90 Das deutsche Wahlrecht

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http://www.auschwitz.org.pl/html/de/historia_KL/krematorium_komora_2_ok.html

Das deutsche Wahlrecht

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                      14.11.2005

Aktenzeichen:              2 BvR 1965/05

Beschwerdeführer:

            Schriftsteller Paul Wolf

                                             Horst Str. 6

                                             51063     Köln

                                             Deutschland

                                             Tel.:        0221/9639176

                                             Staatenlos

                                             Mongoloide Volkszugehörigkeit

                                             Niederlassungserlaubnis für die

                                             Bundesrepublik Deutschland

Beschwerdegegner:          Regierung der Bundesrepublik Deutschland

                                             Berlin

Kopie:                                  Dokumentations- und Informationszentrum für

                                             Rassismusforschung e.V.

                                             Postfach 1247

                                             35002     Marburg

Verfassungsbeschwerde (siebte)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

gegen die Nichtzulassung der Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis zur Bundestagwahlen, für die Eintragung in dem §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes der neuen Wörter „und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis“

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen menschenwürdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, nach §§78 bis 89, 114 ZPO, nach §11 Abs. 2 ArbGG und in ganzem deutschen Recht

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichtes,

-          nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

-          nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

-          nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

-          nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

-          nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

-          nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

-          nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

-          nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

-          nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

-          nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des Deutschen Grundgesetzes

-          nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich gegen die Bundesrepublik Deutschland, gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

gegen die Nichtzulassung der Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis zur Bundestagwahlen, für die Eintragung in dem §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes der neuen Wörter „und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis“

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen menschenwürdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, nach §§78 bis 89, 114 ZPO, nach §11 Abs. 2 ArbGG und in ganzem deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Verfassungsbeschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

Meine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 3. Senat OVG 3 N 268.05 vom 13.10.2005 (Erhalten 22.10.2005) begründe ich wie folgt:

1.          weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.          Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat seine historische Aufgabe, seine politische Funktion erfüllt! Allerdings durch das neue Zuwanderungsgesetz hat der deutsche Rechtstaat diese faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (alte §85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder bekräftigt!

 

3.          Diese Beschwerde ist unser und mein ausländischer Kampf um das Wahlrecht in Europa, in Deutschland! Um den Kampf für das Stimmrecht wurde in der menschlichen Geschichte viel Blut vergossen! Wir wollen wählen! Das Wahlrecht, das Stimmrecht sind überhaupt die wichtigsten Materien in jedem Rechtsstaat. Noch höheres und noch wichtiges Rechtsgut gibt es auf der Erde nicht!

 

4.          75 Millionen neue Menschen haben das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft am 1. Mai 2004 in einem Augenblick bekommen, aber wir sind drei Millionen mit Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Mitbürger, wir müssen uns das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft durch die Arbeit für die Deutschen hier in Deutschland verdienen, abarbeiten! Wir wollen wie alle Europäer wählen! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilnahme an den europäischen Wahlen haben! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der Europäischenunionsgewalt durch die Europawahlen haben! Ich will wie alle Europäer der Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die voll gleichberechtigten Menschen im Europa werden! Ich will, wir wollen alle die Europäische Union, den deutschen Rechtsstaat zusammen mit allen Europäern regieren! Wir wollen wie alle Europäer, wie alle Deutschen das Gefühl, den Stolz zu tragen, dass die Europäischenunionsgewalt im Europa, dass die Staatsgewalt in Deutschland auch von uns, von mir ausgeht! Wir wollen wie alle Deutschen das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Bundestagwahlen haben! Bloß die primitive Teilnahme an den primitiven Kommunalwahlen in einer primitiven deutschen Kommune ist für mich, ist für uns allen nicht genug!

 

5.          Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach dem §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem Deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche Rechtsstaat steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

6.          Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat meine Feststellungsklage gegen die Nichtzulassung der Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis zur Bundestagwahlen, für die Eintragung in dem §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes der neuen Wörter „und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis“ mit seinem Beschluss OVG 3 N 268.05 vom 13. Oktober 2005 (Erhalten 22.10.2005) auf Grund des fehlenden bei mir Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO endgültig zurückgewiesen. Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde aus Gründen der fehlenden in meiner Klage Erfolgsaussichten abgelehnt.

 

7.          Ich kann nun gegen das totale rassendiskriminierende Unrecht des deutschen Staats gar nichts sagen! Durch diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven von den Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutschen stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

8.          Der §67 Abs. 1 VwGO, der Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten, von allen deutschen Richtern weiter unverschämt missbraucht! Der deutsche Rechtsstaat, die Einbürgerungsbehörde Köln, das Verwaltungsgericht Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu!

 

9.          Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

10.          Die Ausländer haben die Angst, gegen den deutschen Rechtsstaat etwas zu sagen! Der deutsche Rechtsstaat hält die Ausländer in Angst, damit sie immer schwiegen! Der Deutsche Rechtsstaat hat gegen mich wegen diesem meinem Begehren sogar das Aufenthaltswiderrufverfahren eingeleitet! Als Schriftsteller darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin Schriftsteller Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des Deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen deutschen Faschismus!

 

11.          Das Wahlrecht ist das wichtigste Rechtsgebiet des deutschen Rechtsstaates, hat eine sehr große Bedeutung für den Rechtsstaat. Während der vergangenen Europawahlen, Bundestagwahlen haben mich zur Wahl nicht zugelassen, da nach Bundeswahlgesetz ich kein Deutscher bin. Zu den künftigen Bundestagwahlen werden mich auch nicht zulassen, da die unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzende Ausländer in den Bundestagwahlen nicht wählen dürfen.

 

12.          Würden Sie bitte durch Ihre Entscheidung feststellen, dass der §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes meine Menschenrechte, die Menschenrechte von allen unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern in Deutschland verletzt, dass die Deutschen durch den §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes mich missachten erniedrigen, dass der §1 Abs. 1 des deutschen Bundeswahlgesetzes meine Würde entwürdigt, dass in den deutschen Wahlen bloß die hochwertigen Deutschen zu wählen dürfen, dass meine minderwertige mongoloide Rasse die hochwertigen Deutschen Bundestagabgeordneten, die adligen Europäischen Abgeordneten nicht wählen darf, dass die Bundestagabgeordneten, der Gesetzgeber in dem §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes die neue Wörter „und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis“ eintragen sollen und die Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland zur Bundeswahlen zulassen sollen.

 

13.          Würden Sie bitte das alles durch Ihre Entscheidung hochrichterlich feststellen und weiter dem Gesetzgeber zur Entscheidung leiten!

 

14.          Ich will wählen! Wir wollen wählen! Jeder Mensch hat das Recht auf das Stimmrecht. Geben Sie bitte mir das deutsche Wahlrecht. Geben Sie bitte uns das deutsche Stimmrecht. Geben Sie bitte uns das europäische Wahlrecht. Ich lebe in Deutschland seit mehr als 8. Jahren. Ich habe die Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Ich will voll gleichberechtigter Bewohner in Deutschland wie alle Deutschen sein. Ich will voll gleichberechtigter Bewohner in Europa wie alle Europäer sein. Ich bin nicht schlimmer als alle Deutschen. Ich bin nicht schlimmer als alle Europäer!

 

15.          Bundesfamilienministerium, ihre deutschen Politiker wollen sogar ihren minderjährigen Deutschen das deutsche Wahlrecht geben. (Sehen Sie bitte die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1581/03 der Familien-Partei Deutschland www.familien-partei.de). Solche Zulassung der minderjährigen Deutschen zur Bundeswahlen wird eine große Beleidigung, wird eine harte Demütigung für die unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer in Deutschland sein. Es wird ein Zynismus gegenüber den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern sein. Es wird eine Rassendiskriminierung gegenüber den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern sein. Es wird eine gravierende Menschenrechtverletzung, Menschenrechtverachtung, Ungleichbehandlung gegenüber uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern sein!

