72 Strafantrag-11 Oberstaatsanwältin Quack-Kummrow

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Der deutsche Schriftsteller

Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

Der Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                                                     03.04.2006

www.akkaly.be

Generalstaatsanwaltschaft Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Kopie:                    Oberverwaltungsgericht für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvQ 17/06

Kopie:                    Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

ZWEITER STRAFANTRAG

gegen die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken, nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, nach §358 Aberkennung der staatsanwältischen Bekleidung, gegen ihre ungesetzliche Einstellung der zwei Ermittlungsverfahren 168 Js 59/06 und 168 Js 64/06, (83 Js 144/06) gegen die verbrecherliche Eröffnung gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ von dem deutschen „Richter“ des Amtsgerichts Köln Herrn STROH nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, nach §§ 185, 186, 187, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §331 StGB Vorteilsannahme, nach §333 Vorteilsgewährung, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, §358 Aberkennung der richterlichen Bekleidung, nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

1.        würden Sie bitte mich gegen die ungesetzliche Einstellung der zwei Ermittlungsverfahren 168 Js 59/06 und 168 Js 64/06, (83 Js 144/06) von der „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW gegen die verbrecherliche Eröffnung gegen mich des faschistischen „Betreuungsverfahrens“ von dem deutschen „Richter“ des Amtsgerichts Köln Herrn STROH nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, nach §164 StGB Falsche Verdächtigung, nach §130 StGB Volksverhetzung, nach §§ 185, 186, 187, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt, nach §331 StGB Vorteilsannahme, nach §333 Vorteilsgewährung, nach §339 StGB Rechtsbeugung, nach §340 StGB Körperverletzung im Amt, nach §343 StGB Aussageerpressung, nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, nach §356 StGB Parteiverrat, §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, §358 Aberkennung der richterlichen Bekleidung, nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken, beschützen und die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW aus dem Amt entlassen, sie vor dem Strafgericht stellen und ihre staatsanwaltische Bekleidung aberkennen!

 

2.        Durch die Strafverfolgungsmaßnahmen ………..

 

3.        Als ehemaliger …………..

 

4.        Unter welchem Namen ……

5.        Die „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW, der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN und der „Richter“ STROH sind die Mörder!

 

 

6.        Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den „Richter“ des Amtsgerichts Köln Herrn STROH von der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln QUACK-KUMMROW eifrig diesen richterlichen Verbrechen des „Richters“ STROH gegen mich im Richteramt, nimmt sie in diesem Verbrechen gegen mich aktiv teil.

 

 

7.        Wegen dieser Einstellung von der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW hat der Oberstaatsanwalt K……. sein Ermittlungsverfahren, 168 Js 59/06 gegen den „Richter“ STROH zwangsweise eingestellt, da er der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW nicht widersprechen darf.

 

 

8.        Diese staatsanwätische Verbrecherin die “Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW hat absichtlich diese Ermittlungen eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf jeden Fall nicht geben! Nicht selbst dieses Betreuungsverfahren sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Aussetzung meines Einbürgerungsverfahrens! Das war die einzige verbrecherliche Absicht dieser Verbrecherin „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW, des „Richters“ STROH und der Einbürgerungsbehörde Köln!

 

 

9.        Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahren von Amts wegen sind überhaupt nicht erfüllt! Die handelnde Person muss gemäß §1896 BGB schon geistigkrank sein! Es handelt sich hier nur um die psychischkranke Person! Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund! Dieses Betreuungsverfahren, diese ganze Kette von Paragraphen nach §1896 ff. BGB sind auf meine Person überhaupt nicht anwendbar!

 

 

10.     Ziel eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahrens von Amts wegen ist nur einen Betreuer für schon einen psychischkranken Menschen zu bestellen, aber nicht festzustellen, ob die vermutliche Person unter einer geistigen Krankheit litte!

 

 

11.     Ein Betreuungsverfahren von Amts wegen nach §1896 BGB ist kein „Feststellungsverfahren einer irgendwelchen seelischen Krankheit“!

 

 

12.     Für den Sachverständigen muss man schon für seine weitere Untersuchung die frühere ärztliche fachliche Gutachtung über einer seelischen Krankheit solcher Person, nicht aber diesen faschistischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 vorlegen! Deshalb zwei Sachverständigen haben schon geweigert, über mich ihre solche fachliche ärztliche „Gutachtung“ auf die Anweisung des „Richters“ STROH und der privaten Bitte der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN zu erstatten, in diesem „seltsamen Betreuungsverfahren“ von Amts wegen teilzunehmen.

 

 

13.     Woher stammen diese Behauptungen des „Richters“ STROH und der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW in dem Beschluss vom 20.02.2006 „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Aus welcher Quelle nimmt der „Richter“ STROH und die „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW über meiner Person diese ihre faschistische Feststellung „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Der „Richter“ STROH stellen zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW hundertprozentig fest, dass meine Person unter einer psychischen Krankheit leidet! Warum dieser Faschist Nazi-Richter STROH und die „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW so was machen?

