78 Strafantrag-16 KZ-Arzt Psychiatrie Schuchardt

Bildquelle:  http://schule.judentum.de/projekt/NS-Medexp.htm ,

http://www.deathcamps.info/testimonies/Doctors.htm

122. Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                                             25.09.2006

Beschwerdeführer:            der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der deutsche Publizist

der freie deutsche Journalist

der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der Katholik

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Deutschland

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 10. Fachsemester

www.akkaly.biz.tc

www.akkaly.co.nr

www.akkaly.tk

www.akkaly.blogspot.com

Beschwerdegegner:           Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670      Köln

Aktenzeichen:                      53 Zs 512/06 - 96 -

53 Zs 512/06 GStA Köln

34 Js 111/06 StA Köln

Beschwerdegegner:           faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person

Kopie:                    Gesundheitsamt für die Stadt Köln

Neumarkt 15 – 21

50667 Köln

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    „Verwaltungsgericht“ Köln

Postfach 10 37 44

50477      Köln

Aktenzeichen:                      10 K 2033/05

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 75/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 116/06

Kopie:                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

2 BvR 1296/06

2 BvR 1634/06

2 BvR 1635/06

2 BvR 1636/06

2 BvR 1637/06

2 BvR 1859/06

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:    Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799      München

www.KVPM.de

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

VERFASSUNGSBESCHWERDE (zweiundzwanzigste)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 (Erhalten 22.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person nach:

nach §278 StGB Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnissen

nach §279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

nach §132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger

nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

nach §164 StGB Falsche Verdächtigung

nach §343 StGB Aussageerpressung

nach §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

nach §358 StGB Aberkennung des ärztlichen Arztmandates

nach §239 Abs. 2 StGB Versuchte Freiheitsberaubung

nach §240 Abs. 4 Nr. 3 StGB Nötigung

nach §292 Abs. 2 Nr. 1, 2 i.V.m. 295 StGB Jagdwilderei

nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken

nach §227 StGB versuchten Körperverletzung mit Todesfolge

nach §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

nach §203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen

nach §300 StGB Besondere schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

nach §331 StGB Vorteilsnahme,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des deutschen Grundgesetzes

nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 (Erhalten 22.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 (Erhalten 22.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) begründe ich wie folgt:

1.      weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung für „Nulltarif“ wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Ich will auch zu der Herrenrasse, zu den Herrenmenschen gehören!

 

2.      Alle meine früheren Verfassungsbeschwerden haben Sie zur Entscheidung nicht angenommen. Durch diese Ihre Entscheidungen haben Sie noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutsche stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

3.      Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat seine historische Aufgabe, seine politische Funktion erfüllt! Allerdings durch das neue Zuwanderungsgesetz hat der deutsche „Rechtsstaat“ diese faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (alte §85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder bekräftigt!

 

4.      Diese Beschwerde ist unser und mein ausländischer Kampf um das Wahlrecht in Europa, in Deutschland! Um den Kampf für das Stimmrecht wurde in der menschlichen Geschichte viel Blut vergossen! Wir wollen wählen! Das Wahlrecht, das Stimmrecht sind überhaupt die wichtigsten Materien in jedem „Rechtsstaat“. Noch höheres und noch wichtiges Rechtsgut gibt es auf der Erde nicht!

 

5.      75 Millionen neue Menschen haben das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft am 1. Mai 2004 durch den Eintritt zur EU-Union in einem Augenblick bekommen, aber wir sind 4,7 Millionen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) für die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Mitbürger, wir müssen uns das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft durch die Arbeit für die Deutschen hier in Deutschland verdienen, abarbeiten! Wir wollen wie alle Europäer wählen! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilnahme an den europäischen Wahlen haben! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der Europäischenunionsgewalt durch die Europawahlen haben! Ich will wie alle Europäer der Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die voll gleichberechtigten Menschen im Europa werden! Ich will, wir wollen alle die Europäische Union, den deutschen „Rechtsstaat“ zusammen mit allen Europäern regieren! Wir wollen wie alle Europäer, wie alle Deutschen das Gefühl, den Stolz zu tragen, dass die Europäischenunionsgewalt im Europa, dass die Staatsgewalt in Deutschland auch von uns, von mir ausgeht! Wir wollen wie alle Deutschen das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Bundestagwahlen haben! Bloß die primitive Teilnahme an den primitiven Kommunalwahlen in einer primitiven deutschen Kommune ist für mich, ist für uns allen nicht genug!

 

6.      Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid des Generalstaatsanwalts Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Köln 34 Js 111/06 StA Köln gegen über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person, als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen, weil meine Klage nach §114 ZPO keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

7.      Keiner Rechtspfleger am Oberlandesgericht Köln haben von mir persönlich meinen Antrag gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihren Antrag nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

8.      Mein gleichzeitig sofortiger schriftlicher Antrag auf einen Notanwalt nach §78b ZPO wurde mit der Begründung, sie erhalten noch darüber später vom Strafsenat einen gesonderten Bescheid, nicht aufgenommen.

 

9.      Wegen dem Anwaltszwang darf ich vor dem Oberlandesgerichts Köln meine Berufung selbst nicht einlegen! Ich kann jetzt gegen diesen Ablehnungsbescheid gar nichts machen!

 

10.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden! Das bedeutet, dass die deutsche richterliche Gerechtigkeit nur für die Reichen dient! Die Armen und die Ausländer müssen sich vor den armen deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht arbeiten, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen Anwaltszwang!

 

11.      Der Anwaltszwang, §67 Abs. 1 Satz 1 VwGO, §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO werden von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

12.      Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

13.      Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

 

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

12.      Die Ausländer haben die Angst, gegen den deutschen „Rechtsstaat“ etwas zu sagen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hält die Ausländer in Angst, damit sie immer schwiegen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hat gegen mich wegen diesem meinem beharrlichen Begehren, das Wahlrecht zu bekommen, sogar das Aufenthaltswiderrufverfahren eingeleitet!

 

13.      Als deutscher Schriftsteller, als deutscher Dichter darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin der deutsche Schriftsteller, der deutsche Dichter, der freie deutsche Journalist Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig ehrenamtlich als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen genetischen deutschen Faschismus!

 

14.      Das Oberlandesgericht Köln leistet mir keinen Rechtsschutz gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person. Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt die Bundesrepublik Deutschland nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

15.      Ich kann nun gegen diese unmenschliche rassistische verbrecherliche faschistische gesetzlose „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person gar nichts machen!

 

16.      Die Staatsanwaltschaft Köln gibt meinem Strafantrag gegen den NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt keinen weiteren Rechtsweg, schließt sie sofort das Ermittlungsverfahren gegen ihn zu!

 

17.      Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen diesen verbrecherlichen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdecken der Generalstaatsanwalt und die Staatsanwaltschaft Köln eifrig diesen ärztlichen  Verbrechen vom NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt und nehmen sie in diesem nazistischen gegen mich Verbrechen aktiv teil.

 

18.      Dieser Beschuldigte der Faschisten NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt hat meine Freiheit nur aus einem Grund nicht beraubt, weil ich gegen ihn meinen diesen Strafantrag rechtzeitig gestellt habe. Wenn ich diesen meinen Strafantrag gegen ihn nicht oder zu spät gestellt hätte, hätte er mich 100% in die kölnische zugeschlossene psychiatrische zwangsweise untergebracht. Deshalb, er hatte von Anfang an seine verbrecherliche Absicht, meine Freiheit dennoch zu berauben. Diese seine verbrecherliche Freiheitsberaubung konnte er nur wegen der Störung von außen nicht verwirklichen.

 

19.      Durch seine „psychiatrische Stellungnahme“ vom 25.05.2006 hat dieser Beschuldigte Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt einen seinen nach §278 StGB unrichtigen Gesundheitszeugnis über meiner Person ausgestellt, lässt er nach §279 StGB diesen seinen unrichtig ausgestellten Gesundheitszeugnis über meiner Person im Verkehr Gebrauch!

 

20.      Für diese „psychiatrische Stellungnahme“ dieses Beschuldigten Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 gibt es keine irgendwelche gesetzliche Grundlage! Das ganze deutsche Recht sieht solche „psychiatrische Stellungnahmen“ nicht vor! Seine diese „psychiatrische Stellungnahme“ ist gesetzlos, ist verfassungswidrig, ist eine rassistische Volksverhetzung! Diese seine „psychiatrische Stellungnahme“ vom 25.05.2006 verletzt tief meine Würde.

 

21.      Dieser Beschuldigte der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt hat mich überhaupt nicht gesehen. Er hat mich überhaupt nicht zugehört. Er hat mich überhaupt nicht berührt. Er hat mir überhaupt keine irgendwelche Fragen gestellt. Er hat über meinem Körper, über meinem Gesundheitszustand nicht geringste Ahnung.

 

22.      Dieser Beschuldigte der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt hat nicht meine Person, nicht mein Gehirn, nicht den Inhalt meines Gehirnes bewertet, erforscht, sondern die fremden nicht mir gehörenden Blätter, Papieren! Das ist sein rassistisches Verbrechen! Dieser Beschuldigte der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt hat die Briefe, die meine Kommilitonen erfasst haben, durchgelesen und hat er auf Grund dieser fremden nicht mir gehörenden Briefe meine Person schon als „psychischkrank“ erklärt.

 

23.      Ein Arzt der Psychiatrie darf keine Diagnose über die Funktion des Gehirns seines vermutlichen Patienten nur auf Grund der von ihm gelesenen Briefe des Freundschaftskreises seines Patienten feststellen, dabei mit diesem seinem vermutlichen Patienten überhaupt keinerlei Augenscheinkontakt, keinerlei Hörscheinkontakt zu haben! Der Arzt muss seinen Patienten berühren, mindestens zusehen, zuhören! Die Medizinmaterie funktioniert so nicht!

 

24.      Würden Sie bitte diese faschistische „psychiatrischen Stellungnahme“ dieses Beschuldigten der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 aufheben! Wegen seiner dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile! Alle Behörden, alle Beamte, der ganze deutsche Rechtsstaat, das ganze deutsche Volk behandelt mich jetzt aufgrund dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 wie einen „Psychischkranken“, hänseln mich dafür!

 

25.      In allen Dienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa haben mich überall wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 als einen „Geistesgestörter“ eingetragen!

 

26.      Mein Studium Rechtswissenschaft/Staatsexamen, mein künftiger Beruf als deutscher Jurist ist wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 für mich zu! Der ganze Arbeitsmarkt ist wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 für mich zu! Wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 habe ich keine mehr Chance als deutscher, als europäischer Jurist, als gleichberechtigter Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden!

 

27.      Alles, was ich in diesen 10 deutschen Lebensjahren erreicht habe, ist durch diese faschistische „psychiatrische Stellungnahme“ dieses Beschuldigten der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 in ein Mal ruiniert. Diese faschistische „psychiatrische Stellungnahme“ vom 25.05.2006 verletzt tief meine Würde. Die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

28.      Gegen diesen Beschuldigten der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt bereite ich gleichzeitig meine nächsten Anträge vor der Bezirksregierung Köln auf die Entziehung seiner „ärztlichen“ Berufserlaubnis, nach §374 StPO meine Private Klage wegen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung gegen die Person der politischen Leben, wegen des versuchten Hausfriedensbruchs und meine Zivilklage auf Schadenersatz vor.

 

29.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

30.      Dieser Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und die Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre Augen zu, macht hier gar nichts, betrachtet dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal!

 

31.      Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln 17 Tausend EURO für den deutschen Pass und verlangen beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab! Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe kastrieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, solange ich diese 17 Tausend EURO nicht auszahle, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Noch besseren sicheren hundertprozentigen Beweis des verübten Verbrechens dieser „Beamten“ gibt es nicht!

 

32.      Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt diesem Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, aber mir glaubt sie nicht, nur weil ich ein minderwertiger K......... sei. Die Staatsanwaltschaft Köln hält mich, die K......... schon automatisch für die total dummen würdelosen Kreaturen. Beweiswürdigung nach §261 StPO gelte nicht für die K.........!

 

33.      Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Ermittlung absichtlich eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit. Das war die einzige Absicht dieser Einstellung! Heute habe dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen und das sei gut!

 

34.      Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

35.      Die faschistische schakalische Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen dagmar.dahmen@stadt-koeln.de und der schakalischer faschistischer „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh wollen mit Händen dieses Schakalen-Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt meine Person nach §1896 BGB in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt zwangsweise zu unterbringen, damit mich dort nach §1905 BGB zwangsterilisieren, zwangskastrieren, damit ich meine k......... Kinder auf dem deutschen Boden nicht setzen könnte, damit ich mit meinem k......... Sperma die hochwertige arische Rasse nicht „verschmutzen“ könnte, damit ich mir endlich als Zwangsterilisierter, als Zwangskastrierter die begehrte deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann

 

36.      Durch dieses faschistisches „Betreuungsverfahren“, durch die bevorstehende in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt ärztliche faschistische „Behandlung“ versucht dieser Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt meinem nicht ariescherassigen Körper den erheblichen Gesundheitsschaden zuzufügen.

 

37.      Durch das faschistische „Betreuungsverfahren“ will der Schakale-„Richter“ Stroh zusammen mit diesem Schakalen-Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt meine Person in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt mit Hilfe der Ärzten, der Krankenpflegen ermorden und danach ihr Mord über meiner Person als „Selbstmord“ inszenieren.

 

38.      Dieser Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt zwingt seine Sekretärin in dieser seiner Ermordung meiner Person auch teilzunehmen, macht von seiner Sekretärin auch eine Mörderin wie ihre Vorverwandte.

 

39.      Solche zahlreiche Mordhandlungen, Beispielen gab es in der deutschen Geschichte, in dem deutschen Volk millionenweise und sie sind in dem deutschen Blut, in der deutschen Mentalität für die Ewigkeit geblieben. Die Deutschen haben in ihren deutschen Genen einen festen Ausländerhass, Minderheitsunterdrückung, Ausländerermordung! Die Deutschen haben die 50 Millionen Ausländer schon ermordet! Und jetzt will auch der deutsche Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt durch sein dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ noch einen Ausländer wie seine Vorfahren ermorden!

 

40.      Diese Schakalen-Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, der Schakale-„Richter“ Stroh, das Verwaltungsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln und diese Schakalin-Faschistin Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen sind die Mörder!

 

41.      Den ganzen Tag hetzjagten auf mich mit Schäferhunden auf Auftrag dieses deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und des Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams und des faschistischen Schakalen-„Richters“ Stroh die deutschen Polizisten und die Krankenpfleger aus der zugeschlossenen kölnischen psychiatrischen Anstallt, damit mich zwangsweise in die zugeschlossene kölnische psychiatrische Anstallt unterbringen.

 

42.      Drei deutsche Männer-Krankenpfleger aus der kölnischen psychiatrischen Anstallt wollten mich schon auf Auftrag dieses deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und des Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams und des faschistischen Schakalen-„Richters“ Stroh mit Gewalt ins rotorange Fachkrankenauto reinstecken. Weil ich gut Kampfkunst beherrsche, habe ich sie zusammengeschlagen, so dass sie von mir sofort entfernten.

 

43.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne geleitete vom Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams Ausländischeratenvernichtungs-Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richtern“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einem deutschen „Beamten“ Dahmen und von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ machen und danach mich zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

44.      Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K......... von Deutschen, von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, von „Richtern“ am Amtsgericht Köln, von „Richtern“ am „Verwaltungsgericht“ Köln und höchstpersönlich vom Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams!

 

45.      Warum überhaupt dieser deutsche Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt mich zwingt, in seiner künftigen bevorstehenden faschistischen „Gutachtung“ teilzunehmen? Ich brauche so was überhaupt nicht!

 

46.      Dieser deutsche Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und der Schakale-„Richter“ Stroh zwingen mich in diesem ihrem künftigen bevorstehenden faschistischen „Betreuungsverfahren“ teilzunehmen. Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen!

 

47.      Wenn meine Person nach den Angaben dieser deutschen Nazi-SS-Einheit als „Psychischkrank“ sein sollte, dann hätten der „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt, der „Richter“ Stroh, die Polizisten, die Ärzte, die Krankenpfleger nach §§ 10, 11, 12 PsychKG nur für die Öffentlichkeit und für sich selbst gefährdeten Personen diese ihre Zwangsunterbringung anordnen dürfen. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt allein keine Unterbringung.

 

48.      Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keinerlei irgendwelche Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger und für meine aus!

 

49.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

50.      Diese mögliche bevorstehende künftige Zwangsgutachtung von dem Psychiatriearzt, die die Staatsanwaltschaft über mich beharrlich durchführen will, weigere ich mich mit allen meinen Kräften, in dieser Zwangsgutachtung teilzunehmen, meine irgendwelche Angabe über meinem psychischen oder nicht psychischen Gesundheitszustand mitzuteilen. Ich weigere mich beharrlich auf jegliche Zusammenarbeit mit dem Sachverständiger, „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt. Dem Sachverständigen, „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt sage ich kein Wort!

 

51.      Jedes mein Wort, jede meine Gesichtsmimik,  jede meine Körperbewegung wird nach der Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln von dem Sachverständigen „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt missbräuchlich gegen mich angewendet, damit mich somit durch falsche Gutachtung des Psychiatriearztes als „Psychischkrank“ erklären, weil das Gericht mich als „Psychischkrank“ auf jeden Fall machen müsse, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

52.      Außerdem nach § 246a S. 1 StPO ist damit nicht zu rechnen, dass das Gericht die Unterbringung meiner Person in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, deshalb protestiere ich gewaltig gegen solche Zwangsuntersuchung des psychischen Zustandes meiner Person. Das ist eine Freiheitsberaubung von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt!

 

53.      Gegen solchen Beschluss werde ich nach §81 Abs. 4 StPO meine sofortige Beschwerde einlegen, die eine aufschiebende Wirkung hat.

 

54.      Durch die Versuchen des deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, mich zwangsweise in die kölnische psychiatrische Anstallt zu unterbringen, presst er auf Auftrag des „Richters“ Stroh, der Einbürgerungsbehörde Köln, des Verwaltungsgerichts Köln von meiner Person gegen mich selbst gerichtete Aussage.

 

55.      Der „Richter“ Stroh, die Einbürgerungsbehörde Köln, das Verwaltungsgericht Köln, der deutsche „Rechtsstaat“ zahlen bestimmt diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt eine zusätzliche rechtswidrige Belohnung, damit er gegen mich seine Falsche Gutachtung, als ob meine Person „Schwerpsychischkrank“ wäre, erstatten würde.

 

56.      Würden Sie bitte dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 einstellen und alle diese faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

57.      Keiner Polizist, keiner Ermittler, niemand hat mit mir gesprochen! Mir haben überhaupt keine Möglichkeit gegeben, darüber etwas auszusagen, diesem Beschuldigten deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt ins Gesicht meine Fragen zu stellen! Es fehlt die Vernehmung von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und von Zeugen. Ich habe darüber niemanden ein mein Wort ausgesagt! Es gab überhaupt keine irgendwelche Ermittlungshandlungen, kein Kreuzverhör mit diesem Verbrecher deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, keine Vernehmung von Zeugen, gar nichts! Mir haben meine Rechte nicht belehrt! Mir haben keine Akten zur Ansicht gegeben! Es wurden keine Urteile von anderen vier Gerichten hineingezogen! Mir haben nach §259 StPO keinen k......... sprechenden Dolmetscher gegeben! Die K......... seien so eine widerliche Rasse, so dass sie auf eine gesetzmäßige Strafermittlung nicht würdig seien! Es gebe bei der Staatsanwaltschaft Köln keine irgendwelche gesetzmäßige Strafermittlung für die minderwertigen K........., nur für die hochrassigen Deutschen!

 

58.      Ich verlange eine volle Aufklärung und eine volle Durchführung einer in vollem Unfang gesetzlichen Strafermittlung nach allen stattgefundenen rechtskräftigen Urteilen, Entscheidungen, Ermittlungen!

 

59.      Meine entsprechende Klage gegen diese verbrecherliche Handlungen wird zurzeit vor dem Landgericht Köln, 5. Zivilkammer (Fiskuskammer), Aktenzeichen: 5 O 395/05 verhandelt.

 

60.      Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahren von Amts wegen sind überhaupt nicht erfüllt! Die handelnde Person muss gemäß §1896 BGB schon geisteskrank sein! Es handelt sich hier nur um die psychischkranke Person! Ich bin nicht krank! Dieses Betreuungsverfahren, diese ganze Kette von Paragraphen §§ 1896 ff. BGB sind auf meine Person überhaupt nicht anwendbar!

 

61.      Ziel eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahrens von Amts wegen ist, nur einen Betreuer für schon einen psychischkranken Menschen zu bestellen, aber nicht festzustellen, ob die vermutliche Person unter einer irgendwelchen geistigen Krankheit litte, nicht mit Hilfe dieses Paragraphen einen Menschen psychischkrank machen!

 

62.      Ein Betreuungsverfahren von Amts wegen nach §1896 BGB ist kein „Feststellungsverfahren einer seelischen Krankheit“!

 

63.      Für den Sachverständigen muss man schon für seine weitere Untersuchung die frühere ärztliche fachliche Gutachtung über einer seelischen Krankheit solcher Person, nicht aber diesen faschistischen Beschluss des „Verwaltungsgerichts“ Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 vorlegen!

 

64.      Woher stammt diese Behauptung dieses „Richters“ Stroh in seinem Beschluss vom 20.02.2006 „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Aus welcher Quelle nimmt dieser „Richter“ Stroh über meiner Person diese seine faschistische Feststellung „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Der „Richter“ Stroh stellt hundertprozentig fest, meine Person leide unter einer psychischen Krankheit! Der „Richter“ Stroh kündet mich schon als einen psychischkranken Menschen an! Warum dieser Faschist Nazi-Richter Stroh so was macht?

 

65.      Unter welcher Krankheit ich leide? Der „Richter“ Stroh muss mir jetzt diese ärztliche psychiatrische Diagnose genau vorzeigen, unter welcher „psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen“ nach §1896 BGB meine Person leidet?

 

66.      Aus welchen Gründen verbreitet dieser „Richter“ Stroh in seinem Brief vom 02.03.2006 seine faschistische Üble Nachrede, Lüge, dass meine Person „unter einer in §1896 BGB genannten Erkrankung leidet“? Wer hat ihm solches Recht, solche Macht gegeben, einfach so aus der Luft die gesunden unschuldigen Menschen als „unter einer in §1896 BGB genannten psychischen Krankheit gelittenen“ zu benennen, zu bestimmen, zu beschuldigen? Der „Richter“ Stroh ist kein Arzt der Psychiatrie!

 

67.      Dieser „Richter“ Stroh hat einfach so aus der Luft entschieden, meine Person wäre „Geistesgestört“, meine Person bräuchte einen Betreuer, meine Person müsse man zwangsweise in die psychiatrische Anstallt unterbringen…. Der dafür angewendete von diesem „Richter“ Stroh faschistische rechtswidrige Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist keine ärztliche Gutachtung, ist keine ärztliche psychiatrische Diagnose, ist kein ärztlicher psychiatrischer Test! Dieser rechtswidrige juristische Beschluss ist überhaupt noch nicht rechtskräftig, noch schwebend! Meinen Strafantrag gegen diesen Beschluss prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht.

 

68.      Ein Jurist ist auf keinen Fall der Arzt der Psychiatrie! Sogar die hundert Juristen können einen Arzt der Psychiatrie, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit, über die Psyche, über die Funktion des Gehirns, über die Funktion der inneren Hirnrezeptoren eines Menschen, nicht ersetzen!

 

69.      Dieses eröffnete vom „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh gegen mich faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 ist von Anfang an ungesetzlich, rechtswidrig, fechte ich es vom ersten Tag an! Alle weiteren aus diesem „Betreuungsverfahren“ ausgehenden Maßnahmen sind rechtswidrig, ungesetzlich! Es ist die nächste nach §130 StGB deutsche Volksverhetzung gegen mich!

 

70.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh will durch dieses sein eröffnetes, ungesetzliches, faschistisches „Betreuungsverfahren“ meine Person als „Psychischkrank“ machen, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die faschistische richterliche „Gerechtigkeit der Richter“ des „Verwaltungsgericht“ Köln los lassen!

 

71.      Außerdem nur auf eine private Bitte des Amtes für die öffentliche Ordnung hat der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh gegen mich sein faschistisches „Betreuungsverfahren“ von Amts wegen nach §1896 BGB zum Zweck der Zwangsunterbringung meiner Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geöffnet!

 

72.      Die Einbürgerungsbehörde Köln darf ihre Einbürgerungsbewerber behörderlich nicht verpflichten, bei einem psychiatrischen Arzt untersuchen lassen, ob dieser Einbürgerungsbewerber unter einer irgendwelcher psychischen Krankheit litte. Solcher Verwaltungszwang der Einbürgerungsbehörde Köln ist rechtswidrig.

 

73.      Das moderne deutsche Zivil-, und Verwaltungsrecht haben überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, damit einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen von einer irgendwelchen Behörde in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz.

 

74.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh hat sein „Betreuungsverfahren nur auf eine private persönliche Bitte der Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen eröffnet!

 

75.      Der Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung hat keine gesetzliche Befugnisse seine „privaten Bitten“ um die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber einzureichen! Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen ist dafür nicht Zuständig!

 

76.      Anstatt der Einbürgerungsurkunde ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstalt! Die Einbürgerungsbewerber, die den deutschen Pass beharrlich begehren, werden von Deutschen in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert!

 

77.      Diese schakalische NAZI-Leiterin der faschistischen Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen ist die größte Hauptfaschistin in der Bundesrepublik Deutschland!

 

78.      Seit über vier Jahren dieses Einbürgerungsstreites, seit über neun deutschen Lebensjahren hat niemand solche Zweifel einschließlich selbst das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Bezirksregierung Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, Standesamt Köln, das Ausländeramt Köln, Polizeipräsidium Köln…. erhoben, hat niemand mein Gesundheitszustand in Frage gestellt und jetzt plötzlich wann alle Gründen zur Ablehnung meines Einbürgerungsantrages erschöpft sind, wann ich nur die mündliche gerichtliche Verhandlung verlange, wann dem „Verwaltungsgericht“ Köln nur eines bleibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verurteilen, bin ich sofort nur nach der „juristischen“ nicht ärztlichen Bewertung dieser Vier faschistischen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch und Stroh als „Geistesgestört“ geworden!

 

79.      Wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006  entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile. Die Einbürgerungsbehörde Köln versucht mich jetzt zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zu unterbringen. Meine Person wurde schon in die Schufa als „Geistesgestört“ eingetragen!

 

80.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen können die Staatsanwaltschaft Köln und die Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt ihnen nur, mich in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen falschen Gutachtung des „Psychiatriefacharztes“ Hans-Martin Schuchardt über meiner Person zu isolieren! Das ist eine Freiheitsberaubung von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und von dieser Faschistin Frau Dagmar Dahmen!

 

81.      Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K......... von Deutschen, von „Richtern“ des Amtsgerichts Köln!

 

82.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

83.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, einen Betreuer bräuchte, trotzdem es ist kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen! Wenn ein Einbürgerungsbewerber einen Betreuer hätte, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen!

 

84.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt! Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor! Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen! Es gibt kein irgendwelches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

85.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe dieses deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einem deutschen „Beamten“ Dahmen und von einem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ erklären und danach mich zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

86.      Alle Behörden, alle Beamten, alle Deutschen behandeln mich aufgrund dieses Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 schon als einen „Geistesgestörten“, hänseln mich! Wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln entstanden für mein Leben, für meine Gesundheit, für mein Erbgenom, für meine Hoden ganz schwere Nachteile. Dieser Beschluss 10 K 2033/05 verletzt tief meine Würde. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

87.      Diese Drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des „Verwaltungsgerichts“ Köln zu betreten!!!!!!!!!! Und jetzt schließen diese drei „Richter“ noch von nichts ihre faschistische „Schlussfolgerung“, dass ich dazu „Geistesgestörter“ sei!

 

88.      Adolf Hitler und seine faschistische Justiz waren nicht so kreativ wie diese „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch und die Einbürgerungsbehörde Köln. Dieses „Verwaltungsgericht“ der Stadt Köln ist in diesen Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

89.      Diese „offenkundige geistige Störung“, die diese drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch in ihrem Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über mich faschistisch verbreiten, gilt nur für die mit offenkundiger äußerlich ausgeprägten geistigen Störung Deutschen, z.B. mit angeborenem Daunen-Syndrom erkrankte deutschen Kinder, mit Idiotismus angeborener Krankheit deutschen Kinder, mit angeborenen Missbildungen deutschen Kinder, für die Missgeburten deutschen Kinder…. Solche Ausländer gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Das Einreisevisum wird für solche Ausländer der ganzen Welt von jeder deutschen Botschaft überhaupt nicht erteilt. Die Einbürgerungsanträge werden von solchen Ausländern-Einbürgerungsbewerbern überhaupt nicht aufgenommen!

 

90.      Das Gericht verwendet in seinem faschistischen Beschluss die 40 Jahre lang veraltete Rechtssprechung aus den 1961-1965 Jahren! Warum direkt nicht aus den 1933-1945 Jahren ist?

 

91.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

92.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch! Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstallt! Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von dem deutschen „Rechtsstaat“ in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert! Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft!

 

93.      Ich bin der GUS-Rechtsanwalt. Ich bin im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland als GUS-Rechtsanwalt tätig. Als GUS-Rechtsanwalt stehe ich unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines fremden Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

94.      Als Rechtsanwalt, als Verteidiger meiner Person habe ich das Recht, während der Ausübung meines beruflichen Dienstes die Beamten, die Richter, alle Menschen beruflich sehr scharf zu kritisieren.

 

95.      Das Amtsgericht Köln ist aus diesen Gründen für die ausgehenden aus der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts „rechtswidrigen“ Handlungen nicht zuständig.

 

96.      Mich dienstlich oder strafrechtlich zu verurteilen, darf nur das Rechtsanwaltgericht nach entsprechendem gerichtlichen Verfahren mit der Frage, inwiefern meine befassten als GUS-Rechtsanwalt beruflichen Schriftsätze, inwiefern meine berufliche als GUS-Rechtsanwalt Selbstrechtsberatung im Völkerrecht, im k......... Recht gegen das geltende deutsche Recht verstieße.

 

97.      In dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geht es auch um die k......... Staatsangehörigkeit, um das k......... Recht, um das Völkerrecht, um das europäische Rentenrecht. Als GUS Rechtsanwalt verteidige ich diese ganze Zeit meine Person selbst persönlich. Als GUS Rechtsanwalt berate ich selbst meine Person im k......... Recht, im Völkerrecht, im europäischen Rentenrecht.

 

98.      Laut der hierzu in einem bis heute richtungweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (NJW, 1988, 191, 193) u.a. ausgeführt:

„Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erlaubt es dem Anwalt – ebenso wie dem Richter – nicht, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Nach allgemeiner Auffassung darf der Anwalt im „Kampf um das Recht“ auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, ferner Urteilsschelte üben oder „ad personam“ argumentieren, um beispielsweise eine mögliche Voreingenommenheit eines Richters oder die Sachkunde eines Sachverständigen zu kritisieren. Nicht entscheidend kann sein, ob ein Anwalt seine Kritik hätte anders formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung“.

 

99.      Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch für die GUS-Rechtsanwälte, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigt sind. Alle meine schriftliche Ausführungen, die ich in allen meinen Klagen, in allen meinen Berufungen, in allen meinen Schriftsätzen äußere, stehen alle unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

100.      Den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht mir für meine mündlichen und schriftlichen Äußerungen damit einräumt, habe ich in allen meinen vorbezeichneten Schriftsätzen nicht überschritten. Wenn ich etwas zu offenbar schreibe, wenn ich etwas zu hart kritisiere, betrachten Sie bitte das als meine angemessene rechtsanwaltberufliche Tätigkeit.

 

101.      Nach

102.      Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch der deutsche „Rechtsstaat“. Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen.

 

103.      Das ist mein Kampf um das Stimmrecht!!!!!!!!!!!!!!!

 

104.      Mein heller Wunsch, wie Sie alle Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung.

 

105.      Ausländer müssen absolut gehorsam sein! MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

106.      Die Rassendiskriminierung, die Zwangssterilisation, die Bestechung, die Korruption steht an der Tagesordnung in der Einbürgerungsbehörde Köln, in dem „Verwaltungsgericht“ Köln und die Staatsanwaltschaft Köln macht meinen Mund zu und versucht mich für diese meine ehrliche wahre Kritik aus Deutschland raus zu schmeißen!

 

107.      Diese Strafanzeige des „Verwaltungsgerichts“ Köln gegen mich ist ihr raffinierter Fluchtversuch vor der gerichtlichen Verantwortung. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln hat jetzt von mir Angst, dass er diese gerichtliche Verhandlung, Amtshaftungsklage gegen mich verliert und wird er gerichtlich verpflichtet, mir den Schadenersatz in Höhe von €5.000,00 zu zahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen, wird er aus dem Richteramt entlassen.

 

108.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K......... sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Das „Verwaltungsgericht“ Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K......... total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K......... bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

109.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K......... in Deutschland! Wir sind die K......... in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K.........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und das Verwaltungsgericht Köln zwingt mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k.........s Genom sterilisieren kastrieren zu lassen.

 

110.      Die K......... haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte des Verwaltungsgerichts Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K......... sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k......... Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K.........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

111.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

112.      Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe. Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich dieses „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG verfassungswidrig aus.

 

113.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck beantragt, um mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG auszusetzen. Sie haben überhaupt nicht erwartet, dass diese eröffnete Strafermittlung mit sich solche Folge hervorruft, dass ich solchen Widerstand leisten werde.

 

114.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln gibt mir gegen diese rassistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer, das „Verwaltungsgericht“ Köln erklärt meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu.

 

115.      Noch schlimmer, die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen hat jetzt gegen mich erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln, 52 XVII W 272, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, um mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, eingeleitet. Gegen die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und gegen den „Richter“ des Amtsgerichts Stroh habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

116.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen kann die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt dieser Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen mich nur in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

117.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass §12a Abs. 3 StAG die gestellten von der Einbürgerungsbehörde gegen die eigenen Einbürgerungsbewerber Strafanträge, die aus dem Einbürgerungswiderspruchverfahren, aus dem Einbürgerungsklageverfahren gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde entstehen, nicht schützt, darf die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren nicht aussetzen, muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren trotzdem weiter führen!

 

118.      §12a Abs. 3 StAG wird nur für die Strafermittlung angewendet, die irgendwo anders, aus einer anderen nicht zusammengebundener mit der Einbürgerung Tat ermittelt.

 

119.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass die Einbürgerungsbehörde gegen ihre eigene Einbürgerungsbewerber selbst ein Betreuungsverfahren nicht eröffnen darf!

 

120.      Es ist jetzt mit meinem Einbürgerungsverfahren eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation geworden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

121.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

122.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

123.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen. Dieser widerliche NAZI-Henker-Arzt der „Psychiatrie“ Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu den deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

124.      Dieser faschistischer NAZI-Richter Stroh benennt diese „psychiatrische Stellungnahme“ nur als eine „vorläufige Einschätzung“ und sucht er jetzt weiter intensiv fieberhaft eine andere Möglichkeit, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise dennoch für immer zu unterbringen. Er verfolgt trotzdem sein gestaporisches faschistisches Ziel beharrlich.

 

125.      Diese „vorläufige Einschätzung“ ist genau Nazi-Justiz, wann der nazistische Unrechtsstaat die Juden mit Hilfe gleicher „vorläufigen Einschätzungen“ in KZ einfach so zwangsuntergebracht. Wie kann ein „Rechtsstaat“ vorläufig fern der Psyche eines Menschen einschätzen?

 

126.      Was will dieser Deutscher, dieser Mann, dieser Kerl, dieser Penner, dieser Faschist, dieser „Richter“, dieser Prostatakrebskranker Stroh am Amtsgericht Köln von mir? Wann lässt mich dieser FASCHIST in ruhe? Schon dieser „Arzt“ Schuchardt hat in seiner dieser „Zusammenfassung“ schwarz auf weiß geschrieben, „die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung liegen nicht vor“. Das muss dieser Prostatakrebskranken „Richter“ Stroh auf seiner deutsch-richterlichen Engstirn tätowieren lassen und mich als sein Alptraum vergessen!

 

127.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

 

128.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

129.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

130.      Diese ganze Zwangsunterbringung meiner Peson in die psychiatrische Anstallt hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster organisiert. Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat nur jetzt, nach über einem halben Jahr meine Akten aus der Einbürgerungsbehörde Köln angefordert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einem halben Jahr gehofft, dass dieser Autor meine Person endlich als „Psychischkrank“ macht.

 

131.      Warum erhalte ich solche erlassene am 25. Mai 2006 ernsthafte „psychiatrische Stellungnahme“ über meiner Person nur am 28. Juni 2006 als letzter und vom „Oberverwaltungsgericht“ Münster, nicht direkt aber vom „Arzt“ oder nicht vom „Vormundschaftsgericht“ Köln? Dieser NAZI-Arzt Schuchardt muss mir eine Kopie von dieser seinen faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ offiziell zustellen lassen! Das „Vormundschaftsgericht“ Köln hat mir diese „Stellungnahme“ bis heute noch nicht zustellen lassen, hat noch gar keine seine darüber Entscheidung getroffen.

 

132.      Dieses „Vormundschaftsgericht“ Köln muss mir ihre widerliche endgültige Endentscheidung in diesem ihrem faschistischen „Betreuungsverfahren“ auf jeden Fall geben. Mit welchem Zweck betreibt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln seinen „Betreuungsverfahren“ gegen mich dennoch so beharrlich weiter? Welches Ziel verfolgt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln? Mich zu verbrennen? Mich zu vergasen? Mich zu sterilisieren?

 

133.      Gegen diesen geistesgestörten prostatakrebskranken deutschen „Richter“ am „Amtsgericht“ Köln Stroh habe ich meine zahlreiche Strafanträge, meine Verfassungsbeschwerde, meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit gestellt, aber trotzdem er rächt an mir weiter und weiter!

 

134.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

135.      Das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster, die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der rassendiskriminierenden Verfolgung der K......... in der Bundesrepublik Deutschland von Deutschen, von „Richtern“! K.........tum sei ein Untermenschentum!

 

136.      Erste 3 Jahren dieses meines Einbürgerungsrechtsstreites habe ich bloß die höfflichen, total süßen Bitten, Anträgen, Briefen ohne jeglichen Erfolg geschrieben, als ob ich alle meine Schreiben in die Leerheit zugeschickt hätte! Gar keine Antworten! Gar keine Reaktionen! Seit dem Jahr 1913 schreiben die Ausländer auch bloß die höfflichen, die total süßen Bitten, Anträgen, Briefen…. umsonst und nach allen unseren Höfflichkeiten, Süßigkeiten bekommen wir dennoch ihre Bürgerschaft nicht, reagieren sie auf unsere Briefe, Bitten, Anträge gar nicht! Der höffliche Weg funktioniert in ihrem „hoch demokratischen“, „hoch zivilisierten“ deutschen  „Rechtsstaat“  nicht! Je länger sie mir ihre Bürgerschaft nicht geben, desto mehr Schaden fügen sie sich selbst zu! Ich kämpfe gegen 82 Millionen Deutschen! 82 Millionen Deutschen kämpfen gegen mich!

 

137.      Das goldene juristische Prinzip lautet: wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, zu handeln, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um das Recht wiederherzustellen! Die Einbürgerungsbehörde Köln tut ein Unrecht. Das „Verwaltungsgericht“ Köln tut ein Unrecht. Ich bin jetzt daher zu handeln verpflichtet, mich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen!

 

138.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein potenzieller Terrorist, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Aus diesem Grund werde empfohlen, diese Person nicht einzubürgern. Jetzt begründet die Einbürgerungsbehörde Köln auch, dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei dazu auch ein Terrorrist.

 

139.      Ich protestiere gegen diesen meine Würdeverachtenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person. Welche verfassungsfeindliche Bestrebung gegen das Grundgesetz, gegen das deutsche Volk meine Person verfolge? Ich will nur wählen! Mein Einbürgerungsbegehren, mein heller Wunsch, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Meine gesetzmäßige Anfechtung der verfassungsfeindlichen Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist es mein nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Abwehrrecht gegen die verfassungsfeindliche Bestrebung der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person. Ich handele nur nach Gesetzen, nur entsprechend den Gesetzen. Ich respektiere die Gesetze. Ich respektiere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!

 

140.      Die Ausländer, die anderen Ausländer zur deutschen Staatsangehörigkeit agitieren, werden von dem Bundesverfassungsschutzamt als ein Terrorist vernichtet!

 

141.      Das Bundesverfassungsschutzamt missachtet missbraucht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich. Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die ganze Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsschutzamt ist kein Bundesverfassungsschutzamt, sondern die faschistische Gestapo-TodesKopf-SS-Einheit! Ich verlange vom Gericht, mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese K.........volkverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage, meine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

142.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

143.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

144.      Ich verlange vom Staat einen nach §259 StPO k......... sprechenden Dolmetscher von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen.

 

145.      Ich verlange nach §147 Abs. 7 StPO die Akteneinsicht.

 

146.      Würden Sie bitte mit allen diesen fünf Verbrechern aus der Einbürgerungsbehörde Köln, aus der Bezirksregierung Köln, mit den „Richter“-Verbrechern und auch mit mir dem Opfer Meineid durchführen.

 

147.      Würden Sie bitte alle meine Anlagen, die ich zu den Gerichten zugeschickt habe, anfordern und in dieser Verfassungsbeschwerde überprüfen.

 

148.      Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr leiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit 1. April 2002 stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG! Das ist mein und unser Kampf um das deutsche Stimmrecht!

 

149.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen.

 

150.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

151.      Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

 

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

 

 

152.      Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

……………..

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der freie deutsche Journalist

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Katholik Paul Wolf

 

Anlage:

Bescheid des Generalstaatsanwalts 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006

Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln 34 Js 111/06 vom 10.07.2006

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 53 Zs 512/06 vom 12.09.2006

Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006

Meine Stellungnahme