66 Strafantrag-7 Richterin Nagel

Bildquelle:   http://shamash.org/holocaust/photos/images/EG4.jpg ,

http://www.deathcamps.info/testimonies/ ,

http://www.canaris.dk/Genocide/Genocide.html

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe                                                             02.08.2006

Aktenzeichen:                      2 BvR 1635/06

Beschwerdeführer:              der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln

Deutschland

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 9 Fachsemester

www.akkaly.ch.vu

Beschwerdegegner:            Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670      Köln

Aktenzeichen:                      52 Zs 229/06

- 64 -

Kopie:                    „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Der Dienstgerichtshof für Richter

Bei dem Oberlandesgericht in Hamm

Heßlerstraße 53

59065 Hamm

Aktenzeichen:                      1 DGH 3/06

Kopie:                    „Verwaltungsgericht“ Köln

Postfach 10 37 44

50477      Köln

Aktenzeichen:                      10 K 2033/05

Kopie:                    Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:                      537 Cs 116/06

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Kopie:                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1296/06

Kopie:                    Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922      Köln

Aktenzeichen:                      5 O 395/05

Kopie:                    Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

0799        München

www.KVPM.de

Kopie:                    Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

VERFASSUNGSBESCHWERDE (fünfzehnte)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 52 Zs 229/06 -64- vom 27.06.2006 (Erhalten 14.07.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 168 Js 140/05 StA Köln gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Nagel in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person

nach §339 StGB Rechtsbeugung,

nach §331 StGB Vorteilsannahme,

nach §240 Abs. 4 Nr. 3 StGB versuchte Nötigung,

nach §340 StGB versuchte Körperverletzung im Amt,

nach §239 Abs. 2 StGB Versuchte Freiheitsberaubung,

nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger,

nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige,

nach §258a StGB Strafvereitelung im Amt,

nach §343 StGB Aussageerpressung,

nach §130 StGB Volksverhetzung,

nach §132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen,

nach §358 StGB Aberkennung der richterlichen Bekleidung

wegen ihrer faschistischen „Gerechtigkeit“ in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person und

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des deutschen Grundgesetzes

nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 52 Zs 229/06 -64- vom 27.06.2006 (Erhalten 14.07.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 168 Js 140/05 StA Köln gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Nagel in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln, 52 Zs 229/06 -64- vom 27.06.2006 (Erhalten 14.07.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 168 Js 140/05 StA Köln gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Nagel in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO

begründe ich wie folgt:

1.      weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung für „Nulltarif“ wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Ich will auch zu der Herrenrasse, zu den Herrenmenschen gehören!

 

2.      Alle meine früheren Verfassungsbeschwerden haben Sie zur Entscheidung nicht angenommen. Durch diese Ihre Entscheidungen haben Sie noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutschen stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

3.      Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat seine historische Aufgabe, seine politische Funktion erfüllt! Allerdings durch das neue Zuwanderungsgesetz hat der deutsche „Rechtsstaat“ diese faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (alte §85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder bekräftigt!

 

4.      Diese Beschwerde ist unser und mein ausländischer Kampf um das Wahlrecht in Europa, in Deutschland! Um den Kampf für das Stimmrecht wurde in der menschlichen Geschichte viel Blut vergossen! Wir wollen wählen! Das Wahlrecht, das Stimmrecht sind überhaupt die wichtigsten Materien in jedem „Rechtsstaat“. Noch höheres und noch wichtiges Rechtsgut gibt es auf der Erde nicht!

 

5.      75 Millionen neue Menschen haben das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft am 1. Mai 2004 durch den Eintritt zur EU-Union in einem Augenblick bekommen, aber wir sind 3,7 Millionen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) für die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Mitbürger, wir müssen uns das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft durch die Arbeit für die Deutschen hier in Deutschland verdienen, abarbeiten! Wir wollen wie alle Europäer wählen! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilnahme an den europäischen Wahlen haben! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der Europäischenunionsgewalt durch die Europawahlen haben! Ich will wie alle Europäer der Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die voll gleichberechtigten Menschen im Europa werden! Ich will, wir wollen alle die Europäische Union, den deutschen „Rechtsstaat“ zusammen mit allen Europäern regieren! Wir wollen wie alle Europäer, wie alle Deutschen das Gefühl, den Stolz zu tragen, dass die Europäischenunionsgewalt im Europa, dass die Staatsgewalt in Deutschland auch von uns, von mir ausgeht! Wir wollen wie alle Deutschen das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Bundestagwahlen haben! Bloß die primitive Teilnahme an den primitiven Kommunalwahlen in einer primitiven deutschen Kommune ist für mich, ist für uns allen nicht genug!

 

6.      Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 168 Js 140/05 StA Köln gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Nagel in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen.

 

7.      Keiner Rechtspfleger am Oberlandesgericht Köln haben von mir persönlich meinen Antrag gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihren Antrag nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

8.      Mein gleichzeitig sofortiger schriftlicher Antrag auf einen Notanwalt nach §78b ZPO wurde mit der Begründung, sie erhalten noch darüber später vom Strafsenat einen gesonderten Bescheid, nicht aufgenommen.

 

9.      Wegen dem Anwaltszwang darf ich vor dem Oberlandesgericht Köln meine Berufung selbst nicht einlegen!

 

10.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden! Das bedeutet, dass die deutsche richterliche Gerechtigkeit nur für die Reichen dient! Die Armen und die Ausländer müssen sich vor den armen deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht arbeiten, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen Anwaltszwang!

 

11.      Ich kann jetzt gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau Nagel in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration und gegen diese verbrecherliche Erpressung einer Bestechung von mir in Hohe von 17 (siebzehn) Tausend EURO von den Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln und von den Richtern des Verwaltungsgerichts Köln und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person gar nichts machen!

 

12.      Bei dem Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht in Hamm, 1 DGH 3/06 wird jetzt meine Berufung gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau NAGEL. geprüft. Wenn diese meine Berufung abgelehnt wird, auch aus gleichen Gründen des fehlender bei mir Anwaltes, reiche ich unverzüglich vor Ihnen meine zweite Verfassungsbeschwerde gegen diese „Richterin“ Nagel ein.

 

13.      Bei dem Amtsgericht Köln befindet sich jetzt der gestellte gegen mich Antrag der Staatsanwaltschaft Köln, 89 Js 128/06 wegen Beleidigung in 3 Fällen, Vergehen nach §§ 185, 194, 53 StGB, Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 116/06 vom 07.04.2006 – auf die Festsetzung auf mich einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,00 EURO (= 400,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mich der Kosten des Verfahrens.

 

14.      Der Anwaltszwang, §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO werden von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

15.      Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

16.      Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

 

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

 

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

17.      Die Ausländer haben die Angst, gegen den deutschen „Rechtsstaat“ etwas zu sagen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hält die Ausländer in Angst, damit sie immer schwiegen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hat gegen mich wegen diesem meinem beharrlichen Begehren, das Wahlrecht zu bekommen, sogar das Aufenthaltswiderrufverfahren eingeleitet!

 

18.      Als deutscher Schriftsteller, als deutscher Dichter darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin der deutsche Schriftsteller, der deutsche Dichter Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig ehrenamtlich als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen genetischen deutschen Faschismus!

 

19.      Das Oberlandesgericht Köln leistet mir keinen Rechtsschutz gegen die faschistischen Maßnahmen, gegen die unmenschlichen rassistischen faschistischen Angriffen der faschistischen „Richterin“ NAGEL. auf mein Leben, auf meine Gesundheit, gegen die faschistische rassendiskriminierende Hetzerei der Bundesrepublik Deutschland gegenüber meiner Person, gegen den noch nicht rechtskräftigen schwebenden meine Würde verletzenden faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 am „Verwaltungsgericht“ Köln über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe, gegen den ich meine Berufung eingelegt habe, über deren vom Oberverwaltungsgericht Münster noch nicht entschieden wurde.

 

20.      Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt die Bundesrepublik Deutschland nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

21.      Ich kann nun gegen diese verbrecherliche Erpressung einer Bestechung von mir in Hohe von 17 (siebzehn) Tausend EURO und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person von den Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln und von der „Richterin“ NAGEL. gar nichts machen!

 

22.      Würden Sie bitte diesen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des Verwaltungsgerichts Köln über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe aufheben! Wegen diesem faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile! Alle Behörden, alle Beamte, der ganze deutsche Rechtsstaat, das ganze deutsche Volk behandelt mich jetzt aufgrund dieses Beschlusses 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe wie einen „Psychischkranken“, hänseln mich dafür!

 

23.      In allen Dienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa haben mich überall wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe als einen „Geistesgestörter“ eingetragen!

 

24.      Mein Studium Rechtswissenschaft/Staatsexamen, mein künftiger Beruf als deutscher Jurist ist wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe für mich zu! Der ganze Arbeitsmarkt ist wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe für mich zu! Wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe habe ich keine mehr Chance als deutscher, als europäischer Jurist, als gleichberechtigter Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden!

 

25.      Alles, was ich in diesen 10 deutschen Lebensjahren erreicht habe, ist durch diesen erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe in ein Mal ruiniert. Dieser Beschluss 10 K 2033/05 über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe verletzt tief meine Würde. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine minderwertige lebensunwerte k........ Würde!

 

26.      Die Staatsanwaltschaft Köln gibt meinem Strafantrag gegen die „Richterin“ NAGEL. und gegen die „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln keinen weiteren Rechtsweg, schließt sie sofort das Ermittlungsverfahren gegen die „Richterin“ NAGEL. und gegen diese „Beamten“ zu!

 

27.      Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen „Richterin“ NAGEL. für ihre verbrecherliche „Gerechtigkeit“ in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdecken der Generalstaatsanwalt und die Staatsanwaltschaft Köln eifrig diesen richterlichen Verbrechen der „Richterin“ NAGEL. und nehmen sie in diesem nazistischen gegen mich Verbrechen aktiv teil.

 

28.      Die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und diese „Richterin“ NAGEL. schließt ihre richterlichen Augen zu, macht sie hier gar nichts, betrachtet sie dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal!

 

29.      Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt dieser Verbrecherin  NAGEL., aber mir glaubt sie nicht, nur weil ich ein minderwertiger K........ sei. Die Staatsanwaltschaft Köln hält mich, die K........ schon automatisch für die total dummen würdelosen Kreaturen. Beweiswürdigung nach §261 StPO gelte nicht für die K........!

 

30.      Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Ermittlung absichtlich eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst alle diese Ermittlungen, Gerichtverhandlungen, Beschwerden, Berufungen, Briefen, Antworten seien wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit! Das war die einzige Absicht dieser Einstellung! Heute habe dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen und das sei gut!

 

31.      Die „Richterin“ NAGEL. demütigt mich hart mit ihren unmenschlichen Handlungen! Sie hält mich für ein würdeloses Lebewesen. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

32.      Für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband müsse ich meine Hoden, mein Erbgenom im Tausch gegen den deutschen Personalausweis abgeben! Wenn ich nicht aufhöre, mich zu beklagen, unterbringe mich der deutsche „Rechtsstaat“ zwangsweise nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Hilfe der Polizei in die zugeschlossene kölnische psychiatrische Anstalt und sterilisiere mich, kastriere mich zwangsweise, damit ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekäme, damit ich von meinem mongolischen Sperma die ariescherassigen deutschen Frauen nicht besamen könnte….

 

33.      Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln 17 Tausend EURO für den deutschen Pass und verlangen beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab! Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe kastrieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, solange ich diese 17 Tausend EURO nicht auszahle, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Noch besseren sicheren hundertprozentigen Beweis des verübten Verbrechens dieser „Beamten“ gibt es nicht!

 

34.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, die „Richterin“ NAGEL. machen ihre Augen auf diese Zwangssterilisation, Zwangskastration des deutschen „Rechtsstaates“ zu, da sie mit dieser unmenschlichen Forderung der Beklagten völlig einverstanden seien. Das „Verwaltungsgericht“ Köln, die „Richterin“ NAGEL. unterstützt durch ihre Untätigkeit, durch ihren faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 diese unmenschlichen rassistischen Forderungen ihres deutschen „Rechtsstaates“ und noch schlimmer verkündet es meine Person als „Geistesgestört“!

 

35.      Das Verwaltungsgericht Köln, die „Richterin“ NAGEL. tragen für dieses wilde Unrecht der Einbürgerungsbehörde Köln ihre Mitverantwortung!

 

36.      Keiner Polizist, keiner Ermittler, niemand hat mit mir gesprochen! Mir haben überhaupt keine Möglichkeit gegeben, darüber etwas auszusagen, dieser Beschuldigten „Richterin“ NAGEL. ins Gesicht meine Fragen zu stellen! Es fehlt die Vernehmung dieser „Richterin NAGEL. und von Zeugen. Ich habe darüber niemanden ein mein Wort ausgesagt! Es gab überhaupt keine irgendwelche Ermittlungshandlungen, kein Kreuzverhör mit dieser Verbrecherin NAGEL., keine Vernehmung von Zeugen, gar nichts! Mir haben meine Rechte nicht belehrt! Mir haben keine Akten zur Ansicht gegeben! Es wurden keine Urteile von anderen vier Gerichten hineingezogen! Mir haben nach §259 StPO keinen k........ sprechenden Dolmetscher gegeben! Die K........ seien so eine widerliche Rasse, so dass sie auf eine gesetzmäßige Strafermittlung nicht würdig seien! Es gebe bei der Staatsanwaltschaft Köln keine irgendwelche gesetzmäßige Strafermittlung für die minderwertigen K........, nur für die hochrassigen Deutschen!

 

37.      Es fehlt die Vernehmung von Zeugen. Es fehlen meine Angaben über die Zeugen, die diesen Verbrechen von diesen fünf Verbrechern bestätigen können. Meine Beschreibung von Zeugen, die alle diese verbrecherliche Handlungen gehört, gesehen haben, die unbedingt vernommen werden müssen, vernimmt die Staatsanwaltschaft Köln nicht, ansonst müsste die Staatsanwaltschaft Köln diese fünf „Beamten“ und alle „Richter“ ins Gefängnis einstecken und müsste mir sofort die deutsche Staatsangehörigkeit geben.

 

38.      Außerdem die deutsche Sprache ist nicht meine Muttersprache. Die Staatsanwaltschaft Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln hätten zuerst ermitteln müssen, was ich unter diesem, unter diesem, unter diesem geschrieben Satz wirklich meinte, welche Gedanken ich in diesem Satz übermitteln wollte? Meinen schlechten Sprachausdruck versteht die Staatsanwaltschaft Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln überhaupt miss und wendet meinen schlechten Sprachausdruck als ihre Anschuldigungen gegen mich an.

 

39.      Die „Oberstaatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Köln Q-K........ hat meinen Strafantrag überhaupt nicht gelesen. Sie schrieb jedes Mal selbst, sie habe mich sprachlich überhaupt nicht verstanden, „ihre diffamierte abstrusen“! Wie die Staatsanwaltschaft Köln ihre Entscheidung getroffen hat, wenn sie meinen Strafantrag sprachlich überhaupt nicht verstanden hat?

 

40.      Der einzige Brief, den ich von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten habe, ist diese Einstellung des Strafverfahrens gegen die verbrecherliche „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ NAGEL.. Dieses ganze „Ermittlungsverfahren“ wirft mit sich so viel Fragen, Zweifeln, Unklarheiten vor, die aber die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt nicht prüfen, nicht sehen, nicht zuhören wolle! Die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln haben ihren irgendwelchen rassistischen ungeklärten Dreck, Schlamm gesammelt und haben sie diesen ihren Schlamm auf mich einfach verschüttert, verstreut. Die Staatsanwaltschaft Köln ist hier die Verleumderin, die Volksverhetzerin!

 

41.      Ich verlange eine volle Aufklärung und eine volle Durchführung einer in vollem Unfang gesetzlichen Strafermittlung nach allen stattgefundenen rechtskräftigen Urteilen, Entscheidungen, Ermittlungen!

 

42.      Meine entsprechende Klage gegen diese verbrecherliche Handlungen wird zurzeit vor dem Landgericht Köln, 5. Zivilkammer (Fiskuskammer), Aktenzeichen: 5 O 395/05 verhandelt.

 

43.      Selbstverständlich sagen alle diese „Beamten“-Verbrecher, „Richter“-Verbrecher niemals, dass sie mich zwangen, mich sterilisieren kastrieren zu lassen, dass sie von mir die Bestechung erpresst hatten, weil sie für solches ihr Geständnis sofort aus dem Beamtentum entlassen werden und bekommen sie 5 Jahren Gefängnis!

 

44.      Diese gegen mich gestellte Anregung von der faschistischen Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen und folglich das ungesetzlich eröffnete nach §1896 BGB von dem faschistischen „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh seines faschistischen Betreuungsverfahrens, 52 XVII W 272 ist der 100% Beweis meiner Aussage, ist die letzte Stufe vor der Zwangssterilisation, vor der Zwangskastration meiner Person von Ihrem deutschen „Rechtsstaat“ nach §1905 BGB. Es läuft hier alles genau so, wie es die „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln machen!

 

45.      Der 100% Beweis für die Zwangssterilisation, Zwangskastration meiner Person von den „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln ist ihr geöffnetes gegen mich Betreuungsverfahren nach §1896 BGB! Schon in dem §1905 BGB, nur nach acht Paragraphen geht es um die Zwangssterilisation, um die Zwangskastration! Genau dieses geöffnete auf Auftrag der „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem Einbürgerungsverfahren Betreuungsverfahren enthält in sich die Zwangsterilisation, die Zwangskastration, ist der 100% Beweis der Zwangssterilisation, der Zwangskastration meiner Hoden von den „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln!

 

46.      Die „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln gehen mit ihren Zwangssterilisations,- Zwangskastrationsmaßnahmen gegen mich sicher und unaufhaltsam nach vorne! Jeder Tag bringt sie noch näher zu meinen Hoden, zum Erreichen ihres verbrecherlichen Ziels!

 

47.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch! Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstallt! Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von der Bundesrepublik Deutschland in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert! Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft!

 

48.      Dieser verübte gegen mich Rassismus von Ihren Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln verbreitet sich wie ansteckende Krankheit und jetzt hat sogar das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf mit diesem Rassismus-Virus, Gleichgültigkeit-Virus, wo ich meinen Antrag gegen die „Richterin NAGEL.“ gestellt habe, verseucht. Die minderwertigen K........ haben kein Recht auf das deutsche Grundgesetz!

 

49.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln sind selbst verbrecherlich schuldig! Sie üben gegen mich ihre rassistische über 4 Jahren lang Nazi-Justiz, über 4 Jahren rassistischbedinge „richterliche Verhandlung“. Diese „Richterin“ NAGEL. provoziert mich, missachtet mich durch ihre „Urteile“, hetzt gegen mich alle Behörden und jetzt wollen sie noch, dass ich gegen sie gar nichts säge, damit ich immer meine Klappe hielte.

 

50.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln müssen mir ihre mündliche gerichtliche Verhandlung geben. Wenn sie mir doch ihre mündliche gerichtliche Verhandlung gegeben hätten, hätte dieser „Strafantrag“ nicht entstanden!

 

51.      Ausländer haben auch das Recht auf die mündliche Verhandlung, auf ein faires gerichtliches Verfahren aus Art. 16a Abs. 1, 17, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 ihres deutschen Grundgesetzes!

 

52.      Diese Ihre Kollegin aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln „Richterin“ NAGEL. demütigt mich seit Frühling 2002, wann ich meinen Einbürgerungsantrag noch am 01.04.2002 vor dem Innenministerium NRW gestellt hatte! Diese „Richterin“ NAGEL. kennt mich seit 01.04.2002!

 

53.      Ich habe alle Vorraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Geben Sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit!

 

54.      Am 16.11.2005 habe ich vor dem Präsidenten des „Verwaltungsgerichts“ Köln meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit der „Richterin“ der 10. Kammer NAGEL. nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG gestellt.

 

55.      Am 29.11.2005 habe ich vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster meine Beschwerde gegen die Untätigkeit des Präsidenten des „Verwaltungsgerichts“ Köln auf meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit der „Richterin“ der 10. Kammer NAGEL. nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG eingelegt.

 

56.      Meine Anträge auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln und auf die Besorgnis der Befangenheit des „Verwaltungsgerichts“ Köln prüft die Staatsanwaltschaft Köln überhaupt nicht. Die Folge dieser Untätigkeit ist dieses ganze Unrecht.

 

57.      Seit Januar 2005 führt Ihre Kollegin aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln die „Richterin“ NAGEL. alle ihre Verhandlungen gegen mich, führt sie gegen mich ein Ausnahmegericht.

 

58.      Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlung gegen die „Richterin“ NAGEL. absichtlich eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit. Das war die einzige Absicht in der Einstellung gegen die „Richterin“ NAGEL. des Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft Köln!

 

59.      Am 09.09.2005 hat die Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin Frau van Berk dem „Verwaltungsgericht“ Köln schriftlich, 3012-0727/2005 v. B. und 3012-0323/2005 v. B. mitgeteilt, als ob es gegen mich „ein Ermittlungsverfahren“ laufe. Aus diesem Grund wurde mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG sofort ausgesetzt, das noch bis heute als ausgesetzt gilt, da wird nichts gemacht. Welches „Ermittlungsverfahren“, was für eine „Strafermittlung“ sagte mir dieses Amt aber nicht.

 

60.      Der Oberbürgermeister der Stadt Köln reagierte auf meine zahlreichen gegen die Juristin van Berk Beschwerden gar nicht. Auf alle meine Versuche die Adresse, den Aktenzeichen der „Strafermittlungsbehörde“ von der Juristin van Berk, von ihrem Vorsitzenden zu bekommen, gaben sie mir überhaupt keine irgendwelche Information über dieses „laufende gegen mich Ermittlungsverfahren“. Die Einbürgerungsbehörde Köln gab mir keine Akten zur Einsicht, weil sie mir gar nichts zu sagen hatte.

 

61.      Gegen dieses Unrecht habe ich sofort zwei meine Einstweilige Anordnungen: 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 eingelegt, die die „Richterin“ NAGEL. nach zwei Tagen sofort abgelehnt hat! Sie hat somit dieses Unrecht der Juristin van Berk verdeckt, damit die Einbürgerungsbehörde Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln mir keine deutsche Staatsangehörigkeit verurteile. Die „Richterin“ NAGEL. reagierte auf diese Üble Nachrede der Juristin van Berk überhaupt nicht.

 

62.      Nur wann ich meinen Strafantrag gegen diese Mitteilung der Juristin van Berk gestellt habe, hat mir nur danach die Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt, dass es über diesem Verfahren 89 Js 57/05 gegen Herrn Spister aber nicht gegen mich handelte. Ich war das Opfer. Aber die Juristin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Frau van Berk hat mein Einbürgerungsverfahren aufgrund dieses „Strafverfahrens“ ausgesetzt, als ob ich ein Verbrecher war.

 

63.      Seit dem Erhalten dieser schriftlichen Mitteilung der Juristin van Berk bat ich sofort die „Richterin“ NAGEL. um den Rechtsschutz gegen diese Üble Nachrede, seit dem Januar bat ich die „Richterin“ NAGEL. um das Rechtsschutz, allerdings sie gab mir kein Rechtsschutz. Sie lehnte alle meine Bitte, Anträge sofort bereits nach zwei Tagen ab. Warum lehnte sie diese meine Anträge so schnell bereits nach 2 Tagen ab und warum seit dem Januar bis heute sie mit der mündlichen Verhandlung über meinen zwei Untätigkeitsklagen nicht beginnt?

 

64.      Diese Handlung der „Richterin“ NAGEL. ist die berühmte deutsche National-Sozialistische Justiz, ist die berühmte deutsche Volksverhetzung, ist die berühmte deutsche Minderheitsverfolgung. Die „Richterin“ NAGEL. gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund, ich sei „Verbrecher“, gegen mich werde ein „Strafverfahren“ ermittelt, nicht, allerdings welches „Strafverfahren“ gegen mich lief, nennte sie mir nicht!

 

65.      Das war eine verbrecherliche nach §339 StGB Beugung des Rechts von der „Richterin“ NAGEL. zugunsten des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, zugunsten der Juristin van Berk.

 

66.      Die Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln die Juristin Frau van Berk teilte dem „Verwaltungsgericht“ Köln auf Auftrag der „Richterin“ NAGEL. ihre unwahrhafte Mitteilung über mich mit, die die „Richterin“ NAGEL. verschwörerisch mit der Juristin van Berk als „eine echte über mich Wahrheit“, als Hauptgrund für ihre Ablehnung meiner Einbürgerungsklage aufnahm, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verurteilen.

 

67.      Die „Richterin“ NAGEL. wollte diese verbrecherliche Verleumdung der Juristin van Berk über mich nicht prüfen. Meine zwei Anträge auf die Einstweilige Anordnung, auf die Überprüfung dieser Mitteilung der deutschen Juristin van Berk, „ich sei Verbrecher“, lehnte die „Richterin“ NAGEL. sofort nach zwei Tagen ab, damit diese Verleumdung als eine ihre Grundlage für die Ablehnung meiner Einbürgerungsklage aufnehmen. Deshalb machte die „Richterin“ NAGEL. alles, damit diese unwahre Mitteilung als harmlos, als nicht bedeutend darstellen, damit am Morgen auf Grund dieser unwahrhaften Mitteilung meine Einbürgerungsklage ablehnen.

 

68.      Der Staat ermittelte gegen mich ein „Strafverfahren“ und ich durfte nicht zu wissen, welches Strafverfahren gegen mich lief. Das war eine noch schlimmere als die berühmte National-Sozialistische Justiz Handlung der „Richterin“ NAGEL., der Juristin van Berk, der Einbürgerungsbehörde Köln, der Bezirksregierung Köln!

 

69.      Die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln zwingen mich meine Hoden sterilisieren kastrieren lassen, als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und sie denken noch aus, als ob es gegen mich ein „Strafverfahren“ liefe und die „Richterin“ NAGEL. machte hier gar nichts.

 

70.      Die „Richterin“ NAGEL. hat mir am 08.06.2005 selbst persönlich schriftlich mitgeteilt, mein Einbürgerungsantrag werde bearbeitet, sie habe sogar die Einbürgerungsbehörde Köln für mich angerufen, obgleich sie mir als eine „Richterin“ bloß die schriftliche Mitteilung der Beklagten hätte zuschicken müssen. Das war eine Lüge. Mein Einbürgerungsverfahren war ausgesetzt. Niemand hat meinen Einbürgerungsantrag bearbeitet. Die „Richterin“ NAGEL. hätte der Beklagten meinen Erinnerungsantrag mit der Bitte zur Stellungnahme zuschicken müssen. Das hat sie aber nicht getan, damit dieses behauptetes von der Juristin van Berk „gegen mich Ermittlungsverfahren“ vor mir verbergen.

 

71.      Die „Richterin“ NAGEL. hat zusammen mit dieser Juristin van Berk gegen mich dieses „Ermittlungsverfahren“, diese Jagd organisiert, damit mich strafrechtlich verurteilen, damit mich ins Gefängnis einsperren und danach aus Deutschland ausweisen lassen, anstatt mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Es lief gegen mich kein irgendwelches Ermittlungsverfahren.

 

72.      Die „Richterin“ NAGEL. führt gegen mich wider dem Art. 101 Abs. 1 GG ein Ausnahmegericht. Die „Richterin“ NAGEL. verdeckte dieses totale Unrecht der Juristin van Berk, der Einbürgerungsbehörde Köln, der Bezirksregierung Köln. Die „Berichterstatterin die Richterin“ NAGEL. übt gegen mich ihre nach §130 Abs. 2 StGB Volksverhetzung, organisiert sie gegen mich nach §§ 26, 186 StGB Üble Nachrede, übt sie ihren verbrecherlichen Missbrauch des Art. 97 Abs. 1 GG. Die Berichterstatterin die „Richterin“ NAGEL. verhetzt durch ihre „Urteile“, durch ihre Entscheidungen, durch ihre richterliche „Unabhängigkeit“ den Präsidenten des „Verwaltungsgerichts“ Köln, alle ihre Arbeitskollegen, das ganze „Verwaltungsgericht“ Köln, das ganze deutsche Volk gegen mich!

 

73.      Die „Richterin“ NAGEL. bedeckt ihre verbrecherliche Handlungen gegen mich unter der Unanhängigkeit der deutschen Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG! Die „Richterin“ NAGEL. missbraucht das deutsche Grundgesetz!

 

74.      Die „Richterin“ NAGEL. macht meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes Rechtsweg zu! Die „Richterin“ NAGEL. macht mein mir garantiertes nach Art. 6, 13 EMRK Recht auf ein zügiges und faires Verfahren zu!

 

75.      Ich will nach Art. 103 Abs. 1 GG von einem deutschen Richter gehört zu werden! Ich will die deutsche mündliche richterliche Verhandlung! Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung ist es keine „richterliche Unabhängigkeit“, gehört zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nicht! Das ist ein gewöhnliches Verbrechen eines Deutschen in einer richterlichen Bekleidung!

 

76.      Wenn ich eine mündliche Verhandlung bekomme, dann bekomme ich sofort die deutsche Staatsangehörigkeit, weil es keine Gründe für die Anlehnung meines Einbürgerungsantrages vorliegen!

 

77.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln muss ab sofort mit der mündlichen Verhandlung über meinen zweien Untätigkeitsklagen beginnen. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln, die „Richterin“ NAGEL., alle „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln geben mir die deutsche richterliche mündliche Verhandlung nicht! Die „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln missbrauchen ihre Dienstbefugnisse.

 

78.      Die mündliche Verhandlung ist in Ihrer deutschen Bundesrepublik für die Ausländer verboten! Die mündliche Verhandlung ist in Ihrer deutschen Bundesrepublik nur für die Deutschrassigen!

 

79.      Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau K........, die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S........, die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B........, die Beamtin des Bürgeramtes Köln-Mülheim, die am 28.04.2003 meinen Einbürgerungsantrag aufgenommen hat, zwingen mich alle in eine Stimme meine Hoden abschneiden zu lassen, zwingen mich sterilisieren kastrieren zu lassen als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

80.      Die Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln erpressen von mir siebzehntausend EUR für die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun ist es mir ganz klar geworden, warum die „Richterin“ NAGEL. am 31.01.2005 ihren völlig ungesetzlichen gerichtlichen Bescheid so schnell nach zwei Wochen erlassen hat, da sie ihren Anteil von dem Leiter der deutschen Einbürgerungsbehörde nicht bekommen hätte. Die „Richterin“ NAGEL. hat am 31.01.2005 als „Berichterstatterin“ ihren gerichtlichen Bescheid auf Grund der alten bis 31.12.2004 Gesetzeslage erlassen! Die neue geltende am 31.01.2005 Gesetzeslage (Zuwanderungsgesetz, neues Staatsangehörigkeitsgesetz) hat sie am 31.01.2005 in diesem gerichtlichen Bescheid überhaupt nicht angewendet, überhaupt nicht erwähnt, da sie auf mich sauer war, den entgangenen „Nebenverdien“ zu verlieren! Ich habe meinen Einbürgerungsantrag am 03.01.2005 gestellt und sie hat bereits am 31.01.2005 diesen meinen Einbürgerungsantrag durch ihr „Urteil“ auf Grund der alten gesetzlichen Lage schnell abgewiesen! Als Rache zu meiner „Bockigkeit“ hat die „Richterin“ NAGEL. am 31.01.2005 als die „Berichterstatterin“ ihr ungesetzliches „Urteil“ erlassen, lehnt sie aus diesem Grund alle meine weiteren Anträge, Bitten, Klagen, Beschwerde sofort ab. Gegen diesen gerichtlichen Bescheid vom 31.01.2005 habe ich meine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte eingereicht.

 

81.      Die „Richterin“ NAGEL. unternimmt in diesem ganzen Einbürgerungsverfahren gar nichts. Sie führt ganze ihre „Gerechtigkeit“ bloß gegen mich durch! Die „Richterin“ NAGEL. teilt mir ständig mit, es sei alles in Ordnung, es laufe alles gesetzgemäß….

 

82.      Die „Richterin“ NAGEL. bedeckt ständig diese unmenschlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln. Die Einbürgerungsbehörde Köln und die Bezirksregierung Köln fühlen sich unter dieser Unterstützung der „Richterin“ NAGEL. völlig sicher, vollkommen straflos!

 

83.      Die „Richterin“ NAGEL. organisiert und koordiniert zwischen den Behörden diese K........verfolgung, diese Ausländerhetzerei, diese Gesetzlosigkeit! Das ist alles ein persönliches Verbrechen von der Berichterstatterin „Richterin“ NAGEL.!

 

84.      Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln Herr Dr. Joachim Arntz unternimmt hier gar nichts, zwingt mich meine Einbürgerungsklage zurückzunehmen! Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln droht mir, mich ins Gefängnis einzusperren, anstatt auf ihre verbrecherliche „Richterin“ NAGEL. zu beeinflussen.

 

85.      Noch schlimmer, meine Untätigkeitsklage wurde gegen die Einbürgerungsbehörde Köln am 03.01.2006, 10 K 2033/05 von dem „Verwaltungsgericht“ Köln als unzulässig erklärt! Das „Verwaltungsgericht“ Köln hat mich für einen „Geistesgestörten“ erklärt!

 

86.      Das Oberverwaltungsgericht NRW Münster bestätigt alle Entscheidungen der „Richterin“ NAGEL., da sie sie bestätigen müssen, da sie alle zusammen in der Verschwörung gegen mich sind.

 

87.      Die „Richterin“ NAGEL. missbraucht den Art. 97 Abs. 1 GG! Sie weißt es ganz genau, dass ich total arm bin, dass ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, dass ich wegen dem Anwaltszwang gegen ihre verbrecherlichen Entscheidungen überhaupt keine Berufung einlegen darf, dass ich ohne einen Anwalt ihre Entscheidungen nicht anfechten darf! Deshalb fühlt sie sich von dem Anwaltszwang völlig gesichert!

 

88.      Meine entsprechende Klage gegen diesen verbrecherlichen Handlungen des „Verwaltungsgericht“ Köln wird zurzeit vor dem Landgericht Köln, 5. Zivilkammer (Fiskuskammer), Aktenzeichen: 5 O 395/05 verhandelt. Meine diese Amtshaftungsklage ist gegen die ganze 10 Kammer des „Verwaltungsgerichts“ Köln, gegen die über 4 Jahre lange verbrecherliche Gerechtigkeit Ihrer Kollegen des „Verwaltungsgerichts“ Köln, gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln Fritz Schramma, gegen seine verbrecherlichen Beamten gerichtet.

 

89.      Am 03. Januar 2005 habe ich vor der Einbürgerungsbehörde Köln persönlich vor dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Herrn NAGEL.? (Uwe NAGEL.?) meinen nächsten Einbürgerungsantrag gestellt. Für die Einbürgerung hat er von mir siebzehn Tausend EUR in Bar abverlangt, ihm persönlich dieses Geld unauffällig vor allen zu überreichen, ansonst bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung, welches Geld, hat er mir erklärt, dass sieben Tausend EUR davon er dem Präsidenten des „Verwaltungsgericht“ Köln für den richterlichen Team des „Verwaltungsgerichts“ Köln als ihr Anteil weitergeben müsse, müsse er mit ihnen teilen und zehn Tausend EUR sei es für seine Arbeitskollegen und für seinen Vorstand bei dem Oberbürgermeister der Stadt Köln. Ich habe das alles ängstlich und kategorisch abgelehnt. Dann hat er mir erklärt, dass ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme, solange ich ihm siebzehn Tausend EUR nicht einzahle, müsse ich die Bürgerschaft vergessen. Falls ich jemandem darüber erzähle, fliege ich aus Deutschland wie ein Flaschenkork raus….

 

90.      Die „Beamtin“ der Einbürgerungsbehörde Köln Frau K........ hat ihm ihre Hilfe geleistet, indem sie mich zum Dienstzimmer dieses Leiters begleitet hat. Sie war zuerst 5 Minuten lang bei diesem Leiter, danach kam sie zu mir und hat sie mich aufgefordert zu diesem Leiter zugehen und mit ihm „über alles“ zu besprechen.

 

91.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

92.      Im Mai 2005 habe ich von der Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau K........ einen Bestätigungsbrief vom 12.05.2005, Az.: 323-4.4–W 13/2005 meines Einbürgerungsantrages bekommen. Danach habe ich sie mehrmals angerufen. Jedes mal hat sie mir gesagt, dass ich meine Hoden müsse sterilisieren lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle, ansonst bekomme ich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Auf meine Empörung hat sie mir keine irgendwelche Erklärung gegeben.

 

93.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

94.      Am 27.05.2002 hat die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S........ mit mir die Vorsprechung für die Einbürgerung durchgeführt. Während dieser Vorsprechung hat sie mir ganz fest angedeutet, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

95.      Die Beamtin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau S........ hat mir erklärt, damit ich mit meinem mongolischen Samen, mit meinem mongolischen Sperma das deutsche Volk, das deutsche Blut, die deutschen Frauen nicht verschmutzte, nicht befruchte. Das sei eine Hauptforderung unseres Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen.

 

96.      Ich habe versucht, das alles ängstlich abzulehnen. Dann hat sie mir sofort erklärt, dass sie mich schon jetzt aus dem Dienstzimmer verwiese…. Dann habe ich sofort mein Einverständnis leidend ausgesprochen, weil ich Angst hatte, dass die Frau S........ meinen Einbürgerungsantrag überhaupt nicht aufnimmt und mir geben schließlich keine deutsche Staatsangehörigkeit.

 

97.      Sie hat mir erklärt, alle Einbürgerungsbewerber werden darauf gleich aufgefordert und sie erfüllen alle Forderungen des Staates ohne Problem und bekommen sie dafür die deutsche Staatsangehörigkeit. Warum solle für mich eine Ausnahme sein?

 

98.      Über diese Handlungen der Frau S........ habe ich sofort meine Dienstaufsichtbeschwerde, wo ich alle diese Handlungen beschrieben habe, eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese meine Dienstaufsichtbeschwerde nicht angefordert und sie nicht untersucht.

 

99.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

100.      Im Herbst 2002 habe ich die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B........ wegen meinem Einbürgerungsantrag mehrmals angerufen. Telefonisch hat sie mir mehrmals erklärt, dass ich mich sterilisieren lassen müsse als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Nach der Sterilisation meiner Hoden müsse ich ihr unbedingt eine entsprechende ärztliche Bestätigung nachreichen, danach werde sie mit mir weiter sprechen….

 

101.      Später, in diesem Herbst 2002 hat die Beamtin der Bezirksregierung Köln Frau B........ mich vor dem Postzimmer auf dem EG in dem Gebäude der Bezirksregierung Köln selbst angesprochen, „Sind Sie Herr Wolf?“, wann ich meinen nächsten Brief an der Poststelle aufgegeben habe. Sie hat mir als die Sachbearbeiterin meines Einbürgerungsantrages Frau B........ vorgestellt. Sie erinnerte mich an unsere Telefongespräche, so dass ich sofort verstanden habe, dass ich wirklich mit der Frau B........ sprach.

 

102.      Die Beamtin Frau B........ hat mit mir nicht zu viel gesprochen. Sie wiederholte mir noch einmal alles vorher telefonisch Gesagte, dass ich nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt habe. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich meine Hoden sterilisieren lassen müsse. Sie erklärte es somit, damit ich mit meinem Samen die deutschen Frauen nicht befruchte. Das sei eine allgemeine Hauptforderung des Staates für die Einbürgerung der Ausländer aus den Dritten Ländern in den deutschen Staatsverband. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Sie hat mir noch gesagt, falls ich das selbst nicht mache, werde der Statt nach Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches das zwangsweise machen. Der Staat nehme mich mit Hilfe der Polizei in Haft in einer psychiatrischen Anstalt und sterilisiere mich zwangsweise, damit ich die deutschen Frauen mit meinem mongolischen Sperma nicht besamen könnte….

 

103.      Über diese Handlungen der Frau B........ habe ich sofort meine Dienstaufsichtbeschwerde, wo ich alle diese Handlungen beschrieben habe, eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese meine Dienstaufsichtbeschwerde nicht angefordert und sie nicht untersucht.

 

104.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

105.      Am 28.04.2003 hat eine jüngere, 25-28 jährige Beamtin des Bürgeramts Köln-Mülheim Frau H........ oder R........? mich wegen meiner Einbürgerung beraten lassen. Sie hat mir ausdrücklich erklärt, dass ich für die Einbürgerung außer anderen Unterlagen auch die Sterilisation meiner Hoden benötige. Nach meiner Frage hat sie mir erklärt, dass ich einen entsprechenden ärztlichen Nachweis über die Sterilisation meiner Hoden danach meiner Sachbearbeiterin nachreichen könne.

 

106.      Nach ein Paar Wochen, wann ich alle meine Unterlagen zu meinem Einbürgerungsantrag gesammelt habe, hat sie von mir noch einmal aufgefordert, meine Hoden sterilisieren zu lassen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wolle. Ohne die Sterilisation meiner Hoden bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

107.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln prüfen diesen Verbrechen nicht!

 

108.      Gegen alle diese verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln habe ich mit meinem besseren Wissen vorher zwei meine Einstweiligen Anordnung im Oktober 2005 vor dem „Verwaltungsgericht“ Köln, 10 L 1536/05 mit der Bitte der Einleitung einer staatlichen Untersuchung, gestellt, und weitere folgende Berufung eingelegt, die alle wegen dem Anwaltszwang abgewiesen wurden.

 

109.      Ich bin der GUS-Rechtsanwalt. Ich bin im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland als GUS-Rechtsanwalt tätig. Als GUS-Rechtsanwalt stehe ich unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines fremden Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

110.      Als Rechtsanwalt, als Verteidiger meiner Person habe ich das Recht, während der Ausübung meines beruflichen Dienstes die Beamten, die Richter, alle Menschen beruflich sehr scharf zu kritisieren.

 

111.      Das Amtsgericht Köln ist aus diesen Gründen für die ausgehenden aus der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts „rechtswidrigen“ Handlungen nicht zuständig.

 

112.      Mich dienstlich oder strafrechtlich zu verurteilen, darf nur das Rechtsanwaltgericht nach entsprechendem gerichtlichen Verfahren mit der Frage, inwiefern meine befassten als GUS-Rechtsanwalt beruflichen Schriftsätze, inwiefern meine berufliche als GUS-Rechtsanwalt Selbstrechtsberatung im Völkerrecht, im k........ Recht gegen das geltende deutsche Recht verstieße.

 

113.      In dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geht es auch um die k........ Staatsangehörigkeit, um das k........ Recht, um das Völkerrecht, um das europäische Rentenrecht. Als GUS Rechtsanwalt verteidige ich diese ganze Zeit meine Person selbst persönlich. Als GUS Rechtsanwalt berate ich selbst meine Person im k........ Recht, im Völkerrecht, im europäischen Rentenrecht.

 

114.      Laut der hierzu in einem bis heute richtungweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (NJW, 1988, 191, 193) u.a. ausgeführt:

„Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erlaubt es dem Anwalt – ebenso wie dem Richter – nicht, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Nach allgemeiner Auffassung darf der Anwalt im „Kampf um das Recht“ auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, ferner Urteilsschelte üben oder „ad personam“ argumentieren, um beispielsweise eine mögliche Voreingenommenheit eines Richters oder die Sachkunde eines Sachverständigen zu kritisieren. Nicht entscheidend kann sein, ob ein Anwalt seine Kritik hätte anders formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung“.

 

115.      Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch für die GUS-Rechtsanwälte, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigt sind. Alle meine schriftliche Ausführungen, die ich in allen meinen Klagen, in allen meinen Berufungen, in allen meinen Schriftsätzen äußere, stehen alle unter dem besonderen beruflichen Rechtsschutz eines Rechtsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland.

 

116.      Den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht mir für meine mündlichen und schriftlichen Äußerungen damit einräumt, habe ich in allen meinen vorbezeichneten Schriftsätzen nicht überschritten. Wenn ich etwas zu offenbar schreibe, wenn ich etwas zu hart kritisiere, betrachten Sie bitte das als meine angemessene rechtsanwaltberufliche Tätigkeit.

 

117.      Nach Außerdem mein jetziges deutsches Grundstudium als Rechtswissenschaft/Staatsexamen habe ich abgeschlossen. Ich stehe jetzt vor dem Ersten Staatsexamen.

 

118.      Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch der deutsche „Rechtsstaat“. Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen.

 

119.      Das ist mein Kampf um das Stimmrecht!!!!!!!!!!!!!!!

 

120.      Mein heller Wunsch, wie Sie alle Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung.

 

121.      Ausländer müssen absolut gehorsam sein! MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

122.      Die Rassendiskriminierung, die Zwangssterilisation, die Bestechung, die Korruption steht an der Tagesordnung in der Einbürgerungsbehörde Köln, in dem „Verwaltungsgericht“ Köln und die Staatsanwaltschaft Köln macht meinen Mund zu und versucht mich für diese meine ehrliche wahre Kritik aus Deutschland raus zu schmeißen!

 

123.      Diese Strafanzeige des „Verwaltungsgerichts“ Köln gegen mich ist ihr raffinierter Fluchtversuch vor der gerichtlichen Verantwortung. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln hat jetzt von mir Angst, dass er diese gerichtliche Verhandlung, Amtshaftungsklage gegen mich verliert und wird er gerichtlich verpflichtet, mir den Schadenersatz in Höhe von €5,000.00 zu zahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen, wird er aus dem Richteramt entlassen.

 

124.      Das Verwaltungsgericht Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K........ sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Das Verwaltungsgericht Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K........ total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K........ bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

125.      Das Verwaltungsgericht Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K........ in Deutschland! Wir sind die K........ in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und das Verwaltungsgericht Köln zwingt mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein k........s Genom sterilisieren kastrieren zu lassen.

 

126.      Die K........ haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte des Verwaltungsgerichts Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K........ sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das k........ Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

127.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

128.      Außerdem ein Jurist ist auf keinen Fall der Arzt der Psychiatrie! Sogar die hundert Juristen können einen Arzt der Psychiatrie, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit, über die Psyche, über die Funktion des Gehirns, über die Funktion der inneren Hirnrezeptoren eines Menschen nicht ersetzen!

 

129.      Die deutschen Richter dürfen über die minderwertigen k........ Kläger sogar ihre einfache primitive k........ Psyche, sogar die einfache primitive Funktion ihres k........ Gehirns, sogar die Funktion ihrer einfachen primitiven inneren k........ Hirnrezeptoren selbst medizinisch negativ zu bewerten, zu bestimmen. Die hochwertigen arischen deutschen Richter sind gegenüber den minderwertigen k........ Klägern sogar die Ärzte der Psychiatrie! Gegen die arischen Kläger machen sie so was nicht, nur gegen die minderwertigen lebensunwerten K........, weil das arische Gehirn ein Supergehirn sei!

 

130.      Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe. Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich dieses „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG verfassungswidrig aus.

 

131.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck beantragt, um mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG auszusetzen. Sie haben überhaupt nicht erwartet, dass diese eröffnete Strafermittlung mit sich solche Folge hervorruft, dass ich solchen Widerstand leisten werde.

 

132.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln gibt mir gegen diese rassistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer, das „Verwaltungsgericht“ Köln erklärt meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu.

 

133.      Noch schlimmer, die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen hat jetzt gegen mich erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln, 52 XVII W 272, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, um mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, eingeleitet. Gegen die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und gegen den „Richter“ des Amtsgerichts Stroh habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

134.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen kann die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt der Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen mich nur in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

135.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass §12a Abs. 3 StAG die gestellten von der Einbürgerungsbehörde gegen die eigenen Einbürgerungsbewerber Strafanträge, die aus dem Einbürgerungswiderspruchverfahren, aus dem Einbürgerungsklageverfahren gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde entstehen, nicht schützt, darf die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren nicht aussetzen, muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren trotzdem weiter führen!

 

136.      §12a Abs. 3 StAG wird nur für die Strafermittlung angewendet, die irgendwo anders, aus einer anderen nicht zusammengebundener mit der Einbürgerung Tat ermittelt.

 

137.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass die Einbürgerungsbehörde gegen ihre eigene Einbürgerungsbewerber selbst ein Betreuungsverfahren nicht eröffnen darf!

 

138.      Das Oberverwaltungsgericht Münster macht momentan mit meiner noch am 10. Januar 2006 erhobenen Berufung, 19 E 38/06 gar nicht, weil sie mich schon als einen „Geistesgestörten“ behandeln, obwohl sie mich noch nie ins Gesicht gesehen haben! Die Entscheidungen, die gegen mich sind, fällt das Oberverwaltungsgericht Münster in 3 Tagen. Die Entscheidungen, die zu meinem Gunsten sind, wollen sie überhaupt nicht verhandeln, nicht fallen!

 

139.      Gegen die verbrecherliche Leitung von dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams über seinem Oberverwaltungsgericht NRW bereite ich jetzt meine Klage vor dem Dienstgerichtshof für Richter vor.

 

140.      Es ist jetzt mit meinem Einbürgerungsverfahren eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation geworden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

141.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

142.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

143.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen. Dieser widerliche NAZI-Henker-Arzt der „Psychiatrie“ Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu der deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

144.      Dieser faschistischer NAZI-Richter Stroh benennt diese „psychiatrische Stellungnahme“ nur als eine „vorläufige Einschätzung“ und sucht er jetzt weiter intensiv fieberhaft eine andere Möglichkeit, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise dennoch für immer zu unterbringen. Er verfolgt trotzdem sein gestaporisches faschistisches Ziel beharrlich.

 

145.      Diese „vorläufige Einschätzung“ ist genau Nazi-Justiz, wann der nazistische Unrechtsstaat die Juden mit Hilfe gleicher „vorläufigen Einschätzungen“ in KZ einfach so zwangsuntergebracht. Wie kann ein „Rechtsstaat“ vorläufig fern der Psyche eines Menschen einschätzen?

 

146.      Was will dieser Deutscher, dieser Mann, dieser Kerl, dieser Penner, dieser Faschist, dieser „Richter“, dieser Prostatakrebskranker Stroh am Amtsgericht Köln von mir? Wann lässt mich dieser FASCHIST in ruhe? Schon dieser „Arzt“ Schuchardt hat in seiner dieser „Zusammenfassung“ schwarz auf weiß geschrieben, „die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung liegen nicht vor“. Das muss dieser Prostatakrebskranken „Richter“ Stroh auf seiner deutsch-richterlichen Engstirn tätowieren lassen und mich als sein Alptraum vergessen!

 

147.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

148.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

149.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

150.      Diese ganze Zwangsunterbringung meiner Peson in die psychiatrische Anstallt hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster organisiert. Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat nur jetzt, nach über einem halben Jahr meine Akten aus der Einbürgerungsbehörde Köln angefordert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einem halben Jahr gehofft, dass dieser Autor meine Person endlich als „Psychischkrank“ macht.

 

151.      Warum erhalte ich solche erlassene am 25. Mai 2006 ernsthafte „psychiatrische Stellungnahme“ über meiner Person nur am 28. Juni 2006 als letzter und vom „Oberverwaltungsgericht“ Münster, nicht direkt aber vom „Arzt“ oder nicht vom „Vormundschaftsgericht“ Köln? Dieser NAZI-Arzt Schuchardt muss mir eine Kopie von dieser seinen faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ offiziell zustellen lassen! Das „Vormundschaftsgericht“ Köln hat mir diese „Stellungnahme“ bis heute noch nicht zustellen lassen, hat noch gar keine seine darüber Entscheidung getroffen.

 

152.      Dieses „Vormundschaftsgericht“ Köln muss mir ihre widerliche endgültige Endentscheidung in diesem ihrem faschistischen „Betreuungsverfahren“ auf jeden Fall geben. Mit welchem Zweck betreibt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln seinen „Betreuungsverfahren“ gegen mich dennoch so beharrlich weiter? Welches Ziel verfolgt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln? Mich zu verbrennen? Mich zu vergasen? Mich zu sterilisieren?

 

153.      Gegen diesen geistesgestörten prostatakrebskranken deutschen „Richter“ am „Amtsgericht“ Köln Stroh habe ich meine zahlreiche Strafanträge, meine Verfassungsbeschwerde, meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit gestellt, aber trotzdem er rächt an mir weiter und weiter!

 

154.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

155.      Das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster, die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der rassendiskriminierenden Verfolgung der K........ in der Bundesrepublik Deutschland von Deutschen, von „Richtern“! K........tum sei ein Untermenschentum!

 

156.      Erste drei Jahren meines Einbürgerungsstreites habe ich bloß die höflichen, total süßen Bitten, Anträgen, Briefen ohne Erfolg geschrieben! Seit Jahr 1913 schreiben die Ausländer bloß die höflichen, die total süßen Bitten, Anträgen, Briefen …. umsonst und nach allen unseren Süßigkeiten bekommen wir dennoch Ihre Bürgerschaft nicht! Der höffliche Weg funktioniert in Ihrem „hoch demokratischen“,  „hoch zivilisierten“ deutschen  „Rechtsstaat“ nicht!

 

157.      Das goldene juristische Prinzip lautet: wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, zu handeln, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um das Recht wiederherzustellen! Die Einbürgerungsbehörde Köln tut ein Unrecht. Das „Verwaltungsgericht“ Köln tut ein Unrecht. Ich bin jetzt daher zu handeln verpflichtet, mich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen!

 

158.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein potenzieller Terrorist, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Aus diesem Grund werde empfohlen, diese Person nicht einzubürgern. Jetzt begründet die Einbürgerungsbehörde Köln auch, dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei dazu auch ein Terrorrist.

 

159.      Ich protestiere gegen diesen meine Würdeverachtenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person. Welche verfassungsfeindliche Bestrebung gegen das Grundgesetz, gegen das deutsche Volk meine Person verfolge? Ich will nur wählen! Mein Einbürgerungsbegehren, mein heller Wunsch, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Meine gesetzmäßige Anfechtung der verfassungsfeindlichen Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist es mein nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Abwehrrecht gegen die verfassungsfeindliche Bestrebung der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person. Ich handele nur nach Gesetzen, nur entsprechend den Gesetzen. Ich respektiere die Gesetze. Ich respektiere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!

 

160.      Die Ausländer, die anderen Ausländer zur deutschen Staatsangehörigkeit agitieren, werden von dem Bundesverfassungsschutzamt als ein Terrorist vernichtet!

 

161.      Das Bundesverfassungsschutzamt missachtet missbraucht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich. Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die ganze Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsschutzamt ist kein Bundesverfassungsschutzamt, sondern die faschistische Gestapo-TodesKopf-SS-Einheit! Ich verlange vom Gericht, mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese k........volkverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage, meine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

162.      Diesen ganzen Einbürgerungsstreit führe ich seit 1. April 2002 ununterbrochen. Tausende Ihre Beamten, Richter, Juristen, Politiker, Parteien, Bundestagabgeordneten, Landtagabgeordneten beschäftigen sich mit diesem Rechtsstreit. Für diesen Rechtsstreit hat Ihr „Rechtsstaat“ bereits von mehr als 65.000,- EUR aufgewendet. Ihr „Rechtsstaat“ hat auf mich bereits von mehr als 12.000,- EUR von verschiedenen amtlichen und gerichtlichen Einbürgerungsgebühren festgesetzt, die ich nicht imstande bin, wegen meiner Armut auszuzahlen. 6 Ihre Gerichtsvollzieher versuchen von mir diese Schulden zu betreiben. Für die Einbürgerungsgebühren aus dem Jahr 2002 ist bereits die Verjährung eingetreten.

 

163.      Ohne den deutschen Personalausweis gibt mir keiner Arbeitgeber einen Arbeitsplatz. In über 9 „deutschen“ Jahren habe ich keinen Cent von Steuern ausbezahlt, hat mir Ihr Staat 9x12=108x660 EUR = 71.280,00 EUR Sozialhilfe + 16.000,00 EUR Ausbildung geleistet und +18.000,00 EUR dazu diesen Rechtsstreitschaden für die gerichtliche und amtliche Tätigkeit des Staates in diesem Rechtsstreit..., insgesamt ist es heute schon 110,280.00 EUR (hundertzehntausendzweihundertachtzig) und diese Zahl steigt unaufhaltsam weiter auf! Gleiche geschieht mit jedem Ausländer in Deutschland. Sie sind die Deutschen Geisteskrank, faschistisch und Idioten! Nicht ich bin!

 

164.      Falls mir Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen wird, werde ich in Monaco, in Vatikan, in Luxemburg, in Schweiz das politische Asyl gegen das rassistische Deutschland, gegen das rassistische deutsche Volk, gegen Ihre totale rassistische Ausländerhetzerei in Ihrem deutschen „Rechtsstaat“ erbitten…. Aus Monaco, aus Vatikan, aus Luxemburg, aus Schweiz werde ich nach §14 StAG meine Einbürgerung in ihren deutschen Staatsverband weiter bis zum Jahr 2062 ununterbrochen bestreiten.

 

165.      Wegen der „Schlussfolgerung“ Ihrer Kollegen aus dem „Verwaltungsgerichts“ Köln vom 03.01.2006, Paul Wolf sei „Geistesgestört“, herum diese ihre „Schlussfolgerung“ laufen schon 8-10 anderen Verfahren. Ihr „Rechtsstaat“ hat schon nur in diesen Begriff „Geistesgestört“ seit 03.01.2006 mindestens 15.000,00 EUR aufgewandt! Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln sind die echten Verbrecher. Sie fügen durch ihre faschistischen „Urteile“ ihrer deutschen schon schwachen Wirtschaft noch mehr Schaden zu und haben sie noch kein positives Ergebnis bekommen!

 

166.      Würden Sie bitte die „Richterin“ NAGEL. für ihre verbrecherlichen Handlungen gegen mich, für ihre deutsche Volksverhetzung gegen die K........, für ihre deutsche Anstiftung in Üble Nachrede gegen mich, für ihre deutsche Beleidigung meiner Würde, für ihren deutschen Richterdienstmissbrauch ins Gefängnis lebenslänglich wegsperren!

 

167.      Würden Sie bitte meine Einbürgerungsklage aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln herausnehmen und einem anderen deutschen Gericht zu Entscheidung geben. Das „Verwaltungsgericht“ Köln ist nicht mehr in der Lage mit mir, mit meiner Einbürgerungsklage objektiv zu verhandeln, da sie gegen mich bereits eine feste ausländerfeindliche ausländerhassende Überzeugung haben, dieser mongolischer Einbürgerungskläger sei Verbrecher, wir geben ihm unsere deutsche Staatsangehörigkeit niemals!

 

168.      Ich verlange vom Staat einen nach §259 StPO k........ sprechenden Dolmetscher von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen.

 

169.      Ich verlange nach §147 Abs. 7 StPO die Akteneinsicht.

 

170.      Würden Sie bitte mit allen diesen fünf Verbrechern aus der Einbürgerungsbehörde Köln, aus der Bezirksregierung Köln, mit den „Richter“-Verbrechern und auch mit mir dem Opfer Meineid durchführen.

 

171.      Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr leiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit 1. April 2002 stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG! Das ist mein und unser Kampf um das deutsche Stimmrecht!

 

172.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen.

 

173.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

174.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

175.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

176.      Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

 

 

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

 

 

 

177.      Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

178.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens, 168 Js 140/05 StA Köln gegen die faschistische „Gerechtigkeit“ der „Richterin“ am „Verwaltungsgericht“ Köln Frau NAGEL. in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 und in ihrer faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen.

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 52 Zs 229/06  -64-

Bescheid der Generalstaatsanwalt 52 Zs 229/06 vom 29.05.2006

Würden Sie bitte alle meine Beweise zu diesem Strafantrag gegen die „Richterin“ NAGEL. aus dem Amtsgericht 537 Cs 116/06 anfordern