105 Strafantrag Arschloch Vizepräsident Kallerhoff

Der Kölner staatenlose heimatlose gemeingefährliche Schwerstgeistesbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel Psychopath-Einbürgerungsbewerber bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

Der mongolischstämmige Katholik

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln                                                                           17. März 2008

Tel.: 0221 2783834

     

Generalstaatsanwalt in Hamm

Postfach 1571

59005 Hamm

 

Aktenzeichen:              2 Zs 966/08

(500 Js 25/08 Staatsanwalt Münster

     

Sofortige Beschwerde

mit besserem Wissen gegen die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Münster 500 Js 25/08, (Erhalten am 08.03.2008) gegen die verbrecherliche massive richterliche Rechtsbeugung von dem faschistischen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten Arschloch Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff in seiner verbrecherlichen Untätigkeit in meiner Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 nach:

 

§339 StGB massive richterliche Rechtsbeugung zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem Nachteil als mongolischer ausländischer Mitbürger

§239 StGB massive richterliche Freiheitsberaubung bei einer geistesbehinderten Mongole

§240 Abs. 4 Nr. 3 StGB massive dienstliche richterliche Nötigung einer geistesbehinderten Mongole zur „freiwilligen Ausreise“ aus Deutschland, massive richterliche Minderheitsunterdrückung von 109-Stück Mongolen in Deutschland

§344 StGB massive richterliche Verfolgung Unschuldiger, geistesbehinderter Mongole

§345 StGB massive richterliche Vollstreckung gegen Unschuldige, gegen eine geistesbehinderte Mongole

§221 StGB massive richterliche Aussetzung einer geistesbehinderten Mongole

§323c StGB massive Unterlassene richterliche Hilfeleistung einer geistesbehinderten Mongole

§333 StGB massive richterliche Vorteilsgewährung für die Einbürgerungsbehörde Köln zum Nachteil einer geistesbehinderten Mongole

§279 StGB massiver richterlicher Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

§130 StGB massive richterliche Volksverhetzung gegen eine geistesbehinderte Mongole

§185 StGB massive richterliche Beleidigung einer geistesbehinderten Mongole

§186 StGB massive richterliche Üble Nachrede gegen eine geistesbehinderte Mongole

§187 StGB massive richterliche Verleumdung gegen eine geistesbehinderte Mongole

§188 StGB massive richterliche Üble Nachrede und Verleumdung gegen eine geistesbehinderte mongolische Person des politischen Lebens

§129a StGB massive Bildung terroristischer richterlicher mongolenfeindlicher geistesbehindertenfeindlicher staatlichen Vereinigung Oberverwaltungsgericht-Verwaltungsgericht Köln-Einbürgerungsbehörde Köln-Polizeipräsidium Köln-Staatsanwaltschaft Köln

§292 Abs. 2 Nr. 1, 2 i.V.m. 295 StGB massive richterliche Mongolenhetztjagdwilderei, massive richterliche Geistesbehindertenhetztjagdwilderei

§241 StGB massive richterliche Morddrohung gegenüber einer geistesbehinderten Mongole

§6 VStGB massiver richterlicher Völkermord, Geistesbehindertenmord, Mongolenmord in der Bundesrepublik Deutschland und Weltweit, Entstehungsversuch von Eugenik Euthanasiemorde-Aktion T4 aus dem Dritten Reich

§7 VStGB massives richterliches Verbrechen gegen die Menschheit, gegen die geistesbehinderten Mongolen in der Bundesrepublik Deutschland und Weltweit, Entstehungsversuch von Eugenik Euthanasiemorde-Aktion T4 aus dem Dritten Reich

§80 StGB massive richterliche Vorbereitung eines Angriffskrieges auf die geistesbehinderten Mongolen in der Bundesrepublik Deutschland und Weltweit, Entstehungsversuch von Eugenik Euthanasiemorde-Aktion T4 aus dem Dritten Reich

§80a StGB massive richterliche Aufstacheln zum Angriffskrieg gegen die geistesbehinderten Mongolen in der Bundesrepublik Deutschland und Weltweit, Entstehungsversuch von Eugenik Euthanasiemorde-Aktion T4 aus dem Dritten Reich

§81 StGB massiver richterlicher Hochverrat gegen den Bund

§343 StGB massive richterliche Aussageerpressung von einer geistesbehinderten Mongole

§258a StGB massive richterliche Strafvereitelung im Amt gegen eine geistesbehinderte Mongole

§130a StGB massive richterliche Anleitung zu Straftaten gegenüber einer geistesbehinderten Mongole

§357 StGB massive richterliche Verleitung eines Untergebenen der anderen Richter-Kollegen zu diesen Straftaten gegen eine geistesbehinderte Mongole

§164 StGB Falsche massive richterliche Verdächtigung gegenüber einer geistesbehinderten Mongole

§241a StGB Politische massive richterliche Verdächtigung gegenüber einer geistesbehinderten Mongole

§183a StGB massive richterliche Erregung öffentlichen Ärgernisse gegen eine geistesbehinderte Mongole

§132a StGB massiver richterlicher Missbrauch von staatlichen amtlichen richterlichen Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

§358 StGB Aberkennung der richterlichen Bekleidung

     

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1.      würden Sie bitte diese ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Münster 500 Js 25/08, (Erhalten am 08.03.2008) gegen die verbrecherliche massive richterliche Rechtsbeugung von dem faschistischen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten ArschlochVizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff in seiner verbrecherlichen Untätigkeit in meiner Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 aufheben und diesen faschistischen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten Arschloch Beschuldigten Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff und ihn für seine diese verbrecherliche „richterliche Tätigkeit-Untätigkeit“ vor dem Strafgericht stellen, ihn aus dem Richteramt entlassen und seine richterliche Bekleidung aberkennen!

 

2.      Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den faschistischen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten Arschloch Beschuldigten Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff von der Staatsanwaltschaft Münster ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt die Staatsanwaltschaft Münster eifrig dieses richterliche Verbrechen des faschistischen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten Arschloch Beschuldigten Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff gegen mich im Richteramt, nimmt sie in diesem gegen mich Verbrechen aktiv teil.

 

3.      Am 25.04.2007 habe ich gegen das faschistische Urteil des faschistischen Verwaltungsgericht Köln 10 K 2033/05 meine Berufung 19 A 1276/07  eingelegt. Bis heute haben mir dieser faschistischer Beschuldigter deutscher arischer Faschist Arschloch Beschuldigter Vizepräsidenten andem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff und seine ganze „richterliche“ faschistische Bande absichtlich über dieser meiner Berufung noch keine Entscheidung erlassen.

 

4.      Würden Sie bitte diese faschistische Untätigkeit des verbrecherlichen faschistischen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten Arschloch Beschuldigter Vizepräsidenten an dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff anfechten!

 

5.      Auf meine weiteren 2067 Erinnerungen, 29 Dienstaufsichtbeschwerden, 45 Verfassungsbeschwerden scheißt dieser faschistische Beschuldigte deutsche arische Faschist Arschloch der Beschuldigter Vizepräsidenten an dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff drauf!

 

6.      Du Scheißarschloch Beschuldigter Vizepräsidenten an dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff Fick Dich ins Knie! Fick deine deutschen Kinder in ihre deutschen Ärsche! Sie sind die deutschen Männer Päderasten! Sie ficken die Kinder! Sie sind Kinderficker! Und du Arschloch, Du hast auch 2000 deutschen Kinder durchgefickt! Arschloch!

