LENA

Hartz IV Empfänger BESTRAFEN weil sie (Zeiten ohne zustehenden Leistungsbezug) überlebt haben? Ihre Beschwerden und Mahnungen, dass Sanktionierungen, wie sie sie erlitten haben, TÖDLICH bzw. existenzvernichtend enden können? Das führt schnell dazu, dass die Jobcnter einen wegen BELEIDIGUNG anzeigen und bestrafen lassen wollen. Lena R. ist KEIN Einzelfall.

In Lenas eigenen Worten zu ihrer Lage:

Aus dem Sozialsystem rausgeworfen und bestraft fürs Überleben

Ich wende mich an alle kritischen Gruppen gegen Hartz-IV und hoffe, dadurch Medien sowie auch andere Betroffene zu finden. Ich möchte berichten, wie mich der Staat aus dem Sozialsystem rausgeworfen hat und mich meinem Schiksal überlässt. Seit genau einem Jahr lässt mich das Jobcenter verhungern und das Sozialgericht gibt dem Jobcenter trotz Nachweise über meine Mittellosigkeit recht. So möchte ich kurz gefasst darüber erzählen, auch über die Methoden, welche das Jobcenter in meinem Fall benutzt, um mir die Existenz zu nehmen.

Seit 2011 bin ich beim Jobcenter Bad Oldesloe als arbeitslos gemeldet. Von Anfang an gab es Probleme: Falsche Auskunft, falsche Berechnungen, weniger überwiesen als bewilligt, Sperren, Kürzungen, komplette Versagungen von Leistungen. Was das Berufliche angeht ist es eine extra Geschichte. Hier möchte ich mich darauf beschränken, wie mich das Jobcenter aus dem System rausgeworfen hat und wie es anfing.

Im Sommer 2014 setzte mir das Jobcenter willkürlich ein fiktives Einkommen in Höhe von 174,06 euro ohne jegliche Begründung fest. Ich nahm einen Anwalt, er rief dort an und das Jobcenter nahm das fiktive Einkommen bei der nächsten Weiterbewilligung wieder raus. Die Leistungen wurden mir mehr als ein halbes Jahr immer nur für einen Zeitraum von 2 Monaten bewilligt. Ausserdem kam das Geld mit etwa 3-wöchigen Verspätung, jedes mal fehlte ihnen etwas an Nachweisen. Vermutlich wollte das Jobcenter auf Zeit zu spielen. Als von meinem Anwalt nichts mehr zu hören war, kam dasselbe Spiel bei der nächsten Bewilligung - ein fiktives Einkommen angesetzt, diesmal in einer anderen Höhe - 107,25 euro.

Als der Bewilligungszeitraum von 2 Monaten zu Ende war und ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellte, bekam ich einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, die Frage zu beantworten, wovon ich die letzten Monate gelebt habe, als sie mir das Geld kürzten. Aus meinem Antrag war ersichtlich, dass ich nur durch Leistungen vom Jobcenter meinen Lebensunterhalt bestreite. Ich legte dem Jobcenter die Nachweise vor, dass mir durch die Regelsatzkürzung Schulden bei den Stadtwerken sowie auch für die Miete entstanden sind. Da die Betriebskosten sowie auch die Mietdifferenz in Höhe von 49 euro vom Jobcenter nicht übernommen wurde, musste ich es selber von meinem Regelsatz bezahlen. Da mir sonst das gekürzte Regelsatz zum Leben nicht ausgereicht hätte, konnte ich auch diese Mietdifferenz samt Betriebskosten nicht überweisen. So wies ich diese Schulden nach. Dies interessierte das Jobcenter aber nicht. In einem Telefonat mit meinem Anwalt sagte der Leiter für Leistungsabteilung, sie bräuchten diese Erklärung, da es für sie sonst nicht plausibel ist, wie ich trotz gekürztem Geld gelebt habe und fügte zynisch hinzu - der Betrag, der mir zur Verfügung stand, liegt ja unter dem Existenzminimum. Dass ich nicht immer eine Mahlzeit hatte, sprich häufig gehungert habe, wäre für sie auch nicht glaubhaft, so mein Anwalt, daher verlangten sie von mir Nachweise, wo und bei wem ich Etwas gegessen habe, Namen und Adressen von meinen Unterstützern, und was das Essen bei ihnen schätzungsweise gekostet hat. (Ein Trick, um das gekürzte Geld später nicht nachzahlen zu müssen, da es aus ihrer Sicht eine Schenkung ist). Diese Forderung ist gesetzeswidrig und verstösst meiner Meinung nach auch gegen die Menschenwürde. Mein Anwalt meinte aber, ich soll es nicht so eng sehen und schliesslich will ich ja was von ihnen. Ich bat die Geschäftsführerin des Jobcenters in einem Brief, mir eine gesetzliche Grundlage für diese Forderung zu geben und bat Sie um einen Termin. Meine Frage wurde nicht beantwortet und im nächsten Monat bekam ich auf meinen Weiterbewilligungsantrag einen Ablehnungsbescheid mit folgender Begründung: Wir haben Zweifel an Ihrer Hilfebedürftigkeit. Ich wurde mit Entzug der kompletten Existenz dafür bestraft, dass ich trotz gekürztem Geld überlebt habe!

