Straßenumbenennungen

25. August 2023

Allgemeinverfügung der Stadt Aue-Bad Schlema zur Umbenennung von Straßen - Ortsteil Wildbach Gemäß § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), hat der Stadtrat der Stadt Aue-Bad Schlema gemäß Beschluss-Nr. 211/2021-StR, die Umbenennung von folgenden Straßennamen im Ortsteil Wildbach beschlossen: In Vollzug des vorgenannten wird entsprechend § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung erlassen 

1. Die Umbenennung von Straßennamen im Ortsteil Wildbach erfolgt entsprechend dem o. g. Beschluss wie folgt: 

Nr. bisheriger Straßenname neuer Straßenname 

3.1 Glück-Auf-Weg Wildbacher-Glück-Auf-Weg 

3.2 Mühlenweg Wildbacher Mühlenweg 

3.3 Schneeberger Straße Wildbacher Silberbachstraße 

2. Diese Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Wochenendspiegel Erzgebirge, Ihr Wochenspiegel für Aue-Schwarzenberg wirksam. Die verfügten Änderungen treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft. 

3. Für die Allgemeinverfügung wird sofortige Vollziehung angeordnet. 

4. Der Beschluss-Nr. 211/2021-StR des Stadtrates der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema kann im Zeitraum vom 28. August 2023 bis einschließlich 25. September 2023 zu den Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, 08280 Aue eingesehen werden. Begründung Mit der Fusion der Großen Kreisstadt Aue und der Gemeinde Bad Schlema zum 1. Januar 2019 existieren innerhalb des Stadtgebietes gleiche Straßennamen. Nach § 5 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sind gleichlautende Benennungen innerhalb desselben Gemeindeteils unzulässig. Die Benennung der Gemeindeteile sowie der innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken ist Angelegenheit der Stadt. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema folgt mit dem Beschluss-Nr. 211/2021-StR dem Namensvorschlag im Ergebnis der Ortschaftsratssitzung des Ortschaftsrates Wildbach.