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Lena R.

geb. am 26.03.1980 in Sumy, Ukraine

Nach der Trennung von ihrem Mann und einem Jahr vergeblichen Versuchens eine Arbeit zu finden, von der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte, wandte sich Lena R. an das Jobcenter in Bad Oldesloe und meldete sich dort arbeitslos.

Sie hoffte dort vorübergehend Unterstützung zu bekommen und wollte eine Ausbildung zur Masseurin machen. Da die Ausbildung nur an einer Privatschule möglich ist, bat sie die Leitung des Jobcenters um die Finanzierung der Ausbildung, den sogenannten Bildungsgutschein. Aber es wurde abgelehnt. Sie probierte es immer wieder — jedesmal Ablehnung - 3 Jahre lang.

Das Geld, was ihr das Jobcenter zum Leben zahlte, wurde häufig entweder um einen wesentlichen Betrag falsch berechnet, gekürzt, gesperrt oder komplett verweigert. Ihr Wunsch Masseurin zu werden rückte in weite Ferne, denn inzwischen war sie froh, dass sie überhaupt zu überlebte.

Im Januar 2015 versagte ihr das Jobcenter komplett die Leistungen, mit der Begründung, man habe Zweifel an ihrer Hilfebedürftigkeit und bestrafte sie dafür, dass sie trotz gekürztem Geld die Monate davor überlebt hat. Das Sozialgericht Lübeck gab dem Jobcenter recht. Es war demnach also völlig rechtens, Lena R. mittellos ihrem Schiksal zu überlassen.

Als sie obdachlos wurde und einen neuen Versuch startete, einen Antrag bei ihrem Jobcenter zu stellen, verlangte die Leitung des Jobcenters Nachweise für jeden verstrichenen Monat und Tag von ihr, wo sie sich aufgehalten habe, und versuchte sich damit aus der Zuständigkeit für die Grundsicherung von Lena R. herauszuziehen. Diese sollte und soll bis heute nachweisen, wovon sie gelebt hat und das mit Darlehensverträgen in Höhe eines Hartz IV Satzes belegen, ansonsten bekommt sie auch weiterhin kein Geld, da es für das Jobcenter nicht glaubhaft sei, dass sie tatsächlich Hilfe braucht.

Wie in einer Art Hexenprozess.

Diese Nachweise zu erbringen ist schon in der Natur der Sache nicht möglich, denn wer leiht einem Menschen ohne Existenzgrundlage jeden Monat Geld in Höhe von mindestens 400 Euro?!

So steht Lena R. seit Januar 2015 komplett ohne Existenz da, ist nicht krankenversichert und überlebt nur dank uneinforderbarer privater Hilfe.

Das Jobcenter hat damit eine von privater Willkür geprägte Abhängigkeit geschaffen, die für die Betroffene erniedrigend ist und die nur besteht, da das Jobcenter nicht seinem Grundsicherungsauftrag nachkommt.

Aber anscheinend war dies alles nicht genug für die Leitung des Jobcenters.

Lena R. wird noch stärker einer Kräfteprobe unterzogen.

Als die von ihrer prekärsten Lage in Wut gebrachte Lena R. im Sommer 2014 die Teamleiterin zufällig in der Stadt auf einem Fest gesehen hatte, wie diese dort mit ihrer Familie feierte, während sich Lena R. wochenlang ausschließlich von Salat und Kartoffeln ernähren musste und die Mietdifferenz nicht zahlen konnte, sprach sie die Teamleiterin in Anwesenheit ihrer Familie an, redete ihr ins Gewissen und warf ihr vor, sie in die Obdachlosigkeit zu treiben.

Daraufhin wurde Lena R. wegen Verleumdung und Beleidigung veruteilt und soll «im Namen des Volkes» 150 Sozialstunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.

Da ihr ohne zuverlässige Existenzsicherung und vor allem ohne Krankenversicherung keine (gemeinnützige) Arbeitsaufnahme möglich ist und sie auch verständlicherweise keine Geldstrafe bezahlen kann, muss sie ggf. die Strafe im Gefängnis absitzen.

Das System pervertiert hier aber auch in anderen «sog. Einzelfällen» sehr deutlich die Schuldfrage - bestraft die, die aufschreien, wenn ihnen Unrecht widerfährt, anstatt da anzusetzen, wo das Unrecht entsteht und die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen.

Whistleblower der eigenen prekären Situation sein, kann gefährlich sein. Aber vielleicht auch Leben retten. Lena R. hat derzeit keine andere Chance als «die Flucht in die Öffentlichkeit».

Verbreiten Sie dies weiter und helfen ihr damit, sich Gehör und Gerechtigkeit zu verschaffen — damit sie nicht eine der nächsten ist, für die man in Gedenken an «die-opfer-der-agenda-2010.de» ein Kreuz aufstellen muss.

Das Jobcenter soll im Zweifel lieber (im Voraus) zu viel zahlen als einen weiteren Menschen seiner bürgerlichen oder gar physischen Existenz zu berauben.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. - So auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

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