Ich schicke diese Petition täglich zu. In leeren Zahlen trage ich das neue Datum und die nächste Ziffer ein. Letzte Zahl war 194
Cour européenne des Droits de l'Homme ____.______________2008
Conseil de l'Europe
F – 67075 STRASBOURG CEDEX
Registriernummer: 23698/08
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Deutschland
Heimatlos Staatenlos
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Beschwerdegegner: Bundesrepublik Deutschland
Vertreten durch die Bundesregierung
Berlin
Kopie: Europäisches Parlament
L-2929 Luxembourg
Register für Petitionen: 0747-08
Kopie: Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Aktenzeichen: meine zwölfte Vb vom 25.08.2008
Kopie: Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
11011 Berlin
Aktenzeichen: Pet 4-16-07-34-037515
______Erinnerung an meine heimatlose staatenlose Beschwerde vom 07. Mai 2008
gegen die seit 3-Jahren Untätigkeit der Bundesrepublik Deutschland und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in meiner heimatlosen staatenlosen verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 gegen die Zurückweisung meiner heimatlosen staatenlosen Untätigkeitsklage vom Verwaltungsgericht Köln gegen die seit August 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. am 07. Mai 2008 habe ich vor Ihnen meine heimatlose staatenlose Beschwerde gegen die Untätigkeit der Bundesrepublik Deutschland und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in meiner heimatlosen staatenlosen verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 gegen die Zurückweisung vom Verwaltungsgericht Köln meiner heimatlosen staatenlosen Untätigkeitsklage gegen die 3-Jährige Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln eingereicht.
2. Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, in meinem heimatlosen staatenlosen verfassungsmäßigen verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren 19 A 1276/07 beim Oberverwaltungsgericht NRW unverzüglich eine endgültige verfassungsmäßige richterliche Entscheidung fallen lassen. Dafür werden diese „Richter“ bezahlt! Sie müssen ihre Arbeit tun. Für ihre Arbeit erhalten sie einen monatlichen Gehalt 7.000 EURO!
3. Würden Sie bitte unter dem Gesichtspunkt der Dienstaufsicht meine heimatlose staatenlose verfassungsmäßige Berufung 19 A 1276/07 vom verantwortlichen Richter-Berichterstatter am Oberverwaltungsgericht NRW wegnehmen und einem anderen Richter geben.
4. Ihre muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland verfolgt die Christen und Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein heimatloser staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!
5. Im Jahr 2005 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln meine verfassungsmäßige heimatlose staatenlose Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsverfahren eingelegt.
6. Die Einbürgerungsbehörde Köln lehnt diesen meinen im April 2005 gestellten heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich, verweist jedes Mal meine heimatlose staatenlose Person aus dem Dienstzimmer.
7. Mein zurückgewiesenes vom Verwaltungsgericht Köln heimatloses staatenloses verwaltungsgerichtliches Klageverfahren gegen diese Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln ging am 25.04.2007 in meine heimatlose staatenlose verwaltungsgerichtliche Berufung 19 A 1276/07 vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit meinem Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe nach §67 Abs. 1 Satz 2 und §166 VwGO i.V.m. §§ 114, 117 ZPO (Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007). Die Entscheidung ist bis heute noch nicht gefallen. Das Oberverwaltungsgericht NRW bleibt in meiner einfachen juristisch unkomplizierten heimatlosen staatenlosen Berufung seit 25.04.2007 untätig, zögert die Entscheidung hinaus!
8. Bis heute trifft die Bundesrepublik Deutschland in meinem heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsverfahren und in meiner heimatlosen staatenlosen Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln und in meiner heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster seit Jahr 2005 keinerlei Entscheidung.
9. Das Oberverwaltungsgericht NRW lehnt diese meine heimatlose staatenlose Berufung 19 A 1276/07 bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich.
10. Wenn das Berufungsgericht meine heimatlose staatenlose Berufung vom 25.04.2007 schon seit 2 Jahren lang nicht ablehnen kann, dann das bedeutet, dass sie gar keine Gründe dafür haben! Dann müssen sie meiner heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 unverzüglich stattgeben entsprechen zugeben, müssen sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben!
11. Aber die Berufungsinstanz macht das vorsätzlich nicht. Das Oberverwaltungsgericht NRW zögert seit 2 Jahren die Entscheidung rechtsmissbräuchlich hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine heimatlose staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine heimatlose staatenlose Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 doch „rechtlich formell“ ablehnen dürften.
12. Auf meine zahlreichen schriftlichen heimatlosen staatenlosen 2187 Erinnerungen, 41 Dienstaufsichtbeschwerden, 58 Verfassungsbeschwerden, 14 Strafanträgen reagiert das Oberverwaltungsgericht NRW gar nicht, schweigt beharrlich, ignoriert mich völlig, gibt mir keinen Rechtsanwalt, pfeift auf mich demonstrativ drauf!
13. Das Bundesverfassungsgericht lehnt alle meine heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerden gegen diese Untätigkeit automatisch ab.
14. Petitionsausschuss des deutschen Bundestages leistet mir auf meine zahlreichen heimatlosen staatenlosen Petitionen gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion.
15. Petitionsausschuss des Landtags NRW leistet mir auf meine zahlreichen heimatlosen staatenlosen Petitionen gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion.
16. Die Bundesrepublik Deutschland verachtet durch ihre seit über 3 Jahren Untätigkeit massiv meine heimatlosen staatenlosen Menschenrechte auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950.
17. Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1. Million EURO (ein Million) verurteilen! Ich verlange von der Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte das Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million EURO (ein Million).
18. Die Bundesrepublik Deutschland muss mir das Schmerzensgeld in Hohe von ein Million EURO auf mein heimatloses staatenloses Konto: 1900078039 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 überweisen und muss gleichzeitig in meiner vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen laufenden heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 und in meinem „toten“ heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsverfahren doch ihre verfassungsmäßige rechtsstaatliche gerichtliche Entscheidungen fallen lassen.
19. Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wahlen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht haben! Ich werde meine heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen!
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser europäischer Mitbürger
Anlage: