95 Strafantrag gegen Beamtin-Schizophrene Wilmes

 

1.      Nur weil ein Mensch Mongole sei, nur weil die Mongolen Schlitzsaugen haben, seien sie für diesen deutschen „Rechtstaat“ automatisch Down-Syndrom-Erkrankte!!!!!!!!!!!!!

 

2.      Geben Sie bitte mir Mongole erst die deutsche Staatsangehörigkeit nur danach begebe ich mich freiwillig in die deutsche geschlossene Psychiatrie. Danach machen sie mit mir Deutschen-Mongole alles, was sie sich nur wünschen!

   

Paul Wolf (mongolische Volkszugehörigkeit)

Horststr. 6

51063  Köln                                                                           12. Oktober 2007

Tel.:     0221 2783834

anerkannter Asylberechtigter

Niederlassungserlaubnis

Staatenlos

ALG-2 Empfänger bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

   

Staatsanwaltschaft Köln

Am Justizzentrum 13

50939  Köln

 

Aktenzeichen:              83 Js 719/07

   

Strafantrag

mit besserem Wissen gegen die verbrecherlichen Handlungen der deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes, Dienstzimmer 433, Dienstgebäude Wiener Platz 2a, 51065 Köln, Tel.: 0221-6900-8201, Email: Christiane.Wilmes@arge-sgb2.de und gegen die zweite anwesende „Beamtin“ wegen ihrer gemeinsamen amtlichen staatlichen Nötigung meiner mongolischen Person zum Selbstmord, Versuchte Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Politische Verdächtigung, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Anleitung zu Straftaten, Volksverhetzung, Falsche Verdächtigung, Missbrauch im Amt

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Mein Loyalitätsbekenntnis zum deutschen Volk!

Das 82 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam in meinem ausländischen Maul ihre deutschen Fäkalien aus! Verlegt in mein ausländisches Maul direkt die Abwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem ausländischen Maul ihren deutschen Urin aus! Nutzt mein ausländisches Maul wie ein volkstümliches deutsches Pissoir, Toilette!

Das 82 Millionen großzugige deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem ausländischen Maul ihren deutschen Rotz aus! Spuckt mir gemeinsam Geckoliterweise in meinem ausländischen Maul ihre deutsche Spucke aus!

Das 82 Millionen liebevolle deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Geckoliterweise in meinem ausländischen Maul ihre deutsche nationale stinkende Kotze an!

Das 82 Millionen herzliche deutsche Volk! Steckt mir in meinem ausländischen Maul den ganzen Schweinekot, den ganzen Hundekot, Katzenkot, Rattenkot von ihren 500 Millionen deutschen Tieren ein!

Das 82 Millionen christliche deutsche Volk! Erniedrigt mich! Demütigt mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Verabscheut mich! Herabsetzt mich! Verhasst mich! Bescheißt mich! Bepisst mich! Beschnäuzt mich! Bekotzt mich erst und danach gibt mir ihre hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren erstklassigen arischen Staatsverband ein! Ich liebe ihre deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe sie Deutsche!

 

1.      würden Sie bitte mein Leben, meine Gesundheit, meine Würde, meine Freiheit gegen die verbrecherlichen Handlungen der deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes, Dienstzimmer 433, Dienstgebäude Wiener Platz 2a, 51065 Köln, Tel.: 0221-6900-8201, Email: Christiane.Wilmes@arge-sgb2.de und gegen die zweite anwesende deutsche „Beamtin“ wegen ihrer gemeinsamen nach:

§240 Abs. 4 Nr. 3 StGB amtliche staatliche Nötigung meiner mongolischen politischen arbeitslosen Flüchtlings-Person zum Selbstmord

§323c StGB Unterlassene amtliche Hilfeleistung meiner mongolischen langjährigen arbeitslosen Person

§239 StGB Freiheitsberaubung Beraubung meiner mongolischen Freiheit

§292 Abs. 2 Nr. 1, 2 i.V.m. 295 StGB Arbeitslosenmongolenjagdwilderei

§221 StGB Aussetzung einer arbeitslosen Mongole

§185 StGB massive Beleidigung einer arbeitslosen Mongole

§186 StGB massive Üble Nachrede gegenüber einer arbeitslosen Mongole

§187 StGB massive Verleumdung gegen eine arbeitslose Mongole

§188 StGB massive Üble Nachrede und Verleumdung gegen meine arbeitslose mongolische Person des politischen Lebens

§357 StGB Verleitung eines Untergebenen, zweiter „Beamten“-Arbeitskollegin zu diesen Straftaten gegen eine arbeitslose Mongole

§130a StGB Anleitung zu Straftaten gegenüber meiner langjährigen mongolischen arbeitslosen Person

§344 StGB Verfolgung Unschuldiger einer arbeitslosen Mongole

§258a StGB Strafvereitelung im Amt gegen eine arbeitslose Mongole

§129a StGB Bildung terroristischer mongolenfeindlichen Vereinigungen ARGE Köln-Mülheim-Fr.Simon-Fr.Wilmes-Einbürgerungsbehörde Köln

§130 StGB Volksverhetzung gegen eine arbeitslose Mongole

§164 StGB Falsche Verdächtigung gegenüber einer arbeitslosen Mongole

§241a StGB Politische Verdächtigung gegenüber einer arbeitslosen Mongole

§343 StGB Aussageerpressung von einer arbeitslosen Mongole

§132a StGB Missbrauch von staatlichen amtlichen Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

§358 StGB Aberkennung ihrer amtlichen Dienstbekleidung

 

beschützen und sie beide für ihre diese verbrecherliche „amtliche Tätigkeit“ vor dem Strafgericht stellen und ihre amtliche Bekleidung aberkennen!

 

2.      Dieser deutsche NAZI-Eugenik-Rassenwahn von deutschen „Beamten“ an der ARGE-Köln-Mülheim muss endlich gestoppt werden!

 

3.      Ich wurde am 11.10.2007 zum 10:00 Uhr von der deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes nur zur Klärung einer einzigen ganz einfachen Frage über meinem 1-EURO-JOB vorgeladen. Ich verlange mir meinen 1-EURO-JOB bei dem Zentrum für Senioren und Behinderten bei der SBK-Köln P8 2B zurück! Würden Sie bitte mich auf dieser Stelle SBK-Köln P8 2B zurück einsetzen! Ich will arbeiten!

 

4.      Weil ich keine deutsche Staatsangehörigkeit besitze, wegen meinem mongolischen Aussehen wolle kein deutscher Arbeitgeber meine mongolische Person einzustellen. Meine zahlreichen über 620 Bewerbungen-Arbeitsabsagen brachten mir keinen Erfolg! Ich bin auf ihre staatliche Arbeitsvermittlung, auf ihre staatliche Hilfe angewiesen!

 

5.      Aber diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes hat angefangen, Herr Wolf, laute dem Beschluss des deutschen Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 wurde ihre mongolische Person als geistesbehindert anerkannt, deshalb müssen sie ihre mongolische Person bis zum 01. November 2007 in die deutsche Psychiatrische Anstalt, Köln-Mehrheim einweisen lassen. Die entsprechende Anordnung wurde dahin weitergeleitet. Dort warten auf sie.

 

6.      Ab 1. November 2007 bekommen sie von uns, von ARGE-Köln-Mülheim kein mehr Lebensunterhalt. Ihr Lebensunterhalt werde an die stationäre deutsche psychiatrische Anstalt im Mehrheim von einer entsprechenden zuständigen Stelle direkt überwiesen. Unsere Stelle sei für ihre mongolische Person nicht mehr zuständig. Eine entsprechende amtliche Anordnung erhalten sie noch. Wenn sie sich in unsere deutsche Psychiatrie nicht freiwillig begeben lassen, werden wir ihre mongolische Person in unsere deutsche Psychiatrie zwangsweise unterbringen.

 

7.      Aus allen diesen Gründen bekommen sie von unserer Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit und kein 1-EURO-JOB, weil sie geisteskrank und insbesondere der mongolischen Abstammung seien. In unserem deutschen Rechtsstaat werde unsere deutsche Staatsangehörigkeit und 1-EURO-JOB den geistesbehinderten Ausländern insbesondere der mongolischen Abstammung nicht verleihen und nicht gegeben. Gefällt es ihnen bei uns in Deutschland nicht, fahren sie nach ihrem Heimatland zurück, suchen sie sich ein anderes Land auf.

 

8.      Auf solche verbrecherliche überraschende Vorführung hätte ich beinah einen Kreislaufskollaps bekommen, habe ich selbstverständlich sofort angefangen, heftig zu protestieren. Meine Widersprüche hat aber diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes sofort abgebrochen und hat sie mir amtlich im Namen der Bundesrepublik Deutschland, im Namen des ganzen deutschen Volkes hingewiesen, mir selbst vom 10-Stock runter zu springen, dann wäre dieses ganze Problem sofort erledigt. Auf meine weitere heftige Empörung hat diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes meine mongolische Person aus ihrem Dienstzimmer rausgeworfen, mit der Drohung die deutsche Polizei aufzurufen und schon jetzt sofort meine mongolische Person in ihre deutsche Psychiatrie einzuweisen, wenn ich freiwillig ihr Dienstzimmer nicht verlasse.

 

9.      Die zweite anwesende deutsche „Beamtin“ hat zu meinem Schutz gar nicht gesagt, hat sie somit dieser deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes eine ihre verbrecherliche geschwiegene Zustimmung, Unterstützung, Teilnahme gegeben.

 

10.      Auf keinen Fall, niemals mache ich mir einen Selbstmord! Ich bin ein tiefgläubiger Katholik. Es ist nach 10 heiligen Bibelgeboten total verboten! Niemals mehr betrete ich das Dienstzimmer von dieser deutschen Faschistin deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes!

 

11.      Diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ Leiterin an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes misshandelt beschimpft beleidigt meine Würde demonstrativ. Sie verhält sich so, als ob sie über mich Gottesmacht hätte! Herrenmensch!

 

12.      Warum ich diesem deutschen „Rechtsstaat“ beweisen müsse, dass ich nicht „psychischkrank“ bin? Aus welchem Grund dieser deutsche „Rechtsstaat“ von mir überhaupt solche Sachen verlangt? Wer hat diesem deutschen „Rechtsstaat“ überhaupt solches Recht gegeben, von mir zu verlangen, ihm von mir selbst meine Beweise vorzulegen, dass meine Person nicht „psychischkrank“ sei? Für wen hält mich dieser deutsche „Rechtsstaat“? Hält dieser deutsche „Rechtsstaat“ die Mongolen automatisch für „psychischkrank“? Sogar diese Krankheit Daunen-Syndrom, alle erkrankten an Daunen-Syndrom-Krankheit Deutsche, werden in ganzem diesem deutschen „Rechtsstaat“ als mongoloide Krankheit genannt! Nicht ich diesem deutschen „Rechtsstaat“ beweisen müsse, dass meine Person nicht „psychischkrank“ sei, sondern dieser deutsche „Rechtsstaat“ muss mir das beweisen, wenn sie für sich solche rassistische Schweinerei so dringend benötigen! In Zweifeln für den Angeklagten! In Zweifeln für den Behandelten! Ich bin nicht krank! Ich bin kerngesund!

 

13.      Wenn ein Ausländer in dieser „Bundesrepublik“ Deutschland per Gericht als „geisteskrank“ erklärt wird, wird sein Recht auf Antragstellung und auf jegliche Ausübung seiner juristischen, bürgerlichen Rechte entzogen, darf ich danach meinen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt nicht stellen! Ich verliere sofort mein Wahlrecht und überhaupt meine Freiheit!

 

14.      Auf keinen Fall, niemals lasse ich mich in eine irgendwelche ihre deutsche Psychiatrie freiwillig begeben lassen. Ich bin nicht psychischkrank! Ich bin Kerngesund! Auf ihre erneute staatliche zwangsweise Unterbringung meiner mongolischen Person in eine ihre deutsche Psychiatrie sage ich keinem irgendwelchen deutschen Psychiatrie-Arzt kein Wort, zeige ich keinem irgendwelchen deutschen Psychiatrie-Arzt meine mongolische Gesichtsmimik, werde ich die ganze Zeit meinen mongolischen Kopf und meine mongolische Ohren mit meiner Jacke ganz zu halten, werde ich meine mongolischen Augen und meine mongolischen Ohren die ganze Zeit mit meinen mongolischen Händen, Fingern ganz zu halten, werde ich beharrlich schweigen und durch meine innere geistige mongolische Meditation völlig von dieser faschistischen deutschen Außenwelt abgeschaltet sein.

 

15.      Geben Sie bitte mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann begebe ich mich freiwillig in die geschlossene deutsche Psychiatrie. Danach machen sie mit mir alles, was sie sich nur wünschen!

 

16.      Diese drei deutschen verbrecherlichen „Beamten“ Fr. Simon, Fr. Wilmes, Fr. Name-unbekannt sind Drittesreichspsychischkrank! Sie müssen drei gemeinsam in ihre deutsche Psychiatrie zugewiesen werden! Ich verlange von diesem deutschen Staat, diese drei Drittesreichspsychischkranke deutschen verbrecherlichen „Beamten“ Fr. Simon, Fr. Wilmes, Fr. Name-unbekannt in ihre deutsche Psychiatrie zwangsweise einzuweisen.

 

17.      Solche Behauptung, nur das Verdacht von dieser deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes, meine mongolische Person sei Geisteskrank und leide unter der mongolischen paranoiden Schizophrenie, ist eine massive Beschimpfung, Beleidigung und Verachtung meiner Würde, ist ein gravierender deutscher Amtsmissbrauch, ist eine angeborene in deutschem Blut fest verankerte mongolenfeindliche Hetze von dieser selbst geisteskranken paranoiden Schizophrenen verbrecherlichen deutschen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim Frau Wilmes!

 

18.      Diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes handelt auf den verbrecherlichen Auftrag von der verbrecherlichen deutschen Einbürgerungsbehörde Köln! Anstatt mir als eine deutsche Sozialamtbeamtin zu helfen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, nimmt diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes in dieser über 5-jahrelangen rassistischen Mongolenhetzjagd von der verbrecherlichen Einbürgerungsbehörde Köln aktiv teil!

 

19.      Diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes macht jetzt auf Auftrag von der verbrecherlichen rassistischen deutschen Einbürgerungsbehörde Köln alles, damit ich mir auf keinen Fall 1-EURO-JOB bekäme, weil 1-EURO-JOB als eine erforderliche Arbeitbeschäftigung für die deutsche Einbürgerung gilt! Ohne diesen 1-EURO-JOB gibt mir die verbrecherliche rassistische deutsche Einbürgerungsbehörde Köln und das verbrecherliche rassistische deutsche Verwaltungsgericht Köln aus Gründen, meine mongolische Person sei eine mongolische Sozialschmarotze ihrer hochwertigen deutschen Gesellschaft, keine deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Strafantrag ist für mich ein Beweis meines starken mongolischen Arbeitswillens!

 

20.      ICH WILL WAHLEN! ICH WILL ARBEITEN! ICH WILL STEUER ZAHLEN! Geben Sie bitte mir einen 1-EURO-JOB oder einen festen Arbeitsplatz! Dieser deutsche „Rechtsstaat“ fordert von mir einen festen Arbeitsvertrag für die deutsche Einbürgerung nachzuweisen, aber der garantiert mir in Gegensatz keinen Arbeitsplatz!

 

21.      Auf das schon durchgeführte deutsche „Betreuungsverfahren“ des deutschen Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 10.11.2006 und auf die deutsche Respektierung meiner mongolischen Wunsche scheißen gemeinsam diese drei Drittesreichspsychischkranke deutschen verbrecherlichen „Beamten“ Fr. Simon, Fr. Wilmes, Fr. Name-unbekannt einfach demonstrativ drauf! Sie haben eigene private Gesetze! Sie stehen über dem Gesetz!

 

22.      Wer hat dieser deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes das Recht gegeben, über mich „zu betreuen“? Wer hat sie beauftrag, herum meine Person eine „Betreuung“ einzurichten, „mich zu betreuen“? Auf Grund welcher gesetzlichen oder gerichtlichen Rechtsgrundlage nennt sie mich als „Betreuter“? Auf Grund welcher gesetzlichen oder gerichtlichen Rechtsgrundlage nennt sie sich selbst als „Betreuerin“? Ich brauche keine irgendwelche „Betreuung“ über meiner Person! Ich bin nicht krank! Ich bin durchaus fähig, über alle meine Lebensangelegenheiten selbst zu kümmern.

 

23.      Diese deutsche verbrecherliche „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes ist nur eine Sachbearbeiterin von der ARGE-Köln-Mülheim, die meine Akten gemäß dem Sozialgesetzbuch nur sachlich bearbeiten darf und auf keinen Fall eine „Betreuerin“ nach §1896 ff. BGB über meiner Person! Das geltende Sozialgesetzbuch umfasst in sich auf keinen Fall eine selbständige, erwidern dem §1896 ff. BGB gesetzliche Rechtsbetreuung!

 

24.      Diese Handlung ist von dieser deutschen verbrecherlichen „Beamtin“ an der ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes eine strafbare Handlung Amtsanmaßung nach §132 StGB! Sie überholt ihre ihr vom Sozialgesetzbuch eingeräumten gesetzlichen Befugnisse!

 

25.      Ich weigere mich kategorisch darauf, wenn diese deutsche ARGE-Köln-Mülheim jetzt meine mongolische Person als einen mongolischen „Geistesbehinderten“ in ihren irgendwelchen deutschen Sonderarbeitstherapiemaßnahman für die mongolischen Geistesbehinderten zuschickt, einsetzt! Ich verlange mir meinen 1-EURO-JOB bei dem Zentrum für Senioren und Behinderten bei der SBK-Köln P8 2B zurück! Würden Sie bitte mich auf dieser Stelle SBK-Köln P8 2B zurück einsetzen! Ich will arbeiten!

 

26.      Meine zahlreichen über 620 Bewerbungen-Arbeitsabsagen brachten mir keinen Erfolg! Ich bin auf ihre staatliche Arbeitsvermittlung, auf ihre staatliche Hilfe angewiesen!

 

27.      Nur weil ein Ausländer „geistesbehindert“ sei, gibt ihm diese rassistische verbrecherliche deutsche ARGE-Köln-Mülheim aus diesem Grund keinen 1-EURO-JOB, keinen Arbeitsplatz, gibt ihm kein Lebensunterhalt und betreibt gegen seine „behinderte“ Person Abschiebung! Art. 3 und Art. 19 Abs. 4 ihres Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, Rechtswegoffenheitsgrundsatz, Kündigungsschutz existieren nur für die Deutschen, nicht aber für die Ausländer!

 

28.      Die verbrecherliche deutsche Einbürgerungsbehörde Köln und das verbrecherliche deutsche Verwaltungsgericht Köln hetzen jetzt schon die deutsche ARGE-Köln gegen mich Mongole auf, damit meine mongolische Person schon mit den deutschen ARGE-Händen aus Deutschland abschieben lassen, weil sie selbst das bis heute noch nicht geschafft haben. Die rassistische verbrecherliche deutsche ARGE-Köln-Mülheim erfüllt jetzt auf Auftrag von der verbrecherlichen rassistischen deutschen Einbürgerungsbehörde Köln die Funktion einer deutschen Abschiebungsbehörde!

 

29.      Wenn die Bundesrepublik Deutschland meine mongolische Person für eine GEISTESBEHINDERTE mongolische Ratte hält, dann geben sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einer GEISTESBEHINDERTEN mongolischen Ratte!

 

30.      Wenn die Bundesrepublik Deutschland meine mongolische Person für eine von deutschem Einbürgerungsverfahren geistes-ERKRANKTE Mongole hält, dann muss sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit insbesondere geben, dann wird meine ERKRANKTE von ihrem deutschen Einbürgerungsverfahren mongolische Seele wieder geheilt und gesund!

 

31.      In diesem ganzen deutschen „Rechtsstreit“ geht es schon um die Einbürgerung einer staatenlosen „GEISTESKRANKEN“ Mongole, nicht aber um die normale Einbürgerung eines normalen Einbürgerungsbewerbers! Gibt es in „demokratischer sozialer rechtstaatlicher christlicher Bundesrepublik“ Deutschland die Einbürgerung für die GEISTESBEHINDERTEN Mongolen? Oder im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das gesetzlich vorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von GEISTESBEHINDERTEN Mongolen? Sind dann die geistesbehinderten Ausländer wieder von Deutschen zu vernichten, zu vergasen, zu verbrennen, abzuschieben? Oder Art. 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ existiert nur für die Deutsche?

 

32.      Geistesbehinderte Deutsche haben überhaupt keine Chance auf einen festen Arbeitsplatz! Wie soll dann diese nichtzahlreiche mit ihrem schweren Schicksal Gruppe von Geistesbehinderten-Ausländer-Invaliden diese gesetzliche Voraussetzung für die deutsche Einbürgerung „einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen“ erfüllen?

 

33.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht geben. Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

34.      Bei Ablehnung meines diesen Strafantrages, bei nicht Einsperrung der Beschuldigten die deutsche verbrecherliche „Beamtin“ am ARGE-Köln-Mülheim die paranoide Schizophrene Frau Wilmes ins Gefängnis würden Sie bitte mir meine Rechte aus §172 StPO belehren.

 

35.      Die ähnliche Petitions-Beschwerde auf 46 Seiten habe ich am 03.10.2007 gegen die Europäische Union und gegen die Bundesrepublik Deutschland mit noch scharfem und mit noch umfassendem Inhalt mit 290 Seiten Anlagen-Beweisen bei der Vereinten Nation, UNO eingereicht:

Office of the High Commissioner for Human Rights

United Nations Office at Geneva

1211 Geneva 10, Switzerland

 

Die dortige russische Amtssprache beherrsche ich. Übersetzung von Anlagen ist nicht erforderlich. Aber alle deutschen Richter und Beamte antworten mir darauf, wir pfeifen auf dich, auf deine UNO und auf dein Europäisches Gerichthof für Menschenrechte! Ha! Ha! Ha! Ha! Die russischen Medien hätten gern eine Kopie von dieser auf 46 Seiten Beschwerde.

 

36.      Wenn sie jetzt dennoch versuchen, meine Person in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einzuweisen, werde ich sofort meinen Antrag auf eine einstweilige Anordnung vor der Vereinten Nationen UNO beantragen!

 

Paul Wolf

Anlage: