111 Mein christlicher Hilfeschrei an das faschischtische Volk

  

 

 

 

Mein 7-jahrelänger christlicher heimatloser staatenloser mongolischer politischer Hilfeschrei an das ganze „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige“ wohlhabende faschistisch-kommunistische deutsche Volk!

Ihre faschistische arische kinderlose Scheißdeutschefrau NAZI-Kommunistin Bundeskanzlerin Tyrannin-Genozidin Angela Merkel verachtet meine kleine heimatlose staatenlose christliche Schwerstgeistesbehinderte mongoloideidiotie Insektenwürde!

Es ist auch meine heimatlose staatenlose christliche Petition Pet 1-16-06-26-007538 vor dem faschistisch-kommunistischen „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden arischen Deutschen Genozid-Bundestag

 

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An das ganze „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige“ wohlhabende faschistisch-kommunistische deutsche Volk

 

An den ganzen „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden faschistisch-kommunistischen deutschen „Rechtsstaat“!

10. November 2008

 

Der Kölner heimatlose staatenlose bitterarme

Gemeingefährliche Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem

Dünnschiss im Schädel psychischkranker

paranoidalschizoider F22.0 Psychopath-Einbürgerungsbewerber

bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

uwe.nesshoever@stadt-koeln.de

Der schlitzäugige mongolischstämmige Katholik

Der staatenlose Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer  91 481 760 234

Der heimatlose Staatenlosenreiseausweis  ZOC4PYNT3

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Tel.: 0221 2783834

http://bverwg.de/media/archive/3361.pdf

http://sites.google.com/site/akkaly/hilfeschrei

http://akkaly.euro.st

http://akkaly.blogspot.com

 

Kopie:             Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033  Münster

Aktenzeichen:              19 A 1276/07

   

Mein christlicher geistig behinderter psychischkranker idiotischer heimatloser staatenloser mongolischer 7-jahrelänger Hilfeschrei an das ganze „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige“ wohlhabende faschistisch-kommunistische deutsche Volk gegen die Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster in meiner geistig behinderten psychischkranken Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007

   

Sehr ungeehrte 80 Millionen faschistisches deutsches Volk,

1.      gegen die Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster in meiner geistig behinderten psychischkranken heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 reiche ich an das ganze deutsche Volk meinen diesen christlichen geistig behinderten psychischkranken idiotischen staatenlosen mongolischen 7-jahrelanger Hilfeschrei gegen die Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster ein.

 

2.      Meinen diesen christlichen geistig behinderten psychischkranken idiotischen heimatlosen staatenlosen mongolischen 7-jahrelangen Hilfeschrei begründe ich wie folgt: am 03. Januar 2005 habe ich nach §8 Abs. 2 StAG vor der arischen Einbürgerungsbehörde Köln meinen dreizehnten geistig behinderten psychischkranken staatenlosen Antrag auf die arische deutsche Staatsangehörigkeit gestellt.

 

3.      Am 09. Mai 2005 habe ich nach §10 Abs. 1 StAG vor der arischen Einbürgerungsbehörde Köln meinen vierzehnten christlichen geistig behinderten psychischkranken heimatlosen staatenlosen Antrag auf die arische deutsche Staatsangehörigkeit gestellt.

 

4.      Im August 2005 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln meine christliche geistig behinderte psychischkranke heimatlose staatenlose Untätigkeitsklage gegen die Aussetzung meines psychischkranken Einbürgerungsverfahrens eingelegt, weil nach Abgaben der Einbürgerungsbehörde Köln ist, gegen meine christliche unheilbare geistig behinderte schwerstpsychischerkrankte heimatlose staatenlose mongolische Person werden seit 2004 über 100 Strafermittlungen ermittelt? Bis heute gilt mein dieses christliche geistig behinderte psychischkranke Einbürgerungsverfahren aus diesem Grund als ausgesetzt.

 

5.      Am 03.01.2006 hat der „Richter“ am Verwaltungsgericht Köln Ernst Dittmers durch seinen Beschluss 10 K 2033/05 angekündigt, bei mongolischem Volk fehlen einige X Y Chromosom, deshalb die Mongolen gelten nach unserem deutschen Recht als unter Mongoloider Krankheit, als unter Mongoloiden Idiotie leidende Menschen, automatisch als Schwerstpsychischerkrankte. Der Beweis dafür seien die typischen für Mongolen wie bei Menschen mit fehlenden X Y Chromosomen mongolischen Schlitzsaugen. Dieser Richter Ernst Dittmers hat aus diesen Gründen meine mongolische staatenlose Person als mongoloideidiotie psychischkranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F22.0-Mongole erklärt. In unserer demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland werden auf keinen Fall heimatlose staatenlose mongoloideidiotie psychischkranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F22.0-Mongole eingebürgert.

 

6.      Am 28.03.2007 hat dieser „Richter“ Ernst Dittmers durch sein Urteil 10 K 2033/05 meine diese geistesbehinderte psychischkranke heimatlose staatenlose Untätigkeitsklage aus weiteren zusätzlichen Gründen, gegen den heimatlosen staatenlosen mongoloideidiotie psychischkranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F22.0-Mongole-Einbürgerungsbewerber-Kläger Paul Wolf werden über 100 Strafermittlungen ermittelt, mein dieses christliche geistesbehinderte psychischkranke heimatlose staatenlose Einbürgerungsverfahren aus diesen Gründen ausgesetzt und hat er meine geistesbehinderte psychischkranke heimatlose staatenlose Untätigkeitsklage endgültig als unzulässig abgewiesen.

 

7.      Dieser „Richter“ Ernst Dittmers erklärt am 03.01.2006 meine heimatlose staatenlose Person-Kläger als unheilbar Schwerstpsychischerkrankten, aber am 28.03.2007 führt er mit mir unheilbar geistesbehinderten heimatlosen staatenlosen psychisch schwersterkrankten Psychopathen-Kläger seine mündliche gerichtliche Verhandlung ohne einen Rechtsanwalt durch!

 

8.      Wie soll man das verstehen? Für heimatlose staatenlose mongolische unheilbar schwersterkrankten Kläger-Psychopathen führen eine gerichtliche Verhandlung ohne einen Rechtsanwalt nur die schwersterkrankten Richter-Psychopathen durch! Diese stattgefundene am 28.03.2007 mit mir heimatlosen staatenlosen geistesbehinderten unheilbar schwersterkrankten Kläger-Psychopathen „mündliche gerichtliche Verhandlung“ und das ergangene daraus „Urteil“ sind rechtlich unwirksam, gelten als nicht ergangen, als nicht stattgefunden!

 

9.      Am 03.01.2006 hat das Verwaltungsgericht Köln meine unheilbar geistesbehinderte psychischkranke heimatlose staatenlose Person überhaupt nicht gesehen! Aller Erste seit Jahr 2002 Augenscheinkontakt fand mit meiner geistesbehinderten psychischkranken heimatlosen staatenlosen Person nur am 28.03.2007 statt! Und er dauerte nur 4 Minute lang! Was ist es für die deutsche gerichtliche Gerechtigkeit!? Oder es ist so gesetzlich nur für die geistesbehinderten psychischkranken staatenlosen Mongolen?

 

Abschnitt 2

10.      Ihre muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland verfolgt die Christen und die Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein heimatloser staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

11.      Heimatlosigkeit Staatenlosigkeit stellt nach §8 Abs. 2 StAG eine besondere Härte dar. Heimatlose Staatenlose haben das Recht auch nach §8 Abs. 2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden!

 

12.      Einbürgerungsbehörde Köln, Oberverwaltungsgericht NRW, die Bundesrepublik Deutschland geben mir dem Heimatlosen Staatenlosen keine deutsche Staatsangehörigkeit und verstoßen somit gegen:

-      Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-      Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-      Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

 

Abschnitt 3

13.      Wenn eine irgendwelche Strafermittlung gegen mich ermitteln würde, werde ich immer mein Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO mein Aussageverweigerungsrecht §136 StPO geltend machen, werde ich keinem Ermittler niemals ein irgendwelches Wort aussagen! Jeder Einbürgerungsbewerber genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO das Aussageverweigerungsrecht §136 StPO und diese gesetzentsprechende Weigerung darf die Einbürgerungsbehörde in seinem Einbürgerungsverfahren gegen ihn nicht anwenden! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a StAG, sind ein höheres Rechtsgut! §12a StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den Einbürgerungsbewerber aus Verdachtgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund!

 

14.      Einbürgerungsbehörde Köln würde somit meine Person strafrechtlich nötigen, damit ich selbst zur Polizei ginge und gegen meine Person selbst schlimme Aussagen aussäge, damit mich selbst im Knast wegsperren und danach aus Deutschland ausweisen lassen!

 

15.      Und welche Strafermittlungen gegen mich ermitteln könnten? Ich bin Heimatlos Staatenlos! Fast jegliche Strafermittlung, die gegen eine Heimatlose Staatenlose ermittelt werden, werden sofort eingestellt, werden überhaupt nicht ermittelt, weil Heimatlose Staatenlose keine Deutsche sind, weil der Täter immer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, weil jeder Deutscher eine volle rechtliche Verantwortung vor dem Strafgesetzbuch trägt.

 

16.      Das deutsche Strafgesetzbuch ist für Heimatlose Staatenlose nicht zuständig, wird auf Heimatlose Staatenlose nicht verbreitet. Staatenlose Heimatlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch.

 

17.      Staatenlose Heimatlose werden in deutschen Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrechten als Zeuge nicht zugelassen. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Jede Aussage eines Heimatlosen Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt.

 

18.      Mehrere strafrechtlichen Prinzipien werden an den Staatenlosen Heimatlosen in ihrer „strafbaren“ Handlungen nicht angewendet, werden sie wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Beamtenbeleidigung, Meineid, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuernhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften…. nicht angeklagt, werden sie strafrechtlich nicht verurteil.

 

19.      Heimatlosen Staatenlosen gehören zum deutschen Staatsverband überhaupt nicht. Erst muss der deutsche Staat einen Heimatlosen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem Strafgericht stellen!

 

20.      Wenn ausländerfeindliche rassistische Deutsche-Denunzianten gegen einen unhübschen Einbürgerungsbewerber wegen seiner „unangenehmen Fresse“ hunderte anonyme Strafanzeigen mit schlechtem Gewissen absichtlich erstatten, damit gegen ihn egal welches Hauptsache ein irgendwelches strafrechtliches Verfahren eröffnen, damit ihn wegen seiner „widerlichen Fresse“ absichtlich denunzieren, werden dann gegen diesen Einbürgerungsbewerber hunderte idiotische Verdächtigung-Strafermittlungen eingeleitet. Dann kommt solcher unangenehmer unhübscher Einbürgerungsbewerber mit seiner Einbürgerung niemals weiter, weil gegen ihn ständig aktuelle Strafermittlungen laufen. Was ist dann in solchen Fällen? Das deutsche Volk ist ein ausländerfeindliches billiges Denunzianten-Volk!

 

21.      Kölnische Polizisten wollen aus all diesen Gründen mit meiner heimatlosen staatenlosen Person gar nichts zu tun haben, laufen vor mir wie vor gefährlicher Höchstansteckenden Krankheit weg, haben gegen meine Person ein totales Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in der Stadt Köln aufgehängt!

 

Abschnitt 4

22.      Niemand sieht meine unheilbare geistesbehinderte psychischkranke heimatlose staatenlose Person überhaupt ins Gesicht an, niemand redet mir, aber alle Richter, alle Beamten erlassen schon ihre Urteile, Gutachten über meiner unheilbaren geistesbehinderten psychischkranken staatenlosen Person, Paul Wolf sei psychischkrank!

 

23.      Diesen verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 dieses Richter-Schweins am Verwaltungsgericht Köln Ernst Dittmers hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster durch seinen Beschluss 19 E 38/06 / 10 K 2033/05 vom 28.08.2006 bestätigt!

 

24.      Meine eingelegte am 25.04.2007 vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster unheilbare psychopathische geistesbehinderte heimatlose staatenlose Berufung 19 A 1276/07 gegen dieses ergangene am 28.03.2007 „Urteil“ des Richters Ernst Dittmers und meinen gleichzeitig gestellten psychopathischen heimatlosen staatenlosen Antrag auf die Bewilligung mir dem unheilbar schwersterkrankten heimatlose staatenlosen geistesbehinderten Psychopathen der Prozesskosten für einen Rechtsanwalt prüft das Oberverwaltungsgericht Münster bis heute nicht und gibt mir dem unheilbar schwersterkrankten heimatlosen staatenlosen geistesbehinderten Psychopathen keinen Rechtsanwalt.

 

25.      Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster muss in meiner dieser unheilbaren geistesbehinderten psychischkranken heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 die Entscheidung treffen, mir dem schwersterkrankten heimatlosen staatenlosen unheilbar geistesbehinderten Psychopathen einen Rechtsanwalt gewähren und mir dem unheilbaren schwerstpsychischerkrankten geistesbehinderten heimatlosen staatenlosen Ausländer die arische deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

 

26.      Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt, weil meine heimatlosen staatenlose geistesbehinderte Psychopathen-Idioten-Person genau wegen diesem Beschluss des faschistischen Richter-Schweins Ernst Dittmers 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 erwerbslos geworden ist. Ich kann mir genau wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen Arbeitsplatz finden, weil keiner Arbeitgeber genau wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 meine heimatlose staatenlose mongoloideidiotie psychischkranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F22.0-Mongole einstellen wolle, mit mir heimatlosen staatenlosen Psychopathen irgendwelche Arbeitsverhältnisse aufbauen, mit mir heimatlosen staatenlosen geistesbehinderten Idioten keinen Arbeitsvertrag unterzeichnen, weil meine psychischkranke staatenlosen Unterschrift genau wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keine gesetzliche Kraft habe.

 

27.      Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster macht meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des Deutschen Grundgesetzes mongoloideidiotie psychischkranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F22.0-Mongole psychischkranken staatenlosen Rechtsweg zu. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Münster verachtet seit April 2002 systematisch total meine kleine staatenlose mongoloideidiotie psychischkranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F22.0-Mongole mongolische Insektenwürde und mein staatenloses Insektenrecht auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950.

 

28.      Würden Sie bitte mein unheilbares geistesbehindertes psychischkrankes staatenloses mongoloideidiotie Insektenleben gegen die wohlhabende rassistische Bundesrepublik Deutschland, gegen das „großzugige christliche“ faschistische deutsche Volk beschützen!

 

29.      Die Bundesrepublik Deutschland hat meine unheilbare geistesbehinderte psychischkranke staatenlose mongolische EinbürgerungsbewerberPerson für eine mit fehlenden X Y Chromosomen GEISTESBEHINDERTE Mongole erklärt, dann geben sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einer staatenlosen mit fehlenden X Y Chromosomen GEISTESBEHINDERTEN Mongole!

 

30.      Wenn Sie meine staatenlose Person für einen unheilbaren Idioten halten, dann geben Sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einem staatenlosen unheilbaren Idioten!

 

Abschnitt 5

31.      Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Convention on the Rights of Persons with Disabilities vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO lautet: am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Die Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung.

 

32.      Gibt es in ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden“ faschistischen Bundesrepublik Deutschland die Einbürgerung für die staatenlosen unheilbar GEISTESBEHINDERTEN Mongolen-Idioten, für Geistesbehinderten Körperbehinderten Psychischkranken Invaliden Alten Ungesunden Kranken Gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber? Oder im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das gesetzlich vorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von staatenlosen unheilbar GEISTESBEHINDERTEN Mongolen-Idioten? Sind dann die unheilbar Geistesbehinderten Körperbehinderten Psychischkranken Invaliden Alten Ungesunden Kranken Gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber nach ihrer Einbürgerungsantragstellung automatisch massenhaft abzuschieben, wieder von Deutschen zu vernichten, zu erschießen, aufzuhängen, in den Brennöfen zu verbrennen, in den GAS-Kammern zu vergasen, ihre Haut auf Ledertaschen für die prachtvollen deutschen Frauen zu verarbeiten, wieder für sie Aktion-T4 Euthanasie einzuführen? Oder Art. 3 ihres „hervorragenden“ deutschen Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, die „Würde eines geistig behinderten Heimatlosen Staatenlosen“ existieren nur für die Deutschen? Gelten überhaupt ihre deutsche „Grundrechte“ für die heimatlosen staatenlosen Ausländer?

 

33.      Ursache für meine heimatlose staatenlose „psychische Störung“ sei mir nicht verliehene deutsche Staatsangehörigkeit. Weil meine heimatlose staatenlose mongolische Person von ihrem seit April 2002 laufenden gesundheitsschädigenden deutschen Einbürgerungsverfahren geisteserkrankt wurde, muss mir dann jetzt ihre Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit insbesondere geben, dann wird meine von diesem seit April 2002 laufenden gesundheitsschädigenden deutschen Einbürgerungsverfahren ERKRANKTE mongolische staatenlose EinbürgerungsbwerberSeele wieder geheilt und gesund! Der heimatlose staatenlose psychischkranke Mensch steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!

 

34.      Ihre geistesbehinderten psychischkranken Deutsche haben überhaupt keine Chance auf einen festen deutschen Arbeitsplatz! Wie soll dann diese nichtzahlreiche mit ihrem schweren Schicksal Gruppe von Geistesbehinderten-Psychischkranken-Ausländern ihre „gesetzliche rechtsstaatliche demokratische soziale christliche“ Voraussetzung für die Einbürgerung einen festen Arbeitsplatz, die geleisteten Renteversicherungspflichtigen Beiträge nachzuweisen, erfüllen?

 

35.      Alle behinderten geistesbehinderten heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsbewerber suchen sich intensiv einen festen Arbeitsplatz, wollen wie jeder gesunder deutscher Bürger arbeiten, wollen ein Vollgleichbereichtiger Teil dieser ihrer deutschen Gesellschaft werden und sie finden sich ständig ein Arbeitsangebot, aber sie werden wegen ihrer geistigen Behinderung, wegen ihrer Heimatlosigkeit Staatenlosigkeit nach dem Vorstellungsgespräch von keinem deutschen Arbeitgeber eingestellt!

 

36.      Alle Geistesbehinderten Körperbehinderten Psychischkranken Invaliden Alten Ungesunden Kranken Gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber sind von ihrem schweren „behinderten“ Schicksal gezwungen ihr Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nach Leistungen nach Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen! Die Geistesbehinderten Körperbehinderten Psychischkranken Invaliden Alten Ungesunden Kranken Gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber haben damit ihre aus §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit nicht zu vertreten! Siehe auch gleiches Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 11 K 2187/06) an: „Unverschuldeter Bezug von Arbeitslosengeld II oder von Sozialhilfe steht Einbürgerung nicht entgegen“

http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1215079/index.html?ROOT=1192939

 

37.      Und bei Geistesbehinderten Psychischkranken Einbürgerungsbewerbern besteht auch keine Pflichtabgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung! Die Geistesbehinderten Psychischkranken Einbürgerungsbewerber müssen auch die Deutschkenntnisse nicht nachweisen, weil sie wegen ihrer geistigen Behinderung, psychischen Krankheit das nicht machen können, weil es sowieso sinnlos ist, von Geistesbehinderten Psychischkranken Einbürgerungsbewerbern die geistige Anstrengung abzuverlangen! Geistigbehinderte und Psychischkranke Einbürgerungsbewerber genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Oder ihre „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige wohlhabende“ faschistische Bundesrepublik muss dann alle Geistesbehinderten Psychischkranken Einbürgerungsbewerber nach ihrer Einbürgerungsantragstellung automatisch massenhaft abschieben, vernichten!

 

38.      Das faschistische Verwaltungsgericht Köln begründet sein „gerichtliches Urteil“, wir hatten schon ein mal einen Psychopathen eingebürgert, jetzt wollen wir diesen Fehler nicht wiederholen! (Adolf Hitler und seine Einbürgerung)

http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,470844,00.html

 

39.      Dieses faschistische Verwaltungsgericht Köln antwortet mir im Namen des deutschen Volkes weiter. Es gebe in Deutschland keine Einbürgerung für Geistigbehinderten und Psychischkranken. Geistigbehinderte und Psychischkranke werden wie auch die Körperbehinderte aus Deutschland abgeschoben, raus geschmissen! Es kommt zur Einbürgerung von solcher Art von Leuten niemals! Sie seien erstaunlicherweise der Erste geistig behinderter Ausländer, der soweit gekommen sei.

 

Abschnitt 6

40.      ARGE-Köln und das Arbeitsamt Köln haben mir staatenlosen sogar wegen dieser verbrecherlichen Bewertung des faschistischen Richter-Schweins Ernst Dittmers 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen 1-EURO-JOB gegeben, haben wegen diesem verbrecherlichen Beschluss alle Maßnahme für die Arbeitsintegration meiner staatenlosen geisteskranken mongolischen Person ins berufliche Leben gestrichen. Anstatt dessen weisen sie meine staatenlose geisteskranke mongolische Person zwangsweise in die deutsche Psychiatrie ein. Meinen 1-EURO-JOB habe ich mir im Oktober 2007 per Urteil des Sozialgerichts Köln bekommen! Sie vermitteln meine staatenlose geistesbehinderte mongolische Person zu keinem Arbeitgeber weiter! Ich will arbeiten! Geben sie bitte mir geistesbehinderten Staatenloser einen Arbeitsplatz!