 

 

14.     Aus welchen Gründen verbreitet weiter dieser „Richter“ STROH und die „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW in dem Brief vom 02.03.2006 über mich ihre Üble Nachrede, Lüge, dass meine Person „unter einer in §1896 BGB genannten Erkrankung leidet“? Wer hat ihnen solches Recht, solche Macht gegeben, einfach so aus der Luft die unschuldigen Menschen als „unter einer in §1896 BGB genannten psychischen Krankheit gelittenen“ zu benennen, zu bestimmen? Der „Richter“ STROH und die „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW sind keine Ärzte der Psychiatrie!

 

 

15.     Der „Richter“ STROH hat zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW einfach so aus der Luft entschieden, meine Person sei „Geistesgestört“, meine Person brauche einen Betreuer! Der angewendete von ihm faschistische rechtswidrige Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln ist keine ärztliche Gutachtung! Dieser rechtswidrige juristische Beschluss ist faschistisch, ist noch überhaupt nicht rechtskräftig, noch schwebenden! Meinen Strafantrag gegen diesen Beschluss prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht. Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keine Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger aus!

 

 

16.     Außerdem ein Jurist ist kein Arzt! Sogar hundert Juristen können einen Arzt nicht ersetzen, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit eines Menschen!

 

 

17.     Die deutschen Richter, die deutschen Staatsanwälte dürfen über die minderwertigen k……….. Kläger sogar ihre Psyche selbst medizinisch negativ zu bewerten. Die deutschen Richter, die deutsche Staatsanwälte sind gegenüber den k……………. Klägern sogar die Ärzte der Psychiatrie! Gegen die deutschen Kläger machen sie so was nicht, nur gegen die minderwertigen K…………!

 

 

18.     Der Erste Leiterin der Stadt Köln hat vorher kein sein offizielles inneres Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG mit der Frage warum dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf so was gegen seine Einbürgerungsbehörde Köln schreibt und gegen sie seine Amtshaftungsklage einlegt, durchgeführt!

 

 

19.     Der Erste Leiterin der Stadt Köln hat keinen seinen offiziellen schriftlichen Antrag vor dem Amtsgericht Köln gemäß §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12 FGG gestellt!

 

 

20.     Die Einbürgerungsbehörde Köln darf ihre Einbürgerungsbewerber behörderlich nicht verpflichten, bei einem psychiatrischen Arzt untersuchen lassen, ob dieser Einbürgerungsbewerber unter einer irgendwelcher psychischen Krankheit litte. Solcher Verwaltungszwang der Einbürgerungsbehörde Köln ist rechtswidrig.

 

 

21.     Das moderne deutsche Zivil-, und Verwaltungsrecht haben überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, damit einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen von einer irgendwelchen Behörde in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz.

 

 

22.     Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH hat zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW ihr „Betreuungsverfahren“ nur auf eine private Bitte der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN eröffnet!

 

 

23.     Ein Leiterin nur einer kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung hat keine gesetzliche Befugnisse seine „privaten Bitten“ um die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber einzureichen! Der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN ist dafür nicht Zuständig! Der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN ist hier nicht „Bitteberechtigt“. Es fehlt ihm die gesetzliche Zuständigkeitsberechtigung, die gesetzliche Antragsberechtigung. Diese „private Bitte“ der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN ist gesetzwidrig, ist unwirksam, ist nichtig, ist ein sein nächster Verbrechen, ist der Faschismus dieses deutschen Faschisten DAGMAR DAGMAN!

 

 

24.     Seit vier Jahren dieses Einbürgerungsstreites, seit neun deutschen Lebensjahren hat niemand solche Zweifel einschließlich selbst das Verwaltungsgericht Köln, die Bezirksregierung Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, Standesamt Köln, das Ausländeramt Köln…. erhoben, hat niemand meinen geistigen Gesundheitszustand in Frage gestellt und jetzt plötzlich wann alle Gründen zur Ablehnung meines Einbürgerungsantrages erschöpft sind, wann ich nur die mündliche gerichtliche Verhandlung verlange, wann dem Verwaltungsgericht Köln nur eines bleibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verurteilen, bin ich sofort nur nach der „juristischen“ nicht ärztlichen Bewertung dieser Vier faschistischen „Richter“ D...., S...., K.... und STROH als „Geistesgestört“ geworden!

 

 

25.     Der „Richter“ STROH zwingt mich zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW in diesem ihren faschistischen „Betreuungsverfahren“ teilzunehmen. Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen.

 

 

26.     Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen können die „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW und der Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleiben ihnen nur, mich in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistische „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

 

27.     Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln STROH will mich zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW durch dieses ihr eröffnetes, ungesetzliches, faschistisches „Betreuungsverfahren“ meine Person als „Psychischkrank“ machen, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

 

28.     Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des Oberfacharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn STROH will der deutsche „Rechtsstaat“ zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW, diese moderne Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richter“ D...., S...., K...., STROH, von einem deutschen „Beamten“ DAGMAR DAGMAN und von einem deutschen Arzt Herrn STROHund von einer „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW mich als „Geistesgestört“ erklären und danach mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

 

29.     Der „Richter“ STROH behandelt mich zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW wie eine Viehe, wie eine würdelose Kreatur. Ihr dieses ganze faschistische „Betreuungsverfahren“ ist ihre Nazi-Verfolgung der Ausländer, ist ihre Nazi-Minderheitsunterdrückung, ist ihre Nazi-Sterilisation der nicht ariescherassigen Ausländer, ist ihre Nazi-Vernichtung der ausländischen Minderheit.

 

 

30.     Dieser faschistischer Leiterin der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln DAGMAR DAGMAN hat dem „Richter“ STROH bestimmt ein großes Vorteil in Höhe von mindestens 4,000-5,000 EURO für die Eröffnung dieses seines faschistischen „Betreuungsverfahrens“ gegen mich gegeben oder versprochen. Von nichts, nur aus der Luft hat der „Richter“ STROH gegen mich sein faschistischen „Betreuungsverfahren“ geöffnet. Es ist ganz unlogisch, wenn ein Mensch einfach so mit Risiko für sich selbst die total ungesetzlichen „Bitte“ anderen Menschen erfüllt. Es steht schon fest, dass der DAGMAR DAGMAN von seinen Einbürgerungsbewerbern das Geld für ihre Einbürgerung nötigt erpresst. Von diesem „Gewinn“ hat jetzt der DAGMAR DAGMAN dem „Richter“ STROH bestimmt 4-5 Tausend EURO bezahlt.

 

 

31.     Durch diese gemeinsame Drohung des „Richters“ STROH und der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, versuchen sie mit solchem Weg von meiner Person gegen mich selbst gerichtete Aussage auszusagen.

 

 

32.     Durch ihr gemeinsames faschistisches „Betreuungsverfahren“, durch ihre bevorstehende in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt ärztliche faschistische „Behandlung“ versuchen der „Richter“ STROH zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW meinem nicht ariescherassigen Körper den erheblichen Gesundheitsschaden zuzufügen.

 

 

33.     Durch ihr faschistisches „Betreuungsverfahren“ wollen der „Richter“ STROH zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW meine Person in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt mit Hilfe der Ärzten, der Krankenpflegen ermorden und danach ihr Mord über meiner Person als „Selbstmord“ inszenieren.

 

 

34.     Der „Richter“ STROH zwingt zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW die Justizhauptsekretärin Z.... in dieser ihrer Ermordung meiner Person auch teilzunehmen, machen sie von der Justizhauptsekretärin Z.... auch eine Mörderin wie ihre Vorverfahren.

 

 

35.     Solche zahlreiche Mordhandlungen, Beispielen gab es in der deutschen Geschichte, in dem deutschen Volk millionenweise und sie sind in dem deutschen Blut, in der deutschen Mentalität für die Ewigkeit fest geblieben. Die Deutschen haben in ihren deutschen Genen einen festen Ausländerhass, Minderheitsunterdrückung, Ausländerermordung! Die Deutschen haben die 50 Millionen Ausländer schon ermordet! Und jetzt wollen auch diese Deutschen, „Richter“ STROH zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW durch ihr dieses gemeinsame faschistische „Betreuungsverfahren“ noch einen Ausländer wie seine Vorfahren ermorden!

 

 

36.     Würden Sie bitte den faschistischen „Richter“ STROH für ihren gemeinsamen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW Versuchtenmord meiner Person ins Gefängnis für Lebenslang einsperren und ihre staatsanwältische und richterliche Bekleidung aberkennen!

 

 

37.     Für den „Richter“ STROH muss man zusammen mit der „Oberstaatsanwältin“ QUACK-KUMMROW ein Betreuungsverfahren eröffnen und sie selbst in der zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt einsperren. Sie sind beide psychischkrank! Nicht ich bin!

 

 

38.     Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

 

39.     Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit reise ich für die Ewigkeit nach Australien, Stadt Darwin zu meinem Bruder - eigene Firminhaber, oder nach Amerika, Stadt Orlando zu meiner Schwester aus, um dort diesen Ihren faschistischen deutschen Alptraum zu vergessen. Dieses feuchte kalte Klima erträgt meine Gesundheit sowieso nicht, bin ich davon als Arbeitsunfähig geworden. Mit meinem jetzigen Flüchtlingspass bekomme ich dort kein Aufenthaltsrecht. Die deutsche Staatsangehörigkeit können sie mir sogar mit solcher entsprechenden Auflage geben, dass ich binnen eines Jahres aus Deutschland für Ewigkeit verschwinde.

 

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

Brief der Einbürgerungsbehörde Köln 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006

Brief des Amtsgerichts Köln vom 02.03.2006

Aktenzeichenmitteilung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvQ 17/06