https://www.shz.de/lokales/kiel/wer-nicht-sanktioniert-der-fliegt-id6133106.html
Aus Sicht der Bundesregierung verstoßen die Sanktionsregelungen jedoch weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das habe das Bundesverfassungsgericht bestätigt, sagte Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller (SPD). „Unser Recht ist hier ganz seriös ausgefüllt.“Es geht ja nicht nur um das »Existenzminimum«, dass die Parteien mit 382 Euro für Alleinstehende [1] mitnichten »menschenwürdig« gestalten. Der Geldbetrag ist viel zu niedrig, um menschenwürdig zu sein. Und das Recht auf »körperliche Unversehrtheit« wird verletzt. Denn auch Menschen, die sich »krank fühlen« werden gnadenlos in die Jobs gepresst. - Die Hauptabsicht der Sanktionsdrohungen zielt aber auf die Arbeitspflicht. Die Zwangsarbeit ist das Kernanliegen der Hartz4-Sanktionen.
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Die UNO sieht als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, den Schutz der Menschenrechte. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen und somit an deren Beschlüsse gebunden und zur Einhaltung im eigenen Land verpflichtet.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO; International Labour Organization; eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen) definiert Zwangsarbeit (Forced Labour) in ihrer Vereinbarung von 1930.
In Artikel 2 der »C029 - Forced Labour Convention, 1930 (No. 29)« wird Zwangsarbeit definiert [2]:
1. For the purposes of this Convention the term forced or compulsory labour shall mean all work or service which is exacted from any person under the menace of any penalty and for which the said person has not offered himself voluntarily.Dies heißt, Zwangsarbeit ist: «Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird, für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.» [3]
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Die Bundesrepublik Deutschland bricht und missachtet somit staatliche Absprachen. Denn in den sogenannten »Eingliederungsvereinbarungen« der Jobcenter sind folgende Androhungen zu finden:
2. Bemühungen [NAME DES HARTZ4-EMPFÄNGERS]Sie nehmen an der oben beschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 zweites Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch beim Maßnahmeträger .... teil.Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei: Einhaltung der mit dem Träger vereinbarten Termine.Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen. Hierzu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Maßnahmeträger.Wer aber verpflichtet ist, Arbeitsangebote anzunehmen und bei Verweigerung mit empfindlichem, existentiell bedrohlichem Geldentzug bedroht wird, der gerät in Zwangsarbeit.
So stehen in der Eingliederungsvereinbarung folgende Drohungen gegen den Hartz4-Empfänger:
3 Rechtsfolgenbelehrung:Die §§ 31 bis 31 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll) sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungskürzungen vor. Das Arbeitslosengeld ll kann danach - auch mehrfach nacheinander- gemindert werden oder vollständig entfallen.Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen (siehe Nr. 2. Bemühungen des Kunden), wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld ll um einen Betrag in Höhe von 30% des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach§ 20 SGB ll gemindert. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit Ihnen vereinbarten Bemühungen das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld ll um einen Betrag in Höhe von 60% der für Sie maßgebenden Regelleistung abgesenkt wird. Bei weiteren wiederholten Pflichtverstößen entfällt Ihr Arbeitslosengeld ll vollständig. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden dann in der Regel direkt an Ihren Vermieter oder einen sonstigen Empfangsberechtigten gezahlt.Die Minderung dauert drei Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Sanktionsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe).Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für den Pflichtverstoß nachweisen können. Ein nach Ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher anerkannt werden kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung.Wichtige Hinweise:Sanktionszeiträume aufgrund der Verletzung von Meldepflichten und Verstößen gegen vereinbarte Eingliederungsbemühungen können sich überschneiden. In den Überschneidungsmonaten wird der Minderungsbetrag aus der Meldepflichtverletzung von den Leistungen für Unterkunft und Heizung abgesetzt.Führen die Leistungskürzungen dazu, dass gar kein Arbeitslosengeld ll mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.Den Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld ll wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist.Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes ll um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass Sie vorrangig Ihr Einkommen und verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen.Bei einer Gewährung von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bestehen.Den vereinbarten Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld Il wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist.Die Eingliederungsvereinbarung ist auch dann gegenüber dem Hartz4-Empfänger gültig, wenn dieser die Unterschrift verweigert.
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Die GRÜNEN und die SPD haben mit der Einführung von Hartz4 Absprachen der Völkergemeinschaft gebrochen und das Grundgesetz missachtet. Sowohl in den Vereinbarungen der UNO:
als auch im Grundgesetz (Art. 12, 3) ist klipp und klar geregelt, dass Zwangsarbeit verboten ist. [2] [4] [5] [6]
Trotzdem haben die Parteipolitiker mit »Hartz4« Verordnungen erlassen, die die Bürgerinnen und Bürger in die Zwangsarbeit bringen. - Da das Bundesverfassungsgericht nicht eingreift, und dieses Unrecht beendet, muss sich die Bevölkerung in Deutschland selbst wehren.
Zwar sind die Absprachen der Länder teilweise »völkerrechtlich« nicht verbindlich, aber, schreibt Wikipedia [7]:
Zum einen finden sich viele Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“, BPR) sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“, WSKR), beide 1966 geschlossen und 1976 in Kraft getreten; diese Bestimmungen haben dadurch den Rang bindender internationaler Abkommen erhalten. Zum anderen ist es denkbar, dass sich Bestimmungen der Erklärung zu Völkergewohnheitsrecht entwickeln und dann auf dieser Basis bindende Wirkung entfalten. Die Rechtsquelle, auf der die Bindung beruht, wäre dann aber das – im Einzelfall nachzuweisende – Gewohnheitsrecht, nicht die Erklärung selbst.Außerdem ist zu beachten:
Wikipedia [8]
Die Bundesrepublik Deutschland ist an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, da deren Art. 46 lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“Und »der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR-International Covenant on Civil and Political Rights), kurz UN-Zivilpakt oder IPbpR, in der Schweiz auch UNO-Pakt II genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag.« [5] Und in diesem steht [12]:
Artikel 8(1)Niemand darf in Sklaverei gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihrenFormen sind verboten.(2)Niemand darf in Leibeigenschaft gehalten werden.(3)a) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.Deshalb müssen wir handeln.
• Schreibt bitte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und bittet um Hilfe, gegen eine menschenrechtsfeindliche Regierung in Deutschland, die die Bürger drangsaliert und durch ihre Gesetze zur Zwangsarbeit nötigt.
• Wendet euch an Amnesty International und fragt, wo ihre Hinweise auf die deutschen Menschenrechtsverletzungen sind. Denn zumindest müsste in den Länderberichten darauf hingewiesen werden und in den Berichten über Deutschland fehlt der Hinweis auf das Vorherrschen von Zwangsarbeit. Und es müsste »vordringliches Anliegen« von deutschen Amnesty-Vertretungen sein, eklatantes Unrecht im eigenen Land zu beenden. Millionen Menschen sind von der Hartz4-Zwangsarbeit betroffen. - Wo ist der Aufschrei von Amnesty-Deutschland und die regelmäßige und beständige Arbeit gegen das Hartz4-System? [9]
• Wendet euch an die ILO, die ihren Sitz in der Schweiz hat. Die Internationale Arbeitsorganisation muss zu den unhaltbaren Vorgängen in Deutschland Stellung beziehen. Deutschland bricht die ILO-Vereinbarungen.
• Schreibt an den UN-Menschenrechtsausschuss (engl. Human Rights Committee) [10] und beschwert euch über Deutschland und die Missachtung der Menschenrechte hier. Kritisiert den »Staatenbericht« [11] der Bundesrepublik Deutschland (falls überhaupt einer nach der Hartz4-Einführung abgefasst wurde).
[1]
http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.html
[2]
http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_ILO_CODE:C029
[3]
https://antilobby.wordpress.com/2012/02/09/zwangsarbeit-verstos-gegen-menschenrechte/
[4]
http://dejure.org/gesetze/MRK/4.html
[5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte
[6]
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
[7]
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
[8]
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
[9]
http://www.amnesty.de/laenderberichte
[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Menschenrechtsausschuss
[11]
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbericht_%28Menschenrechtsabkommen%29
[12]
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf