81 Faschistischer Beschluss 10 K 2033 05

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Herum diesen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln läuft diese ganze Scheiße! Die Entscheidung ist bis heute am Oktober 2008 noch nicht gefallen!

 

 

Der Beschluss ist auf 11 Seiten. Einige Auszüge daraus stelle ich hier in meinem Buch  ARBEIT  MACHT  EINBÜRGERUNG

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Verwaltungsgericht Köln

Beschluss 10 K 2033/05

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des Herrn Paul Wolf, Horststr. 6, 51063 Köln gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln, Rechts- und Versicherungsamt, Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln, Gz.: 3012-0323/2005 v.B., wegen Staatsangehörigkeitsrecht hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am 03. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Dittmers, den Richter am Verwaltungsgericht Stemshorn und den Richter am Verwaltungsgericht Koch

b e s c h l o s s e n

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

G r ü n d e

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskosten ist abzulehnen, weil die Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Die Klage ist unzulässig.

Der Kläger ist zumindest partiell geschäfts- und prozessunfähig, soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt (62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Er kann daher insoweit keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen, wenn nicht ein Betreuer oder ein bestellter besonderer Vertreter für ihn tätig wird.

….Gemäß §104 Nr. 2 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem die freie Willenbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass eine Geschäfts- und Prozessunfähigkeit auch in Bezug auf bestimmte Lebensbereichen und auf den damit in Zusammenhang stehenden beschränkten Kreis von gerichtlichen Verfahren bestehen kann (partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit).

….Das Gericht muss davon ausgehen, dass bei dem Kläger hinsichtlich der Verfahren, die er im Zusammenhang mit seiner Einbürgerung betreibt, ein solcher Zustand besteht. Es kann die Prozessfähigkeit beurteilen, ohne einen Sachverständigen hinzuziehen zu müssen, denn der Befund der zumindest teilweisen Prozessunfähigkeit des Klägers ist offenkundig. Die Art der Prozessführung und weitere maßgebliche Umstände des Falles ermöglichen auch medizinisch nicht Vorgebildeten den eindeutigen Schluss auf das Vorliegen einer (partiellen), auf krankhaften Wahnvorstellungen beruhenden Geschäftsunfähigkeit.

….die im Kern um das Anliegen seiner Einbürgerung kreisen.

….weckt für sich genommen ernstliche Zweifel daran, dass sein Verhalten noch willentlich gesteuert bzw. steuerbar ist.

Seine Eingaben sucht der Kläger in tatsächlich und rechtlich nicht mehr nachvollziehbarer Weise zu begründen. Dabei hat er sich zunehmend in die Vorstellung hineingesteigert, Verwaltung sowie Justiz würden sein Einbürgerungsbegehren aus rassistischen Motiven zurückweisen. Er ist auf Idee fixiert, das deutsche Einbürgerungsrecht sei Ausdruck faschistischen Gedankenguts, das dem deutschen Volk angeboren sei. In seinen Schriftsätzen prangert er mit verworrenen und stereotyp wiederkehrenden Phrasen an, das er sich aufgrund seiner k…….. Herkunft Erniedrigungen, abstruser Forderungen und Verfolgungen insbesondere durch weibliche Bedienste der Einbürgerungsbehörden und das erkennenden Gerichts ausgesetzt sieht. Seine Situation setzt er mit der rassisch Verfolgter während des Dritten Reichs gleich und meint, die Bediensten bedrohten ihn als Angehörigen einer minderwertigen Rasse mit Zwangssterilisation, Inhaftierung und Ausweisung. Dass die Ausführungen des Klägers auf krankhaften Wahnvorstellungen beruhen, zeigt sich auch daran, dass er die genannten Personen ohne jeden erkennbaren sachlichen Hintergrund bezichtigt, bei seiner Verfolgung verschwörerisch zusammenwirken und eine Jagd auf ihn zu organisieren. In aggressiver Steigerung seines Vorbringens fordert der Kläger, die mit seinen Verfahren befassten Personen für deren angeblich verbrecherisches Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Annahme, dass die Prozessführung des Klägers jedenfalls für den hier in Rede stehenden beschränkten Kreis von gerichtlichen Verfahren von einer die freie Willenbestimmung beeinflussenden Fehlhaltung bestimmt ist, steht auch nicht entgegen, dass der Kläger mit der auf Einbürgerung gerichteten Untätigkeitsklage im Grunde ein vernünftiges Prozessziel verfolgt. Bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willenbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben.

Zu sachgerechtem Vortrag, der sein Prozessziel stützen könnte, zeigt sich der Kläger dauerhaft nicht in der Lage. Er ist derart in seinen von Verfolgungswahn geprägten Vorstellungen befangen, dass er außerstande ist, die Sach- und Rechtslage zu  erkennen, einzuordnen und daraus die erforderlichen Schlüsse für ein sinnvolles prozessuales Vorgehen zu ziehen.

Dies alles zwingt zu der Schlussfolgerung, dass der Kläger sich in einem anhaltenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Sie macht in dem hier angesprochenen Lebensbereich eine frei Willensbestimmung unmöglich.

Auch die umfassendere Regelung des §16 Abs. 1 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für das Prozessrecht.

Angesichts der nach bürgerlichem Recht bereitstehenden Möglichkeiten ist es nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, in jedem anhängigen Verfahren die Verteilung Prozessunfähiger sicherzustellen. Allerdings wird es Sache des Beklagten sein, in dem bei ihm anhängigen Einbürgerungsverfahren des Klägers zu prüfen, ob nach §16 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG das zuständige Vormundschaftsgericht um Bestellung eines geeigneten Vertreters für den Kläger zu ersuchen ist.

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Der deutsche Schriftsteller

Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

Der Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                      10.01.2006

www.akkaly.be

Staatsanwaltschaft Köln

Am Justizzentrum 13

50939      Köln

Kopie:    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 218/06

Kopie:       Cour européenne des Droits de l'Homme

                   Conseil de l' Europe

                   F – 67075 STRASBOURG CEDEX

                   Registriernummer:            1329/05

Strafantrag

gegen die verleumderischen verbrecherlichen Handlungen der deutschen Richter des Verwaltungsgerichts Köln: der Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht D......, der Richter am Verwaltungsgericht S...... und der Richter am Verwaltungsgericht K...... nach §130 StGB Volksverhetzung, §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Falsche Verdächtigung nach §164 StGB, Strafvereitelung im Amt nach §258a StGB, Rechtsbeugung nach §339 StGB, Verfolgung Unschuldiger nach §344 StGB, Parteiverrat nach §356 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.   würden Sie bitte mich gegen die verleumderischen verbrecherlichen Handlungen der deutschen Richter des Verwaltungsgerichts Köln: der Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht D......, der Richter am Verwaltungsgericht S...... und der Richter am Verwaltungsgericht K...... beschützen und sie ins Gefängnis nach §130 StGB Volksverhetzung, §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Falsche Verdächtigung nach §164 StGB, Strafvereitelung im Amt nach §258a StGB, Rechtsbeugung nach §339 StGB, Verfolgung Unschuldiger nach §344 StGB, Parteiverrat nach §356 StGB für 10 Jahren einsperren!

 

 

2.   Am 03.01.2006 haben die Richter das Verwaltungsgericht Köln: der Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht D……, der Richter am Verwaltungsgericht S…… und der Richter am Verwaltungsgericht K…… durch ihren faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 meine Person einfach so aus der Luft für einen „Geisteskranken“, „Psychischkranken“ erklärt!

 

 

3.   Ich protestiere gegen diese faschistische Erklärung des Verwaltungsgerichts Köln über meiner Person! Einfach so aus der Luft wie in der Nazizeit erklärt das Verwaltungsgericht Köln meine Person als „Geisteskrank“!

 

 

4.   Diese richterliche Erklärung der Richter D......, S...... und K...... ist der Faschismus, Faschismus und Faschismus! Dieser faschistische Beschluss ist die Wiedergeburt des Faschismus in Deutschland! Diese richterliche Erklärung ist eine faschistische aus der Nazizeit Erklärung, wann der Nazistaat einfach so nicht dem Dritten Reich zustehenden Bürger für Geistesgestörten, für Psychischkranken erklärt hat!

 

 

5.   Diese Drei faschistischen Richter D......, S...... und K...... haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des Verwaltungsgerichts Köln zu betreten!!!!!!!!!! Und jetzt schließen diese drei Faschisten von nichts noch ihre faschistische Schlussfolgerung, dass ich dazu „Geistesgestörter“ sei!

 

 

6.  Was meinen die Richter D……, S…… und K…… mit ihrer Schlussfolgerung „offenkundig“? Woher haben die Richter D……, S…… und K…… diese ihre Schlussfolgerung „offenkundig“ herausgefunden? Auf welchen Kriterien begründen die Richter D……, S…… und K…… ihrer Schlussfolgerung über meiner Person „offenkundige Geistesstörung“?

 

 

7.  Diese offizielle richterlich-amtliche Schlussfolgerung der Richter D......, S...... und K...... ist ein Verbrechen, ist eine gegen mich gerichtete nach §130 StGB Volksverhetzung! Diese Richter D......, S...... und K...... hetzen gegen mich das ganze deutsche Volk! Diese Richter D......, S...... und K...... sind keine deutsche Richter, sondern gewöhnliche Verbrecher in der richterlichen Bekleidung! Sie dürfen als Richter nicht arbeiten!

 

 

8.   Dieser offizielle richterliche Beschluss verletzt hart meine Ehre, meine Würde! Würden Sie bitte die Richter D......, S...... und K...... sofort aus dem Richteramt entlassen uns sie ins Gefängnis für 10 Jahren einsperren!

 

 

9.   Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

 

10.   Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte mir Ihren richterlichen Europäischen Rechtsschutz gegen den deutschen rassistischen „Rechtsstaat“ geben. Ich habe die Angst, dass die deutschen Staatsanwälte, die deutschen Richter, die deutschen Polizisten, das deutsche Volk mich nun mit Gewalt in einer psychiatrischen Anstalt einsperren, damit diesen ganzen deutschen rassistischen Verbrechen bedecken und diese ganze deutsche Ungesetzlichkeit, deutsche Unmenschlichkeit, diesen ganzen deutschen volkstümlichen Faschismus als ein harmloses Missverständnis darstellen….

 

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

 

Anlage:

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006

Meine Beschwerde vor dem OVG Münster