46 Die faschistische Bundesrepublik Deutschland

Es sind die wichtigsten Rechtstreite, 1/6 von allen meinen gesamten aufgeregten Rechtsstreiten

 

Stand Sommer 2007

 

 

 

Rot markiert       – noch aktuell, noch keine endgültige Entscheidung

Blau markiert     – nicht zur Entscheidung angenommen, abgelehnt, zurückgewiesen, eingestellt, abgeschlossen….

1. Meine zweite Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 22.12.2004 gegen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und gegen §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes  (erster Einbürgerungsantrag vom 1. April 2002) und gegen den Anwaltszwang  (140 Seiten) wird bei dem EGMR, Registernummer: 1329/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen. Und diese Entscheidung fällt hochwahrscheinlich niemals, weil es ist: „In der Tat fällt Ihr Anliegen nicht unter das Gemeinschaftsrecht, denn ausländerrechtliche Fragen betreffend Angehörige aus Drittstaaten liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des jeweiligen Mitgliedstaates. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen nationalen Behörden zu wenden.“

2. Meine dritte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 29.07.2005 gegen §8 Abs. 2 und gegen §10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und gegen den Anwaltszwang  (50 Seiten) wird bei dem EGMR, Registernummer: 1329/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

3. Meine sechste Verfassungsbeschwerde vom 07.09.2005 wegen der Verleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit als eine Entschädigung für die getöteten von deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg meiner zweien Großväter und gegen den Anwaltszwang (35 Seiten) wurde am 12.01.2006  von dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1582/05 nicht zur Entscheidung angenommen.

4. Meine siebte Verfassungsbeschwerde vom 14.11.2005 wegen der Zulassung der Ausländer mit ständigem Aufenthaltsrecht  (Niederlassungserlaubnis) zur Bundestagwahlen und gegen den Anwaltszwang (42 Seiten) wurde am 22.01.2006 von dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1965/05 nicht zur Entscheidung angenommen.

5. Meine achte Verfassungsbeschwerde vom 16.11.2005 gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die fehlenden gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von den Einbürgerungsanträgen und gegen den Anwaltszwang (49 Seiten) wurde am 12.01.2006 von dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2023/05 nicht zur Entscheidung angenommen.

6. Meine neunte Verfassungsbeschwerde vom 23.01.2006 gegen Drei deutschen Richter des Verwaltungsgerichts Köln: der Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Dittmers, der Richter am Verwaltungsgericht Stemshorn und der Richter am Verwaltungsgericht Koch und ihren Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf die Eröffnung eines Disziplinar-, bzw. Strafverfahrens gegen diese drei Richter wurde am 28.02.2006 von dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 218/06 wegen der fehlenden Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Meine Berufung wurde von dem Oberverwaltungsgericht Münster, 19 E 38/06 gegen diesen Beschluss zurückgewiesen.

7. Meine zehnte Verfassungsbeschwerde vom 19.02.2006 gegen die Nichtrausnehmen der rassendiskriminierenden Begriffe „deutsch“,  „Deutschland“ aus dem deutschen Grundgesetz, aus dem Namen der Bundesrepublik Deutschland sowie aus dem ganzen offiziellen staatlichen und amtlichen Sprachgebrauch, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 132.05 vom 23.01.2006, Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 39.05 vom 15.11.2005 und gegen den Anwaltszwang (34 Seiten) wurde am 15.03.2006 von dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 479/06 nicht zur Entscheidung angenommen. Meine Vorschläge lauten: „Die Mitteleuropäische Bundesrepublik“, „Die Bundesrepublik Einstein“....

8. Meine elfte Verfassungsbeschwerde vom 21.02.2006 gegen die Sterilisationspflicht für die ausländischen Einbürgerungsbewerber bei der Einbürgerungsbehörde Köln und gegen Nichterlass des Sterilisationsgesetzes auch für die deutschen Männer im Alter ab 12 bis 60 Lebensjahr, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 133.05 vom 23.01.2006, Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 79.05 vom 15.11.2005 und gegen den Anwaltszwang (39 Seiten) wurde am 15.03.2006 von dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 480/06 nicht zur Entscheidung angenommen. Unverheiratete Einbürgerungsbewerber aus dritten Ländern werden bei der Einbürgerungsbehörde Köln vor ihrer Einbürgerung angefordert, sich sterilisieren zu lassen, als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

9. Meine zwölfte Verfassungsbeschwerde vom 15.05.2006 gegen das eröffnete am 20.02.2006  faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 16. Zivilsenat, 16 Wx 90/06 und gegen den Anwaltszwang (44 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1263/06 geprüft. Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen dagmar.dahmen@stadt-koeln.de hat den „Richter“ Stroh darum persönlichen gebeten, gegen meine Person ein „Betreuungsverfahren“ zu eröffnen und meine Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, zu unterbringen, für immer zu verstecken. Gegen diese Eröffnung  des faschistischen Betreuungsverfahrens habe ich mehrere Beschwerden, Strafanträge gestellt. Mit dem Beschluss des Vormundschaftsgerichts 52 XVII W 272 vom 10.11.2006 wurde die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt.

10. Gegen das eröffnete auf die persönliche Bitte der Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen dagmar.dahmen@stadt-koeln.deder „Betreuungsverfahren“ von dem Vormundschaftsgericht Köln, 52 XVII W 272 habe ich am 10.03.2006 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach §§ 39, 40 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte meinen Antrag auf die vorläufige Maßnahmen (Einstweilige Anordnung) zum Schutze meines Lebens gegen die unmenschlichen rassistischen Angriffen des deutschen Staates gegenüber meiner Person gestellt. Die wurde mit der Begründung keine Zuständigkeit und keine notwendige Subsidiarität von den deutschen Gerichten, zur Entscheidung nicht aufgenommen.

11. Meine dreizehnte Verfassungsbeschwerde vom 12.06.2006 gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 192/06, - 56 -  vom 02.06.2006 in dem Ermittlungsverfahren gegen den „Richter“ am Amtsgericht Stroh und andere - 168 Js 59/06 StA Köln - über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 192/06 vom 08.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den faschistischen „Nazi-Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh wegen seiner rechtswidrigen Eröffnung des „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272 über meiner Person und gegen den Anwaltszwang (46 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1274/06 geprüft. Am 27.07.2006 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

12. Meine vierzehnte Verfassungsbeschwerde vom 15.06.2006 gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 51 Zs 315/06 - 57 - vom 02.06.2006 in dem Ermittlungsverfahren gegen die faschistische „Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen - 83 Js 144/06 StA Köln - über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen , Email: dagmar.dahmen@stadt-koeln.de  wegen ihrer rechtswidrigen Eröffnung des „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272 über meiner Person und gegen den Anwaltszwang (58 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1296/06 geprüft. Am 26.09.2006 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

13. Meine fünfzehnte Verfassungsbeschwerde vom 02.08.2006 gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 52 Zs 229/06 -64- vom 27.06.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 168 Js 140/05 StA Köln gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Kathrin Nagel in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person und gegen den Anwaltszwang (63 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1635/06 geprüft. Am 14.12.2006 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

14. Meine Klage vom 15.12.2005 gegen die verbrecherlichen Handlungen der deutschen Richterin am „Verwaltungsgericht“ Köln Kathrin Nagel wurde von dem Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf, DG – 6/2006 abgelehnt. Ich habe mein weiteres sofortiges Rechtsmittel, 1 DGH 3/06 eingelegt. Meine Berufung wurde vom Dienstgerichthof für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen. Am 16.10.2006 habe ich meine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes RiZ(R) 4/06 eingelegt. Am 26.01.2007 wurde sie aus Gründen „nicht statthaft und nicht postulationsfähig“ verworfen. Ich habe gegen diesen Idiotismus keine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

15. Mein Strafantrag vom 06.06.2006 gegen die verbrecherliche Zwangssterilisation, Zwangskastration meiner Person von der Leiterin am Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Nagel im Tausch gegen den deutschen Pass wird bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 80 Js 373/06 geprüft. Der Strafantrag wurde vom Generalstaatsanwalt abgelehnt.

16. Meine sechzehnte Verfassungsbeschwerde vom 03.08.2006 gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 52 Zs 226/06 -63- vom 27.06.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 226/06 vom 23.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 83 Js 32/06 StA Köln gegen die gemeinsame verbrecherlichen Erpressung von mir einer Bestechung in Hohe von 17 (siebzehn) Tausend EURO und die faschistische Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person von dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Herrn Neßhöver (Uwe Nesshoever) und von der Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Kabak und gegen den Anwaltszwang (55 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1634/06, 2 BvR 1636/06, 2 BvR 1637/06 geprüft. Am 30.01.2007 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

17. Meine siebzehnte Verfassungsbeschwerde vom 03.08.2006 gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 52 Zs 227/06 -62- vom 27.06.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 227/06 vom 23.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 83 Js 33/06 StA Köln gegen die versuchte verbrecherliche Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person von der „Beamtin“ der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Kabak und gegen den Anwaltszwang (56 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1634/06, 2 BvR 1636/06, 2 BvR 1637/06 geprüft. Am 30.01.2007 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

18. Meine achtzehnte Verfassungsbeschwerde vom 03.08.2006 gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 51 Zs 213/06 -59- vom 27.06.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 213/06 vom 26.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 83 Js 31/06 StA Köln gegen die versuchte verbrecherliche Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person von der „Beamtin“ der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Schauff und gegen den Anwaltszwang (54 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1634/06, 2 BvR 1636/06, 2 BvR 1637/06 geprüft. Am 14.12.2006 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

19. Meine neunzehnte Verfassungsbeschwerde vom 23.08.2006 gegen das in dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geltende rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“ und für die Einführung des demokratischen ius soli Prinzips (25 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1857/06 geprüft. Am 09.10.2006 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Tracktat sind auch meine Petition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Pet 1-16-06-102-013711

20. Meine zwanzigste Verfassungsbeschwerde vom 25.08.2006 gegen den Beschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm, 4 Ws 351/06 OLG Hamm vom 15.08.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft im Hamm 2 Zs 1895/06 vom 05.07.2006 über die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Münster 500 Js 102/06 gegen die verbrecherliche Leitung von dem Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams über seinem Oberverwaltungsgericht NRW und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person und gegen den Anwaltszwang (63 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1859/06 (AR 5668/06) geprüft. Am 13.02.2007 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

21. Meine Klage vom 28.08.2006 gegen die verbrecherlichen Handlungen des deutschen Richters den Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person und in seiner verbrecherlichen Leitung über seinem Oberverwaltungsgericht NRW wird vor dem Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf,  DG 3/2006 verhandelt. Die Klage wurde am 07.11.2006 zurückgewiesen. Ich habe kein weiteres Rechtsmittel eingelegt.

22. Meine einundzwanzigste Verfassungsbeschwerde vom 18.09.2006 gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, 21 d A 3273/06.O vom 30.08.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf die Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 31 K 3633/06.O vom 19.07.2006 in dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen die ungesetzlichen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk und gegen den Anwaltszwang (50 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht geprüft.

23. Auf meinen gestellten Strafantrag gegen die amtliche schriftliche Mitteilung der Juristin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln vom 09.09.2005, 3012-0727/2005 Frau Pia van Berk, er sei Verbrecher, der Staat dürfe ihm aus diesem Grund die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geben, wurde von der Staatsanwaltschaft Köln gegen diese Beamtin eine Strafermittlung, 83 Js 431/05 wegen Übler Nachrede, Amtsmissbrauch eingeleitet, die aber nach kurzer Zeit von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt ist.

24. Meine zweiundzwanzigste Verfassungsbeschwerde vom 25.09.2006 gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person und gegen den Anwaltszwang (63 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgerichtgeprüft. Am 12.02.2007 wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen.

25. Meine dreiundzwanzigste Verfassungsbeschwerde vom 03.10.2006 gegen die fehlende gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration“ (7 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht geprüft. Diese Tracktat sind auch meine Petition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Pet 1-16-06-26-007538

26. Meine vierundzwanzigste Verfassungsbeschwerde vom 05.10.2006 gegen die fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht (6 Seiten) wird bei dem Bundesverfassungsgericht geprüft. Diese Tracktat sind auch meine Petition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Pet 1-16-06-102-007554 Meine Petition wurde am 10.05.2007 abgelehnt.

27. Meine Klage vom 09.07.2007 gegen die faschistischen verbrecherlichen Handlungen des geistesbehinderten Faschisten deutschen NAZI-Richter-Psychopathen am faschistischen geistesbehinderten „Verwaltungsgericht“ Köln Dittmers-Adolf-Hitler (ehemaliger Richter Dittmers) in seiner faschistischen verbrecherlichen „richterlichen“ Tätigkeit wird vor dem Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf, DG-3/2007 verhandelt.

28. Mein Strafantrag vom 04.10.2006 gegen die staatsanwältische faschistische NAZI-Verfolgung, gegen die staatsanwältische faschistische NAZI-Minderheitsunterdrückung, gegen die staatsanwältischen faschistischen NAZI-Zwangssterilisationsmaßnahmen, NAZI-Kastrationsmaßnahmen, gegen die staatsanwältische faschistische NAZI-Euthanasie-Aktion T4, gegen die staatsanwältische faschistische NAZI-Invaliden-, Häftlingseuthanasie-Aktion 14f13, gegen die staatsanwältische faschistische verbrecherliche Leitung von dem Beschuldigten Leitender „Oberstaatsanwalt“ an der „Staatsanwaltschaft“ Köln K……jäger Jürgen Kapischke über seiner faschistischen „Staatsanwaltschaft“ Köln wurde von dem Generalstaatsanwalt Köln, 3133 E – 7. W. 529 zur Staatsanwaltschaft Köln zu weiteren Veranlassung zugeordnet. Der Strafantrag wurde von der Staatsanwaltschaft Köln, 168 Js 230/06 am 30.10.2006 (Erhalten am 24.11.2006) abgelehnt. Ich habe kein weiteres Rechtsmittel eingelegt, weil es sinnlos ist.

29. Mein Strafantrag-1 vom 27.02.2006 gegen die ungesetzliche Einstellung von der „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Quack-Kummrow des Ermittlungsverfahrens gegen den Amtsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln Leck wegen der Eröffnung gegen mich einer „Strafsache 89 Js 1426/05“ wird bei der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

30. Mein Strafantrag-2 vom 03.04.2006 gegen die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Quack-Kummrow gegen ihre ungesetzliche Einstellung der zwei Ermittlungsverfahren 168 Js 59/06 und 168 Js 64/06, (83 Js 144/06) gegen die verbrecherliche Eröffnung gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ von dem deutschen „Richter“ des Amtsgerichts Köln Herrn Stroh wird bei der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

31. Mein Strafantrag-3 vom 27.04.2006 gegen die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Quack-Kummrow wegen ihrer ungesetzlichen Einstellung des Ermittlungsverfahren 168 Js 140/05 gegen die „Richterin“ des Verwaltungsgerichts Köln Nagel wird bei der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

32. Mein Strafantrag vom 20.04.2006 gegen die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Breitenbach wegen ihrer ungesetzlichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens 83 Js 144/06 gegen die verbrecherliche Eröffnung auf Auftrag der Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen dagmar.dahmen@stadt-koeln.de gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ wird bei der Staatsanwaltschaft Köln geprüft. Abgelehnt.

33. Mein Strafantrag vom 26.01.2006 gegen die ungesetzlichen Handlungen des „Amtsanwaltes“ der Staatsanwaltschaft Köln Leck wegen der Eröffnung gegen mich einer „Strafsache 89 Js 1426/05“ wird bei der Staatsanwaltschaft Köln, 72 Js 57/06 geprüft. Die Prüfung ist am 20.02.2006 von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt. Mein sofortiges Rechtsmittel wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Köln, 52 Zs 132/06 abgelehnt. Mein weiteres sofortiges Rechtsmittel nach §172 Abs. 2 StPO wird bei dem Strafsenat am Oberlandesgericht Köln geprüft. Zurückgewiesen. Ich habe kein weiteres Rechtsmittel eingelegt.

34. Mein Strafantrag vom 16.01.2006 gegen die deutsche Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau Buddenberg für ihre verbrecherliche Zwangssterilisation meiner Person wurde von der Staatsanwaltschaft Köln, 83 Js 29/06, 83 Js 30/06, 83 Js 31/06, 83 Js 32/06, 83 Js 33/06 eingestellt. Mein sofortiges Rechtsmittel wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Köln abgelehnt. Ich habe mein weiteres sofortiges Rechtsmittel vor dem Strafsenat am Oberlandesgericht Köln nach §172 Abs. 2 StPO eingelegt. Zurückgewiesen. Ich habe kein weiteres Rechtsmittel eingelegt.

35. Mein Strafantrag vom 16.01.2006 gegen die deutsche Beamtin des Bürgeramts Köln-Mühlheim Frau H…… oder R…….. für ihre verbrecherliche Zwangssterilisation meiner Person wurde von der Staatsanwaltschaft Köln, AZ: 83 Js 29/06, 83 Js 30/06, 83 Js 31/06, 83 Js 32/06, 83 Js 33/06 eingestellt. Mein sofortiges Rechtsmittel wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Köln abgelehnt. Ich habe mein weiteres sofortiges Rechtsmittel vor dem Strafsenat am Oberlandesgericht Köln nach §172 Abs. 2 StPO eingelegt. Zurückgewiesen. Ich habe kein weiteres Rechtsmittel eingelegt.

36. Gegen die Beklagten: die Einbürgerungsbehörde Köln des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, der Staatsangehörigkeitsdezernat der Bezirksregierung Köln, das Verwaltungsgericht Köln habe ich vor dem Landgericht Köln meine Amtshaftungsklage, 5 O 395/05 nach §46 BRRG, §§ 823 Abs. 1, 830, 831, 832, 839, 840, 841 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetzes, §253 ff. ZPO auf die öffentliche Entschuldigung vor mir und auf die Erstattung des verursachten mir Schadenersatzes und Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000,00 (fünftausend) EUR für die verleumderischen gegen mich Handlungen der Beamten der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln und der Beamten des Staatsangehörigkeitsdezernates der Bezirksregierung Köln, für die absichtliche systematische vierjahrelange rassistischbedingte Hetzerei des Verwaltungsgerichts Köln gegen mich eingelegt.

37. Mein Antrag vom 26.10.2005 auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln nach §21 VwVfG, §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO wird von der Staatsanwaltschaft Köln, 83 Js 431/05 geprüft.

38. Mein Antrag vom 26.10.2005 auf die Besorgnis der Befangenheit des Verwaltungsgerichts Köln nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG wird bei der Staatsanwaltschaft Köln, 168 Js 140/05 geprüft.

39. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln, 89 Js 1426/05, auf die persönliche „Rachebitte“ des Leiters des Personalamts der Stadt Köln wurde am 14.03.2006 vom Amtsgericht Köln, 537 Cs 75/06 gegen mich ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung, §§ 164 Abs. 1, 187, 52 StGB erlassen. Gegen diesen Antrag der Staatsanwaltschaft Köln habe ich mein sofortiges Rechtsmittel vor dem Generalstaatsanwalt Köln, 52 Zs 132/06 mit der Bitte um den Widerruf, um die Zurückziehung dieses Antrages, eine Einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvQ 20/06 eingelegt. Vor dem Amtsgericht Köln habe ich meinen gesetzmäßigen Einspruch eingelegt. Am 13.11.2006 wurde aus rechtlichen Gründen wegen dem Mangel an Beweisen, wegen einer Geisteskrankheit meiner Person nicht schuldfähig nach §20 StGB abgelehnt. Ich habe aber mein sofortiges Rechtsmittel eingelegt.

40. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln, 89 Js 128/06, auf Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Köln wurde am 07.04.2006 vom Amtsgericht Köln, 537 Cs 116/06 gegen mich ein Strafbefehl wegen Beleidigung in 3 Fällen gegen die Richterin des Verwaltungsgerichts Köln Nagel,  Vergehen nach §§ 185, 194, 53 StGB erlassen. Gegen diesen Antrag der Staatsanwaltschaft Köln habe ich mein sofortiges Rechtsmittel vor dem Generalstaatsanwalt Köln mit der Bitte um den Widerruf, um die Zurückziehung dieses Antrages eingelegt. Vor dem Amtsgericht Köln habe ich meinen gesetzmäßigen Einspruch eingelegt. Am 13.11.2006 wurde aus rechtlichen Gründen wegen dem Mangel an Beweisen, wegen einer Geisteskrankheit meiner Person, nicht schuldfähig nach §20 StGB abgelehnt. Mein sofortiges Rechtsmittel wurde abgelehnt.

41. Mein zehnter Einbürgerungsantrag vom  28.04.2005 wird bei der Einbürgerungsbehörde Köln, 323-4.4 – W 13/2005 bearbeitet. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

42. Meine neunte Einbürgerungsklage vom 04.04.2005 wird vor dem Verwaltungsgericht Köln, 10 K 2033/05 verhandelt. Diese Rechtssache wurde mit der Rechtssache 10 K 4806/05 zusammengebunden und wurde das Zeichen 10 K 2033/05 gegeben. Es ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Am 25.04.2007 habe ich meine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, 19 A 1276/07 eingelegt.

43. Meine zehnte Einbürgerungsklage vom 10.08.2005 gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln über meinem zehnten Einbürgerungsantrag wird vor dem Verwaltungsgericht Köln, 10 K 4806/05 (10 K 2033/05) verhandelt. Am 03. Januar 2006 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Dittmers, den Richter Stemshorn und den Richter Koch ihren diesen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 erlassen. Nur am 15.12.2006 hat diese 10. Kammer meine diese Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Behörde endlich nach 14 Verhandlungsmonaten! abgewiesen! Am 28.03.2007 fand die mündliche Verhandlung statt, in der sie nur ihren Gerichtbescheid vom 15.12.2006 bestätigten. Am 25.04.2007 habe ich meine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, 19 A 1276/07 „Geisteskranke Richter-Psychopaten“ eingelegt.

44. Meine zwölfte Einbürgerungsklage vom 31.08.2005 gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln ist vom Bundesverwaltungsgericht, BVerwG 5 A 1.05 auf Grund des fehlenden bei mir eines Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO abgewiesen. Gegen dieses Urteil habe ich meine achte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Aus diesem Urteil ist mein Konto gepfändet.

45. Diesen ganzen „Einbürgerungsstreit“ führe ich seit 1. April 2002 ununterbrochen. Tausende Ihre Beamten, Richter, Juristen, Politiker, Parteien, Bundestagabgeordneten, Landtagabgeordneten beschäftigen sich mit diesem Rechtsstreit. Für diesen Rechtsstreit hat Ihr „Rechtsstaat“ bereits von mehr als 100.000,- EUR aufgewendet. Ihr „Rechtsstaat“ hat auf mich bereits von mehr als 18.000,- EUR von verschiedenen amtlichen und gerichtlichen Einbürgerungsgebühren festgesetzt, die ich nicht imstande bin, wegen meiner Armut auszuzahlen. 11 Ihre Gerichtsvollzieher versuchen fruchtlos von mir Armen diese Schulden zu betreiben. Alle meine Kontos gepfändet. Für die Einbürgerungsgebühren-, Schulden aus dem Jahr 2002-2003 ist bereits die Verjährung eingetreten. Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Verfassungsbeschwerden und Beschwerden bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen.

46. Ohne den deutschen Personalausweis gibt mir keiner Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz. In über 9 „deutschen“ Jahren habe ich keinen Cent von Steuern ausbezahlt, hat mir Ihr Staat 9,9x12=118x660 EUR = 77.880,00 EUR Sozialhilfe + 18.000,00 EUR Ausbildung geleistet und +36.000,00 EUR dazu diesen Rechtsstreitschaden für die gerichtliche und amtliche Tätigkeit des Staates in diesem Rechtsstreit..., insgesamt ist es heute schon 131.880,00 EUR(hundertzweiunddreißigtausend) und diese Zahl steigt unaufhaltsam weiter auf!

47. Wegen dieser ihrer Haltung fügen sie selbst zu diesen ihren finanziellen Schaden weiteren geistlichen Schaden für das Ansehen ihres deutschen „Rechtstaates“, für ihren Mitmenschen zu. Auf meine Strafanträge gegen ihre 23 Richter, 11 Staatsanwälten, 19 Beamten, 6 Justizangestellten, 1 Arzt wurden 67 Strafermittlungen angeleitet, wurden von mir über 60 Dienstaufsichtbeschwerden eingelegt. Es laufen parallel über 35 gerichtlichen Berufungen. Sie machen kaputt nicht mich, sondern nur ihre Mitmenschen, nur ihre Brüder-Deutschen! Zu Hause habe ich schon 12 Bände von ihren verschiedenen amtlichen und gerichtlichen Antworten. Mehrere hundert Tausende Deutschen hatten einen hysterischen Anfall nach Kenntnisnahme über diesem „Rechtsstreit“ bekommen. Vier Deutschen versuchten den Selbstmord zu begehen. http://f25.parsimony.net/forum63830/messages/5104.htm   Dieser „Rechtsstreit“ zerstört ihren deutschen „Rechtsstaat“, ihre Gesellschaft, mir macht er gar nicht! Für meine Ausreise aus Deutschland gibt mir Ihr Ausländeramt kein Einverständnis. Sie sind die Deutschen Geisteskrank, faschistisch und Idioten! Nicht bin ich!

48. Wenn ich „unhöfflich“ oder etwas „schlimmes“ schreibe, geben sie mir keine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ich nur „höfflich“ oder nur „gutes“ schreibe, geben sie mir auch keine deutsche Staatsangehörigkeit! Egal was ich schreibe, egal was ich mache, egal wie ich mich verhalte, geben sie mir in allen Fällen keine deutsche Staatsangehörigkeit! Dann werde ich aus meiner persönlichen Wendete an ihre deutschen Nerven bis zum Jahr 2062 ununterbrochen gehen..... Dann werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen furzen, stinken, kotzen…. Dieses Gefühl, dieser Spaß, dieses Bewusstsein, dass meine Person dem Ansehen ihres deutschen „Rechtsstaates“ an meinem Rachefeldzug gegen das deutsche Volk schon so viel finanziellen und geistigen Schaden zugefügt hat, kompensiert irgendwie meine Frustration wegen ihrer Ablehnung meines Einbürgerungsantrages, gibt mir wie eine Lebensquelle viel neue Energie für das Leben, ist eine kleine Tröstung für meine tief von ihrem deutschen „Rechtsstaat“ verletzte Würde, habe ich mit allen diesen meinen gerichtliche Prozessverfahren ein kleines Gefühl, dass ich gegen die verbrecherlichen Handlungen ihrer faschistischen Bundesrepublik Deutschland meine Gerechtigkeit ausübe. Ihnen allen ist davon mindestens unangenehm, ekelhaft und widerlich und das ist gut so! Dieses ihr Unangenehmgefühl ist wie ein heilbarer Band auf meine von ihnen verletzte Seele.

49. Wenn Sie hoffen, dass ich irgendwann ein strafrechtliches Fehler mache, dass ich ein irgendwelches strafrechtliches Unrecht verübe, nach dem Sie mich strafrechtlich verurteilen und danach abschieben…. Da sind Sie hier mit mir falsch! Ich mache nichts Strafbares! Ich habe nichts Strafbares gemacht! Ich bin in Deutschland schon über 10 Jahren! Mit diesem „Rechtsstreit“ beschäftige ich mich schon über 5 Jahre lang! Ich respektiere ihre Gesetze! Ich handele nur entsprechend ihren Gesetzen! Jeder neue Deutscher, der sich mit diesem Problem kennen lernt, rennt davon sofort nach 2 Stunden des Kenntnisnahmen fort. Im Gegensatz zu mir, sie verstoßen gegen ihre Gesetze! Ich habe in meinem mongolischen Blut das angeborene Gefühl zum Recht und zum Unrecht! Sie sind die deutschen Juristen, Sie müssen von mir noch lernen! Wenn Sie auch über meiner Volkszugehörigkeit ansprechen wollen, dann vergessen Sie bitte nicht, dass in jedem Mongole mehr oder weniger von der Dschinghis Khan-Herrschaft, von der „Geißel der Menschheit“, von dem „furchtbaren Pest“ fürs Europa  Mongolen  genetisch etwas geblieben ist.

50. Was jeder Deutscher über mich nachdenkt, schreibt, ist mir vollkommen unwichtig! Für mich ist wichtig nur der Bescheid der Einbürgerungsbehörde Köln, den die Einbürgerungsbehörde Köln bis heute noch nicht erlassen hat und der Bescheid des Verwaltungsgerichts Köln! Alle anderen Meinungen von 82 Millionen Deutschen über mich sind für mich nur die Leerheit!

51. Ich bin staatenlos. Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, ihre Bundesrepublik Deutschland gibt mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr erleiden…. Und ich werde weiter schreiben, schreiben, schreiben…. Der Staat ist gesetzlich verpflichtet, auf jedes dieses mein Schreiben gesetzmäßig zu reagieren, eine volle dem Gesetz entsprechende Untersuchung für jedes mein Schreiben durchzuführen, wird weiteres Geld ausgeben…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit über 4 Jahren stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG auf! Das ist mein und unser politischer Freiheitskampf um das deutsche Stimmrecht!

52. Ich habe jetzt in Ihrer deutschen Bundesrepublik, in Ihrer aussterbenden deutschen Gesellschaft eine total schwache Stelle entdeckt. Die jungen Deutschen, insbesondere Hochschulabsolventen beabsichtigen alle hundertprozentig aus Deutschland abzuhauen! Diesen meinen Beitrag „An die jungen Deutschen!“ stelle ich jetzt systematisch in alle deutschen Internetforums für die Jungendlichen und verbreite ich diese meine Meinungsäußerung auf Auswanderung der jungen Deutschen aus Deutschland. Es funktioniert hervorragend!!!!!! Die Jugendlichen lesen nicht so tief, nicht gründlich, aber sie begreifen sofort die Wurzel, den Hauptsinn dieses Problems, dass sie alle auswandern müssen und ich werde jetzt in diese ihre schwache Stelle weiter gnadenlos und ununterbrochen bis zum Jahr 2062 hart zuschlagen, solange ich ihre deutsche Gesellschaft völlig zur Befriedigung meines Rachegefühls wegen der Nichtverleihung mir ihrer deutschen Staatsangehörigkeit geistlich nicht zerstöre.... Nach erleertem von Jugendlichen Deutschland werden sie gezwungen, die ungebildeten Ausländer aufzunehmen, werden sie weiteres Geld ausgeben…. Die Ausländer sind für sie die Rettung und ihr Ende!

53. Meine wissenschaftliche Doktorarbeit: „§8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Fremdkörper in dem deutschen Recht“ habe ich vorübergehend aufgehört, sie zu erforschen. Der geltende §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes lautet: ein Ausländer muss imstande sein, sich und seine Angehörigen zu ernähren. Der wurde im Jahr 1912 von der National-Sozialistischen Partei eingeführt und im Jahr 1935 vom Adolf Hitler noch einmal bestätigt.

54. Meine Bücher „Die Deutschen arten ab!“,  „ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG“ dürfen keine deutschen Verlage veröffentlichen. Die geltende staatliche „Deutscherassebewahrungspolitik“ führt bloß zur Ausgeburt der deutschen Nation, zur Mutation eines Deutschen…. Man muss die Rassenmischung, die Blutmischung machen….  Meine Rassenmischungstheorie wird von allen Deutschen ohne Diskussion wie die verbrannten von ihnen verrückten Einsteinstheorien.... kategorisch abgelehnt. Mehr als 200 verschiedenen führenden rechtsextremistischten aggressivsten widerlichsten deutschsprachigen Internet-Forums einschließlich Naziideologienachfolgerforums, Idiotenforum.de, Jugendforums, Altenforums, Frauenforums, Männerforums, Polizeiforums, Staatsanwaltsforums, Richterforums, Beamtenforums, Anwaltsforums http1 , http2 , http3 , http4 , http5 , http6 , http7 , …. haben meinen Zugang nach meinem ersten Beitrag „Die Deutschen arten ab!“ oder „An die jungen Deutschen!“ sofort gesperrt.

Der deutsche Fluchtsager

Der deutsche Prophet

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der deutsche Künstler

Der deutsche Publizist

Der freie deutsche Journalist

Der deutsche Philosoph

Der deutsche Wissenschaftler

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Steuerzahler

Der Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim, Nummer BG: 35702BG0090227, Dienstgebäude Wiener Platz 2a, 51065 Köln

Der Kölner staatenlose heimatlose gemeingefährliche Schwerstgeistesbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel Psychopath-Einbürgerungsbewerber bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

Der heilige christliche politische Freiheitskämpfer um das heilige christliche deutsche Wahlrecht Stimmrecht

Der heilige christliche Retter des aussterbenden rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der heilige christliche Messias für das aussterbende rassistische faschistische deutsche Volk

Der heilige Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der mongolischstämmige Katholik

Paul Wolf (akkaly)

Mit großem Vergnügen habe ich den Film „Der Untergang“ zugeschaut. Allerdings die Lehre dieses Mannes ist in seinem §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4  StAG für die Ewigkeit fest geblieben….

Wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um das Recht wiederherzustellen. (Die Unabhängigkeitserklärung der USA)

Jedes Hindernis lässt sich durch die Beharrlichkeit beseitigen. (Leonardo Da Vinci)

Wer morgen sicher leben will, muss heute für Reformen kämpfen. (Willy Brandt)

Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte….

Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen….

Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten….

Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter….

Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal….

(Talmud, Dhammapada, Zitat-Nr.: 10443)

Jeder, der, von Stolz aufgeblasen, eigenmächtig nach der höchsten Würde trachtet, soll ohne Gnade und Barmherzigkeit hingerichtet werden. (Dschinghis Khan) Geschichte_der_Mongolen

http://www.spiegel.de:80/wissenschaft/mensch/0,1518,466216,00.html http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,492183,00.html

http://www.stern.de:80/politik/panorama/592917.html

ICH REDE NICHT MIT IDIOTEN, DENN DAS BILDET SIE! (Östliches Sprichwort)

Ich bin Schriftsteller. Ich benutze die Menschen in meinen Büchern. Ich manipuliere die Menschen. Die Deutschen und ihre Seelen sind mein Arbeitsstoff. Davon fühle ich mich kreativ befriedigend.

Man bewertet ein Baum nicht nach Blüten, sondern nach Früchten. (Buschmensweisheit)

 

 

Wer die Ausländer verachtet, gefährdet die Sicherheit des Landes. (Otto Schilly)

 

 

Wer die Freiheit beschränkt, um die Sicherheit zu gewähren, verliert am Ende beides. (Ein Österreicher)

 

 

….eine Familie ohne Kinder ist wie Garten ohne Blumen…. (Mutter von Mireille Mathieu)

 

 

Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Albert Einstein