59 Zwangskastration in Einbürgerungsbehörde Köln

Die moderne deutsche faschistische staatliche Zwangssterilisation, Zwangskastration in der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

 

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                             21.02.2006

Aktenzeichen:                      2 BvR 480/06

Beschwerdeführer:              der deutsche Schriftsteller

der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

der Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Deutschland

staatenlos

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

www.akkaly.ch.vu

Beschwerdegegner:            Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch die Bundesregierung

Berlin

Aktenzeichen:      131- 029 08 - Ju – 024

Kopie:                                   Staatsanwaltschaft Köln

Am Justizzentrum 13

50939      Köln

Aktenzeichen:      72 Js 57/06

83 Js 29/06

83 Js 30/06

83 Js 31/06

83 Js 32/06

83 Js 33/06

89 Js 1426/05

Kopie:                                   Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

 

VERFASSUNGSBESCHWERDE (elfte)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen die Sterilisationspflicht für die ausländischen Einbürgerungsbewerber bei der Einbürgerungsbehörde Köln und gegen Nichterlass des Sterilisationsgesetzes auch für die deutschen Männer im Alter ab 12 bis 60 Lebensjahr, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 133.05 vom 23.01.2006 (Erhalten 27.01.2006), Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 79.05 vom 15.11.2005,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, gegen §§78 bis 89, 114 ZPO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21,

……………………..

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen die Sterilisationspflicht für die ausländischen Einbürgerungsbewerber bei der Einbürgerungsbehörde Köln und gegen Nichterlass des Sterilisationsgesetzes auch für die deutschen Männer im Alter ab 12 bis 60 Lebensjahr, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 133.05 vom 23.01.2006 (Erhalten 27.01.2006), Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 79.05 vom 15.11.2005,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, gegen §§78 bis 89, 114 ZPO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

Meine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 133.05 vom 23.01.2006 (Erhalten 27.01.2006), Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 79.05 vom 15.11.2005 begründe ich wie folgt:

1.          weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung für „Nulltarif“ wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Ich will auch zu der Herrenrasse gehören!

………………………………..

11.     Während meinem mehr als dreijähriglang erfolgslosen Einbürgerungsstreit habe ich eine Ungleichbehandlung in ihrem deutschen „Rechtsstaat“ aufgedeckt. Der Regierende Präsident der Stadt Köln Roters und der Oberbürgermeister der Stadt Köln Fritz Schramma verlangen von mir, zwingen mich meine Hoden zu sterilisieren, als eine Hauptvorrausetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bloß nach der Sterilisation werde mir die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

12.     Das Gericht behauptet Unwahrheitsweise: es gebe keine Sterilisationspflicht in Deutschland. In der Bezirksregierung der Stadt Köln und in der Einbürgerungsbehörde Köln ist es eine amtliche Pflicht, von den ausländischen Einbürgerungsbewerbern anzufordern, ihre Hoden sterilisieren zu lassen, als eine Hauptvorrausetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

13.     Das Gericht hat noch keine entsprechende Stellungnahme der Bezirksregierung Köln der Einbürgerungsbehörde Köln dazu eingeholt!

14.     Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln beharrlich die Sterilisation meiner Hoden als eine Hauptvorrausetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab. Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe sterilisieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisiere, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht! Ich habe meine Hoden nicht sterilisiert und ich werde es nicht machen, deshalb geben mir die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit nicht!

15.     Das ist der 100% Beweis des Faschismus des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Fritz Schramma und des Regierenden Präsidenten der Stadt Köln Roters (jetzt neuer).

16.     Würden Sie bitte durch Ihre hochrichterliche Entscheidung amtlich feststellen, dass diese einerseitige Forderung ihres deutschen „Rechtsstaates“, der Einbürgerungsbehörde Köln bloß die ausländischen Männer für die Einbürgerung sterilisieren zu lassen, ist unfair. Warum bloß die ausländischen Männer ihre Hoden sterilisieren lassen müssen? Dies müssen auch die deutschen Männer machen. Solche einerseitige Forderung ihres deutschen „Rechtsstaates“ ist eine der ausländischen Hoden diskriminierende Forderung. Das ist eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. Alle Hoden sind nach Artikel 3 Ihres deutschen Grundgesetzes vor dem Gesetz gleich.

