Nach Anordnung des Sozialgerichts vom 20.03.2008 wurde der Versagungsbescheid der ARGE-Köln-Mülheim vom 22.02.2008 aufgehoben. Mein Lebensunterhalt wurde mir zurückgegeben. Nachzahlung der Regelleistung von 01.03.2008 bis 30.04.2008 erfolgt.
Nach Asylabkommen ist meine Person besonderen Statut besitzt, schwerer Schiksal, insbesonder vom Staat geschützte Person
Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668 Köln 17. März 2008
Aktenzeichen: S 3 AS 31/08
Antragsteller: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel.: 0221 2783834
mongolische Volkszugehörigkeit
Staatenlos
anerkannter Asylberechtigter
Niederlassungserlaubnis
Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim
BG-Nummer: 35702BG0090227
Antragsgegnerin: ARbeitsGEmeinschaft Köln
Luxemburger Straße 121
50939 Köln
Aktenzeichen: 702.9 – 35702BG0090227 – K 246/08 (Hansen)
Kopie: Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Aktenzeichen: 1 BvR 1263/06
Kopie: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster
Postfach 6309
48033 Münster
Aktenzeichen: 19 A 1276/07
Kopie: Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
Aktenzeichen: 83 Js 719/07 (zum Strafverfahren gegen Beamtin Christiane Wilmes)
Stellungnahmeerwiderung
auf die Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 12.03.2008 und auf die Anordnung des Sozialgerichts vom 13.03.2008 auf die Einreichung zum Sozialgericht der genannten Unterlagen für die Einschaltung des ärztlichen Dienstes
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. diese Maßnahme der ARGE-Köln-Mülheim ist eine vom Staat eingeleitete Abschiebungsmaßnahme für meine Asylanerkannte Person!
2. Der deutsche „Rechtsstaat“ nötigt meine Person durch ARGE-Köln-Mülheim in die Psychiatrie, damit meine Person als „psychischkrank“ offiziell erklären, damit danach nach §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes und §73 Abs. 1 und 2a und 7 des Asylverfahrensgesetzes meine Person schon „aus offiziellen gesundheitlichen Gründen rechtlich“ ausweisen, indem sie meine Asylanerkennung aus Gründen eingetretener bei mir einer „psychischen Krankheit Unzurechnungsfähigkeit“ widerrufen, damit meine Person schon als einen „Psychischkranken Unzurechnungsfähigen rechtlich-schuldunfähigen“ zurück nach Heimatland, wo meiner „psychisch-erkrankten schuldunfähigen“ Person schon keine Verfolgung verüben sein sollte, abschieben!
3. Wann Ausländerbehörde über diesem negativen offiziellen psychiatrischen Gutachten erfährt, ziehen sie dann aus Gründen §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes und §73 Abs. 1 und 2a und 7 des Asylverfahrensgesetzes mein Aufenthaltstitel, mein Asylstatus sofort zurück. Der Ausländerbehörde sind alle meine anderen Probleme und andere Entscheidungen der Ämter vollkommen egal! Sie werden ihre gesetzliche amtliche Pflicht tun, anderes weiteres interessiert sie nicht.
4. Ich unterzeichne keinerlei Akten keinerlei Papiere, die mein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gefährden würden! Meine Angst vor dieser bevorstehenden psychiatrischen Untersuchung ist voll berechtigt und begründet. In Deutschland als Obdachlose zu leben, ist immer noch besser als in meinem Land im Knast zu sitzen oder tot zu sein.
5. Geben Sie bitte mir Mongole erst die deutsche Staatsangehörigkeit nur danach begebe ich mich freiwillig in ihre deutsche geschlossene Psychiatrie. Danach machen sie mit mir schon Deutschen-Mongole alles, was sie sich nur wünschen!
6. Weil ich mich in die Psychiatrie freiwillig nicht einweisen lassen will, wird dafür mein Lebensunterhalt von der ARGE-Köln-Mülheim ganz entzogen! Wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtsstaat“ verstehen?
7. Bei dieser „freiwilligen“ Abgabe meines Einverständnisses für die psychiatrische Untersuchung geht es auch um die spätere weitere Entziehung von mir meines persönlichen Rechts auf Antragstellung und auf jegliche Ausübung meiner persönlichen juristischen bürgerlichen Rechte, meines persönlichen Rechts mich in allen Lebensbereichen selbst zu vertreten, um die weitere Einrichtung einer gerichtlichen Rechtsbetreuung für meine Person! Diese Forderung ARGE-Köln-Mülheim ist keine unbedeutende harmlose kleine Forderung!
8. Und ich muss mich nach Ansicht der ARGE-Köln-Mülheim in diese psychiatrische Untersuchung freiwillig einweisen lassen, mein persönliches Selbstbestimmungsrecht vom mir selbst freiwillig entziehen lassen, selbst freiwillig abgeben? Halten Sie mich wirklich für einen Geistesbehinderten, für einen Psychischkranken?
9. Was es für eine meine „freiwillige“ persönliche Entscheidung, wenn für solche meine persönliche „Freiwilligkeit“ ARGE-Köln-Mülheim von mir das Geld zum Essen entzieht! Das ist keine persönliche Freiwilligkeit! Das ist eine strafbare Nötigung von der ARGE-Köln-Mülheim! Wofür dann der Staat solche Augenwischerei macht, in dem sie diese Bedeutung „persönliche freiwillige Entscheidung“ einführt?
10. Auf keinen Fall, niemals lasse ich mich in eine irgendwelche ihre deutsche faschistische Psychiatrie freiwillig begeben! Ich gehe in keinerlei Dienstzimmer eines irgendwelchen deutschen Psychiatriearztes freiwillig rein! Sie müssen dahin nur meinen bewusstlosen mongolischen Körper rein tragen! Sie kriegen vom mir keine Einwilligung, keine Unterschrift, kein einziges Wort, keine einzige Handlung, keine winzige Emotion, kein Ton! Ich bin nicht psychischkrank! Ich bin Kerngesund!
11. Warum diese deutsche ARGE-Köln-Mülheim meine mongolische Würde, meine mongolische Entscheidung, mein mongolisches Wunsch in die deutsche psychiatrische Untersuchung freiwillig nicht einweisen zu lassen, nicht respektiert, nicht akzeptiert?
12. Das Vormundschaftsgericht Köln hat am 10.11.2006 in seinem Beschluss 52 XVII W 272 richterlich festgestellt, ihr deutscher Rechtsstaat müsse meine mongolische Würde, meine mongolische Entscheidung, mein mongolisches Wunsch respektieren!
