57 Fehlende Allgemeine Verwaltungsvorschriften

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DEUTSCHER BUNDESTAG

Platz der Republik 1

11011  Berlin                                                                          04.10.2006

Aktenzeichen:              Pet 1-16-06-102-007554

Petent:                        der

Petitionsgegner:        Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Berlin

Petition

gegen die fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht

1.      Ihre Bundesrepublik Deutschland hat keine Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht! In Ihrem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht herrscht die totale Gesetzlosigkeit! Auf Grund welcher Gesetze lehnen ihre deutschen Einbürgerungsbehörden unsere Einbürgerungsanträge ab? Wie werden überhaupt unsere Einbürgerungsanträge geprüft? Wie läuft überhaupt ein Einbürgerungsverfahren, wenn es keine Gesetze darüber gibt?

2.      Ihr Staatsangehörigkeitsrecht wird von allen deutschen Beamten massiv missbraucht, wird von allen deutschen Beamten verfassungswidrig und rechtswidrig ausgelegt, angewendet! Es herrscht in Ihrem Staatsangehörigkeitsrecht totaler ungesetzlicher endloser Willkür von ihren deutschen Behörden, von ihren deutschen Beamten!

3.      In ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es gar keine klare gesetzliche Bestimmung, Definition, Erklärung, was ist das das „Einbürgerungsverfahren“, was sind die „Einbürgerungsvoraussetzungen“? Für diese ihre Handlung wie „Einbürgerung“ gibt es gar keine klare gesetzliche Beschreibung? Jede ihre Einbürgerungsbehörde, jeder deutscher Beamter, jeder Politiker, jeder Deutscher legt das Staatsangehörigkeitsgesetz nach seiner Laune, nach seiner persönlichen Ansicht aus, wie es er nur will!

4.      Ihre Bundesrepublik Deutschland muss die Voraussetzungen für ihre Einbürgerung ganz genau gesetzlich klar definieren, was ist das die Voraussetzungen für die Einbürgerung? Ihre Bundesrepublik Deutschland muss den Ablauf ihres Einbürgerungsverfahrens ganz genau gesetzlich klar festlegen, was ist das „das Einbürgerungsverfahren“, wie es abläuft, wie es bemessen wird? Gibt es irgendwann ein Ende für dieses „Einbürgerungsverfahren“? Das „Einbürgerungsverfahren“ dauert bis zu 7 Jahren lang! Es fehlen irgendwelche Fristen, Bestimmungen, Regelungen! Gar nichts! Wir wissen es nicht, was wir dafür machen müssen?

5.      Ihr Rechtsstaat darf von uns Ihre „Einbürgerungsvoraussetzungen“ nicht verlangen, bevor Sie ganz klares gesetzliches Niveau für diese Ihre „Einbürgerungsvoraussetzungen“, für ihr dieses „Einbürgerungsverfahren“ nicht geben! Ihr Rechtsstaat muss zuerst die klaren gesetzlichen Rahmen für ihr dieses „Einbürgerungsverfahren“, für ihre „Einbürgerungsvoraussetzungen“ bestimmen, muss zuerst gesetzlich ganz klar bestimmen, was ist das, das „Einbürgerungsverfahren“, was wir dafür zu tun haben und nur danach dürfen Sie von uns nach ihren Allgemeinen Verwaltungsvorschriften diese Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen fordern und verlangen. Aus römischem Recht stammt das goldene juristische Prinzip, den Staat zu teilen und ihn zu regieren!

6.      Die Ablehnungsbescheide jeder Einbürgerungsbehörde sind unmöglich anzufechten, weil es keine irgendwelche gesetzliche Grundlage dafür existiert! Sie müssen uns das Recht geben, unser Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gegen die Ablehnungsbescheide ihres Staates effektiv ausüben zu können. Sie müssen uns das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz, auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten geben!

7.      Sie müssen alle laufenden in ihrer ganzen Bundesrepublik Deutschland Einbürgerungsverfahren ab sofort stoppen, solange Sie ein bundesweites Einbürgerungsverfahren, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht nicht erlassen, weil solche fehlende Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht nur zum massiven Rechtsmissbrauch von ihren deutschen Beamten führt.