Ich zog vors Sozialgericht und der Richter trotz vorgelegten Nachweisen über meine Mittellosigkeit und den entstandenen Schulden durch die Kürzung gab dem Jobcenter recht. Das Landessozialgericht übernahm wörtlich seine Argumentation und liess mich weiter hungern.

Irgendwann musste ich raus aus der Wohnung, da ich seit mehreren Monaten die Miete nicht zahlen konnte. So wurde ich ohne festen Wohnsitz. Ich wandte mich an die Stadt Bad Oldesloe wegen einer Obdachlosenunterkuft, aber das lehnten sie mir ab mit der Erklärung: "Es kostet auch Geld und wenn es nicht in Aussicht ist, wann Ihnen das Jobcenter wieder zahlt, können wir Ihnen nicht helfen". Der Bürgermeister konnte auch nichts tun, da die Jobcenter-Angelegenheiten ausser seiner Kompetenz liegen, wie er sagte.

Nach einem halben Jahr ohne Existenz stellte ich erneut den Antrag auf Leistungen beim Jobcenter. Diesmal verlangte die Leitung des Jobcenters nicht nur die Nachweise, wovon ich in der Zeit gelebt habe, sondern auch die glaubhafte Erklärung, wo ich mich seit dem Verlust der Wohnung jeden verstrichenen Tag aufgehalten habe, denn weise ich es nicht nach, dass ich mich in Bad Oldesloe aufgehalten habe, stehen mir laut ihren Aussagen keine Leistungen zu. Erst machen sie mich obdachlos und dann versuchen sie sich aus ihrer Zuständigkeit rauszuziehen! Ausserdem verlangten sie von mir allemöglichen Nachweise, als ob ich dort zum ersten mal erschienen bin und sie gar keine Informationen über mich hätten.

Alles, was nur irgendwie möglich war gegen mich anzuwenden, taten die Mitarbeiter des Jobcenters. In meinen Kontoauszügen fanden sie zum Beispiel eine einmalige Abbuchung eines der günstigsten Sportclubs und schrieben in einer Ablehnung auf Vorschuss der Leistungen, die Mitgliedschaft in einem Sportclub sei untypisch für die abzeichnende Mittellosigkeit. Hier werde ich dafür bestraft, dass ich nicht wie sich vielleicht häufig der Situation gehört in Depression zu verfallen, die Hilfe von guten Menschen annehme, einen Sportclub zu besuchen.

Ich bekam wieder Ablehnungsbescheid. In der Begründung standen einfach Stichworte: Aufenthaltstitel, Klärung gewöhnlicher Aufenthaltsort, Nachweis Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Ex-Partner (was schon vor 5 Jahren geklärt war, sonst hätte ich keine Leistungen bekommen), Bestreitung des Lebensunterhalts vor Leistungsbezug (so nennen sie ihren Rauswurf von mir aus dem Sozialsystem und begründen damit auch, dass sie alles neu verlangen) etc. Dabei stützen sie sich auf den Paragraphen der Mitwirkungspflicht.