 

16.          Ihre deutschrassigen deutschblütigen minderjährigen Deutschen sind besser als 18-60-Jährigen unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer. Die 18-60-Jährigen unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer sind dummer als die deutschrassigen deutschblütigen minderjährigen Deutschen. Die unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer dürfen nicht wählen, allerdings ihre minderjährigen deutschrassigen deutschblütigen Kinder dürfen wählen, haben das Recht auf das deutsche Wahlrecht!

 

17.          Ihre Politiker wollen die deutschrassigen die deutschreinblütigen minderjährigen Kinder in einen privilegierten Zustand in Vergleich zu den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern aufbringen.

 

18.          Sie geben mir, uns kein deutsches Wahlrecht, allerdings Sie wollen einem irgendwelchen minderjährigen deutschrassigen deutschblütigen Halbidioteninzestkind das deutsche Wahlrecht geben….

 

19.          Den minderjährigen deutschrassigen deutschblütigen Deutschen das Wahlrecht zu geben, das ist bereits zu viel. Durch die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1581/03 der Familien-Partei Deutschland, durch diese Begehren demütigen Sie uns die 18-60-Jährigen unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer. Das ist eine Verhöhnung über unsere Würde. Das ist eine Verhöhnung über unseren ausländischen Rassen. Sie halten uns Ausländer automatisch für die dummen nicht fähigen Idioten, für nichts!

 

20.          Die Zulassung der minderjährigen deutschrassigen deutschblütigen Deutschen zur Bundestagswahl wird mit sich bloß einen großen schwarzen Neid und Hasse bei den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern hervorrufen. Dieses Deutscher spreche noch kein Wort, allerdings er dürfe bereits die Bundestagabgeordneten wählen. Ein minderjähriger Deutscher wird somit für uns den Ausländern wie Gott gelten. Genau solche Gottähnliche Gestaltung von deutschem Volk wollten die Nationalsozialisten schaffen. Deswegen sagen alle Ausländer: die Deutschen seien genetisch rassistisch. Als ein Deutscher geboren war, war ein Rassist geboren…!

 

21.          Wir sind die unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer drei Millionen. Wir sind insgesamt noch mehr als alle Ihre deutschrassigen deutschreinblütigen Kinder. Wir wollen auch wie Ihre deutschblutigen deutschrassigen minderjährigen Kinder wählen. Wir wollen auch das deutsche Wahlrecht bekommen. Allerdings der §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes verhindert unseren Weg zum deutschen Wahlrecht!

 

22.          Ihre minderjährigen deutschrassigen deutschblütigen Kinder haben keinen Tag gearbeitet, haben keinen Cent von den Steuern ausbezahlt und nun wollen sie noch das deutsche Wahlrecht wie Schlappschwanze kostenlos bekommen. Und wir sind die drei Millionen unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer in Deutschland wir müssen uns das deutsche Wahlrecht durch die Arbeit für die Deutschen, durch die Steuernauszahlung verdienen. Allerdings die alten ungesunden nach 50-Lebensjahr unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländer können sich das Wahlrecht durch die Arbeit für die Deutschen nicht verdienen, können sich durch die Steuernauszahlungen das deutsche Wahlrecht nicht einkaufen, da sie alle alt und ungesund sind!

 

23.          Durch Ihre deutschen faschistischen Einbürgerungsgesetze haben Sie das deutsche Stimmrecht, das deutsche Wahlrecht in das beste höchste Rechtgut von allen Wahlrechten der ganzen Welt erhebt.

 

24.           „Deutschen sterben aus!“ Die deutschen Wahlberechtigten sterben schneller und mehr aus, als die neuen Ausländer eingebürgert werden. In 20 Jahren wird die Erdoberfläche des Deutschlands leer von den intensiv ausgestorbenen deutschen Wahlberechtigten. Die ganze Ihre perfekte Infrastruktur hinterlassen Sie sowieso uns, den Ausländern-Nichtwahlberechtigten. Die deutsche Wahlberechtigtenzahl wird weniger und weniger. Die Zahl der deutschen Wahlkreise wird kleiner und kleiner. Ihre deutschen Frauen bringen zur Welt kaum neuen deutschen Wahlberechtigten. Durch Ihre solche dumme ausländerfeindliche Politik verliert der deutsche Rechtsstaat jährlich drei Millionen so wichtigen deutschen Wahlstimmen. Durch solche Ihre ausländerfeindliche Politik verliert das Deutschland ebenfalls die Zahl der deutschen Abgeordneten in dem europäischen Parlament. Geben Sie lieber uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern das deutsche Wahlrecht, dann bekommen Sie sofort neue zwei Millionen so wichtigen für Sie Wahlstimmen. Sie werden danach jährlich mindestens 500 Tausend neue Wahlstimmen bekommen!

 

25.          Und mit der Zulassung der minderjährigen deutschrassigen deutschblütigen Kinder zur Bundestagwahlen verschaffen Sie noch mehr politischen und sozialen Problemen in diesem Heikelrechtsgebiet.

 

26.          Außerdem, da die Deutschen die 50 Millionen von den Ausländern ermordet hatten, da die Deutschen der Welt den Schaden auf die hunderten Milliarden Euro angerichtet hatten, müssen die Deutschen dafür allen unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern das deutsche Wahlrecht geben!

 

27.          Würden Sie bitte mir das deutsche Wahlrecht geben. Würden Sie bitte uns die Ausländer mit ständigem Aufenthaltsrecht zur Bundeswahlen zulassen. Wir wollen wählen. Ich will die Deutschen Bundestagabgeordneten, die europäischen Abgeordneten wählen!

 

28.          Das Verwaltungsgericht Köln und die kölnischen Einbürgerungsbehörden geben mir die deutsche Staatsangehörigkeit niemals! Bereits seit mehr als drei Jahren führe ich diesen meinen Einbürgerungsstreit ununterbrochen. Meine Einbürgerungsklagen werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einlegen. Ich habe bereits insgesamt herum meiner Einbürgerung mehr als 50 von verschiedenen Klagen, Beschwerden, Anträgen, Anordnungen eingereicht. Insgesamt habe ich mehr als 20 Tausend Blätter getippt.

 

29.          Ich habe bereits darüber mein Buch „Deutschen geboren aus!“ geschrieben. Ich bin bereits mit meiner wissenschaftlichen Doktorarbeit: „§8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Fremdkörper in dem Deutschen Recht“ fertig. Ich warte nun bloß auf das erste Staatsexamen, damit sie offiziell verteidigen.

 

30.          Ich habe keine Heimat. Ich bin staatenlos. Ich bin Flüchtling. Ich bin in Deutschland ganz ganz allein ohne die Familie, ohne die Verwandten, ohne die Kinder, ohne die Arbeit, ohne den Beruf, ohne das Geld, ohne die Habseligkeiten, ohne die deutsche Mentalität, ohne die Gesundheit, ohne gar nichts! Ich bin die niedrigste auf dem Planeten Erde mongoloide Rasse! In meinem Adam fließt das minderwertigste mongoloide Blut von allen menschlichen Bluten auf der Erde!

 

31.          Das Verwaltungsgericht Köln und die kölnischen Einbürgerungsbehörden Beklagten drohen mir, mich ins Gefängnis zu schicken, falls ich meine Einbürgerungsklage zurück nicht nehme! Die Beklagten üben gegen mich den berühmten deutschen Faschismus!  Die K…….. sind die Todesfeinde des deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Die Beklagten wollen mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K……… total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K………. bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

32.          Das Verwaltungsgericht Köln und die kölnischen Einbürgerungsbehörden unterdrücken mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisieren diese ihre angeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K………. in Deutschland! Wir sind die K……… in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K………! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die deutsche Superherrenrasse! Und die Beklagten zwingen mich dazu auch meine Hoden, mein k………. Genom sterilisieren lassen.

 

33.          Die K……… haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigste, die adligsten die hochwertigsten Beklagten wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K……… sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k……… Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K……..tum ist genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

34.          Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln missbrauchen den Art. 97 Abs. 1 GG! Sie üben durch Ihre Urteile ihre volksverhetzende Handlung gegen die 853 K………. in Deutschland. Durch ihre Urteile sagen sie, die 853 K……… seien eine minderwertige unnützliche für den deutschen Rechtsstaat Rasse, deshalb dürfen die deutsche Richter für die K……… nicht tätig zu sein. Die 853 K……….. dürfen eine mündliche richterliche Verhandlung nicht haben! Die 853 K………. in Deutschland dürfen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen. Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln verhetzen durch ihre Urteile das ganze deutsche Volk gegen die 853 K……… in Deutschland!

 

35.          Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln missbrauchen den Art. 97 Abs. 1 GG! Sie wissen es ganz genau, dass ich total arm bin, dass ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, dass ich wegen dem Anwaltszwang gegen ihre Entscheidungen überhaupt keine Berufung einlegen darf, dass ich ohne einen Anwalt ihre Entscheidungen nicht anfechten darf! Deshalb fühlt sie sich von dem Anwaltszwang völlig gesichert!

 

36.          Nach Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch den Anspruch auf die Staatsangehörigkeit!

 

37.          Würden Sie bitte auch durch Ihre Entscheidung die §§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

38.          Würden Sie bitte den Beschwerdegegnern verurteilen, mir gemäß Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit zu verliehen, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu geben, gemäß §1 des Passgesetzes und gemäß §1 des Personalausweisgesetzes mir den Personal- und Reiseausweis auszustellen, mir eine entsprechende Einbürgerungsurkunde auszustellen.

 

39.          Diesen ganzen Einbürgerungsstreit führe ich seit 1. April 2002 ununterbrochen. Tausende Beamten, Richter, Politiker, Parteien, Bundestagabgeordneten, Landtagabgeordneten beschäftigen sich mit diesem Rechtsstreit. Für diesen Rechtsstreit hat der Staat bereits von mehr als 50.000,- EUR aufgewandt. Der Staat hat auf mich von mehr als 8.000,- EUR von verschiedenen amtlichen und gerichtlichen Einbürgerungsgebühren festgesetzt, die ich nicht imstande bin, wegen meiner Armut auszuzahlen. Für die Einbürgerungsgebühren aus dem Jahr 2002 ist bereits die Verjährung eingetreten. Meine Einbürgerungsanträge werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen.

 

40.          Falls mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen wird, werde ich in der Schweiz das politische Asyl gegen das rassistische Deutschland, gegen das rassistische deutsche Volk, gegen die totale Ausländerhetzerei in dem deutschen Rechtsstaat erbitten…. Aus der Schweiz werde ich nach §14 StAG meine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband weiter bis zum Jahr 2062 ununterbrochen bestreiten.

 

41.          Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

42.          Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

Zweiter Teil: gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang

43.          gegen den widerlichen menschenwürdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung und nach §78 bis 89 ZPO, 114 ZPO, nach §11 Abs. 2 ArbGG und in dem ganzen deutschen Recht, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

44.          Meine Verfassungsbeschwerde gegen den Anwaltszwang begründe ich wie folgt: das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat meine Feststellungsklage gegen die Nichtzulassung der Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis zur Bundestagwahlen, für die Eintragung in dem §1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes der neuen Wörter „und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis“ mit seinem Beschluss OVG 3 N 268.05 vom 13. Oktober 2005 (Erhalten 22.10.2005) auf Grund des fehlenden bei mir Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO endgültig zurückgewiesen. Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde aus Gründen der fehlenden in meiner Klage Erfolgsaussichten abgelehnt.

 

45.          ……. und weiter 27 Seiten…….

 

Deutscher Schriftsteller Paul Wolf