76 Strafantrag-15 NAZI-Leiterin Dagmar Dahmen

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                             15.06.2006

Aktenzeichen:                      2 BvR 1296/06

Beschwerdeführer:              der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Deutschland

anerkannter Asylberechtigter

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 9 Fachsemester

www.akkaly.be

Beschwerdegegner:            Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670      Köln

Aktenzeichen:                      51 Zs 315/06

- 57 -

Kopie:                    „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 75/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 116/06

Kopie:                    „Verwaltungsgericht“ Köln

Postfach 10 37 44

50477      Köln

Aktenzeichen:                      10 K 2033/05

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:                    Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799      München

www.KVPM.de

Kopie:                    Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne

des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

VERFASSUNGSBESCHWERDE (vierzehnte)

gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 51 Zs 315/06 - 57 -  vom 02.06.2006 (Erhalten 09.06.2006) in dem Ermittlungsverfahren gegen die „Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen - 83 Js 144/06 StA Köln - über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen

nach §239 Abs. 2 StGB Versuchte Freiheitsberaubung,

nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger,

nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige,

nach §339 StGB Rechtsbeugung,

nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken,

nach §80 Vorbereitung eines Angriffskrieges,

nach §80a Aufstacheln zum Angriffskrieg,

nach §81 Hochverrat gegen den Bund,

nach §129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen,

nach §164 StGB Falsche Verdächtigung,

nach §188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens,

nach §241a StGB Politische Verdächtigung,

nach §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat,

nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt,

nach §130 StGB Volksverhetzung,

nach §227 StGB versuchte Körperverletzung mit Todesfolge,

nach §340 StGB versuchte Körperverletzung im Amt,

nach §132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen,

nach §331 StGB Vorteilsannahme,

nach §333 Vorteilsgewährung,

nach §240 Abs. 4 Nr. 3 StGB Nötigung,

nach §343 StGB Aussageerpressung,

nach §292 Abs. 2 Nr. 1, 2 i.V.m. 295 StGB Jagdwilderei,

nach §358 StGB Aberkennung der beamtlichen Bekleidung

wegen seiner rechtswidrigen Eröffnung des „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272 über meiner Person

gegen das eröffnete faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „NAZI-Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des deutschen Grundgesetzes

nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 51 Zs 315/06 - 57 -  vom 02.06.2006 (Erhalten 09.06.2006) in dem Ermittlungsverfahren gegen die „Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen - 83 Js 144/06 StA Köln - über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen

gegen das eröffnete faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

1.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 51 Zs 315/06 - 57 -  vom 02.06.2006 (Erhalten 09.06.2006) in dem Ermittlungsverfahren gegen die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen - 83 Js 144/06 StA Köln - über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln, 52 XVII W 272 vom 20.02.2006 und gegen den Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO begründe ich wie folgt:

 

2.      der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen.

 

3.      Keiner Rechtspfleger am Oberlandesgericht Köln haben von mir persönlich meinen Antrag gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihren Antrag nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

4.      Mein gleichzeitig sofortiger schriftlicher Antrag auf einen Notanwalt nach §78b ZPO wurde mit der Begründung, sie erhalten noch darüber später vom Strafsenat einen gesonderten Bescheid, nicht aufgenommen.

 

5.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

 

6.      Ich kann jetzt gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, gegen diese faschistische NAZI-Verfolgung von der Faschisten-Beamtin Dagmar Dahmen, gegen dieses eröffnete vom „Richter“ Stroh faschistische Betreuungsverfahren, 52 XVII W 272 gar nichts machen!

 

7.      Der Anwaltszwang, §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO werden von der „Beamtin“ Dagmar Dahmen, vom „Richter“ Stroh, von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu!

 

8.      Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

9.      Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

 

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

10.      Als Schriftsteller darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin der deutsche Schriftsteller Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen genetischen deutschen Faschismus!

 

11.      Das Oberlandesgericht Köln leistet mir keinen Rechtsschutz gegen die faschistischen Maßnahmen, gegen die unmenschlichen rassistischen faschistischen Angriffen der faschistischen „Beamtin“ Dagmar Dahmen auf mein Leben, auf meine Gesundheit, gegen die faschistische rassendiskriminierende Hetzerei der Bundesrepublik Deutschland gegenüber meiner Person

beschützen.

 

12.      Würden Sie bitte dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 einstellen und alle diese faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

13.      Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt der deutsche „Rechtsstaat“ nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

14.      Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahren von Amts wegen sind überhaupt nicht erfüllt! Die handelnde Person muss gemäß §1896 BGB schon geisteskrank sein! Es handelt sich hier nur um die psychischkranke Person! Ich bin nicht krank! Dieses Betreuungsverfahren, diese ganze Kette von Paragraphen §§ 1896 ff. BGB sind auf meine Person überhaupt nicht anwendbar!

 

15.      Ziel eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahrens von Amts wegen ist, nur einen Betreuer für schon einen psychischkranken Menschen zu bestellen, aber nicht festzustellen, ob die vermutliche Person unter einer irgendwelchen geistigen Krankheit litte, nicht mit Hilfe dieses Paragraphen einen Menschen psychischkrank machen!

 

16.      Ein Betreuungsverfahren von Amts wegen nach §1896 BGB ist kein „Feststellungsverfahren einer seelischen Krankheit“!

 

17.      Für den Sachverständigen muss man schon für seine weitere Untersuchung die frühere ärztliche fachliche Gutachtung über einer seelischen Krankheit solcher Person, nicht aber diesen faschistischen Beschluss des „Verwaltungsgerichts“ Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe vorlegen! Deshalb zwei Sachverständigen haben schon geweigert, über mich ihre solche fachliche ärztliche „Gutachtung“ auf die Anweisung des „Richters“ Stroh und der privaten Bitte der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen zu erstatten, in diesem „seltsamen Betreuungsverfahren“ von Amts wegen teilzunehmen. Dieser Facharzt der Psychiatrie Herr Hans-Martin Schuchardt ist schon der dritte Sachverständige.

 

18.      Woher stammt diese Behauptung dieses faschistischen „Richters“ Stroh in seinem Beschluss vom 20.02.2006 „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Aus welcher Quelle nimmt dieser faschistische „Richter“ Stroh über meiner Person diese seine faschistische Feststellung „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Der faschistische „Richter“ Stroh stellt hundertprozentig fest, meine Person leide unter einer psychischen Krankheit! Der faschistische „Richter“ Stroh kündet mich schon als einen psychischkranken Menschen an! Warum dieser Faschist Nazi-Richter Stroh so was macht?

 

19.      Unter welcher Krankheit ich leide? Dieser faschistische „Richter“ Stroh muss mir jetzt diese ärztliche psychiatrische Diagnose genau vorzeigen, unter welcher „psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen“ nach §1896 BGB meine Person leidet?

 

20.      Aus welchen Gründen verbreitet dieser faschistische „Richter“ Stroh in seinem Brief vom 02.03.2006 seine faschistische Üble Nachrede, Lüge, dass meine Person „unter einer in §1896 BGB genannten Erkrankung leidet“? Wer hat ihm solches Recht, solche Macht gegeben, einfach so aus der Luft die gesunden unschuldigen Ausländer als „unter einer in §1896 BGB genannten psychischen Krankheit gelittenen“ zu benennen, zu bestimmen, zu beschuldigen? Der faschistische „Richter“ Stroh ist kein Arzt der Psychiatrie!

 

21.      Dieser faschistische „Richter“ Stroh hat einfach so aus der Luft entschieden, meine Person wäre „Geistesgestört“, meine Person bräuchte einen Betreuer, meine Person müsse man zwangsweise in die kölnische zugeschlossenen psychiatrische Anstallt unterbringen….

 

22.      Diese „richterliche“ Schlussfolgerung von diesem faschistischen NAZI-Richter Stroh ist Faschismus! Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keinerlei irgendwelche Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger und für meine aus!

 

23.      Der dafür angewendete von diesem faschistischen „Richter“ Stroh faschistische rechtswidrige Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe Köln ist keine ärztliche Gutachtung, ist keine ärztliche psychiatrische Diagnose, ist kein ärztlicher psychiatrischer Test! Dieser rechtswidrige juristische Beschluss über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe ist überhaupt noch nicht rechtskräftig, noch schwebend! Meinen Strafantrag gegen diesen Beschluss über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht.

 

24.      Ein Jurist ist auf keinen Fall der Arzt der Psychiatrie! Sogar die hundert Juristen können einen Arzt der Psychiatrie, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit, über die Psyche, über die Funktion des Gehirns, über die Funktion der inneren Hirnrezeptoren eines Menschen, nicht ersetzen!

 

25.      Die deutschen Richter dürfen über die minderwertigen k......... Kläger sogar ihre einfache primitive lebensunwerte k......... Psyche, sogar die einfache primitive Funktion ihres k......... Gehirns, sogar die Funktion ihrer einfachen primitiven inneren k......... Hirnrezeptoren selbst medizinisch negativ zu bewerten, zu bestimmen. Die hochwertigen arischen deutschen Richter sind gegenüber den minderwertigen k......... Klägern sogar die Ärzte der Psychiatrie! Gegen die arischen Kläger machen sie so was nicht, nur gegen die minderwertigen K........., weil das arische Gehirn ein Supergehirn sei!

 

26.      Dieses eröffnete vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh gegen mich faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 ist von Anfang an ungesetzlich, rechtswidrig, fechte ich es vom ersten Tag an! Alle weiteren aus diesem „Betreuungsverfahren“ ausgehenden Maßnahmen sind rechtswidrig, ungesetzlich! Es ist die nächste nach §130 StGB deutsche Volksverhetzung gegenüber meiner ausländischen Person!

 

27.      Der „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh will durch dieses sein eröffnetes, ungesetzliches, faschistisches „Betreuungsverfahren“ meine Person als „Psychischkrank“ machen, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die faschistische richterliche „Gerechtigkeit der Richter“ am „Verwaltungsgericht“ Köln los lassen!

 

28.      Außerdem nur auf eine private Bitte des Amtes für die öffentliche Ordnung hat der „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh gegen mich sein faschistisches „Betreuungsverfahren“ von Amts wegen nach §1896 BGB zum Zweck der Zwangsunterbringung meiner Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geöffnet!

 

29.      Das Amt für die öffentliche Ordnung hat keine gesetzlichen Befugnisse einen Richter nur darum privat zu bitten, um meine Person zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt zu unterbringen! In dem Rechtsstaat darf man keine privaten Bitten mit staatlicher Gewalt ausüben, sondern der Rechtsstaat muss auf einen gesetzmäßigen Antrag nur ein strenges rechtsmäßiges faires Verfahren nach Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der ZPO, des FGG durchführen!

 

30.      Der Erste Leiter der Stadt Köln Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma hat vorher sein offizielles inneres Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG, §§ 19, 20, 22, 66, 68b, 69g ff. FGG mit der Frage warum dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf so was gegen seine Einbürgerungsbehörde Köln schreibt und gegen sie seine Amtshaftungsklage einlegt, nicht durchgeführt!

 

31.      Der Erste Leiter der Stadt Köln hat seinen offiziellen schriftlichen Antrag vor dem Amtsgericht Köln gemäß §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12, 19, 20, 22, 66, 68b, 69g ff. FGG nicht gestellt!

 

32.      Die Einbürgerungsbehörde Köln darf ihre Einbürgerungsbewerber behörderlich nicht verpflichten, bei einem psychiatrischen Arzt untersuchen lassen, ob dieser Einbürgerungsbewerber unter einer irgendwelcher psychischen Krankheit litte. Solcher Verwaltungszwang der Einbürgerungsbehörde Köln gegenüber seinen Einbürgerungsbewerber ist rechtswidrig.

 

33.      Das moderne deutsche Zivil-, und Verwaltungsrecht haben überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, damit einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen von einer irgendwelchen Behörde in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz.

 

34.      Das Amt für die öffentliche Ordnung muss dafür seinen entsprechenden gesetzlichen begründeten nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12 FGG Antrag vor dem Amtsgericht Köln stellen! Das Amt für die öffentliche Ordnung muss vorher sein offizielles Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG durchführen! Das Amt muss mir zuerst eine Kopie dieses seines Antrages und sein Endbescheid über das durchgeführte nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG Verfahren nach §1 ff. VwZG gesetzmäßig zustellen lassen! Das Amt muss mir zuerst nach §25 VwVfG meine Rechte belehren! Das Amt muss mir zuerst nach §23 VwVfG einen Dolmetscher bestellen! Das Amt hat mir in diesen über 4 Jahren dieses Rechtsstreites niemals eine Möglichkeit auf ein verfassungsmäßiges Rechtsschutz, auf eine gesetzmäßige Anhörung meiner Gründen nach §28 VwVfG gegeben!