8.      Wenn Sie Ihre Bundesrepublik Deutschland als ein „Rechtsstaat“ benennen, müssen Sie dann jedes „Einbürgerungsverfahren“ nach Gesetzen, nach RECHT führen, aber nicht nach Ihrer persönlichen ausländerfeindlichen Laune!

9.      Ansonst ist es bei Ihnen ein totaler staatlicher beamtlicher Rechtsmissbrauch, ist Ihre generelle staatlich organisierte absichtlich zielgerichtete Ausländerdiskriminierung, Ausländerhetzerei, Ausländertyrannei, eine staatlich organisierte Vertreibung der Ausländer aus der Bundesrepublik Deutschland!

10.      Sie fordern von uns die „Einbürgerungsvoraussetzungen“, aber was ist das, weißt es niemand, haben Sie es uns klar nicht erklärt, was wir dafür zu tun haben? So missbrauchen Sie jetzt ihr Grundgesetz unendlich schakalisch. Egal was jeder Einbürgerungsbewerber macht, egal wie er sich benimmt verhält, werden Sie ihm immer sagen, ihre Einbürgerungsvoraussetzungen seien noch nicht erfüllt, tut uns Leid….

11.      Würden Sie bitte ihren deutschen Gesetzgeber verpflichten, im Staatsangehörigkeitsrecht die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht zu erlassen!

12.      Würden Sie bitte ihren Staat verpflichten, alle Einbürgerungsverfahren in ganzer Bundesrepublik Deutschland ab sofort stoppen, solange Sie ein bundesweites Einbürgerungsverfahren, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht nicht erlassen.

akkaly

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Die Antwort von dem Petitionsausschuss Pet 1-16-06-102-007554, vom 05.12.2006... hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Schreibens. Ihre weitere Zuschrift wird bei der Prüfung Ihrer Angelegenheit berücksichtigt. Über das Ergebnis werden Sie unaufgefordert so bald wie möglich unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Martina Swanson

Fon  (030) 227-39185

Fax  (030) 227-30057

Sie wurde am 10.05.2007 mit blöder Begründung wie z.B.: Entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Staatsangehörigkeitsrechts, wie z.B. die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht – StAR-VwV – von 13. Dezember 2000, die auch über den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern unter www.bmi.bund.de aufgerufen werden kann, existieren in ausreichendem Maße, abgelehnt.

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Auszug aus meiner gleichen Verfassungsbeschwerde

Meine Verfassungsbeschwerde gegen die fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht begründe ich wie folgt:

1.      Ihre Bundesrepublik Deutschland hat keine Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht!

2.      Die Subsidiarität, meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG für diese Rechtsmaterie, für diese grundlegende Bedeutung in dem deutschen Staat kann ich nicht erreichen, weil solche Klage mit der Forderung des Erlasses der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht unzulässig wäre.

3.      Der Rechtsweg gegen die fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht steht mir nach §93 Abs. 3 BVerfGG nicht offen. Aber nach Art. 123 Abs. 1 GG widersprechen diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

4.      Diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht sind die „Grundlage“ des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der das Staatsangehörigkeitsrecht aufgebaut ist. Diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht üben ihren großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für alle Ausländer in Deutschland.

5.      Die deutsche Regierung will dieses Problem nicht ändern und hält absichtlich diese Ungesetzlichkeit, Unklarheit in dem Staatsangehörigkeitsrecht, weil sie dort alle rassistisch sind. Aber diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht haben nach § 93a Abs. 2 Satz a) BVerfGG ungeheuerlich wichtige verfassungsrechtliche Bedeutung für den ganzen Staat, für alle Ausländer in Deutschland.

6.      Diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht sind mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, deshalb muss das Bundesverfassungsgericht jetzt eingreifen und diese unrechtlichen Handeln des Staates als verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber verpflichten, im Staatsangehörigkeitsrecht die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht zu erlassen.

7.      Wegen diesen fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht wird mir die deutsche Staatsangehörigkeit niemals gegeben, weil es genau diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht Ihrem „Rechtsstaat“ ermöglichen.

8.      Alle meine Anträge auf deutsche Staatsangehörigkeit waren mit seltsamer Begründung, Herr akkaly sie seien noch nicht integriert, abgelehnt. Diese fehlenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht treffen mich direkt persönlich zu!