110 Mein rechtlicher Status als Heimatlose Staatenlose

 

 

 

Am 07. April 2008 wurde mir von der Ausländerbehörde Köln-Mülheim ein Reiseausweis für Heimatlose Staatenlose, ZOC4PYNT3 (Übereinkommen vom 28. September 1954) ausgehändigt

   

Rechtlicher Status eines Heimatlosen Staatenlosen ergeben sich aus:

 

-      Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

-      Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 473)

-      Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-      Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-      Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

-      Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) vom 25.4.1951 (BGBl. I S. 269), 30.Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)

-      Fremdrentengesetz (FRG), Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)

-      Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

-      Art. 16 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-      Art. 116 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_40

 

http://www.unhcr.de/grundlagen/staatenlosigkeit.html

 

http://www.unhcr.at/fileadmin/unhcr_data/pdfs/rechtsinformationen/3_Staatenlosigkeit/staatenlosigkeit_NEU.pdf

 

http://www.unis.unvienna.org/unis/de/tenstories/07/theexcluded.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/BJNR294510004.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/BJNR011010977.html

 

http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/staatenlosigkeit.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/hauslg/BJNR002690951.html

 

http://www.lookingforfreedom.com/en/links/pdf_d/staatenlose.pdf

 

http://webs.schule.at/website/Citizenship/staatenlos_de.htm

 

http://www.geocities.com/apatrid20001/Deutsch/Abkommen_mit_Rum_/Gerichtsurteile/gerichtsurteile.html

 

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200700020713+LB

 

http://www.mpil.de/publ/en/rspr93/r93_9.cfm

 

http://freenet-homepage.de/CEDO/deutsch4.html

 

http://www.lookingforfreedom.com/en/links/pdf_d/staatenlose.pdf

 

http://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/artikeldetails/article//staatenlos-39-jahre-ohne-deutschen-ausweis.html

 

Heimatlose Ausländer

 

www.bmi.bund.de - Statistiken/Heimatlose

 

http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html

   

Übersicht der Zahl der heimatlosen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland

     

1.      Mein dieser neuer schon offizieller amtlicher Status Heimatlos Staatenlos ist eine höchstwichtigste amtliche Angabe in allen Lebensbereichen im Deutschland und in ganzem Europa und bringt mit sich ganz neue Rechtsbeziehungen des deutschen Staates gegenüber meiner heimatlosen staatenlosen Person, neue beiderseitige gesetzliche Verpflichtungen und mehrere neue daraus ausgehende gesellschaftliche und finanzielle „Vorteile“ und Nachteile:

a.      Einbürgerungsbehörde werden gesetzlich stark verpflichtet, die Heimatlosen Staatenlosen zur Vermeidung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach entsprechenden EU-Richtlinien

-        Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

-        Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 473)

-        Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-        Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-        Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

-        Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) vom 25.4.1951 (BGBl. I S. 269), 30.Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)

-        Fremdrentengesetz (FRG), Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)

-        Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

-        Art. 16 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 116 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        §8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

und unter dem §8 Abs. 2 StAG „besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Heimatlosigkeit Staatenlosigkeit eine besondere Härte darstellt, weil Heimatlose Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Einbürgerungsbehörden dürfen die Einbürgerungsanträge von Heimatlosen Staatenlosen nicht ablehnen. Der Staat wird in allen Fällen gezwungen, die heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsbewerber bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Heimatlosigkeit Staatenlosigkeit

b.      Heimatlose Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem Ausland, zu keinem ausländischen Staat angeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht besitzen

c.       Jeder Heimatlose Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa nur wie ein Tourist hin und her nur spazieren gehen reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen…. und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen

d.      Heimatlose Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Heimatlose Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Heimatlose Staatenlose wie Geistesbehinderte, wie Intelligenzverminderte, wie Psychischkranke, wie Schuldunfähige wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent

e.      Heimatlose Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Heimatlose Staatenlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat. Sie haben nicht die Rechte und die Pflichten, die an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Heimatlosen Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser und sicherer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen

f.        Heimatlose Staatenlose werden in deutschen Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrechten als Zeuge nicht zugelassen. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht verpflichtet. Jede Aussage eines Heimatlosen Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich zum Staat Bundesrepublik Deutschland, zum Grundgesetz, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht bekennen, weil sie überhaupt die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit nicht anerkennen

g.      Mehrere strafrechtlichen Prinzipien werden an den Heimatlosen Staatenlosen in ihrer „strafbaren“ Handlungen nicht angewendet, werden sie wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuernhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften…. nicht angeklagt, werden sie strafrechtlich nicht verurteilt. Heimatlose Staatenlose gehören zum deutschen Staatsverband nicht. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Heimatlose Staatenlose in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem Strafgericht stellen

h.      Jeder Heimatlose Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO das Aussageverweigerungsrecht §136 StPO und diese gesetzentsprechende Weigerung darf die Einbürgerungsbehörde in seinem Einbürgerungsverfahren gegen ihn nicht anwenden! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a StAG, sind ein höheres Rechtsgut! §12a StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen staatenlosen heimatlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund!

i.        Bei den Gerichten stehen den Heimatlosen Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“

j.        Im Deutschland haben die Heimatlosen Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates nachweisen. Heimatlose Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen

k.      Die Beschwerdeschriften von Heimatlosen Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist

l.        Für die Heimatlosen Staatenlosen sind die Abschiebungsvorschriften nicht anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Heimatlosen Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Heimatlosen Staatenlosen aufzunehmen

m.    Die Asylersuchen jedes Heimatlosen Staatenlosen werden in allen Staaten der Welt sofort abgelehnt

n.      Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Heimatlosen Staatenlosen amtlich verweigert oder wenigstens wesentlich erschwert, weil jeder Heimatlose Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehender Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Heimatlose Staatenlose sind wie wilde Esel, wie heilige Kuh in Indien, die durch das ganze Europa schleppen und niemand darf ihnen etwas „schlechtes“ machen

o.      Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Heimatlosen Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können

p.      Für alle europäischen Kraftbehörden wie Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden der EU-Staaten, Kriminalämter der EU-Staaten, Geheimdiensten der EU-Staaten, Gerichte der EU-Staaten gelten solche heimatlosen staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Personkreis

q.      Heimatlose Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst

r.       Heimatlose Staatenlose werden in Deutschland von allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Heimatlosen Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bewerten. Sie werden zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht verpflichtet

s.       Bei der ARGE Arbeitsämter Sozialämter Ämter, verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Geldleistungen und wesentliche Ermäßigungen, Berücksichtigungen für die Heimatlosen Staatenlosen, weil Heimatlose Staatenlose total schlechte Arbeitschance, Lebenschance, gesellschaftliche Stellung haben

t.        Bei den Krankenkassen existieren für die Heimatlosen Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen

u.      Bei medizinischer Behandlung stehen den Heimatlosen Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanzielle Begünstigungen zu

v.      Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Heimatlose Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m. Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern

w.     Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Heimatlosigkeit Staatenlosigkeit dieses Arbeitbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein heimatloser staatenloser Arbeitsuchender seine Heimatlosigkeit Staatenlosigkeit absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer gesetzlicher Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen

x.      Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen die Heimatlosen Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen nicht einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen

y.      Auch mehrere privaten Firmen meiden ausdrücklich aus diesen Sicherheitsgründen die Heimatlosen Staatenlosen einzustellen

z.       Die Staatsangehörigkeit des geborenen Kindes wird in meisten Fällen von der Staatsangehörigkeit der Eltern abgeleitet. Für Heimatlosen Staatenlosen ist es zur zeit in Deutschland nicht der Fall

aa.  Bei den Standesämtern haben Heimatlose Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie bei Deutschen und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung

bb.  Heimatlose Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden

cc.   Beim Sterbefall eines Heimatlosen Staatenlosen darf die Behörde seine herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll ohne vorheriges Einholen einer entsprechenden amtlichen Verfügung verbrennen vernichten zu lassen

 

2.      Deshalb ich begehre mir die deutsche Staatsangehörigkeit, damit mir eine volle gesetzliche Verantwortung vor dem deutschen Staat übernehmen, damit die Bundestagabgeordneten wahlen zu dürfen, damit mir politische Teilhaberechte nach Art. 33 Grundgesetz erhalten. Dieser rechtliche Status Heimatlos Staatenlos und mein Staatenlosenreiseausweis ZOC4PYNT3 helfen mir wesentlich die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.

 

3.      Einen neuen Heimatlosen Staatenlosen in „demokratischem“ Deutschland zu bekommen, ist es eine politische Schande für diese moderne weltweit „höchstangesehene demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland, für das ganze deutsche Volk. Deshalb Ausländer-, und Einbürgerungsbehörden tun alles, damit keinem Ausländer den Status Heimatlose Staatenlose anerkennen, damit die statistische Zahl 6.000 Heimatlosen Staatenlosen in Deutschland nicht verschlechtern, nicht erhöhen, damit dadurch dem „politischen Ansehen“ des Deutschlands nicht „beschädigen“, damit keinem Heimatlosen Staatenlosen kein Privileg für die Umrechnung seiner fremden Arbeitszeit nach Fremdrentengesetz (FRG) auf die deutsche Rente gewähren, damit dieser Heimatlose Staatenlose auf keinen Fall die erforderlichen 60 Monatesozialversicherungspflichtigen Beiträge in die deutsche Rentenkasse für seine gesicherte Altersvorsorge für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bekäme (deutsche Staatsangehörigkeit durch die Rente), damit diesen Heimatlosen Staatenlosen auf keinen Fall einbürgern, damit ihn doch irgendwann und irgendwie aus Deutschland abschieben.

 

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Heimatlos Staatenlos

Staatenlosenreiseausweis:   ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

 

 

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