensch

Ich schrieb auch an die Maßnahmeträger zur Aufklärung, Bewusstmachung und Abmahnung folgenden Brief als Mail>>

und da mir der AV keine Antwort schickte, legte ich gegen Ende meiner Krankheit nach am 06.01.2017:

Sehr geehrter Herr L.,

ich weiß nicht, in wie weit Sie schon meine Schreiben wahrgenommen und ggf. schon Stellung genommen haben. Ich war wie gesagt Montag, also am 02.01.2017, zum Vorgespräch bei Mikro Partner und erst danach beim Arzt.** Solange meine Fragen (siehe letzte Mails) nicht beantwortet sind, ist es mir nicht ratsam etwas zu entscheiden - jede meiner Entscheidungen (außer ggf. einem bereitwilligen Machen, "was man mir sagt") birgt potentielle Sanktionsgefahr. Sie haben das ja sehr ausführlich für mich formuliert - dass ich alles mitteilen oder als Grund aufführen kann, aber wenn ich mich irre in dem, was "objektive Maßstäbe" zulassen, ginge das zu meinen Lasten. Ich kann also unterm Strich von mir aus die Maßnahme prinzipiell nicht ablehnen, ohne eine Sanktion mit einkalkulieren zu müssen. Zu Ihrer Info: Die Frau im Bildungsträger erwähnte meine Vertragsfreiheit und dass ich nicht teilnehmen müsse, wenn es für mich Zwang wäre. auch Sie riet mir, mit dem Jobcenter meine Fragen vorab zu klären und erst dann ggf. wiederzukommen. Sie bot mir persönlich übrigens von sich aus gar keinen Vertrag zur Unterschrift an - in ihrem Einführungskurs lagen weniger Hausordnungs- und PC-Ordnungskopien auf den Tischen aus als Anwesende da waren. Ich bitte ferner dringends für die Zukunft darum, nicht Dinge als "einvernehmlich" zu bezeichnen, die das nicht sind. Etwaige Missverständnisse halte ich Ihnen nicht vor, möchte nur bewusst machen. Befehle und Verabredungen sind verschiedene Dinge und können auch so benannt werden. Danke für Ihr Verständnis. In diesem Sinne mit besten Grüßen FriGGa Wendt **Übrigens geht es mir gesundheitlich schon wieder deutlich besser, auch wenn ich noch nicht ganz bei Kräften bin. Da ich seit ich in ALG-II-Bezug bin noch nie zuvor eine Krankschreibung benötigt habe für mein Leben und meine Arbeit: wer braucht (bis wann?) das Original (bzw. den "originalen Durchschlag")? * Wer setzt wie wann und wonach die "objektiven Maßstäbe" und legt sie dann auf meinen Fall bezogen aus? Diese Zuständigkeit müsste mir das alles genauer kommunizieren.

und ich erhielt von ihm 2 1/2 Stunden später folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Wendt,

Früh am Tag (09.01.2017) vor Arbeits- und Maßnahmebeginn schickte ich darauf folgende Antwort mit Verweis auf die vielen unbeantworteten und ungeklärten Punkte:

