89 Faschistische Einbürgerungsfristen

Bildquelle:   http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Buchenwald.jpg 

....immer warten!

Die faschistischen Einbürgerungsfristen

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe                                        16.11.2005

Aktenzeichen:            2 BvR 2023/05

Beschwerdeführer:    Schriftsteller Paul Wolf

                                     Horst Str. 6

                                     51063  Köln

                                     Deutschland

                                     Tel.:     0221/9639176

                                     Staatenlos

                                     Mongoloide Volkszugehörigkeit

                                     Niederlassungserlaubnis für die

                                     Bundesrepublik Deutschland

Beschwerdegegner:  Regierung der Bundesrepublik Deutschland

                                     Vertreten durch das Verwaltungsgericht Köln und durch

                                     die Einbürgerungsbehörde Köln und

                                     durch die Bezirksregierung Köln

Kopie:                         Dokumentations- und Informationszentrum für

                                     Rassismusforschung e.V.

                                     Postfach 1247

                                     35002  Marburg

Verfassungsbeschwerde (achte)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln

gegen die fehlenden gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von den Einbürgerungsanträgen

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen menschenwürdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, nach §§78 bis 89, 114 ZPO, nach §11 Abs. 2 ArbGG und in ganzem deutschen Recht

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichtes,

nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des Deutschen Grundgesetzes

nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich gegen die Bundesrepublik Deutschland, gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln

gegen die fehlenden gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von den Einbürgerungsanträgen

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen menschenwürdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, nach §§78 bis 89, 114 ZPO, nach §11 Abs. 2 ArbGG und in ganzem deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Verfassungsbeschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

Meine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 5 A 1.05 vom 20. Oktober 2005 begründe ich wie folgt:

1. weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2. Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat seine historische Aufgabe, seine politische Funktion erfüllt! Allerdings durch das neue Zuwanderungsgesetz hat der deutsche Rechtstaat diese faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (alte §85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder bekräftigt!

 

3. Diese Beschwerde ist unser und mein ausländischer Kampf um das Wahlrecht in Europa, in Deutschland! Um den Kampf für das Stimmrecht wurde in der menschlichen Geschichte viel Blut vergossen! Wir wollen wählen! Das Wahlrecht, das Stimmrecht sind überhaupt die wichtigsten Materien in jedem Rechtsstaat. Noch höheres und noch wichtiges Rechtsgut gibt es auf der Erde nicht!

 

4. 75 Millionen neue Menschen haben das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft am 1. Mai 2004 in einem Augenblick bekommen, aber wir sind drei Millionen mit Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Mitbürger, wir müssen uns das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft durch die Arbeit für die Deutschen hier in Deutschland verdienen, abarbeiten! Wir wollen wie alle Europäer wählen! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilnahme an den europäischen Wahlen haben! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der Europäischenunionsgewalt durch die Europawahlen haben! Ich will wie alle Europäer der Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die voll gleichberechtigten Menschen im Europa werden! Ich will, wir wollen alle die Europäische Union, den deutschen Rechtsstaat zusammen mit allen Europäern regieren! Wir wollen wie alle Europäer, wie alle Deutschen das Gefühl, den Stolz zu tragen, dass die Europäischenunionsgewalt im Europa, dass die Staatsgewalt in Deutschland auch von uns, von mir ausgeht! Wir wollen wie alle Deutschen das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Bundestagwahlen haben! Bloß die primitive Teilnahme an den primitiven Kommunalwahlen in einer primitiven deutschen Kommune ist für mich, ist für uns allen nicht genug!

 

5. Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach dem §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem Deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche Rechtsstaat steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

6. Das Bundesverwaltungsgericht hat meine Klage gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln mit seinem Urteil BVerwG 5 A 1.05 vom 20. Oktober 2005 auf Grund des fehlenden bei mir Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO endgültig abgewiesen. Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde aus Gründen der fehlenden in meiner Klage Erfolgsaussichten abgelehnt.

 

7. Ich kann nun gegen die rassendiskriminierende Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln gar nichts sagen! Durch diese Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven von den Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutschen stehen unter dem besonderen Schutz der Deutschen Justiz!