Ich zog vors Sozialgericht in Lübeck und wie befürchtet ordnete man mir genau den Richter zu von 15 anderen, der meinen letzten Antrag auf die einstweilige Anordnung abgelehnt hatte, Dr. Weigel.

Ich schrieb eine Ablehnung des Richters aufgrund der Besorgnis der Befangenheit und begründete es damit, dass er mich zuletzt trotz vorgelegten Nachweise über meine Mittellosigkeit sowie auch drohende Obdachlosigkeit, hungern liess und ich dadurch meine Wohnung verlor. Es wurde abgelehnt. Ich reichte eine Beschwerde vors Landessozialgericht ein und während sie bearbeitet wurde, bekam ich den Beschluss - eine Ablehnung meines Antrages auf einstweilige Anordnung. Den Beschluss begründete der Richter Dr. Weigel wieder damit, meine Bedürftigkeit sei nicht glaubhaft nachgewiesen. In eine einfachere Sprache übersetzt heißt es in seinem Beschluss: Es hätte sein können, dass ich jetzt einen neuen Partner habe, der für meinen Lebensunterhalt aufkommt; es hätte sein können, dass ich Unterhaltsleistungen von meinem geschiedenen Ehemann erhalte oder zumindest Unterhaltsanspruch habe; es hätte sein können, dass die Hilfe, die ich von Unterstützern erhalte, um zu überleben, eine Schenkung ist, da ich ihre Namen nicht nenne und es hätte sein können, dass ich mich prostituiere. Also, ein Beschluss des Richters am Sozialgericht, was über mein Leben entscheidet, basiert auf reinen Vermutungen und ich wüsste nicht, was noch schlimmeres mit mir passieren müsste, damit sie meine Mittellosigkeit anerkennen, denn ich verlor schon meine Wohnung, ich bin seit einem Jahr nicht mehr krankenversichert und überlebe nur dank Hilfe von guten Menschen. Und was müsste mir ein Richter am Sozialgericht noch schlimmeres getan haben, um ihn ablehnen zu dürfen, als dass er mich noch im selben Jahr hungern liess und dem Jobcenter recht gab, mich obdachlos zu machen?!

Ich verstehe es so, dass so lange ich am Leben bin, so lange werde ich von unserem Staat für nicht-hilfebedürftig erklärt und damit voll meinem Schicksal überlassen. Der Staat lässt mich sterben.

Wenn Sie den Kontakt zu mir aufnehmen wollen, rufen Sie bitte den Vorsitzenden des Vereins "Hartz IV Betroffene e. V." Jürgen Weber an, hier ist seine Telefonnummer: 0331/6475760.

Lena R.

>> Hier ein mit Lenas Hilfe entwickelter Text zum Verbreiten, damit Lena nicht bald HIER ihre letzten politischen Aktionen indirekt als Gedenkkreuz mitmacht.

Hier fanden Anfang Februar 2016 zwei Prozesse ähnlich gelagerter Fälle im Raum Hamburg statt:

http://www.wir-sind-boes-hamburg.de/2016/01/prozesse-gegen-sanktionierte-hartz-iv-geschaedigte/

die Gerichtsverhandlung wegen BELEIDIGUNG des Jobcenters durch die AUSSAGEN der Sanktionsbetroffenen Christine K. erbrachte im Nachhinein diverse STRAFBEFEHLE für Prozessbeobachtende >>

LENA hat jetzt einen eigenen Flyertext formuliert, der auf Soliaktionen für sie selbst (oder als Hinweis, wie weit es kommen kann und dass sie KEIN EInzelfall ist) oder andere verteilt werden kann, z.B. auf kreuzaktionen die-opfer-der-agenda-2010.de (damit sie dort KEIN Kreuz erhalten muss, sondern überlebt)