77 Disziplinarverfahren Beamtin Pia van Berk

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Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                                             18.09.2006

Beschwerdeführer:            der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Deutschland

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

Staatenlos

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 9 Fachsemester

www.akkaly.biz.tc

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Beschwerdegegner:           Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      21 d A 3273/06. O

Kopie:                    „Verwaltungsgericht“ Köln

Postfach 10 37 44

50477      Köln

Aktenzeichen:                      10 K 2033/05

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 75/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 116/06

Kopie:                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

2 BvR 1296/06

2 BvR 1634/06

2 BvR 1635/06

2 BvR 1636/06

2 BvR 1637/06

2 BvR 1859/06

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:    Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

VERFASSUNGSBESCHWERDE (einundzwanzigste)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, 21 d A 3273/06.O vom 30.08.2006 (Erhalten 04.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf die Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 31 K 3633/06.O vom 19.07.2006 in dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen die ungesetzlichen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des deutschen Grundgesetzes

nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, 21 d A 3273/06.O vom 30.08.2006 (Erhalten 04.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf die Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 31 K 3633/06.O vom 19.07.2006 in dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen die ungesetzlichen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, 21 d A 3273/06.O vom 30.08.2006 (Erhalten 04.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf die Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 31 K 3633/06.O vom 19.07.2006 in dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen die ungesetzlichen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) begründe ich wie folgt:

1.      weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung für „Nulltarif“ wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Ich will auch zu der Herrenrasse, zu den Herrenmenschen gehören!

 

2.      Alle meine früheren Verfassungsbeschwerden haben Sie zur Entscheidung nicht angenommen. Durch diese Ihre Entscheidungen haben Sie noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutsche stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

3.      Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat seine historische Aufgabe, seine politische Funktion erfüllt! Allerdings durch das neue Zuwanderungsgesetz hat der deutsche „Rechtsstaat“ diese faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (alte §85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder bekräftigt!

 

4.      Diese Beschwerde ist unser und mein ausländischer Kampf um das Wahlrecht in Europa, in Deutschland! Um den Kampf für das Stimmrecht wurde in der menschlichen Geschichte viel Blut vergossen! Wir wollen wählen! Das Wahlrecht, das Stimmrecht sind überhaupt die wichtigsten Materien in jedem „Rechtsstaat“. Noch höheres und noch wichtiges Rechtsgut gibt es auf der Erde nicht!

 

5.      75 Millionen neue Menschen haben das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft am 1. Mai 2004 durch den Eintritt zur EU-Union in einem Augenblick bekommen, aber wir sind 4,7 Millionen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) für die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Mitbürger, wir müssen uns das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft durch die Arbeit für die Deutschen hier in Deutschland verdienen, abarbeiten! Wir wollen wie alle Europäer wählen! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilnahme an den europäischen Wahlen haben! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der Europäischenunionsgewalt durch die Europawahlen haben! Ich will wie alle Europäer der Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die voll gleichberechtigten Menschen im Europa werden! Ich will, wir wollen alle die Europäische Union, den deutschen „Rechtsstaat“ zusammen mit allen Europäern regieren! Wir wollen wie alle Europäer, wie alle Deutschen das Gefühl, den Stolz zu tragen, dass die Europäischenunionsgewalt im Europa, dass die Staatsgewalt in Deutschland auch von uns, von mir ausgeht! Wir wollen wie alle Deutschen das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Bundestagwahlen haben! Bloß die primitive Teilnahme an den primitiven Kommunalwahlen in einer primitiven deutschen Kommune ist für mich, ist für uns allen nicht genug!

 

6.      Das Oberverwaltungsgericht Münster hat meinen Antrag auf die Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 31 K 3633/06.O vom 19.07.2006 in dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk über ihre ungesetzlichen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen, weil meine Klage nach §114 ZPO keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

7.      Wegen dem Anwaltszwang darf ich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster meine Berufung selbst nicht einlegen! Ich kann jetzt gegen diesen Ablehnungsbescheid gar nichts machen!

 

8.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden! Das bedeutet, dass die deutsche richterliche Gerechtigkeit nur für die Reichen dient! Die Armen und die Ausländer müssen sich vor den armen deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht arbeiten, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen Anwaltszwang!

 

9.      Der Anwaltszwang, §67 Abs. 1 Satz 1 VwGO, §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO werden von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

10.      Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

11.      Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

 

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

 

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

12.      Die Ausländer haben die Angst, gegen den deutschen „Rechtsstaat“ etwas zu sagen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hält die Ausländer in Angst, damit sie immer schwiegen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hat gegen mich wegen diesem meinem beharrlichen Begehren, das Wahlrecht zu bekommen, sogar das Aufenthaltswiderrufverfahren eingeleitet!

 

13.      Als deutscher Schriftsteller, als deutscher Dichter darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin der deutsche Schriftsteller, der deutsche Dichter Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig ehrenamtlich als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen genetischen deutschen Faschismus!

 

14.      Das Oberverwaltungsgericht Münster leistet mir keinen Rechtsschutz gegen die verbrecherlichen verleumderischen Handlungen der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk. Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt die Bundesrepublik Deutschland nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

15.      Ich kann nun gegen diese unmenschlichen rassistischen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk gar nichts machen!

 

16.      Nach dem Bescheid des Gerichts 31 K 3633/06.O folgt, dass mir mein Rechtsweg gegen das wilde Unrecht der Beamten nicht offen steht. Der Dienstherr dieser Beamtin Frau Pia van Berk ist selbst korrumpiert. Die Einbürgerungsbehörde Köln erpresst von mir 17 Tausend EURO für den deutschen Pass. Ein Teil davon müsse er „nach oben“ geben. Die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert kastriert mich in Tausch gegen den deutschen Pass. Dieser Dienstherr hat „seinen Nebenverdien“ wegen meiner Bockigkeit verloren und jetzt gibt mir er auf keinen Fall den deutschen Pass. Wann ich diese Bestechung 17 Tausend EURO einzahle, dann gibt mir dieser Dienstherr die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

17.      Bei dem Oberbürgermeister der Stadt Köln Fritz Schramma beherrscht die massenhafte Bestechungserpressung von den Einbürgerungsbewerbern für den deutschen Pass, die massenhafte Zwangssterilisation, die massenhafte Zwangskastration von den Einbürgerungsbewerbern im Tausch gegen den deutschen Pass und das Gericht behauptet jetzt, der Dienstherr von der Beamtin Frau Pia van Berk sei gut.

 

18.      Ich werde jetzt meine Klage gegen diesen Dienstherrn Herrn Oberbürgermeister Fritz Schramma einlegen.

 

19.      Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln 17 Tausend EURO für den deutschen Pass und verlangen beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab! Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe kastrieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, solange ich diese 17 Tausend EURO nicht auszahle, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Noch besseren sicheren hundertprozentigen Beweis des verübten Verbrechens dieser „Beamten“ gibt es nicht!

 

20.      Am 09.09.2005 hat die Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin Frau Pia van Berk dem Verwaltungsgericht Köln schriftlich, AZ: 3012-0727/2005 v. B. und AZ: 3012-0323/2005 v. B. mitgeteilt, als ob es gegen mich „ein Ermittlungsverfahren“ laufe, aus diesem Grund dürfe mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erteilt werden.

 

21.      Es ist eine ernsthafte Mitteilung! Nach dieser Verleumdung der Juristin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln vom 09.09.2005, AZ: 3012-0727/2005 v. B. van Berk, Paul Wolf sei Verbrecher, der Staat gebe mir aus diesem Grund die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, besteht nach §123 Abs. 1 S. 1 VwGO bereits für mich eine realistische Tatsache, dass mir durch diese ernsthafte unwahre schriftliche verleumderischen üblen Nachrede der Juristin van Berk die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geben!

 

22.      Diese schriftliche unwahre Mitteilung verletzt hart meine Ehre, meine Würde! Diese deutsche Beamtin van Berk beschilderte mich als einen Verbrecher! Über welchem „Ermittlungsverfahren“ schrieb hier die Beamtin Frau van Berk? Welches „Ermittlungsverfahren“ gegen mich lief? Dem hörte ich zum ersten Mal zu! Das sah ich zum ersten Mal! Niemand, keine irgendwelche Behörde hatte mir etwas so was gesagt, angekündigt! In mehr als 9 Lebensjahren in Deutschland hatte ich kein Verbrechen gemacht! Mein kristallreiner Lebenslauf ist einwandfrei!

 

23.      Der Oberbürgermeister der Stadt Köln reagiert auf meine zahlreichen gegen die Juristin van Berk Beschwerden gar nicht. Auf alle meine Versuche die Adresse, den Aktenzeichen der „Strafermittlungsbehörde“ von der Juristin van Berk, von ihrem Vorsitzenden zu bekommen, geben sie mir überhaupt keine irgendwelche Information über dieses „laufende gegen mich Ermittlungsverfahren“. Die Einbürgerungsbehörde Köln gab mir keine Akten zur Einsicht, verwies mich aus dem Gebäude, weil sie mir nichts dazu zu sagen hatten.

 

24.      Diese verleumderische verbrecherliche Handlung der Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin Frau van Berk nimmt das Verwaltungsgericht Köln falsch wahr. Die Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin Frau van Berk täuscht durch ihre unwahrhafte Mitteilungen das Verwaltungsgericht Köln, übt ihren verleumderischen verbrecherlichen Einfluss auf den Gang der gerichtlichen Verhandlung, auf die Unabhängigkeit der Richter, damit das Verwaltungsgericht Köln mir keine deutsche Staatsangehörigkeit verurteile.

 

25.      Das Verwaltungsgericht Köln will diese verbrecherliche Verleumdung der Juristin van Berk über mich nicht prüfen. Das Verwaltungsgericht Köln nimmt diese unwahre Mitteilung als Wahrheit und auf will sie nicht prüfen, damit diese Verleumdung als eine ihre rassistische Grundlage für die Abweisung meiner Einbürgerungsklage aufnehmen.

 

26.      Diese Mitteilung wurde von der Beamtin van Beck in der Vergangenheit Passivform „das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens abgewartet werden musste“ geschrieben. Das bedeutet, dass diese Strafermittlung im Zustand am 09.09.2005 schon stattgefunden war und wurde eine endgültige Endentscheidung getroffen? Aber ich habe keine Ahnung, welches Ermittlungsverfahren durchgeführt war und welche Endentscheidung getroffen wurde. Und wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, warum geben mir dann die deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem nicht? Ich habe alle Vorraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 1. April 2002 erfüllt. Und wenn das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wurde, warum erhebt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mich keine Anklage?

 

27.      Am 12.12.2005 hat mir die Staatsanwältin Breitenbach mit ihrem Bescheid mitgeteilt, als ob die deutsche Beamtin Frau Pia van Berk mit ihrer Mitteilung das eingestellte Ermittlungsverfahren 89 Js 57/05 StA Köln vom 31.03.2005 gemeint habe. Durch diesen Bescheid bedeckte auch die Staatsanwältin Breitenbach die verbrecherlichen Handlungen der deutschen Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die deutsche Juristin Frau van Berk. Die Staatsanwältin Breitenbach hat diesen Sachverhalt völlig ausgedacht, damit eine „staatliche“ Unterstützung der verbrecherlichen Handlungen der deutschen Beamtin van Berk leisten.

 

28.      Warum alle Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute keine mündliche oder keine schriftliche Information erteilt haben, obwohl ich sie mit meinen Bitten, Forderungen persönlich, schriftlich und telefonisch lange Zeit ununterbrochen „bombardiere“? Ich habe sogar zwei Einstweilige Anordnungen beantragt! Ich habe sogar gegen sie meine drei Amtshaftungsklagen eingelegt, ein Buch geschrieben, trotzdem halten sie alle das Schweigen!

 

29.      Bei der Einbürgerungsbehörde Köln hat mir noch im September eine Mitarbeiterin erklärt, dass es gegen mich ein Strafverfahren wegen meinem Buch „Die Deutschen geboren aus!“ laufe. Am nächsten Tag fand ich diese deutsche Beamtin leider nicht. Auf meine weiteren Nachfragen haben mir bis heute keine weitere Information gegeben!

 

30.      Noch am 09.05.2005 habe ich bei meiner Einbürgerungsantragstellung der Frau Berg eine Kopie dieses Einstellungsbescheides der Staatsanwaltschaft Köln, 89 Js 57/05 vom 31.03.2005 aufgegeben! Später habe ich der Einbürgerungsbehörde Köln noch die Mitteilung des Amtes für Soziales und Senioren, 504/04-124005 vom 19.05.2005 in den Gebäudebriefkasten rein gesteckt! Die Einbürgerungsbehörde Köln weißt somit Bescheid, dass dieses Strafverfahren 89 Js 57/05 StA Köln längst eingestellt ist. Und jetzt stellt sich durch diese Mitteilung der Staatsanwältin Breitenbach heraus, dass die deutsche Beamtin van Berk zusammen mit der Einbürgerungsbehörde Köln dieses Verfahren 89 Js 57/05 wieder eröffnen wollten, haben im Zweifel gestellt! Wofür? Mit welchem Zweckt macht das Einbürgerungsbehörde Köln und die deutsche Beamtin van Berk?

 

31.      Die deutsche Beamtin van Berk hat diese ganze Zeit versucht, gegen mich ein Strafverfahren wegen meinem Buch zu eröffnen! Das ist der Grund der Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln! Mongoloiderassige Einbürgerungsbewerber werden in Ihrem deutschen „Rechtsstaat“ für ihre Beantragung ihrer Einbürgerungsanträge ins Gefängnis geschickt, anstatt ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben! Mongolen seien in dem arischen deutschen Staatsverband unerwünscht! Das ist noch schlimmere als die faschistische Justiz Handlung der Einbürgerungsbehörde Köln und der deutschen Beamtin van Berk!

 

32.      Was meint hier damit die Staatsanwältin Breitenbach „mit Schreiben vom 21.06.2005 eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Köln nach dem Ausgang dieses Verfahrens, von dem man (routinemäßig) über Polizei erfahren hatte“? Den Ausgang dieses Verfahrens 89 Js 57/05 wusste die Einbürgerungsbehörde Köln!

 

33.      Die Einbürgerungsbehörde Köln wusste es, dass dieses Strafverfahren eingestellt ist und trotzdem rollte sie es wieder von Anfang an auf? Wofür macht das die Einbürgerungsbehörde Köln? Sie dürfen so was nicht machen! Weil ich eine minderwertige unerwünschte in dem hochwertigen deutschen Staatsverband mongoloiderassige Person sei, versucht mich jetzt die Einbürgerungsbehörde Köln für meinen Einbürgerungsantrag ins Gefängnis reinstecken!

 

34.      Das bedeutet alles, es lief gegen mich geheim ein anderes Ermittlungsverfahren bei dem Verfassungsschutz, bei der Staatsschutzpolizei usw…. und die Staatsanwältin Breitenbach versucht sich jetzt dieses geheimes Strafverfahren gegen mich, dieses Unrecht Ihres deutschen „Rechtsstaates“, diese verbrecherliche Handlungen der deutschen Beamtin van Berk zu verstecken und denkt sie für mich inkompetent dieses eingestellte Verfahren 89 Js 57/05 und diese Mitteilung vom 12.12.2005 aus.

 

35.      Über das Vorgehen der deutschen Beamtin van Berk erfahre ich nur von der Staatsanwaltschaft Köln, aber nicht von der van Berk persönlich und nicht von der Einbürgerungsbehörde Köln! Die Staatsanwaltschaft Köln hat sich vor mir für dieses ganzen Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Köln entschuldigt, aber die Einbürgerungsbehörde Köln, diese Juristin Frau Pia van Berk wollen das nicht machen. Wenn sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben, wäre dieses Problem erledigt. Mehr brauche ich von ihnen allen nicht.

 

36.      Gegen diese Verleumdung habe ich auch gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln meine Amtshaftungsklage vor dem Amtsgericht Köln auf Schmerzensgeld wegen tiefer unheilbarer Verletzung meiner Ehre eingelegt.

 

37.      Die Einbürgerungsbehörde Köln zwingt mich meine Hoden sterilisieren lassen, als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und nun denken sie noch aus, als ob es gegen mich ein „Strafverfahren“ liefe.

 

38.      Die Handlung der Juristin Pia van Berk, der Einbürgerungsbehörde Köln ist die berühmte deutsche National-Sozialistische Justiz, ist die berühmte deutsche Volksverhetzung, ist die berühmte deutsche Minderheitsverfolgung, Judenverfolgung, Zigeunerverfolgung! Diese Mitteilung ist eine rassistische Verfolgung der K......... von Deutschen!

 

39.      Die Juristin Pia van Berk hat gegen mich dieses „Ermittlungsverfahren“, diese Jagd organisiert, damit mich strafrechtlich verurteilen, damit mich ins Gefängnis einsperren und danach aus Deutschland ausweisen lassen, anstatt mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen! Es läuft gegen mich kein irgendwelches Ermittlungsverfahren!

 

40.      Würden Sie bitte mich gegen die verleumderischen verbrecherlichen Handlungen der deutschen Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin Frau van Berk beschützen.

 

41.      Würden Sie bitte die deutsche Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die deutsche Juristin Frau van Berk für ihre verbrecherliche Verleumdung gegen mich, für ihre verbrecherliche üble Nachrede über meiner Person, für ihre verbrecherliche Beleidigung meiner Ehre, für ihre verbrecherliche Volksverhetzung gegen mich, für ihren verbrecherlichen Amtsmissbrauch ins Gefängnis für 5 Jahre einsperren.

 

42.      Ich bin der GUS-Rechtsanwalt. Ich bin im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland als GUS-Rechtsanwalt tätig. Als GUS-Rechtsanwalt stehe ich unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines fremden Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

43.      Als Rechtsanwalt, als Verteidiger meiner Person habe ich das Recht, während der Ausübung meines beruflichen Dienstes die Beamten, die Richter, alle Menschen beruflich sehr scharf zu kritisieren.

 

44.      Das Amtsgericht Köln ist aus diesen Gründen für die ausgehenden aus der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts „rechtswidrigen“ Handlungen nicht zuständig.

 

45.      Mich dienstlich oder strafrechtlich zu verurteilen, darf nur das Rechtsanwaltgericht nach entsprechendem gerichtlichen Verfahren mit der Frage, inwiefern meine befassten als GUS-Rechtsanwalt beruflichen Schriftsätze, inwiefern meine berufliche als GUS-Rechtsanwalt Selbstrechtsberatung im Völkerrecht, im k......... Recht gegen das geltende deutsche Recht verstieße.

 

46.      In dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geht es auch um die k......... Staatsangehörigkeit, um das k......... Recht, um das Völkerrecht, um das europäische Rentenrecht. Als GUS Rechtsanwalt verteidige ich diese ganze Zeit meine Person selbst persönlich. Als GUS Rechtsanwalt berate ich selbst meine Person im k......... Recht, im Völkerrecht, im europäischen Rentenrecht.

 

47.      Laut der hierzu in einem bis heute richtungweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (NJW, 1988, 191, 193) u.a. ausgeführt:

„Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erlaubt es dem Anwalt – ebenso wie dem Richter – nicht, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Nach allgemeiner Auffassung darf der Anwalt im „Kampf um das Recht“ auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, ferner Urteilsschelte üben oder „ad personam“ argumentieren, um beispielsweise eine mögliche Voreingenommenheit eines Richters oder die Sachkunde eines Sachverständigen zu kritisieren. Nicht entscheidend kann sein, ob ein Anwalt seine Kritik hätte anders formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung“.

 

48.      Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch für die GUS-Rechtsanwälte, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigt sind. Alle meine schriftliche Ausführungen, die ich in allen meinen Klagen, in allen meinen Berufungen, in allen meinen Schriftsätzen äußere, stehen alle unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

49.      Den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht mir für meine mündlichen und schriftlichen Äußerungen damit einräumt, habe ich in allen meinen vorbezeichneten Schriftsätzen nicht überschritten. Wenn ich etwas zu offenbar schreibe, wenn ich etwas zu hart kritisiere, betrachten Sie bitte das als meine angemessene rechtsanwaltberufliche Tätigkeit.

 

50.      Nach

 

51.      Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch der deutsche „Rechtsstaat“. Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen.

 

52.      Das ist mein Kampf um das Stimmrecht!!!!!!!!!!!!!!!

 

53.      Mein heller Wunsch, wie Sie alle Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung.

 

54.      Ausländer müssen absolut gehorsam sein! MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

55.      Die Rassendiskriminierung, die Zwangssterilisation, die Bestechung, die Korruption steht an der Tagesordnung in der Einbürgerungsbehörde Köln, in dem „Verwaltungsgericht“ Köln und die Staatsanwaltschaft Köln macht meinen Mund zu und versucht mich für diese meine ehrliche wahre Kritik aus Deutschland raus zu schmeißen!

 

56.      Diese Strafanzeige des „Verwaltungsgerichts“ Köln gegen mich ist ihr raffinierter Fluchtversuch vor der gerichtlichen Verantwortung. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln hat jetzt von mir Angst, dass er diese gerichtliche Verhandlung, Amtshaftungsklage gegen mich verliert und wird er gerichtlich verpflichtet, mir den Schadenersatz in Höhe von €5.000,00 zu zahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen, wird er aus dem Richteramt entlassen.

 

57.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K......... sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Das „Verwaltungsgericht“ Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K......... total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K......... bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

58.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K......... in Deutschland! Wir sind die K......... in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K.........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und das Verwaltungsgericht Köln zwingt mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k.........s Genom sterilisieren kastrieren zu lassen.

 

59.      Die K......... haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte des Verwaltungsgerichts Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K......... sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k......... Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K.........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

60.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

61.      Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe. Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich dieses „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG verfassungswidrig aus.

 

62.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck beantragt, um mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG auszusetzen. Sie haben überhaupt nicht erwartet, dass diese eröffnete Strafermittlung mit sich solche Folge hervorruft, dass ich solchen Widerstand leisten werde.

 

63.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln gibt mir gegen diese rassistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer, das „Verwaltungsgericht“ Köln erklärt meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu.

 

64.      Noch schlimmer, die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen hat jetzt gegen mich erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln, 52 XVII W 272, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, um mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, eingeleitet. Gegen die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und gegen den „Richter“ des Amtsgerichts Stroh habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

65.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen kann die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt dieser Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen mich nur in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

66.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass §12a Abs. 3 StAG die gestellten von der Einbürgerungsbehörde gegen die eigenen Einbürgerungsbewerber Strafanträge, die aus dem Einbürgerungswiderspruchverfahren, aus dem Einbürgerungsklageverfahren gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde entstehen, nicht schützt, darf die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren nicht aussetzen, muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren trotzdem weiter führen!

 

67.      §12a Abs. 3 StAG wird nur für die Strafermittlung angewendet, die irgendwo anders, aus einer anderen nicht zusammengebundener mit der Einbürgerung Tat ermittelt.

 

68.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass die Einbürgerungsbehörde gegen ihre eigene Einbürgerungsbewerber selbst ein Betreuungsverfahren nicht eröffnen darf!

 

69.      Es ist jetzt mit meinem Einbürgerungsverfahren eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation geworden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

70.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

71.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

72.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen. Dieser widerliche NAZI-Henker-Arzt der „Psychiatrie“ Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu der deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

73.      Dieser faschistischer NAZI-Richter Stroh benennt diese „psychiatrische Stellungnahme“ nur als eine „vorläufige Einschätzung“ und sucht er jetzt weiter intensiv fieberhaft eine andere Möglichkeit, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise dennoch für immer zu unterbringen. Er verfolgt trotzdem sein gestaporisches faschistisches Ziel beharrlich.

 

74.      Diese „vorläufige Einschätzung“ ist genau Nazi-Justiz, wann der nazistische Unrechtsstaat die Juden mit Hilfe gleicher „vorläufigen Einschätzungen“ in KZ einfach so zwangsuntergebracht. Wie kann ein „Rechtsstaat“ vorläufig fern der Psyche eines Menschen einschätzen?

 

75.      Was will dieser Deutscher, dieser Mann, dieser Kerl, dieser Penner, dieser Faschist, dieser „Richter“, dieser Prostatakrebskranker Stroh am Amtsgericht Köln von mir? Wann lässt mich dieser FASCHIST in ruhe? Schon dieser „Arzt“ Schuchardt hat in seiner dieser „Zusammenfassung“ schwarz auf weiß geschrieben, „die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung liegen nicht vor“. Das muss dieser Prostatakrebskranken „Richter“ Stroh auf seiner deutsch-richterlichen Engstirn tätowieren lassen und mich als sein Alptraum vergessen!

 

76.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

 

77.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

78.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

79.      Diese ganze Zwangsunterbringung meiner Peson in die psychiatrische Anstallt hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster organisiert. Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat nur jetzt, nach über einem halben Jahr meine Akten aus der Einbürgerungsbehörde Köln angefordert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einem halben Jahr gehofft, dass dieser Autor meine Person endlich als „Psychischkrank“ macht.

 

80.      Warum erhalte ich solche erlassene am 25. Mai 2006 ernsthafte „psychiatrische Stellungnahme“ über meiner Person nur am 28. Juni 2006 als letzter und vom „Oberverwaltungsgericht“ Münster, nicht direkt aber vom „Arzt“ oder nicht vom „Vormundschaftsgericht“ Köln? Dieser NAZI-Arzt Schuchardt muss mir eine Kopie von dieser seinen faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ offiziell zustellen lassen! Das „Vormundschaftsgericht“ Köln hat mir diese „Stellungnahme“ bis heute noch nicht zustellen lassen, hat noch gar keine seine darüber Entscheidung getroffen.

 

81.      Dieses „Vormundschaftsgericht“ Köln muss mir ihre widerliche endgültige Endentscheidung in diesem ihrem faschistischen „Betreuungsverfahren“ auf jeden Fall geben. Mit welchem Zweck betreibt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln seinen „Betreuungsverfahren“ gegen mich dennoch so beharrlich weiter? Welches Ziel verfolgt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln? Mich zu verbrennen? Mich zu vergasen? Mich zu sterilisieren?

 

82.      Gegen diesen geistesgestörten prostatakrebskranken deutschen „Richter“ am „Amtsgericht“ Köln Stroh habe ich meine zahlreiche Strafanträge, meine Verfassungsbeschwerde, meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit gestellt, aber trotzdem er rächt an mir weiter und weiter!

 

83.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

84.      Das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster, die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der rassendiskriminierenden Verfolgung der K......... in der Bundesrepublik Deutschland von Deutschen, von „Richtern“! K.........tum sei ein Untermenschentum!

 

85.      Erste 3 Jahren dieses meines Einbürgerungsrechtsstreites habe ich bloß die höfflichen, total süßen Bitten, Anträgen, Briefen ohne jeglichen Erfolg geschrieben, als ob ich alle meine Schreiben in die Leerheit zugeschickt hätte! Gar keine Antworten! Gar keine Reaktionen! Seit dem Jahr 1913 schreiben die Ausländer auch bloß die höfflichen, die total süßen Bitten, Anträgen, Briefen…. umsonst und nach allen unseren Höfflichkeiten, Süßigkeiten bekommen wir dennoch ihre Bürgerschaft nicht, reagieren sie auf unsere Briefe, Bitten, Anträge gar nicht! Der höffliche Weg funktioniert in ihrem „hoch demokratischen“,  „hoch zivilisierten“ deutschen  „Rechtsstaat“  nicht! Je länger sie mir ihre Bürgerschaft nicht geben, desto mehr Schaden fügen sie sich selbst zu! Ich kämpfe gegen 82 Millionen Deutschen! 82 Millionen Deutschen kämpfen gegen mich!

 

86.      Das goldene juristische Prinzip lautet: wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, zu handeln, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um das Recht wiederherzustellen! Die Einbürgerungsbehörde Köln tut ein Unrecht. Das „Verwaltungsgericht“ Köln tut ein Unrecht. Ich bin jetzt daher zu handeln verpflichtet, mich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen!

 

87.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein potenzieller Terrorist, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Aus diesem Grund werde empfohlen, diese Person nicht einzubürgern. Jetzt begründet die Einbürgerungsbehörde Köln auch, dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei dazu auch ein Terrorrist.

 

88.      Ich protestiere gegen diesen meine Würdeverachtenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person. Welche verfassungsfeindliche Bestrebung gegen das Grundgesetz, gegen das deutsche Volk meine Person verfolge? Ich will nur wählen! Mein Einbürgerungsbegehren, mein heller Wunsch, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Meine gesetzmäßige Anfechtung der verfassungsfeindlichen Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist es mein nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Abwehrrecht gegen die verfassungsfeindliche Bestrebung der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person. Ich handele nur nach Gesetzen, nur entsprechend den Gesetzen. Ich respektiere die Gesetze. Ich respektiere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!

 

89.      Die Ausländer, die anderen Ausländer zur deutschen Staatsangehörigkeit agitieren, werden von dem Bundesverfassungsschutzamt als ein Terrorist vernichtet!

 

90.      Das Bundesverfassungsschutzamt missachtet missbraucht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich. Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die ganze Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsschutzamt ist kein Bundesverfassungsschutzamt, sondern die faschistische Gestapo-TodesKopf-SS-Einheit! Ich verlange vom Gericht, mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese K.........volkverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage, meine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

91.      Würden Sie bitte alle meine Anlagen, die ich zu den Gerichten zugeschickt habe, anfordern und in dieser Verfassungsbeschwerde überprüfen

 

92.      Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr leiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit 1. April 2002 stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG! Das ist mein und unser Kampf um das deutsche Stimmrecht!

 

93.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen.

 

94.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

95.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

96.      Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

 

 

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

 

 

97.      Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

98.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: das Oberverwaltungsgericht Münster hat meinen Antrag auf die Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 31 K 3633/06.O vom 19.07.2006 in dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Juristin Frau Pia van Berk über ihre ungesetzlichen verbrecherlichen verleumderischen Handlungen als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen, weil meine Klage nach §114 ZPO keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

99.      Ohne einen Anwalt nimmt das Oberverwaltungsgericht Münster meinen Antrag zur Verhandlung nicht auf. Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Ich kann jetzt gegen diesen Ablehnungsbescheid gar nichts machen!

 

……………….

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster 21 d A 3273/06.O vom 30.08.2006

Gerichtbescheid der 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf  31 K 3633/06.O vom 19.07.2005