13. Die verfassungsmäßige nach Art. 1 ihres deutschen Grundgesetzes Pflicht des Sozialgerichts ist jetzt meine mongolische Würde meine diese mongolische Entscheidung zu achten und sie vor der ARGE-Köln-Mülheim zu schützen! Meine mongolische Würde wird von der ARGE-Köln massiv gravierend angetastet und Sozialgericht Köln muss jetzt meine Würde vor verachtenden Angriffen des Staates beschützen! Eine Mongole stehe im Mittelpunkt der deutschen staatlichen Handlung!
14. Und wenn doch meine Person als Psychischkrank sein sollte, dennoch muss der Staat, die ARGE-Köln-Mülheim, das Gericht meine Würde, meine Entscheidung, meinen Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz für Psychischkranken kündigt als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von Psychischkranken an! Alles wird dort nur nach dem ausdrücklichen Wunsch, Einwilligung des Psychischkranken gehandelt!
15. Diese unklare unverhältnismäßige Begründung der Antragsgegnerin, beim Paul Wolf bestehen auch sonstige gesundheitliche Einschränkungen, ist für ihre zwangsweise psychiatrische Untersuchung-Handlung, für die gerechte Entscheidung des Sozialgerichts sind immer noch nicht genug. Für solche zwangsweise psychiatrische Untersuchung muss die Antragsgegnerin konkrete noch breitere tiefere ganz klare verständliche Gründe nachweisen.
16. Für solche zwangsweise psychiatrische Untersuchung muss die Antragsgegnerin eine logische systematische nachweisbare Begründung abgeben, als ob meine Wohnung, mein Aussehen, mein Verhalten, mein Benehmen völlig verwahrlos wären, er wäre Alkoholiker, er wäre Drogenabhängiger, er wäre an Suizid gefährdet, er wäre immer schmutzig stinkig schrecklich aussehend. Von ihm erginge der Öffentlichkeit eine große Gefahr. Als ob meine Person einen klaren offensichtlichen Eindruck erweckte, er wäre völlig am Ende des Lebens. Der Staat müsste hier zum Schutz seines Lebens dringend handeln.
17. Aus welchem Grund ARGE-Köln-Mülheim solche Schlussfolgerung gezogen hat, dass es bei meiner Person eine klare offensichtliche deutliche gemeingefährliche geistige psychische Störung vorliege?
18. Ich mache doch für die Öffentlichkeit nicht gefährliches. Von meiner Person ergehe doch keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit, für die öffentliche Güte und für mich selbst!
19. Mein alltägliches Verhalten, Benehmen, Aussehen, mein Geist sind nicht verwahrlos. Meine epidemiologische Umgebung, meine Kleidung, meine Wohnung sind immer sterilsauber. Meine Bekleidung habe ich mir noch in Jahren 1998-2000 gekauft, die ich sie noch bis heute trage, weil ich sie täglich sorgfältig trage und pflege. Mein Schuh und Pullover trage ich seit Jahr 1997. Das beweist ihnen jeder, der mich in dieser Bekleidung noch in Jahren 1997-1998 gesehen hat. Die Namen vor diesen Zeugen kann ich Ihnen nennen.
20. Ich bin immer sorgfältig frisiert rasiert in sauberer frischer nach Waschmittel gedufteter Kleidung. Ich bin immer in guter Laune, freundlich, rücksichtig, nicht aggressiv. Ich spreche immer leise. Ich konsumiere kein Alkohol. Ich nehme keinen Drogen. Ich rauche nicht und habe ich niemals geraucht. Ich treibe aktiv regelmäßig ununterbrochen seit 12 Jahren Aikido. Ich beherrsche innere östliche Meditation, die ich meinen anderen Sportkollegen unterrichte. Ich mache fleißig und erfolgreich meinen 1-EURO-JOB bei dem Zentrum für Senioren und Behinderten SBK-Köln. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte für die zwangsweise Einweisung meiner Peron zur psychiatrischen Untersuchung vor.
21. ARGE-Köln-Mülheim war niemals zum Besuch bei mir zu Hause. Wie ARGE-Köln-Mülheim über meiner Person solche Schlussfolgerung gezogen hat, wenn ARGE-Köln-Mülheim über meiner Person gar keine Erkenntnisse hat, weißt über mich über meinem Lebensdasein gar nicht?
22. Außerdem, wenn sich ein solcher Verdächtigter-Psychischkranker bewusst beharrlich langjährig in die psychiatrische Untersuchung freiwillig nicht begeben lässt, weigert sich gesetzlich bewusst gewaltig gegen solche psychiatrische Untersuchung sogar durch die Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Lebensunterhaltentziehung, in meinem Fall ist es über seit 2 Jahren lang, dann dieser Verdächtigter-Psychischkranker ist doch nicht psychischkrank, weil bei psychischkranken Menschen kein logischer steuerbarer Willen Bewusst vorhanden ist, sie sind nicht in der Sinne und nicht imstande alles so wie ich bin vernünftig zu analisieren, zu begreifen, weil Psychischkranke jedem Hinweis jedes Amtes immer widerspruchslos Folge leisten.
23. Diese meine bewusste beharrliche logische systematische jahrelange Weigerung, mich selbst freiwillig in Psychiatrie nicht einweisen lassen, ist der klarer Beweis meiner gesteuerten vernünftigen Denkweise, meiner starken bewusst gesteuerten Willen, ist der klarer Beweis für diesen Missbrauch der Psychiatrie für ihren deutschen „Rechtsstaat“.
24. Schon solche bewusste steuerbare logische engmaschige jahrelange ununterbrochene Weigerung der verdächtigten psychischkranken Person schließt diese zwangsweise Unterbringung dieser Peron in die psychiatrische Untersuchung aus, ist der deutliche klare Beweis keiner vorhandenen bei ihm psychischen Krankheit.
25. Wenn doch meine „psychischkranke“ Person jetzt für sich vor dem Sozialgericht einen logischen verfassungsmäßigen gesetzmäßigen Rechtschutz ersucht, dann ist doch der klare Beweis meiner nicht psychischen Störung. Aus allen meinen Schreiben kann das Sozialgericht jetzt seine Schlussfolgerung ziehen, ob meine Person psychischkrank oder nicht ist? Psychischkranke Menschen haben überhaupt keine Lust auf solche gerichtliche Auseinandersetzung, weil sie keinen steuerbaren Willen und Bewusst besitzen, weil sie zu niedrige IQ-Intelligenzquotientenvorweisen, weil sie überhaupt eine automatische zitternde Angst vor allem solchen Amtliches Gerichtliches haben.
26. ARGE-Köln überholt missbraucht ihre amtlichen Befugnisse, in dem sie meine Person unbegründet einfach so in die Psychiatrie zwangsweise einweist.
27. Das ist der reine Missbrauch der Psychiatrie! Das ist eine berühmte deutsche Hetze gegen die Ausländer. ARGE-Köln hetzt jetzt diesen Staat, das Sozialgericht Köln gegen meine minderwertige mongolische Person. Das ist eine bewusste vorsätzliche absichtliche Vertreibung meiner mongolischen Person aus der Bundesrepublik Deutschland. ARGE-Köln bauet jetzt vorsätzlich absichtlich herum meine Person solche unerträglichen Rechtsverhältnisse in Hoffnung, dass ich jetzt nach solcher massiven Hetze das deutsche Hoheitsgebiet selbst verlasse, wie es viele Ausländer nach solcher Hetze schon gemacht hatten.
28. Vor der Arbeitslosengeldkürzung muss ARGE-Köln-Mülheim mich gemäß §24 SGB X erst anhören. Das haben sie aber bis heute noch nicht getan!
29. Diese „Juristin“ Frau Hasen hat meine Person niemals gesehen, aber sie schreibt schon in ihrer Stellungnahme, meine Person müsse in die psychiatrische Untersuchung? Wo nimmt sie solche Schlussfolgerung her? Warum sie sich mit mir vorher nicht getroffen hat, nicht gesprochen hat? Sie sollte sich doch vorher selbst als eine „kompetente Volljuristin“ vergewissern, ob meine Person wirklich psychischkrank oder nicht ist? Schon ein elementarer Augenscheinkontakt sagt vieles. 70% von der Außenweltinformation bekommt jeder Mensch durch seine Sinnesorgane.
30. Diese „Beamtin“ Wilmes hat meine Person nur ein Mal im August 2007 nur 20 Minute lang gesehen, aber sie nötigt schon meine Person in die Psychiatrie? Wie soll man solche amtliche deutsche „Gerechtigkeit“ in ihrem deutschen „Rechtsstaat“ verstehen? Ist es vielleicht ein genetisch verankertes Erbe von der Judenverfolgung, Judenvernichtung, von Geistesbehinderten-Psychischkranken-Vernichtung?
31. Genau diese „Beamtin“ Wilmes ist selbst psychischkrank. Sie hält sich schon für Gott. Sie hält meine mongolische Persönlichkeit für nichts. Sie will mir keinen Grund erklären Warum? Hauptsache ist, dieser Gott Wilmes hat dem Paul Wolf einen göttlichen Hinweis abgegeben und ich dürfe dem nicht widersprechen, ich müsse dem einfach nur meine schweigende blinde Folge leisten. Sie hat einfach §60, §61, §62…. erwähnt und das war es und weiter respektiert sie meine Würde meine Persönlichkeit nicht. Sie pfeift einfach auf mich drauf. Genau so verhalten sich selbst nur Psychischkranke, in dem sie sich für unanfechtbaren Gott halten!
32. Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem berühmten Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 festgestellt, meine mongolische Person sei von meiner Einbürgerung und während meiner Einbürgerung psychischkrank geworden, dann geben sie mir jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit und meine psychischerkrankte Person wird sofort wieder geheilt und gesund! Wo ist das Problem? Die Lösung ist doch so leicht zuzugreifen.
33. Sie brauchen dieses offizielle psychiatrische Gutachten dringend, damit meine asylanerkannte Person aus der Bundesrepublik Deutschland einfach aus gesundheitlichen Gründen abschieben, weil ich nicht strafbares nicht schlimmes mache, weil ich bei der Polizei überhaupt nicht auffällig bin, weil mein Lebenslauf einwandfrei ist! Und alle meine „diverse“ Schreiben sind doch mein aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Widerspruchsrecht, meine freie nach Art. 5 GG Meinung. Dann geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann mache ich meine Klappe endlich zu, dann werde ich keinerlei „diversen“ Schreiben vortragen.
34. Ihr deutscher „Rechtsstaat“ hat meine Person schon ohne solches offizielle psychiatrische Gutachten durch die Beschlüsse seines Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 und seines Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 10.11.2006 als „Psychischkrank, Geistesbehindert paranoide Schizophrene F22.0 Wahnvorstellung“ doch erklärt! Meine Person gelte schon nach 2-gerichtlichen Entscheidungen amtlich-gerichtlich als psychischkrank! In jedem deutschamtlichen Dienstcomputer, überall ist meine Person doch als psychischkrank schon registriert, eingetragen! Dann wofür braucht jetzt doch ARGE-Köln-Mülheim noch dazu ein offizielles amtliches psychiatrisches Gutachten über meiner schon von zwei deutschen Gerichten als psychischkrank erklärten Person?
35. Das Verwaltungsgericht und das Amtsgericht Köln erklären erst seinen Kläger Paul Wolf für einen Psychischkranken und nur danach nötigten sie ihn zwangsweise in die Psychiatrie für eine „offizielle psychiatrische Untersuchung“, damit für sich eine amtliche Bestätigung, ein Alibi doch verschaffen nachholen, dass dieser Kläger Paul Wolf doch Psychischkrank war, dass sie doch „kein richterliches Fehler“ gemacht hätten oder doch war es eine falsche richterliche Feststellung in den Beschlüssen 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln und 52 XVII W 272 des Amtsgerichts Köln?
36. Was es für ein rechtsstaatliches Praxis in ihrer Gerichtsbarkeit? Erst erklärt das Gericht einen Kläger per sein gerichtliches Urteil als Psychischkrank und nur danach führt für ihn ein psychiatrisches Gutachten durch? Selbstverständlich muss jetzt der Sachverständige nur ein negatives psychiatrisches Gutachten erstellen, damit diesen Richter nicht kompromittieren und sein Urteil bestätigen.
37. Die Objektivität, die Unabhängigkeit wird für solches bevorstehende psychiatrische Gutachten nicht gewährleistet! Es herrscht in solchem bevorstehenden psychiatrischen Gutachten totale Unobjektivität, totale Befangenheit! Erst einen Kläger per Gericht als psychischkrank erklären und nur danach nach 2 Jahren über ihm ein psychiatrisches Gutachten endlich nachzuholen, dass er doch vor 2 Jahren psychischkrank war?!
