83 Psychiatrische Stellungnahme2

Bildquelle:  http://shamash.org/holocaust/photos/images/MedExp01.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/KZ-Arzt

http://www.deathcamps.info/testimonies/Doctors.htm

48.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

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Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                                                            10.07.2006

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

Beschwerdeführer:              der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Deutschland

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 9 Fachsemester

www.akkaly.be

Beschwerdegegner:            Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670      Köln

Aktenzeichen:                      16 Wx 90/06

1 T 129/06             LG Köln

Beschwerdegegner:            Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1274/06

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1296/06

Kopie:                    „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Gesundheitsamt für die Stadt Köln

Neumarkt 15 – 21

50667 Köln

Kopie:                    Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799      München

www.KVPM.de

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:    Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

Stellungnahme

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

 

1.      am 28.06.2006 habe ich vom Oberverwaltungsgericht Münster eine Abschrift einer privaten „psychiatrischen Stellungnahme“, einer persönlichen literarischen Ansicht eines deutschen Bürgers Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 über die erfassten Briefe über meiner Person erhalten.

 

2.      Diese kritische literarische „Zusammenfassung seiner psychiatrischen Stellungnahme“ ist kein nach Zivilprozessrecht oder nach Verwaltungsprozessrecht oder nach Europäischem oder nach Weltweitem Prozessrecht juristisches Rechtsverfahren. Das Zivilprozessrecht und das Verwaltungsprozessrecht sehen solche „Stellungnahmen“ überhaupt nicht vor. Welche rechtlich-prozessuale Funktion diese merkwürdige literarische kritische „Stellungnahme“, einer persönlichen Ansicht eines deutschen Kritikers Hans-Martin Schuchardt über die erfassten Briefe über meiner Person erfüllen soll? Mit dieser privaten „Stellungnahme“, mit dieser persönlichen literarischen Ansicht des Autors über die erfassten Briefe über meiner Person bin ich selbstverständlich überhaupt nicht einverstanden.

 

3.      Diese „Stellungnahme“ ist eine schmähe literarische Kritik des Kritikers Hans-Martin Schuchardt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einer Form einer nach §186 StGB Üblen Nachrede, §187 StGB Verleumdung leidet und die mit sich die Meinungsfreiheit übersteigt. Der Kritiker Hans-Martin Schuchardt hat dazu überhaupt keine irgendwelche gesetzliche Grundlage erwähnt, wenn sein dieses geschmackloses literarisches Werk als ein juristischer prozessualer Akt genannt werden dürfte.

 

4.      Diese merkwürdige gesetzlose Abgabe einer privaten kritischen schmähen literarischen „psychiatrischen Stellungnahme“, einer persönlichen literarischen Ansicht eines deutschen Kritikers Hans-Martin Schuchardt über die erfassten Briefe über meiner Person darf das Gericht in seinem Urteil zu seiner Begründetheit nicht aufnehmen.

 

5.      Alle meine Briefe, über die der Autor in seiner dieser literarischen „Stellungnahme“ beschreibt, habe ich nicht selbst erfasst geschrieben, sondern meine Jurakommilitone. Alle diese Schreiben, die ich nur unterschrieben habe, gehören nicht mir. Es ist alles  nicht mein Gedankengut. Ich habe alle diese Schreiben nur nicht lesend unterzeichnet. Viele andere Briefe haben sogar meine zahlreichen Freundinnen, Freunde großzügig anstatt mir unterzeichnet und sie den Adressaten weiter selbst geliefert. Viele Briefe davon habe ich überhaupt nicht gesehen.

 

6.      Ich will nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich will nur das deutsche Wahlrecht und durch welches Schreiben bekomme ich es, interessierte mich nicht. Als Endergebnis will ich nur den deutschen Pass, um wählen zu dürfen.

 

7.      Der Autor hat die fremden nicht mir gehörenden Schreiben von tausenden Studenten kritisch bewertet und diese seine literarische Kritik über die Schreiben von mehreren Studenten hat er rechtsmissbräuchlich an allein meine Person, auf das Inneren meines Gehirns aufgehängt, als ob dieses ganze Schreiben mein persönliches aus meinem Gehirn produziertes Gedankengut ist.

 

8.      Der Autor erfüllt in seiner dieser literarischen Zusammenfassung nur eine Rolle des Kritikers der gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität der Universitätsstudenten. Bei uns an der juristischen Fakultät ist ein Geldwettbewerb über alle diese erfassten Schreiben eröffnet. Ganze diese unsere gemeinsame jugendliche künstlerische Kreativität haben wir auch auf unserer gemeinsamen Webseite  www.akkaly.be  gestellt.

 

9.      Der Autor ist aber nicht ehrlich, weil er nur meine Briefe seit Februar 2006 befasst und meine Briefe seit April 2002 bis Februar 2006 hat er überhaupt nicht beschrieben. Diese seine kritische literarische Ansicht unserer gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität hat er nur im Zeitabstand von Februar 2006 bis April 2006 befasst. Aus welchem Grund hat der Autor nur diese Jahrzeit umfasst, bleibt für uns sein künstlerisches geistiges Geheimnis.

 

10.      Meine Briefe aus den Jahren 2002 haben noch mehreren meine Kommilitonen geschrieben, die jetzt schon als Richter, als Staatsanwalt, als Rechtsanwalt tätig sind. Ein ist sogar am Autounfall gestorben. Dann hätte der Autor noch mehr Stoff für seine kritische Gestaltung unserer gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität gehabt.

 

11.      In seiner kritischen literarischen Zusammenfassung nimmt der Autor seine gleiche 1-zu-1 vermutliche Stellung, wie das Verwaltungsgericht Köln in seinem rechtswidrigen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006, als ob meine Person mein Willen in allen Bereichen, die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen, nicht mehr frei bestimmen könne. Herr Wolf leide an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einer psychischen Störung. Diese Erkrankung habe Einfluss auf sein Verhalten.

 

12.      Wenn es eine Erkrankung sei, muss dann die Bundesrepublik Deutschland mich jetzt heilen und als Heilmittel für die Genesung meiner Person nach dieser Stellungnahme eines ARZTES mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Dann wäre meine Person nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES voll gesund.

 

13.      Die Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet über dem Gesundheitszustand jedes Bürgers Sorge zu machen, zu kümmern. Die Bundesrepublik Deutschland muss mir jetzt nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES für die Genesung meiner erkrankten Gesundheit die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Meiner erkrankten Gesundheit könne nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES nur die Einbürgerung helfen.

 

14.      Es gebe nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES und des „Verwaltungsgerichts“ Köln kein anderes Heilmittel für Genesung meiner erkrankten Gesundheit. Nur die Bundesrepublik Deutschland kann mich jetzt nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES und des „Verwaltungsgerichts“ Köln heilen und eine dringende ärztliche Hilfe für meine erkrankte Gesundheit durch die Einbürgerung meiner Person in den deutschen Staatsverband leisten, weil diese Erkrankung Einfluss auf mein ganzes Verhalten habe, weil sie mir in anderen Lebensbereichen massiv störe, weil es ein ernsthaftes Hindernis für mein ganzes weiteres Leben ist. Mit der Einbürgerung meiner Person in den deutschen Staatsverband werde meine erkrankte Gesundheit geheilt und meine Person vor dem Zerfall gerettet.

 

15.      Die Bundesrepublik Deutschland darf mich jetzt nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES und des „Verwaltungsgerichts“ Köln in dieser meiner schwierigen Situation in Stich nicht lassen. Nichtvergabe mir der vom ARZT verschriebenen Heilmittel deutschen Staatsangehörigkeit wäre es eine verbrecherliche Gefahrenaussetzung nach §221 StGB, Unterlassene Hilfeleistung nach §323c StGB von der Bundesrepublik Deutschland, unmittelbar von der Einbürgerungsbehörde Köln.

 

16.      Geben Sie mir bitte die deutsche Staatsangehörigkeit und dieses Problem wird so einfach nach 5 Jahren dieses Rechtsstreites gelöst. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen. Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben.

 

17.      Der Autor lügt, dass die Einrichtung einer Betreuung vom Amt für öffentliche Ordnung angeregt wurde. Diese solche „Anregung“ war nur eine private persönliche Bitte der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen, Email: dagmar.dahmen@stadt-koeln.de . Niemand hat vor dem Amtsgericht Köln einen entsprechenden amtlichen dem Gesetz entsprechenden Antrag gestellt. Nur eine private „Bitte“ der Leiterin der Ausländerbehörde Köln ist keine rechtliche dafür Grundlage.

 

18.      Amt für öffentliche Ordnung und der Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung haben keine gesetzliche Befugnisse auf die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber. Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist dafür nicht Zuständig. Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist hier nicht „Anregungberechtigt“. Es fehlt ihr die gesetzliche Zuständigkeitsberechtigung, die gesetzliche Antragsberechtigung.

 

19.      Mit welchem Zweck wollte der Autor meine vor ihm persönliche Erscheinung, meine mit ihm „Zusammenkooperation“, wenn er meine Person schon ohne diese „Zusammenkooperation“ als „psychischkrank“ erklärt. Was wäre gewesen, wenn er mit mir einen Augenkontakt gehabt hätte? Er hätte dann mich sofort in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise untergebracht. Es wäre sein nächster Verbrechen nach §239 Abs. 2 StGB Versuchte Freiheitsberaubung gewesen. Diese meine Weigerung war dann eine Rettungsaktion für meine Person vor dem Messer eines Nazihenkers-Arztes, vor der Zwangssterilisation von der faschistischen NAZI-SS-Einheit.

 

20.      Der Autor hat keine eigenen ärztlichen fachlichen Gedanken vorgetragen. Er hat nur den Text des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 wiedergegeben und hat er ein Paar Sätzen aus den Fachbüchern erwähnt. Und solche seltsame gesetzlose verfassungswidrige „Stellungnahme“ will die deutsche Justiz, die Bundesrepublik Deutschland als ein genügender Beweis einer „psychischen Störung“ für einen Ausländer akzeptieren. Für die dummen widerlichen Ausländer sei es vollkommen genug!

 

21.      Diese ganze Vorführung, die der Autor für seine „Begründung“ aufnimmt, nennt man als Abwehrrecht jedes Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gegen den Staat, als Recht jedes Europäers auf ein zügiges und faires Verfahren nach Art. 6, 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

 

22.      In seiner kritischen „BEURTEILUNG“ auf Seite 8  über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten schreibt der Autor unwahrheitsweise In seinen Äußerungen zeigen sich eindeutig Symptome einer ausgeprägten paranoiden Symptomatik. Es handelt sich offensichtlich um einen systematisierten Verfolgungswahn“. Das ist eine unverschämte verbrecherliche nach §263 StGB Betrug, §278 StGB Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnissen, §279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Er hat meine Person überhaupt nicht gesehen. Er hat die Stimme meiner Person überhaupt nicht zuhören. In über 4 Jahren dieses Einbürgerungsstreites hat mich keiner Richter, überhaupt niemand ins Gesicht gesehen, niemand hat mit mir persönlich gesprochen.

 

23.      In weiteren Ausführungen auf Seite 8, 9 seiner kritischen „BEURTEILUNG“ über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten schreibt der Autor „die wahnhaften Vorstellungen beeinflussen sein Handeln nur im Bereich der gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen“. Wie soll man diese „hochwissenschaftliche“, „hochmedizinische“ Schlussfolgerung verstehen? Wie kann es so was in einem „Rechtsstaat“ funktionieren, so dass die Ausländer bei den deutschen Einbürgerungsbehörden die „wahnhaften Vorstellungen“ sofort kriegen, weil die Faschisten bei den Einbürgerungsbehörden sitzen.

 

24.      Eine psychische Störung ist es nach medizinischer Ansicht nicht anderes als eine vorübergehende Entzündung des Inneren des Gehirns. Eine psychische Störung kann nur auf einen Objekt, nur auf einen Ereignis nicht fokussiert sein. Sie beeinflusst auf alle Handlungen des Kranken, des Betroffenen. Wenn meine Person „psychischkrank“ sein sollte, dann es ist aus medizinischer Ansicht völlig unmöglich, wenn ein krankhafter Zustand über 4 Jahren nur über die Nummer 4 S. 1 Abs. 1 §8 StAG ununterbrochen andauernd verläuft. Eine psychische Störung, insbesondere die Entzündung des Gehirns kann 4 Jahre lang nur über die Nummer 4 S. 1 Abs. 1 §8 StAG ununterbrochen nicht verlaufen. Jede Entzündung des Gehirns kann auf keinen Fall über 4 Jahren ununterbrochen verlaufen. Jede Krankheit, jeder Krankheitszustand, jede Entzündung hat irgendwann sein Ende.

 

25.      Und wie kann es sein, dass das Gehirn meiner Person nur gegenüber der Nummer 4 S. 1 Abs. 1 §8 StAG entzündet, aber gegenüber der Nummer 3, der Nummer 2, der Nummer 1 ist nicht entzündet? Wie kann es in der deutschen medizinischen „Psychiatrie“ sein, dass die Hirnrezeptoren jedes Einbürgerungsbewerbers automatisch nur gegenüber der Nummer 4 entzündet sind, aber gegenüber den Nummern 1-3 sind sie nicht entzündet? Jede Empörung jedes Einbürgerungsbewerbers gegenüber der Nummer 4 betrachtet die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche medizinische „Psychiatrie“, der deutsche „Rechtsstaat“ automatisch als eine „psychische Störung“.

 

26.      Seit über vier Jahren bestreite ich nur §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG, aber mit anderen drei Einbürgerungsvoraussetzungen, die in den Nummern 1 bis 3 vorgeschrieben sind: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung - Nummer 1, keine Verurteilung wegen einer Straftat – Nummer 2, eigene Wohnung – Nummer 3 bestreite ich nicht, habe ich niemals bestritten. Ich bestreite nur die Nummer 4 – „ein Ausländer muss imstande sein, sich und seine Angehörigkeit zu ernähren“.

 

27.      Wenn nach ihrer „staatlichen“ Gerechtigkeit, nach ihrer deutschen Psychiatriemedizin die Hirnrezeptoren jedes Einbürgerungsbewerbers automatisch und zielgerichtet nur gegenüber Nummer 4 entzündet sein sollen, dann müssen sie nicht unsere ausländischen Hirnrezeptoren beschuldigen, sondern ihre arischen faschistischen Gehirne beschuldigen, müssen Sie dann diese Nummer 4 überdenken, müssen Sie diese vier verbrecherlichen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, diesen verbrecherlichen „Beamten“ Dahmen, diese verbrecherliche Einbürgerungsbehörde Köln, diesen „Facharzt“ Schuchardt überdenken.

 

28.      Ich habe, und ich hatte in 10 deutschen Lebensjahren keinerlei Problem in allen anderen Lebensbereichen. Bis der Beantragung meiner Einbürgerung hatte ich keinerlei Probleme mit den Behörden. Mein deutsches und überhaupt mein ganzes Lebenslauf sind einwandfrei. Dieses ganze „Problem“ geht nur um die Nummer 4. Ich bin nicht krank. Ich bin kerngesund.

 

29.      In seinen weiteren Ausführungen auf Seite 10, 11 seiner kritischen „BEURTEILUNG“ über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten schreibt der Autor keine eigene medizinische ärztliche fachliche Diagnose, sondern schließt er sich einfach nur zur Ausführungen des „Verwaltungsgerichts“ Köln an und die ganze diese merkwürdige literarische kritische „Stellungnahme“ ist schon fertig.

 

30.      Auf Seite 10 seiner kritischen „BEURTEILUNG“ über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten eröffnet endlich der Autor seine wahre Absicht, die wahre Ziel dieser „psychiatrischen Stellungnahme“, dieser Verfolgung meiner Person von der Bundesrepublik Deutschland, „er könnte ihn nicht daran hindern, weiter Beschwerden und Eingaben bei Gerichten oder sonstigen Institutionen zu machen“. Das ist der einzige Hauptgrund für diese deutsche staatliche faschistische nazistische Betreuungsschweinerei!!!!!!! Das ist der Hauptgrund für dieses faschistische Unrecht der Bundesrepublik Deutschland! Die Bundesrepublik Deutschland will damit nur meinen Mund durch diese Zwangsunterbringungsmaßnahmen zu schließen! Ausländer müssen MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

31.      Diese seine ganze dumme voll inkompetente kritische literarische „Zusammenfassung“ über unsere gemeinsame jugendliche künstlerische Kreativität der Universitätsstudenten ist völlig unverständlich unklar verwirrt.

 

32.      Es ist doch unklar, wo diese „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“? Wo sie „vorliegt“? Bei wem sie „vorliegt“? In diesem ganzen Einbürgerungsverfahren, in diesem ganzen Einbürgerungsstreit oder doch bei dieser Person Wolf? Was bedeutet überhaupt dieser Satz „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“? Welche Funktion überhaupt dieser Satz „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“ in dieser „Zusammenfassung“ erfüllt?

 

33.      Und wenn doch diese „partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ bei der Person Wolf „vorliege“, ist es gemäß §104 BGB juristisch und sprachlich-grammatisch völlig falsch! Bei einem Menschen kann solche „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“ nicht sein, sondern bei einem Menschen kann nur „Sein-Zustand“ sein, wird nur das Verb „sein“, nur ein Partizip, vielleicht auch ein Passivzustand und kein Nomen „Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ verwendet. Das Partizip wird klein geschrieben, wie es in dem Gesetz §104 BGB steht. Zum Beispiel: Person A. ist partiell geschäftsunfähig, ist partiell prozessunfähig.

 

34.      Diese „Zusammenfassung“ dieses psychischkranken „Arztes“ Schuchardt ist auf Vietnamesisch geschrieben. Die arme Goethe-Sprache hat keinen anderen fachlichen Ausdruck. Dieser „Arzt“ Schuchardt ist selbst geschäftsunfähig. Dieser „Arzt“ Schuchardt ist selbst prozessunfähig. Dieser „Arzt“ Schuchardt steht unter den Drogen. Er hat diesen seinen literarischen Ergüsse über die erfassten Briefe über meiner Person unter dem seinen nächsten tiefen Drogenrausch geschrieben.

 

35.      Und wenn doch diese Person Wolf „partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ sein sollte, dann in welchen Grenzen, in welchem Volumen? Solche feste ärztliche wissenschaftliche Feststellung über dem ganzen geistigen Zustand eines Menschen wäre nur eines bedeuten, solche handelnde Person wäre in allen Lebensbereichen voll geschäftsunfähig, wäre in allen Lebensbereichen voll prozessunfähig, wäre in allen Lebensbereichen voll unhandlungsfähig, wäre in allen Lebensbereichen voll krank. Aber dieser „Arzt“ Schuchardt widerspricht sich weiter selbst „nur die, die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen“.

 

36.      Diese seltsame „Zusammenfassung“ ist völlig verwirrt, ist völlig unklar. In einem Satz stellt der Autor gleichzeitig zwei Urteile fest, die betroffene Person Wolf sei „in allen Lebensbereichen partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ und gleichzeitig stellt er aber durch das Koma weiter fest, „nur die, die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen“. Dann ist diese Person Wolf doch „in allen Lebensbereichen“ oder doch nur in „die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen“  „Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“?

 

37.      Dieser Autor soll seine „fachliche gutachtliche Stellungnahme“ genauer und deutlicher definieren, entweder diese betroffene Person Wolf „in allen Lebensbereichen partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ oder „nur in seinem Einbürgerungsverfahren“ ist, wenn er doch dazu vom Gericht beauftragt ist.

 

38.      Ein Arzt der Psychiatrie darf keine Diagnose über die Funktion des Gehirns seines vermutlichen Patienten nur auf Grund der von ihm gelesenen Briefe des Freundschaftskreises seines Patienten feststellen, dabei mit diesem seinem vermutlichen Patienten überhaupt keinerlei Augenscheinkontakt, keinerlei Hörscheinkontakt zu haben! Der Arzt muss seinen Patienten berühren, mindestens zusehen, zuhören! Die Medizinmaterie funktioniert so nicht!

 

39.      Dieser ganze über 4 Jahre lange Einbürgerungsrechtsstreit ist schon ein Mist, und dieser psychischkranker „Arzt“ der Psychiatrie Schuchardt hat diesen Rechtsstreit durch seine „psychiatrische Stellungnahme“ noch mister, noch scheißter, noch widerlicher, noch unklarer gemacht.

 

40.      Die fremden inkompetenten Leser, die anderen fremden verschiedenen Institutionen werden diese betroffene Person Wolf auf Grund dieser völlig unklarer verwirrten gesetzlosen „Zusammenfassung“ schon automatisch als „psychischkrank“ behandeln.

 

41.      Diese wahnhaften Vorstellungen des Autors Schuchardt über die gemeinsame jugendliche künstlerische Kreativität der Universitätsstudenten und diese seine Verbindung dieser Kreativität mit meiner Person, mit Funktion des Inneren des Gehirns meiner Person ist genau wahnsinnig. Diese ganze seine seltsame Stellungnahme dieses fragwürdigen Autors, der sich unter dem Pseudonym „Arzt“ preisgibt, ist seine krankhafte paranoide Störung. Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt benötigt dringend selbst eine psychiatrische Betreuung. Er ist selbst psychischkrank! Sein Beruf hat ihn psychischkrank geistesgestört gemacht! Würden Sie bitte diesen literarischen Kritiker Schuchardt unverzüglich in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstallt zwangsweise unterbringen!

 

42.      Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt ist Betrüger. Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt ist überhaupt kein Arzt. Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt hat überhaupt keine Ahnung in der Medizin. So schreiben die Ärzte nicht. Sein Arztdiplom, seine Zulassung zur ärztlichen Behandlung muss der Staat überprüfen.

 

43.      Dieser „Arzt“ Schuchardt behandelt die Menschen nicht, sondern er macht die Menschen umgekehrt krank, damit am Morgen von ihnen einfach noch mehr Geld für sich kassieren! Dieser „Arzt“ Schuchardt ist der habgierige Verbrecher! Dieser „Arzt“ Schuchardt ist der heimtückische, grausame, gemeingefährliche Todesangel!

 

44.      Ich bereite jetzt gegen diesen „Arzt“ Schuchardt meine nächsten Anträge vor der Bezirksregierung Köln auf die Entziehung seiner „ärztlichen“ Berufserlaubnis und vor dem Gesundheitsamt auf den Widerruf und Erklärung als nicht stattgefunden dieser seiner erlassenen wahnsinnigen literarischen kritischen Psychiatrischen „Stellungnahme“.

 

45.      Ich bereite gegen ihn auch meine Private Klage nach §374 StPO wegen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung gegen die Person der politischen Leben, wegen des versuchten Hausfriedensbruchs und meine Zivilklage auf Schadenersatz vor.

 

46.      Jetzt ist eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation mit meinem Einbürgerungsverfahren entstanden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

47.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

48.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

49.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen. Dieser literarische Kritiker Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu der deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

50.      Dieser faschistischer NAZI-Richter Stroh benennt diese „psychiatrische Stellungnahme“ nur als eine „vorläufige Einschätzung“ und sucht er jetzt weiter intensiv fieberhaft eine andere Möglichkeit, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise dennoch für immer zu unterbringen. Er verfolgt trotzdem sein gestaporisches faschistisches Ziel beharrlich.

 

51.      Diese „vorläufige Einschätzung“ ist genau Nazi-Justiz, wann der nazistische Unrechtsstaat die Juden mit Hilfe gleicher „vorläufigen Einschätzungen“ in KZ einfach so zwangsuntergebracht. Wie kann ein „Rechtsstaat“ vorläufig fern der Psyche eines Menschen einschätzen?

 

52.      Was will dieser Deutscher, dieser Mann, dieser Kerl, dieser Penner, dieser Faschist, dieser „Richter“, dieser Prostatakrebskranker Stroh am Amtsgericht Köln von mir? Wann lässt mich dieser FASCHIST in ruhe? Schon dieser „Arzt“ Schuchardt hat in seiner dieser „Zusammenfassung“ schwarz auf weiß geschrieben, „die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung liegen nicht vor“. Das muss dieser Prostatakrebskranken „Richter“ Stroh auf seiner deutsch-richterlichen Engstirn tätowieren lassen und mich als sein Alptraum vergessen!

 

53.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

 

54.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

55.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

56.      Diese ganze Zwangsunterbringung meiner Peson in die psychiatrische Anstallt hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster organisiert. Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat nur jetzt, nach über einem halben Jahr meine Akten aus der Einbürgerungsbehörde Köln angefordert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einem halben Jahr gehofft, dass dieser Autor meine Person endlich als „Psychischkrank“ macht.

 

57.      Warum erhalte ich solche erlassene am 25. Mai 2006 ernsthafte „psychiatrische Stellungnahme“ über meiner Person nur am 28. Juni 2006 als letzter und vom „Oberverwaltungsgericht“ Münster, nicht direkt aber vom „Arzt“ oder nicht vom „Vormundschaftsgericht“ Köln? Dieser NAZI-Arzt Schuchardt muss mir eine Kopie von dieser seinen faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ offiziell zustellen lassen! Das „Vormundschaftsgericht“ Köln hat mir diese „Stellungnahme“ bis heute noch nicht zustellen lassen, hat noch gar keine seine darüber Entscheidung getroffen.

 

58.      Dieses „Vormundschaftsgericht“ Köln muss mir ihre widerliche endgültige Endentscheidung in diesem ihrem faschistischen „Betreuungsverfahren“ auf jeden Fall geben. Mit welchem Zweck betreibt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln seinen „Betreuungsverfahren“ gegen mich dennoch so beharrlich weiter? Welches Ziel verfolgt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln? Mich zu verbrennen? Mich zu vergasen? Mich zu sterilisieren?

 

59.      Gegen diesen geistesgestörten prostatakrebskranken deutschen „Richter“ am „Amtsgericht“ Köln Stroh habe ich auch meine zahlreiche Strafanträge, meine Verfassungsbeschwerde, meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit gestellt, aber trotzdem er rächt an mir weiter und weiter!

 

60.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

61.      Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt von mir die Kastration meiner Hoden im Tausch gegen den deutschen Pass. Der Autor Schuchardt behauptet, niemand wolle mich sterilisieren kastrieren. Das ist Verleumdung. Wovon dieser Autor so überzeugt ist, dass die Einbürgerungsbehörde von mir die Sterilisation meiner Hoden nicht verlangt. War er dabei? Das ist ein deutlicher Beweis der Befangenheit des Autors. Er nimmt blind und brüderlich die Seite der Einbürgerungsbehörde Köln auf, weil dort alle Deutschen seien und er sei selbst einer. Die Deutschen helfen den Deutschen im Kampf gegen die Ausländer.

 

62.      Gegen diesen Autor habe ich meine Strafanträge und meine Anträge auf die Entziehung seiner „ärztlichen Erlaubnis“ gestellt und nach diesen meinen rechtlichen Vorgängen erlässt er trotzdem seine diese geistesgestörte „psychiatrische Stellungnahme“. Es ist einfach seine blinde wahnsinnige Rache an mir. Seine Arzterlaubnis wird jetzt entzogen und er landet in dem Gefängnis. Deshalb als letzte Möglichkeit an seiner Rache an mir erfasst er diese seine schmähe literarische Kritik über alle meine Briefen. Die Besorgnis der Befangenheit kennt er überhaupt nicht, weil er nur der literarische Kritiker und kein Jurist ist.

 

63.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch. Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch. Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von der Bundesrepublik Deutschland sofort als „Geisteskrank“ erklärt. Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft.

 

64.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein potenzieller Terrorist, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Aus diesem Grund werde empfohlen, diese Person nicht einzubürgern. Jetzt begründet die Einbürgerungsbehörde Köln auch, dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei dazu auch ein Terrorrist.

 

65.      Ich protestiere gegen diesen meine Würdeverachtenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person. Welche verfassungsfeindliche Bestrebung gegen das Grundgesetz, gegen das deutsche Volk meine Person verfolge? Ich will nur wählen! Mein Einbürgerungsbegehren, mein heller Wunsch, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Meine gesetzmäßige Anfechtung der verfassungsfeindlichen Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist es mein nach Art. 19 Abs. 4 GG Abwehrrecht gegen die verfassungsfeindliche Bestrebung der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person. Ich handele nur nach Gesetzen, nur entsprechend den Gesetzen. Ich respektiere die Gesetze. Ich respektiere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!

 

66.      Das Bundesverfassungsschutzamt missachtet missbraucht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich. Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die ganze Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsschutzamt ist kein Bundesverfassungsschutzamt, sondern die faschistische Gestapo-TodesKopf-SS-Einheit! Ich verlange vom Gericht, mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese K........volkverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage, meine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

67.      Als Rechtsanwalt, als Verteidiger meiner Person habe ich das Recht, während der Ausübung meines beruflichen Dienstes die Beamten, die Richter, alle Menschen beruflich sehr scharf zu kritisieren.

 

 

68.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen.

 

69.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

70.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

71.      Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe. Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG.

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006

Brief des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 12.06.2006

Brief des Gesundheitsamts Köln 534/35 vom 31.05.2006

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Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                                     10.07.2006

Gesundheitsamt für die Stadt Köln

Neumarkt 15 – 21

50667 Köln

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1274/06

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1296/06

Kopie:                    „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799      München

www.KVPM.de

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Antrag

auf den Widerruf und Erklärung als nicht stattgefunden der erlassenen Psychiatrischen Stellungnahme des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 (Erhalten 28.06.2006), Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 über die erfassten Briefe der gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität der Universitätsstudenten über meiner Person

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1.      würden Sie bitte die erlassene Psychiatrische Stellungnahme des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 (Erhalten 28.06.2006), Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 über die erfassten Briefe der gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität der Universitätsstudenten über meiner Person widerrufen und sie als nicht stattgefunden erklären.

 

2.      Dieser „Arzt“ der Psychiatrie Schuchardt hat die Briefe, die meine Kommilitonen erfasst haben, durchgelesen und hat er auf Grund dieser fremden nicht mir gehörenden Briefe meine Person als „psychischkrank“ erklärt.

 

3.      Er hat mich überhaupt nicht gesehen. Er hat mich überhaupt nicht zugehört. Er hat mich überhaupt nicht berührt. Er hat mir überhaupt keine irgendwelche Fragen gestellt. Er hat über meinem Körper, über meinem Gesundheitszustand nicht geringste Ahnung.

 

4.      Ein Arzt der Psychiatrie darf keine Diagnose über die Funktion des Gehirns seines vermutlichen Patienten nur auf Grund der von ihm gelesenen Briefe des Freundschaftskreises seines Patienten feststellen, dabei mit diesem seinem vermutlichen Patienten überhaupt keinerlei Augenscheinkontakt, keinerlei Hörscheinkontakt zu haben! Der Arzt muss seinen Patienten berühren, mindestens zusehen, zuhören! Die Medizinmaterie funktioniert so nicht!

 

5.      Gegen Ihre Ablehnung dieses meines Antrages werde ich meine Klage einlegen.

 

6.      Gegen diesen „Arzt“ der Psychiatrie Schuchardt bereite ich gleichzeitig meine nächsten Anträge vor der Bezirksregierung Köln auf die Entziehung seiner „ärztlichen“ Berufserlaubnis und nach §374 StPO meine Private Klage wegen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung gegen die Person der politischen Leben, wegen des versuchten Hausfriedensbruchs vor.

 

Paul Wolf

Anlage:

Meine ausführliche Stellungnahme zu dieser psychiatrischen Stellungnahme des „Arztes“ der Psychiatrie Schuchardt vor dem Bundesverfassungsgericht