54 Deutsche Volksverhetzung

 

"DeutscheVolksverhetzung"?

 

Volksverhetzung nach §130 des deutschen Strafgesetzbuches

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

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http://www.pi-news.net/2008/04/deutsche-muessen-mit-haerteren-strafen-rechnen

 

1. Für alle inkompetente Deutsche und blöden deutsche Juristen, dieser §130 StGB Volksverhetzung und andere ähnlichen geistig politischen Straftaten wie Hackenkreuz, Verunglimpfung des Staates und Konstitutionen Organe, Nötigung der Gesetzgebungsorgane, Vaterlandverrat, Landesverrat, Spionage, Holocaustverleumdung, Amtsanmaßung, Meineid, Geschworene Gerichte…. usw. gelten nicht für Ausländer, insbesondere für Staatenlosen und Heimatlosen! Volksverhetzung und ähnliches Scheiß gelten nur für Deutsche! Dieser Paragraph §130 schützt die Ausländer gegen die rassistischen Angriffe der Deutschen gegenüber den Ausländern!

2. Viele dummen Deutsche, viele dummen deutschen Juristen, viele dummen deutschen Beamten bedrohen mir ständig, mich wegen meiner „Volksverhetzung gegen die Deutschen“ in diesem meinem Buch in dem Gefängnis für 5-10 Jahren wegzusperren…. Das ist totaler Blödsinn von inkompetenten deutschen Juristen, deutschen Beamten! Sie halten mich, uns Ausländer automatisch für die dummen Menschen, die diesen §130 StGB nicht verstehen, die hier keine Ahnung hätten….

 

 

3 Der Täter muss Deutscher sein! Der Täter muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen! Der Täter muss der deutschen Staatsangehörigkeit sein!

 

 

4. Alle diese deutschen Juristen, Beamten wissen es selbst, dass der §130 StGB Volksverhetzung und andere ähnlichen geistigpolitischen Straftaten wie Hackenkreuz, Verunglimpfung des Staates und Konstitutionen Organe, Nötigung der Gesetzgebungsorgane, Vaterlandverrat, Landesverrat, Spionage, Holocaustverleumdung, Amtsanmaßung, Meineid, Geschworene Gerichte…. usw. für die Ausländer, die gegen die Deutschen „verhetzen“, nicht gilt, allerdings sie bedrohen uns dennoch mit diesem §130 StGB. Das ist bloß genetisch verankerter Rassismus des „großzugigen“ deutschen Volkes gegen die Ausländer und eine Beleidigung unserer ausländischen Intelligenz.

 

 

5. §130 StGB Volksverhetzung gilt nicht für Ausländer, weil der Tatbestand „gegen Teile der Bevölkerung“ nicht erfüllt ist, wann ein Ausländer „alle Deutsche“ äußert, weil der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss! Der Hundebesitzer hetzt seinen Hund gegen einen Hasen, gegen einen Wuchs, gegen einen anderen Hund auf. Die Strafhandlung HETZEN bedeutet, ein Mensch hetzt gegen einen anderen Menschen auf. Ein Volk hetzt gegen die fremde „Teile der Bevölkerung“ auf. Diese „wer“ bedeutet ein Vertreter des bestimmten Volkes. Dieser „wer“ ruft seine Gleichvolksangehörige auf, gegen die Fremden „Teile der Bevölkerung“ etwas Schlechtes zu unternehmen. Ich bin Mongole. Ich müsste dann 109 in Deutschland lebende mongolische Staatsangehörige gegen 75 Millionen Deutsche aufhetzen!? Aber ich bin eine staatenlose Mongole. Zu diesen 109 mongolischen Staatsangehörigen gehöre ich nicht mehr!

 

 

6. Ein Ausländer macht sich nur dann strafbar, wann er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, wird er auch ein Deutscher, wird er zu diesen 75-Millionen Deutschen zugehören. §130 ist dafür vorgesehen, es muss eine Gefahr bestehen, wenn ein Deutscher die anderen Deutschen gegen die Ausländer aufhetzt, stehen alle andere Millionen Deutsche auf, halten sie sich zusammen und gehen sie gemeinsam die Ausländer zu schlagen, zu vertreiben, einen Pogrom gegen die Ausländer zu unternehmen, zu verüben. Und wenn jetzt eine Mongole die 75-Millionen Deutsche zum Pogrom gegen Ausländer aufruft, keine Millionen von Deutschen, gar keiner vernünftiger Deutscher gehen hinter dieser Mongole und beginnen die Ausländer massenhaft zu ermorden, zusammenzuschlagen…., vielleicht nur Geisteskranke und Psychischkranke aus der geschlossenen Psychiatrie….. Aber das ist ein anderes Thema.

 

 

7. Und wenn ich doch als Mongolischerassiger die Libanesen, oder die Portugiesen, oder die Engländer, oder die Chinesen, oder die Eskimosen…. gegen 75 Millionen Deutschen aufzuhetzen versuche, niemand, keiner Ausländer in Deutschland wird meinem diesem verrückten Aufruf Folge leisten! Vielleicht sind nur die Geistesbehinderten oder Psychischkranke aus unserer geschlossenen psychiatrischen Anstalt, aber das ist schon ein anderes Thema! Genauso ist, wenn ein Türke die Vietnamesen, die Bolivianer, die…. gegen 75 Millionen Deutschen aufhetzt. Und wenn ein Türke die anderen in Deutschland lebenden Türken gegen 75 Millionen Deutschen aufruft, aufhetzt, wird es heute im Jahr 2009 auch auf keinen Fall funktionieren. Hier besteht in nächsten 200-250 Jahren, solange die Deutschen nach ihrem massiven Aussterben in Minderheit nicht geraten, keine reale Gefahr!

 

 

8. Das kann doch nicht Logisch sein, ein Ausländer verhetzt auf dem deutschen Boden die anderen Ausländer gegen das 75-Millionen deutsche Volk und diese 75-Millionen Deutschen suchen vor dem deutschen Staat gegen solchen Ausländer einen Rechtsschutz! Ein kleines Insekt insbesondere ein kleines staatenloses mongolisches Insekt kann gegen 75-Millionen Deutsche nicht aufhetzen, kann 75-Millionen Deutsche nicht beleidigen, nicht beschimpfen! Sie sind dann großzugige 75-Millionen Deutsche geisteskrank, wenn sie sich von einem kleinen verrückten Insekten schon als beleidigt als verletzt fühlen. 6,5 Millionen Ausländer können doch organisiert gegen 75-Millionen Deutsche nicht verhetzen, sondern es ist nur unsere ausländische Verteidigung gegen die 75-millionenweisen deutschen rassistischen Angriffe!

 

 

9. Als Hassprediger, müsste ich dann als ein Berufspfarrer, Berufsimam, Berufsbuda,…. als ein katholischer Geistlicher, Gottesdiener beruflich arbeiten, einen juristischen Status als Pfarrer besitzen, davon den regelmäßigen Dienstgehalt erhalten, Steuer zahlen usw. und schon meinen besonderen geistlichen Status, geistlichen Vertrauen dadurch missbrauchen! Ich bin aber kein Geistlicher.

10. Und es gibt auch keine Volksverhetzung von einer Mongole gegen 15 Millionen schwäbischen Deutschen, gegen 25 Millionen bayerischen Deutschen, gegen 17 Millionen Norddeutschen…. oder die Volksverhetzung von der nordrheinwestfalichen Deutsche gegen die berlinischen Deutsche.... Und wenn ich schreie, alle Deutsche sind Faschisten, dann meine ich genau „alle“, ohne Ausnahme 82 Millionen Deutschlandsbewohner, aber nicht diese „Teile der Bevölkerung“. „Alle Deutsche“ ist keine nach §130 StGB „Teile der Bevölkerung“. Teile der Bevölkerung bedeuten Zigeuner, Schweden, Italiener, Juden, Türken, Vietnamesen, Chinesen, …. alle in Deutschland lebende Bevölkerungen, die nicht deutsch sind.

 

 

11. Allerdings, falls ein Vietnamese auf dem deutschen Boden gegen die in Deutschland lebenden Chinesen, ein Peruaner gegen die Bolivianer, ein Afghane gegen die Iraker, ein Franzose gegen die Belgien, ein Kanadier gegen USA-Bürger, Kurden gegen Türken…. schlimm äußern beschimpfen, dann wäre es möglicherweise eine irgendwie ähnliche Volksverhetzung, aber immer noch keine strafbare nach §130 StGB Volksverhetzung! Und selbstverständlich, falls ein Deutscher über die in Deutschland lebenden Nigeriano, über die Kurden, über die Pakistanäser, über die Engländer, über die Australien, über die Japaner…. auf dem deutschen Boden schlimm äußert beschimpft, dann ist es ganz sichere 100% reine Volksverhetzung, als die vietnamesische Chinesenvolksverhetzung gegen die chinesischen Bewohner in Deutschland…. oder noch lustiger in China.

 

 

12. Und wenn ein Deutscher in Deutschland einfach so oder nicht einfach so gegen den magadaskarischen Staat, gegen Nordkoreanischen Staat, gegen Staat Kuba, gegen Staat Holland, gegen Staat Chechien, gegen Staat Mongolei, gegen…. insgesamt gegen einen irgendwelchen ausländischen Staat ausländische Regierung beschimpft, nicht aber persönlich gegen einen in Deutschland lebenden bestimmten Koreaner, Kubaner, Schrilankanese…. oder gegen eine in Deutschland lebende nichtdeutsche Volksgruppe, wäre dann eine solche „Beschimpfung“ höchstunwahrscheinlich eine strafbare nach §103 StGB Beleidigung einer ausländischen Vertretung, einer Botschaft in Deutschland. Aber so was ist noch so unwahrscheinlicher.

 

 

13. Außerdem Sie behandeln uns wie Hunde, dann werden wir uns wie Hunde benehmen! Auf jede Aktion folgt die Reaktion. Auf ihre ausländerverachtende Aktion kommt unsere deutschverachtende Reaktion. Das ist nur unsere Antwort auf ihre Handlungen! Wann die Ausländer gegen die Deutschen äußern, sagen, schreiben, schreien..., „alle Deutsche seien Faschisten“, „Scheißdeutsche“…, es ist immer noch keine „Volksverhetzung gegen das deutsche Volk“ in Sinne des §130 StGB! Es ist nur ein Verdient diesem deutschen Volk! Sie haben sich das selbst verdient, falls die Ausländer über sie so äußern! Die Deutschen behandeln diesen Ausländer so schweinerischrassistisch, so dass bei diesem Ausländer nur solche Gedanken-„FASCHISTEN“ zum Betracht kommen, in seinem Kopf einfallen! Keine anderen Gedanken! Auf jede Aktion folgt die Reaktion!

 

14. Dann geben sie sich die Mühe, damit die Ausländer über sie so nicht geäußert hätten, verbessern sie sich, seien sie noch besser, seien sie noch gastfreundlicher, beseitigen sie alle solche Gründe für solche „antideutschen“ Äußerungen! Solcher Schrei eines kleinen Ausländers ist keine Volksverhetzung, sondern nur ein Hilferuf, Hilfeschrei!

15. Sie sind blöde DEUTSCHE-IDIOTEN, sie müssen endlich begreifen, ihr Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschütz meine Person vor IHNEN DEUTSCHEN-RASSISTEN! So lange ihr Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland existiert, fühle ich mich in ihrem Land ganz sicher und hochgeschützt, werde ich für mich ihre faschistische deutsche Staatsangehörigkeit mit diesem solchem Weg bis zum Jahr 2062 ununterbrochen begehren, verlangen, fordern, bezwecken, bestreben….

16. Solche Äußerung Scheißdeutsche ist nur eine reine Wahrheit über die Deutschen, das ist eine reine Kritik ihrer deutschen ausländerhassenden Gesellschaft, das ist ein Widerstand gegen ihre faschistische rassistische ausländerhassende deutsche rechtliche Ordnung…., die der Staat überprüfen muss und solchem Ausländer muss ihre staatliche Hilfe leisten, zusammen mit ihm dieses Problem zu überwinden, aber nicht ihn für seinen Überlebenskampf sofort ins Knast, in die psychiatrische Anstalt weg zu sperren!

 

17. Außerdem, falls ihr deutscher Rechtsstaat einen Ausländer, der gegen die Deutschen „verhetze“, für 5 Jahren nach §130 StGB bestrafe und ihn in dem Gefängnis einsperre und danach nach 5-jähriger Absitzung schiebe der Staat ihn aus Deutschland ab..., wofür dann ihr Staat in solchen Ausländer 5 Jahre lang das Steuergeld investiert, damit diesen „Verbrecher-Ausländer“ nach 5 Jahren abschieben? Nach 5 Jahren kann dieser „Verbrecher-Ausländer“ seine Heimatstaatsangehörigkeit (Weisrussland, China, Mongolei, Kasachstan) schon verlieren! Nicht wäre besser, ihn sofort ohne die Rede über die „Deutschenvolksverhetzung“ auszuweisen, insbesondere falls das geltende Aufenthaltsgesetz genug Paragraphen hat, um einen solchen ausländischen „Deutschenvolksverhetzer“ aus Deutschland ohne irgendwelche teuere strafrechtliche Ermittlung auszuweisen.

18. Und ihre deutsche gewöhnliche genetisch angeborene engstirnige Antwort auf unsere ausländische Kritik, gefalle dir Deutschland nicht, dann haue ab, verpisse dich aus Deutschland, verschwinde aus Deutschland…., ist immer noch keine zivilisierte vernünftige gesetzmäßige verfassungsmäßige Lösung und die Beseitigung des entstandenen Problems, ist kein Rechtsstaat! Es ist nur eine noch tiefere Vertiefung, eine Wiederanzündung des Feuers der Unzufriedenheit, der Ausländerfeindlichkeit! Und solche Äußerungen von Deutschen sind zum Glück nur kleine private inkompetente ausländerfeindliche Meinung eines kleinen unbedeutenden rassistischen Deutschen, aber ihr deutscher „Rechtsstaat“ darf so nicht sagen, darf so nicht handeln!

 

 

19. Außerdem wir können auf solche ihre Meinung unsere gleiche Meinung zurück schlagen! Nein, sie Deutsche, gefallen ihnen unsere ausländische Lebensansicht, unsere Meinung nicht, dann haut ab aus Deutschland, dann verpisst euch aus Deutschland, verschwindet euch aus Deutschland, dann macht ihr wie das Ehepaar Eva und Adolf Hitler einen Selbstmord, wie die Meeresdelphine einen Massenselbstmord! Adolf Hitler hat den Selbstmord begangen, weil es ihm die eingedrungenen Ausländer nicht gefallen waren. Millionen Deutsche haben damals nach Chili, nach Bolivien, nach Argentinien ausgewandert, weil es ihnen die eingedrungenen Ausländer nicht gefallen waren. Genau das müssen die Deutschen heute machen! Verpisst euch alle aus unserem Deutschland, aus meinem deutsch-mongolischen Boden! Das ist mein Deutschland! Das ist unsere neue Heimat!

20. Die Äußerung „alle Deutschen seien ….“ ist auch keine nach §§ 185-188 StGB Beleidigung. Als eine Beleidigung wäre es, falls ein Ausländer einem bestimmten Deutschen in sein Gesicht säge, du Deutscher Herr Peter Mustermann…. Es muss hier der Tatbestand „Zweipersonenverhältnis“ erfüllt werden, allerdings nicht dieser pauschaler Begriff „alle Deutsche“.

 

 

21. Die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach §§ 90a, 90b (bzw. 86, 86a), 166 StGB gibt es in diesem meinem Buch überhaupt nicht. Es ist eine meine hoch gelungene harte schriftstellerische, künstlerische Kritik, journalistische Berichterstattung, historische Erforschungsfeststellung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, der deutschen staatlich organisierten Ausländerverfolgung. Es ist mein Hilferuf, mein politischer Kampf um das deutsche Stimmrecht, um das deutsche Wahlrecht in ihrer „demokratischen Bundesrepublik“ Deutschland, um das Recht als Deutscher zu sterben!

 

Der staatenlose Fluchtsager

Der staatenlose Prophet

Der staatenlose Schriftsteller

Der staatenlose Dichter

Der staatenlose Politsatiriker

Der staatenlose Künstler

Der staatenlose Publizist

Der staatenlose freie Journalist

Der staatenlose freie Filmproduzent

Der staatenlose Philosoph

Der staatenlose Wissenschaftler

Der staatenlose GUS-Rechtsanwalt

Der staatenlose Steuerzahler

Der staatenlose schlitzäugige mongolischstämmige Katholik

Der heilige christliche staatenlose politische Freiheitskämpfer um das heilige christliche deutsche Wahlrecht Stimmrecht

Der heilige christliche staatenlose Retter des aussterbenden rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der heilige christliche staatenlose Messias für das aussterbende rassistische faschistische deutsche Volk

Der heilige staatenlose Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Kölner staatenlose heimatlose gemeingefährliche Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel psychischkranker Psychopath-Einbürgerungsbewerber bei der deutschen arischen faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln

Der Langzeit-1-EURO-JOBber bei der ARGE Köln-Mülheim, Nummer BG: 35702BG0090227, Dienstgebäude Wiener Platz 2a, 51065 Köln

Paul Wolf (akkaly)

 

 

http://politikarena.de/showthread.php?t=7685&page=16&pp=10

16.11.2005, 18:45                                                                                                 #152

Sohn der Sonne

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Mail vom Staatsschutz (hatte mit dem Kommisar wegen der HK Geschichte schon zu tun, ist ein recht harter Beamte)

Zitat:

Polizeipräsidium Köln                                                               Köln, 16.11.2005

KI 4 - KK 42 /Staatsschutz

Sehr geehrter Herr xxxx!

Ich bedanke mich für Ihren Hinweis bezüglich www.akkaly.de und möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren von mir eingeleitet wurde.

Mit freundlichem Gruss

xxx

(Kriminaloberkommissar) 

 

16.11.2005, 18:59                                                                                                  #156

Sohn der Sonne

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Ich hab Mitleid mit ihm. Ich kenne den Beamten der die Ermittlungen durchführt, es war der der meine Aussage aufnahm. Er ist wirklich übel, er hat echt Ahnung. Er macht ihm die Hölle heiß ...

 

16.11.2005, 19:06                                                                                                  #158

Sohn der Sonne

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Der wird da nicht so gut rauskommen wie ich. Es wird entweder Geldstrafe um die xx.xxx € oder Knast. Sowas ist vor Gericht sehr sehr übel.

 

16.11.2005, 19:20                                                                                                  #160

Trevi

Dobro nemc

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Beiträge: 2.640 

Zitat von Sohn der Sonne

Der wird da nicht so gut rauskommen wie ich. Es wird entweder Geldstrafe um die xx.xxx € oder Knast. Sowas ist vor Gericht sehr sehr übel.

Und was ist der konkrete Straftatbestand??????????

Ich meine, in Deutschland ist es doch sehr populär, gegen Deutsche zu hetzen und sie mit Dreck zu bewerfen.

Nichts ist hier schöner als auf sein eigenes Volk zu scheißen!

Bist du sicher, dass der Typ nicht am Ende noch einen Preis für seine "Zivilcourage" bekommt?

In der Hinsicht kannst du dir keine Hoffnungen machen!

Er hält uns Deustche ja davon ab, wieder BÖSE zu werden!!!!!!!!!!

17.11.2005, 15:52                                                                                                    #167

Sohn der Sonne

Gesamtleiter Schadensregulierung

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Beiträge: 12.118 

Zitat von Oberst Madig

...hab mich mal mit der Strafanzeige angeschlossen - der Knilch gehört hinter Gittern

Also offizielle Ermittlungsverfahren sind gestartet beim Staatsschutz und beim Verfassungsschutz.

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http://www.wikingerversand.de/forum/showthread.php?p=79066  

21.12.2005, 13:06

Thor

Ab und zu mal hier   Beiträge: 41

Renommee:                                                                                                                11

Hab deswegen schonmal bei'm Verfassungsschutz angerufen !

Wie ihr euch sicherlich denken könnt machen die nätürlich garnix dagegen !

Die freun sich noch wenn se das lesen!

Un sobald einer was GEGEN Türken schreibt is schicht für ihn!

 

http://www.wikingerversand.de/forum/showthread.php?t=4159&page=3  

21.12.2005, 15:37

Magnus

Bekannter   Ort: siehe Avatar

Alter: 17

Beiträge: 247

Renommee:                                                                                                               18

Bekannter von mir hat auch schon wegen dem Herrn (Hat in einem Forum von uns(LWK) ein "bisschen"...gehetzt) respektive seiner Seite mit der Kripo telefoniert.

Gegen den sind laut Aussage des Kripomannes schon mehrere Anzeigen eingegangen und Ermittlungen würden auch laufen.

Das Problem sei, das die Person im Impressum nicht existieren würde und seine Daten so nur über die IP herauszufinden wären und die von den Forenbeiträgen bei uns waren aus nem Inetcafe.

http://www.forum.e34.de/thread.php?postid=872980

editor

Endtopfpolierer

Dabei seit: 27.03.2007

Fahrzeug: 96`525tds Touring

Motor: M51D25

Wohnort: Hessisches Ried, nähe Kühkopf, Rhein/Main/Neckar Dreieck

Vorname: Edi

30.03.2007 13:15

Den habe ich vor 5 Jahren schon bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil er genau diese Parolen in meinem foren einbrachte und trotz Abmahung nicht davon Abgelassen hat. Kaum war er gesperrt, hatte er einen neuen nick und den text wieder eingesetz, musste die Plattform Offline nehmen und als dank hat er mich in einige Russische newsletter und Spamblogs eingetragen, damit waren auch mein mailadressen unbrauchbar (hundert vonmail auf jedes erdenkliche konto, auch mit meiner mailadresse als absender)

Die Staatsanwaltschaft hat das verfahren nach kurzerzeit eingestellt!

Gruß Edi

__________________

Sprach Abraham zu Bebraham, kann ich mal dein Zebra ham...

tbatb

Mitglied

(Threadstarter)

 

Registrierungsdatum: Apr 2007

Beiträge: 5

15. 05. 2007, 12:44

Re: Blockade durch Ping

Hey zusammen,

der auslöser ist kein geheimnis, schaut eu die Folgenden Link`s an und urteilt selbst ob ihr so etwas in eurem Forum sehen wollt:

http://www.akkaly.2itb.com/custom3.html

www.akkaly.euro.st

www.akkaly.2itb.com

www.akkaly.blogspot.com

www.akkaly.20m.com

Genau den gleichen inhalt copiert er auch in die Foren andere!

Als dank für seinen Ausschluß hat er mich in irgend einen Russischen Verteiler Eingetragen und ich bekommen auf meine accounts z.Zt. mehrere 100 unlesbare (Kyrilische) mails. Das hatte er mir bei der ersten Abmahnung schon angedroht und dann auch realisiert. Die Staatsanwaltschaft Köln dagegen sieht keinen Handlungsbedarf und meine Anzeige gegen ihn ging ins leere.

Ich hatte das Spoofing so verstanden das es möglich ist fast unendlich viele IP`s anzuwenden, egal ob echt oder fake, und damit den server endlos beschäftigen, da sich die IP erst nach sehr langer zeit wiederholt wird der Ping vom Server immer wieder erkannt werden.

Was meint ihr mit dos attake?

Da fällt mir ein ich könnte auch einen countergenerator für IP`s als batch zum Pingen bringen unter MS im CMD oder 98 in dosebene!

D.h. es wird immer ab 0.0.0.0 eine eins dazu addiert (bis 255) und als Ping gesendet.

#11

lego

Routinier

Dabei seit: 17.12.2004

Beiträge: 493

Zitat:

Original von Heretic

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stiess heute per Zufall auf die Internetseite eines gewissen Herrn akkaly, Köln, namens http://www.******.de

Ich muss sagen, ich bin entsetzt über das, was auf einer in Deutschland registrierten Website alles geschrieben werden darf.

Meiner Ansicht nach erfüllt diese Seite den Tatbestand der Volksverhetzung und Verleumdung sowie Beleidigung. Das deutsche Volk wird dort als minderwertig, "dumm" und als Mörder dargestellt und bezeichnet. Das alles unter Berufung auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland!

Bitte machen Sie sich selbst ein Bild davon, ich kann nur hoffen, dass diese Seite bald aus dem Internet verschwindet, oder zumindest nicht in Deutschland gehostet wird.

Mit freundlichen Grüßen

gerade ans BKA per mail geschickt

lol, owned

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