Empfangsbestätigung bei Abgabe von Anträgen oder Schreiben:
Dieses Schreiben liegt in doppelter Ausführung vor. Der Empfänger bestätigt, dass er Mitarbeiter des Jobcenters [Niederlassung]/sonstigen Amtes ist und ein Exemplar dieses Schreibens erhalten hat, (gegebenenfalls Unzutreffendes streichen). Des Weiteren bestätigt der Empfänger, dass [BetroffeneR], geboren am [Geb.Datum], am Tag des Datums des Eingangsstempels persönlich im Jobcenter [Niederlassung] (siehe Briefkopf) vorgesprochen hat.