 

35.      Wenn das Amt für die öffentliche Ordnung vorher sein Verwaltungsverfahren gesetzmäßig durchgeführt hätte, hätte dieser ihr „Antrag“ gegen mich nicht erstanden! Das Amt für die öffentliche Ordnung müsste vorher eigene innere Ermittlung durchführen.

 

36.      Das Amt für die öffentliche Ordnung darf nach §21 VwVfG in diesem Verfahren überhaupt als Antragssteller nicht tätig sein, weil die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen eine ihre untergebene Behörde ist, weil die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und das Amt für die öffentliche Ordnung gleiche Interesse verfolgen, weil dadurch die Objektivität, die Gerechtigkeit, die Befangenheit, das faire Verfahren gebrochen werden. Solchen Antrag dürfte gegen mich nur eine neutrale Behörde stellen, insbesondere wenn es um die Einbürgerungsfrage nach Art. 73 Ziff. 2 des Grundgesetzes geht. Aber keine andere Behörde will solchen Antrag gegen mich stellen.

 

37.      Für die Anträge von Amts wegen wäre in der Stadt Köln nur die „Verfolgungsbehörde“ die Staatsanwaltschaft Köln berechtigt. Die Betreuer von Amts wegen zusammen mit einem Anwalt werden in einem Strafverfahren nur für die Öffentlichkeit, nur für sich selbst gefährdeten Täter nach §§ 20, 63 StGB, §§ 81, 140 Abs. 1 Ziff. 6, 141, 142, 246a StPO, die sich selbst ganz oder teilweise nicht besorgen können, nur von der Staatsanwaltschaft beantragt.

 

38.      Der „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh lügt, dass es überhaupt eine Bitte des Amts für die öffentliche Ordnung gewesen war. Das Amt für die öffentliche Ordnung hält sich von Anfang an weit weg von diesem Einbürgerungsstreit! Es war nur eine private persönliche Bitte der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen!

 

39.      Der „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh hat sein „Betreuungsverfahren nur auf eine private persönliche Bitte der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen eröffnet!

 

40.      Der Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung hat keine gesetzliche Befugnisse seine „privaten Bitten“ um die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber einzureichen! Die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist dafür nicht Zuständig! Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist hier nicht „Bitteberechtigt“. Es fehlt ihm die gesetzliche Zuständigkeitsberechtigung, die gesetzliche Antragsberechtigung. Diese „private Bitte“ der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist gesetzwidrig, ist unwirksam, ist nichtig, ist ein sein nächster Verbrechen, ist der Faschismus dieser deutschen Faschisten Dagmar Dahmen!

 

41.      Das Aktenzeichen des Briefes der Dahmen 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006 ist nur das Aktenzeichen meines Einbürgerungsverfahrens!

 

42.      Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, gibt mir überhaupt keinen irgendwelchen amtlichen Bescheid, keine irgendwelche amtliche Antwort, gar nicht, schweigt beharrlich, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe.

 

43.      Noch schlimmer, weil ich dieser Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde widerspreche, weil ich gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln meine Untätigkeitsklage eingelegt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst aus meinem Widerspruch abgeleitetet, aus meiner Untätigkeitsklage abgeleitet ihr eigenes gegen mich Strafverfahren mit der Begründung, Einbürgerungsbewerber Paul Wolf hätte sie beleidigt, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt die Einbürgerungsbehörde Köln aufgrund dieses ihres selbst gegen mich eingeleiteten eigenen Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a Abs. 3 StAG aus!

 

44.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck selbst eröffnet, damit mein Einbürgerungsverfahren nach §12a Abs. 3 StAG aussetzen.

 

45.      Noch schlimmer, die Einbürgerungsbehörde Köln hat dazu gegen meine Person parallel noch sein dieses faschistische Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln 52 XVII W 272, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, damit mich in die psychiatrische Anstallt unterbringen, selbst eingeleitet. Aus diesem Grund gibt mir die Einbürgerungsbehörde Köln die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Begründung, Einbürgerungsbewerber Paul Wolf könne sich wegen seiner schweren geistigen Behinderung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes aus §10 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 StAG nicht bekennen, nicht.

 

46.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln gibt mir gegen diese rassistischen faschistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer, das „Verwaltungsgericht“ Köln erklärt meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Einbürgerungsklageverfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu!

 

47.      Das ist alles noch schlimmere als die faschistische Schweinerei des NAZI-Deutschlands! So kann man jedes Einbürgerungsverfahren wegen dem erhobenen Widerspruchsrecht eines Einbürgerungsbewerbers künstlich nach §12a Abs. 3 StAG aussetzen! So kann man jeden „unbequemen“ Einbürgerungsbewerber nur aus einem irgendwelchen ausgedachten Verdacht ausschließen. Das ist kein Rechtsstaat! Das ist eine faschistische staatlich organisierte Hysterie gegen die Einbürgerungsbewerber, eine paranoidahle Ausländerverfolgung!

 

48.      Diese Beamten aus der Einbürgerungsbehörde Köln sind selbst Paranoid Geistesgestört, wenn sie sofort in jedem Einbürgerungsbewerber einen potenziellen Verbrecher, Terroristen sehen, die nach Deutschland gekommen waren, um hier nur die Verbrecher zu üben, um nur die Deutschen zu töten!

 

49.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch! Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstallt! Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von dem deutschen „Rechtsstaat“ in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert! Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft!

 

50.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass §12a Abs. 3 StAG die gestellten von der Einbürgerungsbehörde gegen die eigenen Einbürgerungsbewerber Strafanträge, die aus dem Einbürgerungswiderspruchverfahren, aus dem Einbürgerungsklageverfahren gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde entstehen, nicht schützt, darf die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren nicht aussetzen, muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren trotzdem weiter führen!

 

51.      §12a Abs. 3 StAG wird nur für die Strafermittlung angewendet, die irgendwo anders, aus einer anderen nicht zusammengebundener mit der Einbürgerung Tat ermittelt.

 

52.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass die Einbürgerungsbehörde gegen ihre eigene Einbürgerungsbewerber selbst ein Betreuungsverfahren nicht eröffnen darf!

 

53.      Diese Leiterin nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung Frau Dagmar Dahmen hat seine Amtsbefugnisse überschritten, überholt! Das ist ihr Amtsmissbrauch! Das ist die faschistische Befangenheit der deutschen „Beamtin“ Dagmar Dahmen! Das ist alles der faschistische Pervers, der pure Faschismus von der „Beamtin“ Frau Dagmar Dahmen! Dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272  ist von Anfang an verfassungswidrig.

 

54.      Diese faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist die größte Hauptfaschistin in der Bundesrepublik Deutschland!

 

55.      Seit über vier Jahren dieses Einbürgerungsstreites, seit über neun deutschen Lebensjahren hat niemand solche Zweifel einschließlich selbst das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Bezirksregierung Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, Standesamt Köln, das Ausländeramt Köln, Polizeipräsidium Köln…. erhoben, hat niemand mein Gesundheitszustand in Frage gestellt und jetzt plötzlich wann alle Gründen zur Ablehnung meines Einbürgerungsantrages erschöpft sind, wann ich nur die mündliche gerichtliche Verhandlung verlange, wann dem „Verwaltungsgericht“ Köln nur eines bleibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verurteilen, bin ich sofort nur nach der „juristischen“ nicht ärztlichen Bewertung dieser Vier faschistischen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch und Stroh als „Geistesgestört“ geworden!

 

56.      Wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile. Die Einbürgerungsbehörde Köln versucht mich jetzt zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zu unterbringen. Meine Person wurde schon in die Schufa als „Geistesgestört“ eingetragen!

 

57.      Der „Richter“ Stroh zwingt mich in diesem seinem faschistischen „Betreuungsverfahren“ teilzunehmen. Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen.

 

58.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen können die Staatsanwaltschaft Köln und die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt ihnen nur, mich in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen falschen Gutachtung des „Psychiatriefacharztes“ Hans-Martin Schuchardt über meiner Person zu isolieren! Das ist eine Freiheitsberaubung von dem „Psychiatriefacharzt“ Hans-Martin Schuchardt!

 

59.      Mit welchem Zweck und wofür machen überhaupt diese vier faschistischen deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch und Stroh diese ihre faschistische Naziverfolgungsschweinerei, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre? Mit welchem Zweck macht diese Faschistin deutsche Frau Dagmar Dahmen diese seine faschistische Naziverfolgungsschweinerei? Wofür ist diese ganze faschistische Schweinerei von den fünf faschistischen deutschen „Männern“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, und einer deutschen Frau Dagmar Dahmen? Ist es eine moderne deutsche Nazi-SS-Einheit zum Kampf mit ausländischen k......... Raten?

 

60.      Ich verstehe überhaupt nicht, warum überhaupt das Amtsgericht Köln in diesen Einbürgerungsstreit seine Nase rein steckt? Welchen Vorteil für sich das Amtsgericht Köln von diesem meinem Einbürgerungsstreit erreichen will? Wofür das Amtsgericht Köln diese ganze Sch…… macht? Hat das Amtsgericht Köln nicht zu tun! Niemand hat vor dem Amtsgericht Köln einen entsprechenden amtlichen gesetzlichen Antrag gestellt. Nur eine private „Bitte“ des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln ist keine rechtliche dafür Grundlage!

 

61.      Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K......... von Deutschen, von „Richtern“ am Amtsgericht Köln! K.........tum sei ein Untermenschentum!

 

62.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

63.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, einen Betreuer bräuchte, trotzdem es ist kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen! Wenn ein Einbürgerungsbewerber einen Betreuer hätte, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen!

 

64.      Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

65.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt! Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor! Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen! Es gibt kein irgendwelches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

66.      Grund für diese ganze faschistische Schweinerei ist, diese Verbrecherin, diese Bestechungserpresserin, diese Amtsmissbraucherin, diese faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen hat jetzt Angst vor der strafrechtlichen Verantwortung vor dem Gesetz wegen meinen 9 verschiedenen Strafanträgen, wegen der totalen Korruption, Bestechlichkeit in ihrer von ihr leitenden Abteilung Einbürgerungsbehörde Köln. Deshalb muss sie auf jeden Fall meine Person als „Geistesgestört“ erklären, damit meine 9 verschiedenen Strafanträge gegen sie und gegen ihre bestechlichen korrumpierten Arbeitskollegen nicht wirken würden, als ob sie von einem „Geistesgestörten“ gestellt wären!!!!!!!!!

 

67.      Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Ermittlung absichtlich eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst alle diese Ermittlungen, Gerichtverhandlungen, Beschwerden, Berufungen, Briefen, Antworten seien wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit! Das war die einzige Absicht dieser Einstellung! Heute habe dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen und das sei gut!

 

68.      Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten Beamtin Dagmar Dahmen für ihre verbrecherliche Eröffnung des faschistischen Betreuungsverfahrens ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt die Staatsanwaltschaft Köln eifrig diesen beamtenlichen Verbrechen der Beschuldigten Beamtin Dagmar Dahmen und nimmt sie in diesem gegen mich Verbrechen aktiv teil.

 

69.      Keiner Polizist, keiner Ermittler, niemand hat mit mir gesprochen! Mir haben überhaupt keine Möglichkeit gegeben, darüber etwas auszusagen, dieser Beschuldigten Beamtin Dagmar Dahmen ins Gesicht meine Fragen zu stellen! Es fehlt die Vernehmung dieser Beschuldigten Beamtin Dagmar Dahmen und von Zeugen. Ich habe darüber niemanden ein mein Wort ausgesagt! Es gab überhaupt keine irgendwelche Ermittlungshandlungen, kein Kreuzverhör, keine Vernehmung von Zeugen gar nichts! Mir haben meine Rechte nicht belehrt! Mir haben keine Akten zur Ansicht gegeben! Es wurden keine Urteile von anderen vier Gerichten hineingezogen! Mir haben nach §259 StPO keinen k......... sprechenden Dolmetscher gegeben! Die K......... seien so eine widerliche Rasse, so dass sie auf eine gesetzmäßige Strafermittlung nicht würdig seien! Es gebe bei der Staatsanwaltschaft Köln keine irgendwelche gesetzmäßige Strafermittlung für die minderwertigen K........., nur für die hochrassigen Deutschen!

 

70.      Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt dieser Beschuldigten Beamtin Dagmar Dahmen aber mir glaubt sie nicht, nur weil ich ein minderwertiger K......... sei. Die Staatsanwaltschaft Köln hält mich, die K......... schon automatisch für die total dummen würdelosen Kreaturen. Beweiswürdigung nach §261 StPO gelte nicht für die K.........!

 

71.      Die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und diese Beschuldigte Beamtin Dagmar Dahmen schließt ihre beamtlichen Augen zu, macht sie hier gar nichts, betrachtet sie dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal!

 

72.      Für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband müsse ich meine Hoden, mein Erbgenom im Tausch gegen den deutschen Personalausweis abgeben! Wenn ich nicht aufhöre, mich zu beklagen, unterbringe mich der deutsche „Rechtsstaat“ zwangsweise nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Hilfe der Polizei in die zugeschlossene kölnische psychiatrische Anstalt und sterilisiere mich, kastriere mich zwangsweise, damit ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekäme, damit ich von meinem mongolischen Sperma die ariescherassigen deutschen Frauen nicht besamen könnte….

 

73.      Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln 17 Tausend EURO für den deutschen Pass und verlangen beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab! Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe kastrieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, solange ich diese 17 Tausend EURO nicht auszahle, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Noch besseren sicheren hundertprozentigen Beweis des verübten Verbrechens dieser „Beamten“ gibt es nicht!

 

74.      Die Beschuldigte Beamtin Dagmar Dahmen demütigt mich hart mit ihren unmenschlichen Handlungen! Sie hält mich für ein würdeloses Lebewesen. Nach fester Überzeugung der Beschuldigten Beamtin Dagmar Dahmen und ihrer verbrecherlichen beamtenlichen Mannschaft der Einbürgerungsbehörde Köln ist, K.........tum sei Untermenschentum! K......... seien der deutschen richterlichen Verhandlung nicht würdig!  Die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

75.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einer deutschen „Beamtin“ Dagmar Dahmen und von einem deutschen „Arzt“ Herrn Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ erklären und danach mich zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

76.      Die deutschen Polizisten haben schon versucht, meine Wohnungstür durchzubrechen, um mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt abzuliefern. Sie verbreiten unter allen meinen Nachbarn die Gerüche, er sei psychischkrank, passen sie auf ihn auf, melden sie uns über ihn sofort an, wann er nach Hause kommt….

 

77.      Ich bin nicht krank!

 

78.      Warum überhaupt diese faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen, faschistischer „Richter“ Stroh und faschistischer „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt mich zwingen, in ihrer faschistischen „Gutachtung“ teilzunehmen? Ich brauche mir so was überhaupt nicht! Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen!

 

79.      Wenn meine Person nach den Angaben dieser deutschen Nazi-SS-Einheit als „Psychischkrank“ sein sollte, dann hätten diese faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen, faschistischer „Richter“ Stroh und faschistischer „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt, die Polizisten, die Ärzte, die Krankenpfleger nach §§ 10, 11, 12 PsychKG nur für die Öffentlichkeit und für sich selbst gefährdeten Personen diese ihre Zwangsunterbringung anordnen dürfen. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt allein keine Unterbringung.

 

80.      Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keinerlei irgendwelche Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger und für meine aus!

 

81.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

82.      Diese mögliche bevorstehende Zwangsgutachtung von dem Psychiatriearzt, die die Staatsanwaltschaft über mich beharrlich durchführen will, weigere ich mich mit allen meinen Kräften, in dieser Zwangsgutachtung teilzunehmen, meine irgendwelche Angabe über meinem psychischen oder nicht psychischen Gesundheitszustand mitzuteilen. Ich weigere mich beharrlich auf jegliche Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen, „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt. Dem Sachverständigen, „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt sage ich kein Wort!

 

83.      Jedes mein Wort, jede meine Gesichtsmimik,  jede meine Körperbewegung wird nach der Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln, dieses faschistischen „Richters“ Stroh von dem Sachverständigen „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt missbräuchlich gegen mich angewendet, damit mich somit durch seine falsche Gutachtung als „Psychischkrank“ erklären, weil das Gericht mich als „Psychischkrank“ auf jeden Fall machen müsse, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen faschistischen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

84.      Außerdem nach § 246a S. 1 StPO ist damit nicht zu rechnen, dass das Gericht die Unterbringung meiner Person in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, deshalb protestiere ich gewaltig gegen solche Zwangsuntersuchung des psychischen Zustandes meiner Person. Das ist eine Freiheitsberaubung von dem „Psychiatriefacharzt“ Hans-Martin Schuchardt und von der faschistischen „Beamtin“ Dagmar Dahmen!

 

85.      Gegen solchen Beschluss werde ich nach §81 Abs. 4 StPO meine sofortige Beschwerde einlegen, die eine aufschiebende Wirkung hat.

 

86.      Die Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre Augen auf diesen ganzen Faschismus zu, hetz gegen mich diese ihre moderne deutsche Nazi-SS-Einheit. Meine Anträge auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln und auf die Besorgnis der Befangenheit des „Verwaltungsgerichts“ Köln prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht! Keine andere deutsche Behörde gibt mir ein Rechtsschutz! Niemand hilft mir! Alle Deutschen verabscheuen mich, wollen nur mein Tod!

 

87.      Mein Strafantrag gegen diesen faschistischen „Richter“ Stroh wurde von der Staatsanwaltschaft, von der Generalstaatsanwaltschaft Köln zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Köln, 53 Zs 192/06 vom 08.05.2006 habe ich vor dem Strafsenat am Oberlandesgericht Köln meine Beantragung nach §172 Abs. 2 und Abs. 3 StPO der gerichtlichen Entscheidung beantragt.

 

88.      Alle Behörden, alle Beamten, alle Deutschen behandeln mich aufgrund dieses Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe schon als einen „Geistesgestörten“, hänseln mich! Wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe entstanden für mein Leben, für meine Gesundheit, für mein Erbgenom, für meine Hoden ganz schwere Nachteile. Dieser Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe verletzt tief meine Würde. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

89.      Das Oberverwaltungsgericht Münster macht momentan mit meiner noch am 10. Januar 2006 erhobenen Berufung, 19 E 38/06 gar nicht, weil sie mich schon als einen „Geistesgestörten“ behandeln, obwohl sie mich noch nie ins Gesicht gesehen haben! Die Entscheidungen, die gegen mich sind, fällt das Oberverwaltungsgericht Münster in 3 Tagen. Die Entscheidungen, die zu meinem Gunsten sind, wollen sie überhaupt nicht verhandeln, nicht fallen!

 

90.      Das Bundesverfassungsgericht hat meine Verfassungsbeschwerde, Aktenzeichen: 2 BvR 218/06 gegen den Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen der fehlenden Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung nicht aufgenommen. Mein Antrag auf eine Einstweilige Anordnung, Aktenzeichen: 2 BvQ 17/06 hat das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung, abzuwarten, wäre für mich nicht zuzumuten, abgelehnt.

 

91.      Diese Drei „Richter“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Dittmers, Stemshorn und Koch haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des „Verwaltungsgerichts“ Köln zu betreten!!!!!!!!!! Und jetzt schließen dazu diese drei „Richter“ noch von nichts ihre faschistische „Schlussfolgerung“, Paul Wolf sei „geistesgestört“!

 

92.      Adolf Hitler und seine faschistische Justiz waren nicht so kreativ wie diese rassistischen „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch und die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln. Dieses „Verwaltungsgericht“ der Stadt Köln ist in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

93.      Für solche massiv wichtige Frage muss das „Verwaltungsgericht“ nur sein gerichtliches Urteil nach der mündlichen Verhandlung erlassen.

 

94.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln darf in einem Zwischenbeschluss nur über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe solche wichtige ernste Fragen nicht prüfen, nicht beantworten. Dieser erlassene Zwischenbeschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe musste nur meine wirtschaftliche Frage umfassen.

 

95.      Dieser Beschluss über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe ist nur eine kleine Zwischenentscheidung meines EinbürgerungsKlageverfahrens, die aber noch nicht rechtskräftig und noch schwebend ist! Es ist noch kein endgültiger Urteil und sogar noch kein gerichtlicher Bescheid, so dass dieser voll inkompetente „Richter“ am Amtsgericht Köln, genauer Verbrecher-Rechtsmissbraucher in der richterlichen Bekleidung Stroh ihn als sein „Grund“ für die Eröffnung seines faschistischen „Betreuungsverfahrens“ annimmt.

 

96.      Das Gericht hat noch keine mündliche Verhandlung durchgeführt! Das Gericht hat noch kein Urteil erlassen! Das Gericht hat noch keine irgendwelche grundlegende Entscheidung in der Sache getroffen! Warum und wofür das „Verwaltungsgericht“ Köln schon jetzt diese seine Entscheidung über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe erlassen hat? Mit welchem Zweck das Gericht schon jetzt diese seine Ablehnungsentscheidung über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe erlassen hat?

 

97.      Diese „offenkundige geistige Störung“, die diese drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch in ihrem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe über mich faschistisch verbreiten, gilt nur für die mit offenkundiger äußerlich ausgeprägten geistigen Störung Deutschen, z.B. mit angeborenem Daunen-Syndrom erkrankte deutschen Kinder, mit Idiotismus angeborener Krankheit deutschen Kinder, mit angeborenen Missbildungen deutschen Kinder, für die Missgeburten deutschen Kinder…. Solche Ausländer gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Das Einreisevisum wird für solche Ausländer der ganzen Welt von jeder deutschen Botschaft überhaupt nicht erteilt. Die Einbürgerungsanträge werden von solchen Ausländern-Einbürgerungsbewerbern überhaupt nicht aufgenommen!

 

98.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln verwendet in seinem faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe die 40 Jahre lang veraltete Rechtssprechung aus den 1961-1965 Jahren! Warum direkt nicht aus den 1933-1945 Jahren ist?

 

99.      Jeder Buchstabe dieses faschistischen Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe ist nach §104 Nr. 2 BGB der offenkundige Beweis des Zustandes der krankhaften Störung der Geistestätigkeit von diesen Drei deutschen „Richtern“ Dittmers, Stemshorn und Koch! Diese Drei deutsche „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch sind geisteskrank und psychischkrank! Ihre Prozessunfähigkeit ist offenkundig! Sie dürfen als „Richter“ nicht arbeiten! Sie müssen sofort aus dem Richteramt entlassen werden!

 

100.      Das „Oberverwaltungsgericht“ für das Land Nordrhein-Westfalen, das  „Verwaltungsgericht“ Köln, das Amtsgericht Köln, das Bundesverfassungsgericht, die Staatsanwaltschaft Köln, die Generalstaatsanwaltschaft Köln haben selbst von meiner Person diesen „geistesgestörten Monster“ geschaffen und jetzt müssen sie selbst diesen „geistesgestörten Monster“ genießen!

 

101.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

102.      Der Generalstaatsanwalt leistet mir keinen Rechtsschutz gegen diese faschistischen Maßnahmen, gegen diese unmenschlichen rassistischen Angriffe des faschistischen „Richters“ Stroh auf mein Leben, auf meine Gesundheit.

 

103.      Auf meine weiteren 28 Erinnerungen, Strafanträgen, Beschwerden, Dienstaufsichtbeschwerden, 5 Verfassungsbeschwerden macht der Generalstaatsanwalt gar nicht!

 

104.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein „potenzieller Terrorist“, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Auch aus diesem Grund werde empfohlen, meine Person nicht einbürgern. Ich protestiere gegen diesen meine Würde erniedrigenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person! Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich! Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die Bundesrepublik Deutschland! Ich verlange mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese K.........volksverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage einzulegen!

 

105.      Der Generalstaatsanwalt hetzt gegen mich das ganze Oberverwaltungsgericht Münster, das ganze Verwaltungsgericht Köln, das ganze Amtsgericht Köln, das ganze Landgericht Köln, das ganze Oberlandesgericht Köln, das ganze Bundesverfassungsgericht, die ganze Staatsanwaltschaft Köln, die ganze deutsche Justiz, das ganze deutsche Volk!

 

106.      Der Generalstaatsanwalt gibt seinen untergebenen Staatsanwälten seinen Hinweis, damit sie über diesem meinem Strafantrag gegen den Beschluss 52 XVII W 272 des faschistischen „Richters“ Stroh gar nicht machen. In dieser Untätigkeitszeit leitet der Generalstaatsanwalt und bereitet ihre kollektive richterliche staatsanwältische Ermordung meiner Person vor!

 

107.      Durch dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 will die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen zusammen mit dem „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt meine Person in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen und dort mit Händen der Ärzten, der Krankenpflegen meine Person ermorden lassen und danach ihre Ermordung meiner Person als „Selbstmord“ inszenieren.

 

108.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne geleitete vom Generalstaatsanwalt Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richtern“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einer deutschen „Beamtin“ Dagmar Dahmen und von einem deutschen „Facharzt der Psychiatrie“ Herrn Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ machen und danach mich zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

109.      Durch diesen Beschluss des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 will der faschistische „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh, mit Hilfe der „Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, mit Hilfe der verbrecherlichen Staatsanwaltschaft Köln, der verbrecherlichen Generalstaatsanwaltschaft Köln meine Person als „psychischkrank“ machen und danach zurück nach K......... nach Abschiebungsmaßgaben des Aufenthaltsgesetzes aus Deutschland abschieben lassen, wo mich die Muslimen sofort enthaupten.

 

110.      Als , wollten mich dafür wie in diese Videos enthaupten:

http://www.abrahamic-faith.com/audio/eugene-armstrong-beheading-video.wmv  - orang

 

http://www.masada2000.org/shosei-koda-beheading-video.wmv   - Japaner

 

http://www.ogrish.com/archives/2005/october/ogrish-dot-com-22-10-2005-beheading_by_zarqawis_group.wmv  - Kille durchstechen

 

http://www.masada2000.org/Execution%20-Russian.asf  -  Chechenen

 

http://www.ogrish.com/archives/2006/june/ogrish-dot-com-russian_diplomats_executed.wmv  - Russen Irak

 

http://www.ogrish.com/archives/2006/june/ogrish-dot-com-army_of_the_father_executes_3.wmv

 

http://www.masada2000.org/impalement.asx  - Anspitzen

 

111.      Solange

 

112.      Unter

 

113.      In K......... besteht.

 

114.      Ich .

 

115.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Staatsanwaltschaft Köln, die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und der „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh sind die Mörder!

 

116.      Der Generalstaatsanwalt zwingt seine Staatsanwälte in dieser seiner Ermordung meiner Person auch teilzunehmen, macht er von seinen Staatsanwälte-Kollegen auch Mörder wie ihre Vorverfahren.

 

117.      Solche zahlreiche Mordhandlungen, Beispielen gab es in der deutschen Geschichte, in dem deutschen Volk millionenweise und sie sind in dem deutschen Blut, in der deutschen Mentalität für die Ewigkeit geblieben. Die Deutschen haben in ihren deutschen Genen einen festen Ausländerhass, Minderheitsunterdrückung, Ausländerermordung! Die Deutschen haben die 50 Millionen Ausländer schon ermordet! Und jetzt will auch der Generalstaatsanwalt durch seine verbrecherliche „staatsanwätische Tätigkeit-Untätigkeit“, durch dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ noch einen Ausländer wie seine Vorfahren ermorden lassen!

 

118.      Die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist keine Beamtin, sondern eine gewöhnliche Verbrecherin in der beamtlichen Bekleidung!

 

119.      Der Generalstaatsanwalt und diese faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen wollen mit Händen des „Facharztes der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt meine Person nach §1896 BGB in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt zwangsweise unterbringen, damit mich dort nach §1905 BGB zwangsweise sterilisieren, zwangsweise kastrieren, damit ich meine k......... Kinder auf dem deutschen Boden nicht setzen könnte, damit ich mit meinem k......... Sperma die hochwertige arische Rasse nicht „verschmutzen“ könnte, damit ich mir endlich als Zwangsterilisierter, als Zwangskastrierter die begehrte deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann.

 

120.      Den ganzen Tag jagen auf mich mit Schäferhunden auf Auftrag des Generalstaatsanwaltes und des faschistischen „Richters“ Stroh die deutschen Polizisten und die Krankenpfleger aus der kölnischen psychiatrischen Anstallt, damit mich zwangsweise in die kölnische psychiatrische Anstallt unterbringen.

 

121.      Drei deutsche Männer-Krankenpfleger aus der kölnischen psychiatrischen Anstallt wollten mich schon auf Auftrag des Generalstaatsanwaltes und des faschistischen „Richters“ Stroh mit Gewalt ins rote Fachkrankenauto reinstecken. Weil ich gut Kampfkunst beherrsche, habe ich sie zusammengeschlagen, so dass sie von mir sofort entfernten.

 

122.      Der Generalstaatsanwalt behandelt mich zusammen mit der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen wie eine Viehe, wie eine würdelose Kreatur. Dieser Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006, dieses ganze faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 ist ihre genetisch angeborene Nazi-Verfolgung der Ausländer, ist ihre genetisch angeborene Nazi-Minderheitsunterdrückung, ist ihre genetisch angeborene Nazi-Kastration der nicht ariescherassigen Ausländer, ist ihre genetisch angeborene Nazi-Vernichtung der ausländischen Minderheit.

 

123.      Der Generalstaatsanwalt will mich zusammen mit dieser faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen den deutschen Schriftsteller für meine zwei kritischen Bücher „Deutschen geboren aus!“ und „ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG“, für diese meine zwei literarischen Werke über Ihre verwesende deutsche Gesellschaft als „psychischkrank“ machen, damit diese meine Bücher auf dem deutschen Büchermarkt nicht veröffentlichen. Solche Deutschen wie die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen und der Generalstaatsanwalt haben Millionen Bücher schon verbrannt. Jetzt will die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dhmen und der Generalstaatsanwalt noch zwei Bücher verbrennen! Die Deutschen haben im Blut, in Genen die Bücherverbrennung!

 

124.      Das Verwaltungsgericht Köln, diese Nazi-SS-Einheit bereiten jetzt nach §§ 80, 80a, 81, 129a StGB wieder einen Angriffskrieg auf die Menschlichkeit vor! Ich störe aber dem mit meinen Schreiben!

 

125.      Weil ich jetzt diesem Angriffskrieg von dem „Verwaltungsgericht“ Köln und von der Staatsanwaltschaft Köln auf die Menschlichkeit nach §§ 80, 80a, 81, 129a StGB verhindere, diesen ihren Angriffskrieg zu verüben, hat das Verwaltungsgericht Köln: „Richterin“ Nagel, „Richter“ Dittmers, „Richter“ Stemshorn und „Richter“ Koch ihren faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 gegen mich erlassen, damit mich eliminieren und ihre verbrecherliche Angriffspläne gegen die Menschlichkeit verwirklichen!

 

126.      Die faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen sei jetzt verpflichtet, durch dieses sein „Betreuungsverfahrens“, 52 XVII W 272 mich in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstallt zwangsweise einsperren, damit diese Nazi-SS-Einheit ihren verbrecherlichen Angriffskrieg gegen die Menschlichkeit ungestört realisieren kann.

 

127.      Der Generalstaatsanwalt versucht zusammen mit der faschistischen „Beamtin“ Dagmar Dahmen durch diese ihre gemeinsame Drohung mich zwangsweise in die zugeschlossene kölnische psychiatrische Anstallt zu unterbringen, pressen sie mit solchem Weg von meiner Person gegen mich selbst gerichtete Aussage aussagen zu lassen.

 

128.      Die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen, die Einbürgerungsbehörde Köln, das Verwaltungsgericht Köln, der deutsche „Rechtsstaat“ zahlen bestimmt diesem „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt eine zusätzliche rechtswidrige Belohnung, damit er gegen mich seine Falsche Gutachtung, als ob meine Person „Schwerpsychischkrank“ wäre, erstatten würde.

 

129.      Dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 vom der faschistischen „Beamtin“ Dagmar Dahmen ist eine Naziverfolgung der K........., ist eine staatlich organisierte Minderheitsunterdrückung, Nichtarischerassigenrassendiskriminierung von den Deutschen. Das ist ein Angriff des deutschen „Rechtsstaates“ gegen mein Leben, um mich ins Gefängnis einzusperren, weil ich seit 01.04.2002 meine Rechtsstreite gegen die Stadt Köln wegen meiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband  ununterbrochen führe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will und habe ich geringste Ansicht, meine diese Rechtsschritte aufzuhören, weil ich Ihre deutschen Einbürgerungsgesetze kritisiere, weil ich gegen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes meine zahlreichen Beschwerden vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte eingereicht habe, die eine sehr große Aussicht auf die Abschaffung haben.

 

130.      Das ist nur die widerliche rassendiskriminierende genetisch angeborene Verfolgung der K......... von den Deutschen, von den „Richtern“ des Amtsgerichts Köln, von den „Richtern des Verwaltungsgerichts“ Köln und vom Generalstaatsanwalt für ihre Kritik, für ihre zu freie Meinungsäußerung! Das Grundrecht aus Art. 16a, 17, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, §193 StGB steht den K......... nicht zu! „Solches Grundrecht“ steht nur den Deutschen zu! Die k......... Einbürgerungsbewerber müssen ihre Klappe halten. Die K......... werden von Deutschen verfolgt, weil sie ihre Einbürgerungsklagen einlegen! Das sei die erste Stufe des künftigen Abschiebungverfahrens meiner k......... Nationalität aus ihrem Deutschland! K......... dürfen als Arier nicht sein!

 

131.      Die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert kastriert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und der Generalstaatsanwalt schließt ihre Augen zu, macht gar nichts, betrachtet dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal!

 

132.      Das Amtsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der Verfolgung der K......... in der Bundesrepublik Deutschland.

 

133.      Die Staatsanwaltschaft Köln, die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen üben gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K......... sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Der Generalstaatsanwalt will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K......... total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K......... bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

134.      Der Generalstaatsanwalt und die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen unterdrücken mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisieren diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K......... in Deutschland! Wir sind die K......... in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K.........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und der Generalstaatsanwalt und die faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen zwingen mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k.........s Genom sterilisieren kastrieren zu lassen.

 

135.      Die K......... haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft und der faschistischen „Beamtin“ Dagmar Dahmen wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K......... sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k......... Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K.........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

136.      Würden Sie bitte diese faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen für ihren gemeinsamen Versuchtenmord meiner Person ins Gefängnis für Lebenslang einsperren und seine richterliche Bekleidung aberkennen!

 

137.      Für diese faschistische „Beamtin“ Dagmar Dahmen muss man ein Betreuungsverfahren eröffnen und sie selbst in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt einsperren. Sie ist selbst psychischkrank!

 

138.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

139.      Das goldene juristische Prinzip lautet: wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, zu handeln, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um das Recht wiederherzustellen! Die Einbürgerungsbehörde Köln tut ein Unrecht. Das „Verwaltungsgericht“ Köln tut ein Unrecht. Ich bin jetzt daher zu handeln verpflichtet, mich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen!

 

140.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

141.      Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr leiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit über 4 Jahren stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG! Das ist mein und unser Kampf um das deutsche Stimmrecht!

 

142.      Wegen der „Schlussfolgerung“ dieser „Richter“ am „Verwaltungsgericht“ Köln vom 03.01.2006, Paul Wolf sei „Geistesgestört“, herum diese ihre „Schlussfolgerung“ laufen schon 14 anderen Verfahren. Ihr „Rechtsstaat“ hat schon nur in diese seine „Schlussfolgerung“ - „Geistesgestört“ seit 03.01.2006 mindestens 13.000,00 EUR aufgewendet! Ihre diese „Richter“ am „Verwaltungsgericht“ Köln sind die echten Verbrecher. Sie fügen durch ihre faschistischen Urteile ihrer deutschen schon schwachen Wirtschaft noch mehr Schaden zu und haben sie noch kein positives Ergebnis bekommen!

 

143.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

144.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

145.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit reise ich für die Ewigkeit nach Australien, Stadt Darwin zu meinem Bruder - eigene Firminhaber, oder nach Amerika, Stadt Orlando zu meiner Schwester aus, um dort diesen Ihren faschistischen deutschen Alptraum zu vergessen. Dieses feuchte kalte Klima erträgt meine Gesundheit sowieso nicht, bin ich davon als Arbeitsunfähig geworden. Mit meinem jetzigen Flüchtlingspass bekomme ich dort kein Aufenthaltsrecht. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit verschwinde ich vom deutschen Boden in zwei Monaten und beantrage ich dort sofort die australische Staatsangehörigkeit. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit können Sie mir sogar mit solcher entsprechenden Auflage geben, dass ich binnen zwei Monats aus Deutschland für die Ewigkeit verschwinde.

 

146.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

147.      Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

 

 

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

 

 

148.      Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

149.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische „Nazi-Beamtin“ Dagmar Dahmen als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen.

 

150.      Ich habe kein Geld. Ich bin völlig mittellos. Würden Sie bitte von mir keine Gerichtskosten verlangen.

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 51 Zs 315/06  - 57 -

Antwort der Generalstaatsanwalt 51 Zs 315/06 vom 16.05.2006

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006

Beschluss des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

Brief des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 02.03.2006

Brief der Einbürgerungsbehörde Köln 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006

Mitteilung OVG NRW vom 16.01.2006, 19 E 38/06

Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006, 2 BvQ 17/06