56 Uraltes animalisches ius sanguinis Prinzip

Vorschlag zum Staatsangehörigkeitsrecht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel!

1.      Sie müssen von ihrem in dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geltenden rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ auf ius soli Prinzip umsteigen!

2.      Ihr rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“, auf Blut, Abstammungsprinzip hat seine politische Funktion in Deutschland vollkommen erfüllt! Mit ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ kommen sie weiter nicht durch! Ihr rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“ ist heute ein großes Hindernis für die progressive Entwicklung ihres Landes! Ihr rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“ war gut bis 1975 Jahren, aber heute wird es so weiter nicht funktionieren. Ius sanguinis Prinzip funktioniert nur dann gut, wenn der ganze Staat nur von einem Volk, von einem Blut besteht, das sich aber weiter intensiv (wie in China) vermehrt und wenn das Land kein Einwanderungsland ist, wenn keine Fremde ihr Aufenthalt in diesem Land niederlassen und wenn sie niederlassen, dann beanspruchen sie die Staatsangehörigkeit dieses Landes nicht.

3.      Ius sanguinis Prinzip, Blut-Prinzip ist ein uraltes animalisches Prinzip, das noch aus dem Tierweltverhalten stammt, wann die Schimpansenangehörigkeit nur den geborenen Schimpansen durch das Schimpansenblut weiter geleitet war. An welchen Bäumen, in welchen Dschungeln saßen die Schimpansen, spielte dabei keine Rolle. Die neu angekommenen Mackacken durften diese Schimpansenangehörigkeit nicht erhalten, weil sie Mackacken waren. Es gab für Mackacken keine einschimpansinierung. Und wann diese Schimpansen langsam in die Menschen verwandelten, haben sie aus dieser ihrer Schimpansengeschichte, aus ihrer Schimpansenlebenserfahrung diese schon festgelegten Schimpansenabstammungsprinzipien einfach in dieses ius sanguinis Prinzip umgewandelt und weiter schon in ihre neue Gesellschaft als Menschen eingepflanzt, die die Deutschen heute an sich gern anwenden.

4.      Ius sanguinis Prinzip war weiter durch den arischen Nationalismus des Dritten Reiches noch weiter „modernisiert und befestigt“! Nur die Menschen, die aus arischer Vagina geboren und vom arischen Sperma gezeugt waren, galten automatisch als echte Arier. Es gab sogar verschiedene offizielle standesamtliche Ariernachweis. Aber die Menschen, die vom arischen Sperma gezeugt waren, die aber aus ausländischer Vagina geboren waren, bekamen dadurch nur sehr wesentliche Begünstigung bei ihrer späteren Einarierisierung in den arischen Reichsverband. Für diese nichtechtearischeblütigen Kinder gab es keine automatische von der Geburt Ariescheangehörigkeit und Reichangehörigkeit wie bei echten Ariern. Die Ariescheangehörigkeit des Dritten Reiches stand in Wirklichkeit über die Reichangehörigkeit! http://forum.skadi.net/showthread.php?t=67475 Diese Grundsätze aus dem Dritten Reich werden heute in ihrem modernen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht weiter strick bewahren!

5.      Ius sanguinis Prinzip sieht grundsätzlich gar keine Einbürgerung vor! Die Bedeutung EINBÜRGERUNG ist fremd für ius sanguinis Prinzip! Die Bedeutung EINBÜRGERUNG, das Einbürgerungsprozess, das Einbürgerungsverfahren gibt es in ius sanguinis Prinzip gar nicht! Ius sanguinis Prinzip ist das Prinzip, ist die Politik der Bewahrung der Reinheit des Blutes des Volkes. Ius sanguinis Prinzip ist das Prinzip eines Blutes. Unserem Volk gehören nur die Menschen, die aus unserem Blut geboren seien. Die vollgleichberechtigten Bürger unseres Landes seien nur die Menschen, die aus unserem Blut geboren seien. Die hart überzeugenden Vertreter des ius sanguinis Prinzips können es bis heute überhaupt nicht begreifen, wie sich das fremde Blut in unser deutsches Blut einblutarisieren lässt? Wie man eine Mackacke zum Schimpansen machen kann? Über ius sanguinis Prinzip wird von diesen Leuten immer zynisch geäußert, wenn ein Esel im Pferdestahl stehe, werde er davon nicht zum Pferd. Wie man einen Esel zum Pferd (Einblutarisieren) machen kann?

6.      Das beste Beispiel des reinen ius sanguinis Prinzips ist heute z.B. Judentum. Jude ist der Mensch, der aus einer jüdischen Vagina geboren sei. Und es gibt bei den Juden gar keine einjudarisierung! Dieses ius sanguinis Prinzip ist die totale Rassendiskriminierung von anderen fremden Rassen, von anderem fremden Blut. Die herrschende Rasse, das herrschende Blut in dem Land wird in die höchste Würde gegenüber den fremden Rassen, gegenüber dem fremden Blut erhoben. Genau das, ist heute Ihre deutschstaatliche Politik Frau Dr. Angela Merkel!

7.      Der Mensch, der gerade in einem deutschen Entbindungshaus auf dem deutschen Boden vor 16 Sekunden geboren ist, wird zu einem Deutsche automatisch, aber der andere auch gerade vor 16 Sekunden geborene aber nur in 158 Zentimeter zu diesem neugeborenen Deutsche Abstand Mensch, wird zu einem Deutsche nicht, sondern am besten frühestens nach 9 Jahren oder überhaupt niemals! Schon der in einem deutschen Entbindungshaus auf dem deutschen Boden Embryo, der noch in einer deutschen Gebärmutter drin ist, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und den deutschen Pass, aber der noch in einer ausländischen Gebärmutter nur aber in 158 Zentimeter zu diesem deutschen Embryo Abstand Embryo, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und den deutschen Pass nicht!

8.      Die weiblichen Eizellen einer deutschen Frau, das Sperma eines deutschen Mannes besitzen immer noch ihre frühere deutsche Staatsangehörigkeit, den deutschen Pass, obwohl sie schon von ihrem früheren deutschen Körper entfernt sind, aber die weiblichen Eizellen einer ausländischen Frau, das Sperma eines ausländischen Mannes besitzen niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, den deutschen Pass!

9.      Das entfernte, ergossene von einem deutschen Körper Sperma oder Eizellen, sind schon kein Teil ihres früheren deutschen Körpers, sondern sie sind schon mehrere selbständige lebenstüchtige Organismen, die noch eingebürgert werden müssen, weil sie als ein selbständiger lebenstüchtiger Organismus mit ihrer Abtrennung von ihrem früheren deutschen Körper ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben! Ein Sperma, ist es ein selbständiges lebenstüchtiges primitives Lebewesen, ist kein abgeschnittenes von einem deutschen Körper Stück Fleisch. Ein abgeschnittenes von einem deutschen Körper Stück Fleisch ist weiter als der deutsche Körper zu betrachten, zu behandeln, aber das ergossene, entfernte von ihrem früheren deutschen Körper Sperma ist schon ein neuer selbstständiger lebensfähiger Körper, ist schon ein neues selbständiges Organismus, das noch eingebürgert werden muss, weil es schon seine frühere deutsche Staatsangehörigkeit mit seiner Abtrennung von seinem früheren deutschen Körper verloren hat. Solange das Sperma, die Eizellen mit ihrem früheren deutschen Körper wie ein Einzelteil gemeinsam waren, besaßen sie die deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit ihrer Entfernung von ihrem früheren deutschen Körper, haben sie ihren juristischen Status als Deutsche zu sein, verloren!

10.      Und da gibt es nicht zu komisches, weil genau in ihrer Bundesrepublik Deutschland die Embryoschutz-, Gentechnologieschutzgesetze strick bewachen werden!

11.      Und das bedeutet alles nur, dass nur das deutsche Blut, die deutschen Rotenblutkörperchen und Weißblutkörperchen, die in diesen deutschen Spermen und Eizellen fließen, sind Deutsch und diese Spermen und Eizellen sind dann auch automatisch Deutsch. Aber die ausländischen Spermen und Eizellen, in deren die nichtdeutschen Rotenblutkörperchen und Weißblutkörperchen fließen, können niemals Deutsch sein, weil sie in sich kein deutsches Blut mittragen und werden sie persönlich niemals zu einem Deutschen eingebürgert werden, weil sie schon nach 4-5 Minuten aussterben!

12.      Und es gibt in ihrem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keine Einbürgerung von ausländischem Sperma. Das eingefrorene ausländische Sperma dürfte man gesetzgemäß nicht einbürgern lassen, damit es danach nach seiner Einbürgerung schon wie deutsches Sperma befruchten lassen, weil ihre Beamten das sofort ablehnen würden und würden sie dieses eingefrorene Sperma in den deutschen Staatsverband niemals einbürgern, weil Ihre staatliche Bedeutung für Ethik in ihrer deutschen Gentechnologie nur für die deutschen Genen, nicht aber für die ausländischen Genen gelte.

13.      Ich werde jetzt so machen, wenn Sie meine Person wegen meiner „Nichterwerbstätigkeit“ nicht einbürgern wollen, dann werde ich mein eingefrorenes Sperma einbürgern lassen und dann werden mindestens meine Kinder von ihrer Geburt auch als Deutsche automatisch gelten!

14.      Warum das deutsche Blut eines auf dem deutschen Boden geborenen deutschen Babys die deutsche Staatsangehörigkeit schon automatisch besitzt, die seinen Generationen durch dieses deutsche Blut weiter gegeben wird, aber das ausländische Blut eines auf dem deutschen Boden geborenen ausländischen Babys besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht und es wird sie hochwahrscheinlich niemals besitzen!

 

15.      Die deutsche Rasse, das deutsche Blut wird nach §4 Abs. 1 ihres Staatsangehörigkeitsgesetzes erwidern dem Art. 3 ihres Grundgesetzes ihrer Bundesrepublik Deutschland bevorzugt, wird in die höchste, in die bessere Rechtlage gestellt. Die geborenen auf dem deutschen Boden ausländischen Babys werden von ihrer Geburt benachteiligt, werden nicht bevorzugt!

 

16.      Ius sanguinis Prinzip ist eine demonstrative Verachtung von anderen nicht deutschen Nationalitäten, ist eine demonstrative Hervorhebung der hochwertigsten deutschen Rasse, des hochwertigsten deutschen Blutes!

 

17.      Ihr dieses geltende rassendiskriminirende nationalistisch-rassistische „deutsche ius sanguinis Prinzip“ ist die Grundlage für ihr ganzes Staatsangehörigkeitsrecht! Ihr ganzes deutsches Staatsangehörigkeitsrecht ist somit rassistisch! Ihr geltendes rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“, Ihr §4 Abs. 1 Ihres Staatsangehörigkeitsgesetzes sind mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar!

18.      Heute gilt es nach ihrem rassendiskriminierenden deutschen Recht, wenn ein Mensch irgendwo in Butan, in Ecuador von deutschem Sperma gezeugt war, oder dort von deutschem Sperma geboren ist, oder dort aus einer deutschen Vagina geboren ist, ist er schon nur dafür nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ automatisch Deutsche, wird ihm schon nur dafür ihr deutscher Ausweis automatisch ausgestellt! Wenn aber ein Mensch auf ihrem heiligen deutschen Boden aus einer ausländischen Vagina und aus ausländischem Sperma geboren ist, ist er deshalb nur dafür automatisch kein Deutsche! Dadurch diskriminieren sie hart andere Rassen! Dadurch diskriminieren sie hart andere Genitalien! Alle Genitalien sind nach Art. 3 ihres Grundgesetzes gleich vor dem Gesetz!

19.      Ihr heiliger deutscher Boden spielt bei diesem wichtigsten im Leben jedes Menschen Geburtsprozess überhaupt keine Rolle, sondern es spielt dabei die wichtigste Rolle, aus welcher Vagina, aus welchen Genitalien dieser Mensch geboren ist? Nur die Menschen, die aus den deutschen Genitalien, aus dem deutschen Blut geboren sind, sind automatisch Deutsche! Es ist egal wo ein Deutscher geboren ist, auf dem Mond, auf dem Mars, in einem zwischengalaktischen Raumschiff…. Hauptsache ist, aus einer deutschen Vagina, aus deutschem Sperma, bekommt er schon nur dafür von seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch! Und die Menschen, die auf diesem heiligen deutschen Boden geboren sind, werden nur dafür automatisch nicht Deutsche, nur weil sie nicht aus einer deutschen Vagina oder nicht aus deutschem Sperma geboren sind. Ihre deutschen Genitalien, ihr deutsches Blut sei wichtiger, als ihr heiliger deutscher Boden! Sie bewerten, sie erheben ihre deutschen Genitalien, ihr deutsches Blut höher und wichtiger als ihr heiliger deutscher Boden! Natürlich solche Bevorzugung für deutsches Blut und solche Verachtung für deutschen Boden und für Menschen, die auf diesem heiligen deutschen Boden geboren sind, rufen bei allen Ausländern nur der Neid und der Hass zu diesem deutschen Blut und zu diesem ihrem verhassten nichtsbedeutenden deutschen Boden hervor!

20.      Die Babys, die aus deutscher Vagina oder aus deutschem Sperma geboren sind, sind schon deshalb von ihrer Geburt besser gestellt, als jedes andere Baby, die auf dem deutschen Boden aus ausländischer Vagina und aus ausländischem Sperma geboren sind! Mit ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ stellt ihre Bundesrepublik Deutschland staatlich diskriminierend die in ihrem Land geborenen nichtdeutschblütigen Babys automatisch für Zweisorte fremde Menschen!

21.      Warum die geborenen von Niederlassungserlaubnisbesitzende Ausländern mit 8-jährigem rechtsmäßigen Aufenthalt in Deutschland Babys schon nur dafür nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ automatisch Deutsche sind (Optionsmodell), werden ihnen schon nur dafür ihre deutsche Pässe automatisch ausgestellt und die geborenen von Ausländern ohne dieses „8-jährige-Aufenthalt-Niderlassungserlaubnis“ ausländischen Babys sind schon nur dafür automatisch keine Deutsche? Von der Geburt werden diese „ohne 8-jährige-Aufenthalt-Niderlassungserlaubnis“ ausländischen Babys von der Bundesrepublik Deutschland hart benachteiligt und missachtet!

22.      Warum die geborenen aus deutschchristlicher Vagina oder gezeugten aus deutschchristlichem Sperma Christen-Babys automatisch besser gestellt sind, als die geborenen auf dem deutschen Boden aus ausländischchristlicher Vagina und gezeugten aus ausländischchristlichem Sperma Christen-Babys?

23.      Warum die geborenen in dem ausgeprägten christlichen Land aus muslimischer Vagina oder gezeugten aus muslimischem Sperma Muslimen-Babys (eingebürgerte Türken.…) automatisch besser gestellt sind, als die geborenen auf dem deutschen Boden aus ausländischchristlicher Vagina und gezeugten aus ausländischchristlichem Sperma Christen-Babys? Die christliche Bundesrepublik Deutschland diskriminiert gewaltig in ihrem christlichen Land die fremden neugeborenen christlichen Babys! Die deutschen Katholiken, die deutschen Lutherahnen, die deutschen Evangelien diskriminieren gewaltig in ihrem christlichen Land die fremden neugeborenen christlichen Babys, stoßen sie unsere neugeborenen ausländischchristlichen Babys ab!

24.      In der Ideologie des Nationalsozialismus von Blut und Boden wurde Blut mit Rasse, mit Rassehygiene in Verbindung gebracht. Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht wurde erst im Jahr 2000 das Ius sanguinis, das Blutrecht der Abstammung, als Begründung der Staatsangehörigkeit um das Ius Soli (Geburtsortprinzip) teilweise ergänzt. Die Blut-und-Boden-Ideologie erhebt die Rasse (Blut) zur Legitimation für eine Nation, sich auszudehnen und den Bestand des eigenen Volkes durch die Vernichtung der anderen Völker und durch die Erschließung von Lebensraum (Boden) zu garantieren. Sie entstand aus dem Rassismus und dem Nationalismus des späten 19. Jahrhunderts, im 20. Jahrhundert wurde sie im Nationalsozialismus einer der zentralen Dogmen. http://de.wikipedia.org/wiki/Blut_und_Boden , http://de.wikipedia.org/wiki/Blut

25.      Einbürgerung ist das Kind des ius soli Prinzips! Die heutige „Einbürgerung“ haben die Ius-sanguinis-Prinzip-Nachfolger zu ihrem „Staat“ irgendwie angepasst, weil die moderne nach der Französischen Revolution demokratische Entwicklung der Menschlichkeit ihren Einfluss auf das Form der Ausübung der staatlichen Gewalt in den Ländern, wo das ius sanguinis Prinzip galt, ausübte und erforderte auch die Einbürgerung von Fremden einzuführen!

26.      Ius sanguinis Prinzip funktioniert nur dann gut, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch die Mutter, nur durch das weibliche Blut weiter gegeben wird! Art. 3 des Grundgesetzes, die Bedeutung Gleichberechtigung Mann und Frau ist für ius sanguinis Prinzip total fremd! Dieses ius sanguinis Prinzip bedeutet ursprünglich historisch, nur den Menschen, die aus einer deutschen, vietnamesischen, mauretanischen usw. Vagina in ehelichen Beziehungen geboren waren, war von der Geburt die deutsche, vietnamesische, mauretanische usw. Staatsbürgerschaft verliehen. Den Menschen, die aus dem deutschen, vietnamesischen, mauretanischen usw. Sperma geboren waren, war dadurch von der Geburt keine deutsche, vietnamesische, mauretanische usw. Staatsbürgerschaft verliehen. Die Staatsbürgerschaft des Landes wird nach ius sanguinis Prinzip nur durch die Vagina weiter gegeben! Den geborenen von einer Frau-Staatsbürgerin unehelichen Kindern, war nach ius sanguinis Prinzip keine automatische von Geburt Staatsbürgerschaft dieses Landes verliehen, galten solche Kinder nach ius sanguinis Prinzip als rechtslose, als staatsbürgerlose Menschen, weil ius sanguinis Prinzip strengere eheliche Beziehungen vorsah. Das Kind musste nur in einer Ehe geboren, damit zu diesem Volk als vollgleichberechtigter Staatsbürger angehören.

27.      Nach ius sanguinis Prinzip wurde die Staatsbürgerschaft des Landes durch den Mann weiter nicht verliehen, weil die Männer aus ihrer anatomischen Natur ihr Sperma überall leicht ergießen (300 Millionen Deutsche ergießt ein deutscher Mann nur bei einem Stoß x 50 Jahren = 4,512 Quintillionen Deutsche in 50 Lebensjahren), besonders wenn sie jahrelang in einem kriegerischen Raubzug, Kreuzzug im Ausland waren und hinterließen sie überall tausende Nachkömmlingen. Auch jede fremdblütige Frau, Sklavin konnte durch solche natürliche anatomische Schwäche jedes Mannes für ihr „gemeinsames“ Kind und für sich selbst die Staatsbürgerschaft dieses Landes verschaffen (genau das passiert heute massenweise mit deutschen Männern in Deutschland und mit deutschen Männern, die eine Reise im Ausland unternehmen). Deshalb ius sanguinis Prinzip entzieht von dem Mann solche automatische Verleitung der Staatsbürgerschaft durch ihn. Nach Behauptungen von mehreren Ukrainern, jeder dritte Ukrainer sei heute ein Nachkommen von deutschen Soldaten der Wehrmacht. Man müsse nur die DNA-Analyse durchführen. Es gibt in der Ukraine sogar die Firmen, die Personen, die in diese Richtung ihre „historischen Nachforschungen, Feststellungen“ führen. Die Geburt eines Kindes bei jeder verheirateten Frau kann man aber leicht „kontrollieren“, „regulieren“. Dadurch kann man das Blut des Volkes von der Verunreinigung von Fremden noch bewahren, noch beibehalten.

28.      Ein deutscher Mann spritzt heute irgendwo auf Galapagosinsel, Madagaskar, Russland, Pakistan…. in eine ausländische Vagina sein deutsches Sperma ab und nur schon nach dieser 5 Minuten Spaß-Arbeit ist der geborene von diesem deutschen Sperma Junge automatisch Deutsche und die künftig geborenen von seinem Sperma Generationen und auch nach solcher 5-minütiger Spaß-Arbeit sind automatisch Deutsche! Insbesondere, wenn dieser „deutscher“ Junge sexuell aktiv wird und setzt auf die Welt weitere hunderte „deutsche“ Kinder, wenn es heute die Medizin durch die DNA-Analyse für 250 EURO auf 99,999 % beweisen kann, dass dieser Mensch von diesem vermutlichem „deutschen“ Sperma, von diesem vermutlichen „Deutsche“ gezeugt war. Danach erfolgt nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ die automatische Ausstellung „solchem Deutsche“ ihres deutschen Passes.

29.      Mit der Einführung ihrer modernen deutschen Gleichberechtigung Mann und Frau haben sie dieses ursprüngliche juristisch-nationalistische ius sanguinis Prinzip völlig zerstört und aber kein richtiges ius soli Prinzip eingeführt! In Wirklichkeit haben sie jetzt kein reines ius sanguinis Prinzip und kein reines ius soli Prinzip. Sie haben jetzt ein halb-halb Prinzip, ein halb vom ius sanguinis und ein bisschen vom ius soli. Sie haben jetzt ein eigenes geschaffenes drittes arisch-nationalistisches-ius-sanguinis Prinzip mit ein bisschen Zutaten von moderner Demokratie! Davon haben sie aber nur diese ihre heutigen nationalistischen Probleme in ihrer Gesellschaft. Ihr Staat steht heute über das Staatsangehörigkeitsrecht! Adolfhitler-nationalistische-Prinzipien haben sie voll nicht abgeschafft und haben sie voll demokratische Prinzipien aus dem ius soli Prinzip, geborenes auf dem deutschen Boden von einer Touristin Baby wäre automatisch Deutsche, nicht eingeführt. Und jetzt sind sie im Hintern, sie haben nicht erstes und nicht zweites, aber ihr neues drittes noch schlimmer als diese zwei!

30.      So funktioniert Jura nicht! Sie müssen entweder nur reines ius sanguinis Prinzip oder nur reines ius soli Prinzip durchführen! Zwei große grundlegende juristische Bedeutungen, Maximen dürfen sie mit einander gar nicht mischen! Ius sanguinis Prinzip bedeutet „Blutbewahrungspolitik“! Ius soli Prinzip bedeutet „Blutvermischungspolitik“! Ihre Vorfahren haben diese zwei juristische Grundsätze, zwei juristische Maximen mit ihrer „guten“ Absicht, daraus nur das beste aufzunehmen, vermischt, aber davon haben sie nur noch dummer, noch verwirrter gemacht, haben sie hier alles durcheinander gemacht, hat davon Deutschland nur dieses Chaos, diese Probleme!

31.      Mit Adoption von fremden ausländischen Kindern, mit Einbürgerung von diesen adoptierten fremden ausländischen Kindern ist heute bei Ihnen ein voller Idiotismus! Ius sanguinis Prinzip sieht gar keine Einbürgerung vor und folglich gab es gar keine irgendwelche „Einbürgerung von fremden adoptierten Kindern“! Die Bedeutung „die Einbürgerung von fremden adoptierten Kindern“ ist total fremd für das ius sanguinis Prinzip! Es gab bei ius sanguinis Prinzip keine Adoption von fremdem Blut. Es gab bei ius sanguinis Prinzip nur die Adoption von eigenen gleichblütigen Kindern, die aber alle von Geburt schon Staatsbürger dieses Landes waren. Fremde aufgenommene-„adoptive“ Kinder galten in Zeit vor und nach Christus, wenn damals eine irgendwelche Familie trotzdem ein fremdblütiges Kind „adoptierte“, hatte einfach es in ihre Familie aufgenommen und hatte es wie ein Eigenesblutkind behandelt, trotzdem als nicht vollgleichberechtigte Bürger dieses Landes. Dich habe nur diese Familie großzügig aufgenommen, aber du seiest dadurch immerhin kein Mensch unseres Blutes, kein vollgleichberechtigter Bürger unseres Volkes. Solche „Mitbürger“ lebten in diesem Land ihr ganzes Leben als Zweisorte rechtlose fremde Mitbewohner dieses Landes. Seine Eltern galten wie etwa „lebenslängliche Betreuer“.

32.      Wenn heute ein Deutsche, insbesondere ein deutscher Mann irgendwo in den „Dritten“ Ländern ein einheimisches Junge in eine halbe Stunde durch Notar oder durch primitives gerichtliches Zivilverfahren selbstverständlich für „Elterngeschenk in 1000$“ adoptiert, wird dieser keindeutschblutige Junge automatisch Deutsche und die künftig geborenen von seinem Sperma Generationen sind auch automatisch Deutsche! Insbesondere, wenn dieser „deutscher“ Junge sexuell aktiv wird und setzt auf die Welt weitere hunderte „deutsche“ Kinder, wenn es heute die Medizin durch die DNA-Analyse für 250 EURO auf 99,999 % beweisen kann, dass dieser Mensch von diesem vermutlichem „deutschen“ Sperma, von diesem vermutlichen „Deutsche“ gezeugt war. Danach erfolgt nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ die automatische Ausstellung „solchem Deutsche“ ihres deutschen Passes.

33.      Das schönste Beispiel dafür ist, der ehemalige FDP Politiker, Rheinländer Jürgen Hass hat somit schon 820 Kinder überwiegend Jungs in Lateinamerika adoptiert (Ziel ist 1000 Kinder). http://www.n-tv.de/664625.html Diese „deutsche“ Jungs und Mädels bringen auf die Welt noch mehr „Deutsche“. Dieser deutsche Mann Jürgen Hass ist wirklich gut, ist gar kein Rassist, bringt seinen wesentlichen Beitrag in die aussterbende deutsche Gesellschaft, wann diese 18-jährige junge arbeitstüchtige „adoptive Deutsche“ und ihre 10 Tausend „deutschen“ Nachkömmlingen an den deutschen Baustellen zu arbeiten beginnen, die Steuern für ihre deutsche Wirtschaft, für ihre aussterbende massenrentnerische deutsche Gesellschaft zu verschaffen beginnen.

34.      Diese ihre Problematik mit Scheinadoption eines Ausländers, Scheinvaterschaft fürs Geld verursachen sie sich nur selbst.

35.      Adoption von fremden nicht eigenesvolksblutigen Kindern und weitere Verleihung ihnen der Staatsangehörigkeit dieses Staates ist reine demokratische Frucht aus dem ius soli Prinzip!

36.      Die Adoption bei den Ländern mit dem geltenden ius sanguinis Prinzip in dem Sinne, wie sie jetzt ist, kam zum ersten Mal in der Rechtsmaterie dieser Länder nach der Abschaffung der Sklaverei, mit der Französischen Revolution. Aber solche adoptierte neue fremdblütige Landesangehörige waren trotzdem rechtlich fast in allen wichtigsten Lebensbereichen dieses Landes wesentlich begrenzt und sie hatten kein abgeleitetes von ihnen persönlich Recht auf die automatische Staatsbürgerschaft für ihre nicht landesvolksblütigen Nachkömmlingen.

37.      Die Bedeutung der Staat ist total fremd für das ius sanguinis Prinzip, ist ein falscher Begriff für die Länder mit ius sanguinis Prinzip! Länder mit ius sanguinis Prinzip waren keine Staaten, keine staatliche Einrichtungen, sondern das Fürstentum, Königreich, Monarchie, Imperium…. Unser Volk, unser Blut, im Namen unseres Volkes, im Namen des.… Volkes sind die Hauptfiguren bei diesen Ländern mit ius sanguinis Prinzip. Alles dreht sich herum das „unsere“ Volk, herum den „unseren“ König, aber nicht herum den Staat. Der König, die Fürsten, der Monarch, der Zar…. sind die Regierungsform bei den Ländern mit ius sanguinis Prinzip. Die Bedeutung der Staat, die staatliche Gewalt, im Namen des Staates, die staatliche demokratische Regierungsform, der staatliche Diener sind der reinen Ius-soli-Prinzip-Natur!

38.      Dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“, Blut-Prinzip war in deutschem Recht im Jahr 1912 vom König von Preußen Wilhelm nur mit einem Zweck eingeführt, damit den übersiedelten damals nach Übersee, nach Russland, nach ganzer Welt über 15 Millionen Deutschen eine Chance geben, bei dem „Pech“ im Ausland sicher zurückzukehren. Das ist ein sicheres Rückticket nach Deutschland für jede Deutsche im Ausland. Genau das passiert jetzt mit Russland-Deutschen. Sie nutzen dieses großzügig erteilte vom König von Preußen Wilhelm „Rückticket“ erfolgreich aus. Aber Deutsche in Amerika, Kanada, Australien, Brasilien, Argentinien, Chili…. sind heute überhaupt nicht Pechvogel, sondern sie sind dort alle reich, glücklich, erfolgreich geworden und sie machen überhaupt keine Gedanken mit ihren Millionen zurück nach Deutschland zu kehren!

39.      Von 200 Tausend übersiedelten im Achtzehnjahrhundert nach Russland Deutsche sind dort heute 6 Millionen geworden, die jetzt alle nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ als „Deutsche“ gelten. Ihr Rechtsstaat ist jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, jeden diesen „Deutsche“ auf Antrag automatisch und ohne einen irgendwelchen Widerspruch aufzunehmen und ihnen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem Zeitpunkt ihres Passierens der staatlichen Grenze zu verliehen.

40.      Mit diesem ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ nehmen sie an sich eine Verpflichtung an, diese armen unglücklichen mit ihrem traurigen Schicksal Deutschen-Versager automatisch ungehindert ohne jegliche Überprüfung mit zugeschlossenen Augen zurück aufzunehmen und die Bundesrepublik Deutschland von diesen unglücklichen traurigen Armen-Versager noch mehr zu belasten! Dabei ist das schrecklichste, stellen sie ihnen automatisch einfach so schon nach 14 Tagen den deutschen Personalausweis aus!!!!!!!!!!!

41.      Welcher tatsächliche Sinn für solche seltsame fragliche Wiederaufnahme von diesen Auslandsdeutschen-Versagern nach Deutschland ist? Warum und mit welchem Zweck machen Sie das automatisch und massenhaft? Warum stellen sie diesen Auslandsdeutschen-Versagern schon nach 14 Tagen automatisch und massenhaft den Personalausweis aus? Warum wollen sie diese Auslandsdeutschen-Versager nach allgemeinen Einbürgerungsregeln nicht einbürgern lassen, wenn insbesondere ius soli Prinzip das ausdrücklich erlaubt und empfiehlt? Wofür ist diese ihre Eile, nach Deutschland 6-10 Millionen völlig unbekannte unqualifizierte Menschen-Versager aufzunehmen und ihnen sofort nach 14 Tagen den Personalausweis auszustellen? Diese massenhafte automatisch-mechanische Aufnahme von diesen Auslandsdeutschen-Versagern ist nur die andere Form der gewöhnlichen sehr sehr „erleichterten Einbürgerung“ von den Ausländern, genauer automatischer Ausstellung der Personalausweise und das war’s!

42.      Aus welchem wirklichen Grund (ius sanguinis Prinzip) bekommen alle diese Auslandsdeutschen-Versagern mit ihrer Einreise nach 200 vergangenen Jahren in Hoheitsgebiet sofort alle Güte in Deutschland und das europäische Wahlrecht? Sie sind doch alle nicht besser, als ich bin! Umgekehrt, ich bin in 100-Mal besser, als jeder dieser Auslandsdeutscher-Versager. Diese Auslandsdeutschen-Versager muss der Staat gleichberechtigt wie alle Einbürgerungsbewerber nach Einbürgerungsgesetzen, nach allgemeinen Einbürgerungsregeln einbürgern lassen und keine ihnen irgendwelche blutverwandtschaftliche rassenangehörige Ausnahme machen!

43.      Und solche Aufnahme und in zwei Wochen Personalausweis insbesondere von „Deutschen aus Russland“ ist sehr sehr bedenklich, ist überhaupt nicht gut, ist überhaupt ihre Dummheit und bringt mit sich ihrer deutschen Gesellschaft und Wirtschaft überwiegend nur die Nachteile! Diese „Russland-Deutsche“ sind in Wirklichkeit keine Deutsche! Sie tragen in sich nur ein Tropfen von deutschem Blut. Und ihr deutscher Staat zwingt sich gesetzlich selbst, diese seltsamen „Deutsche“ mit ihren 10-20 Tatarenmongolennachkommen so blöd einfach aufzunehmen, ihnen in 14 Tagen den deutschen Personalausweis auszustellen, als ob sie alle echte Deutsche seien. Aber alle ihre deutsche Beamte und überhaupt das ganze deutsche Volk wollen diese Auslandsdeutsche zurück nicht aufnehmen! Das ist nur Ihre dumme idiotische staatlich organisierte Selbstmisshandlung, Selbstbeschädigung!

44.      Diese Pechvogel-Russlanddeutsche und die anderen mögliche Pechvogel-Deutsche in anderen Ländern kann man aber durchaus auch nach ius soli Prinzip nach allgemeinen Einbürgerungsregeln 5-jährigen Aufenthalt im Inland zurück einbürgern lassen, sie zuerst 5 Jahre lang prüfen und danach nach dieser 5-jähriger Überprüfung einbürgern. Gebürtige von Amerikanern im Ausland Kinder werden auch nicht automatisch „nach amerikanischem Blut“ Amerikaner, sondern sie werden nach der Einreise nach Amerika nach allgemeinen Einbürgerungsgesetzen wie alle Ausländer eingebürgert. Für solche minderjährigen Einbürgerungsbewerber ist das Erfordernis des Aufenthalts auf dem amerikanischen Boden sogar bis zu 3 Jahren verkürzt. Viele erwachsene nach dem Krieg in Vietnam Vietnamese haben später in Amerika das Aufenthaltsrecht bekommen und waren danach nach allgemeinen Einbürgerungsregeln eingebürgert. Selbstverständlich sollten sie ihre Geburt von einem amerikanischen Soldaten gründlich rechtlich medizinisch nachweisen.

45.      Und ihr dummer deutscher Rechtsstaat nimmt augenschließend aus jedem Ausland insbesondere aus Russland nicht nur die besten „Deutsche“, wie sie es sich wünschten, sondern auch jeden letzten Dreck! Unter diesen seltsamen Auslandsdeutschen-Versagern insbesondere aus dem russisch-asiatischen Raum gibt es sehr großen Anteil mit der ausgeprägten Neigung zum schweren Verbrechen! http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=885600

46.      Die Ausländer in Deutschland teilen sie irgendwie auf gute und nicht gute. Für die Ausländer in Deutschland machen sie irgendwelche Vorprüfung, Auswahl. Diese Einbürgerungsbewerber beobachten kontrollieren sie intensiv 8-12 Jahre lang lebendig mit allen ihnen zur Verfügung stehenden technischen und nicht technischen Mittel, führen sie mit ihnen monatelange Einbürgerungsgespräche, prüfen sie ihre Einbürgerungsunterlagen 2-5 Jahre lang, was es für die Menschen sind. Und danach nach solcher sehr sorgfältiger 3-5-Jahre lange staatlicher Überprüfung nimmt die Bundesrepublik Deutschland trotzdem nicht jeden solchen Einbürgerungsbewerber (nur 117 Tausend von 7 Millionen im Jahr 2005) auf!

47.      Aber alle diese „Russland-Deutsche“, „Auslandsdeutsche“ nehmen sie millionenweise einfach so automatisch mit zugeschlossenen Augen ohne jegliche jahrelange Überprüfung in einem großen zugebundenen Sack! Sie lernen gar keine solche Person kennen. Sie lesen nur die eingereichten Blätter oberflächlich durch, die in den ehem. UdSSR-Ländern ganz leicht für 100$ und für eine Flasche Vodka zu verschaffen. Das ist schon heute eine große Dummheit von Ihnen, ist ihr moderner stattlich organisierter Idiotismus!

48.      Jetzt nehmen Sie schon die Pech-Deutsche aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chili…. auf!

49.      Diese seltsamen „Auslandsdeutschen-Versager“ haben heute schon kein mehr deutsches Blut, sondern mongolisches, tatarisches, tschetschenisches, brasilianisches, bolivianisches, malaiisches, vietnamesisches…. In Russland leben keine mehr deutschblütige Deutsche! Diese „Deutsche“ aus Vietnam, aus Chili, aus Argentinien, aus Malasien sind gar keine Deutsche! Sind Sie Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dumm? Verstehen Sie es nicht, dass alle diese Menschen keine Deutsche sind? Sie sind doch Naturwissenschaftlerin! Besonders Sie müssen die Gesetze der Natur gut wissen! Sie müssen besonders jetzt schon mehr um „Ihr eigenes Hemd“, um die Situation in Ihrem Land Ihre große Sorge machen! Sie müssen sich jetzt auf die inneren Probleme mit den Ausländern in Ihrem Land konzentrieren, aber nicht über diese seltsamen „Auslandsdeutschen-Versager“ aus der ganzen Welt Ihre dumme überhaupt nicht notwendige Sorge zu machen!

50.      Der Staat nimmt diese Russlanddeutsche auch darum, weil sie auf jeden Fall die Ausländer aufnehmen, einbürgern müssen, weil sie dazu nach EU-Verträgen verpflichtet sind und wenn sie jetzt von den irgendwelchen Armen auswählen müssen, welche armen Ausländer lieber aufzunehmen, dann lieber Weißen, Deutschähnlichaussehenden, aber nicht irgendwelchen Türkomongolenschwarzen. Von zwei schlimmeren Sachen wählt man lieber wenig schlimmere aus. Und das ist ihre engstirnige rassistische Dummheit!

51.      In Grunde genommen, diese damals aus Deutschland geflohene „Deutsche“ sind alle Feiglinge, Vaterlandverräter, Schmarotzen, die das Deutschland in schwieriger Zeit schakalisch, wie Raten von senkendem Schiff verlassen hatten! Welche noch moralische Verpflichtung tragen noch heute im Jahr 2006 Deutsche in der Bundesrepublik Deutschland vor diesen „Auslandsdeutschen-Versagern“, die vor 100-300 Jahren aus Deutschland verräterisch geflohen waren?

52.      Warum und wofür Sie überhaupt an sich diese ihre „moralische“ Verpflichtung aufgenommen haben und tragen sie schon seit 300 Jahre lang mit? Wie lange werden Sie dieses ihr deutschvolkstümliche „Pflichtgefühl“ vor den geflohenen vor 300 Jahren aus Deutschland Deutschen-Verräter noch mittragen? Wie lange werden Sie noch diese gefluchteten in Jahren 1700 aus Deutschland verräterischen Deutsche noch aufnehmen? Noch 100, 200, 300…. Jahren lang? Diese Auslandsdeutschen vermehren sich im Ausland weiter und weiter ohne Ende. Wollen sie alle einfach aufnehmen? Es muss irgendwann damit Schluss sein. Niemand kann Deutschland heute schon daran beschuldigen und ihnen Vorwürfe in ihrer „Unmenschlichkeit“ machen. Sie haben Ihre moralische Pflicht vor diesen ihren „Deutschen-Brüdern“ ehrlich und mit Würde erfüllt!  Sie müssen mit diesen seltsamen Auslandsdeutschen-Versagern sofort aufhören! Sie müssen mit diesen seltsamen Auslandsdeutschen-Versagern sofort Schluss machen! www.aussiedlerbeauftragter.de

53.      Sie können zum Beispiel jetzt gesetzlich in ihrem diesem neuen Gesetz (oder in Vertriebenedeutschegesetz, Zuwanderungsgesetz) einführen, die geflohene bis zu Jahren 1933 aus Deutschland Deutsche verlieren damit jeglichen Anspruch als Nachkömmlinge von Deutschen behandelt zu werden, haben keinen jeglichen Anspruch auf eine Begünstigung bei der Ausstellung ihnen eines Aufenthaltsrechts. Solche Deutsche gelten als keine mehr Deutsche. Sie sind Ausländer. Aber die Deutschen, die nach 1933 aus Deutschland ausgereist waren und die schon heute im Ausland frisch geborene, gezeugte von den Deutschen (nur volljährige ab18) Ausländer, hätten einen Anspruch, als Nachkömmlinge von Deutschen behandelt zu werden und hätten einen Anspruch nur auf die automatische Ausstellung eines Aufenthaltsrecht nach diesem neuen Gesetz (oder Vertriebenedeutschegesetz), nicht aber auf eine irgendwelche Begünstigung bei der Einbürgerung und auf keinen Fall auf eine automatische wie heute Aufnahme nach Deutschland. VertribenedeutscheGesetz muss man dann auch ganz anders benennen und ganz neu verarbeiten.

54.      Am liebsten ist aber, alle diese Auslandsdeutsche einfach in ein Mal ohne irgendwelche Ausnahme abschneiden und weg damit! Egal welche Deutsche, sogar neu geborenen Babys von Deutschen im Ausland dürfen sich nur nach allgemeinen Einbürgerungsregeln ohne irgendwelcher Begünstigung einbürgern lassen.

55.      Die Ausländer, die auf diesem „heiligen“ deutschen Boden geboren sind, sind trotzdem keine Deutsche, sondern gelten weiter als Ausländer. Der deutsche Boden spielt hier überhaupt keine Rolle, trägt keine diese „heilige“ Bedeutung. Deshalb respektieren die Ausländer ihren deutschen Boden, ihre deutsche Kultur, ihre deutsche Gesellschaft nicht, weil dieser deutsche Boden, diese Erde uns die Staatsbürgerschaft nicht gibt, ist nichts, hat keine irgendwelche grundsätzliche wichtige Bedeutung. Es entsteht bei ihnen kein irgendwelches heiliges respektvolles Gefühl zu ihrem deutschen Boden.

