67 Klage Richterin am Verwaltungsgericht Nagel

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Der Dienstgerichthof für Richter

bei dem Oberlandesgericht Hamm

59061 Hamm                                                                        16.10.2006

Aktenzeichen:                      1 DGH 3/06 OLG Hamm

                                               DG – 6/2005 LG Düsseldorf

Beschwerdeführer:            der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der deutsche Publizist

der freie deutsche Journalist

der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der Katholik

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Niederlassungserlaubnis

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 10. Fachsemester

www.akkaly.biz.tc

www.akkaly.blogspot.com

www.akkaly.co.nr

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Beschwerdegegner:           Ablehnungsgerichtsbeschluss des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm über die Zurückweisung meiner Berufung gegen die Nichtentfernung der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Kathrin Nagel aus dem Richterdienst wegen ihrer faschistischen „Gerechtigkeit“ und Organisierung der versuchten faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person

Kopie:                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

2 BvR 1634/06

2 BvR 1635/06

2 BvR 1636/06

2 BvR 1637/06

2 BvR 1859/06

2 BvR 1857/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 75/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 116/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:                    Justizministerium des Landes NRW

Kopie:                    Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

Revision - Beschwerde

nach §53 LRiG, §§ 81,82 DRiG gegen den gerichtlichen Beschluss 1 DGH 3/06 OLG Hamm, DG – 6/2005 LG Düsseldorf vom 29.09.2006 (Erhalten 04.10.2006) des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm über die Zurückweisung meiner Berufung gegen die Nichtentfernung der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Kathrin Nagel aus dem Richterdienst wegen ihrer faschistischen „Gerechtigkeit“ und Organisierung der versuchten faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      nach §53 LRiG, §§ 81,82 DRiG gegen den gerichtlichen Beschluss 1 DGH 3/06 OLG Hamm, DG – 6/2005 LG Düsseldorf vom 29.09.2006 (Erhalten 04.10.2006) des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm über die Zurückweisung meiner Berufung gegen die Nichtentfernung der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Kathrin Nagel aus dem Richterdienst wegen ihrer faschistischen „Gerechtigkeit“ und Organisierung der versuchten faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person lege ich meine Revision - Beschwerde ein.

 

2.      Ich bin mit dem Beschluss 1 DGH 3/06 OLG Hamm, DG – 6/2005 LG Düsseldorf vom 29.09.2006 kategorisch nicht einverstanden.

 

3.      Würden Sie bitte nach §53 LRiG, §§ 81,82 DRiG diese ungesetzliche Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen die faschistischen Handlungen der „Richterin“ am Verwaltungsgerichts Köln Frau Kathrin Nagel wegen ihrer faschistischen „Gerechtigkeit“ und Organisierung der versuchten faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person aufheben, sie vor dem Strafgericht stellen und sie aus dem Richterdienst entfernen. Würden Sie bitte mein Leben, meine Gesundheit gegen die unmenschlichen rassistischen faschistischen Angriffe der Bundesrepublik Deutschland gegenüber meiner Person beschützen!

 

4.      Wenn Sie diesem meinem Antrag auf die Zulassung zur Revision nicht abhelfen, würden Sie bitte dann ihn selbst weiter dem Dienstgerichts des Bundes zur Entscheidung leiten.

 

5.      Gegen ihre fehlenden in der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Grundlage, einem „Dritten“ - einem Bürger – selbständig gegen einen Richter gerichtlich vorzugehen, gegen die geltenden wider Art. 101 Abs. 1 GG Ausnahmegerichte für die Richter, werde ich meine Verfassungsbeschwerde und meine weitere Petition vor dem Deutschen Bundestag einreichen.

 

6.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden!

 

7.      Für diese Revision brauche ich aber keinen Anwalt. Der Anwaltszwang nach §67 Abs. 1 VwGO gilt für die Dienstgerichte für Richter, für die Klagen gegen die Richter nicht. Ein Dienstgericht für Richter ist erwidern dem Art. 101 Abs. 1 GG ein Ausnahmegericht und handelt nach eigenem Deutschen Richtergesetz, bzw. Richtergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Das deutsche Richtergesetz sieht keinen Anwaltszwang für die Dienstgerichtsbarkeit vor. Der Anwaltszwang gilt nur für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach VwGO, nur für das Oberverwaltungsgericht, nur für das Bundesverwaltungsgericht.

 

8.      Ich kann nun gegen diese verbrecherliche Erpressung einer Bestechung von mir in Hohe von 17 (siebzehn) Tausend EURO und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person von den Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln und von der „Richterin“ Kathrin Nagel gar nichts machen!

 

9.      Die Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln erpressen von mir siebzehntausend EUR für die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun ist es mir ganz klar geworden, warum die „Richterin“ Kathrin Nagel am 31.01.2005 ihren völlig ungesetzlichen gerichtlichen Bescheid so schnell nach zwei Wochen erlassen hat, da sie ihren Anteil von dem Leiter der deutschen Einbürgerungsbehörde nicht bekommen hätte. Die „Richterin“ Kathrin Nagel hat am 31.01.2005 als „Berichterstatterin“ ihren gerichtlichen Bescheid auf Grund der alten bis 31.12.2004 Gesetzeslage erlassen! Die neue geltende am 31.01.2005 Gesetzeslage (Zuwanderungsgesetz, neue Änderungen in dem Staatsangehörigkeitsgesetz) hat sie am 31.01.2005 in diesem gerichtlichen Bescheid überhaupt nicht angewendet, überhaupt nicht erwähnt, da sie auf mich sauer war, den entgangenen „Nebenverdien“ zu verlieren! Ich habe meinen Einbürgerungsantrag am 03.01.2005 gestellt und sie hat bereits am 31.01.2005 diesen meinen Einbürgerungsantrag durch ihr „Urteil“ auf Grund der alten gesetzlichen Lage schnell abgewiesen! Als Rache zu meiner „Bockigkeit“ hat die „Richterin“ Kathrin Nagel am 31.01.2005 als die „Berichterstatterin“ ihr ungesetzliches „Urteil“ erlassen, lehnt sie aus diesem Grund alle meine weiteren Anträge, Bitten, Klagen, Beschwerde sofort ab. Gegen diesen gerichtlichen Bescheid vom 31.01.2005 habe ich meine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte eingereicht.

 

10.      Ihre Bundesrepublik Deutschland hat keine Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht! In Ihrem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht herrscht totale Gesetzlosigkeit! Wie diese „Richterin“ Kathrin Nagel am 31.01.2005 ihren Bescheid gefallen hat, wenn das Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt keine Gesetze enthält? Auf Grund welcher Gesetze hat diese „Richterin“ Kathrin Nagel am 31.01.2005 ihren Bescheid erlassen?

 

11.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel unternimmt in diesem ganzen Einbürgerungsverfahren gar nichts. Sie führt ganze ihre „Gerechtigkeit“ bloß gegen mich durch! Die „Richterin“ Kathrin Nagel teilt mir ständig mit, es sei alles in Ordnung, es laufe alles gesetzgemäß….

 

12.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel bedeckt ständig diese unmenschlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln. Die Einbürgerungsbehörde Köln und die Bezirksregierung Köln fühlen sich unter dieser Unterstützung der „Richterin“ Kathrin Nagel völlig sicher, vollkommen straflos!

 

13.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel organisiert und koordiniert zwischen den Behörden diese K........verfolgung, diese Ausländerhetzerei, diese Gesetzlosigkeit! Das ist alles ein persönliches Verbrechen von der Berichterstatterin „Richterin“ Kathrin Nagel!

 

14.      Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln Herr Dr. Joachim Arntz unternimmt hier gar nichts, zwingt mich meine Einbürgerungsklage zurückzunehmen! Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln droht mir, mich ins Gefängnis einzusperren, anstatt auf ihre verbrecherliche „Richterin“ Kathrin Nagel zu beeinflussen.

 

15.      Noch schlimmer, meine Untätigkeitsklage wurde gegen die Einbürgerungsbehörde Köln am 03.01.2006, 10 K 2033/05 von dem „Verwaltungsgericht“ Köln als unzulässig erklärt! Das „Verwaltungsgericht“ Köln hat mich für einen „Geistesgestörten“ erklärt!

 

16.      Die Staatsanwaltschaft Köln gibt meinem Strafantrag gegen die „Richterin“ Kathrin Nagel und gegen die „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln keinen weiteren Rechtsweg, schließt sie sofort das Ermittlungsverfahren gegen die „Richterin“ Kathrin Nagel und gegen diese „Beamten“ zu!

 

17.      Wenn Sie jetzt diesen meinen Antrag nur auf Grund des fehlenden bei mir eines Anwaltes automatisch ablehnen, werde ich direkt vor dem Bundesverfassungsgericht meine Verfassungsbeschwerde gegen Ihre Entscheidung einreichen. Die Bundesverfassungsgerichtsrichter müssen dann über diesem meinem Strafantrag gegen diese verbrecherlichen die „Richterin“ Kathrin Nagel und „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln entscheiden!

 

18.      Diese Zurückweisung meines Antrages gegen „Richterin“ Kathrin Nagel für ihre verbrecherliche „Gerechtigkeit“ in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdeckt das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf eifrig diesen richterlichen Verbrechen der „Richterin“ Kathrin Nagel und nimmt es in diesem nazistischen gegen mich Verbrechen aktiv teil.

 

19.      Die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und diese „Richterin“ Kathrin Nagel schließt ihre richterlichen Augen zu, macht sie hier gar nichts, betrachtet sie dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal!

 

20.      Das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf hat meinen diesen Antrag absichtlich zurückgewiesen, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst alle diese Ermittlungen, Gerichtverhandlungen, Beschwerden, Berufungen, Briefen, Antworten seien wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit! Das war die einzige Absicht dieser Zurückweisung! Heute habe dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen und das sei gut!

 

21.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel demütigt mich hart mit ihren unmenschlichen Handlungen! Sie hält mich für ein würdeloses Lebewesen. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

22.      Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln 17 Tausend EURO für den deutschen Pass und verlangen beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab! Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe kastrieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, solange ich diese 17 Tausend EURO nicht auszahle, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Noch besseren sicheren hundertprozentigen Beweis des verübten Verbrechens dieser „Beamten“ gibt es nicht!

 

23.      Für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband müsse ich meine Hoden, mein Erbgenom im Tausch für den deutschen Personalausweis abgeben! Wenn ich nicht aufhöre, mich zu beklagen, unterbringe mich der deutsche „Rechtsstaat“ zwangsweise nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Hilfe der Polizei in die zugeschlossene kölnische psychiatrische Anstalt und sterilisiere mich, kastriere mich zwangsweise, damit ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekäme, damit ich von meinem mongolischen Sperma die ariescherassigen deutschen Frauen nicht besamen könnte….