 

41.      ARGE-Köln-Mülheim hat mein staatenloser Lebensunterhalt ab 01.03.2008 in Hohe von 347 EURO und ganze meine staatenlose Krankenversicherung ganz versagt gestrichen, weil ich mich freiwillig in die Psychiatrie nicht begeben lasse. Das Sozialgericht Köln, S 3 AS 31/08 hat am 20.03.2008 diesen faschistischen „Versagungsbescheid“ aufgehoben und hat mir das Recht gegeben, hat ARGE-Köln gerichtlich verpflichtet mir den Lebensunterhalt weiter zu zahlen.

 

42.      Ich hatte gar kein Geld zum Essen und keine Krankenkasse aber ich arbeitete trotzdem weiter, ich habe meinen 1-EURO-JOB weiter gemacht. Weil ich mich in die Psychiatrie freiwillig nicht einweisen lassen will, wird dafür von der ARGE-Köln-Mülheim mein Lebensunterhalt ganz entzogen! Wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtsstaat“ verstehen?

 

43.      Bei dieser „freiwilligen“ Abgabe meines Einverständnisses für die psychiatrische Untersuchung geht es auch um die spätere weitere Entziehung von mir meines persönlichen Rechts auf Antragstellung und auf jegliche Ausübung meiner persönlichen juristischen bürgerlichen Rechte, meines persönlichen Rechts mich in allen Lebensbereichen selbst zu vertreten, um die weitere Einrichtung einer gerichtlichen Rechtsbetreuung für meine Person! Diese Forderung ARGE-Köln-Mülheim ist keine unbedeutende harmlose kleine Forderung!

 

44.      Und ich muss mich nach Ansicht der ARGE-Köln-Mülheim in diese psychiatrische Untersuchung freiwillig begeben lassen, mein persönliches Selbstbestimmungsrecht vom mir selbst freiwillig entziehen lassen, selbst freiwillig abgeben? Halten Sie mich wirklich für einen Geistesbehinderten, für einen Psychischkranken?

 

Abschnitt 7

45.      Ich bin Staatenlos Heimatlos! Nur weil ein Einbürgerungsbewerber, nur weil meine geistesbehinderte psychischkranke Person staatenlos heimatlos ist, gibt mir dafür die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln die deutsche Staatsangehörigkeit nicht! Einbürgerung ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden kann; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung ihres deutschen „Rechtsstaates“, dieses „großzugigen christlichen“ deutschen Volkes!

 

46.      Ihre „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige wohlhabende Bundesrepublik“ Deutschland hat meine staatenlose heimatlose Person als Geistesbehindert erklärt und behandelt mich wie einen staatenlosen heimatlosen Hund. Wenn diese ihre „Bundesrepublik“ mich wie einen staatenlosen heimatlosen Hund behandelt, werde ich mich dann wie ein staatenloser heimatloser Hund benehmen!

 

47.      Und jetzt behaupten gemeinsam die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln: diese staatenlose heimatlose geistesbehinderte Mongole Paul Wolf brauche kein Stimmrecht, sie dürfe sowieso in Bundestagwahlen wegen seiner mongolischen Geistesbehinderung nicht wahlen, er habe sowieso in seinem staatenlosen Schädel nur Dünnschiss. Diese staatenlose geistesbehinderte mongolische Person Paul Wolf könne wegen seiner staatenlosen mongolischen Geistigenbehinderung das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowieso nicht abgeben, dürfe sie selbst die deutsche Einbürgerungsurkunde nicht erhalten, weil seine staatenlose geistesbehinderte mongolische Unterschrift keine deutschgesetzliche Kraft hätte. Diese staatenlose psychopatische Mongole werde überhaupt nicht verstehen, was es herum sie geschehe. Sie müsse ihren staatenlosen mongolischen Einbürgerungsantrag nur durch einen deutschen Rechtsanwalt erneut stellen.

 

48.      Dann muss aber diese faschistisch-adlige Einbürgerungsbehörde Köln gemäß §16 Abs. 1 Ziff. 4 VwVfG und diesem Beschluss VG Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 Seite 2 ganz oben und Seite 7 Mitte für meine staatenlose geistesbehinderte mongolische Person einen deutschen Rechtsanwalt selbst bestellen und die Kosten für meinen deutschen Rechtsanwalt übernehmen, weil meine staatenlose geistesbehinderte mongolische Person wegen seiner staatenlosen mongolischen geistigen Behinderung erwerbslos ist, hat kein eigenes mongolisches Einkommen und kann sich keinen Rechtsanwalt leisten.

 

49.      Das will aber die deutsche arische Einbürgerungsbehörde Köln nicht übernehmen! Außerdem, wann ich im Jahr 2005 diesen meinen staatenlosen psychopatischen mongolischen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine staatenlose psychopatische mongolische Person als nicht psychischkrank und dieses staatenlose psychopatische mongolische Einbürgerungsverfahren läuft noch ununterbrochen bis heute weiter! Meine staatenlose psychopatische mongolische Person ist genau von diesem deutschen arischen psychopatischen Einbürgerungsverfahren und genau während dieses deutschen arischen psychopatischen Einbürgerungsverfahrens Geisteskrank geworden!

 

50.      Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen verachtet ihre arische faschistische NAZI-Kommunistin Bundeskanzlerin Tyrannin-Genozidin Angela Merkel die staatenlosen mongolischen Geistesbehinderten!

 

51.      Mongolische Minderheit, 109 in Deutschland lebenden Mongolen werden vom deutschen „Rechtsstaat“ brutal unterdrückt! Nur weil wir Mongolen Schlitzsaugen haben, gibt uns deswegen dieser deutsche „Rechtsstaat“ keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

Abschnitt 8

52.      Warum ich heimatlose staatenlose psychopatische idiotische Mongole diesem arischfaschistischen deutschen „Rechtsstaat“ beweisen müsse, dass ich heimatlose staatenlose psychopatische idiotische Mongole nicht psychischkrank sei? Aus welchem Grund dieser deutsche „Rechtsstaat“ von mir staatenloser psychopatischer idiotischer Mongole überhaupt solche Sachen verlangt? Nur weil ich mongolische Schlitzsaugen habe, beschildert mich dafür dieser arischer faschistischer deutscher „Rechtstaat“ automatisch für eine staatenlose mit fehlenden X Y Chromosomen Down-Syndrom Erkrankte und zwingt mich Heimatlosen Staatenlosen aus diesen Gründen in die geschlossene deutsche Psychiatrie! Mongolen seien ein Volk mit fehlenden X Y Chromosom!

 

53.      Diese deutschen Beamten, dieser deutsche „Rechtsstaat“ benennen das mongolische Volk für ihre mongolischen Schlitzsaugen automatisch für ein mit fehlenden X Y Chromosomen psychischkrankes Volk! Alle erkrankten an Down-Syndrom Krankheit Deutsche, werden in diesem ganzem deutschen „Rechtsstaat“ als mongoloide Krankheit, mongoloide Idiotie amtlich bewertet!

 

54.      Dieser deutsche „Rechtsstaat“, diese Einbürgerungsbehörde Köln, dieses Verwaltungsgericht Köln, ARGE-Köln-Mülheim verlangen von mir, ihnen meine Beweise selbst vorzulegen, dass meine staatenlose mongolische Person nicht psychischkrank sei! Wenn sich dieser deutsche „Rechtsstaat“ solche Mittelalte rassistische Schweinerei so dringend benötigt, dann nicht ich selbst diesem wilden deutschen „Rechtsstaat“ beweisen muss, dass meine staatenlose mongolische Person nicht psychischkrank sei, sondern dieser deutsche „Rechtsstaat“ muss mir staatenlose Mongole das beweisen, aber bitte dann ohne meine persönliche Teilnahme in diesem rassistischen Dreck! In Zweifeln für den Angeklagten! In Zweifeln für den Behandelten! Ich bin staatenlose Mongole, wir sind das mongolische Volk nicht psychischkrankes Volk!

 

55.      Geben sie mir heimatloser staatenloser Mongole erst die deutsche Staatsangehörigkeit nur danach begebe ich mich freiwillig in die deutsche geschlossene Psychiatrie. Danach machen sie mit mir Deutschen-Mongole alles, was sie sich nur wünschen!

 

56.      Deutsche, tötet Mongolen! Deutsche, tötet Heimatlosen Staatenlosen! Vernichtet heimatlose staatenlose Mongolen! Deutsche vereinigt euch gegen die heimatlose staatenlose mongolische Pest, gegen die mongoloide Krankheit Mongolismus, gegen die minderwertige mongolische Rasse! Deutsche tötet tötet tötet tötet tötet tötet tötet tötet tötet tötet tötet tötet heimatlose staatenlose Mongolen! Ahhhhhhhhhh! Tötet heimatlose staatenlose Mongolen! Die deutsche Bundeswehr trete gegen die Mongolen an! Ahhhhhhhhhh! 50 Millionen ermordeten von Deutschen Ausländern seien noch nicht genug für großzugige deutsche Männer, für demokratisches deutsches Volk! Ahhhhhhhhhh! Deutsche wollen noch 109 Stück in Deutschland lebende heimatlose staatenlose Mongolen ermorden! Ahhhhhhhhhhh! Tötet heimatlose staatenlose Geistesbehinderte! Tötet heimatlose staatenlose Mongolen-Idioten! Ahhhhhhhhhh!

 

57.      Gegen diese Verwendung in dem modernen deutschen Beamtentum dieser rassistischen medizinischen Fachbegriffe mongoloide Krankheit, mongoloide Idiotie, Mongolismus zu den Down-Syndrom-erkrankten Menschen habe ich meine Beschwerde vor der Weltgesundheitsorganisation eingereicht.

 

Abschnitt 9

58.      Dieser Richter-Verbrecher am „Verwaltungsgericht“ Köln Ernst Dittmers erpresst von mir persönlich 17 Tausend EURO für den arischen hochwertigsten göttlichen deutschen Pass und verlangen von mir beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner minderwertigsten miserabelsten staatenlosen mongolischen Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den hochwertigsten arischen Staatsverband ab! Solange ich meine ekelhaftesten widerlichsten staatenlosen mongolischen Eier nicht sterilisieren lasse, solange ich 17 Tausend EURO Schmiergeld-Bestechung diesem Richter-Psychopaten-Idioten-Deutschenschwein an das faschistische faschistische faschistische faschistische faschistische faschistische geisteskranke Verwaltungsgericht Köln Herr Echter Arierschwein Richter-Verbrecher am „Verwaltungsgericht“ Köln Ernst Dittmers nicht besteche, gibt er mir bis heute diese deutschen Richter-Faschisten die arische deutsch-faschistische Staatsangehörigkeit nicht!

 

59.      Für die Einbürgerung in faschistischen arischen deutschen Staatsverband verlangt von mir dieser faschistischer idiotischer geisteskranker Richter-Verbrecher am „Verwaltungsgericht“ Köln Ernst Dittmers meine staatenlosen mongolischen Hoden, meine staatenlosen mongolischen Eier, mein staatenloses mongolisches Erbgenom im Tausch gegen arischen faschistischen mörderischen Personalausweis abzugeben, verlangt mich kastrieren zu lassen, sterilisiert mich zusammen mit der faschistischen idiotischen geisteskranken schakalenidioten Einbürgerungsbehörde Köln, nötigen mich, erpressen von mir die Bestechung für den faschistischen arischen deutschen Pass und die faschistische arische geistesbehinderte Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre faschistischen arischen staatsanwältischen Augen zu, macht sie hier gar nichts, betrachtet sie diesen arischen faschistischen geistesidiotischen deutschvolkstümlichen Faschismus als gut, als richtig, als normal, als in Ordnung!

 

Mein heimatloser staatenloser Beweis meines heimatlosen staatenlosen Loyalitätsbekenntnisses zum göttlichen arischen faschistischen deutschen Volk!

 

Das 80 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam Tausendtonnenweise in meinem heimatlosen staatenlosen Maul ihre deutschen prachtvollen Fäkalien aus! Verlegt in mein heimatloses staatenloses Maul direkt die Kloabwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Nutzt mein heimatloses staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches öffentliches Klo für ihre saftigen deutschen Extrementen aus!

Das 80 Millionen soziale deutsche Volk! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem heimatlosen staatenlosen Maul ihren deutschen schätzbaren teueren Urin rein! Nutzt mein heimatloses staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches Pissoir, Toilette aus!

Das 80 Millionen rechtsstaatliche deutsche Volk! Furzt mir gemeinsam Geckoliterweise in meine widerliche heimatlose staatenlose Schnauze ihre deutsche nationale angenehm duftige Furze rein!

Das 80 Millionen christliche deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Geckoliterweise in meinem heimatlosen staatenlosen Maul ihre deutsche nationale 36-gradwarme Kalorienhaltige Kotze rein!

Das 80 Millionen liebevolle deutsche Volk! Rülpst mir gemeinsam Geckoliterweise in meine ekelhafte heimatlose staatenlose Fresse ihre deutsche nationale wunderbar riechende Rülpse rein!

Das 80 Millionen herzliche deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem heimatlosen staatenlosen Maul ihren deutschen nationalen zärtlichen Rotz aus!

Das 80 Millionen menschliche deutsche Volk! Spuckt mir gemeinsam Geckoliterweise in meinem heimatlosen staatenlosen Maul ihre deutsche nationale süße Spucke aus!

Das 80 Millionen großzugige deutsche Volk! Spritz mir gemeinsam Geckoliterweise in meinem heimatlosen staatenlosen deutschbegeisterten Maul ihre deutsche nationale göttliche Wichssperma ab!

Das 80 Millionen wohlhabende Volk! Steckt mir in meinem heimatlosen staatenlosen Maul den ganzen Schweinekot, den ganzen Hundekot, Katzenkot, Rattenkot von ihren 300 Millionen deutschen lebenswürdigen glücklichen Tieren rein!

Das 80 Millionen freundliche zivilisierte europäische deutsche Volk! Bescheißt mich! Befurzt mich! Bepisst mich! Bekotzt mich! Beschnäuzt mich! Berülpst mich! Bewichst mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Demütigt mich! Erniedrigt mich! Verabscheut mich! Verhasst mich! Herabsetzt mich…. und danach gibt mir ihre erstklassige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren hochwertigen arischen Staatsverband ein! Ich liebe ihre deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe das deutsche Volk! Ich liebe Deutsche!

 

60.      Mein heimatloses staatenloses Leben ist in der Bundesrepublik Deutschland und in der Stadt Köln eine totale unmenschliche rassistische Würdeverachtende Hölle von Deutschen! Ich bin für die Bundesrepublik Deutschland, für die deutschen Richter, für die deutschen Behörden, für diese deutsche Rassenjustiz kein Mensch mehr! Die Bundesrepublik Deutschland, die deutschen Richter, die deutschen Behörden, diese deutsche Rassenjustiz halten meine staatenlose mongolische Person für ein würdeloses geisteskrankes Tier, behandeln mich wie ein unnützliches Vieh!

 

61.      Alle Deutsche nennen mich heimatlose staatenlose Ratte! Dann geben Sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einer heimatlosen staatenlosen Ratte!

 

Abschnitt 10

62.      Alle deutschen Gerichte, alle deutschen Behörden, die Bundesrepublik Deutschland zwingen beharrlich meine staatenlose Person in die offizielle psychiatrische Untersuchung freiwillig begeben zu lassen, obwohl sie schon ohne solche offizielle psychiatrische Untersuchung meine staatenlose Person für Geisteskrank erklärt haben. Dann wofür benötigen diese Behörden noch dazu so dringend eine offizielle amtliche psychiatrische Gutachtung? Nur dafür, damit mir danach gemäß §16 Abs. 1 Ziff. 4 VwVfG die deutsche Staatsangehörigkeit endlich verleihen? Die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Psychiatrie! Genau das klingt psychischkrank geistesbehindert idiotisch und unlogisch! Was stört es ihnen, mir jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen? Es ist doch kein Pilotenführerschein, kein Fahrerführerschein, kein Waffenschein, wo man sich vor dem Scheinerhalten unbedingt psychiatrisch prüfen lassen muss. Welches wirkliche Ziel verfolgt damit dieser deutsche Rechtsstaat mit seiner wahnsinnigen Psychiatrieidee?

 

63.      Der Erste Grund dafür ist, wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtsstaat“ verstehen, das Verwaltungsgericht und das Amtsgericht Köln erklären erst seinen Kläger Paul Wolf für einen Psychischkranken und nur danach nötigten sie ihn zwangsweise in die Psychiatrie für eine „offizielle psychiatrische Untersuchung“, damit für sich eine amtliche Bestätigung, ein Alibi doch verschaffen nachholen, dass dieser Kläger Paul Wolf doch Psychischkrank war, dass sie doch „kein richterliches Fehler“ gemacht hätten oder doch war es eine falsche richterliche Feststellung in den Beschlüssen 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln und 52 XVII W 272 des Amtsgerichts Köln?

 

64.      Was es für ein rechtsstaatliches Praxis in ihrer Gerichtsbarkeit? Erst erklärt das Gericht einen Kläger per sein gerichtliches Urteil als Psychischkrank und nur danach führt für ihn ein psychiatrisches Gutachten durch? Selbstverständlich muss jetzt der Sachverständige nur ein negatives psychiatrisches Gutachten erstellen, damit diesen Richter nicht kompromittieren und sein Urteil bestätigen.

 

65.      Die Objektivität, die Unabhängigkeit wird für solches bevorstehende psychiatrische Gutachten nicht gewährleistet! Es herrscht in solchem bevorstehenden psychiatrischen Gutachten totale Unobjektivität, totale Befangenheit! Erst einen Kläger per Gericht als psychischkrank erklären und nur danach nach 2 Jahren über ihm ein psychiatrisches Gutachten endlich nachzuholen, dass er doch vor 2 Jahren psychischkrank war?!

 

66.      Selbstverständlich ist, wenn ich jetzt zu jeglichem Psychiatriearzt-Sachverständigen gehe, muss er auf Hinweis des Staates nur sein negatives psychiatrisches Gutachten über meiner Person erstellen! Er hat keine andere Wahl! Er darf meine Person als gesund nicht erklären! Er muss meine Person nur als Psychischkrank erklären! Ansonst kriegt er Ärger vom Staat! Wenn dieser Sachverständiger doch ein positives psychiatrisches Gutachten über meiner Person erstellt, Paul Wolf sei nicht psychischkrank, dann gehen diese beiden Juristen-Richter Ernst Dittmers und Stroh direkt ins Knast, dann geht jetzt diese Beamtin Wilmes ins Knast, weil sie in ihren juristischen Beschlüssen, ich ihrem amtlichen Bescheid ganz anderes aus der Luft beschlossen haben, Kläger Paul Wolf sei psychischkrank, Kläger Paul Wolf leide unter paranoiden Schizophrenie F22.0, weil sie durch diese ihre beiden Beschlüsse mein Leben völlig ruiniert haben, weil ich gegen diese beiden Richter meine Strafanträge wegen Rechtsbeugung usw. gestellt habe, weil gegen sie die Strafermittlungen noch aktuell laufen. In ihren diesen gerichtlichen „Verhandlungen“ haben diese beiden Richter Ernst Dittmers und Stroh gehofft, waren sie davon überzeugt, dass ein negatives bestätigtes psychiatrisches Gutachten über meiner Person Paul Wolf später 100% nachgeholt werde….

 

Abschnitt 11

67.      Dieser gerichtliche Präzedenzfall wird jetzt automatisch auf das ganze eigene deutsche Volk auf alle Deutschen weiter massiv angewendet!. Heute bin ich Mongole, aber am Morgen ist jeder Deutscher dran. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit, die deutsche Vormundschaftsgerichtsbarkeit, die deutschen Juristen, der deutsche „Rechtsstaat“ haben somit ein mächtiges Instrument für die Beseitigung aller unbequemen deutschen Bürger erhalten, die Deutschen ohne medizinisches psychiatrisches Gutachten als Psychischkrank zu erklären!

 

68.      Und wenn doch der Staat einen staatenlosen ausländischen Einbürgerungsbewerber für einen Geistesbehinderten Psychischkranken erklärt hat, ist doch kein Grund ihm dafür die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verliehen, ist doch kein Grund ihn dafür nicht einzubürgern, muss ihn der Staat nachdem trotzdem einbürgern, muss der Staat die Gerichte meine Würde, meine Entscheidung, meinen Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz für Psychischkranken kündigt als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von Psychischkranken an! Alles wird dort nur nach dem ausdrücklichen Wunsch, Einwilligung des Psychischkranken gehandelt!

 

69.      Warum dieser faschistische deutsche Staat meine mongolische Würde, meine mongolische Entscheidung, mein mongolisches Wunsch in die deutsche psychiatrische Untersuchung freiwillig nicht einweisen zu lassen, nicht respektiert, nicht akzeptiert?

 

70.      Was es für eine meine „freiwillige“ persönliche Entscheidung, wenn für solche meine persönliche „Freiwilligkeit“ dieser faschistische deutsche Staat von mir das Geld zum Essen entzieht! Das ist keine persönliche Freiwilligkeit! Das ist eine strafbare Nötigung von der ARGE-Köln-Mülheim! Wofür dann der Staat solche Augenwischerei macht, in dem sie diese Bedeutung „persönliche freiwillige Entscheidung“ einführt?

 

71.      Auf keinen Fall, niemals lasse ich mich in eine irgendwelche Psychiatrie freiwillig einweisen. Ich gehe in keinerlei Dienstzimmer eines irgendwelchen Psychiatriearztes freiwillig rein. Sie müssen dahin nur meinen bewusstlosen staatenlosen Körper rein tragen. Sie bekommen vom mir keinerlei Einwilligung, keinerlei Unterschrift, kein einziges Wort, keine einzige Handlung, keine winzige Emotion, kein Ton. Ich bin nicht psychischkrank! Ich bin Kerngesund!

 

72.      Wenn jetzt solche psychiatrische Untersuchung „negativ“ ausgeht, wird mein Aufenthaltstitel, meine Niederlassungserlaubnis aus Gründen §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes und §73 Abs. 1 und 2a und 7 des Asylverfahrensgesetzes zurückgezogen widerrufen. Deshalb habe ich eine große Angst vor solcher psychiatrischen Untersuchung.

 

73.      Ich unterzeichne keinerlei Papiere, die meinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gefährden würden!

 

74.      Wenn doch dieser faschistische deutsche Staat irgendwann und irgendwie schafft, meine mongolische Person in die psychiatrische Untersuchung zwangsweise zu unterbringen, sage ich keinem irgendwelchen deutschen Psychiatrie-Arzt kein Wort, zeige ich keinem irgendwelchen deutschen Psychiatrie-Arzt meine mongolische Gesichtsmimik an, werde ich die ganze Zeit meinen mongolischen Kopf und meine mongolischen Ohren mit meiner deutschen Jacke ganz zu halten, werde ich meine mongolischen Augen und meine mongolischen Ohren die ganze Zeit mit meinen mongolischen Händen, Fingern ganz zu halten, werde ich auf dem deutschen Dienstzimmerboden in der deutschen Dienstzimmerecke ganz klein zusammengefaltet totschweigend liegen, werde ich beharrlich absichtlich und vorsätzlich ganz schweigen und durch meine innere geistige mongolische Meditation völlig von dieser ihrer deutschen rassistischen Außenwelt ganz abgeschaltet sein.

 

75.      Deutsche Psychiatrieärzte sind FASCHISTEN! Sie haben 50 Millionen Ausländer umgebracht! Und jetzt wollen sie noch eine staatenlose Mongole umbringen!

 

Abschnitt 12

76.      Der Zweite Grund dafür ist, wenn ein Ausländer in dieser „Bundesrepublik“ Deutschland per Gericht als geisteskrank erklärt wird, wird sein Recht auf Antragstellung und auf jegliche Ausübung seiner juristischen, bürgerlichen Rechte entzogen, darf ich danach meinen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit selbst überhaupt nicht stellen! Aber dann muss mir danach die Einbürgerungsbehörde Köln und Verwaltungsgericht Köln gemäß §16 Abs. 1 Ziff. 4 VwVfG einen kostenlosen Rechtsanwalt auf jeden Fall bestellen, der für mich weiter meine Einbürgerung durchsetzen wird!

 

77.      Die Bundesrepublik Deutschland verkündet selbst meine staatenlose Person für Geisteskrank, gibt mir aber aus diesen Gründen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Nur weil ein staatenloser Einbürgerungsbewerber Geistesbehinderter-Invalid ist, gibt ihm diese demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige wohlhabende faschistische Bundesrepublik Deutschland deswegen keine deutsche Staatsangehörigkeit! Nur weil ein staatenloser Einbürgerungsbewerber ein schweres staatenloses Schicksal hat, gibt ihm diese Bundesrepublik Deutschland nur dafür keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

78.      In dieser demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden faschistischen Bundesrepublik Deutschland gibt es überhaupt keine Einbürgerung für die Geistesbehinderten-Invaliden und überhaupt keine Einbürgerung für jede Art und Grad von Invaliden! Im deutschen Dritten Reich haben solche Geistesbehinderten-Invaliden und überhaupt Behinderten-Invaliden sofort in den Gaskammern, in Offen vernichtet, erschossen, sterilisiert, in die KZ-Lager zugewiesen – Eugenik Aktion T-4 Euthanasie. Es gab sogar in deutschem Staat entsprechende Gesetze, Behörden, Verwaltung, Gerichte, Polizei. Dann töten sie uns jetzt alle wieder! http://www.tagesspiegel.de:80/berlin/;art270,2427591

 

79.      Wie müssen wir Ausländer ihre staatliche Forderung „Integration“ erfüllen, wenn dieser Staat uns nur für unseren positiven Willen, für unseren hellen Wunsch „Deutscher zu sein! „als Deutscher zu sterben!“ in die deutsche Psychiatrie einsperrt, aus Deutschland abschiebt?

 

80.      Das nennt man die arische „Einbürgerung“ auf Deutsch, die faschistische „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt des arischen Wahlrechts ist die deutsche geschlossene sonderpsychiatrische Behandlung für die staatenlosen Mitbürger! Die Staatenlosen, die das deutschfaschistische arische Stimmrecht beharrlich begehren, werden von dieser „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden großzugigen Bundesrepublik“ Deutschland in die deutsche geschlossene psychiatrische Anstalt für die staatenlosen Mitbürger geliefert! Anstatt der arischen faschistischen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche barbarische Gefangenschaft, ist die arische Abschiebungshaft!

 

Abschnitt 13

81.      Gemäß den Internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 ist der deutsche Staat verpflichtet, meiner Staatenlosen Heimatlosen Asylanerkannten Person massive Erleichterung bei der Einbürgerung machen und wie möglich schnell die deutsche Staatsangehörigkeit geben, weil alle Staatenlose Asylanerkannte als psychisch traumatisiert gelten und brauchen nach §16 Abs. 1 Ziff. 4 VwVfG keine irgendwelche erneute Überprüfung ihrer Psyche! In dem Asylbewerberlager, während des Asylverfahrens wurde schon über jedem Asylanerkannter ein negatives psychiatrisches Gutachten erstellt. Deshalb der Staat muss den Staatenlosen Asylanerkannten bei ihrer Einbürgerung eine massive Erleichterung gewährleisten! http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601770.pdf

 

82.      Diese seit April 2002 ununterbrochen laufende „Einbürgerung“ in den deutschen Staatsverband für meine staatenlose Person ist eine staatlich organisierte Herabwürdigung, Herabsetzung, wilder Rassismus, politischer Hohn, arische Verspottung über meiner staatenlosen mongolischen Würde von ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden faschistischen Bundesrepublik“ Deutschland, ist schockierendes Zeugnis der ungeheueren massenhaften menschlichen Erniedrigung in ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden faschistischen Bundesrepublik“ Deutschland! Sehen sie an, was mit jedem Ausländer insbesondere mit einer staatenlosen Mongole geschehen wird, wenn sie sich ihr deutsches WAHLRECHT beharrlich begehren! Das ist eine Schande für Deutsche! Das ist ein deutscher Staatsterror gegen meine kleine staatenlose geistesbehinderte mongolische Insektenwürde! Und das nennen sie als „Rechtsstaat“ - Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen? Seit 7 Jahren dauert schon dieser deutsche demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige wohlhabende faschistische Albtraum!

 

83.      Auf all meine staatenlosen Widersprüche beantworten mir zynisch alle Richter, Beamten, Deutschen, dann „Verpiss dich aus Deutschland! Hau ab! Niemand braucht hier solche staatenlose Scheiße wie du!“ Solche Antwort von Richtern, von Beamten–Garant der demokratischen Grundordnung ist wilde deutschgenetische National-Sozialistische Verachtung meiner staatenlosen Insektenwürde, kein Rechtsstaat! Sie verhöhnen sich, amüsieren sich einfach alle unter einander über mich!

 

Abschnitt 14

84.      Alle meine seit 2002 verfassungsmäßigen staatenlosen geistesbehinderten Petitionen vor dem Petitionsausschuss am Deutschen Bundestag lehnt der Petitionsausschuss aus Gründen, der staatenlose mongolische Petent Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei staatenlos und geistesbehindert, es liefe schon ein gerichtliches Verfahren, automatisch ab! Der Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen verweist alle meine staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Petitionen an den Deutschen Bundestag weiter, als zu dem Zuständigkeitshalber! Bundesjustizministerium und Innenministerium für das Land Nordrhein-Westfalen verweisen alle meine staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Beschwerden, Bitten an das laufende gerichtliche Verfahren, sie dürfen auf die Entscheidungen der Gerichte „richterliche Unabhängigkeit“ nicht beeinflussen. Das Bundesverfassungsgericht nahm alle meinen 43 staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung!

 

85.      In ganzem Deutschland gibt es keine mehr Behörde, keine mehr Macht, die diese seit April 2002 totale von der Bundesrepublik Deutschland Verachtung meiner staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Würde endlich stoppt!

 

86.      In ganzem Europa wolle sich keine irgendwelche europäische Institution mit meinen staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Beschwerden beschäftigen. Am 22. Dezember 2004 habe ich vor dem Cour européenne des Droits de l'Homme Conseil de l' Europe, F – 67075 STRASBOURG CEDEX meine Beschwerde 1329/05 in meiner ungerechten Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (EU-Staatsbürgerschaft) eingereicht.

 

87.      Am 29. April 2008 wurde mir nach 4 Jahren endlich mitgeteilt, ihre Beschwerde sei gemäß Artikel 28 der Konvention für unzulässig zu erklären, weil meine staatenlose Person nicht EU-Bürger sei, weil Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte für die Beschwerden von Staatenlosen nicht zuständig sei, weil Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte nur für die Beschwerden von EU-Bürgern zuständig sei.

 

88.      Ein in Deutschland lebender Staatenloser beschwert sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen seiner ungerechten Einbürgerung in die EU-Staatbürgerschaft, aber Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte lehnt seine diese Beschwerde aus Gründen, sie seien staatenlos, wir seien für die Beschwerden von Staatenlosen nicht zuständig, wir seien nur für die Beschwerden von EU-Bürgern zuständig, ab? Wo soll ich mir dann noch und bei wem einen Rechtsschutz aufsuchen?

 

89.      Am 25.04.2007 habe ich vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster meine staatenlose Berufung 19 A 1276/07 zusammen mit meinem staatenlosen Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe zu dieser meiner staatenlosen Berufung (Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007) nach §67 Abs. 1 Satz 2 und §166 VwGO i.V.m. §§ 114, 117 ZPO gestellt. Die Entscheidung ist bis heute noch nicht gefallen!

 

Abschnitt 15

90.      Diesen verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf Ablehnung meines staatenlosen Antrages auf Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe durfte das Verwaltungsgericht Köln im Januar 2006 überhaupt nicht erlassen! Ich habe am 10.08.2005 in meiner eingelegten staatenlosen Klage 10 K 4806/05 gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln überhaupt keinen Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe mitgestellt! Ich habe das Verwaltungsgericht Köln am 10.08.2005 und an weiteren Tagen darum weder schriftlich noch mündlich gebeten! Meinen Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe habe ich nur in meinem früheren ganz anderem Verfahren 10 K 2033/05 vom 04.04.2005 gegen die Untätigkeit der Bezirksregierung Köln gestellt.

 

91.      Das Verwaltungsgericht Köln hat auch am 03.01.2006 durch seinen gesetzlich und von mir persönlich unanfechtbaren Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 diese zwei ganz verschiedenen Verfahren früheres 10 K 2033/05 vom 04.04.2005 nach §8 Abs. 2 StAG gegen die Untätigkeit der Bezirksregierung Köln und 10 K 4806/05 vom 10.08.2005 nach §10 StAG gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln vorher mich nicht nachzufragen, ungesetzlich verbunden!

 

92.      Meinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach §10 StAG habe ich erst am 27.04.2005 nach meinem 8-jährigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet erlangt! Nur ab 27.04.2005 gilt der Oberbürgermeister der Stadt Köln für mich als die Beklagte! Alle meine Klagen bis zum Datum 27.04.2005 waren gegen die Bezirksregierung Köln nach §8 StAG gerichtet! Deshalb habe ich mir immer seit dem Jahr 2002 eine mündliche gerichtliche Verhandlung abverlangt, die mir aber niemals gegeben haben! Wäre eine mündliche gerichtliche Verhandlung durchgeführt, hätte dieses richterliche Verbrechen nicht gegeben. Diesen groben fundamentalen wesentlichen (absichtlichen) Verfahrensfehler, Prozessfehler hat persönlich selbst Richter Ernst Dittmers mit seiner Richterin Nagel zugelassen!

 

93.      Diese zwei ganz verschiedenen Verfahren haben mit einander gar nichts zu tun, weil die Beklagten die Bezirksregierung Köln-Bund-§8 Abs. 2 StAG und der Oberbürgermeister Köln-Kommune-§10 StAG verschieden sind und die Anspruchgrundlagen §8 Abs. 2 StAG und §10 StAG ganz anders sind! Die Zuständigkeit der Beklagten ist ganz anders! Diese zwei ganz verschiedenen Klagen nach §8 Abs. 2 StAG und §10 StAG sind zwei ganz verschiedenen Rechtsmaterien! Das Verwaltungsgericht Köln durfte diese zwei ganz verschiedenen Rechtsmaterien, Rechtssachen miteinander nicht binden, nicht mischen!

 

94.      Das Verwaltungsgericht Köln hat diesen rechtswidrigen ungesetzlichen Schritt gemacht, damit zu diesem aktuellen Verfahren 10 K 4806/05 vom 10.08.2005 gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe beiordnen und für sich „den Grund“ für das Erlassen seines verbrecherlichen Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 verschaffen, als ob dieser verbrecherliche Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 nach meinem schriftlichen Antrag erginge.

 

95.      Das bedeutet alles, dass das Verwaltungsgericht Köln gemeinsam mit dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster diese ganze Zeit meine Untätigkeitsklage 10 K 2033/05 vom 04.04.2005 gegen die Bezirksregierung Köln nach §8 Abs. 2 StAG oder doch meine Untätigkeitsklage 10 K 4806/05 vom 10.08.2005 gegen den Oberbürgermeister Köln nach §10 StAG prüfen?

 

96.      Durch diesen (absichtlich) fehlerhaften unanfechtbaren Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 vom 03.01.2006 hat das Verwaltungsgericht Köln die Beklagte die Bezirksregierung Köln aus diesem gerichtlichen Einbürgerungsverfahren ganz ausgeschlossen. Aus welchem Grund?

 

97.      Meinen aktuellen wirklichen Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe in diesem aktuellen Verfahren 10 K 2033/05 habe ich erst am 25.04.2007 in Zusammenhang mit meiner Berufung 19 A 1276/07 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007 gestellt. Diese beiden verbrecherlichen Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 vom 03.01.2006 und Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln und diese ganze Verhandlung im gerichtlichen Verfahren 10 K 2033/05 sind somit von Anfang an überhaupt rechtswidrig!

 

98.      Die Verwaltungsgerichte dürfen überhaupt solche grundlegenden Beschlüsse auf die Bewilligung dem Kläger der Prozesskostenhilfe erst nur nach dem Erlassen ihrer Urteile oder Gerichtsbescheide prüfen und ihre Beschlüsse erlassen! Solchen Beschluss auf die Bewilligung der Prozesskosten vor dem Verwaltungsberufungsgericht muss überhaupt nur selbst die höhere Verwaltungsberufungsinstanz erlassen, nicht aber selbst das angefochtene Verwaltungsgericht! Selbst die Erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die Anträge auf die Bewilligung den Klägern der Prozesskostenhilfe nicht zuständig! Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist in diesem verfahren 10 K 2033/05 nur am 28.03.2007 ergangen, aber am 03.01.2006 hat das Verwaltungsgericht Köln von mir mein künftiges Berufungsrecht gegen dieses ihr eigenes künftiges Urteil vom 28.03.2007 durch ihren verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 schon entzogen! Selbstverständlich lehnt das Verwaltungsgericht Köln alle meine Rechtsschutzersuchen gegen ihre eigenen Urteile automatisch ab! So was muss in der Verwaltungsgerichtsordnung ausdrücklich vorgeschrieben sein!

 

99.      Solche wilde absichtliche gravierende Verletzung des Prozessrechts, der Verwaltungsgerichtsordnung gehört zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nicht! Das ist ein richterliches Verbrechen von Richtern am Verwaltungsgericht Köln! Dieser Richter Ernst Dittmers hat über 20 jährige Erfahrung als Richter. Dieser kindische Prozessrechtfehler ist kein Fehler, sondern eine verbrecherliche rassistische Absicht von diesem Richter Ernst Dittmers!

 

100.      Außerdem das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem daraus ausgehenden Gerichtbescheid 10 K 2033/05 vom 15.12.2006 und Urteil vom 28.03.2007 meine erhobenen Rechtsansprüche in dem Verfahren 10 K 2033/05 vom 04.04.2005 gegen die Bezirksregierung Köln auf die Gewährung mir der deutschen Staatsangehörigkeit nach §8 Abs. 2 StAG doch gar nicht geprüft, hat darüber gar kein Wort geäußert, wenn doch das Verwaltungsgericht Köln diese zwei gerichtlichen Verfahren als „verbunden“ hält.

 

101.      Wer mein richtiger Beklagter ist, hat mich in diesem Einbürgerungsstreit niemals interessiert. Das müssen selbst unter einander die dazu ausgebildeten geschworenen und dienenden Richter und Beamten entscheiden! Mich interessiert nur die Einbürgerungsurkunde, die von der Bundesrepublik Deutschland erteilt wird! Und wer mir die deutsche Staatsangehörigkeit der Bund durch die Bezirksregierung Köln oder die Kommune durch die Einbürgerungsbehörde Köln verleiht, war mir und ist mir heute weiter vollkommen gleichgültig, ist nicht meine Angelegenheit! Aber die Richter und die Beamten müssen immer strick nach Gesetzen handeln und ihre nur dem Gesetz entsprechende Entscheidung treffen. Das haben sie aber nicht getan!

 

102.      Würden Sie bitte diesen Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.01.2006 über das Verbinden der gerichtlichen Verfahren 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 zur gemeinsamen Entscheidung und den Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 und alle weiteren daraus ausgehenden rechtswidrigen Handlungen der Gerichte und des Staates:

-       Antrag der Einbürgerungsbehörde Köln vom 13.02.2006 vor dem Amtsgerichts Köln auf die Eröffnung gegen meine Person eines Betreuungsverfahrens

-       Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

-       Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006 des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt

-       Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 E 38/06 / 10 K 2033/05 vom 28.08.2006

-       Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 15.12.2006

-       Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007

-       Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07.04.2006

-       Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05.05.2006

als Nichtig erklären, mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben und die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1 Million Euro (Ein Million) verurteilen!

 

Abschnitt 16

103.      Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster darf aber selbst die schon rechtskräftigen:

-        Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272

-        Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07.04.2006

-        Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05.05.2006

-        Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006 des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt,

die auf Grund dieser verbrecherlichen Beschlüsse Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 vom 03.01.2006 und Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln zustande gekommen sind, nicht aufheben, weil es dafür nicht zuständig ist! Hier muss nur das Bundesverfassungsgericht durch ihre Entscheidung alle diese rechtswidrigen gerichtlichen Entscheidungen in ein Mal als nichtig erklären!

 

104.      Meine Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2198/07 vom 08.10.2007 über diesem Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 vom 03.01.2006 und Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln wurde am 12.11.2007 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Subsidiarität nicht erreicht ist. Erst solle das Oberverwaltungsgericht NRW seine Entscheidung erlassen.

 

105.      Würden Sie bitte auch den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts verpflichten, in meiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 die Entscheidung erlassen, der meine Verfassungsbeschwerde gegen das „Betreuungsverfahren“ des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 prüft. Es kann sein, dass das Bundesverfassungsgericht meine Person doch für einen „Geistesbehinderten“ endgültig unanfechtbar erklärt und steckt endlich meine „geistesbehinderte“ Person in die deutsche geschlossene Psychiatrie und danach schiebt endlich meine Person als „Geistesbehinderter“ aus Deutschland ab. Aber auf jeden Fall ist, es wird doch kein Grund dafür sein, um eine staatenlose „geistesbehinderte“ Mongole nicht einzubürgern! Die staatenlosen „geistesbehinderten“ Ausländer haben immer noch das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie ihren deutschen Rechtsstaat doch noch als eine demokratische soziale rechtsstaatliche christliche wohlhabende großzugige Republik benennen!http://www.presseportal.de:80/pm/7846/1097096/mail

 

Abschnitt 17

106.      Meine staatenlose Untätigkeitsklage 10 K 2033/05 gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln habe ich noch im März 2005 vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt und die Bundesrepublik Deutschland hat über dieser meiner noch im März 2005 eingelegten Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln bis heute noch keine Entscheidung getroffen! Es geht in dieser meiner Untätigkeitsklage nur um die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln und nicht mehr! Nur um die Untätigkeit!

 

107.      Anstatt nur die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln zu prüfen, kündet das Verwaltungsgericht Köln in seinem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 nur auf Prozesskostenhilfe an, meine Person sei „Geisteskrank“ und nötigt meine Person seit Januar 2006 in die psychiatrische Anstalt einsperren zu lassen, es sei nicht normal, es sei eine krankhafte psychische Störung, es sei verdächtigt, wenn sich eine psychischkranke Mongole so beharrlich das deutsche Wahlrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, den deutschen Pass begehrt, wolle auch ein Deutscher sein!

 

Abschnitt 18

108.      Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund, der mongolische Einbürgerungsbewerber Paul Wolf solle psychischkrank sein und das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine mongolische Klage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln aus gleichen Gründen als „unzulässig“?

 

109.      Die gerichtlichen Urteile, die Gerichte und überhaupt das Recht dienen dafür, damit das Leben jedes Menschen verbessern, aber dieser verbrecherliche Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 nur auf Ablehnung meiner Prozesskosten hat mein Leben massiv erschwert und in eine Hölle umgewandelt!

 

110.      Wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 nur auf Ablehnung meines Antrages auf Prozesskosten entstanden für mein Leben gravierende Nachteile. Alle Behörden haben meine Person in allen Dienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa als „Geistesbehindert paranoide Schizophrene F22.0 Wahnvorstellung“ eingetragen! Alle Gerichte, alle Polizisten, alle Staatsanwälte in ganzer Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Bundestag weisen aus diesen Gründen alle meine Klage, Strafanzeige, Petitionen, Beschwerde, Bitten sofort als unzulässig ab, nehmen alle meine weiteren Beschwerde aus diesen Gründen überhaupt nicht an!

 

111.      Keiner Arbeitgeber nimmt wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 meine „geisteskranke“ mongolische Person auf die Arbeit! Alle meine mongolischen Arbeitsersuchen enden sofort nach der Computerüberprüfung meiner persönlichen mongolischen Daten vom Arbeitgeber. Ich kann mir Mongole wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen Arbeitsplatz bekommen!

 

Abschnitt 19

112.      Das Polizeipräsidium Köln und die Staatsanwaltschaft Köln haben für meine staatenlose „geisteskranke“ mongolische Person wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 das Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!

 

113.      Auf alle meine staatenlosen „geisteskranken“ mongolischen Hilfeanrufe „110“ zur Polizei reagiert wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 kein Polizist!

 

114.      Alle Gerichte in der Stadt Köln lassen meine staatenlose „geisteskranke“ mongolische Person in ihre Gerichtsgebäude wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 nicht zu!

 

115.      Ich darf mir staatenlosen „Geisteskranken“ wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 sogar kein Bankkonto aufmachen!

 

116.      Alles, was ich staatenlose Mongole in diesen 12 deutschen Lebensjahren erreicht habe, ist wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 in ein Mal ruiniert. Der ganze deutsche Arbeitsmarkt ist wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 für mich zu! Wegen diesem verbrecherlichen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 habe ich keine mehr Chance als ein Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden! Es ist eine staatlich organisierte Vertreibung meiner armen staatenlosen mongolischen Person aus sattem glücklichem reinrassigem Deutschland!

 

117.      Diese Einbürgerungsbehörde Köln hat meinen diesen staatenlosen 14-Einbürgerungsantrag noch im April 2005 ausgesetzt, als ob es gegen meine staatenlose „geistesbehinderte“ Person seit 2004 bis heute(!) ununterbrochen ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ liefe!

 

118.      Was ist es für ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ gegen meine staatenlose „geisteskranke“ Person-Einbürgerungsbewerber seit 2004 bis heute(!) ununterbrochen liefe, wie dürfen die Polizisten gegen mich staatenlosen „Geistesbehinderten“(!) ein irgendwelches „strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ überhaupt ermitteln, wenn alle Polizisten in der Stadt Köln rennen vor mir „Geistesbehinderten“ weg, kriegen sofort eine Hysterie Ekelhaftschwindelgefühl Zittern nur beim Zusehen meiner staatenlosen mongolischen Person von 100 Metern, verstecken sie sich vor mir staatenlosen „Geisteskranken“, flüchten vor mir staatenlosen „Geisteskranken“ wie vor ansteckender mongolischer Krankheit, verjagen meine staatenlose „geisteskranke“ mongolische Person aus allen Polizeigebäuden, wollen mit mir staatenlosen „Geistesbehinderten“ überhaupt nicht zu tun haben, haben gegen mich staatenlosen „Geisteskranken“ das totale Hausverbot verhängt?

 

119.      In seinem Gerichtbescheid 10 K 2033/05 vom 15.12.2006 begründet das Verwaltungsgericht Köln, der staatenlose Beklagte habe mitgeteilt, die Bearbeitung des Einbürgerungsbegehrens ruhe wegen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Zeigen Sie bitte mir diese Mitteilung! Zeigen Sie bitte mir dieses „strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ am 15.12.2006! Nennen Sie bitte mir diese Ermittlungsbehörde, das Aktenzeichen, den Name, Telefon und das Dienstzimmer des Untersuchungsrichters, der am 15.12.2006 gegen mich ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ ermittelte. Aus welchem Grund versteckt vor mir das Verwaltungsgericht Köln diese für mich sehr wichtigen Angaben? Mir geben gar keine Kopie von dieser wichtigen für mich Mitteilung, gar nichts!

 

120.      Während meiner Akteneinsicht am 06.02.2007 hat die Richterin Nagel am Verwaltungsgericht Köln kategorisch verweigert, mir diese wichtige Mitteilung über laufendem am 15.12.2006 gegen mich „strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ vorzuzeigen. Sie bekommen volle Information während der mündlichen Verhandlung.

 

121.      Während der 4 Minuten langen „mündlichen Verhandlung“ am 28.03.2007 haben mir aber diese wichtige Mitteilung und das Telefax des Polizeipräsidiums wieder nicht vorgezeigt! Auf mein ausdrückliches Verlangen, das in dem Protokoll nicht eingetragen ist, hat mir der Richter Ernst Dittmers erklärt, sie bekommen volle ausführliche Information in unserem Urteil ausgeführt. In diesem Urteil vom 28.03.2007 steht aber nicht, was es für ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ am 15.12.2006 gegen mich liefe und was es für ein Telefax des Polizeipräsidiums ist?

 

122.      Und in dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2007 geht es nicht um das „strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ vom 15.12.2006, sondern nur um ein Telefax des Polizeipräsidiums Köln vom 27.03.2007! Dann muss in diesem Telefax stehen, gegen den Beschuldigten Paul Wolf werde am 15.12.2006 ein folgendes „strafrechtliche Ermittlungsverfahren“…. ermittelt.

 

123.      Zeigen Sie bitte mir staatenlosen „geistesbehinderter paranoider Schizophrener Wahnvorstellung F22.0-Mongole“ dieses „strafrechtliche Ermittlungsverfahren“, das am 15.12.2006 gegen mich staatenlose „psychischkrankene“ Mongole liefe!

 

124.      Eine strafrechtliche Ermittlung gegen die staatenlosen Psychischkranken führen nur die psychischkranken Strafermittler, nur die psychischkranken Staatsanwälte, nur die psychischkranken Richter, nur der psychischkranke Rechtsstaat! Das ist eine nach §344 StGB massive Verfolgung Unschuldiger!

 

Abschnitt 20

125.      Meine staatenlose „geistesbehinderte“ mongolische Person dürfe keine Polizeigebäude in der ganzen Stadt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt nicht betreten! Die Polizisten und die Staatsanwälte verjagen meine staatenlose „geistesbehinderte“ Person aus allen Polizeigebäuden und aus der Staatsanwaltschaft Köln mit der Waffe!

 

126.      Keiner Polizist, keiner Ermittler, keiner Untersuchungsrichter, keiner Staatsanwalt, überhaupt niemand spricht mit mir und hat mit mir niemals gesprochen! Noch keine Strafermittler, die gegen mich etwas strafrechtlich ermitteln, habe ich in diesen 11 deutschen Lebensjahren ins Gesicht gesehen! Niemand besucht mich zu Hause! Niemand verhaftet mich! Niemand nimmt mich fest! Ich erhalte von keinen irgendwelchen Polizisten gar keine Briefe, Nachrichten, Vorladungen! Welche Straftat wirft mir dieses Verwaltungsgericht Köln vor? Über welchem „strafrechtlichem Ermittlungsverfahren am 15.12.2006 betrügen hier das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln? Mein Lebenslauf ist einwandfrei!

 

127.      Ich will meinen „Strafermittler“, „Untersuchungsrichter“, „Ermittlungsrichter“ der gegen mich „Geisteskranken“ schon seit 2004 ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ ununterbrochen ermittelt, endlich ins Gesicht zusehen, ihn endlich kennen lernen und ihn nachfragen, wann er mit seinem seit über 3 Jahre lange dauernden gegen mich „Geistesbehinderten“ „strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ endlich fertig ist? Wann er gegen meine „geisteskranke“ Person seine im Namen des deutschen Volkes Anklageschrift endlich erhebt? Wie darf er gegen einen geistesbehinderten Beschuldigten ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ überhaupt ermitteln und über 3 Jahre lang?! Hat er überhaupt dann über den §20 StGB „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ zugehört, wenn meine Person „Geisteskrank“ sein sollte?

 

128.      Zeigen Sie bitte mir, nennen Sie bitte mir dieses „von mir verbrochene“ Opfer, diese „von mir verbrochene“ Person, die gegen mich ihre Strafanzeige erstattet haben, ihre Strafanträge gestellt haben? Wer ist das? Ich will sie kennen lernen und sie nachfragen, was habe ich ihnen getan? Ich verlange beharrlich die Bundesrepublik Deutschland, mir diese „von mir verbrochenen“ Opfern, „von mir verbrochenen“ Personen vorzeigen!

 

129.      Die Beklagte Einbürgerungsbehörde Köln hat in dieser Verhandlung deutlich ihre amtliche Stellungnahme abgegeben, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf bekomme die deutsche Staatsangehörigkeit niemals! Dann wofür diese Einbürgerungsbehörde Köln so lange und überhaupt meinen Einbürgerungsantrag prüft, wenn sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Mit welchem Zweck lassen sie dieses Einbürgerungsverfahren überhaupt laufen, wenn ihre negative Entscheidung schon fest steht? Sie müssen jetzt sofort ihre Entscheidung erlassen!

 

Abschnitt 21

130.      Über welchem psychiatrischen GUTACHTEN redet dieses Verwaltungsgericht Köln? Zeigen Sie bitte mir dieses psychiatrische GUTACHTEN vor! Es existiert in der Natur, in der Materie, in ganzem Universum überhaupt kein solches irgendwelche psychiatrische GUTACHTEN über meine staatenlose mongolische Person! http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00434

 

131.      Gegen diesen Richter-Verbrecher am „Verwaltungsgericht“ Köln Ernst Dittmers verhandelt jetzt der Bundesdienstgerichtshof für Richter in Karlsruhe in meiner Revision gegen die Entscheidung des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 1 DGH 4/07. Er darf als Richter nicht arbeiten!