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

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Arschloch

Arschloch

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Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch

Arschloch ………………………………………………………… 1 Million Mal Arschloch!

 

7.      Bei Ablehnung meiner diesen Beschwerde, bei nicht Einsperrung des Beschuldigten deutschen arischen Faschisten Arschloch Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff ins Gefängnis würden Sie bitte mir meine Rechte aus §172 StPO belehren.

 

Der Kölner staatenlose heimatlose gemeingefährliche Schwerstgeistesbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel Psychopath-Einbürgerungsbewerber bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

Der mongolischstämmige Katholik

Paul Wolf

 

Anlage:

 

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Bundesverfassungsgericht                                                                   04. Juni 2008

Postfach 1771

76006  Karlsruhe

 

Aktenzeichen:               2 BvR 1118/08

 

Beschwerdeführer:    Der Kölner staatenlose heimatlose gemeingefährliche Schwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel Psychopath-Einbürgerungsbewerber bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

Der schlitzäugige mongolischstämmige Katholik

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Tel.: 0221 2783834

 

Beschwerdegegner:   Beschluss des Oberlandesgericht Hamm 4 Ws 120/08 vom 13.05.2008 auf Nichterlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die verbrecherliche massive richterliche Rechtsbeugung vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff in meiner Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007

 

Aktenzeichen:              4 Ws 120/08

(2 Zs 966/08 Generalstaatsanwalt Hamm)

(500 Js 25/08 Staatsanwalt Münster

     

Verfassungsbeschwerde

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm 4 Ws 120/08 vom 13.05.2008 auf Nichterlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die nach §339 StGB verbrecherliche massive richterliche Rechtsbeugung vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner laufenden Berufung 19 A 1276/07 in seit 2-Jahren verbrecherlicher Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in meiner vom 25.04.2007 Berufung 19 A 1276/07 gemäß Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 das Recht auf ein faires und zugiges Verfahren und nach Artikeln 19 Abs. 4, 20, 93 Abs. 1 Nr. 4a des Grundgesetzes i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3 BVerfGG

und gegen den geltenden im deutschen Recht Anwaltszwang

 

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      meine Strafanträge gegen den Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff wegen seiner nach §339 StGB verbrecherlichen massiven richterlichen Rechtsbeugung zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner laufenden Berufung 19 A 1276/07 in seit 2-Jahren verbrecherlicher Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in meiner vom 25.04.2007 Berufung 19 A 1276/07 wurden von beiden Staatsanwaltschaften und vom Oberlandesgericht Hamm aus Gründen des Anwaltszwangs, meine Person werde nicht durch einen Anwalt vertreten, verworfen. Diese Verwerfung ist völlig ungesetzlich.

 

2.      Wegen dem Anwaltszwang darf ich vor dem Oberlandesgericht Hamm meine Berufung selbst nicht einlegen!

 

3.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden! Das bedeutet, dass die deutsche richterliche Gerechtigkeit nur für die Reiche dient! Die Armen und die Ausländer müssen sich vor den armen deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht arbeiten, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen Anwaltszwang!

 

4.      Ich kann jetzt gegen den Ablehnungsbeschluss 4 Ws 120/08 vom 13.05.2008 und gegen die verbrecherliche Leitung vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff über seinem Oberverwaltungsgericht NRW und in seiner seit 2-Jahren verbrecherlichen Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in meiner vom 25.04.2007 Berufung 19 A 1276/07 gar nichts machen!

 

5.      Der Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, §§ 117 Abs. 1 Satz 2, 172 Abs. 3 Satz 2 StPO, Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigtenzwang und ähnliche deutsche Zwangsgesetzen in ganzem deutschen Recht werden vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff, von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

6.      Der Rechtsweg steht mir, uns gegen die ungesetzlichen Handlungen des deutschen Staates in unseren Einbürgerungsverfahrens nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen diesem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongolische rassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten staatenlosen Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

7.      Am 25.04.2007 habe ich vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster meine Berufung 19 A 1276/07 zusammen mit meinem Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe (Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007) nach §67 Abs. 1 Satz 2 und §166 VwGO i.V.m. §§ 114, 117 ZPO gestellt. Die Entscheidung ist bis heute noch nicht gefallen.

 

8.      Das Oberverwaltungsgericht NRW bleibt in meiner einfachen juristisch unkomplizierter Berufung seit 25.04.2007 untätig, zögert die Entscheidung hinaus! Auf meine zahlreichen Erinnerungen reagiert das Oberverwaltungsgericht NRW nicht, schweigt beharrlich, ignoriert mich völlig, gibt mir kein Rechtsanwalt.

 

9.      Dieser Beschuldigte deutscher arischer Faschist-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff verbietet seinen untergebenen Richtern über dieser meiner Berufung 19 A 1276/07 eine verfassungsmäßige gerichtliche Entscheidung zu treffen. Er beugt somit als Vizepräsident, als Leiter des Gerichts das Grundgesetz.

 

10.      Dieser Beschuldigte deutscher arischer Faschist-Vizepräsident am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff macht durch seine verbrecherlichen Handlungen meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des Deutschen Grundgesetzes Rechtsweg und mein Recht auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu.

 

11.      Würden Sie bitte das Oberverwaltungsgericht NRW verpflichten, in meinem gerichtlichen Berufungsverfahren 19 A 1276/07 eine endgültige richterliche Entscheidung fallen lassen. Würden Sie bitte unter dem Gesichtspunkt der Dienstaufsicht meine Akten vom verantwortlichen Richter-Berichterstatter wegnehmen und einem anderen Richter geben.

 

12.      Würden Sie bitte gemäß dem §§ 151 ff. StPO gegen diesen Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff eine Strafermittlung einleiten, gegen ihn eine Anklage erheben und ihn vor dem Strafgericht stellen.

 

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

 

13.      gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, §§ 117 Abs. 1 Satz 2, 172 Abs. 3 Satz 2 StPO gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

14.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft im Hamm 2 Zs 966/08 über die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Münster 500 Js 25/08 gegen die verbrecherliche Leitung vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff über seinem Oberverwaltungsgericht NRW und in seiner faschistischen Untätigkeit als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen.

 

15.      Keiner Rechtspfleger am Oberlandesgericht Hamm wollten persönlich meinen Antrag gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln zu Protokoll mit ihrer Begründung per Telefon, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihren Antrag nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufnehmen.

 

16.      Mein gleichzeitig sofortiger mündlicher Antrag per Telefon auf einen Notanwalt nach §78b ZPO wurde mit der Begründung, sie erhalten noch darüber später vom Strafsenat einen gesonderten Bescheid, nicht aufgenommen.

 

17.      Ohne einen Anwalt nimmt das Oberlandesgericht meinen Antrag zur Verhandlung nicht auf. Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

 

18.      Ich kann jetzt gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft im Hamm 2 Zs 966/08 über die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Münster 500 Js 25/08 gegen die verbrecherliche Leitung vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff über seinem Oberverwaltungsgericht NRW und in seiner faschistischen Untätigkeit gar nichts machen!

 

19.      Der Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, §§ 117 Abs. 1 Satz 2, 172 Abs. 3 Satz 2 StPO, Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigtenzwang und ähnliche deutsche Zwangsgesetzen in ganzem deutschen Recht werden vom Beschuldigten deutschen arischen Faschisten-Vizepräsidenten am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff, von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

20.      Der Rechtsweg steht mir, uns gegen die ungesetzlichen Handlungen des deutschen Staates in unseren Einbürgerungsverfahrens nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen diesem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongolische rassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten staatenlosen Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

21.      Da ich total arm bin, erreiche ich wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang niemals meine nach §90 Abs. 2 BVerfGG notwendige Rechtswegerschöpfung, da der deutsche widerliche Anwaltszwang das Erreichen meiner vollständigen Rechtswegerschöpfung verhindert! Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang kann meine Anfechtung des Ablehnungsgerichtbescheides des „Verwaltungsgerichts“ Berlin und des „Verwaltungsgerichts“ Köln weiter nach oben nicht gehen. Meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG ist mit diesem Ablehnungsbeschluss des Oberlandesgerichts erreicht! Die höchste Instanz, die ich erreichte, ist somit bloß die sinnlose Einsteckung meiner persönlichen „Berufung“ in dem Briefkasten des Oberlandesgerichts.

 

22.      Ich kann jetzt selbst gegen diesen rassendiskriminierenden Beschluss des Oberlandesgerichts gar nichts sagen! Durch diese Entscheidung hat das Gericht noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutschen stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

23.      Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner niedrigsten mongoloiden Rasse und wegen meinen „besonderen Klagen“ nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in den deutschen Staatsverband aufgenommen würde und überhaupt solche Klagen erfolgt hätten! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die Mongolen!

 

24.      In meinen früheren Verfassungsbeschwerden wird mir vom Bundesverfassungsgericht andauernd geworfen: bei meiner Verfassungsbeschwerde sei die Subsidiarität nicht vorhanden. Wie kann ich überhaupt meine Rechtswegerschöpfung, meine notwendige Subsidiarität für meine Klage verwirklichen realisieren erreichen, falls dieser deutsche widerliche Anwaltszwang meinen weiteren Rechtsweg wie ein Schlagbaum zu macht! Keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht, keine nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes die Rechtswegoffenheit und kein Recht den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Abwesenheit der Subsidiarität anzufechten! Gar nichts!

 

25.      Diese Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG, die Sie von mir, von uns armen Kläger verlangen, ist eine sinnlose Sache, ist bloß eine dumme Papier-, und Zeitverschwendung von Ihren Kollegen. Sie fordern absichtlich von mir diese von uns unerreichbare unverwirklichbare Rechtswegerschöpfung, damit meinem Begehren nicht stattgeben. Sie verstehen es völlig gut, dass niemand von den Beamten, von den Richtern meinem Begehren nachgibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht ohne die Arbeit gibt. Falls Sie aber Ihren deutschen widerlichen Anwaltszwang nicht aufheben wollen, dann geben Sie bitte mir eine Möglichkeit, mein Begehren und diesen faschistischen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Bloß Sie dürfen meinem Begehren stattgeben. Bloß Sie dürfen diesen faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG aufzuheben.

 

26.      Diese widerliche Rechtswegerschöpfung können bloß die reichen Menschen leisten! Wegen dem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich niemals das Nivea des Urteils des Oberlandesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichtes, erreiche ich niemals die notwendige Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde.

 

27.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine echte Gefahr, ist ein echtes Hindernis für mein Leben, für mein Glück, für meine Zukunft! Dieser grundrechtswidriger allgemeiner Praxis von den Behörden und von den Gerichten, der in dem deutschen widerlichen Anwaltszwang eingeführt ist, wirkt mir entgegen. Dieser Verfassungsverstoß ist für mich besonders schwerwiegend.

 

28.      Alle meine früheren Beschwerden vor dem „Oberverwaltungsgericht“ NRW Münster in den gleichen gerichtlichen Streiten wegen der Einbürgerung wurden vom „Oberverwaltungsgericht“ NRW Münster überhaupt zur Verhandlung nicht aufgenommen, wurden überhaupt nicht geprüft, da ich mich nach §67 Abs. 1 S.1 VwGO nicht durch einen Anwalt habe vertreten lassen, da ich keinen Prozessbevollmächtigten nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO hatte, da ich meine Berufung selbst ohne einen Anwalt nicht einreichen dürfe.

 

29.      Meine Beschwerde vor dem Bundesgerichthof Deutschlands darf ich ohne irgendwelche vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht einreichen. Die negative Ablehnungsentscheidung des Oberlandesgerichts auf Grund des fehlenden bei mir Anwaltes darf ich vor dem Bundesgerichthof nicht anfechten, da ich mich vor dem Bundesgerichthof wieder durch einen Anwalt vertreten lassen muss.

 

30.      Meine Berufung gegen das Urteil des „Verwaltungsgerichts“ direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne die Vorentscheidung des Oberlandesgerichts und ohne einen Anwalt einzureichen, ist unzulässig, ist ein „Rechtsmissbrauch“, ist eine gesetzwidrige Handlung. Ich war bereits von dem Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2003 für solchen „Rechtsmissbrauch“ bestraft.

 

31.      Das Berufungsinstanz des Oberlandesgerichts, des Bundesgerichtshofes, des Bundesverwaltungsgerichts sagen mir somit: unsere Gebäude dürfen bloß die durch einen Anwalt vertretende Klagen und Beschwerden betreten! Auf selbstständigen Klagen, Beschwerden von den Ausländern werden wir überhaupt nicht beantworten, werden wir sie voll ignorieren!

 

32.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang macht meinen nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG Rechtsweg endgültig zu! Deshalb kann ich Ihnen meine diese nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG Verfassungsbeschwerde gegen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Staatsangehörigkeitsgesetzes bloß von dieser Nivea des Ablehnungsgerichtbeschlusses des Oberlandesgerichts einreichen. Ich habe keine andere Alternative, keine andere Möglichkeit.

 

33.      Es bleibt mir bloß einziges, diese rechtswidrige Betreuungsverfahren des Amtsgerichts und gleichzeitig diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten!

 

34.      Das ist alles die Willkür, das Zynismus der deutschen Richter! Das ist eine deutsche richterliche faschistische zynische Willkür! Das ist alles kein faires Verfahren! Der deutsche widerliche Anwaltszwang ist ein Kind der deutschen faschistischen Justiz!

 

35.      Ich brauche für mich keinen Rechtsanwalt! Es gibt in dieser Verhandlung überhaupt keine irgendwelchen schweren Fragen, Komplikationen, Problemen, überhaupt keine unklaren Sachen, so dass ich eine professionelle Beratung von einem professionellen Rechtsanwalt bräuchte!

 

36.      Ich will bloß die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht und das war’s! Alle Antworten auf alle möglichen Fragen kann ich problemlos in dem Grundgesetz, in dem Staatsangehörigkeitsgesetz und in den Algemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht finden. Es gibt in diesem Bereich bloß zwei kleine Gesetze! Insgesamt wird mein Problem mit den 20 Stück Wörtern umfasst! Falls ich wirklich irgendwelche juristische prozessuale Hilfe bräuchte, bloß dann möchte ich mir einen Rechtsanwalt beauftragen, dafür muss ich jedoch das Geld haben….

 

37.      Ich will mein Problem, mein Leben in die Hände eines Rechtsanwalts nicht abgeben! Ich will gegen meine Feinde selbst kämpfen! Ich will meine Verhandlung selbst führen! Ich will meine Entscheidung selbst treffen! Ich will meine Freiheit frei zu genießen! Ich will auf mich keinen diesen gesetzlichen Zwang spüren! Es gibt das Gericht und das reicht mir durchaus. Ich brauche keine noch eine gezwungene Verbindung, noch einen gezwungenen Vermittler zwischen mir und dem Gericht, zwischen mir und dem Gesetz. Ich will die Gesetze selbst lesen, selbst auslegen, selbst anwenden!

 

38.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und solche ähnliche  Vorschriften in dem ganzen deutschen Recht entsprechen der europäischen Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte nicht. Der deutsche widerliche Anwaltszwang in dem deutschen Recht verletzt und begrenzt meine Menschenrechte, die mir die demokratische Europäische Union garantiert.

 

39.      Warum muss ich mein Begehren pflichtgemäß durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen? Ich will nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 c) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht haben, mich selbst zu verteidigen, selbst zu entscheiden, wann ich mir eine Rechtsberatung brauche, ob ich mir überhaupt eine Rechtsberatung brauche! Jedoch nicht vom Gesetz, nicht vom Gericht gezwungen zu sein, mich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen! Jeder Bürger muss für sich selbst entscheiden, ob er überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen will und braucht!

 

40.      Durch diesen undemokratischen deutschen widerlichen Anwaltszwang, der  im §29 Abs. 1 FGG, im §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, in den §§ 78 – 89 der Zivilprozessordnung, in den §§ 11 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgeschrieben ist, verletzt der deutsche „Rechtsstaat“ meine Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir im deutschen Grundgesetz und in den Präambel des Grundgesetzes und in den Art. 1 die Achtung meiner Menschenrechte, Art. 6 das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf sich selbst zu verteidigen, Art. 9 das Recht auf die Gedankenfreiheit, Art. 10 das Recht auf die freie Meinungsäußerung, Art. 13 das Recht auf die wirksame Beschwerde, Art. 14 das Recht auf das Diskriminierungsverbot, Art. 34 das Recht auf die Individualbeschwerden der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert sind.

 

41.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und andere solche ähnlichen Gesetze Deutschlands verletzen meine Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert sind. Art. 20 der Charta garantiert uns, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind. Die Präambel garantiert mir das Recht auf die Gleichheit, auf die Demokratie, auf die „Rechtsstaatlichkeit“. Die Charta stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns. Art. 11 garantiert mir das Recht auf die freie Meinungsäußerung ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Art. 21 garantiert mir die Verbotsdiskriminierung wegen meiner sozialen Herkunft. Art. 41 garantiert mir das Recht, gehört zu werden. Art. 47 garantiert mir das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Art. 52 sieht die Einschränkungen meiner Rechte bloß dann vor, falls sie wirklich notwendig sind.

 

42.      Art. 36 der Verfahrensverordnung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu verteidigen.

 

43.      §22 des BVerfGG erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu verteidigen.

 

44.      Der §29 Abs. 1 FGG, §67 Abs. 1 VwGO, der Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten unverschämt massiv missbraucht! Das Oberlandesgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln decken ihre rechtswidrigen verfassungswidrigen ausländerdiskriminierenden Handlungen unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut!

 

45.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang hat von mir mein Recht auf die unmittelbare Anfechtung der begründeten auf den faschistischen, rassistischen, judenfeindlichen, menschenwidrigen, ausländerwidrigen, studentenwidrigen, verfassungswidrigen, nicht zeitgemäßen Einbürgerungsgesetzen Deutschlands des Beschlusses des Oberlandesgerichts entzogen.

 

46.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und andere solche ähnliche Gesetze Deutschlands verletzen meine Grundrechte, die mir in dem deutschen Grundgesetz garantiert sind. Der deutsche widerliche Anwaltszwang schließt meinen Rechtsweg endgültig zu, der mir das deutsche Grundgesetz durch den Art. 19 Abs. 4 offen garantiert.

 

47.      Art. 19 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes entzieht von mir mein Grundrecht auf den selbstständigen Schutz und auf die selbstständige Berufung der gerichtlichen, fehlerhaften Entscheidungen über meine Klage. Die Beschränkungen dürfen bloß zum Schutz jedes Menschen, jedoch nicht bloß zum Schutz, zu Gunsten nur der Richter und der Rechtsanwälte verabschieden.

 

48.      Der deutsche „Rechtsstaat“ hält das eigene 80-millionenköpfige Volk für die dummen unfähigen Menschen, die nicht imstande sind, sich selbst vor dem Gericht zu verteidigen, sich selbst vor dem Gericht zu präsentieren. Bloß die Rechtsanwälte dürfen und können das machen. Bloß die Rechtsanwälte haben das Recht auf die gerichtliche Berufung meiner Klage. Ich habe kein Recht auf die selbstständige Berufung meiner Klage, meines Lebensproblems. Der deutsche widerliche Anwaltszwang Deutschlands erniedrigt meine, unsere Würde! Falls es nicht so ist, dann geben Sie bitte mir, den deutschen Bewohnern ihr natürliches Recht, ihre eigene Rechte selbst vor dem Gericht zu verteidigen.

 

49.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang verbietet meiner Persönlichkeit nach Art. 2, 3 Grundgesetzes frei zu entfalten und sagt mir, meine Rechte seien vor dem Gesetzt dennoch nicht gleich.

 

50.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang verbietet mir meine Meinung selbst frei zu gestalten, frei zu äußern. Ich müsse meine Meinung bloß durch eine Kontrolle, durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ich dürfe meine Meinung selbst nicht bilden und nicht durchsetzen. Die Gerichte wollen bloß mit meinem Prozessbevollmächtigten reden. Ich sei für die Gerichte bloß ein unfähiger, inkompetenter Mensch.

 

51.      Falls ich einen Rechtsanwalt beauftrage, darf ich danach besonders selbst, direkt mit dem Gericht nicht verhandeln, nicht besprechen. Alle Papieren, alle Verhandlungen werden nur durch den Rechtsanwalt gehen. Ich bekomme keinen Briefverkehr. Ich werde bloß auf meine Verhandlung, auf mein Problem von der Seite anschauen. Der deutsche widerliche Anwaltszwang stellt alles so auf, dass zwei Menschen über mich, über meinem Problem reden und ich stehe bei der Seite wie ein hilfsloser dummer armer Mensch.

 

52.      Der Rechtsanwalt wird meine Sätze, meine Meinung, meine Gedanken nicht schreiben. Er wird bloß eigene Ansicht auf mein Problem schreiben. Ich kann mit meinem Rechtsanwalt bloß ein Mal im Monat durch einen Termin treffen. Ohne die Termine darf ich mich mit meinem Problem nicht beschäftigen.

 

53.      Nicht das Gericht, sonder der Rechtsanwalt entscheidet über den Ausgang meiner Beschwerde, ob meine Beschwerde überhaupt vor dem Gericht geht, ob ich überhaupt das Recht habe, mich zu beschweren. Falls der Rechtsanwalt „nein“ sagt, dann ist es für mich endgültig Schluss. Falls anderer zweiter, dritter, vierter Rechtsanwalt ebenfalls „nein“ sagen, jedoch der fünfte Rechtsanwalt sagt meiner Beschwerde „ja“, dann ist es entweder alle vier vorherigen Rechtsanwälte unobjektiv waren, oder dieser fünfter Rechtsanwalt bloß wegen meines armen Geldes, jedoch trotzdem Geldes, das grüne Licht für meine Berufung gibt.

 

54.      Nicht ein Mandant muss hinter einem Rechtsanwalt mit Wörtern „Bitte, Bitte, Bitte“ rennen, sondern ein Rechtsanwalt muss hinter einem Mandanten mit Wörtern „Bitte, Bitte, Bitte“ rennen. Nicht ein Mandant einen Rechtsanwalt suchen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss einen Mandanten suchen. Nicht der Rechtsanwalt für mich der König ist, sondern ich bin der König für die Rechtsanwälte. Jeder Bürger ist der König für seinen Rechtsanwalt, für seinen Richter. Nicht die Deutschen sind die Sklaven von den Rechtsanwälten, von den Richtern, sondern die Rechtsanwälte, die Richter sind unsere treueren Diener. Sie müssen uns dienen! Die Richter, die Rechtsanwälte sind bloß die treuen Diener des deutschen Volkes und nicht umgekehrt!

 

55.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang stellt den Erfolg meines Prozesses, meines Problems, meines Lebens in der Abhängigkeit von der Bezahlung des Lohnes „meinem“ Rechtsanwalt. Falls ich „meinem“ Rechtsanwalt ganz gutes Geld einzahle, dann reicht er seine Berufung bei allen meinen nicht Erfolgaussichten Umständen ein. Falls ich ihm kein Geld auszahle, dann hau ab! Ohne das Geld habe ich überhaupt keine Chancen auf die Berufung gegen die rechtswidrigen Urteile.

 

56.      Alle Rechtsanwälte fragen mich auf der Stelle nach dem Geld. Die Rechtsanwälte fordern von mir einen Vorschuss 400 EUR und danach jeden Monat ab 100 EUR! Und wann sie erfahren, dass ich kein Geld habe, antworten mir auf der Stelle, tut uns Leid, bedauerlicherweise….

 

57.      Ein guter Rechtsanwalt wird 500 EUR pro Stunde bezahlt. Niemand von den Deutschen will einem armen ausländischen Flüchtling, noch einem Penner helfen, kostenlos eingebürgert zu werden. Die deutschen Rechtsanwälte wollen herum einem armen Ausländer kostenlos nicht laufen, damit noch ein armer Flüchtling ohne die Arbeit die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht bekäme.

 

58.      Ich bin fest davon überzeugt, dass die deutschen Rechtsanwälte wegen der aktuellen politischen Motiven meiner Einbürgerungsklage, wegen ihrer deutschen Nationalität, wegen ihrer politischen Überzeugung „weniger die armen Ausländer in Deutschland zu haben“, verteidigen sie mich nicht, werden sie mich umgekehrt „unter Wasser“ schieben, anstatt mir zu helfen.

 

59.      Ich kann nicht perfekt Deutsch. Mit meinem Rechtsanwalt muss ich nur durch einen Dolmetscher kommunizieren. Der Anwalt wird von mir einen Dolmetscher fordern. Für einen Dolmetscher habe ich auch kein Geld.

 

60.      Falls ich kein Geld habe, mir einen Anwalt zu beauftragen, dann muss mir mindestens das Recht zustehen, mich selbst zu verteidigen! Falls ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen will, dann muss es so sein. Der „Rechtsstaat“ hat hier kein Recht, keine Befugnisse meinen Willen auf die Selbstverteidigung gegen die Willkür der Behörden erwürgen.

 

61.      Nicht jeder Berufungsführer möchte selbst, ohne einen Verteidiger weiter die Beschwerde führen. Fast alle Berufungsführer beauftragen sich absichtlich und sinnvoll einen Rechtsanwalt, da sie möglich keine Ahnung in dem juristischen Gebiet, keine Zeit oder überhaupt kein Lust haben, selbst etwas zu schreiben.

 

62.      Diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang müssen Sie in dem ganzen deutschen Recht aufheben! Auf alle Stadien des gerichtlichen Verfahrens sollen die Menschen das Recht haben, ebenfalls selbst ihren Streit zu führen.

 

63.      Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“ verschafft durch solche Beraubung meines letzten Geldes noch mehr Lohn für die wohlhabenden Rechtsanwälte, die bloß über meinem Geld und nicht über meinem Problem denken. Die einfachen Deutschen glauben an den Juristen, dass sie um die Gerechtigkeit, um unsere Rechte kämpfen, allerdings in Wirklichkeit kämpfen die Juristen nicht um die Gerechtigkeit, nicht um unsere Rechte, sondern sie denken bloß um unseres Geld, sich wie möglich mehr Geld durch den eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang von uns zu verschaffen, heraus zu listigen. Sie verschleiern durch solche hohe Wörter die „Demokratie“, die „Gerechtigkeit“ ihr wirkliches gieriges Ziel.

 

64.      Die Rechtsanwälte verdienen durch diese schlau gesetzliche Regelung „Millionen“ und diktieren mir und ihren Mandanten den Gang meiner, unserer Beschwerden. Die Rechtsanwälte führen die Rechtssache absichtlich lange Zeit, damit mehr Geld von den Mandanten aufsaugen. Nicht die „Demokratie“, nicht die „Gerechtigkeit“ wollen sie erreichen, sondern sie wollen bloß unseres Geld, das sie durch diesen eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang so raffiniert von uns abnehmen.

 

65.      Durch den deutschen widerlichen Anwaltszwang beraubt der Gesetzgeber mein letztes Geld dadurch, dass er mich zwingt, meinem Bevollmächtigten mein Geld auszuzahlen, das ich nicht habe. Durch den Raub meines mir von dem „Rechtsstaat“ geleisteten BAföGs, muss ich auf mein armes Essen, auf die andere gesellschaftliche Güte verzichten, da ich meinem Pflichtbevollmächtigten den Lohn auszahlen muss. Der „Rechtsstaat“ leistet zuerst einem Sozialhilfeempfänger Sozialhilfe und danach nimmt er sie durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang zurück.

 

66.      Durch Ihren deutschen widerlichen Anwaltszwang berauben die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber das eigene deutsche Volk! Falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die reichen Menschen berauben, es wäre nicht so schlimm, jedoch falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die armen Menschen berauben, dann ist es faschistisch schrecklich.

 

67.      Sie sind die deutschen Juristen, Sie sind die deutschen Richter, Sie sind die deutschen Rechtsanwälte, Sie sind die deutschen Beamte, Sie haben für sich persönlich ein schlaues, ein listiges Gesetz erlassen. Durch diese ihre Beraubung des Lohnes von einfachen Deutschen, blockieren Sie somit die Beschwerde von unbequemen Menschen.

 

68.      Diesen verbrecherlichen Raub des deutschen Volkes rechtfertigt das Bundesjustizministerium Deutschlands mit zynischen Gründen, dass sie für die „Demokratie“, für den „Schutz der Bürger“ kämpfen, allerdings in der Wirklichkeit berauben sie das eigene deutsche Volk bis zum letzten Cent. Die Rechtsanwälte nutzen die Lebensprobleme der Deutschen aus und verdienen damit für sich auf der Not der Deutschen ganz gutes Geld! Durch den Raub des deutschen Volkes verschaffen sie für sich sehr höheren Lohn!

 

69.      Die habgierigen deutschen Juristen sind die Trickräuber, sind die Trickerpresser, sind die Trickbetrüger, sind die Trickdiebe des deutschen Volkes! Die gierigen deutschen Juristen berauben das eigene deutsche Volk! Es ist eine verbrecherliche Raubbande unter dem deutschen Volk!

 

70.      Die deutschen Richter zeigen durch ihren eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang ihre unmenschliche Abneigung gegenüber mir, gegenüber den armen Deutschen, ihren Abscheu zu solchen selbständigen unjuristischen Beschwerdeführern. Die deutschen Richter ekeln sich von selbständigen Beschwerdeführern. Das gehe nicht, falls diese stinkenden Bauern selbst die adligen deutschen Richter mit ihren bäuerlichen Beschwerden belästigen!!! Sterben dann die deutschen Richter von ihrem Ekelhaftengefühl, dass ein irgendwelcher Bauer, Gaswasserinstallatour, Müllmann, Koch, Fahrer, Altenpfleger.… selbst seine Beschwerde zu ihnen einreicht. „Das sei unglaublich! Ein schmutziger Bauer erlaube sich mir dem Adligen deutschen Richter selbst seine stinkende Beschwerde zu schreiben! Du stinkender Arbeitsvieh, hau von mir ab!“

 

71.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang ist völlig bequem für die Gerichte, da die Rechtsanwälte alles für die Richter vorbereiten. Es ist bequem bloß für die Gerichte, jedoch für die Beschwerdeführer ist es nicht bequem. Der „Rechtsstaat“ kümmert sich bloß über die Richter, jedoch der „Rechtsstaat“ kümmert sich über die Beschwerdeführer nicht.

 

72.      Warum darf ich gemäß §29 Abs. 1 FGG vor dem Oberlandesgericht meine Berufung selbst nicht einzureichen? Bin ich eine miserable Person für den deutschen „Rechtsstaat“, die mit seinen Klagen die Ruhe der Richter der Oberlandesgerichte, der Bundesgerichte störe?

 

73.      Das ist keine Demokratie! Das ist kein faires Verfahren! Das ist kein Rechtsstaat! Das ist ein faschistischer Staat! In Frankreich darf jeder Fußgänger vor dem Gericht gehen und verklagen so viel und so lang wie er es will!

 

74.      Warum das Oberlandesgericht keine Verhandlung durchführt, da das Gericht mich für einen dummen nichts bedeutenden Menschen automatisch hält, da das Gericht voll gesichert ist, dass das Gericht gegen mich durch ihren eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang voll geschützt ist. Durch diesen eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang sind die deutschen Richter, die deutschen Rechtsanwälte völlig gut vor den Beschwerden vor den armen Klägern geschützt. Ein Richter, ein Rechtsanwalt ist momentan wie ein König und das deutsche Volk sind die Sklaven, die direkt mit dem Richter-König nicht zu sprechen dürfen. Unsere Bitteschriften vor dem König-Richter dürfen wir bloß durch einen Rechtsanwalt einzureichen…. Jeder Rechtsanwalt ist in Deutschland Gott!

 

75.      Die armen Kläger dürfen bloß ihren abgelehnten Antrag auf Prozesskostenhilfe vor dem Oberwaltungsgericht gemäß §67 Abs. 1 Satz 2 VwGO als eine Ausnahme selbst zu beschweren und falls ihre Beschwerde abgelehnt wird, haben sie weiter keine winzige Chance ohne einen Anwalt weiter ihre Klage durchzusetzen. Auf alle meine Anträge vor dem Oberlandesgericht, mir einen Notanwalt zu gewähren, geben mir keinen Notanwalt, da der Notanwalt mir bloß dann gewähren wird, falls meine Klage nach §114 ZPO eine Aussicht auf Erfolg hätte! Es ist wie ein zugeschlossener Kreis! Eine Sackgasse!

 

76.      Wer hat Ihnen das Recht gegeben, über meiner Klage, Beschwerde bereits ohne eine gerichtliche Verhandlung solche meine Würde beleidigte Schlussfolgerung zu ziehen, dass meine Klage bereits keine Aussicht auf Erfolg hat! Warum der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber überhaupt entschieden hatten, dass meine Beschwerde bereits keine Aussicht auf Erfolg hat! Wie kann das Gericht ohne gerichtliche Verhandlung bereits Konsequenzen ziehen, meine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg? Das ist eine Beleidigung!

 

77.      Das Gericht darf  ohne die Verhandlung nicht entscheiden, ob meine diese Beschwerde begründet oder unbegründet sei. Das Gericht hält mich bereits ohne die Verhandlung für einen dummen Menschen, der diese dummen aussichtslosen Klagen einreicht. Und wie es überhaupt entscheiden wird, falls diese Entscheidung nicht durch die gerichtliche Verhandlung getroffen wird: „…Ach du meine Güte, ich habe heute wieder Migräne an das Wetter und mein Blasen habe wieder entzündet…. Also, diese acht Stück Klagen seien irgendwie unbequem, uninteressant. Wir weisen sie ab, als ob sie keine Aussicht auf Erfolg hätten, aber für diese neunte Klage müssen wir doch grünes Licht geben. Wir dürfen doch nicht alles abweisen.... Wir müssen doch auch etwas tun…. O'key, ich sei auch einverstanden…. Wann kriege ich endlich meinen Rentenbescheid, es sei bereits viel Zeit nach meiner Antragstellung vergangen….“

 

78.      Ich bin fest davon überzeugt, meine Klage hat sehr große Aussicht auf Erfolgt! Das bedeutet, dass ich ohne Geld keinen gerichtlichen Schutz in Deutschland bekomme. Das bedeutet alles, dass ich ohne Geld in dem demokratischen „Rechtsstaat“ gar nichts bin. Ohne einen Anwalt sind alle Türen aller Gerichte für mich und für allen armen Kläger von allen Seiten zu! Und das passiert in der zivilisierten demokratischen Republik in dem demokratischen Europa!

 

79.      Diese Ihre „Aussicht auf Erfolg“ stammt von der Nazirechtsprechung, wann der „Rechtsstaat“ die Menschen, die für das deutsche Reich keine Aussicht auf Erfolg hatten, unbequem waren, sterilisiert, aufgehängt, erschossen, vergiftet, vernichtet. Damals galten auch Erbkrankheitgerichte, Eugenikgerichte. Die Todesfabriken waren damals ganz genau und ordentlich organisiert.

 

80.      Was wird nun mit mir? Die Staatsangehörigkeitsgebühren sind sehr hoch! Die Rechtsanwaltsgebühren sind sehr hoch! Die Gerichte haben über mich die ausländerverachtete Schlussfolgerung gezogen, dass meine Klage keine Aussicht auf Erfolgt hat. Wegen dem eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang darf ich nun weiter meinen gerichtlichen Streit nicht führen. Die Erste Instanz des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist die Erste und die Letzte, die höchste Instanz für mich und für solche Kläger wie ich bin. Es ist für mich bereits Schluss, Ende!

 

81.      Was soll ich nun tun? Das Oberlandesgericht hat meine Beschwerde abgewiesen. Weiter wird über meiner Beschwerde ohne einen Anwalt und ohne die ausgedachten für meine Klage negativen Aussichte auf Erfolg überhaupt nicht verhandelt. Die Unobjektivität des Amtsgerichts Köln, des Landsgerichts Köln darf ich weiter ohne einen Anwalt vor dem Oberlandesgericht nicht anfechten, darf ich keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht bekommen!

 

82.      Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“, die Gerichte haben bloß mit dem schlechten undemokratischen Absicht diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang gegen die armen Menschen eingeführt, damit solche arme kleine unwichtige Menschen, wie ich bin, ihren Scheißmund nicht aufmachen könnten, damit die armen Menschen kein eigenes Scheißwort vor dem Gericht aussagen könnten, damit wir immer schweigen müssten. Der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber, die Gerichte verteidigen sich durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang vor solchen unbequemen Menschen wie ich bin. Die armen Menschen sind automatisch in der deutschen Gesellschaft die schlechten Zweisorten Menschen. „Falls Du Arm bist, muss Du seinen Mund immer zu halten!“

 

83.      Durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang entzieht der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber von mir, von den Menschen das garantierende uns im Art. 17 des Grundgesetzes Recht auf die Petition. Jeder Mensch darf so lange und so viel beschweren, wie er es will. Und auf jede seine Beschwerde muss der „Rechtsstaat“ reagieren.

 

84.      So genannte Querulanten sind wie der Motor der Gesellschaft, ist wie die Warnung für den Unrechtsstaat, ist wie ein Barometer der Gesellschaft. A.Merkel, E.Stoiber, G.Westerwelle, Rote, Grüne, Rose, Violette Parteien, jeder Politiker sind dann auch die Querulanten. Ich habe noch nie gehört, dass jemand von den Politikern ihre Zufriedenheit über die heutige deutsche Regierung geäußert hätte. Dann sind sie auch alle Querulanten.

 

85.      Falls es ein Mensch weint, weint und weint, dann gibt es dazu ein Grund. Und diesen Grund müssen die Richter, die Juristen herausfinden und ihn beseitigen. Die Menschen werden ohne den Grund nicht jammern!

 

86.      Falls der „Rechtsstaat“ die Angst hat, dass die „Querulanten“ die Gerichte belästigen werden, dann muss der „Rechtsstaat“ einfach mehr Richterarbeitsplätze schaffen. Für jede Beschwerde muss der „Rechtsstaat“ die Offenheit des Rechtsweges ohne irgendwelche Grenzen garantieren und keinen vorherigen Konsequenzen zu ziehen, ob die Beschwerde zulässig oder nicht zulässig sei.

 

87.      Das ist keine faire Gerechtigkeit. Durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang haben die armen gesundschwachen Menschen kein Recht auf ein faires Verfahren, haben kein Recht auf die Berufung. Es gibt in dem deutschen „Rechtsstaat“ keine Berufung für die einfachen armen Menschen! Theoretisch und wörtlich sagen alle, das sei nicht Wahr, die armen Menschen haben in Deutschland das Recht auf ein faires Verfahren…. Jedoch in der Praxis, in der Wirklichkeit ist es völlig anders. Die armen Menschen können in der Wirklichkeit ihr Recht auf ein faires Verfahren nicht realisieren! Die armen Menschen können in der Wirklichkeit einen Rechtsanwalt ohne das Geld nicht finden! Die armen Menschen dürfen sich selbst nicht zu verteidigen!

 

88.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zu faulen Richtern, die nicht arbeiten wollen, sondern bloß das Geld und ihren dienstlichen Aussehen genießen. Sie fühlen sich durch den deutschen widerlichen Anwaltszwang von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

89.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zynischen Gesetzmissbrauchenden Beamten, die durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen aufdecken und fühlen sie sich von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

90.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zynischen Gesetzmissbrauchenden Firmen, Geschäftführern, die durch diesen deutschen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen aufdecken und fühlen sie sich von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

91.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist bloß gegen die Menschen, gegen die freie Stimme eines Menschen, gegen die freie Meinung eines Menschen, gegen die Deutschen gerichtet. Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist der moderne deutsche Genozid gegen das eigene deutsche Volk! Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang vernichtet den Selbstbewusst jedes Menschen in Deutschland! Ein Beschwerdeführer ist in der Bundesrepublik Deutschland der Mist!

 

92.      Die Bundesverfassungsgerichtrichter haben ebenfalls kein Interesse, diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang aufzuheben. Sie verteidigen auf jeden Preis den geltenden deutschen widerlichen Anwaltszwang. Ansonst werden Sie ebenfalls mehr arbeiten, mehr schreiben, mehr tippen….

 

93.      Die Stellung des Bundesjustizministeriums ist eine Armenmenschenhassende Stellung. Die Beamten des Bundesjustizministeriums sind alle saureich. Sie haben Geld, Mercedes, Erbe und tolle Zukunft! Solche saureichen erfolgreichen Deutschen wollen in ihrem Reichtum ruhig und ungestört schwimmen. Wir seien die armen Menschen, mit unseren Jammern, stören wir für die solchen erfolgreichen Juristen, ihr glückliches Leben zu genießen….

 

94.      Wer hat es bereits ohne die gerichtlichen Verhandlung bereits entschieden, dass es meine Beschwerde unzulässig und unbegründet ist: „…offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsmittel und Klagen werden an die Oberlandesgerichte herangetragen“. Ein Richter darf sich solche Gedanken ohne eine entsprechende Verhandlung überhaupt nicht zulassen.

 

95.      „…Schutz der rechtsunkundigen Bürger“, ist eine zynische Stellungnahme der saureichen Beamten des Bundesjustizministeriums, ist ein zynischer Grund des „Rechtsstaates“ für die Einführung des deutschen widerlichen Anwaltszwanges. Vor wem der „Rechtsstaat“ die „rechtsunkundigen Bürger“ schützt? Ohne diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang können sich solche „rechtsunkundige Bürger“ immer noch einen Anwalt beauftragen. Dafür braucht der „Rechtsstaat“ keinen speziellen deutschen widerlichen Anwaltszwang einzuführen, damit die rechtsunkundigen Bürger beschützen. Der eingeführte deutsche widerliche Anwaltszwang ist kein Rechtsfertigungsgrund zum Schutz der rechtsunkundigen Bürger. Das ist auf jeden Fall kein Notschutz für die rechtsunkundigen Bürger. Jedoch der „Rechtsstaat“ schützt somit die armen rechtsunkundigen oder rechtskundigen Bürger nicht.

 

96.      Der „Rechtsstaat“ braucht über die Richter nicht kümmern. Alle Richter sind gemäß dem §9 Nr. 4 des deutschen Richtergesetzes die wohlhabenden reichen Menschen. Alle Richter sind die glücklichen Menschen, die das Geld die Macht und das Respekt in Einem haben! Und ich habe gar nicht! Das ganze mein Vermögen, das ich in den neun Jahren von den Sperrmülles gesammelt hatte, wird höchstens auf drei-vier Tausend Euro geschätzt. Bloß ein Anzug von einem irgendwelchen Richter, Rechtsanwalt, Jura-Professor kostet fünf Tausend Euro! Alle Juristen sind die saureichen Menschen! Und diese saureichen Juristen berauben von uns Armen noch mehr Geld!

 

97.      Die Deutschen hassen die armen schwachen ungesunden Menschen! Je mehr armen schwachen ungesunden Menschen nach Deutschland kommen, desto mehr ihr Reichtum müssen die reichen Deutschen mit Armen teilen! Solche reichen Deutschen hassen mich, da ich auch arm bin! Ohne das Geld darf ich meine Rechte nicht beschützen, nicht durchsetzen. Ohne das Geld kann ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen. Ohne das Geld finde ich mir keinen Dolmetscher. Ohne das Geld bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht. Ohne das Geld bin ich für die Deutschen ein schlimmer zweite Klasse Mensch. Ohne das Geld bin ich in dem „Rechtsstaat“ gar Nichts!

 

98.      Der „Rechtsstaat“ schützt die Richter auf jeden Preis vor armen Menschen. Bloß die reichen Menschen können sich einen Anwalt leisten und beauftragen. Die Armen müssen sich weit von den Gerichten halten. Die Deutschen Bundestagabgeordnete, das deutsche Bundesjustizministerium, die deutschen Richter, die deutschen Beamte, die deutschen Rechtsanwälte mögen bloß die reichen Menschen. Die deutschen Richter arbeiten bloß mit Reichen und für die Reichen! Die armen Menschen mögen sie nicht! Die Armen sind für die deutschen Richter unerwünscht, ist eine Belastung! Die Armen belästigen die deutschen Richter!

