Diese Frage ist unabhängig von den Ereignissen in der Schweiz für uns in Deutschland von Bedeutung. - Was können wir, was wollen wir tun, um ein Grundeinkommen zu erreichen?
Ralph Boes beschäftigt schon seit Jahren mit diesen Themen. Anfangs nur mit dem Grundeinkommen, dann mehr mit Hartz4 und heute setzt er sich mit der »Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen« auseinander.
Diese Entwicklung erscheint durchaus schlüssig. - Das Grundeinkommen hat sehr viel mit den Menschenrechtsverletzungen und dem himmelschreienden Unrecht durch Hartz4 zu tun. Gäbe es diese »Zwangsarbeit« nicht, dann würde der Druck hin zu Veränderungen in der Gesellschaft nicht so groß sein.
Wie aber soll uns die Abschaffung von Hartz4 gelingen und die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens?
Manche schlagen vor, »wählen« zu gehen. Einmal eine andere Partei zu wählen. Vielleicht werden dann die gesellschaftlichen Verhältnisse besser. - Aber wer glaubt noch an so etwas? Sind es nicht die Parteien, die für die unsäglichen gesellschaftlichen Zustände verantwortlich sind. Haben sie nicht die Hartz4-Gesetze erlassen? - Warum also sollten wir »den Bock zum Gärtner machen« und wieder dieselben Leute beauftragen, für bessere Verhältnisse zu sorgen, wenn sie es doch waren, die erst die schlechten Umstände geschaffen haben.
Wie können wir gesellschaftliche Veränderungen erreichen, wenn nicht über die Parlamentarische Demokratie?
Nun, die Bürger müssen sich selbst ermächtigen. - Und das steht ihnen auch zu. Ist doch der Bürger der eigentlich Zuständige im Staat. Muss doch der Bürger letztlich immer alles ausbaden, was an Unfug von den Politikern verursacht wird. Warum also nicht gleich selbst entscheiden, wie die Dinge im Staat funktionieren sollen?
Der Bürger ist der Souverän. Er beauftragt, wenn er denn will, andere Mitbürger, in seinem Namen die politische Verwaltungsarbeit zu machen. Aber wenn diese Verwalter schlechte Arbeit machen, sollte ihnen der Auftrag entzogen werden. Und ein Großteil der Aufgaben, der gesellschaftlichen Verwaltung, aber mehr noch, die Gesetzgebung, sollte stärker zurück in die Hände der Bürgerinnen und Bürger.
Wie können wir das bewirken?
Die Idee, mit der sich Ralph Boes und andere beschäftigen, ist nicht von ungefähr die der Direkten Demokratie. Mittels der Direkten Demokratie können die Bürgerinnen und Bürger anstelle der Politiker entscheiden, was im Lande zu geschehen hat. - Und ganz aktuell erleben wir in der Schweiz, wie so etwas funktioniert, wie so etwas ganz selbstverständlich in der Kompetenz der Stimmbürger liegt. - Warum also nicht auch in Deutschland Bedingungen schaffen, damit wir es den Schweizern nachtun können.
Der Ansatzpunkt ist dabei das Grundgesetz. - Dieses hat wichtige Artikel, die den Menschen zugute kommen und es macht Sinn, es erstmal zu belassen, es aber zu ergänzen und quasi neu zu »verfassen«. - Den Auftrag zu dieser Handlung haben wir Bürgerinnen und Bürger durch das Grundgesetz selbst. In Artikel 146 steht es:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Bevölkerung kann somit jetzt, »in freier Entscheidung« beschließen, eine Verfassung, nach der Einheit und Freiheit Deutschlands. Diese »Einheit und Freiheit« ist 1989 zustande gekommen. Jetzt können wir Bürgerinnen und Bürger eine Verfassung beschließen.
Die Idee der Initiative »Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen« ist nun, das Grundgesetz als Grundlage zu nehmen, es an einer Stelle zu ergänzen, und es dann zur »Verfassung« zu erheben. Die Ergänzung würde wahrscheinlich den Artikel 20 des Grundgesetz betreffen. Artikel 20 lautet:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bei der »Ergänzung« muss Art. 20 Abs. 2 so konkretisiert werden, dass ausdrücklich Bevölkerungabstimmungen, als »Staatsgewalt durch die Bevölkerung« ermöglicht sind. Außerdem würde das Grundgesetz (wahrscheinlich auch der Artikel 20) so ergänzt, dass:
a) jede wesentliche Richtungsänderung in der Politik mit dem Volk abgestimmt werden muss -
und
b) jede Änderungen der Verfassung eine Angelegenheit des Volkes ist.
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Wie diese Überlegungen zustande gekommen sind, wer alles noch an dem Projekt mitarbeitet, lässt sich auf der bereits von mir genannten Internetseite nachlesen, aber diesen Text habe ich in erster Linie auch wegen des Vortrags (mit Diskussion) erstellt, der jetzt gerade als Video auf YouTube erschienen ist:
Wer hat in unserem Staat das Sagen? Vortrag und Gespräch: Ralph Boes/Diana Aman
Der Weg, den hier Ralph Boes skizziert, um eine Abschaffung von Hartz4 zu erreichen, um ein Grundeinkommen zu erreichen, erscheint mir schlüssig. Erst müssen die Bürgerinnen und Bürger ermächtigt werden, wieder selbst zuständig zu sein, für ihre Lebenswelt, und nicht »selbsternannte« Politiker, die gegen die Interessen der Bevölkerung und ohne Legitimation agieren. - Nicht nur, dass viele Parteien nur von einer Minderheit der Wähler gewählt sind, aber dennoch in Regierungsfunktion auftreten, das Dramatische ist ja, dass immer öfter die Mehrheit der Wahlbürger gar nicht mehr wählen geht, und damit die Aussage im Grundgesetz nicht mehr zutrifft: »alle Staatsgewalt geht vom Volke aus«.
Wenn aber die Realität nicht mit den grundgesetzlichen Vorgaben übereinstimmt, wird der Anspruch des Grundgesetzes nicht eingelöst und die Bürgerinnen und Bürger müssen selbst aktiv werden, um Schaden von dem Land fernzuhalten. - Auch das ist in einem Artikel des Grundgesetz so vorgesehen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dieser Widerstand muss jetzt von der Bevölkerung geleistet werden, bevor die Gesellschaft noch weiter ruiniert wird, von einer Politik, die keine Grundlage in der Mehrheit der Bevölkerung hat.
Uns allen muss klar sein, dass diese Veränderungen unser aller Engagement verlangt. Wenn wir eine Verfassung verabschieden wollen, außerparlamentarisch, als Bürgerbewegung, bedarf es mutiger, bereiter, entschlossener Menschen, die Verantwortung für das Gemeinwesen wieder selbst übernehmen wollen. - Kein Führer, keine Sachverständigen, keine Fachleute können uns da vertreten und für uns entscheiden. Es ist unsere Lebenswelt, wir müssen selbst wissen, ob wir sie sachlich und gemäß den Menschenrechten verwalten werden. - Das können wir nur als Individuum für uns klären. - Dann aber, wenn wir dazu bereit sind, müssen wir uns vernetzen, uns verbünden, miteinander und koordiniert einen gemeinsamen Weg gehen, hin in eine Bevölkerungsabstimmungs-, Bürgerabstimmungs-Gesellschaft, in der die Parteien und Politiker nur noch »die 2. Geige« spielen.
Wer also das Grundeinkommen will, muss sich überlegen, wie wir da hin kommen, in Deutschland. Und dieser Weg, über eine Verfassung, die das Grundgesetz ablöst, bietet gute Anknüpfungspunkte.