 

24.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, die „Richterin“ Kathrin Nagel machen ihre Augen auf diese Zwangssterilisation, Zwangskastration des deutschen „Rechtsstaates“ zu, da sie mit dieser unmenschlichen Forderung der Beklagten völlig einverstanden seien. Das „Verwaltungsgericht“ Köln, die „Richterin“ Kathrin Nagel unterstützt durch ihre Untätigkeit, durch ihren faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 diese unmenschlichen rassistischen Forderungen ihres deutschen „Rechtsstaates“ und noch schlimmer verkündet es meine Person als „Geistesgestört“! Wegen diesem faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile!

 

25.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch! Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstallt! Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von der Bundesrepublik Deutschland in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert! Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft, ist die Abschiebungshaft!

 

26.      Dieser verübte gegen mich Rassismus von Ihren Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln verbreitet sich wie ansteckende Krankheit und jetzt hat sogar das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf mit diesem Rassismus-Virus, Gleichgültigkeit-Virus verseucht. Die minderwertigen K........ haben kein Recht auf das deutsche Grundgesetz!

 

27.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln sind selbst verbrecherlich schuldig! Sie üben gegen mich ihre rassistische über 4 Jahren lang Nazi-Justiz, über 4 Jahren rassistischbedinge „richterliche Verhandlung“. Diese „Richterin“ Kathrin Nagel provoziert mich, missachtet mich durch ihre „Urteile“, hetzt gegen mich alle Behörden und jetzt wollen sie noch, dass ich gegen sie gar nichts säge, damit ich immer meine Klappe hielte.

 

28.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln müssen mir ihre mündliche gerichtliche Verhandlung geben. Wenn sie mir doch ihre mündliche gerichtliche Verhandlung gegeben hätten, hätte dieser „Strafantrag“ nicht entstanden!

 

29.      Ausländer haben auch das Recht auf die mündliche Verhandlung, auf ein faires gerichtliches Verfahren aus Art. 16a Abs. 1, 17, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 ihres deutschen Grundgesetzes!

 

30.      Das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf Staatsanwaltschaft Köln will jetzt damit sagen, ich dürfe mich gegen diesen wilden genetisch angeborenen deutschen Faschismus Ihrer Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln nicht wehren, ich müsse meinen k........ Mund immer zu halten!

 

31.      Diese Ihre Kollegin aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln „Richterin“ Kathrin Nagel demütigt mich seit Frühling 2002, wann ich meinen Einbürgerungsantrag noch am 01.04.2002 vor dem Innenministerium NRW gestellt hatte! Diese „Richterin“ Kathrin Nagel kennt mich seit 01.04.2002!

 

32.      Das goldene juristische Prinzip lautet: wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, zu handeln, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen! Die Einbürgerungsbehörde Köln tut ein Unrecht. Das „Verwaltungsgericht“ Köln tut ein Unrecht. Ich bin jetzt daher zu handeln verpflichtet, mich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen!

 

33.      Ich habe alle Vorraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Geben Sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit!

 

34.      Am 16.11.2005 habe ich vor dem Präsidenten des „Verwaltungsgerichts“ Köln meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit der „Richterin“ der 10. Kammer Kathrin Nagel nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG gestellt.

 

35.      Am 29.11.2005 habe ich vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster meine Beschwerde gegen die Untätigkeit des Präsidenten des „Verwaltungsgerichts“ Köln auf meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit der „Richterin“ der 10. Kammer Kathrin Nagel nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG eingelegt.

 

36.      Meine Anträge auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln und auf die Besorgnis der Befangenheit des „Verwaltungsgerichts“ Köln prüft die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt nicht. Die Folge dieser Untätigkeit ist dieses ganze Unrecht.

 

37.      Seit Januar 2005 führt Ihre Kollegin aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln die „Richterin“ Kathrin Nagel alle ihre Verhandlungen gegen mich, führt sie gegen mich ein Ausnahmegericht.

 

38.      Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlung gegen die „Richterin“ Kathrin Nagel absichtlich eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit. Das war die einzige Absicht in der Einstellung gegen die „Richterin“ Kathrin Nagel des Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft Köln!

 

39.      Am 09.09.2005 hat die Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin Frau Pia van Berk dem „Verwaltungsgericht“ Köln schriftlich, 3012-0727/2005 v. B. und 3012-0323/2005 v. B. mitgeteilt, als ob es gegen mich „ein Ermittlungsverfahren“ laufe. Aus diesem Grund wurde mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG sofort ausgesetzt, das noch bis heute als ausgesetzt gilt, da wird nichts gemacht. Welches „Ermittlungsverfahren“, was für eine „Strafermittlung“ sagte mir dieses Amt aber nicht.

 

40.      Der Oberbürgermeister der Stadt Köln reagierte auf meine zahlreichen gegen die Juristin Pia van Berk Beschwerden gar nicht. Auf alle meine Versuche die Adresse, den Aktenzeichen der „Strafermittlungsbehörde“ von der Juristin Pia van Berk, von ihrem Vorsitzenden zu bekommen, gaben sie mir überhaupt keine irgendwelche Information über dieses „laufende gegen mich Ermittlungsverfahren“. Die Einbürgerungsbehörde Köln gab mir keine Akten zur Einsicht, weil sie mir gar nichts zu sagen hatte.

 

41.      Gegen dieses Unrecht habe ich sofort zwei meine Einstweilige Anordnungen: 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 eingelegt, die die „Richterin“ Kathrin Nagel nach zwei Tagen sofort abgelehnt hat! Sie hat somit dieses Unrecht der Juristin Pia van Berk verdeckt, damit die Einbürgerungsbehörde Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln mir keine deutsche Staatsangehörigkeit verurteile. Die „Richterin“ Kathrin Nagel reagierte auf diese Üble Nachrede der Juristin Pia van Berk überhaupt nicht.

 

42.      Nur wann ich meinen Strafantrag gegen diese Mitteilung der Juristin Pia van Berk gestellt habe, hat mir nur danach die Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt, dass es über diesem Verfahren 89 Js 57/05 gegen Herrn Spister aber nicht gegen mich handelte. Ich war das Opfer. Aber die Juristin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Frau Pia van Berk hat mein Einbürgerungsverfahren aufgrund dieses „Strafverfahrens“ ausgesetzt, als ob ich ein Verbrecher war.

 

43.      Seit dem Erhalten dieser schriftlichen Mitteilung der Juristin Pia van Berk bat ich sofort die „Richterin“ Kathrin Nagel um den Rechtsschutz gegen diese Üble Nachrede, seit dem Januar bat ich die „Richterin“ Kathrin Nagel um das Rechtsschutz, allerdings sie gab mir kein Rechtsschutz. Sie lehnte alle meine Bitte, Anträge sofort bereits nach zwei Tagen ab. Warum lehnte sie diese meine Anträge so schnell bereits nach 2 Tagen ab und warum seit dem Januar bis heute sie mit der mündlichen Verhandlung über meinen zwei Untätigkeitsklagen nicht beginnt?

 

44.      Diese Handlung der „Richterin“ Kathrin Nagel ist die berühmte deutsche National-Sozialistische Justiz, ist die berühmte deutsche Volksverhetzung, ist die berühmte deutsche Minderheitsverfolgung. Die „Richterin“ Kathrin Nagel gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund, ich sei „Verbrecher“, gegen mich werde ein „Strafverfahren“ ermittelt, nicht, allerdings welches „Strafverfahren“ gegen mich lief, nennte sie mir nicht!

 

45.      Das war eine verbrecherliche nach §339 StGB Beugung des Rechts von der „Richterin“ Kathrin Nagel zugunsten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, zugunsten der Juristin Pia van Berk.

 

46.      Die Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln die Juristin Frau Pia van Berk teilte dem „Verwaltungsgericht“ Köln auf Auftrag der „Richterin“ Kathrin Nagel ihre unwahrhafte Mitteilung über mich mit, die die „Richterin“ Kathrin Nagel verschwörerisch mit der Juristin Pia van Berk als „eine echte über mich Wahrheit“, als Hauptgrund für ihre Ablehnung meiner Einbürgerungsklage aufnahm, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verurteilen.

 

47.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel wollte diese verbrecherliche Verleumdung der Juristin Pia van Berk über mich nicht prüfen. Meine zwei Anträge auf die Einstweilige Anordnung, auf die Überprüfung dieser Mitteilung der deutschen Juristin Pia van Berk, „ich sei Verbrecher“, lehnte die „Richterin“ Kathrin Nagel sofort nach zwei Tagen ab, damit diese Verleumdung als eine ihre Grundlage für die Ablehnung meiner Einbürgerungsklage aufnehmen. Deshalb machte die „Richterin“ Kathrin Nagel alles, damit diese unwahre Mitteilung als harmlos, als nicht bedeutend darstellen, damit am Morgen auf Grund dieser unwahrhaften Mitteilung meine Einbürgerungsklage ablehnen.

 

48.      Der Staat ermittelte gegen mich ein „Strafverfahren“ und ich durfte nicht zu wissen, welches Strafverfahren gegen mich lief. Das war eine noch schlimmere als die berühmte National-Sozialistische Justiz Handlung der „Richterin“ Kathrin Nagel, der Juristin Pia van Berk, der Einbürgerungsbehörde Köln, der Bezirksregierung Köln!

 

49.      Die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln zwingen mich meine Hoden sterilisieren kastrieren lassen, als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und sie denken noch aus, als ob es gegen mich ein „Strafverfahren“ liefe und die „Richterin“ Kathrin Nagel machte hier gar nichts.

 

50.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel hat mir am 08.06.2005 selbst persönlich schriftlich mitgeteilt, mein Einbürgerungsantrag werde bearbeitet, sie habe sogar die Einbürgerungsbehörde Köln für mich angerufen, obgleich sie mir als eine „Richterin“ bloß die schriftliche Mitteilung der Beklagten hätte zuschicken müssen. Das war eine Lüge. Mein Einbürgerungsverfahren war ausgesetzt. Niemand hat meinen Einbürgerungsantrag bearbeitet. Die „Richterin“ Kathrin Nagel hätte der Beklagten meinen Erinnerungsantrag mit der Bitte zur Stellungnahme zuschicken müssen. Das hat sie aber nicht getan, damit dieses behauptetes von der Juristin Pia van Berk „gegen mich Ermittlungsverfahren“ vor mir verbergen.

 

51.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel hat zusammen mit dieser Juristin Pia van Berk gegen mich dieses „Ermittlungsverfahren“, diese Jagd organisiert, damit mich strafrechtlich verurteilen, damit mich ins Gefängnis einsperren und danach aus Deutschland ausweisen lassen, anstatt mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Es lief gegen mich kein irgendwelches Ermittlungsverfahren.