Sehr geehrter Herr L.,

schön, dass Sie mir eine E-Mail geschickt haben, aus der ich Ihren WUNSCH wahrnehme, dass ich am Montag (heute) erneut bei der Maßnahme vorstellig werden "sollte". In Abwehr von unmittelbarer Sanktionsgefahr werde ich dort vorstellig werden. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie mir die Vorlage der Vertragsunterlagen vor meiner "Einmündung" in einen Vertrag verweigern? (oder holen Sie das noch nach?) Gehe ich recht in der Annahme, mir eine Unterschrift zu "empfehlen" ohne meine konkrete Kenntnis der Vertragsinhalte vorab? Raten Sie mir also, "blind" zuzustimmen mittels Unterschrift (die ich nur bei unmittelbar eindeutiger Anweisung aus Angst vor IHNEN und dem Sanktionsvollzug ggf. leisten würde) - auch ggf. ohne zuvor Kenntnis von allen Vertragsinhalten und ggf. Klauseln für mich zu haben? Wie gesagt, der Maßnahmeträger bestätigte bei meinen bisherigen Besuchen mehrfach, dass ich das mit IHNEN klären müsse und dass die Vertragsinhalte NICHT identisch sind mit den Dingen, die sich in den Mappen dort wiederfinden. Sie und ich haben wie Sie hoffentlich noch erinnern, nichtmal eine EGV "einvernehmlich" abgeschlossen. Es steht ein Verwaltungskat im Raum, gegen den ich Klage erhoben habe. Bitte beantworten Sie mir zeitnah und eindeutig diese beiden Fragen: Besteht der BEFEHL, irgendetwas (wenn ja, was) gegen meinen freien Willen zu unterzeichnen, sonst Sanktion? (dann bitte EXPLIZIT diese Anweisung schreiben). Besteht für mich der BEFEHL, weiterhin beim Maßnahmeträger vorstellig zu werden (ggf. ohne Vertragsabschluss) (sonst Sanktion)? Mit freundlichem fragenden Gruß, F.W. Zur Erinnerung und zur Kenntnisnahme unten finden Sie meine Mail vom 28. 12. 2016 Meine Einwände und Fragen sind Ihnen ALLE bekannt - ich habe Sie alle nochmals unten angefügt. Wenn etwas daran unklar sein sollte, stellen Sie mir JEDERZEIT Rückfragen ohne die Verzögerung einer abschließenden Antwort oder Vertraglichkeit mir anzulasten. Danke. Grundlegendes Zitat (anonyme Quelle): "Wenn eine freiwillige Abgabe mit Zwang belegt wird, dann verwandelt sie sich zu einer Steuer. Wenn Hilfe mit Zwang verbunden wird, verwandelt sie sich zu Bevormundung und Fremdbestimmung. Wenn eine Einladung mit Zwang verbunden wird, dann verwandelt sie sich zur Vorladung. Wenn ein Angebot mit Zwang Verbunden wird, verwandelt es sich zur Androhung. Wenn Anwesenheit mit Zwang verbunden wird, dann verwandelt sie sich zu einem Gefängnis. Wenn Bildung mit Zwang verbunden wird, verwandelt sie sich zur einer geistigen Vergewaltigung." Nochmals für's Protokoll: ich habe von mir aus grundsätzlich mit jedem Vertrag ein Problem, der meine Unterschrift für etwas erfordert, das mich prinzipiell bevormundet und mir Sanktionen einbringen könnte. Da wird es von mir keine freiwilligen Unterschriften geben. "Unfreiwillige Unterschriften" müssen von mir klar als solche gekennzeichnet werden und solches wird auch veröffentlicht. Bitte gehen auch Sie im Zweifel (künftig und rückwirkend) nicht mehr von etwas aus, das Sie nicht über mich wissen. Ihr Vermutungen können Sie selbstverständlich jederzeit als solche erkennbar äußern, aber das hat keinen weisenden oder vertragsbildenden Charakter. Alle Weisungen Ihrerseits müssen klar als solche gekennzeichnet sein. Meine Fragen aus den vorangegangenen Korrespondenzen zielten nicht in erster Linie darauf ab zu klären was "Mein freier Wille" ist und Ihnen diesen begreiflich zu machen, sondern zu ermittlen was Ihr Wille ist bzw. der konkrete Wille dessen, in dessen Auftrag Sie handeln und mit welchem Strafinstrument Sie gedenken diesen konkret durchzusetzen. Dazu müssen Befehle klar formuliert sein - ohne "Annahmen über die Wünsche und Möglichkeiten des anderen", auch wenn Sie letzteres vor Befehlsverhängung oder Auftragsausführung in Ihre Entschlüsse einkalkulieren können, falls Sie ein umsichtiger Mensch sind. Sie haben mit dem Verwaltungsakt einen Befehl mit allgemein verfasster Drohkulisse über mich erlassen. Jeder konkrete Wille Ihrerseits muss für mich präzise und klar ausgedrückt werden - dazu gehört zu meinem Verständnis und zu meiner Aufklärung auch die Beantwortung der von mir gestellten Fragen und das konkrete Eingehen auf die von mir dargelegten Problemlagen. Alles, wo "vertraglich" meine Zustimmung erforderlich ist, wird von mir in freier Weise angegangen - wo dies ohne meine Zustimmung passiert, muss es klar kenntlich gemacht werden - allein um Verwechselungen auszuräumen. Meinen Fragen auszuweichen in der Hoffnung, wir hätten ggf. undefiniert oder "stillschweigend" irgend eine Art von Arrangement, ist nicht zielführend. [... hier meine Fragen, die ich am 28. 12. an Sie stellte und auf die ich keine Antworten erhielt....]

Herr L. schickt mir am 11. 01. 2017

eine SANKTIONSanhörung (die 3. inzwischen), die mich am FREITAG DEM 13. erreicht

und darauf antworte ich am 17. 01. 2017:

an ihn mit dieser ANHÖRUNG für ihn >>

an ihn, seine Teamleitung und den Maßnahmeträger als vorläufiges Protokoll mit Auswertung >>

Ich forderte am 12. 01. 2017, ergänzt am 16. 01. 2017 im Rahmen eines längeren Schreibens auf die WEIHNACHTSPOST der Teamleitung (beginnend mit TL_Frau_H...(4 Seiten))

einen Termin zur "Einsicht in die Dokumentenverwaltung und ging abermals auf offene und ungeklärte Punkte ein und stellte Fragen >>

Ich schrieb am 18. 01. 2017 eine Antwort an Geschäftsführer HIEB auf seinen Brief>>

Sind Sanktionen dynamisch angepasst an die tatsäch bewilligte Leistung oder "Fixkosten"?

Hier gibt mein AV Herr L. mir Antwort am 23. 91. 2017 >>

AM 27. 01. 2017 wurde die gesamte Sanktionsanhörung

von mir über einen Boten

(Ralph Boes stellte sich freundlicherweise zur Verfügung) überbracht.

am 07. 02. 2017 reichte ich meine Bewerbungsbemühungen ein und traf dabei kurz auf meinen AV,

der mich grußlos sofort abwies und an den Empfangstresen zur Dokumentenabgabe verwies

am 14.02. 2017 stellte ich eine Anfrage zum Thema "gesetzliche und freiwillige Soziale Leistungen",

was mein AV am 20. 01. mit Rückfragen beantwortete und ich meinerseits antwortete >>

am 21. 02. 2017 machte sich der SANKTIONSBESCHEID zu mir

auf den Weg und traf am 24. 02. 2017 auch bei mir ein

ich erhielt eine Einsicht in die DOKUMENTENVERWALTUNG am 24. 02. 2017 bei der Teamleitung,

die Dokumente waren überwiegend mir bekannte Schreiben (von mir und den JC-Mitarbeitern), aber auch

der BEWEIS über die illegale Datenweitergabe der Zeitarbeitsfirma fand sich an!

Und zwar in Form einer Kopie meines FAXES, das ich vertraulich an die Zeitarbeitsfirma geschickt hatte.

Ich habe es mir drucken lassen, um damit ggf. gegen die Firma vorzugehen.

Nun warte ich auf eine weitere Einsicht in die derzeitigen "Verbis-Beratungsvermerke", die massenhaft zugenommen haben.

07. 03. 2017: ich rufe nach der Unterbrechung einer Gerichtsverhandlung in Hamburg im JC an, um mich nach der möglichen Ortsabwesenheit SPONTAN für

Verhandlungszwecke zu erkundigen. Dabei erfahre ich, dass ein neuer AV, Herr M., seit 02.03.2017 für mich zuständig sein soll.

Am Abend des Tages erreicht mich ein Schreiben vom Tage dieses Wechsels, dass nämlich Herr L. mich

ERNEUT SANKTIONIEREN MÖCHTE - wegen meiner Bewerbungsschreiben-Formulierungen.

08. 03. 2017: TL FRAU H. hat mir diesen Termin noch nicht mitgeteilt, wohl aber erreichte mich am "Frauentag"

ihr schreiben, das eine Art "Antwort" auf meine Beschwerden über ihren Mitarbeiter Herrn L. sowie einen an sie gerichteten Brief im Vorfeld sein soll.

Am 10. 03. 2017 hab ich Post von meinem "neuen" Herrn M. - er schickt mir 2 Stellen"vorschläge".

am 19.03. 2017 einem SONNTAG reiche ich folgendes Schreiben

als Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion (wegen Bewerbungsformulierungen) ein>>

ich ergänze meine EGV-VA-Feststellungsklage um das die Mitteilung zu den SANKTIONEN (=ich bin nun beschwert durch den EGV-VA, was bei Klagebeginn NICHT so war)

und um die Mitteilung zum BRIEFGEHEIMNIS, das mittels Vorlage der Bewerbungsanschreiben vom

AV ausgehebelt (und zensiert!) wird >>

Seit Kurzem habe ich offiziell einen neuen Arbeitsvermittler, Herrn M.

Herr M. hat mich das erste Mal am 03. 04. 2017 eingeladen - ohne Rechtsfolgenbelehrung

Das Gespräch und sein EGV-Angebot habe ich im Blog veröffentlich>>

Zuvor und bis einschl. zum Gespräch schickt(e) er mir diverse Vermittlungsvorschläge

Ich schreibe ihm Anträge:

- mir das Protokoll des Beratungsvermerks vom 03.04.2017 zuzusenden (das kann auch einE KollegIn übernehmen)

-mir zu bestätigen und zu ergänzen, welche Worte er mir bei Androhung von Sanktion verbietet in Bewerbungs(an)schreiben

- eine organisatorische Anfrage zu einer Bewerbungs-Vorstellungs-Zuweisung (gleich Termin im sog. "Vermittlungsvorschlag" enthalten an einem schwer erreichbaren Ort außerhalb Berlins>>

-an das gesamte Team: Aufkunft zur Rechtslage und konkreten Einzelfallanwendung "Briefgeheimnis" (anknüpfend an meine Schreiben zur Sanktionsanhörung vom 19. und 20. 03. 2017)

Datenschutz auf BRIEFUMSCHLÄGEN vom Jobcenter?

Der Fall>>

Hier die Korrespondenz mit Jobcentermitarbeitern/Datenschutzbeauftragtem>>

KONVERSATION mit Herrn M. über eine ERZWUNGENE BEWERBUNG bei meiner Lieblingsdrogerie "dm", deren Gründer

Götz Werner ich wegen seiner BGE-Befürwortung schätze>>

die Worte des AV empfinde ich als absurd und völlig die Realität überfahrend, als wolle er,

dass ich selbst da, wo ich "geistig verbündete"

Arbeitgeber träfe,

mich zum braven Untertan machen anstatt mir andere Wege offen zu halten

Für mich fühlt sich das an, als wolle man einen homosexuellen Menschen gegen seinen Willen UMPOLEN -

was aber nachgewiesener Maßen nicht geht, sondern nur Schaden anrichtet in der Seele des Betroffenen.

Menschen können sich auch im ARBEITSBEGRIFF (und Lebensinhaltefeld)

und den zugrundeliegenden Idealen, wenn sie die denn haben,

auch nur zum Schein und nicht intrinsisch begeistert gegen ihre eigene Natur verhalten.

Herr M. stellt mir eine neue "Maßnahme" in Aussicht - auch darüber werde ich wieder BLOGGEN

28.07.2017

Hier hab ich länger nicht die Einträge gepflegt - es ist ja einiges passiert -

vom Sexladenjobangebot bis zu weiteren Sanktionsanhörungen wegen Bewerbungen

und jede Menge Konversation... vieles davon wird auf dem Blog bereichtet

gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de

Neu hier jetzt die Absage an Herrn M.s 3.Termin innerhalb von 3 Wochen...

hier>

Sowie die Aktionen, entstanden aus Soli und werden anlässlich des von mir abgesagten Termins

getestet>>