107 Klage gegen Richter-Präsidenten Papier

Dienstgericht für Richter am Landgericht Karlsruhe                  07. Oktober 2007

Hans-Thoma-Straße 7

76133 Karlsruhe

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Heimatlos Staatenlos

Staatenlosenreiseausweis:         ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

Beklagte:       Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

 

 

 

 

Heimatlose staatenlose Klage

nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 gegen die verbrecherlichen faschistischen richterlichen Handlungen des faschistischen Richter-Schweins am Verwaltungsgericht Köln Ernst Dittmers, Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 und gegen den faschistischen NAZI-Richter-Schwein am Vormundschaftsgericht Köln Stroh, Beschluss 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG lege ich gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 gegen die verbrecherlichen faschistischen richterlichen Handlungen des faschistischen Richter-Schweins am Verwaltungsgericht Köln Ernst Dittmers, Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 und gegen den faschistischen NAZI-Richter-Schwein am Vormundschaftsgericht Köln Stroh, Beschluss 52 XVII W 272 vom 20.02.2006 meine diese heimatlose staatenlose Klage ein.

 

2.      Meine diese heimatlose staatenlose Klage gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 begründe ich wie folgt:

 

3.      dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verfolgt die heimatlosen staatenlosen Christen! Nur weil ich ein heimatloser staatenloser Katholik bin, gib mir dafür diese muslimische Bundesrepublik Deutschland ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht! Alle Muslime bekommen in dieser muslimischen Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit sofort, aber die heimatlosen staatenlosen Christen bekommen keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

4.      Würden Sie bitte unter dem Gesichtspunkt der Dienstaufsicht meine heimatlose staatenlose verfassungsmäßige Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 vom verantwortlichen Richter-Berichterstatter am Bundesverfassungsgericht wegnehmen und einem anderen Richter geben.

 

5.      Würden Sie bitte diesen Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verpflichten, in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 unverzüglich eine endgültige verfassungsmäßige höchstrichterliche Entscheidung fallen zu lassen. Dafür werden diese „Richter“ bezahlt! Sie müssen ihre Arbeit tun. Für ihre Arbeit erhalten sie einen monatlichen Gehalt 10.000 EURO!

 

6.      Würden Sie bitte gemäß dem §151 ff. StPO gegen den Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier für seine verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung in seinem Bundesverfassungsgericht nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 eine Strafermittlung vom Amts wegen einleiten, gegen ihn eine öffentliche Anklage erheben und ihn vor dem Strafgericht stellen, seine richterliche Bekleidung für immer aberkennen und ihn aus dem Richterdienst für immer entfernen.

 

7.      Dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verbietet seinen 7 untergebenen Richtern über dieser meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 eine höchstrichterliche verfassungsmäßige Entscheidung zu treffen, leistet mir durch seine Rechtsbeugung durch seine unterlassene Hilfeleistung keinerlei richterliche Hilfe. Er beugt somit als Präsident als Leiter des Bundesverfassungsgerichts das Grundgesetz.

 

8.      Solche 3-jährige Untätigkeit des Bundesverfassungsgerichts gehört zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nach Art. 97 GG nicht. Das ist schon keine richterliche Unabhängigkeit, sondern offensichtliche Rechtsbeugung von diesem Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier.

 

9.      Dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier versteckt sich missbräuchlich hinter dem Art. 97 GG, hinter dieser richterlichen Unabhängigkeit, damit dieser meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 kein Recht geben!

 

10.      Wann ich zu den hunderten Malen zur Einbürgerungsbehörde Köln gehe, verbahnen sie mich aus dem Dienstzimmer mit der Begründung, all ihre Akten seien beim Gericht! Wir haben mit ihrer Einbürgerung gar nix zu tun!

 

11.      Dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier ist der Erste Verbrecher, ist der Hauptverbrecher, ist der Richtermafiaboss in ganzem Deutschland!

 

12.      Dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier macht durch seine verbrecherlichen Handlungen meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes heimatlosen staatenlosen Rechtsweg und mein heimatloses staatenloses Recht auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu.

 

13.      Bis heute trifft die Bundesrepublik Deutschland in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 keinerlei Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht lehnt diese meine heimatlose staatenlose Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich.

 

14.      Wenn das Bundesverfassungsgericht meine heimatlose staatenlose Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 schon seit 3 Jahren lang nicht ablehnen kann, dann das bedeutet, dass sie gar keine Gründe dafür haben! Dann müssen sie meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 unverzüglich stattgeben entsprechen zugeben, müssen sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

15.      Aber das Bundesverfassungsgericht macht das vorsätzlich nicht. Das Bundesverfassungsgericht zögert seit 3 Jahren die Entscheidung rechtsmissbräuchlich hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine heimatlose staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine heimatlose staatenlose Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 doch „rechtlich formell“ ablehnen dürften.

 

16.      Auf meine zahlreichen schriftlichen heimatlosen staatenlosen 2187 Erinnerungen, 41 Dienstaufsichtbeschwerden, 58 Verfassungsbeschwerden, 14 Strafanträgen reagiert das Bundesverfassungsgericht gar nicht, schweigt beharrlich, ignoriert mich völlig, gibt mir keinen Rechtsanwalt, pfeift auf mich demonstrativ drauf!

 

17.      Petitionsausschuss des deutschen Bundestages leistet mir auf meine zahlreichen heimatlosen staatenlosen Petitionen gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion.

 

18.      Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1. Million EURO (ein Million) verurteilen! Ich verlange von der Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte das Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million EURO (ein Million).

 

19.      Die Bundesrepublik Deutschland muss mir das Schmerzensgeld in Hohe von ein Million EURO auf mein heimatloses staatenloses Konto: 1900078039 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 überweisen und muss gleichzeitig in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 und in meinem „toten“ heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsverfahren doch ihre verfassungsmäßige rechtsstaatliche höchstrichterliche Entscheidungen fallen lassen.

 

20.      Die Privatanschrift dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier habe ich nicht, kann ich nicht feststellen. Würden Sie bitte für die Zustellung meiner dieser heimatlosen staatenlosen Klage die Adresse des Bundesverfassungsgerichts Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, wo dieser Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier arbeitet, verwenden.

 

21.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner dieser heimatlosen staatenlosen Klage und ihre Registernummer geben.

 

22.      Falls Sie diese meine heimatlose staatenlose Klage ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen „richterlichen“ Beschluss mit dem staatlichen Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart weiter anfechten werde.

 

23.      Ich habe kein Geld. Ich bin völlig mittellos. Ich bin heimatlos staatenlos. Würden Sie bitte von mir keine Gerichtskosten verlangen.

 

24.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wahlen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht haben! Ich werde meine heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen!

 

Paul Wolf

Heimatloser staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

 

Diese Klage in drei Mal