 

52.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel führt gegen mich wider dem Art. 101 Abs. 1 GG ein Ausnahmegericht. Die „Richterin“ Kathrin Nagel verdeckte dieses totale Unrecht der Juristin Pia van Berk, der Einbürgerungsbehörde Köln, der Bezirksregierung Köln. Die „Berichterstatterin die Richterin“ Kathrin Nagel übt gegen mich ihre nach §130 Abs. 2 StGB Volksverhetzung, organisiert sie gegen mich nach §§ 26, 186 StGB Üble Nachrede, übt sie ihren verbrecherlichen Missbrauch des Art. 97 Abs. 1 GG. Die Berichterstatterin die „Richterin“ Kathrin Nagel verhetzt durch ihre „Urteile“, durch ihre Entscheidungen, durch ihre richterliche „Unabhängigkeit“ den Präsidenten des „Verwaltungsgerichts“ Köln, alle ihre Arbeitskollegen, das ganze „Verwaltungsgericht“ Köln, das ganze deutsche Volk gegen mich!

 

53.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel bedeckt ihre verbrecherliche Handlungen gegen mich unter der Unanhängigkeit der deutschen Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG! Die „Richterin“ Kathrin Nagel missbraucht das deutsche Grundgesetz!

 

54.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel macht meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes Rechtsweg zu! Die „Richterin“ Kathrin Nagel macht mein mir garantiertes nach Art. 6, 13 EMRK Recht auf ein zügiges und faires Verfahren zu!

 

55.      Ich will nach Art. 103 Abs. 1 GG von einem deutschen Richter gehört zu werden! Ich will die deutsche mündliche gerichterliche Verhandlung! Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung ist es keine „richterliche Unabhängigkeit“, gehört zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nicht! Das ist ein gewöhnliches Verbrechen eines Deutschen in einer richterlichen Bekleidung!

 

56.      Wenn ich eine mündliche Verhandlung bekomme, dann bekomme ich sofort die deutsche Staatsangehörigkeit, weil es keine Gründe für die Anlehnung meines Einbürgerungsantrages vorliegen!

 

57.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln muss ab sofort mit der mündlichen Verhandlung über meinen zweien Untätigkeitsklagen beginnen. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln, die „Richterin“ Kathrin Nagel, alle „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln geben mir die deutsche richterliche mündliche Verhandlung nicht! Die „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln missbrauchen ihre Dienstbefugnisse.

 

58.      Die mündliche gerichtliche Verhandlung ist in Ihrer deutschen Bundesrepublik für die Ausländer verboten! Die mündliche gerichtliche Verhandlung ist in Ihrer deutschen Bundesrepublik nur für die Deutschrassigen!

 

59.      Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Kabak, die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Schauff, die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau Buddenberg, die Beamtin des Bürgeramtes Köln-Mülheim, die am 28.04.2003 meinen Einbürgerungsantrag aufgenommen hat, zwingen mich alle in eine Stimme meine Hoden abschneiden zu lassen, zwingen mich sterilisieren kastrieren zu lassen als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

60.      Das Oberverwaltungsgericht NRW Münster bestätigt alle Entscheidungen der „Richterin“ Kathrin Nagel, da sie sie bestätigen müssen, da sie alle zusammen in der Verschwörung gegen mich sind.

 

61.      Die „Richterin“ Kathrin Nagel missbraucht den Art. 97 Abs. 1 GG! Sie weißt es ganz genau, dass ich total arm bin, dass ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, dass ich wegen dem Anwaltszwang gegen ihre verbrecherlichen Entscheidungen überhaupt keine Berufung einlegen darf, dass ich ohne einen Anwalt ihre Entscheidungen nicht anfechten darf! Deshalb fühlt sie sich von dem Anwaltszwang völlig gesichert!

 

62.      Meine entsprechende Klage gegen diesen verbrecherlichen Handlungen des „Verwaltungsgericht“ Köln wird zurzeit vor dem Landgericht Köln, 5. Zivilkammer (Fiskuskammer), Aktenzeichen: 5 O 395/05 verhandelt. Meine diese Amtshaftungsklage ist gegen die ganze 10 Kammer des „Verwaltungsgerichts“ Köln, gegen die über 4 Jahre lange verbrecherliche Gerechtigkeit Ihrer Kollegen des „Verwaltungsgerichts“ Köln, gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln Fritz Schramma, gegen seine verbrecherlichen Beamten gerichtet.

 

63.      Am 03. Januar 2005 habe ich vor der Einbürgerungsbehörde Köln persönlich vor dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Herrn Neßhöver? (Uwe Nesshoever?) meinen nächsten Einbürgerungsantrag gestellt. Für die Einbürgerung hat er von mir siebzehn Tausend EUR in Bar abverlangt, ihm persönlich dieses Geld unauffällig vor allen zu überreichen, ansonst bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung, welches Geld, hat er mir erklärt, dass sieben Tausend EUR davon er dem Präsidenten des „Verwaltungsgericht“ Köln für den richterlichen Team des „Verwaltungsgerichts“ Köln als ihr Anteil weitergeben müsse, müsse er mit ihnen teilen und zehn Tausend EUR sei es für seine Arbeitskollegen und für seinen Vorstand bei dem Oberbürgermeister der Stadt Köln. Ich habe das alles ängstlich und kategorisch abgelehnt. Dann hat er mir erklärt, dass ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme, solange ich ihm siebzehn Tausend EUR nicht einzahle, müsse ich die Bürgerschaft vergessen. Falls ich jemandem darüber erzähle, fliege ich aus Deutschland wie ein Flaschenkork raus….

 

64.      Die „Beamtin“ der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Kabak hat ihm ihre Hilfe geleistet, indem sie mich zum Dienstzimmer dieses Leiters begleitet hat. Sie war zuerst 5 Minuten lang bei diesem Leiter, danach kam sie zu mir und hat sie mich aufgefordert zu diesem Leiter zugehen und mit ihm „über alles“ zu besprechen.

 

65.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

66.      Im Mai 2005 habe ich von der Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Kabak einen Bestätigungsbrief vom 12.05.2005, Az.: 323-4.4–W 13/2005 meines Einbürgerungsantrages bekommen. Danach habe ich sie mehrmals angerufen. Jedes mal hat sie mir gesagt, dass ich meine Hoden müsse sterilisieren lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle, ansonst bekomme ich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung hat sie mir keine irgendwelche Erklärung gegeben.

 

67.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

68.      Am 27.05.2002 hat die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Schauff mit mir die Vorsprechung für die Einbürgerung durchgeführt. Während dieser Vorsprechung hat sie mir ganz fest angedeutet, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

69.      Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Schauff hat mir erklärt, damit ich mit meinem mongolischen Samen, mit meinem mongolischen Sperma das deutsche Volk, das deutsche Blut, die deutschen Frauen nicht verschmutzte, nicht befruchte. Das sei eine Hauptforderung unseres Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen.

 

70.      Ich habe versucht, das alles ängstlich abzulehnen. Dann hat sie mir sofort erklärt, dass sie mich schon jetzt aus dem Dienstzimmer verwiese…. Dann habe ich sofort mein Einverständnis leidend ausgesprochen, weil ich Angst hatte, dass die Frau Schauff meinen Einbürgerungsantrag überhaupt nicht aufnimmt und mir geben schließlich keine deutsche Staatsangehörigkeit.

 

71.      Sie hat mir erklärt, alle Einbürgerungsbewerber werden darauf gleich aufgefordert und sie erfüllen alle Forderungen des Staates ohne Problem und bekommen sie dafür die deutsche Staatsangehörigkeit. Warum solle für mich eine Ausnahme sein?

 

72.      Über diese Handlungen der Frau Schauff habe ich sofort meine Dienstaufsichtbeschwerde, wo ich alle diese Handlungen beschrieben habe, eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese meine Dienstaufsichtbeschwerde nicht angefordert und sie nicht untersucht.

 

73.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

74.      Im Herbst 2002 habe ich die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau Buddenberg wegen meinem Einbürgerungsantrag mehrmals angerufen. Telefonisch hat sie mir mehrmals erklärt, dass ich mich sterilisieren lassen müsse als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen, danach werde sie mit mir weiter sprechen….

 

75.      Später, in diesem Herbst 2002 hat die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau Buddenberg mich vor dem Postzimmer auf dem EG in dem Gebäude der Bezirksregierung Köln selbst angesprochen, „Sind Sie Herr Wolf?“, wann ich meinen nächsten Brief an der Poststelle aufgegeben habe. Sie hat mir als die Sachbearbeiterin meines Einbürgerungsantrages Frau Buddenberg vorgestellt. Sie erinnerte mich an unsere Telefongespräche, so dass ich sofort verstanden habe, dass ich wirklich mit der Frau Buddenberg sprach.

 

76.      Die Beamtin Frau Buddenberg hat mit mir nicht zu viel gesprochen. Sie wiederholte mir noch einmal alles vorher telefonisch Gesagte, dass ich nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt habe. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse. Sie erklärte es somit, damit ich mit meinem Samen die deutschen Frauen nicht befruchte. Das sei eine allgemeine Hauptforderung des Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Sie hat mir noch gesagt, falls ich das selbst nicht mache, werde der Statt nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches das zwangsweise machen. Der Staat nehme mich mit Hilfe der Polizei in Haft in einer psychiatrischen Anstalt und sterilisiere mich zwangsweise, damit ich die deutschen Frauen mit meinem mongolischen Sperma nicht besamen könnte….

 

77.      Über diese Handlungen der Frau Buddenberg habe ich sofort meine Dienstaufsichtbeschwerde, wo ich alle diese Handlungen beschrieben habe, eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese meine Dienstaufsichtbeschwerde nicht angefordert und sie nicht untersucht.

 

78.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

79.      Am 28.04.2003 hat eine jüngere, 25-28 jährige Beamtin des Bürgeramts Köln-Mülheim Frau Heider oder Reuter? mich wegen meiner Einbürgerung beraten lassen. Sie hat mir ausdrücklich erklärt, dass ich für die Einbürgerung außer anderen Unterlagen auch die Sterilisation meiner Hoden benötige. Nach meiner Frage hat sie mir erklärt, dass ich einen entsprechenden ärztlichen Nachweis über die Sterilisation meiner Hoden danach meiner Sachbearbeiterin nachreichen könne.

 

80.      Nach ein Paar Wochen, wann ich alle meine Unterlagen zu meinem Einbürgerungsantrag gesammelt habe, hat sie von mir noch einmal aufgefordert, meine Hoden sterilisieren zu lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

81.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

82.      Gegen alle diese verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln habe ich mit meinem besseren Wissen vorher zwei meine Einstweiligen Anordnung im Oktober 2005 vor dem „Verwaltungsgericht“ Köln, 10 L 1536/05 mit der Bitte der Einleitung einer staatlichen Untersuchung, gestellt, und weitere folgende Berufung eingelegt, die alle wegen dem Anwaltszwang abgewiesen wurden.

 

83.      Ich bin der GUS-Rechtsanwalt. Ich bin im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland als GUS-Rechtsanwalt tätig. Als GUS-Rechtsanwalt stehe ich unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines fremden Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

84.      Als Rechtsanwalt, als Verteidiger meiner Person habe ich das Recht, während der Ausübung meines beruflichen Dienstes die Beamten, die Richter, alle Menschen beruflich sehr scharf zu kritisieren.

 

85.      Das Amtsgericht Köln ist aus diesen Gründen für die ausgehenden aus der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts „rechtswidrigen“ Handlungen nicht zuständig.

 

86.      Mich dienstlich oder strafrechtlich zu verurteilen, darf nur das Rechtsanwaltgericht nach entsprechendem gerichtlichen Verfahren mit der Frage, inwiefern meine befassten als GUS-Rechtsanwalt beruflichen Schriftsätze, inwiefern meine berufliche als GUS-Rechtsanwalt Selbstrechtsberatung im Völkerrecht, im k........ Recht gegen das geltende deutsche Recht verstieße.

 

87.      In dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geht es auch um die k........ Staatsangehörigkeit, um das k........ Recht, um das Völkerrecht, um das europäische Rentenrecht. Als GUS Rechtsanwalt verteidige ich diese ganze Zeit meine Person selbst persönlich. Als GUS Rechtsanwalt berate ich selbst meine Person im k........ Recht, im Völkerrecht, im europäischen Rentenrecht.

 

88.      Laut der hierzu in einem bis heute richtungweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (NJW, 1988, 191, 193) u.a. ausgeführt:

„Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erlaubt es dem Anwalt – ebenso wie dem Richter – nicht, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Nach allgemeiner Auffassung darf der Anwalt im „Kampf um das Recht“ auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, ferner Urteilsschelte üben oder „ad personam“ argumentieren, um beispielsweise eine mögliche Voreingenommenheit eines Richters oder die Sachkunde eines Sachverständigen zu kritisieren. Nicht entscheidend kann sein, ob ein Anwalt seine Kritik hätte anders formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung“.

 

89.      Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch für die GUS-Rechtsanwälte, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigt sind. Alle meine schriftliche Ausführungen, die ich in allen meinen Klagen, in allen meinen Berufungen, in allen meinen Schriftsätzen äußere, stehen alle unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

90.      Den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht mir für meine mündlichen und schriftlichen Äußerungen damit einräumt, habe ich in allen meinen vorbezeichneten Schriftsätzen nicht überschritten. Wenn ich etwas zu offenbar schreibe, wenn ich etwas zu hart kritisiere, betrachten Sie bitte das als meine angemessene rechtsanwaltberufliche Tätigkeit.

 

91.      Nach

 

92.      Deshalb, wenn ich etwas „zu hart“ kritisiere, wenn ich etwas „zu offenbar“ schreibe, betrachten Sie bitte das als meine angemessene rechtsanwaltberufliche Tätigkeit. Ich stehe als GUS-Rechtsanwalt unter dem besonderen Schutz dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines fremden Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland!

 

93.      Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch der deutsche „Rechtsstaat“. Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen.

 

94.      Das ist mein Kampf um das Stimmrecht!!!!!!!!!!!!!

 

95.      Mein heller Wunsch, wie Sie alle Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung.

 

96.      Ausländer müssen absolut gehorsam sein! MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

97.      Die Rassendiskriminierung, die Zwangssterilisation, die Bestechung, die Korruption steht an der Tagesordnung in der Einbürgerungsbehörde Köln, in dem „Verwaltungsgericht“ Köln und die Staatsanwaltschaft Köln macht meinen Mund zu und versucht mich für diese meine ehrliche wahre Kritik aus Deutschland raus zu schmeißen!

 

98.      Diese Strafanzeige des „Verwaltungsgerichts“ Köln gegen mich ist ihr raffinierter Fluchtversuch vor der gerichtlichen Verantwortung. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln hat jetzt von mir Angst, dass er diese gerichtliche Verhandlung, Amtshaftungsklage gegen mich verliert und wird er gerichtlich verpflichtet, mir den Schadenersatz in Höhe von €5,000.00 zu zahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen, wird er aus dem Richteramt entfernen.

 

99.      Das Verwaltungsgericht Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K........ sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Das Verwaltungsgericht Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K........ total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K........ bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

100.      Das Verwaltungsgericht Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K........ in Deutschland! Wir sind die K........ in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und das Verwaltungsgericht Köln zwingt mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k........s Genom sterilisieren kastrieren zu lassen.

 

101.      Die K........ haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte des Verwaltungsgerichts Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K........ sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k........ Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

102.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

103.      Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe. Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich dieses „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG verfassungswidrig aus.

 

104.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck beantragt, um mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG auszusetzen. Sie haben überhaupt nicht erwartet, dass diese eröffnete Strafermittlung mit sich solche Folge hervorruft, dass ich solchen Widerstand leisten werde.

 

105.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln gibt mir gegen diese rassistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer, das „Verwaltungsgericht“ Köln erklärt meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu.

 

106.      Noch schlimmer, die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen hat jetzt gegen mich erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln, 52 XVII W 272, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, um mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, eingeleitet. Gegen die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und gegen den „Richter“ des Amtsgerichts Stroh habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

107.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen kann die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt dieser Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen mich nur in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

108.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass §12a Abs. 3 StAG die gestellten von der Einbürgerungsbehörde gegen die eigenen Einbürgerungsbewerber Strafanträge, die aus dem Einbürgerungswiderspruchverfahren, aus dem Einbürgerungsklageverfahren gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde entstehen, nicht schützt, darf die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren nicht aussetzen, muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren trotzdem weiter führen!

 

109.      §12a Abs. 3 StAG wird nur für die Strafermittlung angewendet, die irgendwo anders, aus einer anderen nicht zusammengebundener mit der Einbürgerung Tat ermittelt.

 

110.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass die Einbürgerungsbehörde gegen ihre eigene Einbürgerungsbewerber selbst ein Betreuungsverfahren nicht eröffnen darf!

 

111.      Es ist jetzt mit meinem Einbürgerungsverfahren eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation geworden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

112.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

113.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

114.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen. Dieser widerliche NAZI-Henker-Arzt der „Psychiatrie“ Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu den deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

115.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

 

116.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

117.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

 

118.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

119.      Das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster, die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der rassendiskriminierenden Verfolgung der K........ in der Bundesrepublik Deutschland von Deutschen, von „Richtern“! K........tum sei ein Untermenschentum!

 

120.      Erste 3 Jahren dieses meines Einbürgerungsrechtsstreites habe ich bloß die höfflichen, total süßen Bitten, Anträgen, Briefen ohne jeglichen Erfolg geschrieben, als ob ich alle meine Schreiben in die Leerheit zugeschickt hätte! Gar keine Antworten! Gar keine Reaktionen! Seit dem Jahr 1913 schreiben die Ausländer auch bloß die höfflichen, die total süßen Bitten, Anträgen, Briefen…. umsonst und nach allen unseren Höfflichkeiten, Süßigkeiten bekommen wir dennoch ihre Bürgerschaft nicht, reagieren sie auf unsere Briefe, Bitten, Anträge gar nicht! Der höffliche Weg funktioniert in ihrem „hoch demokratischen“, „hoch zivilisierten“ deutschen  „Rechtsstaat“  nicht! Je länger sie mir ihre Bürgerschaft nicht geben, desto mehr Schaden fügen sie sich selbst zu! Ich kämpfe gegen 82 Millionen Deutschen! 82 Millionen Deutschen kämpfen gegen mich!

 

121.      Außerdem ein Jurist ist auf keinen Fall der Arzt der Psychiatrie! Sogar die hundert Juristen können einen Arzt der Psychiatrie, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit, über die Psyche, über die Funktion des Gehirns, über die Funktion der inneren Hirnrezeptoren eines Menschen nicht ersetzen!

 

122.      Die deutschen Richter dürfen über die minderwertigen k........ Kläger sogar ihre einfache primitive k........ Psyche, sogar die einfache primitive Funktion ihres k........ Gehirns, sogar die Funktion ihrer einfachen primitiven inneren k........ Hirnrezeptoren selbst medizinisch negativ zu bewerten, zu bestimmen. Die deutschen Richter sind gegenüber den k........ Klägern sogar die Ärzte der Psychiatrie! Gegen die deutschen Kläger machen sie so was nicht, nur gegen die minderwertigen K........, weil das arische Gehirn ein Supergehirn sei!

 

123.      Wegen der „Schlussfolgerung“ Ihrer Kollegen aus dem „Verwaltungsgerichts“ Köln vom 03.01.2006, Paul Wolf sei „Geistesgestört“, herum diese ihre „Schlussfolgerung“ laufen schon 8-10 anderen Verfahren. Ihr „Rechtsstaat“ hat schon nur in diesen Begriff „Geistesgestört“ seit 03.01.2006 mindestens 10.000,00 EUR aufgewendet! Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln sind die echten Verbrecher. Sie fügen durch ihre faschistischen „Urteile“ ihrer deutschen schon schwachen Wirtschaft noch mehr Schaden zu und haben sie noch kein positives Ergebnis bekommen!

 

124.      Würden Sie bitte für die „Richterin“ Kathrin Nagel für ihre verbrecherlichen Handlungen gegen mich, für ihre deutsche Volksverhetzung gegen die K........, für ihre deutsche Anstiftung in Üble Nachrede gegen mich, für ihre deutsche Beleidigung meiner Würde, für ihren deutschen Amtsmissbrauch ins Gefängnis für Lebenslange einsperren!

 

125.      Würden Sie bitte meine Einbürgerungsklage aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln herausnehmen und einem anderen deutschen Gericht zu Entscheidung geben. Das „Verwaltungsgericht“ Köln ist nicht mehr in der Lage mit mir, mit meiner Einbürgerungsklage objektiv zu verhandeln, da sie gegen mich bereits eine feste ausländerfeindliche ausländerhassende Überzeugung haben, dieser mongolischer Einbürgerungskläger sei Verbrecher, wir geben ihm unsere deutsche Staatsangehörigkeit niemals!

 

126.      Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr leiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit über 4 Jahren stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG! Das ist mein und unser Kampf um das deutsche Stimmrecht!

 

127.      Warum geben Sie mir doch ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht? Wo ist hier das Problem? Geben Sie mir einfach ihre deutsche Staatsangehörigkeit und das war's! Und dieses Problem wäre nach 5 Jahren dieses „Rechtsstreites“ so einfach und in ein Mal und für die Ewigkeit gelöst! Warum wollen Sie mich alle sofort ins Gefängnis wegsperren, aber nicht mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben? Ich mache und ich habe nicht strafbares gemacht. Ich handele nur entsprechend ihren Gesetzen. Geben Sie bitte mir doch ihre deutsche Staatsangehörigkeit und das war's! Alle Voraussetzungen für die Einbürgerung habe ich noch seit dem Jahr 2002 erfüllt. Ich will wählen! Ich will nur wie Sie alle Deutscher werden!

 

128.      Würden Sie bitte alle meine zugeschickten früheren Beweise von dem Gericht anfordern und sie durchschauen.

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der deutsche Publizist

Der freie deutsche Journalist

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Katholik Paul Wolf

Anlage:

Gerichtbeschluss 1 DGH 3/06 OLG Hamm vom 29.09.2006