73 Strafantrag-12 Oberstaatsanwältin Quack-Kummrow
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Der deutsche Schriftsteller
Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes
Der Einbürgerungsbewerber
Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln 27.04.2006
Der Generalstaatsanwalt
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Kopie: Oberverwaltungsgericht für
das Land Nordrhein-Westfalen
Postfach 6309
48033 Münster
Aktenzeichen: 19 E 38/06
Kopie: Dienstgericht für Richter
bei dem Landgericht Düsseldorf
Postfach 103461
40025 Düsseldorf
Aktenzeichen: DG 6/2005
Kopie: Landgericht Köln
5. Zivilkammer (Fiskuskammer)
Luxemburger Straße 101
50922 Köln
Aktenzeichen: 5 O 395/05
Kopie: Amtsgericht Köln
50922 Köln
Aktenzeichen: 52 XVII W 272
Kopie: Cour européenne des Droits de l'Homme
Conseil de l' Europe
F – 67075 STRASBOURG CEDEX
Registriernummer: 1329/05
Kopie: Dokumentations- und Informationszentrum für
Rassismusforschung e.V.
Postfach 1247
35002 Marburg
DRITTER STRAFANTRAG
gegen die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken, nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, nach §358 Aberkennung der staatsanwältischen Bekleidung, gegen ihre ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahren 168 Js 140/05 gegen die „Richterin“ des Verwaltungsgerichts Köln NAGEL nach §§ 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. würden Sie bitte mich gegen die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahren 168 Js 140/05 gegen die „Richterin“ des Verwaltungsgerichts Köln NAGEL nach §§ 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG von der „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW beschützen und die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW dafür aus dem Amt entlassen, sie vor dem Strafgericht stellen und ihre staatsanwaltische Bekleidung aberkennen!
2. Durch die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen mich von der „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW will sie mich danach nach der Verurteilung zusammen mit dem Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und mit dem „Richter“ STROH, mit der „Richterin“ NAGEL aus Deutschland zurück nach K......... nach Abschiebungsmaßgaben des Aufenthaltsgesetzes abschieben lassen, wo mich die Muslimen sofort enthaupten.
3. ………….
4. …………
5. In K......... besteht gegen mich ein Haftbefehl wegen meinem Hochverrat.
6. …………
7. Das Verwaltungsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln, der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und der „Richter“ STROH sind die Mörder!
8. Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den „Richterin“ des Verwaltungsgericht Köln Frau NAGEL von der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW eifrig diesen richterlichen Verbrechen der „Richterin“ NAGEL gegen mich im Richteramt, nimmt sie in diesem Verbrechen gegen mich aktiv teil.
9. Diese staatsanwätische Verbrecherin die “Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW hat absichtlich diese Ermittlungen eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf jeden Fall nicht geben! Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Aussetzung meines Einbürgerungsverfahrens! Das war die einzige verbrecherliche Absicht dieser Verbrecherin „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW, der „Richterin“ NAGEL und der Einbürgerungsbehörde Köln!
Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf
Anlage:
Mein Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 116/06 vom 07.04.2006