17.     Würden Sie bitte durch Ihre Entscheidung richterlich und juristischwissenschaftlich feststellen, dass die deutsche Regierung, der deutsche Gesetzgeber auch für die deutschen Männer das Sterilisationsgesetz erlassen müssen, nach dem müssen alle sämtlichen deutsche Männer ab 12 bis 60 Lebensjahr ihre deutschen Hoden sterilisieren lassen. Die zu hohen Kosten für die Durchführung dieser Operation muss der Staat übernehmen und für die deutschen Männer eine Beförderung in Höhe von 100 EUR leisten. Die ausländischen Männer sind bereits amtlich verpflichtet, ihre ausländischen Hoden sterilisieren zu lassen, als eine Hauptvorrausetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

18.     Außerdem der Staat erleidet die zu hohe Zahl von Arbeitslosigkeit…. Die Wirtschaft des Staates geht rasch nach unten…. Die finanzielle Situation des Staates ist total schlecht…. Die Städte sind überfüllt…. Hart-IV-Gesetz ist nicht erfüllbar…. Die Rente ist schon ab 67…. Die Naturbelastung und die Lärmbelastung sind zu hoch…. Es wäre die einzige richtige Lösung für die Überwindung aller aller Probleme in Deutschland in ein Mal. Die Bewohner des Deutschlands würden von allen diesen Problemen in ein Mal befreit. Alle würden davon bloß glücklich….

19.     Alle deutschen Männer lassen sich sowieso freiwillig sterilisieren, damit ihr hochwertiges arisches Sperma den ausländischen Frauen nicht spenden, damit die hochwertige arische deutsche Rasse von ausländischem Blut unverschmutzt bliebe.

20.     Alle deutschen Männer gründen keine Familien mit den ausländischen Frauen, damit die hochwertige arische deutsche Superherrenrasse weiter von ausländischen Rassen unverschmutzt bliebe.

21.     Außerdem „Deutschen sterben aus!“ Schon in 20 Jahren wird die Erdoberfläche des „Deutsch“lands leer von den intensiv ausgestorbenen Deutschen! Die ganze Ihre perfekte Infrastruktur lassen Sie sowieso uns, den Ausländern!

22.     Würden Sie bitte das alles durch Ihre Entscheidung hochrichterlich und juristischwissenschaftlich feststellen und weiter dem deutschen Gesetzgeber zur Entscheidung leiten!

23.     Durch Ihre deutschen faschistischen Einbürgerungsgesetze haben Sie Ihre „deutsche“ Staatsangehörigkeit in die beste, in die hochwertigste, in die mächtigste Staatsangehörigkeit von allen Staatsangehörigkeiten der ganzen Welt erhebt.

24.     Durch Ihre deutschen faschistischen Einbürgerungsgesetze haben Sie das deutsche Stimmrecht, das deutsche Wahlrecht in das beste höchste Rechtgut von allen Wahlrechten der ganzen Welt erhebt.

 

25.     Darüber hinaus erpressen von mir die korrumpierten faschistischen deutschen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln, der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln und die Beamtin Frau K……. 17 Tausend EUR Bestechung für meine Einbürgerung.

26.     Am 03. Januar 2005 habe ich vor der Einbürgerungsbehörde Köln persönlich vor dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln meinen nächsten Einbürgerungsantrag gestellt. Für die Einbürgerung hat er von mir siebzehn Tausend EUR in Bar abverlangt, ihm persönlich dieses Geld unauffällig vor allen zu überreichen, ansonst bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung, welches Geld, hat er mir erklärt, dass sieben Tausend EUR davon er dem Präsidenten des Verwaltungsgericht Köln für den richterlichen Team des Verwaltungsgerichts Köln als ihr Anteil weitergeben müsse, müsse er mit ihnen teilen und zehn Tausend EUR sei es für seine Arbeitskollegen und für seinen Vorstand bei dem Oberbürgermeister der Stadt Köln. Ich habe das alles ängstlich und kategorisch abgelehnt. Dann hat er mir erklärt, dass ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme, solange ich ihm siebzehn Tausend EUR nicht einzahle, müsse ich die Bürgerschaft vergessen. Falls ich jemandem darüber erzähle, fliege ich aus Deutschland wie ein Flaschenkork raus….

27.     Im Mai 2005 habe ich von der Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau K…….. einen Bestätigungsbrief vom 12.05.2005, Az.: 323-4.4–W 13/2005 meines Einbürgerungsantrages bekommen. Danach habe ich sie mehrmals angerufen. Jedes mal hat sie mir gesagt, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle, ansonst bekomme ich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung hat sie mir keine irgendwelche Erklärung gegeben.

28.     Am 27.05.2002 hat die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S…….. mit mir die Vorsprechung für die Einbürgerung durchgeführt. Während dieser Vorsprechung hat sie mir ganz fest angedeutet, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

29.     Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S………. hat mir erklärt, damit ich mit meinem mongolischen Samen, mit meinem mongolischen Sperma das deutsche Volk, das deutsche Blut, die deutschen Frauen nicht verschmutzte, nicht befruchte. Das sei eine Hauptforderung des Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen.

30.     Ich habe versucht, das alles ängstlich abzulehnen. Dann hat sie mir sofort erklärt, dass sie mich schon jetzt aus dem Dienstzimmer verwiese…. Dann habe ich sofort mein Einverständnis leidend ausgesprochen, weil ich Angst hatte, dass die Frau S……… meinen Einbürgerungsantrag überhaupt nicht aufnimmt und mir geben schließlich keine deutsche Staatsangehörigkeit.

31.     Sie hat mir erklärt, alle Einbürgerungsbewerber werden darauf gleich aufgefordert und sie erfüllen alle Forderungen des Staates ohne Problem und bekommen sie dafür die deutsche Staatsangehörigkeit. Warum solle für mich eine Ausnahme sein?

32.     Im Herbst 2002 habe ich die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B……… wegen meinem Einbürgerungsantrag mehrmals angerufen. Telefonisch hat sie mir erklärt, dass ich mich sterilisieren lassen müsse als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen, danach werde sie mit mir weiter sprechen….

33.     Später, in diesem Herbst 2002 hat die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B………. mich vor dem Postzimmer auf dem EG in dem Gebäude der Bezirksregierung Köln selbst angesprochen, „Sind Sie Herr Wolf?“, wann ich meinen nächsten Brief an der Poststelle aufgegeben habe. Sie hat mir als die Sachbearbeiterin meines Einbürgerungsantrages Frau B………. vorgestellt. Sie erinnerte mich an unsere Telefongespräche, so dass ich sofort verstanden habe, dass ich wirklich mit der Frau B……….. sprach.

34.     Die Beamtin Frau B………… hat mit mir nicht zu viel gesprochen. Sie wiederholte mir noch einmal alles vorher telefonisch Gesagte, dass ich nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt habe. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse. Sie erklärte es somit, damit ich mit meinem Samen die deutschen Frauen nicht befruchte. Das sei eine allgemeine Hauptforderung des Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Sie hat mir noch gesagt, falls ich das selbst nicht mache, werde der Statt nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches das zwangsweise machen. Der Staat nehme mich mit Hilfe der Polizei in Haft in einer psychiatrischen Anstalt und sterilisiere mich zwangsweise, damit ich die deutschen Frauen mit meinem mongolischen Sperma nicht besamen könnte….

35.     Am 28.04.2003 hat eine jüngere, 25-28 jährige Beamtin des Bürgeramts Köln-Mülheim Frau ………… mich wegen meiner Einbürgerung beraten lassen. Sie hat mir ausdrücklich erklärt, dass ich für die Einbürgerung außer anderen Unterlagen auch die Sterilisation meiner Hoden benötige. Nach meiner Frage hat sie mir erklärt, dass ich einen entsprechenden ärztlichen Nachweis über die Sterilisation meiner Hoden danach meiner Sachbearbeiterin nachreichen könne.

36.     Nach ein Paar Wochen, wann ich alle meine Unterlagen zu meinem Einbürgerungsantrag gesammelt habe, hat sie von mir noch einmal aufgefordert, meine Hoden sterilisieren zu lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

37.     Nur weil ich mein Leben, meine Gesundheit, mein Glück gegen diese faschistische verbrecherliche Gelderpressung, Zwangssterilisation der faschistischen deutschen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln zu beschützen versuche, gegen diese verbrecherlichen deutschen Beamten meine Strafanträge stellte, verfolgt mich dafür politisch die Staatsanwaltschaft Köln! Ausländer dürfen gegen die rassischen deutschen faschistischen Beamten überhaupt keine Strafanträge stellen, dürfen gegen sie überhaupt nichts schreiben!

38.     Die Staatsanwaltschaft Köln versucht mich ins Gefängnis einzusperren, falls ich meine Einbürgerungsklage, meine Strafanträge gegen die faschistischen deutschen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die Bezirksregierung Köln nicht zurücknehme!

39.     Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch die Staatsanwaltschaft Köln! Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen!

40.     Ich bin der deutsche Schriftsteller Paul Wolf, ich habe zwei kritische Bücher  Deutschen geboren aus!  und  ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG  geschrieben!

41.     Die Staatsanwaltschaft Köln verfolgt mich wie ihre faschismustreuen adolfhitlertreuen Vorfahren nur dafür, weil ich die kritischen Bücher über diese heutige rassistisch-faschistische deutsche Gesellschaft geschrieben habe! Nach fester Überzeugung der Staatsanwaltschaft Köln dürfen die Ausländer über die hochwertigste auf dem Planet Erde deutsche Superherrenrasse überhaupt nicht schreiben!

42.     Nur weil ich meine zwei Bücher:  Deutschen geboren aus!  und  ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG  geschrieben habe, nur weil mein Buch „Deutschen geboren aus!“ in China, in Brasilien und teilweise in Russland veröffentlicht wurde, weil das Iranische Botschaft jetzt mit mir in Verbindung setzt, um meine Bücher hier in Deutschland auf dem deutschen Boden zu veröffentlichen, verfolgt mich dafür politisch die Staatsanwaltschaft Köln!

43.     Die Staatsanwaltschaft Köln will einen Schriftsteller für seine schriftstellerische Tätigkeit, für seine kritischen Bücher ins Gefängnis einsperren!

44.     Die Staatsanwaltschaft Köln hat über dem Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes noch nie gehört! Als der deutsche Schriftsteller stehe ich unter dem Schutz des Artikels 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes! Diese meine zwei kritischen Bücher: Deutschen geboren aus! und ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG sind meine künstlerische schriftstellerische nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetzes Freiheit! Diese meine Bücher stammen aus meiner Doktorarbeit „§8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Fremdkörper in dem deutschen Recht“! Diese meine Bücher stammen aus meinen Drei Beschwerden gegen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte, aus meinen zwölf Verfassungsbeschwerden!

45.     Nur weil ich eine minderwertige k……… Rasse sei, nur weil ein minderwertiger K……… als Deutscher werden wolle, verfolgt mich dafür die Staatsanwaltschaft Köln!

46.     Die Staatsanwaltschaft Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K……… sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Die Staatsanwaltschaft Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K……….. total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K……… bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

47.     Die Staatsanwaltschaft Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K……… in Deutschland! Wir sind die K…….. in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K………! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und die Staatsanwaltschaft Köln zwingt mich zusammen mit faschistischen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k……… Genom zu sterilisieren lassen.

48.     Die K………. haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K……… sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k…….. Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K……..tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

49.     Das Verwaltungsgericht Köln macht seine Augen auf diesen Zwangssterilisation des deutschen „Rechtsstaates“ zu, da sie mit dieser unmenschlichen Forderung der Beklagten völlig einverstanden seien. Das Verwaltungsgericht Köln unterstützt somit durch seine Untätigkeit diese unmenschlichen faschistischen Forderungen des deutschen „Rechtsstaates“.

50.     Es ist jetzt mit mir eine Sackgasse geworden! Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe! Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich ein „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG aus!

51.     Das Verwaltungsgericht Köln gibt mir gegen diese faschistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer erklärt das Verwaltungsgericht Köln meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu!

52.     Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln D……., S……… und K…….. haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des Verwaltungsgerichts Köln zu betreten!!!!!!!!!! Und jetzt schließen diese drei Richter noch von nichts ihre faschistische Schlussfolgerung, dass ich dazu „Geistesgestörter“ sei!

53.     Was meinen die Richter D……., S……….. und K…….. mit ihrer Schlussfolgerung „offenkundige Geistesstörung“? Woher haben die Richter D………, S………… und K……… diese ihre faschistische Schlussfolgerung „offenkundig“ herausgefunden? Auf welchen Kriterien begründen die Richter D……….., S………… und K……… ihre faschistische Schlussfolgerung über meiner Person „offenkundige Geistesstörung“?

54.     Jeder Richter hat die Aufgabe der Beilegung jedes Streites, jedes Konfliktes, jeden Streit zu schlichten, jeden Streit gütlich beizulegen! Aber diese drei Richter D………, S……….. und K……… gießen noch mehr Öl in Feuer, verhetzen gegen mich die Einbürgerungsbehörde Köln und das ganze deutsche Volk!

55.     Das nennt man die Einbürgerung auf Deutsch! Das nennt man die Gerechtigkeit auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche psychiatrische Anstallt! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist das deutsche Gefängnis!

56.     Würden Sie bitte auch durch Ihre Entscheidung die §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und Abs. 2 §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

57.     Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben! Ich will wählen!

58.     Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG!

59.     Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

60.     Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

61.     Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, gegen §§78 bis 89, 114 ZPO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

62.     Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat meine Feststellungsklage gegen die Sterilisationspflicht für die ausländischen Einbürgerungsbewerber bei der Einbürgerungsbehörde Köln und gegen Nichterlass des Sterilisationsgesetzes auch für die deutschen Männer im Alter ab 12 bis 60 Lebensjahr, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 133.05 vom 23.01.2006 (Erhalten 27.01.2006), Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 79.05 vom 15.11.2005 auf Grund des fehlenden bei mir Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO endgültig zurückgewiesen.

63.     Ohne einen Anwalt nimmt das Oberverwaltungsgericht meine Berufung zur Verhandlung nicht auf. Ich habe kein Geld für einen Anwalt. Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist aus Gründen der fehlenden in meiner Klage Erfolgsaussichten auch abgelehnt.

………………………….

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, 11. Senat, OVG 11 N 133.05 vom 23.01.2006, (Erhalten 27.01.2006)

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin VG 34 A 79.05 vom 15.11.2005