 

99.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang widerspricht der sozialen Gerechtigkeit den Sozialstaatsprinzipien, die in dem Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes vorgeschrieben sind. Die Gerichte, der „Rechtsstaat“ sollen das Not, das Elend von dem armen Menschen, meinen sozialen Status, meine soziale Probleme, die auf mein Leben, die auf diesen Streit einen wesentlichen Einfluss üben, berücksichtigen.

 

100.      Falls ein Richter, Rechtsanwalt, Volljurist einen privaten gerichtlichen Streit beginnt, braucht er keinen Rechtsanwalt, da er sich als Volljurist selbst verteidigen darf. Das bedeutet, dass sich bloß die elitären adligen Menschen-Juristen selbst zu verteidigen dürfen. Ich und die anderen 80 Millionen von den Deutschen gehören wir zu solchen elitären adligen Personen nicht.

 

101.      Warum sich ein Jurist selbst verteidigen darf, falls er die Scheidung mit seinem Ehegatte beginnt? Er braucht dann keinen Rechtsanwalt. Und warum ich und andere 80 Millionen Bewohner Deutschlands das nicht zu machen dürfen? Ist ein Jurist in Deutschland besser als ich? Bin ich schlimmer als ein Justizminister? Ist ein Justizminister in Deutschlands besser als 80 Millionen Bewohner Deutschlands? Sind 80 Millionen Bewohner Deutschlands schlimmer als ein Jurist?

 

102.      Diese in dem deutschen Rechtssystem Einschränkung unserer Grundrechte widerspricht dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes, da diese eingeführte von dem „Rechtsstaat“ Einschränkung nicht allgemein, sondern bloß für die Nichtvolljuristen angewendet wird. Diese Beschränkung des Gesetzes, dieser deutsche widerliche Anwaltszwang muss gemäß Art. 19 Abs. 1 Grundgesetzes für alle Menschen auch für die Volljuristen, für die Rechtsanwälte, für die Richter gleich gelten! Jedoch dieser deutsche widerliche Anwaltszwang, diese Beschränkung der Menschenrechte gilt für die Rechtsanwälte, für die Volljuristen, für die italienischen, für die maltesischen, für die estländischen, für die kanarischen…. für die EU-Juristen nicht, da die EU-Juristen die besseren Menschen als Nichtjuristen sind!

 

103.      Die EU-Juristen haben hier eine Privilegierung vor allen Menschen in Europa. Die EU-Juristen haben das „blaue“ Blut und die Bauer, die Schlosser, die Ärzte, die Fahrer, die Putzfrauen, die Kellner.… und die anderen zehntausenden Berufen haben in Vergleich zu den Juristen das „schmutzige“ Blut. Der „Rechtsstaat“ hebt 800.000 Juristen auf eine hohe adligknochige Lebensnivea in Vergleich zu anderen 450 Millionen europäischen Nichtjuristen hoch! Es ist keine Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist wie das berühmte adolfhitleres Gesetz: Gesetz zum Schutz des „juristischen“ Blutes und der „juristischen“ Ehre!

 

104.      Die Juristen aus allen europäischen Ländern sind den deutschen Juristen gleichgestellt. Das bedeutet, dass sich die europäischen Juristen in Deutschland selbst ohne den deutschen widerlichen Anwaltszwang zu verteidigen dürfen. Und die echten deutschblütigen Deutschen, die nicht Juristen sind, dürfen sich in dem eigenen Vaterland, auf dem eigenen Boden selbst nicht zu verteidigen, da ein Jurist aus Griechenland, aus Polen, aus Slowenien, aus.…. ein besserer, kluger Mensch als ein irgendwelcher Nichtjurist-Deutscher ist. Die Polen sind in Deutschland besser als die Deutschen! Jeder europäischer Jurist ist besser kluger als Deutscher Boris Becker, Günter Grass, Angela Merkel, Verona Feldbusch….

 

105.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gegen das eigene deutsche Volk, gegen das eigene deutsche Blut gerichtet! Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang widerspricht dem Abs. 4 des Art. 20 Grundgesetzes „Jeder Deutsche hat das Recht zum Widerstand, zur Verteidigung“, jedoch durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang darf sich Deutscher auf dem eigenen Boden selbst nicht verteidigen.

 

106.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine offene Wunde auf der Demokratie des deutschen „Rechtsstaates“, der europäischen Union!

 

107.      Nach meinen diesen gesetzlichen Kämpfen und meinem Wunsch danach im Asylrecht zu arbeiten, geben mir Juraprofessoren keine Möglichkeit weiter zu studieren. Sie erniedrigen immer meine Noten, damit mich aus dem Studium abstoßen. Alle Juraprofessoren sind gegen meine diese Beschwerde, gegen meinen diesen Einbürgerungsstreit. Sie kritisieren mich alle von allen Seiten. Der deutsche widerliche Anwaltszwang sei für sie persönlich besser. Sie wollen doch Jurist werden….

 

108.      Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich das Nivea des Bundesverfassungsgerichtes niemals! Ich muss nun diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang vernichten, damit morgen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG vernichten und danach die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht kostenlos ohne die Gesetzlichvorgeschriebenen 60. Monaterenteversicherungsbeiträgen bekommen.

 

109.      Mit großer Ungeduld warte ich auf Ihre faire Entscheidung. Würden Sie bitte diesen Genozid gegen das deutsche Volk, den deutschen widerlichen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigtenzwang in dem ganzen deutschen Recht abschaffen, aufheben, vernichten, als nichtig erklären….

 

110.      Ich kämpfe für die Rechte der Deutschen und der Ausländer gegen die Willkür Ihrer deutschen Richter, gegen die Willkür Ihres deutschen „Rechtsstaates“, gegen die Willkür Ihrer deutschen Behörden. Ich mache für das deutsche Volk diesen eingeführten von Ihrem „Rechtsstaat“ schlauen deutschen widerlichen faschistischen Anwaltszwang kaputt! Ich mache für die Ausländer diesen faschistischen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG kaputt! Ich werde es so lange machen, solange ich lebe, bis zum letzten Atemzug. Entweder sollen die Deutschen mich töten oder mir Ihre deutsche Staatsangehörigkeit, Ihr europäisches Wahlrecht, Ihr deutsches Wahlrecht geben. Ich gebe nicht auf.

 

111.      Mein heller Wunsch, Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung!

 

112.      Würden Sie bitte diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang in dem ganzen deutschen Recht abschaffen!

 

113.      Würden Sie bitte alle erteilte mir die Gebühren vom Amtsgericht Köln, vom Oberlandesgericht Köln, vom „Verwaltungsgericht“ Köln, vom Oberlandesgericht Münster, vom Bundesverwaltungsgericht, von der Einbürgerungsbehörde Köln, von der Bezirksregierung Köln, als ungesetzliche aufheben und den deutschen Staat verpflichten, meine ganzen Aufwendungen, die ich für die Überwindung dieser Problematik ausgegeben habe, mir zu erstatten, mir den Schadenersatz zu zahlen.

 

Der Kölner staatenlose heimatlose gemeingefährliche Schwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel Psychopath-Einbürgerungsbewerber bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

Der schlitzäugige mongolischstämmige Katholik

Paul Wolf

 

Anlage: