109 Wiederhole! Arschloch-Richter Bertrams!

Dienstgericht für Richter bei                                                     24. September 2007

dem Landgericht Düsseldorf

Postfach 101140

40002  Düsseldorf

 

Aktenzeichen:              DG-3/2008

 

Antragsteller:            Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Staatenlos Heimatlos

Staatenlosenreiseausweis:        ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

Antragsgegner:         Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und

des Oberverwaltungsgerichts für

das Land Nordrhein-Westfalen

Dr. Michael Bertrams

Postfach 6309

48033 Münster

 

 

 

7 (siebter) heimatloser staatenloser Antrag

nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner laufenden staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG stelle ich gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner laufenden staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 meinen diesen heimatlosen staatenlosen Antrag.

 

2.      Meinen diesen heimatlosen staatenlosen Antrag gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung von der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner laufenden staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 begründe ich wie folgt:

 

3.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams verfolgt die heimatlosen staatenlosen Christen! Nur weil ich ein heimatloser staatenloser Katholik bin, gib mir dafür diese muslimische Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht! Alle Muslime bekommen in dieser muslimischen Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit sofort, aber die heimatlosen staatenlosen Christen bekommen keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

4.      Würden Sie bitte unter dem Gesichtspunkt der Dienstaufsicht meine staatenlose verfassungsmäßige Berufung 19 A 1276/07 vom verantwortlichen Richter-Berichterstatter am Oberverwaltungsgericht NRW wegnehmen und einem anderen Richter geben.

 

5.      Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, in meinem staatenlosen verfassungsmäßigen verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren 19 A 1276/07 beim Oberverwaltungsgericht NRW unverzüglich eine endgültige verfassungsmäßige richterliche Entscheidung fallen lassen.

 

6.      Würden Sie bitte gemäß dem §151 ff. StPO gegen die Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams für seine verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen Rechtsbeugung in seinem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach §339 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem staatenlosen Nachteil als mongolischer staatenloser Mitbürger in meiner laufenden Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 eine Strafermittlung vom Amts wegen einleiten, gegen ihn eine öffentliche Anklage erheben und ihn vor dem Strafgericht stellen, seine richterliche Bekleidung für immer aberkennen und ihn aus dem Richterdienst für immer entfernen.

 

7.      Diese Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams verbietet seinen untergebenen Richtern über dieser meiner staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 eine verfassungsmäßige verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu treffen, leistet mir durch seine Rechtsbeugung durch seine unterlassene Hilfeleistung keinerlei richterliche Hilfe. Er beugt somit als Präsident als Leiter des Gerichts das Grundgesetz.

 

8.      Solche 2-jährige Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen gehört zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nach Art. 97 GG nicht. Das ist schon keine richterliche Unabhängigkeit, sondern offensichtliche Rechtsbeugung von diesem Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams.

 

9.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams versteckt sich missbräuchlich hinter dem Art. 97 GG, hinter dieser richterlichen Unabhängigkeit, damit dieser meiner staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 kein Recht geben!

 

10.      Wann ich zu den hunderten Malen zur Einbürgerungsbehörde Köln gehe, verbahnen sie mich aus dem Dienstzimmer mit der Begründung, all ihre Akten seien beim Gericht! Wir haben mit ihrer Einbürgerung gar nix zu tun!

 

11.      Dieser Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams ist der Erste Verbrecher, ist der Hauptverbrecher, ist der Richtermafiaboss in dem Land Nordrhein-Westfalen!

 

12.      Diese Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams macht durch seine verbrecherlichen Handlungen meinen mir garantierten nach Art. 19 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes staatenlosen Rechtsweg und mein staatenloses Recht auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu.

 

13.      Im Jahr 2005 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln meine verfassungsmäßige staatenlose Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem staatenlosen Einbürgerungsverfahren eingelegt.

 

14.      Die Einbürgerungsbehörde Köln lehnt diesen meinen im April 2005 gestellten staatenlosen Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich, verweist jedes Mal meine staatenlose Person aus dem Dienstzimmer.

 

15.      Mein zurückgewiesenes vom Verwaltungsgericht Köln staatenloses verwaltungsgerichtliches Klageverfahren gegen diese Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln ging am 25.04.2007 in meine staatenlose verwaltungsgerichtliche Berufung 19 A 1276/07 vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit meinem Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe nach §67 Abs. 1 Satz 2 und §166 VwGO i.V.m. §§ 114, 117 ZPO (Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007). Die Entscheidung ist bis heute noch nicht gefallen. Das Oberverwaltungsgericht NRW bleibt in meiner einfachen juristisch unkomplizierten staatenlosen Berufung seit 25.04.2007 untätig, zögert die Entscheidung hinaus!

 

16.      Bis heute trifft die Bundesrepublik Deutschland in meinem staatenlosen Einbürgerungsverfahren und in meiner staatenlosen Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln und in meiner staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster seit Jahr 2005 keinerlei Entscheidung.

 

17.      Das Oberverwaltungsgericht NRW lehnt diese meine staatenlose Berufung 19 A 1276/07 bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich.

 

18.      Wenn das Berufungsgericht meine staatenlose Berufung vom 25.04.2007 schon seit 2 Jahren lang nicht ablehnen kann, dann das bedeutet, dass sie gar keine Gründe dafür haben! Dann müssen sie meiner staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 unverzüglich stattgeben entsprechen zugeben, müssen sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

19.      Aber die Berufungsinstanz macht das vorsätzlich nicht. Das Oberverwaltungsgericht NRW zögert seit 2 Jahren die Entscheidung rechtsmissbräuchlich hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine staatenlose Berufung 19 A 1276/07 vom 25.04.2007 doch „rechtlich formell“ ablehnen dürften.

 

20.      Auf meine zahlreichen schriftlichen 2187 Erinnerungen, 41 Dienstaufsichtbeschwerden, 58 Verfassungsbeschwerden, 14 Strafanträgen reagiert das Oberverwaltungsgericht NRW gar nicht, schweigt beharrlich, ignoriert mich völlig, gibt mir keinen Rechtsanwalt, pfeift auf mich demonstrativ drauf!

 

21.      Petitionsausschuss des deutschen Bundestages leistet mir auf meine zahlreichen staatenlosen Petitionen gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion.

 

22.      Petitionsausschuss des Landtags NRW leistet mir auf meine zahlreichen staatenlosen Petitionen gegen diese Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion.

 

23.      Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner staatenlosen Menschenrechte zum Schmerzensgeld in Hohe von 1. Million EURO (ein Million) verurteilen! Ich verlange von der Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner staatenlosen Menschenrechte das Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million EURO (ein Million).

 

24.      Die Bundesrepublik Deutschland muss mir das Schmerzensgeld in Hohe von ein Million EURO auf mein staatenloses Konto: 1900078039 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 überweisen und muss gleichzeitig in meiner vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen laufenden staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 und in meinem „toten“ staatenlosen Einbürgerungsverfahren doch ihre verfassungsmäßige rechtsstaatliche gerichtliche Entscheidungen fallen lassen.

 

25.      Die Privatanschrift der Beklagten Beschuldigten Verbrecher-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams habe ich nicht, kann ich nicht feststellen. Würden Sie bitte für die Zustellung meiner dieser staatenlosen Klage die Adresse des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Postfach 6309 48033 Münster, wo dieser Beklagte Beschuldigten Bertrams arbeitet, verwenden.

 

26.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner dieser staatenlosen Klage und ihre Registernummer geben.

 

27.      Falls Sie diese meine staatenlose Klage ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen „richterlichen“ Beschluss mit dem staatlichen Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich weiter anfechten werde.

 

28.      Ich habe kein Geld. Ich bin völlig mittellos. Ich bin staatenlos. Würden Sie bitte von mir keine Gerichtskosten verlangen.

 

29.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wahlen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht haben! Ich werde meine heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen!

 

Paul Wolf

Staatenloser Heimatloser Mitbürger

 

Anlage:

 

Diese Klage in drei Mal