 

132.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hetzt alle deutschen Behörden, alle deutschen Gerichte gegen meine einwandfreie staatenlose mongolische Person ununterbrochen auf, bauet absichtlich herum meine einwandfreie staatenlose mongolische Person die TerroristenVerbrechenHysterie auf, als ob meine staatenlose mongolische Person ein totaler Verbrecher, ein totaler Terrorist sei! Sind ihnen meine 12 einwandfrei gelebten deutschen Lebensjahre immer noch nicht der Beweis meiner wahrhaften Loyalität zum deutschen Volk, zum Deutschland?

 

Abschnitt 22

133.      Diese Einbürgerungsbehörde Köln hetzt auch gegen meine staatenlose mongolische Person alle Arbeitgeber auf, erzählt über mich jeglichen Dreck, damit ich mir auf keinen Fall eine Arbeitsstelle bekommen kann, damit ich ein normales anständiges Leben auf keinen Fall führen kann, weil ich als Arbeitslose keinen Anspruch auf Einbürgerung hätte. Schon drei Arbeitgeber haben mich sofort nach dem Anruf von der Einbürgerungsbehörde Köln entlassen. Jetzt belästigt die Einbürgerungsbehörde Köln meinen jetzigen Arbeitgeber und verlangt weiter verleumderisch mich zu entlassen, damit meine staatenlose mongolische Person ohne Arbeit bliebe und auf keinen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit bekäme. Meine staatenlose mongolische Person dürfe auf keinen Fall arbeiten, ansonst bekäme dann meine staatenlose mongolische Person unanfechtbar den gesetzlichen Anspruch für die deutsche Staatsangehörigkeit! Die Einbürgerungsbehörde Köln hält meine staatenlose mongolische Person absichtlich klein am Lebensende, damit für sich statistisch das formelle „Recht“ verschaffen, um meine staatenlosen mongolischen Einbürgerungsansprüche schon aus „gesetzlichen“ Gründen abzulehnen!

 

134.      Damit meinen staatenlosen Mund tot machen, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geben, hat die Einbürgerungsbehörde Köln im Jahr 2006 versucht, gegen meine staatenlose „geistesbehinderte“ Person ein Asylwiderrufsverfahren und ein Niederlassungserlaubniswiderrufsverfahren anzuregen, als ob nach neuem Zuwanderungsgesetz die Behörden von „geisteskranken“ Asylanerkannte den Aufenthaltstitel und die Asylanerkennung zu widerrufen dürfen! Das hat aber auch nicht geklappt! Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge abgelehnt.

 

135.      Was es für ein „Rechtsstaat“ ist, wenn ich eine normale politische juristische Forderung stelle, den 5 Millionen alten über 50-Lebensjahren Ausländern das Wahlrecht, das Stimmrecht zu geben, den §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG abzuschaffen, aber dieser „Rechtsstaat“ greift mich im Gegensatz persönlich an, staatenlose Mongole Paul Wolf sei psychischkrank, staatenlose Paul Wolf habe mongolische Nationalität, staatenlose Mongole Paul Wolf habe mongolische Schlitzsaugen, staatenlose Mongole Paul Wolf habe ein unangenehmes mongolisches Aussehen? Was sollen diese persönlichen Angriffe? Warum dieser „Rechtsstaat“ weicht von seiner direkten Antwort auf meine konkrete staatenlose politische Forderung aus?

 

Abschnitt 23

136.      Der Zweite Grund dafür ist, um meine staatenlose Person als „psychischkrank“ offiziell zu erklären, damit danach nach §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes und §73 Abs. 1 und 2a und 7 des Asylverfahrensgesetzes meine staatenlose Person schon „aus offiziellen gesundheitlichen Gründen rechtlich“ ausweisen, indem sie meine Asylanerkennung aus Gründen eingetretener bei mir einer „paranoiden Schizophrenie Unzurechnungsfähigkeit“ widerrufen, damit meine staatenlose Person schon als einen „Psychischkranken Unzurechnungsfähigen rechtlich-schuldunfähigen“ zurück nach Heimatland, wo meiner staatenlosen „psychisch-erkrankten schuldunfähigen“ Person schon keine Verfolgung verüben sein sollte, abschieben!

 

137.      Bis 31. Dezember 2008 gibt mir jetzt die Einbürgerungsbehörde Köln auf keinen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit! Einbürgerungsbehörde Köln und die Landes-NRW-Gerichte bombardieren jetzt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, damit sie meine Asylanerkennung entzogen. Wegen diesem §73 Abs. 7 AsylVfG wird mein jetziges staatenlose Einbürgerungsverfahren und alle anderen Einbürgerungsverfahren in ganzem Deutschland 100% gestoppt, bis zur endgültigen „Entscheidung“, wird oder nicht wird abgeschoben? Das ist eine Verfolgung der staatenlosen flüchtlingsanerkannten Ausländer von der Bundesrepublik Deutschland!

 

Abschnitt 24

138.      Warum verfolgen mich die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln so beharrlich und wofür? Nur für meinen hellen staatenlosen Wunsch auch ein Deutscher zu sein, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, für mein staatenlose Traum die deutschen Bundestagabgeordneten wählen zu dürfen? Oder wegen ihrem volkstümlichen rassistischen ekelhaften Erbrechens-Übergebens-Kotzengefühl, dass meine minderwertige staatenlose mongolische Rasse die hochwertigen deutschen Bundestagabgeordneten auch wählen wird?

 

139.      Oder verfolgen mich die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln so beharrlich nur dafür, weil ich staatenlos träume, als Deutscher zu sterben, weil ich träume, auf einem deutschen Friedhof, auf dem besten deutschen Boden begraben zu werden. Die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln verabscheuen mich nur dafür, dass danach als beigesetzter eingebürgerter Deutscher die Reste meiner mongolischen Leiche den hochwertigen deutschen Boden verseuchen, die hochwertigen Ruhestätten von hochwertigen echten Arier Deutschen beschände! Als Ausländer habe ich kein Familienbuch, folglich bekäme ich deshalb beim Versterben keine Sterbeurkunde und folglich kein Recht auf dem deutschen Boden beigesetzt zu werden, muss dann meine staatenlose ausländische Leiche in der Sondermüllanlage verbrannt.

 

140.      Amerikanische Unabhängigkeitserklärung verkündet feierlich „Gesetze existieren dafür, um die Menschen zu schützen, sie nicht zu verfolgen!“ Aber in dieser demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden faschistischen deutschen Bundesrepublik existieren Gesetze, um die alten staatenlosen armen schwachen ungesunden arbeitslosen unnützlichen Einbürgerungsbewerber zu verfolgen!

 

Abschnitt 25

141.      4 Mal habe ich meinen staatenlosen Antrag auf die Eheschließung mit deutschen Frauen bei dem Standesamt Köln gestellt. Aber diese Standesamtbeamten „verarbeiten“ danach zusammen mit der Einbürgerungsbehörde Köln meine Verlobten, erzählen ihnen über mich „Geistesbehinderten“ solchen verbrecherlichen Dreck, damit ich mir die deutsche Staatsangehörigkeit als verheirateter einem Deutsche nicht bekäme, so dass meine Verlobten, den Wunsch mich zu heiraten, sofort verlieren!

 

142.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht geben. Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Wahlen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben! Ich will mitbestimmen!

 

143.      Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, in dem gerichtlichen Berufungsverfahren 19 A 1276/07 – Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eine endgültige richterliche Entscheidung fallen lassen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit verurteilen. Wenn mir die deutsche Staatsangehörigkeit wieder nicht gegeben wird, lege ich sofort meine nächste staatenlose geistesbehinderte psychischkranke Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde Köln vor dem Verwaltungsgericht Köln ein und daraus ausgehende staatenlose geistesbehinderte psychischkranke Verfassungsbeschwerde, stelle ich meinen weiteren 15, 16, 17…, 36…, 82…, 591…. staatenlosen geistesbehinderten psychischkranken Einbürgerungsantrag vor der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln.

 

Abschnitt 26

144.      Würden Sie bitte auch den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts verpflichten, in meiner staatenlosen geistesbehinderten psychischkranken Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 die Entscheidung erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.10.2007 meinen staatenlosen geistesbehinderten psychischkranken Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung 2 BvQ 40/07 vom 19.09.2007 gegen diese Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster und gegen die Untätigkeit des Bundesverfassungsgerichts in meiner staatenlosen geistesbehinderten psychischkranken Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006, es sei mir nicht zuzumuten, abzuwarten, abgelehnt.

 

145.      Die ähnliche Petitionsbeschwerde auf 69 Seiten habe ich vor der Vereinten Nation, UNO gegen die Europäische Union und gegen die Bundesrepublik Deutschland mit noch scharfem umfassendem Inhalt mit 390 Seiten Anlagen-Beweisen eingereicht:

Office of the High Commissioner for Human Rights

United Nations Office at Geneva

1211 Geneva 10, Switzerland

 

146.      Die dortige russische Amtssprache beherrsche ich. Übersetzung von Anlagen ist nicht erforderlich. Aber alle deutschen Richter und Beamte antworten mir darauf, wir pfeifen auf dich, auf deine UNO und auf dein Europäisches Gerichthof für Menschenrechte! Ha! Ha! Ha! Ha! Die russischen Medien hätten gern eine Kopie von dieser auf 61 Seiten Beschwerde.

http://www.spiegel.de:80/politik/ausland/0,1518,513912,00.html

http://www.edinros.ru

 

147.      Wenn Sie jetzt dennoch versuchen, meine staatenlose geistesbehinderte psychischkranke mongolische Person für dieses mein Rechtsbegehren in die deutsche geschlossene Psychiatrie zwangsweise einzuweisen, werde ich unverzüglich meinen Antrag auf einen vorläufigen Rechtsschutz, auf einstweilige Anordnung vor den Vereinten Nationen UNO beantragen!

 

Paul Wolf

Der Kölner heimatlose staatenlose bitterarme

Gemeingefährliche Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem

Dünnschiss im Schädel psychischkranker

paranoidalschizoider F22.0 Psychopath-Einbürgerungsbewerber

bei der arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

uwe.nesshoever@stadt-koeln.de

Der schlitzäugige mongolischstämmige Katholik

Der staatenlose Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim

BG-Nummer: 35702BG0090227

Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer  91 481 760 234

Der heimatlose Staatenlosenreiseausweis  ZOC4PYNT3

Anlage:

http://dip.bundestag.de/btd/16/026/1602650.pdf

http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601770.pdf

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/index.html

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/Stellungnahme01.pdf

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/Stellungnahme05.pdf

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/Stellungnahme04.pdf

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/Stellungnahme07.pdf

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/Stellungnahme06.pdf

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/Stellungnahme03.pdf

 

 

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