24 Wir wollen als Deutscher sterben!

WIR WOLLEN ALS DEUTSCHER STERBEN!

 

Wenn in der Bundesrepublik Deutschland ein Deutscher verstorben ist, wird sein Sterben im Familienbuch eingetragen, wird eine entsprechende Sterbeurkunde ausgestellt, die diesen Leichnam berechtigt, auf einem deutschen Friedhof beerdigt zu sein.

Auf einem deutschen Friedhof bestattet zu sein, bedeutet auf deutschem Boden beerdigt zu sein!

Aber wenn in der Bundesrepublik Deutschland ein Ausländer verstorben ist, ergeht keine Eintragung im Familienbuch, wird keine entsprechende Sterbeurkunde ausgestellt, die diesen ausländischen Leichnam berechtigen würde, auf einem deutschen Friedhof bestattet zu sein, folglich nicht auf deutschem Boden beerdigt zu sein!

Aber was ist dann mit ausländischer Leiche? Sie liegt da und verfault weiter? Ganz einfach! Für die „herrenlosen“ ausländischen Leichen ist eine Verbrennungsanlage für den Sondermüll vorgesehen!

Ich will auch auf deutschem Boden beerdigt zu sein, nicht aber als herrenlose Leiche in einer Sondermüllverbrennungsanlage verbrennt zu sein! Ich will das Recht auf die Sterbeeintragung im Familienbuch und auf die Ausstellung einer Sterbeurkunde, nicht aber einer Sterbebescheinigung für die „herrenlosen“ ausländischen Leichen!

 

Ich will als Deutscher sterben!

WIR WOLLEN ALS DEUTSCHER STERBEN!

WIR WOLLEN ALS DEUTSCHER STERBEN!

WIR WOLLEN ALS DEUTSCHER STERBEN!

WIR WOLLEN ALS DEUTSCHER STERBEN!

WIR WOLLEN ALS DEUTSCHER STERBEN!