38. Selbstverständlich ist, wenn ich jetzt zu jeglichem Psychiatriearzt-Sachverständigen gehe, muss er auf Hinweis des Staates nur sein negatives psychiatrisches Gutachten über meiner Person erstellen! Er hat keine andere Wahl! Er darf meine Person als gesund nicht erklären! Er muss meine Person nur als Psychischkrank erklären! Ansonst kriegt er Ärger vom Staat! Wenn dieser Sachverständiger doch ein positives psychiatrisches Gutachten über meiner Person erstellt, Paul Wolf sei nicht psychischkrank, dann gehen diese beiden Juristen-Richter Dittmers und Stroh direkt ins Knast, dann geht jetzt diese Beamtin Wilmes ins Knast, weil sie in ihren juristischen Beschlüssen, ich ihrem amtlichen Bescheid ganz anderes aus der Luft beschlossen haben, Kläger Paul Wolf sei psychischkrank, Kläger Paul Wolf leide unter paranoiden Schizophrenie F22.0, weil sie durch diese ihre beiden Beschlüsse mein Leben völlig ruiniert haben, weil ich gegen diese beiden Richter meine Strafanträge wegen Rechtsbeugung usw. gestellt habe, weil gegen sie die Strafermittlungen noch aktuell laufen. In ihren diesen gerichtlichen „Verhandlungen“ haben diese beiden Richter Dittmers und Stroh gehofft, waren sie davon überzeugt, dass ein negatives bestätigtes psychiatrisches Gutachten über meiner Person Paul Wolf später 100% nachgeholt werde….
39. Genau gleichen Vorgang, genau gleichen Missbrauch der Psychiatrie übt jetzt ARGE-Köln.
40. Alle Arbeitgeber sagen allen meinen Arbeitsbewerbungen auf Grund dieser beiden gerichtlichen Urteile, Paul Wolf sei Psychischkrank, Geistesbehindert und leide unter einer paranoiden Schizophrenie F22.0 Wahnvorstellung, ab! Dann wofür braucht ARGE-Köln-Mülheim noch dazu ein offizielles amtliches psychiatrisches Gutachten über meiner schon von zwei deutschen Gerichten als psychischkrank erklärten Person? Es steht doch schon amtlich-gerichtlich fest, Paul Wolf sei „Psychischkrank Geistesbehindert paranoide Schizophrene F22.0 Wahnvorstellung“?
41. Diese Entscheidung des Vormundschaftsgerichts Köln 52 XVII W 272 gilt nach Zivilprozessrecht für weitere 7 Jahre!
42. Wenn jetzt das Sozialgericht Köln der ARGE-Köln das Recht gibt, es würde dann bedeuten, dass schon das Sozialgericht Köln meine Person gegen meinen Willen zwangsweise in die Psychiatrie einweist! Diese Geschichte mit der Psychiatrie wird jetzt dann erneut aufgerollt, aber schon vom dritten deutschen Gericht-Sozialgericht Köln.
43. Dieser gerichtliche Präzedenzfall wird jetzt automatisch auf das ganze eigene deutsche Volk auf alle Deutschen weiter massiv angewendet!. Heute bin ich Mongole, aber am Morgen ist jeder Deutscher dran. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit, die deutsche Vormundschaftsgerichtsbarkeit, die deutschen Juristen, der deutsche „Rechtsstaat“ haben somit ein mächtiges Instrument für die Beseitigung aller unbequemen deutschen Bürger erhalten, die Deutschen ohne medizinisches psychiatrisches Gutachten als Psychischkrank zu erklären!
44. Würden Sie bitte der ARGE-Köln-Mülheim verbieten, ihre psychiatrische Untersuchung für meine Person bis zur Verleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit, bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in meiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 und des Oberverwaltungsgerichts NRW in meiner Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 durchzuführen!
45. Das Bundesverfassungsgericht muss erst verfassungsmäßig entscheiden, ob in der Bundesrepublik Deutschland ein Richter am Verwaltungsgericht die Befugnisse und das Recht hätte, einen Kläger in seinem Verwaltungsgerichtverfahren selbst ohne ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten als psychischkrank zu erklären und aus diesem Grund seine Klage als unzulässig abzuweisen und ihm aus diesem Grund keinen Anwalt zu gewähren, ob es möglicherweise ein offenbarer Rückkehr zur deutschen NAZI-Justiz, zum deutschen Dritten Reich wäre, ob diese beiden gerichtlichen Beschlüsse in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vormundschaftsgerichtsbarkeit als Präzedenzfall für all die deutschen Gerichte gelten dürfen?
46. Wenn doch ARGE-Köln-Mülheim irgendwann und irgendwie schafft, meine mongolische Person in die psychiatrische Untersuchung zwangsweise zu unterbringen, sage ich keinem irgendwelchen deutschen Psychiatrie-Arzt kein Wort, zeige ich keinem irgendwelchen deutschen Psychiatrie-Arzt meine mongolische Gesichtsmimik an, werde ich die ganze Zeit meinen mongolischen Kopf und meine mongolischen Ohren mit meiner deutschen Jacke ganz zu halten, werde ich meine mongolischen Augen und meine mongolischen Ohren die ganze Zeit mit meinen mongolischen Händen, Fingern ganz zu halten, werde ich auf dem deutschen Dienstzimmerboden in der deutschen Dienstzimmerecke ganz klein zusammengefaltet totschweigend liegen, werde ich beharrlich absichtlich und vorsätzlich ganz schweigen und durch meine innere geistige mongolische Meditation völlig von dieser ihrer deutschen rassistischen Außenwelt ganz abgeschaltet sein.
47. Wenn sich doch ein ausländischer ALG-2-Empfänger in die deutsche geschlossene Psychiatrie freiwillig nicht begeben lässt, ist es doch kein gesetzlicher Grund ihm dafür Sozialleistungen und das Geld für das Essen nicht zuzahlen! Dann muss dann ARGE-Köln-Mülheim für solche Ausländer wieder KZ-Vernichtungslager-Eugenik einrichten!
48. Die Antragsgegnerin hat in ihrer Stellungnahme keine genaue Erklärung abgegeben, was es für eine „sonstige Einschränkungen“ bei meiner Person bestehe und wie sie überhaupt darauf gekommen ist, dass es bei meiner Person eine irgendwelche „sonstige Einschränkungen“ vorliege sollte und wie sie auf meine Arbeitsleistung, auf meine Arbeitsbemühungen negativ beeinflussen könnte und warum mein ausgeübter seit November 2006 1-EURO-JOB keine Eingliederung in Arbeit sei? Mein regelmäßiger fleißiger seit über 1-Jahr ausgeübter 1-EURO-JOB ist doch ein sicherer Beweis meines Arbeitswillens.
49. ARGE-Köln betrachtete mein Schreiben, meine vorgelegte Gründe als „diverse“, aber ihre Zwangszuweisung in die Psychiatrie als nicht divers, als richtig, als normal!
50. Nur weil ich eine minderwertige Mongole sei, pfeift ARGE-Köln-Mülheim auf meine mongolische Würde demonstrativ drauf! ARGE-Köln-Mülheim verfolgt die staatenlosen Mongolen, unterdrückt die mongolische Minderheit, vertreibt die armen Mongolen aus reichem Deutschland! Wir sind Mongolen in Deutschland nur 102 Menschen!
51. ARGE-Köln-Mülheim benennt das minderwertige mongolische Volk für ihre mongolischen Schlitzsaugen automatisch für ein mit fehlenden X Y Chromosomen psychischkrankes Volk! Alle erkrankten an Down-Syndrom Krankheit Deutsche, werden von ARGE-Köln-Mülheim als mongoloide Krankheit, mongoloide Idiotie amtlich bewertet, deshalb ARGE-Köln-Mülheim muss meine Person schon offiziell als Psychischkrank machen, weil ich eine minderwertige mongolische Rasse sei.
52. Warum ich ARGE-Köln-Mülheim beweisen müsse, dass ich Mongole nicht psychischkrank bin? Aus welchem Grund ARGE-Köln-Mülheim von mir Mongole überhaupt solche Sache verlangt? Nur weil ich mongolische Schlitzsaugen habe, beschildert mich dafür ARGE-Köln-Mülheim automatisch als mit fehlenden X Y Chromosomen Down-Syndrom-Erkrankte und zwingt mich aus diesen Gründen in die geschlossene deutsche Psychiatrie! Mongolen seien ein Volk mit fehlenden X Y Chromosom!
53. ARGE-Köln-Mülheim hat für diesen ihren Wunsch keinerlei Grund genannt, aus welchem Grund wünschte sie sich die medizinische Untersuchung für meine Person? Wozu braucht sie solche plötzliche „Untersuchung“? Wie hat ARGE-Köln-Mülheim das festgestellt, dass es bei meiner mongolischen Person eine dringende Teilnahme an Untersuchungen gem. §62 SGB I vorliege? Über welcher Abklärung meiner gesundheitlichen Gesamtsituation sie redet, was meint sie damit? Welcher Grund für ihre diese plötzlichen rechtswidrigen Maßnahmen sind, muss sie das ganz genau nennen und erläutern.
54. Ich erkenne in dieser Forderung ARGE-Köln-Mülheim keinerlei Zusammenhang zu meiner Arbeitssuche! Welche Relevanz hat solche psychiatrische Untersuchung für meine Suche auf einen Arbeitsplatz?
55. ARGE-Köln-Mülheim muss die dringende Notwendigkeit dieser ihrer jahrelangen ununterbrochenen beharrlichen zwangsweisen Zuweisung meiner Person in die psychiatrische Untersuchung amtlich begründen! Warum? Wofür? Wozu? Aus welchem Grund macht sie das?
56. Ich habe das Recht zu wissen, was ARGE-Köln-Mülheim damit meint? Über welche „sonstige Einschränkungen“ redet ARGE-Köln-Mülheim? Ich verlange vom deutschen Rechtsstaat eine genaue amtliche Erklärung! Das ist mein Selbstbestimmungsrecht! Geben Sie bitte mir die Antwort! WARUM?
57. ARGE-Köln-Mülheim leistet mir keinerlei Hilfe auf der Suche auf einen Arbeitsplatz, sondern umgekehrt verhindert sie all meine Arbeitsbemühungen mit allen Mitteln, verletzt somit ihre verfassungsmäßige Pflicht zur Unterstützung jeder Arbeitslosen. Kein einziges Arbeitsangebot erging mir von der ARGE-Köln-Mülheim seit 2006 bis heute! Und jetzt begründet ARGE ihre verbrecherliche Handlung, als ob sie unvermittelt eine Sorge über die Eingliederung meiner Person in Arbeit machen? Was ist es für eine amtliche arbeitsuchende Hilfe, wenn sie mir niemals eine solche arbeitsuchende Hilfe angeboten haben und jetzt unvermittelt nötigen sie mich in die psychiatrische Untersuchung? Genau solche amtliche „arbeitsuchende Hilfe“ brauche ich nicht! Sie müssen erst mir wirklich helfen. Geben sie bitte mir einen Arbeitsplatz bei der ARGE. Ich bin doch auch deutscher Jurist. Ich habe doch Jura zum zweiten Mal auch in Deutschland studiert. Die Arbeit mir Akten mache ich mit geschlossenen Augen. Ich kenne mich mit jeglicher amtlicher Bürotätigkeit auswendig aus.
58. Aus welchem Grund schmeißt ARGE-Köln-Mülheim meine Person zu psychischkranken Menschen weg, vertreibt sie mich aus meiner Wohnung raus, dringt sie so frech ins mein Leben ein? Bin ich eine Ziege, Meerschweinchen, Papagei? Bin ich für ARGE-Köln-Mülheim schon ein Tier zum Abschlachten? Wer hat dieser ARGE-Köln-Mülheim überhaupt solches Recht gegeben? Hält sie sich schon für GOTT, die Mongolen automatisch als psychischkrank zu bewerten?
59. Seit Ersten Tag im August 2007 als die Sachbearbeiterin an der ARGE-Köln-Mülheim Christiane Wilmes mich kennen gelernt hat, hat sie mir sofort angekündigt, sie werde meine Person in die geschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise einweisen. Sachbearbeiterin an der ARGE-Köln-Mülheim Christiane Wilmes verfolgt meine Person die ganze Zeit mit dieser ihrer psychischkranken wahnsinnigen Idee, meine Person in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Sachbearbeiterin an der ARGE-Köln-Mülheim Christiane Wilmes beraubt dadurch meine Freiheit, missbraucht ihren Dienstplatz. Die ganze amtliche Tätigkeit der Sachbearbeiterin an der ARGE-Köln-Mülheim Christiane Wilmes besteht von der zwangsweisen Einweisung meiner Person in die geschlossene Psychiatrie.
60. ARGE-Köln-Mülheim pfeift auf meinen Widerspruch vom 27.02.2008, den ich fristgemäß persönlich bei der Dienststelle ARGE-Köln-Mülheim eingereicht habe, drauf, ignoriert ihn vollständig, als ob ich keinen Widerspruch eingelegt hätte, bauet sie wieder ihre dummen Grimassen, welcher? Wo? Wo? Wo?.... Wir haben keinen Widerspruch? Tut uns leid?
61. Ich habe mir gerade im Januar-Februar 2008 eine volle medizinische Vorsorgeuntersuchung Check-UP machen lassen. Der Arzt Roman Pohl, Tel: 0221-96252711, Elisabeth-Breuer-Str. 1, 51065 Köln. Mir haben mehrere Pflichtimpfungen erfrischt gemacht. EKG, Ultraschaluntersuchung, Blutabnahme, AIDS, Tuberkulose, Cholesterinwerte, Lungen, Leber, Nieren, Magensonde, psychischer Zustand, Ausscheidung-, und Urinalanalyse, Wurmuntersuchung, Kreislauf, Blutdruck. Alle meine gesundheitlichen Werte sind sehr gut, ganz in Ordnung. Meine Person sei Kerngesund! Genauer dürfen Sie alle diese medizinischen Werte bei meinem Arzt Roman Pohl abfragen.
62. Ich fühle mich Kerngesund! Ich brauche für mich keinerlei medizinische Untersuchung oder medizinische Hilfe. Ich gehe zu keiner irgendwelcher psychiatrischen Untersuchung. Würden Sie bitte meine Person in Ruhe lassen.
63. Ich arbeite zurzeit seit November 2007 sehr erfolgreich bei der SBK-Köln, Zentrum für Senioren und Behinderten Köln http://www.sbk-koeln.de . Ich mache dank dem erlassenen mir gerichtlichen Rechtsschutz des Sozialgerichts Köln S 3 AS 29/07 bis zum Juli 2008 bei der SBK-Köln erfolgreich 1-EURO-JOB. Ich bin mit meiner 1-EURO-JOB-Stelle sehr zufrieden. Ich genieße meinen 1-EURO-JOB. Meine SBK-Arbeitskollegen sind mit meiner Arbeitsleistung sehr zufrieden. Es besteht zwischen mir und SBK-Köln eine volle Arbeitsharmonie!
64. In der Einführungsveranstaltung hat SBK-Köln mit mir ein amtliches persönliches psychologisches geistiges Gutachten von dem gevainstitut www.geva-institut.de durchgeführt. Dieses amtliche psychologische geistige Gutachten dauerte 2 Stunde lang, war es ein richtiger schwerer psychologischer Test. Ich musste auf über hundert hoch komplizierten rechnerischen mathematischen mechanischen physikalischen chemischen logischen Aufgaben beantworten. Ergebnis für mein dieses psychologische Gutachten liegt bei Note 1,8 überdurchschnittliche Werte. Meine Person sei voll kompatibel. Wenn ich doch geistesbehindert wäre, hätte ich dieses Gutachten nicht überwinden, nicht bestanden, überhaupt nicht verstanden. Das Ergebnis dieses Gutachtens und das erteilte mir dafür entsprechende Zertifikat lege ich Ihnen vor.
65. Das Ergebnis können Sie selbst noch einmal direkt vom gevainstitut anfordern. Sie können jetzt diesem unabhängigen amtlichen persönlichen psychologischen geistigen Gutachten Ihr gerichtliches Vertrauen einfach so aus der Luft nicht schenken. Für Ihr Unvertrauen müssen Sie ihre gerichtlichen Gründe genau nennen. Ansonst ist es eine Verleumdung und eine Diffamierung eines unabhängigen deutschen amtlichen Institutes gevainstitut.
66. Das Datum 21.05.2007 dieses Gutachtens ist durchaus frisch, weil dieses Gutachten für 3-Jahre lang gilt! Nach 4-5 Monaten kann ein Mensch in diesem guten ruhigen sicheren Deutschland einfach so und so schnell geistig nicht durchdrehen, wenn Sie jetzt mir vorwerfen wollen, es sei zu alt. In Kriegsgebieten wäre es möglich oder bei offener Kopfverletzung.
67. Für solche irgendwelche plötzliche rechtswidrige medizinische Untersuchung liegt nach Halbsatz 2 des §62 SGB I „soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind“ keinerlei Grund und keinerlei Notwendigkeit.
68. Der Leistungsbewilligungsbescheid vom 15.10.2007 für die Bewilligung mir von Leistungen des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.11.2007 bis 30.04.2008 in Hohe von 667,21 EURO erhalte ich schon regelmäßig und dieser amtliche Bescheid ist rechtskräftig.
69. Mögliche 1-monatige Änderungsfrist für diesen Leistungsbewilligungsbescheid vom 15.10.2007 aus formellen Gründen ist vergangen. Es besteht heute keinerlei Grund für eine erneute Überprüfung dieses Leistungsbewilligungsbescheides vom 15.10.2007. Sachbearbeiterin Christiane Wilmes darf jetzt einfach so aus der Luft diesen schon rechtskräftigen Bescheid vom 15.10.2007 nicht ändern, nicht aufheben.
70. Meine chronische Hautallergie stört mir keinerlei bei der Ausübung meiner derzeitigen gesetzlichen Arbeitspflicht in der Bürotätigkeit bei der SBK-Köln. Ich habe keine irgendwelche andere Gesundheitsprobleme. Ich fühle mich kerngesund. Deshalb es besteht bis zum Ende dieser 1-EURO-JOB Arbeitsmaßname, bis zum Juli 2008 keinerlei Bedarf an einer irgendwelchen prophylaktischen ärztlichen Fürsorgebehandlung meines mongolischen Körpers oder meiner mongolischen chronischen Hautallergie.
71. Dann muss Ihre Bundesrepublik Deutschland in ihrem deutschen Asylverfahrensgesetz einen Paragraph einführen, das Asyl erhalten in Deutschland nur die Asylsuchender, die ein perfektes hervorragendes kosmonautisches Gesundheitszustand nachweisen! Die Asylanträge von gesundheitsschwachen mit minderen Gesundheitszustandwerten und Mundgeruch Asylsuchenden werden von unserer demokratischen sozialen rechtsstaatlichen Bundesrepublik Deutschland sofort unanfechtbar abgelehnt! Dann hätte ich noch im Jahr 1997 im Frankreich, England, USA meinen Asylantrag gestellt!
72. Ich suche mir ganz intensiv einen Arbeitsplatz. Meine seit November 2007 bis heute 36 offiziellen Arbeitsabsagen (insgesamt 680 nach 11 deutschen Jahren) kann ich Ihnen jederzeit nachweisen, vorlegen. Meine 47 offiziellen Arbeitsabsagen für das Jahr 2006-2007 sind bei Ihnen in meinen Akten. Ich bin kein mongolischer Sozialschmarotze, der nur die deutsche Sozialhilfe kassiert!
73. Meine zahlreichen über 680 mongolischen Bewerbungen-(Arbeitsabsagen) bringen mir Mongole keinen Erfolg! Kein deutscher Arbeitgeber wolle mich Mongole wegen meinem mongolischen Aussehen einstellen. Wenn jeder deutscher Arbeitgeber in seinem Betriebe keine Mongole haben wolle, ist nicht meine persönliche mongolische Schuld! Ich bin Mongole Paul Wolf auf ihre deutsche staatliche großzugige Arbeitsvermittlung, auf ihre deutsche staatliche großzugige Sozialhilfe angewiesen!
74. Wie soll ich mir einen Arbeitsplatz suchen, wenn ich keine Fahrkarte, gar kein Geld zum Essen habe, wenn ich ständig einen Hunger habe, wenn ich mir von der Kirche das kostenlose Essen in Anspruch nehme, anstatt mir einen Arbeitsplatz zu suchen!
75. Schon in der amtlichen offiziellen Zuweisung meiner Person zur SBK-Köln-Altenheim-Riehl vom November 2007 hat ARGE-Köln-Mülheim ihre rassistische meine mongolische Rasse diskriminierende Veranlassung „keine Pflegschaft“ amtlich eingetragen. Die hochwertigen arischerassigen alten Deutschen-Herrenmenschen dürfen von minderwertigen mongolischen Händen nicht gepflegt werden! Die Mongolen seien für Ihre demokratische Bundesrepublik Deutschland eine minderwertige Rasse, seien automatisch Verbrecher und psychischkrank! Antidiskriminierungsgesetz auf einem deutschen Arbeitsplatz existiert nur für die Deutschen nicht aber für die widerlichen Mongolen!
76. Durch solche „amtliche Hinweise“ hetzt vorsätzlich ARGE-Köln-Mülheim gegen meine mongolische Person meinen jetzigen Arbeitgeber Altenheim SBK-Köln auf. Anstatt mir zu helfen, hier bei der SBK-Köln einen Arbeitsplatz zu bekommen, verbreitet ARGE-Köln-Mülheim vorsätzlich gegen meine Person ihre verbrecherliche Üble Nachrede Verleumdung, damit mein jetziger potenzieller Arbeitgeber SBK Köln diesen unwahrhaften verbrecherlichen Dreck läse und meine einwandfreie mongolische Person nach solcher rassistischer Hetze auf keinen Fall einstellen würde.
77. ARGE-Köln-Mülheim hetzt vorsätzlich meinen Hausbesitzer „Baugenossenschaft von 1920 eG“, Tel.: 0221-376470 gegen mich auf, damit mein Hausbesitzer meine mongolische Person aus dieser meiner Wohnung wegschmisse, damit meine mongolische Person aus der Zuständigkeit der ARGE-Köln-Mülheim beseitige, damit danach meine mongolische Person im Heim für die Psychischkranken „als psychischkrank“ unterbringen und mich dort wie ein tierisches mongolisches Idioten-Lebewesen behandeln und mein mongolisches Einbürgerungsbegehren auf das deutsche Wahlrecht auf das deutsche Stimmrecht los werden zu lassen. Ohne Wohnung werde ich gezwungen meine mongolische Klappe zu halten und sich das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht nicht zu begehren, wird mein mongolischer Mund endlich totgemacht!
78. Würden Sie bitte in diesem gerichtlichen Verfahren meine früheren noch laufenden bei Ihnen Gerichtsverfahrens S 3 AS 29/07 und S 3 AS 48/07, in denen auch über derselben Rechtsstreit geht, die eine große Hilfe und Information für dieses Verfahren gäben, wo ich viele meine andere Beweise abgegeben habe, auch einbeziehen. Jetzt haben Sie sichere Beweise für meine früheren Gründe.
79. Gegen Sachbearbeiterin an der ARGE-Köln-Mülheim Christiane Wilmes habe ich meinen Antrag auf Befangenheit gestellt, den die Verwaltung nicht prüft.
80. Weil ich seit Jahr 2002 meine Einbürgerung gerichtlich ununterbrochen betreibe, weil ich schon meinen 14 Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht gestellt habe, damit von mir mein mongolisches Recht auf Antragstellung und auf jegliche Ausübung meiner mongolischen juristischen, bürgerlichen Rechte endlich entziehen, damit ich keine mehr mongolischen Klagen, keine mehr mongolischen Anträge, keine mehr mongolischen Beschwerde selbst einlegen beantragen schreiben kann, damit meine mongolische Person seine mongolische Klappe endlich hielte und sich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr begehre, damit ich gegen die ARGE-Köln-Mülheim gerichtlich nicht vorgehen kann und auf Grund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 zwingt nötigt ARGE-Köln-Mülheim seit Mai 2007 beharrlich meine arbeitslose mongolische Person in die deutsche geschlossene psychiatrische Anstalt freiwillig einweisen zu lassen, droht ARGE-Köln-Mülheim mir aus diesem Grund das ganze Lebensunterhalt für meine mongolische Person ganz zu versagen.
81. Auf einen strengen amtlichen Hinweis des Staates, des Bundesverfassungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts NRW, der Einbürgerungsbehörde Köln, des Verwaltungsgerichts Köln, des Amtsgerichts Köln nötigt zwingt ARGE-Köln-Mülheim meine Person in die psychiatrische Untersuchung beim Berufsförderungswerk Michaelshoven-Köln, wo die Psychiatrieärzte über meiner Person ein offizielles negatives psychiatrisches Gutachten erstellen müssen und aus diesem Grund meine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 und meine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 endlich als „bestätigte“ los werden, weil es in dieser meiner Verfassungsbeschwerde auch über den Schadenersatz, Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million geht, weil der Staat in ganzem diesem „Einbürgerungsverfahren“ totales Unrecht ausübte.
82. Meine Krankenversicherung wurde von der ARGE-Köln-Mülheim auch entzogen. Ich bin jetzt nicht krankversichert. Aber ich bin von der ARGE-Köln-Mülheim amtlich verpflichtet bei der SBK-Köln (Altenheim) einen 1-EURO-JOB zu machen, den ich seit November 2006 erfolgreich mache. Wie soll ich dann täglich 8 Stunden am Tag arbeiten, wenn ich überhaupt nicht krankversichert bin und kein Geld zum Essen kriege? Wenn es jetzt auf meinem Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur/von der Arbeit etwas mit meiner Gesundheit negatives passiert, wer übernimmt die Behandlungskosten für die ärztliche Behandlung?
83. Wenn ARGE-Köln-Mülheim jetzt mein Lebensunterhalt ganz versagt, habe ich keinen Arbeitsplatz, habe ich keinerlei Verwandten, werde ich kein Geld zum Essen haben, werde meine Person nach 4-5 Monaten aus meiner Wohnung raus geschmissen, werde ich den ganzen Tag vor der Tür des Sozialgerichts Köln, vor der ARGE-Köln sitzen, wird ARGE-Köln doch irgendwann gezwungen mir Sozialhilfe wieder zu zahlen, mir ein Hotel für Obdachlosen und eine Wohnung wieder zu gewährleisten, wenn Sie ihre Bundesrepublik Deutschland doch für eine noch soziale Republik halten! Mein ganzes Vermögen aus meiner Wohnung müssen Sie dabei in einem Lager auf Kosten des Staates bewahren!
84. Meine mongolische Würde, mein mongolisches Leben, meine mongolische Gesundheit, meine mongolische Freiheit geriet nach diesen verbrecherlichen Maßnahmen der deutschen rassistischen ARGE-Köln-Mülheim in Gefahr! Ich bin nicht psychischkrank. Ich bin kerngesund! Ich gebe nicht auf! Solange Ihr Art. 20 Abs. 1 Ihres deutschen Grundgesetzes existiert, habe ich ein uneingeschränktes mongolisches Recht auf eine großzugige deutsche Sozialhilfe, weil Sie noch am 24.05.1949 in ihrem Grundgesetz ihren deutschen demokratischen rechtstaatlichen christlichen wohlhabenden großzugigen Rechtsstaat als eine „soziale Bundesrepublik“ verkünden hatten! Wenn Sie das so großzügig in ihrem Grundgesetz verkündet hatten, müssen Sie das genauso großzugig erfüllen!
85. Ursache für meine „psychische Störung“ sei mir nicht verliehene deutsche Staatsangehörigkeit. Weil meine mongolische Person von ihrem seit April 2002 laufenden deutschen Einbürgerungsverfahren geisteserkrankt wurde, muss mir dann jetzt ihre Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit insbesondere geben, dann wird meine von diesem seit April 2002 laufenden deutschen Einbürgerungsverfahren ERKRANKTE mongolische EinbürgerungsbwerberSeele wieder geheilt und gesund! Der psychischkranke Mensch steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!
86. Wenn Sie meine Person für einen Psychischkranken halten, dann geben Sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einem Psychischkranken!
87. Gibt es in ihrer „demokratischen sozialen rechtstaatlichen christlichen wohlhabenden großzugigen Bundesrepublik“ Deutschland die Einbürgerung für die GEISTESBEHINDERTEN staatenlosen Mongolen-Idioten? Oder im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das gesetzlich vorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von GEISTESBEHINDERTEN staatenlosen Mongolen-Idioten? Sind dann die geistesbehinderten Ausländer-Idioten wieder von Deutschen zu vernichten, zu vergasen, zu verbrennen, massenhaft abzuschieben? Oder Art. 3 ihres deutschen Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, „Gleichheit vor dem Gesetz“ existiert nur für die Deutschen?
88. Ihre geistesbehinderten Deutsche haben überhaupt keine Chance auf einen festen Arbeitsplatz! Wie soll dann diese nichtzahlreiche mit ihrem schweren Schicksal Gruppe von Geistesbehinderten-Einbürgerungsbewerber-Invaliden ihre „gesetzliche demokratische soziale christliche“ Voraussetzung für die Einbürgerung, einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen, erfüllen?
89. Ohne das Geld zum Essen bin ich gezwungen, die kostenlose Essenausgabe in der Stadt Köln zu essen, anstatt zu arbeiten, anstatt mir einen Arbeitsplatz zu suchen. Reiche Deutsche zwingen die widerliche mongolische Minderheit wie Sklaven den Essensrest vom reichen deutschen Tisch zu essen. ARGE-Köln-Mülheim zwingt mich dazu damit mir vorzeigen, erinnern, wer sei in diesem Land der Herr.
90. ARGE-Köln-Mülheim zwingt nötigt dadurch meine Person zum Diebstahl, Raub, zur Kriminellenschaft, zum Schwarzfahren im öffentlichen Verkehr anstatt mir zu helfen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Wenn meine Person eine Straftat begehe, werde sie verhaftet und zu 3 Jahren Knast verurteilt, dann werde sie von der Zuständigkeit der ARGE-Köln-Mülheim verwiesen.
91. Würden Sie bitte mir meine Sozialhilfe zurückgeben! Ich habe kein Geld! Ich bin arm! Ich bin staatenlos! Ich habe keine Heimat! Ich bin in ganzem Europa ganz allein! Ich habe keinerlei Verwandten, die mir helfen könnten!
92. Gegen Ihre konkreten Maßnahmen meine mongolische Person für mein dieses Rechtsbegehren mit Gewalt in die deutsche geschlossene Psychiatrie zwangsweise einzuweisen, werde ich unverzüglich meinen Antrag auf einen vorläufigen Rechtsschutz, auf eine einstweilige Anordnung vor den Vereinten Nationen UNO gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen die Europäische Union beantragen.
93. Wenn das Sozialgericht meine Person auch für einen Psychischkranken hält, fordere ich mir dann, beantrage ich mir dann für meine „psychischkranke“ Person einen Anwalt auf Kosten des Staates zu bestellen.
94. Wenn das Gericht beabsichtigt, meinen Antrag abzulehnen, fordere ich dann, beantrage ich dann eine mündliche gerichtliche Verhandlung.
Paul Wolf