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Sprachforderung für deutschen Ehegattennachzug

  

Diese neue „Sprachforderung“ im Zuwanderungsgesetz, dagegen die Türken „heftig protestieren“, ist ein nächster juristischer Blödsinn von blöden deutschen Politikern! Niemand wird diese „gesetzliche“ Forderung ernsthaft erfüllen. Keiner Botschafter, keiner Attache wird die Sprachkenntnisse bei jedem Ehegatten von Deutschen bei heißem sonnigem Beachwetter irgendwo in Bangkok, San Salvador, Istanbul.... wirklich prüfen.

Welcher botschaftlicher Schwanz braucht überhaupt solche idiotische Sprachprüfung? Welcher deutscher Botschafter wird in nächsten 20-30 Jahren in jeder deutschen Botschaft mit diesen Ehegattennachzugausländern stundenlang sitzen und einen irgendwelchen blöden widerlichen Ausländer sprachlich prüfen? Und wenn solcher Botschafter solche Sprachprüfung „schlecht“ aufgenommen hat, muss er schon sofort gefeuert werden? Diese deutschen Botschafter haben nicht anders zu tun....

Hören sie mal zu, welche Sprachkenntnisse die zurück eingereisten nach ihrer ursprünglichen deutschen Heimat „Russlanddeutsche“, „Argentinendeutsche“ haben? Sie müssen aber auch gesetzgemäß bei der Übersiedlung nach Deutschland schon ihre hervorragenden Sprachkenntnisse mit beibehaltenem in ihrem „deutschen“ Blut deutschem Sprachdialekt bei der deutschen Botschaft nachweisen!!! Diese „Spätaussiedler“ können aber in Wirklichkeit nur „Ich liebe Deutschland“, „Ich liebe deutsche Bier“, „Ich liebe deutsche Auto“, „Ich liebe deutsche Sprache“, „Ich liebe deutsche….“ Das ist diese „gesetzliche“ künftige SprachforderungPrüfungsNivea für diesen bevorstehenden Ehegattennachzug zu Deutschen….

Diese Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer ist vielleicht eine gute Freundin von Angela Merkel, ist sie aber eine Vollidiotin in der Politik! Sie ist eine große Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland!!!!!!!!

 

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187480101

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187700733/0

 

Achtung!

http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Themen/Zuwanderung/DatenundFakten/Aenderung__der__Aufenthaltsverordnung.html

Am 21. Oktober 2005 wurde die Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet:

"3. Beantragung eines Aufenthaltstitels ohne vorheriges Visumverfahren

Es wird die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitels ohne vorheriges Visumverfahren in Fällen eingeführt, in denen ein Ausländer, der nicht Unionsbürger und auch nicht EWR-Bürger und damit ohnehin visumfrei ist, einen Anspruch auf den beantragten Aufenthaltstitel hat, was insbesondere im Zusammenhang mit einem Familiennachzug der Fall sein kann, einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates besitzt, der ihn nach Schengen-Recht ohnehin bereits berechtigt, für bis zu drei Monate visumfrei in das Bundesgebiet zu reisen und auch die sonstigen Voraussetzungen für einen erlaubten Aufenthalt in Deutschland erfüllt, also z.B. einen gültigen Pass oder Passersatz besitzt und keine Einreisesperre, etwa wegen einer früheren Ausweisung oder Abschiebung, besteht.

Ein Aufenthaltstitel ist in diesen Fällen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Eine Erwerbstätigkeit in Deutschland darf erst ausgeübt werden, wenn ein erforderlicher Aufenthaltstitel erteilt wurde, mit dem die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt wird."

 

Der deutsche Fluchtsager

Der deutsche Prophet

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der deutsche Künstler

Der deutsche Publizist

Der freie deutsche Journalist

Der deutsche Philosoph

Der deutsche Wissenschaftler

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Steuerzahler

Der Vollzeitarbeitsbeschäftigte beim Arbeitgeber die Stadt Köln: ARGE Köln-Mülheim, Nummer BG: 35702BG0090227, Dienstgebäude Wiener Platz 2a, 51065 Köln

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber bei der Einbürgerungsbehörde Köln

Der heilige politische Freiheitskämpfer um das heilige deutsche Wahlrecht

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der mongolischstämmige Katholik

Paul Wolf (akkaly)