Eigene Bedingungen in der EGV

Wenn man schon vorhat, eine (Eingliederungsvereinbarung) EGV zu unterzeichnen....

.... sollte das ggf. mit eigenen Forderungen versehen sein.

KEHREN WIR DEN SPIESS MAL WIEDER EINFACH UM!!!!

Dazu kann das Augenmerk nicht auf kleine Individualvorteile (das Jobcenter muss mir das oder das bezahlen oder mir dies oder jenes für meinen Werdegang genehmigen), sondern ähnlich wie die Rechtsfolgenbelehrung erfolgen.

Etwa in der Art unten nach den Sternchen.

Hier das emanzipierte, aufklärerische und gut mit Gesetzen unterlegte Schreiben eines souveränen Bürgers - als Muster für eigene Korrespondenzen zum Thema EGV und dem Vorhaben, diese nicht zu unterzeichnen.

und hier sein Widerspruch gegen jegliche(n) Verwaltungsakt(absicht)

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Mit Unterzeichnung dieser Eingliederungsvereinbarung (EGV) gestatte ich Herrn/Frau (sog. "KundE/In") die vollständige Veröffentlichung dieses Dokumentes und folgender Schriftwechsel.

Ich stehe mit meinem Namen zu allen in diesem Dokument festgelegten und abgedruckten Punkten sowie zu meinen beruflichen Handlungen.

Da ich nach geltenden Recht für ein ministeriell beauftragtes Amt arbeite, stehe ich in der Öffentlichkeit und werde Herrn/Frau xxx nicht daran hindern, unseren Schriftverkehr und unsere Absprachen von sich aus in der Öffentlichkeit zu verbreiten, während ich selbiges von mir aus unterlassen werde.

Nebenabreden:

Ich bin über die Problematik von Sanktionen in SGB-II informiert worden/Ich habe abgeschworen (ich weigere mich aus Prinzip, von einem der umseitig genannten Sanktionsparagraphen gebrauch zu machen, auch wenn Herr/Frau (KundE/In) mindestens eine der vereinbarten Pflichten nicht erfüllt.

-Ich erkenne "Grundgesetz" bzw. "Menschenwürde" als Grund von Frau/Herrn (KundE/In) an, einen Termin nicht wahrzunehmen oder eine aufgezwungene Pflicht ohne Rücksprache durch selbstdefiniertes freiwilliges Engagement zu ersetzen.

-Ich habe das Blatt "Hinweise über das Remonstrationsrecht" gelesen.

-Mir ist die grundsätzliche Rechtsproblematik, Konflikt zwischen Grundrechten und SGB-II, bekannt.

-Herr/Frau (sog. "KundE/In") hat mir den Grundrechte-Brandbrief vorgelesen.

-Herr/Frau (sog. KundE/In) hat mich zu informationsveranstaltungen mit Ralph Boes, der Erwerbsloseninitiative XXX, dem Wendeberater... eingeladen und ich werde vor der Verhängung von Verwaltungsakten diese besuchen.

-In Verwaltungsakten jeder Art werde ich darauf achten, das bundesverfassungsgerichtlich festgelegte Existenzminimum nicht zu unterschreiten und alles zu unterlassen, was zu einer derartigen Unterschreitung bei Herrn/Frau ... aber auch bei sämltichen anderen mir zugeführten BürgerInnen führen könnte.

-Ich biete meinen KundInnen nur noch fakultativ und nach bestem Wissen und Gewissen meine Beratungs-Dienste an. Ich bin mir des Unterschiedes zwischen Beratung und Zwang durchaus bewusst.

Ich kläre über Risiken auf und zeige Auswege, die ich auch selbst gehen würde, auf, unterlasse es aber, Menschen, die sich selbst beschäftigen können, gegen ihren Willen Zeitklau- oder Kontrollmaßnahmen aufzudrücken, die sie nicht weiterbringen.

Über Maßnahmen, Fortbildungen und von mir anempfohlene Arbeitsstellen kläre ich nach bestem Wissen und Gewissen auf, orientiere mich am Verbraucherschutz und spreche alles auf freiwilliger Basis mit dem Bürger/der Bürgerin, auch oft irrtümlich "KundIn" genannt, ab.

Wer so eine EGV tatsächlich unterschreibt, bekommt einen positiven Eintrag im Inoffiziellen Datenbanksystem inoffiziell privat bekanntgegebener Jobcentermitarbeiterprofile.

Wir verleihen Siegel, Zertifikate (besonders grundgesetztreu, besonders wohlwollend am Einzelfall orientiert usw.) und Urkunden - ggf. winkt aufgrund gesparter Gerichtskosten und verpasster Sanktionen auch mal eine Prämie für den besten Vermittler (die meisten zufriedenen Kunden in einem Zeitfenster oder generell...).