56.      Der Preis für ihre deutsche Erde, für diesen deutschen Boden ist dadurch stark gemindert, ist zu billig. Keiner Ausländer liebt sehr stark diese ihre deutsche Erde. Keiner Ausländer singt gern auf jeder Ecke ihre deutsche Hymne, flattert auf jeder Ecke ihre deutsche Fahne, trägt die Klamotten von deutscher Fahne, fühlt sich wie ein Patriot dieses Landes, weil der deutsche Boden für uns gar nichts bedeutet und gar nichts bringt! http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,1917805

57.      Wann ich noch im Jahr 1998 erfahren habe, dass die geborenen auf diesem deutschen Boden Menschen dadurch keine Deutsche werden, erlangen sie mit ihrer Geburt keine deutsche Staatsangehörigkeit, war ich überraschend enttäuscht, schockiert. Deutschland ist für mich sofort so klein unbedeutend fremd geworden.

58.      Mit ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis“ Prinzip ist heute bei den Deutschen ihr nationalistisches Gefühl zu ihrem deutschen Wesen, zu ihrem deutschen Blut zu sehr schon als rassistisch ausgeprägt! Dieser ihr nationale Stolz, deutsche nationale Begeisterung „die beste Rasse zu sein“, ist die Folge dieses ihres rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzips“, ist heute ihre ausgeprägte rassendiskriminierende staatliche Politik. Dieses ihr rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“ erweckt bei den Menschen nur das Gefühl, nur die Euphorie, das Beste zu sein, das beste blau Blut zu haben, die besten Knochen zu haben, das schönste, das hübscheste Aussehen zu haben, die klügsten Fähigkeiten zu besitzen, die richtigsten Entscheidungen zu treffen, alle anderen Nationalitäten automatisch für die minderwertigste zu halten. Nur dieses getäuschte falsche Gefühl, alles was Deutsch sei, sei auf dem ganzen Planeten Erde das Beste, bringt mit sich dieses ihr rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“!

59.      Mit ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis“ Prinzip erheben sie jeden Deutschen in Gott-Niveau. Deutsche ekeln sich gewaltig von anderen Rassen, von anderen nichtdeutschähnlischen Nationalitäten. Deutsche halten durch ihr rassendiskriminierendes „deutsche ius sanguinis Prinzip“ ihre deutsche arische Rasse für die höchste Rasse auf dem Planet Erde! Jeder Deutsche fühlt sich nach diesem ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ wie Gott! Jeder Deutsche gelte nach diesem ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ für Ausländer wie Gott! Das deutsche Volk sei Gottesvolk! Der Mensch, der aus deutscher Vagina oder aus deutschem Sperma geboren sei, sei Gott! Jede deutsche Vagina sei göttliche Vagina. Das deutsche Sperma sei Gottessperma! Der heilige deutsche Boden spielt dabei gar nichts, gar keine Rolle!

60.      Schon heute eingebürgerte Türken, Afrikaner, Chinesen benehmen sich ab ihrer Einbürgerung auch wie die richtigen Arier, als ob sie mit ihrer Einbürgerung auch die Besten, auch die Götte geworden seien. Ab jetzt gehören sie zu bestem Blut!

61.      Ihr deutscher nationaler Stolz, ihre Blutverwandtschaft, ihre Blutbruderschaft ist heute schon gar nichts, hat seine „heilige“ Bedeutung völlig verloren! Es ist schon nur eine nationalistische Vergangenheit, Unrealität, Feudalismus! Die Deutschen sterben intensiv aus! 48 Millionen Deutsche sind heute in Deutschland nach 40 Lebensjahr. Sie können schon nicht, oder sie wollen gar nicht, die neuen deutschen Kinder auf die Welt zu bringen. Die gebliebenen noch kindergebärenfähigen 20 Millionen Deutsche werden auf die Welt noch höchstens 5-6 Millionen deutsche Kinder bringen.

62.      Jedes zweite Kind in Deutschland ist heute schon mit dem ausländischen Hintergrund. Im Ausland werden mehr Deutsche geboren, als in Deutschland, die aber nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“, als Deutsche gelten. Die sie nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ dazu verpflichtet sind, sie früher oder später zurück nach „Heimat“ automatisch aufzunehmen. Solche verkehrte perverse Geburtsrate, Geburtsintensität bringt ihrer Gesellschaft bei diesem ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ nur den wirtschaftlichen und geistigen Schaden. Auf jeden Fall bringt es mit sich für Deutschland keine mehr Vorteile! Nur Nachteile!

63.      Deutschland entwickelt sich in ein Zuwanderungsland! Dagegen können Sie gar nichts machen. Das ist Ihr Schicksal, das Sie sich selbst verursacht haben. Nur 400.000 deutschblütige Deutsche werden jährlich geboren und diese Zahl geht rasch nach unten! Und für diese 400.000 neuen Deutsche behalten Sie jetzt dieses ihr rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ weiter bei? Ihre staatliche Politik bedeutet heute, die fremden „Deutsche“ aus dem Ausland einzuholen, aber die eigenen Ausländer nach Ausland abzuschieben! Sind Sie alle so blöd dumm? Wo ist hier so großer unterschied zwischen geborenen in Deutschland Ausländer und total fremden geborenen im Ausland „Deutsche“? Sind diese „Auslandsdeutsche“ automatisch besser und hochwertiger als die eigenen in Deutschland lebenden Ausländer, nur weil sie das „deutsche“ Blut haben? Sie bauen selbst Ihrem Staat Hindernisse auf! Bei einem Zuwanderungsland kann nur ius soli Prinzip erfolgreich funktionieren!

64.      Ius sanguinis Prinzip bedeutet auch, dass der Staat hier ständig ungehindert eingreifen kann, kann sein Willkür unbegrenzt und unbestraft ausüben, kann hier sehr breit variieren, wen er in den deutschen Staatsverband aufnimmt oder nicht aufnimmt. Aber nicht wie in ius soli Prinzip, wo der Eingriff des Staates maximal abgegrenzt, vermindert. Ihre verschiedenen Einbürgerungsfristen für die Einbürgerung, die verheirateten einen Deutsche Ausländer dürfen schon nach zwei Jahren eingebürgert werden, Einbürgerung bei besonderen öffentlichen Interesse, Einbürgerung für minderjährigen Adoptivkinder, Einbürgerung für erwachsene Adoptivkinder, Einbürgerung nach blödem Integrationskurs, Einbürgerung für ausländischen Flüchtlinge, Einbürgerung für jüdischen Emigranten, zu lange bis 7 Jahren Prüfungsfristen eines Einbürgerungsantrages, ist es alles ihr staatlicher Willkür!

65.      In Ihrem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht herrscht die totale Gesetzlosigkeit! Ihr „Rechtsstaat“ hat sogar keine Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht! http://akkaly2.googlepages.com/verwvorschr und niemand keine irgendwelche Kraft kann diesen Ihren totalen staatlichen Unrecht nicht stoppen! Auf Grund welcher Gesetze lehnen die Einbürgerungsbehörde unsere Einbürgerungsanträge ab? Wie werden überhaupt unsere Einbürgerungsanträge geprüft, wie läuft überhaupt ein Einbürgerungsverfahren, wenn es keine Gesetze darüber gibt? Das alles ermöglicht Ihr rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“!

66.      Warum seit der letzten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 1998 die Zahl der Eingebürgerten auf dem gleichen Niveau 117 Tausend wie vor dieser „Gesetzesänderung“ geblieben ist, obwohl in diesen 8 Jahren über 5 Millionen neuen Ausländer eingereist und über 3 Millionen neue Niederlassungserlaubnisse ausgestellt sind, weil dieses ihr rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“ einen missbräuchlichen Eingriff des Staates so leicht begünstigt und erlaubt, so dass diese ihre rassistischen Beamten in jeder Einbürgerungsbehörde hier alles machen dürfen, was sie nur wollen und sie kann man überhaupt nicht kontrollieren, dafür werden sie überhaupt nicht bestraft. Es gibt hier gar keine Kontrolle, gar keine Anhaltspunkte, Messpunkte für solche Kontrolle! Man kann hier bei Ihrem geltenden rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“, bei Ihrer geltenden Gesetzlage kein irgendwelches Gesetzmaß für die Kontrolle festlegen. Jeden Sachverhalt dürfen die Beamten mehr Mal positiv oder negativ, wie sie es nur wollen, bewerten umdrehen andeuten!

67.      Wenn ein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, gibt es keine Möglichkeit ihn anzufechten, gegen solchen missbräuchlichen Beamten vorzugehen, weil es keine irgendwelche Gesetze in diesem Rechtsgebiet existieren! Es herrscht in Ihrem Staatsangehörigkeitsrecht totaler ungesetzlicher endloser Willkür von den Behörden, von den Beamten! Und dieses ganze Unrecht des Staates ermöglicht nur Ihr geltendes rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“!

68.      Ius soli Prinzip, auf Erde, Territorialprinzip bedeutet nur die Erde! Blut, Herkunft, Vagina, Sperma spielen dabei gar keine Rolle! Jeder Mensch, der auf diesem „deutschen“ Boden geboren ist, wird respektiert und ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit von seiner Geburt unabhängig von seinem Blut, Herkunft, Hautfarbe sofort anerkannt. Für demokratisches ius soli Prinzip spielt überhaupt keine Rolle, wer die Mutter oder der Vater ist, welche Nationalität sie besitzen, welchem Blut sie sind, welcher Abstammung sie sind, welcher Herkunft sie sind! Die Bedeutungen das „deutsche Blut“, die „deutsche Ehre“, „meine Ehre ist Treu“, „Germanen“, „Arier“, „Germanische Herrenrasse“, „Nördliche Rasse“, „Deutscherassenbewahrungspolitik“, nationalistische Ideologie verschwinden mit dem demokratischen ius soli Prinzip automatisch, werden überhaupt unwichtig, werden mit sich nur die geschichtliche Bedeutung tragen. Die Bedeutung „das deutsche Volk“ wird mit sich ganz andere neue Bedeutung tragen!

69.      Warum der 2. Weltkrieg aus dem deutschen Volk, nicht aber aus dem norwegischen, griechischen, portugiesischen…. ausbrannte? Weil genau dieses ihr rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“ in dem deutschen Volk diesen wilden verrückten krankhaften Nationalismus, Andererassenmissachtung, Rassenwahn entwickelte!!!!!! Das war immer und bleibt aber heute weiter als die Rechtsphilosophie Ihres Staates, „unser bestes Blut“, „unser bestes Volk“, „wir sind die Besten“, „Arier“, „Germanen“ „arisches Volk“. Sie verbieten heute solche Äußerungen, Handlungen, Tendenz durch andere drauf gebaute Gesetze (§§ 84, 86, 130…. StGB), aber immerhin haben Sie diese Gedanken mit Wurzel gar nicht vernichtet! Diese Gedanken, diese deutsche Mentalität „arische Rasse“, „Herrenmenschen“ sind immer noch da, sind immer noch nicht verschwunden! Und wenn Ihre Bundesrepublik Deutschland jetzt auf ius soli Prinzip umsteigt, verschwindet diese 5000 Jahre lange Epoche des „besten deutschen Blutes“ selbst von allein!

70.      Das demokratische ius soli Prinzip wäre für Deutschland bedeuten, jeder Mensch, der auf dem deutschen Boden geboren wäre, wäre automatisch Deutsche. Die geborenen im Ausland von Deutschen Menschen wären keine mehr automatische Deutsche. Wenn die Ausländer nur wegen ihrer Geburt auf diesem deutschen Boden schon als gebürtige Deutsche gälten, hätten die Ausländer einen sehr sehr höheren Respekt und eine echte Liebe zu dieser deutschen Erde, zu ihrer deutschen Kultur, zu ihrer deutschen Gesellschaft! Aber jetzt keiner Ausländer empfindet zu dieser deutschen Erde, zu ihrer deutschen Kultur sein hochgeistiges Gefühl, sondern nur das allgemeine deutschgesellschaftliche Konsumentenegoismus!

71.      Ihr deutscher „Rechtsstaat“ zwingt die Ausländer diktatorisch, sich in alles Deutsche zu verlieben, aber die Deutschen zwingt ihr „Rechtsstaat“ nicht, sich in alle ausländische zu verlieben! Mit dem ius soli Prinzip verschwindet dieser Unterschied zwischen Deutsche und Ausländer selbst von allein! Unter den „Deutschen“ oder den „Ausländern“ wird kein mehr Unterschied! „Deutsche“ oder „Ausländer“ werden bei dem ius soli Prinzip völlig gleichberechtigt. Diese Bedeutung „Deutsche“ oder „Ausländer“ wird sinnlos! Es wird dann wichtiger nur der innere Inhalt eines Menschen, seine Handlungen, aber nicht welchen Pass er hat, nicht welchem Blut, nicht welcher Abstammung der Mensch ist? Niemandem interessiert in Amerika, ob der Mensch des amerikanischen oder des eskimosischen Blutes ist, welcher Abstammung ein Mensch ist und welchen Pass er besitzt? Der Mensch wird dort nur nach seiner Handlung, nach seiner Leistung bewertet und es gibt dort gar keine Bewertung eines Menschen nach seiner Herkunft, nach seiner Hautfarbe, nach seinen asiatischen schwarzen Augen…., wie hier massenhaft in Ihrem „demokratischen“ Deutschland.

72.      Der deutsche Boden spielt für Ausländer gar keine Rolle, ist nicht für die Ausländer! Der deutsche Boden ist nach ihrem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ nur für die Deutschen! Der deutsche Boden gibt uns den Ausländern keinerlei Schutz, bedeutet für uns gar nicht! Den Schutz bekommen wir nur von dem deutschen Volk! Aber diesen „großzügig“ erteilten Schutz kann dieses deutsche Volk jede Zeit immer leicht zurück nehmen! Dadurch empfinden wir in unserer tiefen Seele keinen richtigen Schutz von diesem deutschen Volk!

73.      Nicht das Gesetz, sondern der Mensch, ein Deutscher entscheidet heute, ob wir auch Deutsche werden, ob wir überhaupt in Deutschland bleiben, aber nicht das Gesetz! Dadurch erheben Sie das deutsche Volk zum Gottesvolk! Der Deutsche ist Gott! Der Gott ist Deutscher! Mit diesem Ihren rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzip“ haben Sie immer mehrere Möglichkeiten für ihren Rechtsmissbrauch auch gegen das eigene deutsche Volk! Das größte Beispiel dafür ist das Dritte Reich, wann die Deutschen auch die eigenen deutschblütigen Deutschen verfolgten, ausgebürgerten!

74.      Den gewährleisteten uns von dem deutschen Boden durch demokratisches ius soli Prinzip Schutz kann aber niemand, keiner Staat, keines Volk, keine irgendwelche Macht wieder abnehmen! Das wäre der richtige sichere Schutz für jeden Menschen! Das deutsche Volk wäre hier nur ein Element dieses neuen geschaffenen demokratischen Rechtssystems, aber nicht wie heute der Hauptakteur, die Hauptfigur in ihrem „Rechtsstaat“. Der Hauptdarsteller wäre dann nur der deutsche Boden! Das deutsche Volk wäre hier nur als Diener dieses Bodens, dieses neuen geschaffenen demokratischen Rechtssystems!

75.      Das ganze Europa, die ganze zivilisierte Menschlichkeit haben dieses modernere aus griechischem Zeitalter, aus Römischer Republik entstandene demokratische ius soli Prinzip. Warum ist jeder Ausländer in Amerika so stolz Amerikaner zu sein, weil genau die amerikanische Erde, der amerikanische Boden ihm das Glück gibt, die Sicherheit gewährleistet, zu dieser Nation zu gehören! Nicht aber das amerikanische Blut!

76.      Selbstverständlich mit der Einführung des demokratischen ius soli Prinzips werden alle geborenen schon im Ausland von Deutschen Menschen automatisch als nicht Deutsche gelten. Für jeden geborenen von einem Deutsche im Ausland Menschen wird dieses neue eingeführte demokratische ius soli Prinzip gelten, wenn er irgendwann nach Deutschland „zurückkehren“, genauer übersiedeln will, wird er nach demokratischem ius soli Prinzip wie alle Ausländer auf seinen Einbürgerungsantrag eingebürgert.

77.      Sie können aber in dem Einführungsgesetz einführen, die Deutschabstämmige, die bis Datum 15.03.2007 geboren sind, gelten nach altem Recht als Deutsche…, aber lieber führen sie das nicht ein, weil dann sie dieses Datum noch mindestens 80-100 Jahren lang beibehalten müssen und alle gebliebenen jetzt 4-6 Millionen Spätaussiedler in Russland dadurch nach Deutschland weiter ungehindert kommen und plus neue Einbürgerungen nach neuem ius soli Prinzip. Deshalb, wenn Sie dieses ius soli Prinzip einführen, müssen Sie dann sehr hart bestimmen: ab 15.03.2007 gelten alle im Ausland lebende deutschabstämmige Menschen nicht als Deutsche! Zu einem Deutsche wird jeder Mensch, der in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist oder durch die Einbürgerung! Deutscher ist jeder Mensch, der in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist, unabhängig von der ethnischen Herkunft oder der Staatsangehörigkeit oder der Herkunft der Eltern.

78.      Für geborenen im Ausland Franzosen, Amerikaner, Engländer gilt dieses demokratische ius soli Prinzip gleich. Alle schwangeren Amerikanerinnen fahren zurück nach Amerika, um nur dort auf dem amerikanischen Boden ihr Baby zu bekommen, danach nach der Geburt reisen sie wieder nach Ausland mit ihrem amerikanischen Baby aus.

79.      Selbstverständlich mit demokratischem ius soli Prinzip gäbe es auch nur ein einziges „großes??? Problem“. Wenn eine Touristin auf dem deutschen Boden ein Baby bekäme, wäre dieses Baby nach demokratischem ius soli Prinzip automatisch Deutsche und diese Mutter-Ausländerin dürfte dann mit diesem ihrem deutschen Baby in Deutschland nach Art. 6 GG bis zum 16-18 Lebensjahr bleiben und sie bekäme dadurch das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis und wenn sie aber schon verheiratet ist und in ihrem Herkunftsland einen Ehemann und dazu 6 Kinder hätte, dürften ihre diese Familienangehörige zur Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen, wie es jetzt z.B. in Frankreich in einigen seltenen Fällen gibt. Aber so was wird sicher nicht verbreitet und nicht missbraucht, weil es solche Lebenssachverhalte selbst nicht massiv verbreitet sind, nicht leicht zu organisieren und nicht jede ausländische schwangere Frau bereit ist, hat bei ihrem schwangeren Gesundheitszustand so viel Mut, in das völlig unbekannte fremde Land ihren unsicheren risikovollen Geburtstourismus zu unternehmen! Sprache, Finanzierung, Aufenthalt, Gesetzreichtum, Mentalität, Verständnis? Solchen Geburtstourismus können sich nur die wirklich reichen Ausländer leisten und das ist aber umgekehrt immer gut, wenn nach Deutschland noch mehr Reichen kommen!

80.      Und wenn nach Deutschland doch durch solchen Weg noch mehr Kinder-Künftigen-Steuerzahler kämen, wäre es überhaupt nicht schlimm! Im Gegensatz, es ist auf jeden Fall besser, als wenn wie heute nach Deutschland körperlich altes schon halb ungesundes nicht Neuesserwerbfähiges ausländisches „Stoff“-Russlanddeutsche massenhaft einreist. Und solche schwangeren ausländischen Touristinnen, sind alle höchstens bis zum 25-Lebensjahr, sind auch keine alten Menschen, sind jung, frisch und noch voll erwerbstätig! Warum nicht? Es ist immer gut, wenn nach veraltetem Deutschland noch mehr junge Leute kommen!

81.      Und wenn diese ausländische Geburtstouristin sofort nach ihrer Entbindung schon mit ihrem deutschen Baby zurück ausreist, wäre sich dieses „Problem“ somit sofort erledigt! Was wird mit diesem gebürtigen Deutschen nach 20-40 Jahren, keine Ahnung? Sollen wir darüber am wenigsten unsere Sorge machen. Auf jeden Fall ist, alle fremde Staatsangehörige in jedem Land gesetzlich immer schlechter gestellt, gesetzlich immer begrenzt als echte Staatsangehörige des Landes. Sie dürfen als Beamter, als Richter, in Militär nicht arbeiten. Am meisten dürfen sie sogar nicht wählen. Somit nicht jede Frau, nicht jede Familie mit Ansicht auf solche völlig unbekannte unsichere zweifelhafte Zukunft für ihr Baby solchen Geburtstourismus unternähme.

82.      In Russland leben sehr viele solche Kinder von Prominenten, von Reichen und diese Kinder fühlen sich davon ihr ganzes Leben nur als benachteiligt, als Außerseite. Sie sind keine echte Russen und keine echte Amerikaner, Engländer. In Amerika, England wollen sie nicht leben, aber in Russland ist ihnen Zugang zum Beamtentum, Richtertum, Militärdienst gesperrt. Das Wahlrecht ist bei ihnen entzogen.

83.      Und wenn sie diskriminierende-jus-sanguinius-Prinzipfäns-Deutsche einen irgendwelchen Ausländer in ihren arischen Staatsverband aufnehmen, nehmen sie nur die „Besten von Besten“, nehmen sie die „Würdigsten von Würdigsten“! Armen alten ungesunden 4,8 Millionen mit UNBEFRISTETEM Aufenthaltsrecht staatenlosen Einbürgerungsbewerberverlierern, die jetzt in Deutschland auf ihr armes Schicksal eingeschüchtert abwarten, nehmen Sie nicht! http://akkaly2.googlepages.com/offbrief Ihr rassendiskriminierendes „deutsche ius sanguinis Prinzip“ ruft in den Deutschen nur das Herabwürdigungsgefühl zu allen anderen „minderwertigen“ „schwachen“ alten in Deutschland lebenden Ausländer heraus! Nur das beste ausländische menschliche Arbeitsmaterial wollen Sie haben!

84.      Mit der Einfuhr dieses demokratischen ius soli Prinzips kommt automatisch Doppelstaatsangehörigkeit!

85.      Es ist heute schon lächerlich, die eingebürgerten Türken sagen immer noch, ich sei Türke mit deutschem Pass, ich sei Nigerianer mit deutschem Pass…. Eine Türkin habe heute nach ihrer deutschen staatlichen Regel mit ihrer Einbürgerung kein türkisches Blut mehr, sondern sie habe das hochwertigste deutsche Blut erworben! Selbstverständlich keiner Ausländer verzichtet sich auf seine Nationalität zu Gunsten des deutschen Passes. http://www.politikarena.de/showthread.php?t=15855 , http://www.youtube.com/watch?v=EBr9xwh1fvo . Wir werden immer unsere Herkunft erwähnen und weiter unseren Kindern, Enkeln erzählen. Deshalb diese ihre geltende gesetzliche Pflicht „Verzicht auf Herkunftsstaatsangehörigkeit“, ist ihre deutsche nationalistische stattlich organisierte engstirnige Dummheit und der Beweis ihres ständigen Versuchs, das deutsche Volk, als das beste, als das wichtigste Volk in der ganzen Welt darzustellen, es in unserem ausländischen Mentalität zwangsweise für die Ewigkeit einzuprägen, es in unserem ausländischen Gehirn zwangsweise für die Ewigkeit einzutätowieren! http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschriftenaktion_gegen_die_Reform_des_deutschen_Staatsb%C3%BCrgerschaftsrechts

86.      Außerdem die geborenen in Amerika Deutsche haben Doppelstaatsangehörigkeit. Auch diese Auslandsdeutsche, Russlanddeutsche haben auch zwei russische und neue deutsche Staatsangehörigkeiten und über 10 Millionen Deutsche in Deutschland besitzen heute die Doppelstaatsangehörigkeit und es ist bis heute gar nichts schreckliches passiert! Deshalb die Doppelstaatsangehörigkeit ist in allen Fällen unausweichlich. Dann lieber der Doppelstaatsangehörigkeit ein gesetzliches Niveau zu geben, als so nationalistisch dummerweise abzulehnen. „Nachteile?“ davon sind überhaupt nicht schrecklich und nicht unüberwindbar. Jede solche Deutsche muss selbst entscheiden, zu welchem Staat er mehr angehören will und angehört ist. Das ist nur eigene Entscheidung jedes Deutschen. Das sind eigene private Sphäre und eigene private Probleme. Ihr deutscher Rechtsstaat darf hier keinen staatlichen Ausbürgerungszwang ausüben.

87.      Diese Doppelstaatsangehörigkeit ist fremd für ihr rassendiskriminierendes „deutsche ius sanguinis Prinzip“ und für ihren genetischen deutschen angeborenen arischen Nationalismus. Deshalb wollen Sie, die hochwertigsten Ariescherassigen Herrenrasse-Herrenmenschen-Deutsche mit ihrer ausgeprägten nationalistischen Mentalität die Doppelstaatsangehörigkeit nicht haben, weil Sie ihre hochwertigste deutsche Staatsangehörigkeit mit keiner anderen Staatsangehörigkeit verschmutzen wollen! Deshalb dieser Versuch im Jahr 1998 die Doppelstaatsangehörigkeit ohne die Abschaffung ihres widerlichen rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzips“ und ohne die Einführung des demokratischen ius soli Prinzips einzuführen, hat logischerweise gescheitert, weil es alles dann noch durcheinanderer wäre, weil die Doppelstaatsangehörigkeit für ius sanguinis Prinzip total fremd ist, wie Feuer und Wasser, wie Hitze und Eis, wie Katze und Hund, weil damit die gezeugten von Deutschen in Mongolei Mongolen automatisch Deutsche und gleichzeitig Mongole wären und das wäre eine echte Katastrophe für die ganze deutsche Milchstraße-Galaxie, wenn ein minderwertiger Mongole auch die hochwertigste deutsche Staatsangehörigkeit als Zweite tragen würde! Bhrrrrrrrrrrrrrrrr!

88.      Alle Deutschen ekeln sich gewaltig überhaupt von solchen Gedanken, alle geborene auf dem deutschen Boden Ausländer werden automatisch Deutsche, werden automatisch diese „Würde“, diesen heiligen Namen „Deutscher“ tragen! Dadurch werde unsere größte auf dem Planet Erde arische deutsche Nation von minderwertigen ausländischen Rassen herabwürdigen! Deutsches Heiligtum werde dadurch geschändet, werde davon runtergehen!

89.      Und diese Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 1998 hat uns allen gar nichts gebracht, nur noch mehr Willkür vom Staat! Die Zahl der Einbürgerungen ist auf dem gleichen Niveau wie vor dieser „Gesetzesänderung“ geblieben, obwohl in diesen 8 Jahren über 5 Millionen neue Ausländer eingereist und über 3 Millionen neue Niederlassungserlaubnisse ausgestellt sind!

90.      82 Millionen Deutsche haben nur 117 Tausend Ausländer eingebürgert! 700 Deutsche haben nur einen Ausländer aufgenommen. Nächste 700 Deutsche nehmen noch einen Ausländer auf. Nächste…. Auf 100 Deutsche wird nur 0,14 % von einem Ausländer eingebürgert.

91.      Von 7 Millionen Ausländern wurden nur 117 Tausend eingebürgert! Das entspricht nur 1,6 %! Von 60 Ausländern wird nur ein eingebürgert! 1 Ausländer wurde eingebürgert, 59 blieben draußen. Von nächsten 60 Ausländern wird noch eine eingebürgert, 59 bleiben draußen. Von nächsten 60….

92.      Spüren Sie das nicht, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass ihr Staatsangehörigkeitsrecht kracht von allen Seiten!

93.      Ius soli Prinzip bedeutet auch keine irgendwelche Begünstigung, Erleichterung, besondere öffentliche Interesse für irgendwelchen „Besten“, „Begabten“, „Besonderen“ Ausländer-Einbürgerungsbewerber. Aufenthaltsfrist gilt z.B. 5 Jahren und keine irgendwelche Verkürzung dieser Frist für irgendwelche „besonderen“ Einbürgerungsbewerber bis zu zwei Jahren, bis zu drei Jahren, bis zu sechs Jahren, bis zu sieben Jahren, weil alle Menschen nach Art. 3 GG vor dem Gesetz gleich sind. 5 Jahren gälte für alle ohne irgendwelche Ausnahmen Ausländer. 5-jähriger Aufenthalt gälte nach ius soli Prinzip wie der Anhaltspunkt für alle Ausländer bei ihrer Einbürgerung. Dadurch bestünde für Ihren „Rechtsstaat“ gar keine irgendwelche Möglichkeit, missbräuchlich oder schlau begründet in den Einbürgerungsprozess einzumischen. Ihr „Rechtsstaat“ stünde somit nicht über das Staatsangehörigkeitsgesetz wie heute, sondern die Funktion dieses Ihres „Rechtsstaates“ würde in dem Einbürgerungsverfahren zu einer gewöhnlichen verträglichen Partei ändern.

94.      Bei demokratischem ius soli Prinzip würde der Staat umgekehrt daran interessiert, wie möglich mehr und wie möglich schneller die Ausländer einbürgern, nicht aber ihnen wie heute überall die Einbürgerung zu verhindern. Das ist das Paradox dieses wirklich demokratischen ius soli Prinzips.

95.      Als eine Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach 5 jährigen Aufenthalt können sie bei demokratischem ius soli Prinzip den Besitz einer Niederlassungserlaubnis wie in Amerika Green-Karte einführen! Green-Karte ist eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in Amerika. Ein Ausländer kann in Amerika 20-30 Jahren gelebt zu haben, aber immer noch keine Green-Karte zu besitzen, wird er niemals eingebürgert. Wenn er aber z.B. nach 17 Jahren endlich die Green-Karte erwirbt, darf er nur dann seine Einbürgerung beantragen. Genau so können Sie in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis variieren, weil Niederlassungserlaubnis nur nach 5 jähriger Arbeitszeit (ausbezahlte 60 Monaterenteversicherungsbeiträge) erteilt wird.

96.      Außerdem, es herrscht jetzt in Ihrer deutschen Gesellschaft die Tendenz auf massenhafte Auswanderung, wie die Raten von senkendem Schiff. Warum? Weil diese auswanderten Deutsche sind alle sicher, dass sie nach 200 Jahren alle hundertprozentig unproblematisch zurückgenommen werden, egal was mit ihnen und mit ihren Nachkömmlingen dort passiert, sind sie immer „Herzlich Willkommen“ zurück nach Deutschland! Das größte Beispiel ist ihnen ihre 4 Millionen zurück aufgenommenen nach 200-300 Jahren Russlanddeutsche.

 

97.      Deutschland ist heute ein wohlhabendes sicheres demokratisches Land. Das Leben in Deutschland ist schön, aber diese heutige Deutsche verlassen trotzdem Ihr deutsches Land, Ihre deutsche Erde nur aus ihrem puren egoistischen abenteuerlichen Spaß, nur aus reinem Vaterlandsverratgefühl, nicht aus Armut in Deutschland, nicht wegen dem Krieg in Deutschland, nicht wegen irgendwelcher Verfolgung in Deutschland, nicht…. Und wenn diese deutschen Auswanderer-Verräter jetzt wissen würden, dass sie mit ihrer Auswanderung das Deutschland für immer verlieren, hätte jetzt keine Deutsche ausgewandert!

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,422371,00.html

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/574617.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,433589,00.html

http://www.welt.de/data/2006/10/23/1082414.html

http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=712

www.auswanderungswesen.de

www.auswandern-webforum.de

www.fernweh-pur.de

98.      Das demokratische ius soli Prinzip sieht auch die Möglichkeit vor, von dem Eingebürgerten (nicht von der Gebürtigen) die verliehene durch den amtlichen Akt Staatsangehörigkeit von Amts wegen abzuerkennen! Aberkennungshoheitsgewalt kann man z.B. nur dem Bundespräsidenten (seiner Aberkennungskommission) übertragen. Diese Aberkennungsverjährungsfrist kann man 3, 5, 10 Jahren oder wie in Amerika fristlos festlegen. In England ist 1 Jahr. Ich bin für 5 Jahren. Selbstverständlich dem Betroffenen steht das Recht zu, solche Entscheidung gerichtlich anzufechten, aber direkt nur vor dem Bundesverwaltungsgericht.

99.      Der Begriff „Deutschland“ ist ein total falscher und heute schon auch ein rassendiskriminierender Begriff. http://akkaly2.googlepages.com/rassediskrim Aber mit der Einfuhr dieses demokratischen ius soli Prinzips wäre dieser Begriff „Deutschland“ genau richtig entsprechend, wenn jeder Mensch, der auf diesem deutschen Boden geboren wäre, wäre automatisch Deutsche.

100.      Vor ihnen steht jetzt diese Auswahl entweder dieses schon sinnloses ihrer Gesellschaft schädliches uraltes animalisches rassendiskriminierendes „deutsches ius sanguinis Prinzip“, das schon keine mehr Früchte mit sich bringt, weiter hoffnungslos inkompetenterweise zu führen oder das andere moderne demokratische ius soli Prinzip, das ihnen allen mit sich nur einen sehr großen Gewinn, Progress bringt, einzuführen.

101.      Sie müssen sich auf das ius soli Prinzip umstellen. Sie haben keine andere Wahl. Sie werden das früher oder später auf jeden Fall machen müssen, weil es Ihre einzige Rettung, Ihr Schicksal!

 

102.      Wenn Sie Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel jetzt dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“ abschaffen und das demokratische ius soli Prinzip einführen, wird es in Deutschland das größte nach 5000-jahrelanger Geschichte Ereignis, als ob die Nordpols und die Südpols ihre Polaritäten wechseln würden. Dadurch ändert sich das ganze ihre geltende deutsche Rechtssystem, die ganze ihre staatliche Grundlage, der ganze Staat, die ganzen Rechtsprinzipien, das ganze Grundgesetz, das ganze ausländische Recht, die ganze deutsche Mentalität, das ganze deutsche Volk. Das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein Gesetz vom König von Preußen Wilhelm und ein bisschen vom Adolf Hitler. Wenn Sie aber Frau Dr. Angela Merkel jetzt auf dieses ganz neue völlig gegensätzliche ius soli Prinzip umsteigen, geht weiter die Ausgangszeit für neues Zeitalter von ihrem Namen aus! Mit dieser ihrer Änderung endet eine 5000-jahrelange Ära dieses rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzips“. Ihr Name „Angela Merkel“ geht dann wie der Name Alexander der Großen in die deutsche Geschichte für die Ewigkeit rein!

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Philosoph

Der deutsche Wissenschaftler

Paul Wolf (akkaly)

2004

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http://pewhispanic.org/reports/report.php?ReportID=74

http://pewhispanic.org/files/reports/74.pdf

Laut einer aktuellen Studie des Pew Hispanic Center stieg 2005 der Anteil der in die USA eingebürgerten Migranten um 52%. Dies ist der höchste Anstieg in den letzten 25 Jahren und ein 15-prozentiger Anstieg seit den 90-er Jahren. Die Studie berichtet auch, dass 12,8 Mio. Menschen im Jahr 2005 eingebürgerte US-Bürger aus anderen Staaten sind.

Im Verlauf des Jahres 2005 wurden in Deutschland rund 117240 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert.

http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2006/p2950025.htm

12.800.000 Einbürgerungen im Jahr 2005 in den USA!

117.240 Einbürgerungen im Jahr 2005 in Deutschland!

117240x109=12779160+20840=12800000!!!!!

Wenn es in Deutschland ein Ausländer eingebürgert war, in den USA waren 110 Ausländer eingebürgert. In Deutschland zwei Ausländer, in den USA 220 Ausländer, 3=330, 4=440, 5=550….

(In den USA leben 300 Millionen Einwohner. In Deutschland 82 Millionen)

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http://www.admigra.de/index.php?page_id=22&gclid=CO2Fs87lyIYCFSU9MAodYkEQ5Q USA-Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

http://www.worldwidelaw.com/main/pubs/Doppelstaat.htm USA-Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

http://usa.usembassy.de/etexts/soc/ijse1204d_singer.htm USA-Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

 

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=ce2b2cd1f7e9e010VgnVCM1000000ecd190aRCRD&vgnextchannel=96719c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6a1RCRD

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1195475867 

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Neuer US-Einbürgerungstest wird ab 2007 getestet

Wie die US-Einwanderungsbehörde USCIS Ende November bekannt gab, wurde der Test für Antragsteller auf US-Einbürgerung überarbeitet. Grundsätzlich kann, wer Inhaber einer GreenCard ist und auch in den USA lebt, nach 5 Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen. Der Fragebogen wird in einer Pilotphase ab Januar 2007 getestet werden. Zudem wurde landesweit eine einheitliche Testversion mit standardisierten Ergebnisprotokollen eingeführt, die eine faire Bearbeitung der ausgefüllten Tests sicherstellen sollen. Die Änderungen betreffen die Fragen zu Geschichte und Staatsbürgerkunde sowie die Prüfung der Englischkenntnisse. Allen zukünftigen Antragstellern wird Studienmaterial zur Vorbereitung von der US-Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt. Bis zum Abschluss der Pilotphase gilt der aktuelle Einbürgerungstest.

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis

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Alle fünf Minuten erhält ein Einwanderer in Grossbritannien die britische Staats-bürgerschaft.

 

http://www.dailymail.co.uk/pages/live/articles/news/news.html?in_article_id=467816&in_page_id=1770

 

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SPD will Doppel-Pass für Türken

http://www.focus.de/politik/deutschland/einwanderung_aid_63062.html

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http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

http://doppelpass.blogg.de/

http://www.politikarena.de/showthread.php?t=16402

http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/11527516/(Sperrfrist-7.00-Uhr)-SPD-Innenminister-Stegner-lehnt

http://www.politicallyincorrect.de/2007/07/ausschreibung-pardon-sucht-pc-wort-fuer-migrant/#comments

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Bündnisgrüne wollen Staatsangehörigkeitsrecht erleichtern und verbessern

http://dip.bundestag.de/btd/16/026/1602650.pdf

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_284/08.html

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes vorgelegt (16/2650). Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass ein "zu großer Teil der dauerhaft und seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Bevölkerung von staatsbürgerlichen Rechten - insbesondere dem Wahlrecht - ausgeschlossen ist".

Die gesellschaftliche Integration erfordere weitere Verbesserungen. Die letzte Reform durch die rot-grüne Koalition sei zwar ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt gewesen, um das Recht an die Notwendigkeiten eines Einwanderungslandes anzupassen, dennoch seien Fehler zu korrigieren und das System weiter auszubauen.

Das gelte etwa für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (Geburtsrecht). Damit solle auf das Optionsmodell verzichtet werden, mit dem Betroffene gezwungen seien, mit Erlangen der Volljährigkeit über ihre Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Das Optionsmodell sei integrationspolitisch kontraproduktiv und auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung problematisch.

Im Weiteren sollen nach Vorstellung der Grünen die Einbürgerungsfristen verkürzt und neue Ansprüche für staatsangehörigkeitsrechtlich besonders schutzbedürftige Gruppen verankert werden. Dies gelte für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sowie für Staatenlose, für die durch eine Reihe von Regeln eine weitere Staatenlosigkeit zu verhindern oder zu beseitigen sei.

Zudem solle eine Verkürzung der bisher erforderlichen Aufenthaltszeit zur Einbürgerung eingeführt und Mehrstaatlichkeit vermieden werden. Die Bündnisgrünen betonen, diese Veränderungen seien notwendig, da es Vorstellungen aus der Fraktion von CDU/CSU und dem Kreis der Innenminister gebe, deren gesetzliche Realisierung auf eine "Erschwerung der Einbürgerung" hinziele und deshalb ebenfalls "integrationspolitisch kontraproduktiv" sei.

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Diese Tracktat sind meine Petition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Pet 1-16-06-102-013711 und meine Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1857/06 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das in dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geltende rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzip“. Das Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen. Aber der Deutsche Bundestag berät derzeit im Bundestag diesen meinen Petition-Gesetzesvorschlag. Bundestagfraktion DIE LINKE hat parallel gleichen entsprechenden Antrag http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601770.pdf gestellt. An dieser Tracktat arbeite ich intensiv weiter. Die aktuellste Variante sehen sie bitte immer auf meiner Homepage an.

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Auszug aus meiner Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1857/06:

1.      die Subsidiarität, meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG für diese Rechtsmaterie, für diese grundlegende Bedeutung in dem deutschen Staat kann ich nicht erreichen, weil solche Klage mit der Forderung der Abschaffung des geltenden in dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzips“ unzulässig wäre.

2.      Der Rechtsweg gegen dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ steht mir nach §93 Abs. 3 BVerfGG nicht offen. Aber nach Art. 123 Abs. 1 GG widerspricht dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ und der §4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

3.      Dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht. Dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ übt seinen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

4.      Die deutsche Regierung kann dieses Problem nicht verstehen, nicht überwältigen, weil sie dort alle inkompetent sind. Aber dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ hat nach §93a Abs. 2 Satz a) BVerfGG ungeheuerlich wichtige verfassungsrechtliche Bedeutung für den ganzen Staat, für die ganze Europäische Union.

5.      Dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ ist mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, deshalb muss das Bundesverfassungsgericht jetzt eingreifen und dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ als nichtig erklären.

6.      Wegen diesem rassendiskriminierenden „deutschen ius sanguinis Prinzips“ ist das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz so gebaut, so dass mir die deutsche Staatsangehörigkeit niemals gegeben wird, weil genau dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ es diesem „Rechtsstaat“ verbietet.

7.      Dieses rassendiskriminierende „deutsche ius sanguinis Prinzips“ trifft mich direkt persönlich zu.

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