106 Strafantrag gegen Richter-Präsidenten Papier

Paul Wolf                                                                               30. September 2008

Horststr. 6

51063  Köln

Staatenlos Heimatlos

Staatenlosenreiseausweis:         ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

       

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Akademiestraße 6 – 8

76133 Karlsruhe

     

Vierter staatenloser Strafantrag

mit besserem staatenlosen Wissen gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von dem Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 gegen die verbrecherlichen faschistischen richterlichen Handlungen des faschistischen Richter-Schweins am Verwaltungsgericht Köln Ernst Dittmers, Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 und gegen den faschistischen NAZI-Richter-Schwein am Vormundschaftsgericht Köln Stroh, Beschluss 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

     

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt für die Stadt Karlsruhe Gunter Spitz,

 

1.      mit besserem staatenlosem Wissen stelle ich gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von dem Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 gegen die verbrecherlichen faschistischen richterlichen Handlungen des faschistischen Richter-Schweins am Verwaltungsgericht Köln Ernst Dittmers, Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 und gegen den faschistischen NAZI-Richter-Schwein am Vormundschaftsgericht Köln Stroh, Beschluss 52 XVII W 272 vom 20.02.2006 meinen diesen staatenlosen Strafantrag.

 

2.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verfolgt die staatenlosen Christen, die staatenlosen Katholiken! Nur weil ich ein staatenloser Katholik bin, gib mir dafür diese muslimische Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht! Alle Muslime bekommen in dieser muslimischen Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit sofort, aber die staatenlosen Katholiken die staatenlosen Christen bekommen keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

3.      Würden Sie bitte unter dem Gesichtspunkt der Dienstaufsicht meine staatenlose verfassungsmäßige Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom verantwortlichen Richter-Berichterstatter am Bundesverfassungsgericht wegnehmen und einem anderen Richter geben.

 

4.      Würden Sie bitte den Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verpflichten, in meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 unverzüglich eine verfassungsmäßige richterliche Entscheidung fallen lassen.

 

5.      Würden Sie bitte gemäß dem §151 ff. StPO gegen den Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier für seine verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung in seinem Bundesverfassungsgericht nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 eine Strafermittlung vom Amts wegen einleiten, gegen ihn eine öffentliche Anklage erheben und ihn vor dem Strafgericht stellen, seine richterliche Bekleidung für immer aberkennen und ihn aus dem Richterdienst für immer entfernen.

 

6.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verbietet seinen untergebenen Richtern über dieser meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 eine verfassungsmäßige höchstgerichtliche Entscheidung zu treffen, leistet mir durch seine Rechtsbeugung durch seine unterlassene Hilfeleistung keinerlei richterliche Hilfe. Er beugt somit als Präsident als Leiter des Bundesverfassungsgerichts das Grundgesetz.

 

7.      Solche 3-jährige Untätigkeit des Bundesverfassungsgerichts gehört zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nach Art. 97 GG nicht. Das ist schon keine richterliche Unabhängigkeit, sondern offensichtliche Rechtsbeugung von diesem Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier.

 

8.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier versteckt sich missbräuchlich hinter dem Art. 97 GG, hinter dieser richterlichen Unabhängigkeit, damit dieser meiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 kein Recht geben!

 

9.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier ist der Erste Verbrecher, ist der Hauptverbrecher, ist der Richtermafiaboss in der Bundesrepublik Deutschland!

 

10.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier macht durch seine verbrecherlichen Handlungen meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes staatenlosen Rechtsweg und mein staatenloses Recht auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu.

 

11.      Wenn das Bundesverfassungsgericht meine staatenlose Verfassungsbeschwerde vom 15.05.2006 schon seit 3 Jahren lang nicht ablehnen kann, dann das bedeutet, dass sie gar keine Gründe dafür haben! Dann müssen sie meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 unverzüglich stattgeben entsprechen zugeben, müssen sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

12.      Aber das Bundesverfassungsgericht macht das vorsätzlich nicht. Das Bundesverfassungsgericht zögert seit 3 Jahren die Entscheidung rechtsmissbräuchlich hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine staatenlose Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 doch „rechtlich formell“ ablehnen dürften.

 

13.      Auf meine zahlreichen schriftlichen staatenlosen 2187 Erinnerungen, 41 Dienstaufsichtbeschwerden, 58 Verfassungsbeschwerden, 14 Strafanträgen reagiert das Bundesverfassungsgericht gar nicht, schweigt beharrlich, ignoriert mich völlig, gibt mir keinen Rechtsanwalt, pfeift auf mich demonstrativ drauf!

 

14.      Petitionsausschuss des deutschen Bundestages leistet mir auf meine zahlreichen staatenlosen Petitionen gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion.

 

15.      Bundesjustizministerium leistet mir auf meine zahlreichen staatenlosen Beschwerde gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe!

 

16.      Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner staatenlosen Menschenrechte zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1. Million EURO (ein Million) verurteilen! Ich verlange von der Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner staatenlosen Menschenrechte das Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million EURO (ein Million).

 

17.      Die Bundesrepublik Deutschland muss mir das Schmerzensgeld in Hohe von ein Million EURO auf mein staatenloses Konto: 1900078039 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 überweisen und muss gleichzeitig in meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 doch ihre verfassungsmäßige rechtsstaatliche höchstgerichtliche Entscheidungen fallen lassen.

 

18.      Bei Ablehnung meines diesen staatenlosen Strafantrages, bei nicht Einsperrung des Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier ins Gefängnis würden Sie bitte mir meine staatenlosen Rechte aus §172 StPO belehren.

 

19.      Meinen diesen staatenlosen Strafantrag werde ich vor Ihnen ununterbrochen bis zum Jahr 2062 erneut stellen, solange das Bundesverfassungsgericht in meiner staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 ihre verfassungsmäßige höchstrichterliche Pflicht tun und über meiner dieser Verfassungsbeschwerde ihre verfassungsmäßige höchstrichterliche Entscheidung treffen. Dafür werden diese „Richter“ bezahlt!

 

20.      Parallel werde ich meinen staatenlosen Strafantrag gegen Sie persönlich Herr Leitender Oberstaatsanwalt für die Stadt Karlsruhe Gunter Spitz wegen Ihrer unterlassenen Hilfeleistung Amtsmissbrauch stellen, wenn Sie gegen diesen Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier eine Strafermittlung wegen seiner Rechtsbeugung nach §339 StGB nicht einleiten.

 

21.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wahlen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht haben! Ich werde meine Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen!

 

Paul Wolf

Staatenloser Heimatloser Mitbürger

 

Anlage: