86 Faschistische Verfolgung-1 meiner Person

Der deutsche Schriftsteller

Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

Der Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                                                     29.03.2006

Staatenlos

Mongoloide Volkszugehörigkeit

Niederlassungserlaubnis

Amtsgericht Köln                                                              auch eine Kopie per Einschreibenbrief!

50922 Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 75/06                         Fristende 31.03.2006!

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:                    Oberverwaltungsgericht für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvQ 20/06

Kopie:                    Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Generalstaatsanwaltschaft Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Aktenzeichen:                      52 Zs 132/06

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

Einspruch

gegen den gestellten gegen mich Antrag der Staatsanwaltschaft Köln, 89 Js 1426/05 wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung - Vergehen nach §§ 164 Abs. 1, 187, 52 StGB (Erhalten am 17.03.2006) vor dem Amtsgericht Köln, 537 Cs 75/06 – auf die Festsetzung auf mich einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 EURO (= 600,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mich der Kosten des Verfahrens, Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 75/06 vom 14.03.2006

Deutschen töten Sie mich!

Deutschen erschießen Sie mich!

Deutschen verbrennen Sie mich!

Deutschen vergiften Sie mich!

Deutschen ermorden Sie mich!

Deutschen vernichten Sie mich!

Deutschen hinrichten Sie mich!

Deutschen verspeisen Sie mich!

Deutschen enthaupten Sie mich!

Deutschen zerreißen Sie mich!

Deutschen erdrosseln Sie mich!

Deutschen zerfleischen Sie mich!

Deutschen eliminieren Sie mich!

Deutschen killen Sie mich!

Deutschen ertränken Sie mich!

Deutschen exekutieren Sie mich!

Deutschen endlösen Sie mich!

Deutschen begraben Sie mich!

Deutschen erwürgen Sie mich!

Deutschen krepieren Sie mich!

Deutschen zerquetschen Sie mich!

Deutschen erstechen Sie mich!

Deutschen zerschlagen Sie mich!

Deutschen strangulieren Sie mich!

Deutschen kreuzigen Sie mich!

Deutschen bringen Sie mich um!

Deutschen legen Sie mich um!

Deutschen hängen Sie mich auf!

Deutschen knallen Sie mich ab!

Deutschen machen Sie mich platt!

Deutschen fallen Sie mich um!

Deutschen schlagen Sie mich tot!

Deutschen machen Sie mich nieder!

Deutschen roten Sie mich aus!

Deutschen schlachten Sie mich ab!

Deutschen machen Sie mich kalt!

Deutschen machen Sie mit mir Finale…,

weil ich kein Deutscher bin!

ARBEIT

MACHT

EINBÜRGERUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.        ich beschuldige in diesem gerichtlichen Verfahren das ganze deutsche Volk für die 50 Millionen ermordeten Ausländer, für ihren angeborenen genetischen deutschen Rassismus gegen die Ausländer! Weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung für „Nulltarif“ wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Ich will auch zu der Herrenrasse gehören!

 

2.        Weil ich ihren §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ihres Staatsangehörigkeitsgesetzes kritisiere, wollen mich dafür die deutschen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln, die deutschen Staatsanwälte der Stadt Köln, die deutschen Richter des Verwaltungsgerichts Köln mich den deutschen Schriftsteller auch ermorden lassen. 50 Millionen ermordeten von ihren Vorfahren Ausländer sind Ihnen noch nicht genug!

 

3.        Würden Sie bitte diesen gegen mich gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Köln, 89 Js 1426/05 wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung - Vergehen nach §§ 164 Abs. 1, 187, 52 StGB (Erhalten am 17.03.2006) vor dem Amtsgericht Köln, 537 Cs 75/06 – auf die Festsetzung auf mich einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 EURO (= 600,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mich der Kosten des Verfahrens, Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 75/06 vom 14.03.2006 nach §§ 174, 267 Abs. 5 StPO einstellen, verwerfen und mich freisprechen!

 

4.        Diese rassistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt der deutsche „Rechtsstaat“ nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie Sie alle Deutscher werden will.

 

5.        Am 26.09.2005 habe ich vor dem Amtsgericht Köln meine Amtshaftungsklage gegen die verbrecherlichen Handlungen der Beamten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln und auf den Schadenersatz eingelegt. Meine diese Amtshaftungsklage ist gegen die ganze Behörde Stadt Köln, gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln Fritz Schramma, gegen seine verbrecherlichen Beamten gerichtet. Der Beklagte ist die Stadt Köln. Später wurde diese Klage dem Zuständigkeitshalber Landgericht Köln, Aktenzeichen: 5 O 395/05 weitergeleitet.

 

6.        Wegen dieser meiner am 26.09.2005  eingelegten Amtshaftungsklage hat der Leiter des Personalamtes der Stadt Köln den Amtsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln L......... persönlich darum gebeten, gegen mich ein Strafverfahren wegen Beleidigung zu eröffnen und mich ins Gefängnis einzusperren.

 

7.        Diese gegen mich gerichtete „Strafanzeige“, diese Strafermittlung 89 Js 1426/05 wurde von dem Amtsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln L......... nur auf eine persönliche „Rachebitte“ des kleinen Leiters des kleinen Personalamtes der Stadt Köln als sein Rachefeldzug gegen mich eingeleitet.

 

8.        Der Antragsteller muss entsprechend den §§ 77a, 194 Abs. 3 S. 2 StGB, §158 Abs. 2 StPO nur der Erste Leiter der Stadt Köln Fritz Schramma sein!

 

9.        Der kleine Leiter des kleinen Personalamts Stadt Köln ist gemäß §§ 77a, 194 Abs. 3 S. 2 StGB, §158 Abs. 2 StPO nicht Antragsberechtigt! Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens sind nach §§ 77a, 194 Abs. 3 S. 2 StGB, §158 Abs. 2 StPO nicht erfüllt! Diese gegen mich gerichtete „Strafanzeige“ nur eines kleinen Leiters des kleinen Personalamts Köln ist damit nichtig, ist ungesetzlich, ist kraftlos! Folglich sind dieser Strafantrag der Staatsanwaltschaft Köln 89 Js 1426/05 und der Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 75/06 vom 14.03.2006 von Anfang an nichtig, sind rechtswidrig, sind ungesetzlich!

 

10.     Der „Strafantrag“ des Personalamts Köln ist unzulässig, weil der Erste Leiter der Stadt Köln Fritz Schramma keinen seinen offiziellen schriftlichen den §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 77a, 194 Abs. 3 S. 2 StGB, §158 Abs. 2 StPO,  entsprechenden Strafantrag vor der Staatsanwaltschaft Köln gestellt hat! Der Erste Leiter der Stadt Köln Fritz Schramma muss ihren entsprechenden gesetzlichen begründeten nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 77a, 194 Abs. 3 S. 2 StGB Antrag vor der Staatsanwaltschaft Köln stellen!

 

11.     Die Stadt Köln hat vorher kein sein offizielles inneres Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG mit der Frage, warum dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf so was schreibt und gegen sie seine Amtshaftungsklage einlegt, durchgeführt! Die Stadt Köln muss vorher sein offizielles Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG durchführen!

 

12.     Die Stadt Köln muss mir zuerst nach §1 ff. VwZG eine Kopie dieses seines Antrages und sein Endbescheid über das durchgeführte nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG Verwaltungsverfahren gesetzmäßig zustellen lassen! Die Stadt Köln muss mir zuerst nach §25 VwVfG meine Rechte belehren! Die Stadt Köln muss mir zuerst nach §23 VwVfG einen Dolmetscher bestellen! Die Stadt Köln hat mir in diesen 4 Jahren dieses Rechtsstreites niemals eine Möglichkeit auf ein verfassungsmäßiges Rechtsschutz, auf eine nach §28 VwVfG gesetzmäßige Anhörung meiner Gründen gegeben!

 

13.     Die Stadt Köln müsste zuerst nach §77b Abs. 5 StGB, §§ 374 Abs. 1 Ziff. 2, 380 StPO einen Sühneversuch durchführen.

 

14.     Wenn die Stadt Köln vorher sein Verwaltungsverfahren, seinen Sühneversuch gesetzmäßig durchgeführt hätte, hätte diese ihre „Strafanzeige“ gegen mich nicht entstanden! Die Stadt Köln müsste vorher eigene innere Ermittlung durchführen.

 

15.     Alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Köln lehne ich kategorisch ab. Dieser Antrag ist eine Naziverfolgung der K........., ist eine staatlich organisierte Minderheitsunterdrückung, Nichtarischerassigenrassendiskriminierung von den Deutschen. Das ist ein Angriff des deutschen „Rechtsstaates“ gegen mein Leben, um mich ins Gefängnis einzusperren, weil ich seit 01.04.2002 meine Rechtsstreite gegen die Stadt Köln wegen meiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband  ununterbrochen führe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will und habe ich geringste Ansicht, meine diese Rechtsschritte aufzuhören, weil ich Ihre deutschen Einbürgerungsgesetze kritisiere, weil ich gegen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes meine zahlreichen Beschwerden vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte eingereicht habe, die eine sehr große Aussicht auf die Abschaffung hat.

 

16.     Einlegung einer Klage vor dem Gericht, Einlegung meiner zahlreichen Beschwerden gegen die verbrecherliche „richterliche Gerechtigkeit“ des Verwaltungsgerichts Köln sind überhaupt keine Verleumdung, sind überhaupt keine falsche Verdächtigung! Das ist mein nach Art. 16a Abs. 1, 17, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 Ihres deutschen Grundgesetzes Grundrecht, mein Abwehrrecht gegen Ihre verbrecherliche „richterliche Gerechtigkeit“ !!!!!!!!!!!!!!!!

 

17.     Das ist die widerliche genetisch angeborene Verfolgung der K......... von Deutschen für ihre Kritik, für ihre zu freie Meinungsäußerung! Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, §193 StGB steht den K......... nicht zu! Solches „Grundrecht“ steht nur den Deutschen zu! Die k......... Einbürgerungsbewerber müssen ihre Klappe halten. Die K......... werden von Deutschen verfolgt, weil sie ihre Einbürgerungsklagen einlegen! Das sei die erste Stufe des künftigen Abschiebungverfahrens meiner k......... Nationalität aus Deutschland! K......... dürfen als Arier nicht sein!

 

18.     Der „Strafantrag“ des Personalamts Köln ist unzulässig, weil es meine Amtshaftungsklage vom 26.09.2005 über die verbrecherlichen Handlungen der Beamten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln und auf den Schadenersatz über deren jetzt bei dem Landgericht Köln, Aktenzeichen: 5 O 395/05 noch verhandelt wird.

 

19.     Am 03. Januar 2005 habe ich vor der Einbürgerungsbehörde Köln persönlich vor dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln meinen nächsten Einbürgerungsantrag gestellt. Für die Einbürgerung hat er von mir siebzehn Tausend EUR in Bar abverlangt, ihm persönlich dieses Geld unauffällig vor allen zu überreichen, ansonst bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung, welches Geld, hat er mir erklärt, dass sieben Tausend EUR davon er dem Präsidenten des Verwaltungsgericht Köln für den richterlichen Team des Verwaltungsgerichts Köln als ihr Anteil weitergeben müsse, müsse er mit ihnen teilen und zehn Tausend EUR sei es für seine Arbeitskollegen und für seinen Vorstand bei dem Oberbürgermeister der Stadt Köln. Ich habe das alles ängstlich und kategorisch abgelehnt. Dann hat er mir erklärt, dass ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme, solange ich ihm siebzehn Tausend EUR nicht einzahle, müsse ich die Bürgerschaft vergessen. Falls ich jemandem darüber erzähle, fliege ich aus Deutschland wie ein Flaschenkork raus….

 

20.     Im Mai 2005 habe ich von der Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau K......... einen Bestätigungsbrief vom 12.05.2005, Az.: 323-4.4–W 13/2005 meines Einbürgerungsantrages bekommen. Danach habe ich sie mehrmals angerufen. Jedes mal hat sie mir gesagt, dass ich meine Hoden müsse sterilisieren lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle, ansonst bekomme ich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung hat sie mir keine irgendwelche Erklärung gegeben.

 

21.     Am 27.05.2002 hat die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S......... mit mir die Vorsprechung für die Einbürgerung durchgeführt. Während dieser Vorsprechung hat sie mir ganz fest angedeutet, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

22.     Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S......... hat mir erklärt, damit ich mit meinem mongolischen Samen, mit meinem mongolischen Sperma das deutsche Volk, das deutsche Blut, die deutschen Frauen nicht verschmutzte, nicht befruchte. Das sei eine Hauptforderung unseres Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen.

 

23.     Ich habe versucht, das alles ängstlich abzulehnen. Dann hat sie mir sofort erklärt, dass sie mich schon jetzt aus dem Dienstzimmer verwiese…. Dann habe ich sofort mein Einverständnis leidend ausgesprochen, weil ich Angst hatte, dass die Frau S......... meinen Einbürgerungsantrag überhaupt nicht aufnimmt und mir geben schließlich keine deutsche Staatsangehörigkeit.

 

24.     Sie hat mir erklärt, alle Einbürgerungsbewerber werden darauf gleich aufgefordert und sie erfüllen alle Forderungen des Staates ohne Problem und bekommen sie dafür die deutsche Staatsangehörigkeit. Warum solle für mich eine Ausnahme sein?

 

25.     Über diese Handlungen der Frau S......... habe ich sofort meine Dienstaufsichtbeschwerde, wo ich alle diese Handlungen beschrieben habe, eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese meine Dienstaufsichtbeschwerde nicht angefordert und sie nicht untersucht.

 

26.     Im Herbst 2002 habe ich die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B......... wegen meinem Einbürgerungsantrag mehrmals angerufen. Telefonisch hat sie mir mehrmals erklärt, dass ich mich sterilisieren lassen müsse als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen, danach werde sie mit mir weiter sprechen….

 

27.     Später, in diesem Herbst 2002 hat die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B......... mich vor dem Postzimmer auf dem EG in dem Gebäude der Bezirksregierung Köln selbst angesprochen, „Sind Sie Herr Wolf?“, wann ich meinen nächsten Brief an der Poststelle aufgegeben habe. Sie hat mir als die Sachbearbeiterin meines Einbürgerungsantrages Frau B......... vorgestellt. Sie erinnerte mich an unsere Telefongespräche, so dass ich sofort verstanden habe, dass ich wirklich mit der Frau B......... sprach.

 

28.     Die Beamtin Frau B......... hat mit mir nicht zu viel gesprochen. Sie wiederholte mir noch einmal alles vorher telefonisch Gesagte, dass ich nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt habe. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse. Sie erklärte es somit, damit ich mit meinem Samen die deutschen Frauen nicht befruchte. Das sei eine allgemeine Hauptforderung des Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Sie hat mir noch gesagt, falls ich das selbst nicht mache, werde der Statt nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches das zwangsweise machen. Der Staat nehme mich mit Hilfe der Polizei in Haft in einer psychiatrischen Anstalt und sterilisiere mich zwangsweise, damit ich die deutschen Frauen mit meinem mongolischen Sperma nicht besamen könnte….

 

29.     Über diese Handlungen der Frau B......... habe ich sofort meine Dienstaufsichtbeschwerde, wo ich alle diese Handlungen beschrieben habe, eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese meine Dienstaufsichtbeschwerde nicht angefordert und sie nicht untersucht.

 

30.     Am 28.04.2003 hat eine jüngere, 25-28 jährige Beamtin des Bürgeramts Köln-Mülheim Frau ??? mich wegen meiner Einbürgerung beraten lassen. Sie hat mir ausdrücklich erklärt, dass ich für die Einbürgerung außer anderen Unterlagen auch die Sterilisation meiner Hoden benötige. Nach meiner Frage hat sie mir erklärt, dass ich einen entsprechenden ärztlichen Nachweis über die Sterilisation meiner Hoden danach meiner Sachbearbeiterin nachreichen könne.

 

31.     Nach ein Paar Wochen, wann ich alle meine Unterlagen zu meinem Einbürgerungsantrag gesammelt habe, hat sie von mir noch einmal aufgefordert, meine Hoden sterilisieren zu lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

32.     Der Tatbestand des §164 StGB Falsche Verdächtigung ist nicht erfüllt! Amtsgericht Köln ist keine Behörde, ist kein zuständiger zur Entgegennahme von Anzeigen Amtsträger! Eine Klage ist keine Anzeige! Einlegung meiner Klage vor dem Gericht ist keine falsche Verdächtigung, sondern es ist ein Fakt, eine Tatsache, eine Wirklichkeit, eine mit besserem Wissen Bitte, um den rechten Weg herauszufinden! Ich habe am 26.09.2005 überhaupt niemand angezeigt. Das war überhaupt keine meine Anzeige! Das ist mein nach Art. 19 Abs. 4 GG Grundrecht!

 

33.     Falsche Verdächtigung ist immer eine Ermittlung des zweiten Rechtszuges, ist eine zweite Nachermittlung des gleichen Sachverhaltes. Es müsste schon ein beendeter Ermittlungsbeschluss oder Urteil über dem Ersten Vorgehen vorliegen! Falsche Verdächtigung darf man nur nach der festgestellten Straftat anwenden, wann es schon ganz fest steht, oder durch das Urteil festgestellt ist, dass der Täter in dem gleichen vorherigen Sachverhalt wider besseres Wissen falsch verdächtigt hat! Die Parteien müssen schon eine klare Stellungnahme, klare Vorstellung, klare Anerkennung über diesem Sachverhalt abgeben und haben!

 

34.     Die Staatsanwaltschaft Köln hat aber schon in ihrem ersten Sachverhalt mich verurteilt, dass ich falsch verdächtige. Die Täter-Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln, des Bürgeramtes Köln-Mülheim, der Bezirksgerierung Köln lehnen kategorisch alles ab, was ich sage, als ob dieses Ereignis überhaupt in der Natur gar nichts geschah. Wie kann man überhaupt bei solchem vollem Ablehnungssachverhalt diese „Falsche Verdächtigung“ anwenden, über irgendwelcher „Falschen Verdächtigung“ kann man hier überhaupt reden? Falsche Verdächtigung sieht eine objektive Wahrheit und eine subjektive Unwahrheit vor! Aber hier lehnen diese Täter-Beamten alles kategorisch ab! Es gab solcher Sachverhalt in der Natur nicht! Falsche Verdächtigung ist hier total falsch angewendet! Und ich werfe keine meine Verdächtigung, sondern meine tatsächliche Sachen vor.

 

35.     Gegen diese verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln habe ich mit meinem besseren Wissen vorher zwei meine Einstweiligen Anordnung im Oktober 2005 vor dem Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1536/05 mit der Bitte der Einleitung einer staatlichen Untersuchung, gestellt, und weitere folgende Berufung eingelegt, die alle wegen dem Anwaltszwang abgewiesen wurden.

 

36.     Ich habe mich im Herbst 2005 mit meinem besseren Wissen an das Justizministerium des Landes NRW, an das Innenministerium des Landes NRW, an den Landtag gewendet, die alle diese meine Verwarnungen einfach formell an das Verwaltungsgericht Köln und an das Amtsgericht Köln zu meinen schon eingeleiteten Verhandlungen übersendet haben.

 

37.     Das ist keine meine falsche Verdächtigung! Das ist meine nur ehrliche nur mit besserem Wissen und nur mit guter Absicht Alarmierung des Staates über die totale Ungesetzlichkeit, Rassendiskriminierung, Korruption, Bestechlichkeit in der Einbürgerungsbehörde Köln! Ich schrei darüber mit besserem Wissen laut und gnadenlos bei allen zuständigen Behörden, Gerichten, politischen Parteien, Ministerien NRW, Landtag NRW! Hilfe! Hilfe! Helfen Sie mir bitte! Das ist meine Angst vor ihrem deutschen „Rechtsstaat“, zwangssterilisiert zu werden! Wenn ich doch verleumdet hätte, hätte ich so offiziell und überzeugend nicht gehandelt, hätte ich schon längst aufgehört, hätte ich meine Amtshaftungsklage, meine weiteren Klagen, meine Verfassungsbeschwerde nicht eingelegt, hätte ich es in meiner Einbürgerungsklage als Beweismittel nicht angewendet!

 

38.     Die Staatsanwaltschaft Köln hat keine ihre Gründe, keine ihre Erklärung vorgelegt, aus welchem Grund schuldigt sie mich an, dass ich meine Amtshaftungsklage „wider besseres Wissen“ eingelegt habe! Die Staatsanwaltschaft Köln muss genauer definieren, was sie unter „meines wider besseren Wissens“ damit meint? Nach der Auslegung der Staatsanwaltschaft Köln ist jeder Ausländer, der seine Klage gegen den deutschen „Rechtsstaat“, gegen die deutschen Richter einlegt, handelt „wider besseres Wissen“, ist automatisch ein Verleumder, ist automatisch ein Verbrecher.

 

39.     Der Tatbestand des §187 StGB Verleumdung ist überhaupt nicht erfüllt! Dieser Paragraph ist hier überhaupt falsch angewendet! Jeder Kläger ist kein Verleumder! Ich bin mit meiner mit besserem Wissen Amtshaftungsklage kein Verleumder! Die stattgefundene offizielle gerichtliche Zustellung meiner Klage vom Gericht dem Beklagten: Oberbürgermeister der Stadt Köln ist keine wider besseres Wissen Verleumdung, keine wider besseres Wissen falsche Verdächtigung! Da gibt es keine wider besseres Wissen unwahre Behauptungen, Verbreitung der unwahren Tatsachen von mir, sondern ich wende mich gesetzmäßig mit besserem Wissen an das Gericht, um die Objektivität, um die Gerechtigkeit herauszufinden, um eine Hilfe bei dem Gericht zu bekommen.

 

40.     Verleumdung sieht frühere feste gemeinsame Beziehung, gemeinsame Bekanntschaft, gemeinsame Verhältnis, gemeinsame Freundschaft, gemeinsame Geschäfte vor! Die Personen müssen etwas Gemeinsames tun, unternehmen! In diesem Sachverhalt gibt es gar nichts Gemeinsames zwischen mir und dem Beamten! Wir sind total fremde Personen! In diesem Sachverhalt gibt es keine irgendwelche Dreipersonenverhältnis, sondern es läuft ein nach Verwaltungsprozessrecht Einbürgerungsverfahren, es läuft nach Prozessrecht eine gerichtliche Verhandlung zwischen völlig fremden Menschen, zwischen völlig fremdem Rechtssubjekten: Der Staat und Der Einbürgerungsbewerber!

 

41.     Wenn man diese Handlung als eine strafbare Handlung benennen dürfte, wäre dann diese Handlung auf keinen Fall Verleumdung! Solche Handlung eines Täters hätte kein Dreipersonenverhältnis. Hier sind nur zwei fremden Personen der „Opfer-Beamter“ und der „Täter-Einbürgerungsbewerber“, Zweipersonenverhältnis. Hier gibt es keine Dritte Person, keine Dreipersonenverhältnis, keine „in Beziehung auf einen anderen“. Die Verleumdung verlangt einen Drittbezug. Das Amtsgericht Köln, wo ich meine Klage eingelegt habe, ist kein „anderer“, ist keine Dritte Person.

 

42.     Die Tatsache der Verleumdung muss sich auf einen anderen beziehen, d. h. der Rezipient der Äußerung und der Herabgewürdigte dürfen nicht personengleich sein. Verleumdung enthält in sich ein Kommunikationsverhalten. Das bloße Verändern einer Sachlage, ohne dass eine kommunizierende Person daraus erkennbar wird (Beweismittelfiktion), reicht nicht aus.

 

43.     Hier wäre richtig sowohl die Beamtenbeleidigung nach §§ 185, 194 Abs. 3 StGB als auch die Verunglimpfung des Staates nach §90a StGB, die Störung des öffentlichen Friedens nach §§ 126, 145d StGB, sogar wäre es auch möglich §240 StGB Nötigung, §241a StGB Politische Verdächtigung und sogar §100a StGB Landesverräterische Fälschung. Aber auf keinen Fall Verleumdung und keine Üble Nachrede, wie es die Staatsanwaltschaft Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln auf mich aufhängen wollen.

 

44.     Was ich schreibe ist überhaupt keine wider besseres Wissen Verleumdung, sondern eine pure Wahrheit. Ich handele nur entsprechend den Gesetzen und nur mit besserem Wissen. Meine Klagen, Strafanträgen, Beschwerden, Verfassungsbeschwerden sind keine wider besseres Wissen heimtückische Verleumdung, Üble Nachrede, sondern meine öffentlichen nur mit besserem Wissen, nur mit guter Absicht dem Gesetz entsprechenden Schritte, damit Ihr deutscher „Rechtsstaat“ gegen das Verbrechertum der kölnischen Beamten etwas unternehme! Alle meine Klagen gegen die verbrecherlichen erpresserlichen Zwangssterilisationshandlungen der Bezirksregierung Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln sind nur mit besserem Wissen die Wahrheit!

 

45.     Der Beklagte: Oberbürgermeister der Stadt Köln hat sogar auf diese meine gegen ihn eingelegte Amtshaftungsklage seine Klageerwiderung in dem Rechtsstreit Paul Wolf ./. Stadt Köln am 06.12.2005, 3017-1070/2005 v.B. eingelegt! Seine diese Klageerwiderung schließt gemäß §194 Abs. 1 S. 3, 4 StGB seine Behauptungen auf meine „Verleumdung“ aus! Der Beklagte widerspricht mir, bestreitet meine Klage, bestreitet meine gegen ihn Vorwürfe! Der Beklagte fühlt sich von meinen Vorwürfen schuldig, wenn er mir doch widerspricht. Diese Klageerwiderung ist doch ein reiner Beweis meiner nicht falschen Verdächtigung. Meiner nicht Verleumdung! Um es festzustellen, um meine Klage zu überprüfen, muss das Gericht zuerst eine entsprechende gerichtliche Verhandlung durchführen! Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Akten zur Einsicht nicht angefordert.

 

46.     Um mein Leben gegen die faschistischen Zwangssterilisationsmaßnahmen der Einbürgerungsbehörde Köln zu beschützen, habe ich sogar vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Moabit am 10.08.2005 meine Klage, AZ: VG 34 A 79.05 eingelegt, damit die Regierung gegen die Einbürgerungsbehörde Köln etwas unternehme, damit der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz erließe. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Akten zur Einsicht nicht angefordert.

 

47.     Um diese faschistischen Forderungen der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln zu befriedigen, habe ich am 17.05.2005 der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln sogar meine staatliche Zusicherung abgegeben, dass ich nach der Forderung der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln in kurzer Zeit meine Hoden sterilisieren lasse. Vor meiner Krankenkasse Techniker Krankenkasse habe ich am 12.05.2005 meinen Antrag auf die Übernahme der Kosten für einen chirurgischen Angriff gestellt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Akten zur Einsicht nicht angefordert. Wenn ich doch verleumdet hätte, hätte ich alle diese Klagen, Anträgen, Bitten nicht gestellt.

 

48.     Nach dieser Einlegung meiner Amtshaftungsklage, nach allen meinen erfolglosen Schritten, wann ich verstanden habe, dass die Verwaltung der Stadt Köln hier gar nichts unternehmen wolle, habe ich nur am 16.01.2006 gegen jeden diesen Beamten meine Strafanträge vor der Staatsanwaltschaft Köln: 83 Js 29/06, 83 Js 30/06, 83 Js 31/06, 83 Js 32/06, 83 Js 33/06 gesetzmäßig gestellt, über deren noch keine irgendwelche Endergebnissen vorliegen.

 

49.     Die Staatsanwaltschaft Köln muss zuerst diese fünf Strafermittlungen 83 Js 29/06, 83 Js 30/06, 83 Js 31/06, 83 Js 32/06, 83 Js 33/06 gesetzgemäß ermitteln lassen! Ohne irgendwelche vorherige strafrechtliche Ermittlung beschließt schon die Staatsanwaltschaft Köln, der Paul Wolf sei keine Opfer, sondern der Verbrecher!

 

50.     Vier unabhängige in Zeit und Raum Sachverhalte hat die Staatsanwaltschaft Köln in einem Antrag zu diesem Datum 26.09.2005 einfach angeklebt, umfasst. Der Sachverhalt mit der Verbrecherin S......... fand in April-Mai 2002 statt. Der Sachverhalt mit der Verbrecherin K......... fand im Mai-Juli 2005 statt. Es müsste für diese vier unabhängigen in Zeit und Raum Sachverhalte eigene unabhängigen Strafermittlungen geben.

 

51.     Was bedeutet zwei verschieden angezeigten im Strafbefehl des Amtsgerichts Köln 537 Cs 75/06 Daten 28.09.2005 und 26.09.2005? Das ist nur der Beweis der angeboren, der genetischen Gleichgültigkeit des deutschen Volkes, der automatischen Feindlichkeit der deutschen Gerichten, der Inkompetenz des Amtsgerichts Köln in der Verhandlung gegen die ausländischen Mitbürger. Ausländer seien automatisch in dieser ihrer ausländerfeindlichen Gesellschaft Verbrecher! Als ein Ausländer nach Deutschland kam, war ein Verbrecher gekommen!

 

52.     Der §52 StGB ist falsch angewendet. Es ist keine dieselbe Handlung, wenn es ganz verschiedene Jahrdatums, 2002, 2003, 2005 sind. Für die Verbrecherin S......... und für die Verbrecherin aus Bürgeramt Köln-Mühlheim ist nach §78 Abs. 3 Ziff. 5 StGB schon die Verjährung eingetreten.

 

53.     Ich habe meine Amtshaftungsklage gegen die Stadt Köln am 26.09.2005 eingelegt und nur nach 7-monatelangen Überlegungen, Zweifeln, Unsicherheit schuldigt mich dafür die Staatsanwaltschaft Köln überraschenderweise nur am 17.03.2006 an. Nach 7 Monaten schafft das ganze Apparat bei der Staatsanwaltschaft Köln nur drei von diesen fünf Verbrechern von dem Leiter der Personalabteilung befragen lassen, aber noch zwei Personen Frau B......... aus der Bezirksregierung Köln und Frau aus dem Bürgeramt Köln sind noch unbefragt geblieben?

 

54.     Es ist nach §§ 77b, 78a, 78c Abs. 1 Ziff. 1, 9 StGB, §158 Abs. 2 StPO die Verjährung, die Frist von drei Monaten eingetreten, wenn diese Handlung wie eine strafbare Tat eingestuft werden müsse!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das Amtsgericht Köln hat in seinem Strafbefehl falsch eingetragen, der erforderliche Strafantrag sei rechtzeitig gestellt. Dieser erforderliche Strafantrag war nach der Verjährung gestellt!

 

55.     Nur der Leiter der Personalabteilung hat diese nur drei von fünf Verbrechern befragt und schon nach dieser seltsamen Befragung von nur drei Verbrechern bin ich sofort ein Verbrecher geworden! Die Staatsanwaltschaft Köln hat mir keine Beweise vorgelegt, die diese merkwürdige Befragung, die diese persönliche Stellungnahme der Verbrecher bestätigen oder vernichten könnten. Nur eine schriftliche Ablehnungserklärung von Verbrechen der Angaben der Opfer ist kein 100%-er Grund, mich-Opfer schon als einen Verleumder-Verbrecher zu bezeichnen! Diese seltsame Befragung von den nur drei von fünf Verbrechern ist kein genügendes Beweismittel, um einen Menschen, einen Ausländer schon zu verurteilen, ihn ins Gefängnis zu schicken! Das wäre die Nazijustiz, der berühmte Faschismus!

 

56.     Es fehlen die Ergebnisse für die weiteren 11 Gerichts-, und Strafverfahren. Diese Person Uwe N......... ist mir unbekannt. Dieser Name sagt mir gar nichts. Diese Person ist eine falsche Person. Es fehlt die Vernehmung von Zeugen. Es fehlen meine Angaben über die Zeugen, die diesen Verbrechen von diesen fünf Verbrechern bestätigen können. Meine Beschreibung von Zeugen, die alle diese verbrecherliche Handlungen gehört, gesehen haben, die unbedingt vernommen werden müssen, vernimmt die Staatsanwaltschaft Köln nicht, ansonst müsste die Staatsanwaltschaft Köln diese fünf Beamten und alle Richter ins Gefängnis einstecken und müsste mir sofort die deutsche Staatsangehörigkeit geben.

 

57.     Außerdem die deutsche Sprache ist nicht meine Muttersprache. Die Staatsanwaltschaft Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln hätten zuerst ermitteln müssen, was ich unter diesem, unter diesem, unter diesem geschrieben Satz wirklich meinte, welche Gedanken ich in diesem Satz übermitteln wollte? Mein schlechter Sprachausdruck versteht die Staatsanwaltschaft Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln überhaupt miss und wendet meinen schlechten Sprachausdruck als ihre Anschuldigungen gegen mich an.

 

58.     Keiner Polizist, keiner Ermittler, niemand hat mit mir in diesen 7 Monaten gesprochen! Mir haben überhaupt keine Möglichkeit gegeben, darüber etwas auszusagen, allen diesen fünf Verbrechern ins Gesicht meine Fragen zu stellen! Ich habe darüber niemanden ein mein Wort ausgesagt! Mir haben meine Rechte nicht belehrt. Mir haben keine Akten zur Ansicht gegeben. Es wurden keine Urteile von anderen vier Gerichten hineingezogen. Mir haben nach §259 StPO keinen k......... sprechenden Dolmetscher gegeben! Es gab überhaupt keine irgendwelche Ermittlungshandlungen, keine Kreuzverhör, keine Vernehmung von Zeugen gar nichts und jetzt bin ich nur für die Einlegung meiner nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gegen den „deutschen Rechtsstaat“ Amtshaftungsklage einfach so ein Verbrecher geworden! Die K......... seien so eine widerliche Rasse, so dass sie auf eine gesetzmäßige Strafermittlung nicht würdig seien! Es gebe bei der Staatsanwaltschaft Köln keine irgendwelche gesetzmäßige Strafermittlung für die minderwertigen K........., nur für die hochrassigen Deutschen!

 

59.     Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln beharrlich die Sterilisation meiner Hoden als eine Hauptvorrausetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab. Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe sterilisieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

 

60.     Diese gegen mich gestellten Antrag, Anregung und folglich das ungesetzlich eröffnete bei dem Vormundschaftsgericht Köln nach §1896 BGB Betreuungsverfahren AZ: 52 XVII W 272 ist der 100% Beweis meiner Aussage, ist die letzte Stufe zu der Zwangssterilisation meiner Person von Ihrem deutschen „Rechtsstaat“ nach §1905 BGB. Es läuft hier alles genau so wie die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B......... mich noch im Herbst 2002 gewarnt hat, wenn ich nicht aufhöre, mich zu beklagen, unterbringe mich der Staat zwangsweise nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Hilfe der Polizei in eine zugeschlossene psychiatrische Anstalt und sterilisiere mich zwangsweise, damit ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hätte, damit ich von meinem mongolischen Sperma die ariescherassigen deutschen Frauen nicht besamen könnte….

 

61.     Es läuft hier alles genau so, wie es die Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln machen! Es läuft hier alles genau so, wie ich es immer sage! Der 100% Beweis der Zwangssterilisation meiner Person von den Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln ist ihr geöffnetes gegen mich Betreuungsverfahren nach §1896 BGB! Schon in dem §1905 BGB, nur nach acht Paragraphen geht es schon um die Zwangssterilisation! Genau dieses geöffnete auf Auftrag der Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem Einbürgerungsverfahren Betreuungsverfahren enthält in sich die Zwangsterilisation, ist der 100% Beweis der Zwangssterilisation meiner Hoden!

 

62.     Die Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln gehen mit ihren Zwangssterilisationsmaßnahmen gegen mich sicher und unaufhaltsam nach vorne! Jeder Tag bringt sie noch näher zu meinen Hoden, zum Erreichen ihres verbrecherlichen Ziels!

 

63.     Selbstverständlich sagen alle diese Beamten-Verbrecher, Richter-Verbrecher niemals, dass sie mich zwangen, mich sterilisieren zu lassen, dass sie von mir die Bestechung genötigt haben, weil sie für solches ihr Geständnis sofort aus dem Beamtentum entlassen werden und bekommen sie 5 Jahren Gefängnis!

 

64.     Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt diesen fünf Verbrechen, aber mir glaubt sie nicht, nur weil ich ein minderwertiger K......... sei. Die Staatsanwaltschaft Köln hält mich, die K......... schon automatisch für die total dummen würdelosen Kreaturen, so dass wir nicht imstande seien, diesen ganzen ihren Faschismus nicht zu verstehen? Was ist es dann mit ihrer Beweiswürdigung nach §261 StPO?

 

65.     Die Staatsanwaltschaft Köln benennt nazijustizweise meine Amtshaftungsklage vom 26.09.2005 vor einem deutschen Gericht nur als „Schreiben vom 26.09.2005“. Die Klagen, die von den K......... einlegt sind, ekelt sich die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt als eine Klage zu benennen.

 

66.     Die Staatsanwaltschaft Köln benennt nazijustizweise diese Verbrecher, diese Expresser als „Zeugen“. Sie sind keine Zeugen, sondern die Verbrecher, die mich für die deutsche Staatsangehörigkeit zwangssterilisieren wollen, meine Hoden abschneiden lassen, die von mir für die deutsche Staatsangehörigkeit 17 Tausend EURO nötigen, erpressen!

 

67.     Ich bin die Opfer!

 

68.     Dieses ganze Verfahren wirft mit sich so viel Fragen, Zweifeln, Unklarheiten vor, die aber die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt nicht prüfen, nicht sehen, nicht hören wolle! Die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln haben ihren irgendwelchen rassistischen ungeklärten Dreck, Schlamm gesammelt und haben sie diesen ihren Schlamm auf mich einfach verschüttert, verstreut. Die Staatsanwaltschaft Köln ist hier die Täterin in der Beleidigung, in Verleumderin!

 

69.     Die Hauptbedeutung in dem deutschen Strafrecht „In Zweifeln für den Angeklagten“, „Unschuldvermutung“ gelten für die Staatsanwaltschaft Köln nicht. Die Staatsanwaltschaft Köln handelt nach eigenen privaten Regeln „In Zweifeln für die Staatsanwaltschaft Köln!“

 

70.     Die Art. 5, 16a Abs. 1, 17, 19 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes, das ganze deutsche Grundgesetz gelten für die Staatsanwaltschaft Köln nicht! Die Staatsanwaltschaft Köln handelt nach eigenen „privaten Grundgesetzen“!

 

71.     Die Staatsanwaltschaft Köln verfolgt mich jetzt genauso wie das weißrussische Regime ihre demokratischen Kämpfer gegen das unmenschliche Regime von Lukaschenko in Weisrussland!

 

72.     Ich verlange eine volle Aufklärung und eine volle Durchführung einer in vollem Unfang gesetzlichen Strafermittlung nach allen stattgefundenen rechtskräftigen Urteilen, Entscheidungen, Ermittlungen!

 

73.     Würden Sie bitte mit allen diesen fünf Verbrechern aus der Einbürgerungsbehörde Köln und aus der Bezirksregierung Köln und auch mit mir die Opfer Meineid durchführen.

 

74.     Die Generalstaatsanwaltschaft Köln, 52 Zs 132/06 hat seine endgültige Entscheidung über meiner sofortigen Beschwerde vom 24.02.2006 gegen die Strafermittlung 89 Js 1426/05 noch nicht getroffen. Über meiner sofortigen am 20.03.2006 Beschwerde gegen diesen gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Köln auf die Eröffnung dieses Strafbefehls hat die Generalstaatsanwaltschaft Köln noch keine Entscheidung getroffen.

 

75.     Landgericht Köln 5. Zivilkammer, 5 O 395/05 verhandelt jetzt über meiner dieser Amtshaftungsklage vom 26.09.2005 gegen die Beklagten: die Einbürgerungsbehörde Köln des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, der Staatsangehörigkeitsdezernat der Bezirksregierung Köln, das Verwaltungsgericht Köln nach §46 BRRG, §§ 823 Abs. 1, 830, 831, 832, 839, 840, 841 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetzes, §253 ff. ZPO auf die öffentliche Entschuldigung vor mir und auf die Erstattung des verursachten mir Schadenersatzes und Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000,00 (fünftausend) EUR für die verleumderischen gegen mich Handlungen der Beamten der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln und der Beamten des Staatsangehörigkeitsdezernates der Bezirksregierung Köln, für die absichtliche systematische dreijahrelange rassistischbedingte Hetzerei des Verwaltungsgerichts Köln gegen mich.

 

76.     Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 480/06, 2 BvQ 20/06 verhandelt jetzt auch über meiner dieser Amtshaftungsklage vom 26.09.2005 gegen die verbrecherlichen Handlungen der Beamten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln.

 

77.     Oberverwaltungsgericht Münster, 19 E 38/06 verhandelt jetzt auch über meiner dieser Amtshaftungsklage vom 26.09.2005 gegen die verbrecherlichen Handlungen der Beamten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln.

 

78.     Amtsgericht Köln, AZ: 52 XVII W 272 verhandelt jetzt auch in diesem gleichen Sachverhalt über meiner dieser Amtshaftungsklage vom 26.09.2005.

 

79.     In meiner Amtshaftungsklage vom 26.09.2005 habe ich auch eine Kopie von dieser meiner Amtshaftungsklage in weiteren 6 Adressen weiter geleitet! Zu dieser meiner Amtshaftungsklage habe ich mein zahlreiches Beweismittel beigelegt!

 

80.     Bundesverfassungsgericht, Landgericht Köln, Amtsgericht Köln, Oberverwaltungsgericht Münster, die Generalstaatsanwaltschaft Köln verhandeln schon zurzeit über diesem gleichen einzigen Sachverhalt. Es laufen auch herum diesen gleichen einzigen Sachverhalt 7 unabhängigen Strafverfahren: 83 Js 29/06, 83 Js 30/06, 83 Js 31/06, 83 Js 32/06, 83 Js 33/06, 72 Js 57/06, 168 Js 26/06, die alle noch nicht beendet sind. Insgesamt laufen herum diesen gleichen einzigen Sachverhalt schon 11 unabhängigen Gerichts-, und Strafverfahren, aber die Staatsanwaltschaft Köln beantragt noch diese zwölfte Verhandlung-Strafbefehl vor dem Amtsgericht Köln 537 Cs 75/06! Mit solcher „Gerechtigkeit“, mit solchem rassistischen Hass gegen mich müssen Sie ihr deutsches Grundgesetz ins Klo wegspülen!!!!!!!!!!!!

 

81.     Die Staatsanwaltschaft Köln verstößt gegen den Art. 103 Abs. 2 GG und §1 StGB und benennt mich schon für einen Angeklagten in der Verleumdung, in falscher Verdächtigung, obwohl die vier deutschen unabhängigen Gerichte noch keine ihre endgültigen Entscheidungen über diese meine eingelegte Amtshaftungsklage vom 26.09.2005, die die Stadt Köln als Grundlage für ihre Anschuldigungen gegen mich anwendet, getroffen erlassen haben.

 

82.     Die Staatsanwaltschaft Köln darf überhaupt noch eine zwölfte Verhandlung nicht anhängen lassen, wenn es schon über diesem Sachverhalt vor 11 deutschen Gerichten, Staatsanwälte, Polizeibehörden verhandelt wird. Der Verlauf der schon 4 laufenden gerichtlichen Verfahren und 7 Strafermittlungen wird durch diesen Strafbefehl des Amtsgerichts Köln, 537 Cs 75/06 massiv verhindert. Durch diese zwölfte Verhandlung entzieht die Staatsanwaltschaft Köln erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG von mir alle meine gesetzlichen Richter, beeinflusst sie dadurch auf die schon laufenden gerichtlichen Verhandlungen, versucht sie dadurch alle diese gerichtlichen Verhandlungen zu stoppen!

 

83.     Alle diese Richter haben jetzt wegen der Verfolgungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Köln die Angst gegen mich ihre richterliche Verhandlung durchzuführen, weil wenn sie jetzt eine ihre mir begünstigte Entscheidung treffen, geraten sie auch unter dem Verdacht der Staatsanwaltschaft Köln.

 

84.     Ich habe jetzt auch die Angst alle diese gerichtlichen Verhandlungen weiter durchzuführen. Die Unabhängigkeit der Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG, die Objektivität aller diesen Verhandlungen wird dadurch massiv verbrochen! Schon aus diesen verfassungsrechtlichen Gründen aus Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 2 GG ist diese angehängte zwölfte Verhandlung bei dem Amtsgericht Köln, 537 Cs 75/06 verfassungswidrig!

 

85.     Warum veranlasst die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt noch eine irgendwelche Überprüfung der Eingaben der Stadt Köln, wenn es schon über diese Eingaben der Stadt Köln vor dem Landgericht Köln verhandelt wird? Das Landgericht Köln muss zuerst über meiner Amtshaftungsklage ihre richterliche Verhandlung verfassungsgemäß abschließen. Und nur nach den rechtskräftigen Endergebnissen dieser Verhandlung dürfte die Staatsanwaltschaft Köln darüber ihre Entscheidung treffen. Aber sie hat einfach so über mich schon ihr Todesurteil, Kläger Paul Wolf sei Verbrecher, gestellt. Sie hat somit diese Richter weg geschmissen und führt sie für mich persönlich ein Ausnahmegericht!

 

86.     Es läuft schon eine gerichtliche Verhandlung, Aktenzeichen: 5 O 395/05 in diesem Sachverhalt, in dieser Rechtssache bei dem Landgericht Köln, aber die Staatsanwaltschaft Köln hat hier erwidern dem Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch diesen Strafbefehl eingeleitet. Durch diese seine eingeleitete ungesetzliche parallele Ermittlung hat sie von mir meinen gesetzlichen nach Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG Richter entzogen, beeinflusst sie auf diese schon laufende gerichtliche Verhandlung, versucht sie diese gerichtliche Verhandlung durch ihre eingeleitete gegen mich Ermittlung zu stoppen. Jetzt laufen in dieser gleichen Rechtssache mehrere parallele Rechtsverfahren.

 

87.     Die Staatsanwaltschaft Köln macht gegen die Einbürgerungsbehörde Köln gar nichts, obwohl ich alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit erfüllt habe, sondern die Staatsanwaltschaft Köln verfolgt nur mich! Das ist keine Gerechtigkeit, ist keine Gleichberechtigung. Das ist alles der Faschismus und die gegen mich gerichtete verabredete rassistische Handlung der Einbürgerungsbehörde Köln und der Staatsanwaltschaft Köln wegen meiner Einbürgerung.

 

88.     Die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Q......... schließt ihre Augen zu, macht gar nichts, betrachtet dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal! Bekommt auch die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Q......... von dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln persönlich die Bestechung? Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln hat mir persönlich gesagt, dass er von diesen 17 Tausend EUR Bestechung auch nach „Oben“ weiter geben müsse. Ist hier schon die Rede über die bestechliche „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Q........., über die korrumpierten Staatsanwälte in der Staatsanwaltschaft Köln?

 

89.     Meine Anträge auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln und auf die Besorgnis der Befangenheit des Verwaltungsgerichts Köln prüft die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt nicht. Die Folge dieser Untätigkeit ist dieses ganze Unrecht.

 

90.     Warum die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Q......... schon so 100% überzeugt ist, dass ich verleumde? Aus welchen Quellen, aus welchen Gründen behauptet sie diese ihre unwahren Tatsachen?

 

91.     Ich bin der deutsche Schriftsteller Paul Wolf, ich habe zwei kritische Bücher Deutschen geboren aus! und ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG geschrieben!

 

92.     Als der deutsche Schriftsteller stehe ich unter dem Schutz des Artikels 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes. Diese meine zwei Bücher:  Deutschen geboren aus!  und  ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG  sind meine nach Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes künstlerische schriftstellerische Freiheit. Diese meine Bücher stammen aus meiner Doktorarbeit „§8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Fremdkörper in dem deutschen Recht“. Diese meine Bücher stammen aus meinen Drei Beschwerden gegen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte, aus meinen zwölf Verfassungsbeschwerden.

 

93.     Die Staatsanwaltschaft Köln will einen Schriftsteller für seine schriftstellerische Tätigkeit, für seine kritischen Bücher ins Gefängnis einsperren!

 

94.     Nur weil ich meine zwei Bücher:  Deutschen geboren aus!  und  ARBEIT MACHT EINBÜRGERUNG  geschrieben habe, nur weil mein Buch „Deutschen geboren aus!“ in China, in Brasilien und teilweise in Russland veröffentlicht wurde, nur weil das Iranische Botschaft meine Bücher hier in Deutschland auf dem deutschen Boden veröffentlichen will, verfolgt mich dafür politisch die Staatsanwaltschaft Köln. Nach fester amtlichen Überzeugung der Staatsanwaltschaft Köln dürfen die Ausländer über die hochwertigste auf dem Planet Erde deutsche Superherrenrasse überhaupt nicht schreiben.

 

95.     Nur weil ich mein Leben, meine Gesundheit, mein Glück gegen diese verbrecherliche Gelderpressung, Zwangssterilisation der verbrecherlichen deutschen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln zu beschützen versuche, gegen diese verbrecherlichen deutschen Beamten meine Strafanträge stelle, verfolgt mich dafür politisch die Staatsanwaltschaft Köln! Ausländer dürfen gegen die deutschen Beamten überhaupt keine Strafanträge stellen, dürfen gegen sie überhaupt nichts schreiben.

 

96.     Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch die Staatsanwaltschaft Köln. Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen.

 

97.     Ich lasse keine irgendwelche unerlaubte physische Handlung zu. Durch meine schriftlichen Klagen, Anträgen, Beschwerden bitte ich durch meinen zivilisierten juristischen Weg um den Schutz bei Ihrem deutschen „Rechtsstaat“ gegen die verbrecherlichen Handlungen der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln, des Verwaltungsgerichts Köln.

 

98.     Das ist mein Kampf um das Stimmrecht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

99.     Mein heller Wunsch, wie Sie alle Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung.

 

100.  Ausländer müssen absolut gehorsam sein!

 

101.  Die Staatsanwaltschaft Köln versucht mich ins Gefängnis einzusperren, falls ich meine Einbürgerungsklage, meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen deutschen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die Bezirksregierung Köln, falls ich meine Verfassungsbeschwerden, meine Beschwerden vor dem Europäischen Gerichthof  für Menschenrechte nicht zurücknehme.

 

102.  Nur weil ich am 26.09.2005 meine Amtshaftungsklage gegen die Stadt Köln auf Schadenersatz eingelegt habe, hat mich dafür der Amtsanwalt L......... sofort als Beschuldigte erklärt und veranlasst der Polizei Köln mich schon als Beschuldigte zu vernehmen, zu behandeln! Warum? Aus welchem Grund bin ich schon ein Beschuldigter geworden? Dürfen die K......... in Deutschland die Klagen gegen den deutschen Staat nicht einlegen?

 

103.  Ein Amtsanwalt hat überhaupt keine gesetzlichen Befugnisse, eine solche Strafermittlung zu eröffnen, einzuleiten. Nur der Staatsanwalt darf das machen! Dieser Amtsanwalt L......... ist kein Staatsanwalt, ist kein Volljurist. Dieser Amtsanwalt L......... ist noch bestimmt nur ein Referendarstudent! Dieser Student hat diese Probleme geschafft. Diese seine Eröffnung der Strafermittlung ist nichtig, ist rechtswidrig. Daraus folgende Verfolgungsmaßnahmen sind alle nichtig, nicht rechtskräftig.

 

104.  Die Amtsanwalt L......... hat absichtlich diese Strafsache 89 Js 1426/05 gegen mich eröffnet, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf jeden Fall nicht geben. Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese verfassungswidrige „Aussetzung“ meines Einbürgerungsverfahrens. Das war die einzige verbrecherliche Absicht der Staatsanwaltschaft Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln.

 

105.  Gegen den Amtsanwalt L......... und gegen die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Q......... habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

106.  Die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der Verfolgung der K......... in der Bundesrepublik Deutschland.

 

107.  Die Rassendiskriminierung, die Zwangssterilisation, die Bestechung, die Korruption steht an der Tagesordnung in der Einbürgerungsbehörde Köln und die Staatsanwaltschaft Köln macht meinen Mund zu und versucht mich für diese meine ehrliche wahre Kritik aus Deutschland raus zu schmeißen. Diese fünf unabhängigen von einander in Zeit und Raum verbrecherlichen Sachverhalte der Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln ist 100% Beweis dafür!

 

108.  Diese Strafanzeige des Personalamtes Köln gegen mich ist ihr raffinierter Fluchtversuch vor der gerichtlichen Verantwortung. Der Oberbürgermeister der Stadt Köln hat jetzt von mir Angst, dass er diese gerichtliche Verhandlung, Amtshaftungsklage gegen mich verliert und wird er gerichtlich verpflichtet, mir den Schadenersatz in Höhe von €5,000.00 zu zahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen.

 

109.  Damit mein Mund endgültig zu machen, versuchen jetzt diese Verbrecher aus der Einbürgerungsbehörde Köln mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt zu unterbringen. Grund für diese ihre ganze Nazischweinerei ist, dieser Verbrecher, dieser Bestechungserpresser, dieser Amtsmissbraucher, dieser Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln D......... hat jetzt Angst vor der strafrechtlichen Verantwortung vor dem Gesetz wegen meinen 9 verschiedenen Strafanträgen, wegen der totalen Korruption, Bestechlichkeit in seiner von ihm leitenden Abteilung Einbürgerungsbehörde Köln. Deshalb muss er auf jeden Fall meine Person als „Geistesgestört“ machen, damit meine 9 verschiedenen Strafanträge gegen ihn und gegen seine bestechlichen korrumpierten Arbeitskollegen nicht wirken würden, als ob sie von einem „Geistesgestörten“ gestellt wären!!!!!!!!!

 

110.  Das moderne deutsche Verwaltungs-, Zivilrecht haben aber überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, um einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise zu unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz. Das moderne Strafprozessrecht §§ 81, 246a StPO sieht aber solche Möglichkeit nur für die Angeklagten vor. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Köln diesen Strafbefehl eröffnet, damit mich mit der Hilfe dieses Strafverfahrens als „Psychischkrank“ machen!

 

111.  Das Ziel dieses Antrages der Staatsanwaltschaft Köln ist, mich nach §§ 81, 246a StPO in die psychiatrische Anstalt zu unterbringen, mich als „Psychischkrank“ machen, damit alle meine Klagen, Beschwerden, Bitten, Anträgen, Schreiben, Strafanträgen als unwirksam machen, als ob sie von einem „Geistesgestörten“ befasst wurden.

 

112.  Nur weil ich eine minderwertige k.........e Rasse sei, nur weil ein minderwertiger K......... als Deutscher werden wolle, verfolgt mich dafür die Staatsanwaltschaft Köln!

 

113.  Die Staatsanwaltschaft Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K......... sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Die Staatsanwaltschaft Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K......... total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K......... bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

114.  Die Staatsanwaltschaft Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K......... in Deutschland! Wir sind die K......... in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K.........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und die Staatsanwaltschaft Köln zwingt mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k.........es Genom sterilisieren zu lassen.

 

115.  Die K......... haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K......... sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k.........e Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K.........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

116.  Nur weil ich ein minderwertiger K......... sei, gibt mir das Verwaltungsgericht Köln überhaupt keine mündliche Verhandlung, erklärt mich als „Geistesgestört“, erklärt meine Klage als unzulässig. Und jetzt gibt mir die Staatsanwaltschaft Köln auch keine mündliche Strafermittlung und erklärt mich fern schon für einen Verbrecher. Die mündliche Verhandlung, die strafrechtliche mündliche Ermittlung sei nur für die hochwertigen Deutschen! Für die minderwertigen K......... sei nur die zugeschlossene psychiatrische Anstalt!

 

117.  Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will nur wählen! Ich will nur das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben! Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

118.  Die Staatsanwaltschaft Köln will damit auch erreichen, damit ich mein Studium, Rechtswissenschaft/Staatsexamen nicht absolviere. Die Staatsanwaltschaft Köln hat Angst von mir, wann ich schon als ein deutscher Jurist sie stürmen werde, deshalb hat sie jetzt diesen Strafbefehl und dieses Betreuungsverfahren gegen mich eröffnet hat, damit ich mein Jurastudium nicht absolviere und wenn ich trotzdem absolviere, dürfte ich zur Referendar, zum Zweiten Staatsexamen und zur Eingangsprüfung zum Rechtsanwaltsamt  nicht zugelassen werden.

 

119.  Das Verwaltungsgericht Köln macht seine Augen auf diesen Zwangssterilisation des deutschen „Rechtsstaates“ zu, da sie mit dieser unmenschlichen Forderung der Beklagten völlig einverstanden seien. Das Verwaltungsgericht Köln unterstützt durch seine Untätigkeit, durch seinen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 diese unmenschlichen rassistischen Forderungen des deutschen „Rechtsstaates“. Wegen diesem Beschluss entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile. Meine Person wurde schon in die Schufa als „Geistesgestört“ eingetragen!

 

120.  Außerdem ein Jurist ist kein Arzt! Sogar hundert Juristen können einen Arzt nicht ersetzen, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit eines Menschen!

 

121.  Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe. Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich dieses „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG verfassungswidrig aus.

 

122.  Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck beantragt, um mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG auszusetzen. Sie haben überhaupt nicht erwartet, dass diese eröffnete Strafermittlung mit sich solche Folge hervorruft, dass ich solchen Widerstand leisten werde.

 

123.  Das Verwaltungsgericht Köln gibt mir gegen diese rassistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer erklärt das Verwaltungsgericht Köln meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu.

 

124.  Noch schlimmer hat der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln D......... jetzt gegen mich erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 52 XVII W 272, als ob ich „Geistesgestört“ sei, um mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, eingeleitet. Gegen den Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln D......... und gegen den Richter des Amtsgerichts S......... habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

125.  Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen kann der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln D......... nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln D......... mich nur in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

126.  Das nennt man die Einbürgerung auf Deutsch! Das nennt man die Gerechtigkeit auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche psychiatrische Anstallt! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist das deutsche Gefängnis!

 

127.  Würden Sie bitte auch durch Ihre Entscheidung die §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und Abs. 2 §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

128.  Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben! Ich will wählen!

 

129.  Erste drei Jahren meines Einbürgerungsstreites habe ich bloß die höflichen, total süßen Bitten, Anträgen, Briefen umsonst geschrieben! Seit Jahr 1913 schreiben die Ausländer bloß die höflichen, die total süßen Bitten, Anträgen, Briefen …. umsonst und nach allen unseren Süßigkeiten bekommen wir dennoch Ihre Bürgerschaft nicht! Der höffliche Weg funktioniert in Ihrem „hoch demokratischen“,  „hoch zivilisierten“ deutschen  „Rechtsstaat“ nicht!

 

130.  Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG!

 

131.  Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG ist seit 1913, seit 100 Jahren in Kraft! Noch keiner von Ausländern hat dieses Gesetz so hart und wirksam, wie ich bin, angegriffen. 100 Jahre lang hatten die Ausländer ihre höfflichen und süßen Klagen und Verfassungsbeschwerden geschrieben und niemand hatte den Erfolg bekommen. Der höffliche Weg funktioniert in Ihrem „hoch demokratischen“, „hoch zivilisierten“ Land nicht! Alle Ausländer gaben sofort auf, da der solche Streit direkt gegen den deutschen „Rechtsstaat“, gegen das „demokratische“ deutsche Volk durchgeführt wird.

 

132.  Die Widersprüche gegen die Ablehnungseinbürgerungsbescheide sind selbst aus ihrer Natur sehr gefährlich für die Einbürgerungsbewerber, da sie direkt gegen den deutschen „Rechtsstaat“ gerichtet sind, da die betroffene Person im Kampf gegen den deutschen „Rechtsstaat“ antritt. Alle Ausländer hatten die Angst, nach solchem mit dem Staat Streit aus Deutschland ausgewiesen zu werden. Die Deutschen schmeißen solchen Ausländer auf der Stelle aus Deutschland raus!

 

133.  Falls ein Ausländer etwas gegen den deutschen „Rechtsstaat“ ausspricht, falls ein Ausländer gegen die festgesetzte in dem Einbürgerungsgebiet staatliche Gewalt anträt, gerät er auf der Stelle in offensive von dem deutschen Staat, von der deutschen staatlichen Macht! Solche Einbürgerungsbewerber werden sofort von dem deutschen „Rechtsstaat“ als gefährlicher terroranfälliger Unruhestifter, als psychischkranker Ausländer eingestuft. Solche Einbürgerungsbewerber bekommen niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, niemals das deutsche Wahlrecht!

 

134.  Die Einbürgerungsbewerber werden von dem deutschen „Rechtsstaat“ eingeschüchtert! Dieses Rechtsgebiet befinde sich in voller unangeschränkten Gewalt des deutschen „Rechtsstaates“! Das deutsche Grundgesetz gelte in diesem Rechtsgebiet nicht! Es sei ein höchst wichtiges Rechtsgebiet des deutschen „Rechtsstaates“! Deshalb hörten alle Ausländer sofort auf, gegen den Staat solche Rechtsstreite zu führen.

 

135.  Die Ausländer, die gegen die Entscheidungen der Deutschen zu widersprechen beginnen, werden sofort von Deutschen als „Geistesgestörter“, als „notorische Querulanten“ beschildert. Die Entscheidungen von Deutschen seien unbestreitbar! Ein Deutscher gelte für die Ausländer wie Gott! Alle Entscheidungen, die die Deutschen über die Ausländer treffen, seien ohne Ausnahme richtig! Alles, was ein Deutscher macht, sei richtig! Alles, was ein Deutscher sagt, sei richtig! Die Deutschen seien aus der Natur klug! Als ein Deutscher geboren war, war ein Kluger geboren! Jeder deutsche Mund äußere den Ausländern nur die Gesetze! Ein Deutscher sei Gott über die Götten!

 

136.  Wenn ein irgendwelcher Ausländer gegen diese Deutschekluge zu widersprechen beginnt, wird er sofort als Psychischkranker geklärt, da er gegen die Richtige widerspreche! Alle Nichtdeutschen seien aus der Natur dumm! Alle Ausländer seien schon automatisch dumm und falls diese Dummen noch gegen die Deutschekluge widersprechen, sei es nur entweder die psychische Störung oder der Idiotismus…. Das sei unglaublich! Das sei Frechheit! Das sei Unverschämtheit! Die Deutschen fühlen sich davon erschüttert! Wie können doch diese Dummen gegen unsere Richtige widersprechen! Gegen unsere Richtige widersprechen nur die Geisteskranken! Schon gegen die Deutschen zu widersprechen, sei eine psychische Störung! Ein Nichtdeutscher zu sein, sei schon ein Geistesgestörter zu sein! Es sei so klar klarer als klar! Ausländer, die gegen die Deutschen nicht widersprechen, seien gut und gesund….

 

137.  Ihre deutsche „Demokratie“, Ihre deutsche „allgemeine Meinungsfreiheit“ nach Art. 5 des deutschen Grundgesetzes bedeute nur ein typisches primitives hirnloses AdolfhitlerenGehorchen für die Ausländer. „Demokratie“ auf Deutsch, „allgemeine Meinungsfreiheit“ auf Deutsch bedeute, man darf nur das machen, was den Deutschen gefalle, die Ausländer seien verpflichtet, nur den deutschen Gedanken zu folgen! Ihre deutsche „Demokratie“, Ihre deutsche „allgemeine Meinungsfreiheit“ bedeute nur die Wiedergabe der deutschen Gedanken. Wenn ein Ausländer dieses deutsche Gedankengut äußere wiederhole, sei er gut. Wenn einem Deutschen nicht gefalle, was ein Ausländer äußere, sei es schon keine Demokratie, keine allgemeine Meinungsfreiheit. „Demokratie“ auf Deutsch, „allgemeine Meinungsfreiheit“ auf Deutsch bedeute, nur die Widerspiegelung der deutschen Gedanken, der deutschen Ansicht und keine Zulassung der eigenen ausländischen Gedanken, insbesondere keine Kritik dieser deutschen Gedanken. Wenn ein Ausländer auf dem deutschen Boden genauso wie die Deutschen denke, sei es „Demokratie“, sei es „allgemeine Meinungsfreiheit“, sei es der Gesichtspunkt für Ihre deutsche „Demokratie“, für Ihre deutsche „allgemeine Meinungsfreiheit“.

 

138.  Die Ausländer dürfen über die Deutschen keine irgendwelche eigene kritische Meinung bilden! Ein Ausländer, der gegen die Deutschen widerspreche, sei automatisch ein Verbrecher! Die Deutschen halten unsere kritische Meinung über die Deutschen nur als ein Verbrechertum, als eine Beleidigung, als eine Beschimpfung, allerdings ihre staatlich organisierte faschistische Haltung gegenüber den Ausländern, ihren faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG halten sie als eine völlig normale, als eine selbstverständliche gewöhnliche Sache! Durch Ihre Absage der deutschen Staatsangehörigkeit, des deutschen Wahlrechts sagen Sie jedem Ausländer, da Du voll  Idiot und Schmarotze seiest, bekommest Du von uns keine unsere deutsche Staatsangehörigkeit, kein unser deutsches Wahlrecht!

 

139.  Alle 100% von den Deutschen sagen: falls ein Ausländer sich einen Arbeitsplatz nicht finden könne, sei er entweder Schmarotze oder voll Idiot! Bloß voll Idioten und Schmarotzen können sich einen Arbeitsplatz nicht finden! „Du seiest A…..loch! A…..öchern geben wir unsere Staatsangehörigkeit nicht!“

 

140.  Auf unsere ausländische Kritik geben die Deutschen sofort nur eine einzige ihre deutsche gewöhnliche genetisch angeborene engstirnige Antwort, „Gefälle dir Deutschland nicht, dann hau ab!“, die immer noch keine zivilisierte vernünftige gesetzmäßige Lösung und die Beseitigung des entstandenen Problems, ist kein Rechtsstaat.... Es ist nur eine noch tiefere Vertiefung, eine Anzündung des Feuers der Unzufriedenheit, der Feindlichkeit…. Nein! Du Deutscher, gefallen Dir die Ausländer in Deutschland nicht, dann hau aus Deutschland ab! Niemand hält dich auf diesem unseren Boden fest! Lass unser deutsch-ausländisches Deutschland in Ruhe! Ab heute ist das Deutschland auch unser Land! Ab heute ist dieser deutsche Boden auch unser Boden! Alle Deutschen, deren die Ausländer nicht gefallen, müssen aus diesem unser Deutschland abhauen!

 

141.  Warum dürfen die Deutschen uns aus Deutschland überhaupt verbannen? Wer hat Ihnen solches Recht gegeben? Ist es eine strafbare Sünde, gegen die Deutschen zu widersprechen? Warum dürfen wir in Ihrem „freien“ Land Ihre faschistischen Einbürgerungsgesetze nicht kritisieren? Es sind doch unsere Gesetze! Sie sind doch für uns Ausländer geschrieben! Es geht hier bloß um uns, um unser Glück, um unser Leben! Nicht wir beleidigen Sie, sondern Sie beleidigen uns durch Ihren faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG! Der faschistische §8 Abs. 1 S.1 Nr. 4 StAG ist eine totale staatlich organisierte Beleidigung, die Demütigung, die Verhöhnung über die Ausländer in Ihrem „demokratischen“ deutschen „Rechtsstaat“! Wann Sie aufhören, uns durch ihre faschistischen Einbürgerungsgesetze zu beleidigen, zu demütigen, über uns zu verhöhnen, werden wir auch Sie nicht kritisieren!

 

142.  Unsere „beleidigende“ Meinung über die Deutschen ist unsere selbstverständliche Antwort auf Ihre stattlich organisierte verhöhnerische Hetzerei gegenüber uns Ausländern, ist die logische Folge ihrer rassistischen Haltung gegenüber uns! Sie dürfen uns die Ausländer durch Ihren faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG zu beleidigen, uns zu demütigen und wir dürfen dagegen gar nicht sagen, gar nicht machen, gar nicht unternehmen!

 

143.  Wir haben das Recht uns gegen Ihre begründeten auf faschistischen Einbürgerungsgesetzen Demütigung zu verteidigen! Wir haben das Recht, unsere Ehre, unsere Würde, unser Glück gegen Ihre faschistische unsere Würde verachtende Bewertung unserer Persönlichkeit zu verteidigen! Wir sind kein Mist in Deutschland! Wir sind die Menschen!

 

144.  Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben! Ich will wählen!

 

145.  Ich verlange vom Staat einen nach §§ 20, 63 StGB, §§ 81, 140 Abs. 1 Ziff. 6, 141, 142, 246a StPO Pflichtverteidigen von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen. Für einen Rechtsanwalt habe ich kein Geld. Ich bin arm.

 

146.  Diesen Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft Köln nur mit einem verbrecherlichen Ziel beantragt, mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise zu unterbringen, mich als „Psychischkrank“ machen. Wenn die Staatsanwaltschaft Köln das macht, habe ich bei solchen Umständen das Recht auf einen Verteidigen vom Staat, obwohl ich überhaupt nicht krank bin.

 

147.  Diese mögliche bevorstehende Zwangsgutachtung von dem Psychiatriearzt, die die Staatsanwaltschaft über mich beharrlich durchführen will, weigere ich mich mit allen meinen Kräften, in dieser Zwangsgutachtung teilzunehmen, meine irgendwelche Angabe über meinem psychischen oder nicht psychischen Gesundheitszustand mitzuteilen. Ich weigere mich beharrlich auf jegliche Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen. Dem Sachverständigen sage ich kein Wort.

 

148.  Jedes mein Wort, jede meine Gesichtsmimik,  jede meine Körperbewegung wird nach der Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln von dem Sachverständigen missbräuchlich gegen mich angewendet, damit mich somit als „Psychischkrank“ erklären, weil das Gericht mich als „Psychischkrank“ auf jeden Fall machen müsse, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

149.  Außerdem nach § 246a S. 1 StPO ist damit nicht zu rechnen, dass das Gericht die Unterbringung meiner Person in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, deshalb protestiere ich gewaltig gegen solche Zwangsuntersuchung des psychischen Zustandes meiner Person.

 

150.  Gegen solchen Beschluss werde ich nach §81 Abs. 4 StPO meine sofortige Beschwerde einlegen, die eine aufschiebende Wirkung hat. Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund! Außerdem mich schuldigt eine große Behörde die Einbürgerungsbehörde Köln und das Personalamt Köln an. Es muss einer Waffengleichheit geben.

 

151.  Ich verlange vom Staat einen nach §259 StPO k......... sprechenden Dolmetscher von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen.

 

152.  Ich verlange nach §147 Abs. 7 StPO die Akteneinsicht.

 

153.  Würden Sie bitte mir ihre Bestätigung des Eingans dieses meines Einspruchs gegeben.

 

154.  Gegen diesen Strafbefehl habe ich am 20.03.2006 vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte und vor dem Bundesverfassungsgericht meine Einstweilige Verfügung gestellt.

 

155.  Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte mir Ihren richterlichen Europäischen Rechtsschutz gegen den deutschen rassistischen „Rechtsstaat“ geben. Ich habe die Angst, dass die deutschen Staatsanwälte, die deutschen Richter, die deutschen Polizisten, das deutsche Volk mich nun mit Gewalt in einer psychiatrischen Anstalt einsperren, damit diesen ganzen deutschen rassistischen Verbrechen verdecken und diese ganze deutsche Ungesetzlichkeit, deutsche Unmenschlichkeit, diesen ganzen deutschen volkstümlichen Faschismus als ein harmloses Missverständnis darstellen.

 

156.  Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

157.  …………..

 

158.  ………

159.  ………

160.  ………….

161.  ………..

162.  Das Verwaltungsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln, der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln D......... und der „Richter“ S......... sind die Mörder!

 

163.  …………..

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Eine Kopie dieses Einspruchs habe ich auch per Einschreibenbrief zugeschickt

Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 75/06 vom 14.03.2006

Aktenzeichenmitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 10.11.2005, 89 Js 1426/05

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 19.01.2006, 89 Js 1426/05

Stellungnahme der Stadt Köln vom 28.12.2005, 3012-0323/2005 v.B.

Klageerwiderung der Stadt Köln vom 06.12.2005, 3017-1070/2005 v.B.

Beschluss Landgericht Köln vom 14.12.2005, 5 O 395/05

Mitteilung Landgericht Köln vom 07.11.2005, 5 O 395/05

Mitteilung des Amtsgerichts Köln vom 12.10.2005, 113 C 462/05

Mitteilung Justizministerium NRW vom 06.10.2005, 3431 E – Z. 36/05

Mitteilung Amtsgericht Köln vom 05.10.2005, 313 V – 101/05 Sdb.

Beschluss VG Köln vom 21.09.2005, 10 L 1536/05

Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 16.01.2006, 64 AR 12/06

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 23.01.2006, 83 Js 29/06

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 23.01.2006, 83 Js 30/06

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 23.01.2006, 83 Js 31/06

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 23.01.2006, 83 Js 32/06

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 23.01.2006, 83 Js 33/06

Mitteilung der Stadt Köln vom 02.03.2006, 110/5-1-235/05

Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 23.07.2002, 21.3.1-20.1-02W004

Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 05.09.2002, 02W004

Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 08.10.2002, 14.1.2.3-19/02-Es

Merkblatt zur Einbürgerung vom 28.04.2003

Mitteilung der Stadt Köln vom 15.05.2002, 340.2.3 – W 1/2002

Mitteilung der Stadt Köln vom 26.02.2003, 340.2.3 – W 1/2002

Mitteilung der Stadt Köln vom 12.05.2005, 323-4.4 - W 13/2005

Mitteilung der Generalstaatsanwalt vom 03.03.2006, 52 Zs 132/06

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 17.2.2006, 168 Js 26/06

Mitteilung der Generalstaatsanwalt vom 07.03.2006, 3133 E – 7. W. 529

Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 15.03.2006, 2 BvR 480/06

Beschluss Oberverwaltungsgericht Berlin vom 23.01.2006, OVG 11 N 133.05

Urteil VG Berlin vom 15.11.2005, VG 34 A 79.05

Mitteilung Bundeskanzleramt vom 28.10.2005, 131 – 029 08 – Ju - 024

Mitteilung Bundeskanzleramt vom 02.09.2005, 131 – 029 08 – Ju – 024

Beschluss VG Berlin vom 03.11.2005, VG 34 A 79.05

Mitteilung VG Berlin vom 25.10.2005, VG 34 A 79.05

Mitteilung VG Berlin vom 16.08.2005, VG 34 A 79.05

Mitteilung Amtsgericht Köln vom 02.03.2006, 52 XVII W 272

Mitteilung der Stadt Köln vom 13.02.2006, 323-4.4 – W 13/2005

Beschluss Amtsgericht Köln vom 20.02.2006, 52 XVII W 272

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 24.03.2006, 83 Js 144/06

Mitteilung Oberverwaltungsgericht NRW vom 16.01.2006, 19 E 38/06

Mitteilung Bundesverfassungsgericht vom 22.03.2006, 2 BvQ 17/06

Beschluss VG Köln vom 03.01.2006, 10 K 2033/05

Mitteilung der Stadt Köln vom 09.09.2005, 3012-0727/2005 v.B.

Mitteilung der Stadt Köln vom 09.09.2005, 3012-0323/2005 v.B.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln vom 22.12.2005, 89 Js 57/05 A

Mitteilung Dienstgericht für Richter vom 16.12.2005, DG 5/2005

Mitteilung Dienstgericht für Richter vom 23.12.2005, DG 6/2005

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 13.07.2004, 79 Js 122/04

Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 09.12.2004, 115 AR 7 43/04

Immatrikulationsnachweis Matrikel-Nummer: 3564550

BAföG-Bescheid

Kopie von meiner Amtshaftungsklage vom 26.09.2005

Kopie von meiner Verfassungsbeschwerde vom 21.02.2006

Kopie von meiner Feststellungsklage vor dem VG Berlin vom 10.08.2005

Kopie von meiner staatlichen Zusicherung vom 17.05.2005

Kopie meines Antrages vor der Techniker Krankenkasse vom 12.05.2005

Kopie meines Antrages vor der Techniker Krankenkasse vom 06.06.2005

Kopie von meinem Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln vom 18.11.2005

Kopie von meinem Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.11.2005