 

8. Der §67 Abs. 1 VwGO, der Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten, von allen deutschen Richtern weiter unverschämt missbraucht! Die Einbürgerungsbehörde Köln, das Verwaltungsgericht Köln decken ihre rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Untätigkeit unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu!

 

9. Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

-Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

-Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

-Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

-Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

-Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

-Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

-Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

10. Die Ausländer haben die Angst, gegen den deutschen Rechtsstaat etwas zu sagen! Der deutsche Rechtsstaat hält die Ausländer in Angst, damit sie immer schwiegen! Der Deutsche Rechtsstaat hat gegen mich wegen diesem meinem Begehren sogar das Aufenthaltswiderrufverfahren eingeleitet! Als Schriftsteller darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin Schriftsteller Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des Deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen deutschen Faschismus!

11. Würden Sie bitte mich gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln, der Bezirksregierung Köln, des Verwaltungsgerichts Köln beschützen.

 

12. Die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln, das Verwaltungsgericht Köln demütigen mich hart mit ihren unmenschlichen Handlungen! Sie halten mich für ein würdeloses Lebewesen.

 

13. Am 01. April 2002 habe ich vor der Bezirksregierung Köln meinen ersten Einbürgerungsantrag gestellt.

 

14. Seit 01. April 2002 habe ich zehn Einbürgerungsanträgen gestellt, habe ich zwölf Einbürgerungsklagen, vier Verfassungsbeschwerde, zwei Beschwerden vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte eingereicht.

 

15. Am 03. Januar 2005 habe ich nach §10 Abs. 3 StAG Ansprucheinbürgerung vor der Einbürgerungsbehörde Köln meinen nächsten Einbürgerungsantrag gestellt, über dessen ist noch nicht entschieden worden.

 

16. Am 04. April 2005 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln meine Klage gegen die Einbürgerungsbehörde Köln und gegen die Bezirksregierung Köln wegen der Einbürgerung nach §10 Abs. 3 StAG eingelegt. Bis heute hat das Gericht mir noch keine irgendwelche Stellungnahme der Beklagten übersendet, führt keine Verhandlung.

 

17. Am 09. Mai 2005 habe ich nach §10 Abs. 1 StAG Ansprucheinbürgerung vor der Einbürgerungsbehörde Köln meinen nächsten Einbürgerungsantrag gestellt, über dessen ist noch nicht entschieden worden.

 

18. Ich lebe in Deutschland seit 27.04.1997. Die Behörden haben mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit nicht gegeben. Alle meine nachfolgende Briefe, Bitte, Schreibens, Erinnerungen ignoriert die Einbürgerungsbehörde völlig.

 

19. Das Verwaltungsgericht Köln unternimmt hier gar nichts, gibt mehr kein Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Köln deckt entweder die verfassungswidrige Handlunge der Einbürgerungsbehörde Köln zu oder ist gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln völlig kraftlos, hat die Angst etwas dagegen zu sagen.

 

20. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster deckt diese ungesetzliche ausländerfeindliche rassendiskriminierende verbrechende Handlungen zu.

 

21. Dieser gesetzlich unbestimmter „Verfahrensdauer von mehreren Monaten“ ist ein rassendiskriminierender Zynismus des deutschen Rechtsstaates, ist verfassungswidrig. Meinen Einbürgerungsantrag habe ich noch im April 2002 gestellt. Ich bin der Erste „in der Reihe“. Seit 2002 haben die Einbürgerungsbehörden meinen Einbürgerungsantrag tausend Mal überprüft, erforscht. Nun wollen sie meinen Einbürgerungsantrag noch drei Jahren lang prüfen.

 

22. Die Prüfung eines Einbürgerungsantrages benötigt überhaupt nicht zu viel Zeit, höchstens 1 Monat. Wie viel Zeit brauchen die Einbürgerungsbehörden für die Überprüfung eines Einbürgerungsantrages? Gibt es hier gesetzliche Fristen? Die Einbürgerungsbehörde Köln missbraucht die Fristlosigkeit für die Einbürgerung. Solche absichtliche Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meiner Einbürgerungsangelegenheit ist verfassungswidrig.

 

23. Die Einbürgerungsbehörde Köln will mir auf jeden Fall die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geben, allerdings sie haben keine Gründe, damit meinen Einbürgerungsantrag ablehnen, da mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist. Deshalb zögern sie, warten sie ab, jagen sie mit großer Hoffnung auf ein irgendwelches Ereignis, auf Grund dessen sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erteilen könnten.

 

24. Mein Einbürgerungsverfahren dauert bereits seit 1. April 2002! Das Einbürgerungsverfahren dauert in Deutschland ab einem Jahr bis zu fünf Jahren! Es ist zu viel Zeit, zu lang! Bei der Prüfung meines Einbürgerungsantrages gibt es keine so zu komplizierten Sachen, so dass die Einbürgerungsbehörde Köln für die Prüfung meines Antrages so viel Zeit bräuchte. Die Prüfung meines Einbürgerungsantrages wird so gründlich, ausführlich geprüft, als ob die Einbürgerungsbehörde Köln mich mindestens in den deutschen Geheimdiensten aufnehmen will! Solche zu ausführliche, zu gründliche jahrelange Prüfung meines Einbürgerungsantrages ist bloß ein Beweis, dass der deutsche Rechtsstaat in den arischen Staatsverband bloß die Besten von Besten, die Stärksten von Stärksten Ausländer aufnimmt! Diese geltende Einbürgerung ist in Wirklichkeit keine Einbürgerung, sondern  eine Einarierisierung!

 

25. Mein ganzer deutscher Lebenslauf verlief bloß in der Stadt Köln! ALDI am Wiener Platz, Uni-Köln und meine Wohnung und keine andere Orte, Ereignisse!

 

26. Meinen Einbürgerungsantrag habe ich mit 70 amtlich beglaubigten Seiten eingereicht. Während der Prüfung meines Einbürgerungsantrages braucht die Einbürgerungsbehörde noch die Briefen vom Zentralregister, von der Polizei, vom Sozialamt, vom Arbeitsamt, vom Bundesverfassungsschutz und eventuell noch ein Paar irgendwelchen Briefen anzufordern und das war’s. Maximal bräuchte die Einbürgerungsbehörde Köln drei Monat, um alle diese Briefe zu sammeln und ihre Entscheidung zu treffen.

 

27. Bezirksregierung Köln hat mich noch im Jahr 2002 versichert, die Prüfung dauere bis 2-3 Jahren. Jedoch als ich gegen die Bezirksregierung Köln meine Klage einreichte, hat die Bezirksregierung Köln die Prüfung meines Einbürgerungsantrages ganz schnell in eine Woche abgeschlossen und hat mir ihren Ablehnungsbescheid erteilt.

 

28. Bezüge der Einbürgerungsbehörde Köln, es gebe kaum Angestellte, kaum Arbeitskräfte, sind kein Rechtsfertigungsgrund. Dann muss die Einbürgerungsbehörde Köln noch mehr Leute einstellen, oder besser weniger Bürokratie und Diskriminierungen zulassen und das Einbürgerungsverfahren zu vereinfachen, damit weniger Einbürgerungsanträge auf ihren Regalen sammeln. Es ist bereits ein Stau von den Einbürgerungsanträgen geworden!

 

29. Wofür macht der großzugige deutsche Rechtsstaat, die Einbürgerungsbehörde Köln diesen ganzen Jahrelangeneinbürgerungsmist! Der Staat, die Einbürgerungsbehörde Köln hält absichtlich meinen Einbürgerungsantrag so lange wie es möglich, damit diese angebliche „Prüfungszeit“ auch wie eine Probezeit für mich, für einen Ausländer wäre, damit wie möglich weniger Ausländer in den arischen deutschen Staatsverband aufnehmen. Es ist alles eine absichtliche staatlich organisierte Verhinderung der Rechte der Einbürgerungsbewerber auf ein faires objektives angemessenes Staatsangehörigkeitsverfahren.

 

30. Somit bekommt ein Einbürgerungsbewerber in Wirklichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht nach 8+3=11 Jahren der Prüfungszeit. Somit verletzt der deutsche Rechtsstaat, die Einbürgerungsbehörde Köln durch die fehlenden genauen gesetzlichen Einbürgerungsfristbestimmungen für die Prüfung eines Einbürgerungsantrages, durch die Willkür der Einbürgerungsbehörden die Rechte der Einbürgerungsbewerber auf eine angemessene demokratische Ordnung nach den Art. 19, 20, 33 des Grundgesetzes.

 

31. Ein führendes Internetforum im Ausländerrecht http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#30 gibt solcher Auslegung:

 

32. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages?

Zu dieser Frage gibt es keine konkrete Antwort. Nachdem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde, muss die Einbürgerungsbehörde (EBH) Anfragen bei verschiedenen Behörden halten. Es geht z.B. darum zu klären, ob Strafverfahren anhängig sind oder waren, ob Sozialhilfe bezogen wird etc. Bis alle Anfragen beantwortet sind, kann unter Umständen ein Zeitraum bis zu 6 Monaten vergehen. Sofern dann festgestellt wird, dass der Antragsteller sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen lassen (toll) muss, wird in der Regel eine Einbürgerungszusicherung erteilt. Die Einbürgerung wird für den Fall zugesichert, dass der Antragsteller die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist. Damit geht man dann zu seiner Botschaft und beantragt die Entlassung bzw. erklärt seinen Verzicht. Das Verfahren bis zur Entlassung dauert - je nach Staat und abhängig von den persönlichen Umständen (z.B. Regelung Wehrdienst) - unterschiedlich lang. Zeiten bis zu 2 Jahren sind hier keine Seltenheit! Wenn dann die Entlassung vorliegt, sind die Antworten auf die Anfragen der EBH älter als sechs Monate. Die Unterlagen dürfen aber im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht älter als sechs Monate sein. Ergo: die Anfragen werden erneut gestartet...

 

33. In Amerika wird die Staatsangehörigkeit nach einer Woche gegeben! In England nach einem Monat! In Frankreich, Italien, Spanien, Irland…. alle EU-Länder höchstens drei Monate!

 

34. Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages in ganzem Deutschland mehr als drei Monat nicht überschreiten würde!

 

35. Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau K……., die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S…….., die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B………, die Beamtin des Bürgeramtes Köln-Mülheim, die am 28.04.2003 meinen Einbürgerungsantrag aufgenommen hat, zwingen mich alle in eine Stimme meine Hoden abschneiden lassen, zwingen mich sterilisieren lassen als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

36. Die Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln erpressen von mir siebzehntausend EUR für die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

37. Die Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln verleumden gegen mich, als ob ich der Verbrecher sei, als ob gegen mich ein Strafverfahren liefe.

 

38. Das Verwaltungsgericht Köln macht seine richterlichen Augen auf diese ganze Ungesetzlichkeit zu. Das Verwaltungsgericht Köln unterstützt durch seine Untätigkeit diesen ganzen staatlichen Verbrechen von den Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln.

 

39. Mein Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln nach §21 VwVfG, §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO wird zurzeit vor der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

 

40. Mein Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit des Verwaltungsgerichts Köln nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG wird zurzeit vor der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

 

41. Mein Strafantrag gegen die Richterin des Verwaltungsgerichts Köln N…….. nach §§ 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG wird zurzeit vor der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

 

42. Auf meinen gestellten Strafantrag gegen die amtliche schriftliche Mitteilung der Juristin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln vom 09.09.2005, AZ: 3012-0727/2005 v. B ……, er sei Verbrecher, der Staat dürfe ihm aus diesem Grund die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geben, wurde von der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Beamtin ……… eine Strafermittlung, AZ: 83 Js 431/05 wegen Übler Nachrede, Amtsmissbrauch eingeleitet.

 

43. Gegen die Beklagten: die Einbürgerungsbehörde Köln des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, der Staatsangehörigkeitsdezernat der Bezirksregierung Köln, das Verwaltungsgericht Köln habe ich vor dem Landgericht Köln meine Amtshaftungsklage, AZ: 5 O 395/05 nach §46 BRRG, §§ 823 Abs. 1, 830, 831, 832, 839, 840, 841 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetzes, §253 ff. ZPO auf die öffentliche Entschuldigung vor mir und auf die Erstattung des verursachten mir Schadenersatzes und Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000,00 (fünftausend) EUR für die verleumderischen gegen mich Handlungen der Beamten der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln und der Beamten des Staatsangehörigkeitsdezernates der Bezirksregierung Köln, für die absichtliche systematische dreijahrelange rassistischbedingte Hetzerei des Verwaltungsgerichts Köln gegen mich eingelegt.

 

44. Das Verwaltungsgericht Köln ist nicht mehr in der Lage mit mir, mit meiner Einbürgerungsklage objektiv zu verhandeln, da sie bereits gegen mich eine feste ausländerfeindliche Überzeugung haben, dieser Einbürgerungskläger sei Verbrecher, wir geben ihm die deutsche Staatsangehörigkeit niemals.

 

45. Das Verwaltungsgericht Köln und die kölnischen Einbürgerungsbehörden geben mir die deutsche Staatsangehörigkeit niemals! Bereits seit mehr als drei Jahren führe ich diesen meinen Einbürgerungsstreit ununterbrochen. Meine Einbürgerungsklagen werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einlegen. Ich habe bereits insgesamt herum meiner Einbürgerung mehr als 50 von verschiedenen Klagen, Beschwerden, Anträgen, Anordnungen eingereicht. Insgesamt habe ich mehr als 20 Tausend Blätter getippt.

 

46. Das Verwaltungsgericht Köln und die kölnischen Einbürgerungsbehörden haben dem Staat in diesen 3,8 Jahren dieses Rechtsstreites bereits mehr als 50 Tausend EUR Schaden zugefügt. Hunderten Tausend von Deutschen erleben schon diese ganze Übelkeit mit. Tausende Beamten, Richter, Juristen, Politiker beschäftigen sich mit diesem meinem Rechtstreit. Und der Schaden und die Zahl von Deutschen steigen unaufhaltsam weiter hoch. Diese ganze Übelkeit wird noch mehr Deutschen miterleben.

 

47. Ich habe bereits darüber mein Buch „Deutschen geboren aus!“ geschrieben. Ich bin bereits mit meiner wissenschaftlichen Doktorarbeit: „§8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Fremdkörper in dem Deutschen Recht“ fertig. Ich warte nun bloß auf das erste Staatsexamen, damit sie offiziell verteidigen.

 

48. Das Verwaltungsgericht Köln macht meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des Deutschen Grundgesetzes Rechtsweg zu. Das Verwaltungsgericht Köln macht mein mir garantiertes nach Art. 6, 13 EMRK Recht auf ein zügiges und faires Verfahren zu. Ich will nach Art. 103 Abs. 1 GG von einem deutschen Richter gehört zu werden.

 

49. Ich will die mündliche richterliche Verhandlung!

50. Das Verwaltungsgericht Köln muss ab sofort mit der mündlichen Verhandlung über meinen zweien Klagen beginnen. Die Einbürgerungsbehörde Köln und die Bezirksregierung Köln geben mir freiwillig die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Die Beklagten machen mit meinen Einbürgerungsanträgen gar nichts. Die Beklagten missbrauchen ihre Dienstbefugnisse.

 

51. Das Verwaltungsgericht Köln unternimmt hier gar nichts. Das Verwaltungsgericht Köln teilt mir ständig mit, es sei alles in Ordnung, es laufe alles gesetzmäßig…. Das Verwaltungsgericht Köln bedeckt ständig diese unmenschlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln. Die Einbürgerungsbehörde Köln und die Bezirksregierung Köln fühlen sich unter dieser Unterstützung des Verwaltungsgerichts Köln völlig sicher, vollkommen straflos!

 

52. Das Verwaltungsgericht Köln hat zusammen mit der Juristin …….. gegen mich das „Ermittlungsverfahren“, diese Jagd organisiert, damit mich strafrechtlich verurteilen, damit mich ins Gefängnis einsperren und danach aus Deutschland ausweisen lassen, anstatt mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen!

 

53. Es läuft gegen mich kein irgendwelches Ermittlungsverfahren! Diese verbrecherliche Absicht des Verwaltungsgerichts Köln stellt sich nun in dieser schriftlichen Mitteilung der Juristin …….. als reiner Beweis heraus! Das Verwaltungsgericht Köln organisiert und koordiniert zwischen den beiden Beklagten diese K……..verfolgung, diese Ausländerhetzerei gegen mich, diese Gesetzlosigkeit!

 

54. Das Verwaltungsgericht Köln führt gegen mich wider dem Art. 101 Abs. 1 GG ein Ausnahmegericht! Das Verwaltungsgericht Köln bedeckt dieses totale Unrecht der Juristin ……….., der Einbürgerungsbehörde Köln! Die Berichterstatterin Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ……… missbraucht den Art. 97 Abs. 1 GG. Die Berichterstatterin Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ………… verhetzt durch ihre Urteile, durch ihre richterliche „Unabhängigkeit“ ihre Arbeitskollegen, das ganze Verwaltungsgericht Köln, das ganze deutsche Volk gegen mich!

 

55. Auf alle meine Versuche die Adresse, den Aktenzeichen der „Strafermittlungsbehörde“ von der Juristin ………..., von ihrem Vorsitzenden zu bekommen, geben sie mir überhaupt keine Antwort, fluchten sie von mir fort, machen sie ihr Dienstzimmer einfach zu, drohen sie mir mit der Polizei! Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir überhaupt keine irgendwelche Information über dieses „laufende gegen mich Strafverfahren“. Sie sprechen mit mir überhaupt nicht. Sie verweisen mich aus dem Dienstzimmer.

 

56. Ist es hier bereits die offenbare Rede über einer Bestechlichkeit der Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ………. von dem Oberbürgermeister der Stadt Köln, von der Juristin Frau ……….? Das ist eine verbrecherliche nach §339 StGB Beugung des Rechts von der Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ………. zugunsten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, zugunsten der Juristin ……….!

 

57. Die Handlung der Richterin des Verwaltungsgericht Köln ……… ist die berühmte deutsche National-Sozialistische Justiz, ist die berühmte deutsche Volksverhetzung, ist die berühmte deutsche Minderheitsverfolgung, Judenverfolgung, Zigeunerverfolgung! Die Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ……….. gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund, ich sei „Verbrecher“, gegen mich werde ein „Strafverfahren“ ermittelt, nicht, allerdings welches „Strafverfahren“ gegen mich läuft, nennt sie mir nicht! Dann das bedeutet, es läuft gegen mich kein „Strafverfahren“! Dann das bedeutet, dass es eine wilde Volksverhetzung, Minderheitsunterdrückung von der Richterin ………...!

 

58. Nach Art. 19 Abs. 4, 20, 103 Abs. 1, Abs. 2 GG, §1 StGB, §1 StPO habe ich das Recht, zu wissen, welches „Strafverfahren“ gegen mich ermittelt wird! Der deutsche RECHTSSTAAT ermittelt gegen mich ein „Strafverfahren“ und ich darf nicht zu wissen, welches Strafverfahren gegen mich läuft! Das ist eine noch schlimmere als die berühmte National-Sozialistische Justiz Handlung der Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ………., des modernen deutschen Rechtsstaates, der Juristin ………, der Einbürgerungsbehörde Köln, der Bezirksregierung Köln! In mehr als 8 Lebensjahren in Deutschland hatte ich kein Verbrechen gemacht! Mein kristallreiner Lebenslauf ist einwandfrei!

 

59. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Köln unternimmt hier gar nichts, zwingt mich meine Einbürgerungsklage zurückzunehmen! Der Präsident des Verwaltungsgerichts Köln droht mir, mich ins Gefängnis zu schicken, anstatt auf ihre Richterin ………… zu beeinflussen.

 

60. Oberverwaltungsgericht NRW Münster bestätigt blind alle Entscheidungen der Richterin des Verwaltungsgerichts Köln ………, da es sie bestätigen muss, da sie alle zusammen in der Verschwörung gegen mich sind.

 

61. Ich habe keine Heimat. Ich bin staatenlos. Ich bin Flüchtling. Ich bin in Deutschland ganz ganz allein ohne die Familie, ohne die Verwandten, ohne die Kinder, ohne die Arbeit, ohne den Beruf, ohne das Geld, ohne die Habseligkeiten, ohne die deutsche Mentalität, ohne die Gesundheit, ohne gar nichts! Ich bin die niedrigste auf dem Planeten Erde mongoloide Rasse! In meinem Adam fließt das minderwertigste mongoloide Blut von allen menschlichen Bluten auf der Erde!

