74 Strafantrag-13 Staatsanwältin Breitenbach

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Der deutsche Schriftsteller

Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

Der Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                                                     20.04.2006

www.akkaly.be

Generalstaatsanwaltschaft Köln

Reichenspergerplatz 1

50670      Köln

Aktenzeichen:                      64 AR 12/06

Kopie:                    Oberverwaltungsgericht für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

ERSTER STRAFANTRAG

gegen die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken, nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, nach §358 Aberkennung der staatsanwältischen Bekleidung, gegen ihre ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens 83 Js 144/06 gegen die verbrecherliche Eröffnung auf Auftrag der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ von dem deutschen „Richter“ des Amtsgerichts Köln Herrn STROH nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, nach §§ 185, 186, 187, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §331 StGB Vorteilsannahme, nach §333 Vorteilsgewährung, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1.          würden Sie bitte mich gegen die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens 83 Js 144/06 von der „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH gegen die verbrecherliche Eröffnung auf Auftrag der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ von dem deutschen „Richter“ des Amtsgerichts Köln Herrn STROH nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, nach §§ 185, 186, 187, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §331 StGB Vorteilsannahme, nach §333 Vorteilsgewährung, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, §358 Aberkennung der richterlichen Bekleidung, nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken, beschützen und die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH aus dem Amt entlassen, sie vor dem Strafgericht stellen und ihre staatsanwaltische Bekleidung aberkennen!

 

 

2.          Die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH will mich durch ihre Strafverfolgungsmaßnahmen danach nach der Verurteilung zusammen mit dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und mit dem „Richter“ STROH aus Deutschland zurück nach K.......... nach Abschiebungsmaßgaben des Aufenthaltsgesetzes abschieben lassen, wo mich die Muslimen sofort enthaupten.

 

3.          ............

 

4.          …………

5.          …………

 

6.          ………….

7.          Das Verwaltungsgericht Köln, die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH, der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und der „Richter“ STROH sind die Mörder!

 

 

8.          Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die verbrecherliche gesetzwidrige „private Bitte“ der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN auf die Eröffnung gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272 von dem deutschen „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH eifrig diesen beamtenlichen Verbrechen der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und nimmt sie in diesem Verbrechen gegen mich aktiv teil.

 

 

9.          Die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH hat absichtlich diese Ermittlung eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf jeden Fall nicht geben! Nicht selbst dieses Betreuungsverfahren sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Aussetzung meines Einbürgerungsverfahrens! Das war die einzige verbrecherliche Absicht dieses beamtenlichen Verbrechers der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN!

 

 

10.          Würden Sie bitte mein Leben, meine Gesundheit gegen die unmenschlichen rassistischen Angriffen der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und seinen untergebenen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln gegenüber meiner Person

beschützen.

 

11.          Würden Sie bitte dieses „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 einstellen und alle diese faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

 

12.          Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt der deutsche „Rechtsstaat“ nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

 

13.          Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahren von Amts wegen sind überhaupt nicht erfüllt! Die handelnde Person muss gemäß §1896 BGB schon geisteskrank sein! Es handelt sich hier nur um die psychischkranke Person! Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund! Dieses Betreuungsverfahren, diese ganze Kette von Paragraphen §§1896 ff. BGB sind auf meine Person überhaupt nicht anwendbar!

 

 

14.          Ziel eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahrens von Amts wegen ist, nur einen Betreuer für schon einen psychischkranken Menschen zu bestellen, aber nicht festzustellen, ob die vermutliche Person unter einer irgendwelchen geistigen Krankheit litte, nicht mit Hilfe dieses Paragraphen einen Menschen psychischkrank machen!

 

 

15.          Ein Betreuungsverfahren von Amts wegen nach §1896 BGB ist kein „Feststellungsverfahren einer seelischen Krankheit“!

 

 

16.          Für den Sachverständigen muss man schon für seine weitere Untersuchung die frühere ärztliche fachliche Gutachtung über einer seelischen Krankheit solcher Person, nicht aber diesen faschistischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 vorlegen! Deshalb zwei Sachverständigen haben schon geweigert, über mich ihre solche fachliche ärztliche „Gutachtung“ auf die Anweisung des „Richters“ STROH und der privaten Bitte der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN zu erstatten, in diesem „seltsamen Betreuungsverfahren“ von Amts wegen teilzunehmen. Dieser Arzt Herr STROH ist schon der dritte Sachverständigen.

 

 

17.          Woher stammt diese Behauptung des „Richters“ STROH in seinem Beschluss vom 20.02.2006 „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Aus welcher Quelle nimmt der „Richter“ STROH über meiner Person diese seine faschistische Feststellung „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Der „Richter“ STROH stellt hundertprozentig fest, dass meine Person unter einer psychischen Krankheit leidet! Der „Richter“ STROH kündet mich schon als einen psychischkranken Menschen an! Warum dieser Faschist Nazi-Richter STROH so was macht?

 

 

18.          Der „Richter“ STROH muss jetzt diese ärztliche Diagnose genau vorzeigen, unter welcher „psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen“ nach §1896 BGB meine Person leidet?

 

 

19.          Aus welchen Gründen verbreitet dieser „Richter“ STROH in seinem Brief vom 02.03.2006 seine Üble Nachrede, Lüge, dass meine Person „unter einer in §1896 BGB genannten Erkrankung leidet“? Wer hat ihm solches Recht, solche Macht gegeben, einfach so aus der Luft die unschuldigen Menschen als „unter einer in §1896 BGB genannten psychischen Krankheit gelittenen“ zu benennen, zu bestimmen? Der „Richter“ STROH ist kein Arzt der Psychiatrie!

 

 

20.          Der „Richter“ STROH hat einfach so aus der Luft entschieden, meine Person sei „Geistesgestört“, meine Person brauche einen Betreuer! Der angewendete von ihm faschistische rechtswidrige Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln ist keine ärztliche Gutachtung, ist kein ärztlicher Test! Dieser rechtswidrige juristische Beschluss ist faschistisch, ist noch überhaupt nicht rechtskräftig, noch schwebenden! Meinen Strafantrag gegen diesen Beschluss prüft die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH nicht. Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keine Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger aus!

 

 

21.          Außerdem ein Jurist ist kein Arzt! Sogar hundert Juristen können einen Arzt nicht ersetzen, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit eines Menschen!

 

 

22.          Die deutschen Richter dürfen über die minderwertigen k.......... Kläger sogar ihre Psyche selbst medizinisch negativ zu bewerten. Die deutschen Richter sind gegenüber den k.......... Klägern sogar die Ärzte der Psychiatrie! Gegen die deutschen Kläger machen sie so was nicht, nur gegen die minderwertigen K..........!

 

 

23.          Dieses eröffnete vom „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH gegen mich faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 ist von Anfang an ungesetzlich, rechtswidrig, fechte ich es vom ersten Tag an! Alle weiteren aus diesem „Betreuungsverfahren“ ausgehenden Maßnahmen sind auch rechtswidrig, ungesetzlich! Es ist die nächste nach §130 StGB deutsche Volksverhetzung gegen mich!

 

 

24.          Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH will durch dieses sein eröffnetes, ungesetzliches, faschistisches „Betreuungsverfahren“ meine Person als „Psychischkrank“ machen, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

 

25.          Außerdem nur auf eine private Bitte des Amtes für die öffentliche Ordnung hat der „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH gegen mich sein faschistisches „Betreuungsverfahren“ von Amts wegen nach §1896 BGB zum Zweck der Zwangsunterbringung meiner Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geöffnet!

 

 

26.          Das Amt für die öffentliche Ordnung hat keine gesetzlichen Befugnisse einen Richter nur darum privat zu bitten, um meine Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt zu unterbringen! In dem Rechtsstaat darf man keine privaten Bitten mit staatlicher Gewalt ausüben, sondern der Rechtsstaat muss auf einen gesetzmäßigen Antrag nur ein strenges rechtsmäßiges faires Verfahren nach Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der ZPO, des FGG durchführen!

 

 

27.          Der Erste Leiter der Stadt Köln Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma hat vorher kein sein offizielles inneres Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG, §§ 19, 20, 22, 66, 68b, 69g ff. FGG mit der Frage warum dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf so was gegen seine Einbürgerungsbehörde Köln schreibt und gegen sie seine Amtshaftungsklage einlegt, durchgeführt!

 

 

28.          Der Erste Leiter der Stadt Köln hat keinen seinen offiziellen schriftlichen Antrag vor dem Amtsgericht Köln gemäß §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12, 19, 20, 22, 66, 68b, 69g ff. FGG gestellt!

 

 

29.          Die Einbürgerungsbehörde Köln darf ihre Einbürgerungsbewerber behörderlich nicht verpflichten, bei einem psychiatrischen Arzt untersuchen lassen, ob dieser Einbürgerungsbewerber unter einer irgendwelcher psychischen Krankheit litte. Solcher Verwaltungszwang der Einbürgerungsbehörde Köln ist rechtswidrig.

 

 

30.          Das moderne deutsche Zivil-, und Verwaltungsrecht haben überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, damit einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen von einer irgendwelchen Behörde in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz.

 

 

31.          Das Amt für die öffentliche Ordnung muss dafür seinen entsprechenden gesetzlichen begründeten nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12 FGG Antrag vor dem Amtsgericht Köln stellen! Das Amt für die öffentliche Ordnung muss vorher sein offizielles Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG durchführen! Das Amt muss mir zuerst eine Kopie dieses seines Antrages und sein Endbescheid über das durchgeführte nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG Verfahren nach §1 ff. VwZG gesetzmäßig zustellen lassen! Das Amt muss mir zuerst nach §25 VwVfG meine Rechte belehren! Das Amt muss mir zuerst nach §23 VwVfG einen Dolmetscher bestellen! Das Amt hat mir in diesen 4 Jahren dieses Rechtsstreites niemals eine Möglichkeit auf ein verfassungsmäßiges Rechtsschutz, auf eine gesetzmäßige Anhörung meiner Gründen nach §28 VwVfG gegeben!

 

 

32.          Wenn das Amt für die öffentliche Ordnung vorher sein Verwaltungsverfahren gesetzmäßig durchgeführt hätte, hätte dieser ihr „Antrag“ gegen mich nicht erstanden! Das Amt für die öffentliche Ordnung müsste vorher eigene innere Ermittlung durchführen.

 

 

33.          Das Amt für die öffentliche Ordnung darf nach §21 VwVfG in diesem Verfahren überhaupt als Antragssteller nicht tätig sein, weil der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN eine ihre untergebene Behörde ist, weil der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN und das Amt für die öffentliche Ordnung gleiche Interesse verfolgen, weil dadurch die Objektivität, die Gerechtigkeit, die Befangenheit, das faire Verfahren gebrochen werden. Solchen Antrag dürfte gegen mich nur eine neutrale Behörde stellen, insbesondere wenn es um die Einbürgerungsfrage nach Art. 73 Ziff. 2 des Grundgesetzes geht. Aber keine andere Behörde will solchen Antrag gegen mich stellen.

 

 

34.          Für die Anträge von Amts wegen ist in der Stadt Köln nur die „Verfolgungsbehörde“ die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH berechtigt. Die Betreuer von Amts wegen zusammen mit einem Anwalt werden in einem Strafverfahren nur für die Öffentlichkeit, nur für sich selbst gefährdeten Täter nach §§ 20, 63 StGB, §§ 81, 140 Abs. 1 Ziff. 6, 141, 142, 246a StPO, die sich selbst ganz oder teilweise nicht besorgen können, nur von der Staatsanwaltschaft bestellt.

 

 

35.          Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH lügt, dass es überhaupt eine Bitte des Amts für die öffentliche Ordnung gewesen war. Das Amt für die öffentliche Ordnung hält sich von Anfang an weit weg von diesem Einbürgerungsstreit! Es war nur eine private Bitte der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN!

 

 

36.          Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH hat sein „Betreuungsverfahren nur auf eine private Bitte der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN eröffnet!

 

 

37.          Ein Leiter nur einer kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung hat keine gesetzliche Befugnisse seine „privaten Bitten“ um die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber einzureichen! Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN ist dafür nicht Zuständig! Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN ist hier nicht „Bitteberechtigt“. Es fehlt ihm die gesetzliche Zuständigkeitsberechtigung, die gesetzliche Antragsberechtigung. Diese „private Bitte“ der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN ist gesetzwidrig, ist unwirksam, ist nichtig, ist ein sein nächster Verbrechen, ist der Faschismus dieses deutschen Faschisten DAGMAR DAHMEN!

 

 

38.          Das Aktenzeichen des Briefes des DAGMAR DAHMENs 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006 ist nur das Aktenzeichen meines Einbürgerungsverfahrens!

 

 

39.          Anstatt der Einbürgerungsurkunde ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstalt! Die Einbürgerungsbewerber, die den deutschen Pass beharrlich begehren, werden in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert!

 

 

40.          Dieser Leiter nur einer kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung Herr DAGMAR DAHMEN hat seine Amtsbefugnisse überschritten, überholt! Das ist sein Amtsmissbrauch! Das ist die faschistische Befangenheit des deutschen „Beamten“ DAGMAR DAHMEN! Das ist alles der faschistische Pervers, der pure Faschismus von dem „Beamten“ Herrn DAGMAR DAHMEN! Dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272  ist von Anfang an verfassungswidrig.

 

 

41.          Dieser Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN ist der größte Hauptfaschist in der Bundesrepublik Deutschland!

 

 

42.          Seit vier Jahren dieses Einbürgerungsstreites, seit neun deutschen Lebensjahren hat niemand solche Zweifel einschließlich selbst das Verwaltungsgericht Köln, die Bezirksregierung Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, Standesamt Köln, das Ausländeramt Köln, Polizeipräsidium Köln…. erhoben, hat niemand mein Gesundheitszustand in Frage gestellt und jetzt plötzlich wann alle Gründen zur Ablehnung meines Einbürgerungsantrages erschöpft sind, wann ich nur die mündliche gerichtliche Verhandlung verlange, wann dem Verwaltungsgericht Köln nur eines bleibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verurteilen, bin ich sofort nur nach der „juristischen“ nicht ärztlichen Bewertung dieser Vier faschistischen „Richter“ DAGMAR DAHMEN, STROH, K.......... und STROH als „Geistesgestört“ geworden!

 

 

43.          Wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006  entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile. Die Einbürgerungsbehörde Köln versucht mich jetzt in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zu unterbringen. Meine Person wurde schon in die Schufa als „Geistesgestört“ eingetragen!

 

 

44.          Der „Richter“ STROH zwingt mich in diesem seinem faschistischen „Betreuungsverfahren“ teilzunehmen. Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen.

 

 

45.          Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen können die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH und der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleiben ihnen nur, mich in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistische „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Psychiatriearztes über meiner Person zu isolieren!

 

 

46.          Mit welchem Zweck und wofür machen überhaupt diese vier faschistischen deutschen „Richter“ DAGMAR DAHMEN, STROH, K.......... und STROH diese ihre faschistische Naziverfolgungsschweinerei, als ob meine Person „Geistesgestört“ sei? Mit welchem Zweck macht dieser Faschist DAGMAR DAHMEN diese seine faschistische Naziverfolgungsschweinerei? Wofür ist diese ganze faschistische Schweinerei von den fünf faschistischen deutschen Männern DAGMAR DAHMEN, STROH, K.........., STROH, DAGMAR DAHMEN? Ist es eine moderne Nazi-SS-Einheit zum Kampf mit ausländischen k.......... Raten?

 

 

47.          Ich verstehe überhaupt nicht, warum überhaupt das Amtsgericht Köln in diesen Einbürgerungsstreit ihre Nase rein steckt? Welchen Vorteil für sich das Amtsgericht Köln von diesem meinem Einbürgerungsstreit erreichen will? Wofür das Amtsgericht Köln diese ganze Sch…… macht? Hat das Amtsgericht Köln nicht zu tun! Niemand hat vor dem Amtsgericht Köln einen entsprechenden amtlichen gesetzlichen Antrag gestellt. Nur eine private „Bitte“ der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln ist keine rechtliche dafür Grundlage!

 

 

48.          Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K.......... von Deutschen, von Richtern des Amtsgerichts Köln!

 

 

49.          Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will nur wählen! Ich will nur das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

 

50.          Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, einen Betreuer bräuchte, trotzdem es ist kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen! Wenn ein Einbürgerungsbewerber einen Betreuer hätte, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem nach §8 Abs. 2 StAG verliehen!

 

 

51.          Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist automatisch nach §10 Abs. 1 StAG keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

 

52.          Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt! Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor! Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen! Es gibt kein irgendwelches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

 

53.          Grund für diese ganze faschistische Schweinerei ist, dieser Verbrecher, dieser Bestechungserpresser, dieser Amtsmissbraucher, dieser Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN hat jetzt Angst vor der strafrechtlichen Verantwortung vor dem Gesetz wegen meinen 9 verschiedenen Strafanträgen, wegen der totalen Korruption, Bestechlichkeit in seiner von ihm leitenden Abteilung Einbürgerungsbehörde Köln. Deshalb muss er auf jeden Fall meine Person als „Geistesgestört“ erklären, damit meine 9 verschiedenen Strafanträge gegen ihn und gegen seine bestechlichen korrumpierten Arbeitskollegen nicht wirken würden, als ob sie von einem „Geistesgestörten“ gestellt wären!!!!!!!!!

 

 

54.          Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des Oberfacharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn STROH will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richter“ DAGMAR DAHMEN, STROH, K.........., STROH, von einem deutschen „Beamten“ DAGMAR DAHMEN und von einem deutschen Arzt Herrn STROH mich als „Geistesgestört“ erklären und danach mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

 

55.          Die deutschen Polizisten haben schon versucht, meine Wohnungstür durchzubrechen, um mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt abzuliefern. Sie verbreiten unter allen meinen Nachbarn die Gerüche, er sei psychischkrank, passen sie auf ihn auf, melden sie uns über ihn sofort an, wann er nach Hause kommt….

 

 

56.          Ich bin nicht krank!

 

 

57.          Wenn meine Person nach den Angaben dieser Nazi-SS-Einheit als „Psychischkrank“ sein sollte, dann hätten der „Richter“ STROH, die Polizisten, die Ärzte, die Krankenpfleger nach §§ 10, 11, 12 PsychKG nur für die Öffentlichkeit und für sich selbst gefährdeten Personen diese ihre Zwangsunterbringung anordnen dürfen. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt allein keine Unterbringung.

 

 

58.          Die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH schließt ihre Augen auf diesen ganzen Faschismus zu, hetz gegen mich diese ihre moderne Nazi-SS-Einheit. Meine Anträge auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln und auf die Besorgnis der Befangenheit des Verwaltungsgerichts Köln prüft die „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln BREITENBACH nicht! Keine andere deutsche Behörde gibt mir ein Rechtsschutz! Niemand hilft mir! Alle Deutschen verabscheuen mich, wollen nur mein Tod!

 

 

59.          Alle Behörden, alle Beamten, alle Deutschen behandeln mich aufgrund dieses Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 schon als einen „Geistesgestörten“, hänseln mich! Wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln entstanden für mein Leben, für meine Gesundheit, für mein Erbgenom, für meine Hoden ganz schwere Nachteile. Dieser Beschluss verletzt tief meine Würde.

 

 

60.          Das Bundesverfassungsgericht hat meine Verfassungsbeschwerde, Aktenzeichen: 2 BvR 218/06 gegen den Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 wegen der fehlenden Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung nicht aufgenommen.

 

 

61.          Das Oberverwaltungsgericht Münster macht momentan mit meiner noch am 10. Januar 2006 erhobenen Berufung, Verfahren 19 E 38/06 gar nicht, weil sie mich schon als einen „Geistesgestörten“ behandeln, obwohl sie mich noch nie ins Gesicht gesehen haben! Die Entscheidungen, die gegen mich sind, fällt das Oberverwaltungsgericht Münster in 3 Tagen. Die Entscheidungen, die zu meinem Gunsten sind, wollen sie überhaupt nicht verhandeln, nicht fallen!

 

 

62.          Diese Drei „Richter“ DAGMAR DAHMEN, STROH und K.......... haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des Verwaltungsgerichts Köln zu betreten!!!!!!!!!! Und jetzt schließen diese drei „Richter“ noch von nichts ihre faschistische Schlussfolgerung, dass ich dazu „Geistesgestörter“ sei!

 

 

63.          Das Verwaltungsgericht Köln darf in einem Zwischenbeschluss nur über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe solche grundlegende wichtige ernste Fragen nicht prüfen, nicht beantworten. Dieser Beschluss ist nur eine kleine Zwischenentscheidung meines EinbürgerungsKlageverfahrens, die aber noch nicht rechtskräftig und noch schwebend ist! Es ist noch kein endgültiger Urteil und sogar noch kein gerichtlicher Bescheid, so dass dieser voll inkompetente „Richter“ des Amtsgerichts Köln, genauer Verbrecher-Rechtsmissbraucher in der richterlichen Bekleidung STROH ihn als sein „Grund“ für die Eröffnung seines faschistischen „Betreuungsverfahrens“ annimmt. Für solche massiv wichtige Fragen muss das Verwaltungsgericht Köln nur sein gerichtliches Urteil nach der mündlichen Verhandlung erlassen. Dieser erlassene Zwischenbeschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über die Prozesskosten musste nur meine wirtschaftliche Frage umfassen.

 

 

64.          Diese „offenkundige geistige Störung“, die diese drei „Richter“ DAGMAR DAHMEN, STROH und K.......... in ihrem Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über mich faschistisch verbreiten, gilt nur für die mit offenkundiger äußerlich ausgeprägten geistigen Störung Deutschen, z.B. mit angeborenem Daunen-Syndrom erkrankte deutschen Kinder, mit Idiotismus angeborener Krankheit deutschen Kinder, mit angeborenen Missbildungen deutschen Kinder, für die Missgeburten deutschen Kinder…. Solche Ausländer gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Das Einreisevisum wird für solche Ausländer der ganzen Welt von jeder deutschen Botschaft überhaupt nicht erteilt. Die Einbürgerungsanträge werden von solchen Ausländern-Einbürgerungsbewerbern überhaupt nicht aufgenommen!

 

 

65.          Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

 

66.          Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN behandelt mich wie eine Viehe, wie eine würdelose Kreatur. Sein dieses ganze faschistische „Betreuungsverfahren“ ist seine Nazi-Verfolgung der Ausländer, ist seine Nazi-Minderheitsunterdrückung, ist seine Nazi-Sterilisation der nicht ariescherassigen Ausländer, ist seine Nazi-Vernichtung der ausländischen Minderheit.

 

 

67.          Dieser faschistischer Leiter der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN hat dem „Richter“ STROH bestimmt ein großes Vorteil in Höhe von mindestens 4,000-5,000 EURO für die Eröffnung dieses seines faschistischen „Betreuungsverfahrens“ gegen mich gegeben oder versprochen. Von nichts, nur aus der Luft hat der „Richter“ STROH gegen mich sein faschistischen „Betreuungsverfahren“ geöffnet. Es ist ganz unlogisch, wenn ein Mensch einfach so mit Risiko für sich selbst die total ungesetzlichen „Bitte“ anderen Menschen erfüllt. Es steht schon fest, dass der DAGMAR DAHMEN von den Einbürgerungsbewerbern das Geld für ihre Einbürgerung nötigt erpresst. Von diesem „Gewinn“ hat jetzt der DAGMAR DAHMEN dem „Richter“ STROH bestimmt 4-5 Tausend EURO bezahlt.

 

 

68.          Durch diese faschistischen Handlungen der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN, mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, versucht er mit solchem Weg von meiner Person gegen mich selbst gerichtete Aussage auszusagen.

 

 

69.          Durch sein geöffnetes gegen mich faschistisches „Betreuungsverfahren“, durch seine bevorstehende in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt ärztliche faschistische „Behandlung“ versucht der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN meinem nicht ariescherassigen Körper den erheblichen Gesundheitsschaden zuzufügen.

 

 

70.          Durch sein faschistische „Betreuungsverfahren“ will der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN meine Person in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt mit Hilfe der Ärzten, der Pflegen ermorden und danach sein Mord über meiner Person als „Selbstmord“ inszenieren.

 

 

71.          Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN zwingt seine Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln in dieser seiner Ermordung meiner Person auch teilzunehmen, macht von seinen Beamten auch die Mörder wie ihre Vorverfahren.

 

 

72.          Solche zahlreiche Handlungen waren in der deutschen Geschichte, in dem deutschen Volk und sie sind in dem deutschen Blut für die Ewigkeit geblieben. Deutschen haben in ihren Genen Ausländerhass, Minderheitsunterdrückung, Ausländerermordung! Deutsche haben die 50 Millionen Ausländer ermordet!

 

 

73.          Solche zahlreiche Mordhandlungen, Beispielen gab es in der deutschen Geschichte, in dem deutschen Volk millionenweise und sie sind in dem deutschen Blut, in der deutschen Mentalität für die Ewigkeit fest geblieben. Die Deutschen haben in ihren deutschen Genen einen festen Ausländerhass, Minderheitsunterdrückung, Ausländerermordung! Die Deutschen haben die 50 Millionen Ausländer schon ermordet! Und jetzt will auch der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN durch sein geöffnetes gegen mich faschistische „Betreuungsverfahren“ noch einen Ausländer wie seine Vorfahren ermorden!

 

 

74.          Würden Sie bitte den faschistischen Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN für seinen Versuchtenmord meiner Person ins Gefängnis für Lebenslang einsperren und seine beamtliche Bekleidung aberkennen!

 

 

75.          Gegen diesen Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAHMEN muss man ein Betreuungsverfahren eröffnen und ihn selbst in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt einsperren. Er ist psychischkrank! Nicht ich bin!

 

 

76.          Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

 

77.          Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

 

78.          Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit reise ich für die Ewigkeit nach Australien, Stadt Darwin zu meinem Bruder - eigene Firminhaber, oder nach Amerika, Stadt Orlando zu meiner Schwester aus, um dort diesen Ihren faschistischen deutschen Alptraum zu vergessen. Dieses feuchte kalte Klima erträgt meine Gesundheit sowieso nicht, bin ich davon als Arbeitsunfähig geworden. Mit meinem jetzigen Flüchtlingspass bekomme ich dort kein Aufenthaltsrecht. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit verschwinde ich vom deutschen Boden in zwei Monaten und beantrage ich dort sofort die australische Staatsangehörigkeit. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit können Sie mir sogar mit solcher entsprechenden Auflage geben, dass ich binnen zwei Monats aus Deutschland für die Ewigkeit verschwinde.

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006

Brief des Amtsgerichts Köln vom 02.03.2006

Brief der Einbürgerungsbehörde Köln 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006