Siegelkunde

Auf einem Dokument vom 07. Februar 1901, welches vom Gemeindevorsteher REUTER an den Gutsbezirksvorsteher Poppenwald UNBESCHEID gerichtet war, fand ich das Original Siegel der Gemeinde Wildbach.

Aus dem Jahr 1835, vom 26. März, stammt dieses Siegel des Justiz-Amtes Hartenstein. Unterzeichnet vom Amts-Actuar und Notar SOLBRIG.

Siegel des Königlich Sächsischen Standesamt Wildbach, Amtshauptmannschaft Zwickau vom 29. November 1898.

Kirchen-Siegel der Kirche zu Wildbach vom 24. März 1910

Siegelmarke der Gemeinde Stein, Amtshauptmannschaft Zwickau.

Ephoral-Siegel der Fürstlich Schönburgischen Superintendentur zu Lößnitz vom 24. Januar 1870.

Als Schulvorstand & Pfarrer zu Wildbach unterzeichnete & siegelte hier Theodor LANDGRAF am 22. Januar 1891.

Der Kirchenvorstand zu Wildbach siegelte dieses Dokument am 31. August 1905. Es unterzeichnete Pfarrer Albert HEYNE.

Der Gutsbezirk Poppenwald hatte am 7. Februar 1899 dieses Siegel - entlehnt dem Zwickauer Wappen mit seinen 3 Schwänen. Revierförster war UNBESCHEID, der derzeit im Forsthaus in Wildbach wohnte.

02. Oktober 1893, Wachs-Siegel des Pfarramtes zu Wildbach & Langenbach.

Das Siegel der Gemeinde zu Niederschlema vom 07. Februar 1899.

"Darauf gebe ich dir Brief und Siegel!"