Brief an Heinrich Alt

Offener Brief an Heinrich Alt

Bezugnehmend auf die Sendung "Menschen bei Maischberger" vom 4. 12. 2012 - Thema war "Wer arbeitet, ist der Dumme", andere Gäste waren Markus Söder, Katja Kipping, Ralph Boes, Gisela Muth und Heidi Ralfs

von Frigga Wendt "AKKUMENSCH" und Mutter

Sehr geehrter Herr Alt,

mit wachsendem Interesse habe ich Ihre Beiträge in der Sendung Menschen bei Maischberger verfolgt.

Das sind ja "paradiesische Zustände" fast so wie Götz Werner, der dm-Gründer und gleichzeitig einer der

berühmtesten deutschen Grundeinkommensbefürworter mit ausgereiften Finanzierungsmodell, sie

vor sich sieht.

Ihre Aussagen, was mit einem "totalsanktionierten" Menschen passiert, der sich entschließt,

trotz Sanktionen weiter zum Amt zu gehen und ansonsten alles "zu verweigern", klingen

viel gnädiger als das, was schwarz auf weiß in jeder Rechtsfolgenbelehrung steht.

Ich erhalte diese Rechtsfolgenbelehrungen ständig - immer als unbeachtetes Anhängsel, worauf sich

meine freundliche Arbeitsvermittlerin nie beruft, so dass ich daraus getrost Origamis falten kann - weil sie entshclossen hat, mich wie ich bin zu unterstützen.

Jedesmal ist mir die Brutalität dieser Belehrungen bewusst - auch wenn viele Ihrer ausführenden

Vermittler so weit menschlich sind, dass sie diese Grausamkeiten gar nicht ausschöpfen mögen und

VON SICH AUS human sind.*

In der Sendung widersprachen Sie der Aussage des Herrn Boes: "Lebensmittelgutscheine sind eine KANN-Leistung." Sie

betonten, dass JEDER die bekommen muss, der sie beantragt - also auch jemand,

der sich vorsorglich ggf. für alle Zeiten weigert, irgendetwas zu tun, was das Jobcenter

von ihm verlangt. Weiterhin betonten Sie, dass auch die Miete anstandslos sogar bei einem zu 100% sanktionierten Bürger (ich weigere mich, Grundrechtsträger als "Kunden" zu bezeichnen) bezahlt wird!

Ich frage Sie hier nur, um meine Rechte und die aller hier ansässigen Menschen von Ihnen zu ERFRAGEN.

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ACHTUNG

Es geht hier nicht darum, wie ich oder ein anderer sich im Einzelfall zu verhalten gedenkt.

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Aber wenn Sie in der Sendung bei Frau Maischberger nicht gelogen haben (sprich Falschauskunft erteilt haben, Unwissen

werden Sie nicht haben?!), dann kann ich erstens, wenn ich einmalig wegen Jobablehnung

sanktioniert werde, in dem Quartal nicht für eine zweite Ablehnung eines Jobs sanktioniert werden.

Korrigieren Sie mich bitte ggf. - aber so haben Sie es gesagt und ich fordere für ALLE die gleichen Rechte ein wie Sie hier speziell HERRN BOES schmackhaft gemacht werden sollten.

Ich kann also auch wenn ich z.B. 15 Stellen angeboten bekomme und ggf. laut EGV eigenmächtig zusätzlich 20 Bewerbungen zu schreiben habe, höchstens mit 30% Abzug bestraft werden in einem Quartal, wenn ich NICHTS davon erfüllt habe?

Super, das wird sich jetzt in der ganzen Szene herumsprechen. Ist ja ein guter Schnitt - Flatrate für Missachten der staatlich aufgezwungenen Anordnungen.

Bitte: korrigieren Sie mich - ÖFFENTLICH - wenn Sie es anders gemeint hatten. Wer sowas im öffentlich-rechtlichen TV für ein

Millionenpublikum sagt, der muss auch die Folgen seiner Aussagen bedenken.

Sie sagten:

Jeder kann für eine "Vergehensart" nur einmal in einem Quartal (oder gar Bewilligungsabschnitt?) bestraft werden. Jeder, der vollsanktioniert ist oder in den "Genuss" von Lebensmittelgutscheinen

kommt - was auf Antrag/Vorsprache beim Sachbearbeiter OBLIGATORISCH sei, verliert unter KEINEN UMSTÄNDEN seine Wohnung und auch nicht seine Krankenversicherung.

Diese Vorsprache um eine Kann-Leistung nannte Herr Boes "anbetteln" und wies auf Entscheidungsspielraum der Sachbearbeiter hin - Sie NEGIERTEN den Spielraum und gaben an, dass es dafür keinen Spielraum gäbe - trotz völlig anderer Formulierung in der Rechtsfolgenbelehrung.

Dann kann jeder, der jetzt auch seine politischen Ambitionen oder sonstiges Treiben aus "freien Stücken" höher stellt

als Jobcenteranweisungen zu befolgen, ja ganz getrost sein:

er wir NIE seine Wohnung verlieren und damit ggf. seine Familie nicht gefährden durch seine Weigerungen...

und könnte im Prinzip gleich beim Amt sagen: "hören Sie, ich habe keinen Bock auf Ihre Angebote, ich

will NUR die bedingungslose Wohnung, die bedingungslosen Lebensmittelgutscheine und

die bedingungslose Krankenversicherung von Ihrem Amt. DANKESCHÖN."

Darum geht es hier doch: ist Menschenwürde einklagbar?

Es geht hier NICHT um Ihre Vorlieben und heimlichen Erziehungsabsichten für angeblich 3% der Hartz-IV-Beziehenden (die man sanktioniert hat).

Anmerk: 3%weigern sich und kassieren Sanktionen und das sind dann über 1 Million Sanktionen pro Jahr? Wieviel Unsanktionierte bekommen denn dann Hartz IV???

Ist das Jobcenter die Behörde, die vom Staat dazu beauftragt wurde, das Existenzminimum zu garantieren?

Für jeden Einzelfall, der keine unterhaltsverpflichteten Arbeitgeber, Angehörigen oder üppiges Vermögen hat?

Nur darum geht es hier, um diese Grundsatzfrage, lieber Herr Alt!

Und genau diese bitte ich Sie mir ebenso öffentlich zu beantworten.

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen um Klarheit und freundlichem Gruß,

Frigga Wendt