73 Strafantrag-12 Oberstaatsanwältin Quack-Kummrow

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Der deutsche Schriftsteller

Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

Der Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                                                     27.04.2006

www.akkaly.be

Der Generalstaatsanwalt

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Kopie:                    Oberverwaltungsgericht für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Dienstgericht für Richter

bei dem Landgericht Düsseldorf

Postfach 103461

40025      Düsseldorf

Aktenzeichen:                      DG 6/2005

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

DRITTER STRAFANTRAG

gegen die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken, nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, nach §358 Aberkennung der staatsanwältischen Bekleidung, gegen ihre ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahren 168 Js 140/05 gegen die „Richterin“ des Verwaltungsgerichts Köln NAGEL nach §§ 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.        würden Sie bitte mich gegen die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahren 168 Js 140/05 gegen die „Richterin“ des Verwaltungsgerichts Köln NAGEL nach §§ 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG von der „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW beschützen und die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW dafür aus dem Amt entlassen, sie vor dem Strafgericht stellen und ihre staatsanwaltische Bekleidung aberkennen!

 

 

2.        Durch die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen mich von der „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW will sie mich danach nach der Verurteilung zusammen mit dem Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und mit dem „Richter“ STROH, mit der „Richterin“ NAGEL aus Deutschland zurück nach K......... nach Abschiebungsmaßgaben des Aufenthaltsgesetzes abschieben lassen, wo mich die Muslimen sofort enthaupten.

 

3.        ………….

 

4.        …………

 

5.        In K......... besteht gegen mich ein Haftbefehl wegen meinem Hochverrat.

 

6.        …………

 

7.        Das Verwaltungsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln, der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und der „Richter“ STROH sind die Mörder!

 

 

8.        Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den „Richterin“ des Verwaltungsgericht Köln Frau NAGEL von der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW eifrig diesen richterlichen Verbrechen der „Richterin“ NAGEL gegen mich im Richteramt, nimmt sie in diesem Verbrechen gegen mich aktiv teil.

 

 

9.        Diese staatsanwätische Verbrecherin die “Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW hat absichtlich diese Ermittlungen eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf jeden Fall nicht geben! Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Aussetzung meines Einbürgerungsverfahrens! Das war die einzige verbrecherliche Absicht dieser Verbrecherin „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW, der „Richterin“ NAGEL und der Einbürgerungsbehörde Köln!

 

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Mein Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 116/06 vom 07.04.2006