 

62. Die Beklagten drohen mir, mich ins Gefängnis zu schicken, falls ich meine Einbürgerungsklage zurück nicht nehme! Die Beklagten üben gegen mich den berühmten deutschen Faschismus!  Die K………. sind die Todesfeinde des deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Die Beklagten wollen mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K………. total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K……… bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

63. Die Beklagten unterdrücken mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisieren diese ihre angeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K………. in Deutschland! Wir sind die K………. in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K……..! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die deutsche Superherrenrasse! Und die Beklagten zwingen mich dazu auch meine Hoden, mein k………. Genom sterilisieren lassen.

 

64. Die K………. haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigste, die adligsten die hochwertigsten Beklagten wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K………. sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k……… Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K………tum ist genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

65. Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln missbrauchen den Art. 97 Abs. 1 GG! Sie üben durch Ihre Urteile ihre volksverhetzende Handlung gegen die 853 K………. in Deutschland. Durch ihre Urteile sagen sie, die 853 K………. seien eine minderwertige unnützliche für den deutschen Rechtsstaat Rasse, deshalb dürfen die deutsche Richter für die K………. nicht tätig zu sein. Die 853 K………. dürfen eine mündliche richterliche Verhandlung nicht haben! Die 853 K………. in Deutschland dürfen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen. Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln verhetzen durch ihre Urteile das ganze deutsche Volk gegen die 853 K………. in Deutschland!

 

66. Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln missbrauchen den Art. 97 Abs. 1 GG! Sie wissen es ganz genau, dass ich total arm bin, dass ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, dass ich wegen dem Anwaltszwang gegen ihre Entscheidungen überhaupt keine Berufung einlegen darf, dass ich ohne einen Anwalt ihre Entscheidungen nicht anfechten darf! Deshalb fühlt sie sich von dem Anwaltszwang völlig gesichert!

 

67. Nach Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch den Anspruch auf die Staatsangehörigkeit!

 

68. Würden Sie bitte auch durch Ihre Entscheidung die §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

69. Würden Sie bitte den Beschwerdegegnern verurteilen, mir gemäß Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit zu verliehen, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu geben, gemäß §1 des Passgesetzes und gemäß §1 des Personalausweisgesetzes mir den Personal- und Reiseausweis auszustellen, mir eine entsprechende Einbürgerungsurkunde auszustellen.

 

70. Diesen ganzen Einbürgerungsstreit führe ich seit 1. April 2002 ununterbrochen. Tausende Beamten, Richter, Politiker, Parteien, Bundestagabgeordneten, Landtagabgeordneten beschäftigen sich mit diesem Rechtsstreit. Für diesen Rechtsstreit hat der Staat bereits von mehr als 50.000,- EUR aufgewandt. Der Staat hat auf mich von mehr als 8.000,- EUR von verschiedenen amtlichen und gerichtlichen Einbürgerungsgebühren festgesetzt, die ich nicht imstande bin, wegen meiner Armut auszuzahlen. Für die Einbürgerungsgebühren aus dem Jahr 2002 ist bereits die Verjährung eingetreten. Meine Einbürgerungsanträge werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen.

 

71. Falls mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen wird, werde ich in der Schweiz das politische Asyl gegen das rassistische Deutschland, gegen das rassistische deutsche Volk, gegen die totale Ausländerhetzerei in dem deutschen Rechtsstaat erbitten…. Aus der Schweiz werde ich nach §14 StAG meine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband weiter bis zum Jahr 2062 ununterbrochen bestreiten.

72. Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

73. Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

 

Zweiter Teil: gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang

74. gegen den widerlichen menschenwürdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung und nach §78 bis 89 ZPO, 114 ZPO, nach §11 Abs. 2 ArbGG und in dem ganzen deutschen Recht, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

75. Meine Verfassungsbeschwerde gegen den Anwaltszwang begründe ich wie folgt: das Bundesverwaltungsgericht hat meine Klage gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln mit seinem Urteil BVerwG 5 A 1.05 vom 20. Oktober 2005 auf Grund des fehlenden bei mir Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO endgültig abgewiesen. Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde aus Gründen der fehlenden in meiner Klage Erfolgsaussichten abgelehnt.

 

…… und weiter noch 29 Seiten……

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf