Wander-Etiquette

…und Antworten zu häufig gestellten Fragen!

Der Namensgebung dieser Seite gingen einige Überlegungen voraus. In vielen Wanderplänen heißt es „Wanderordnung“, was grundsätzlich die Sache im Kern trifft. Beim Begriff „Wanderordnung“ schwingt aber irgendwie eine gewisse Strenge mit, starre Gesetzmäßigkeiten. 

Wir wollen aber doch ungezwungen und frei von einengenden Bestimmungen Spaß bei unserer Freizeitbeschäftigung haben. So soll es auch sein, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass dort, wo viele Menschen zusammenkommen es durchaus hilfreich ist, wenn das eine oder andere  im Vorfeld „geklärt“ ist. Quasi Spielregeln, wie bei jeder anderen Sportart auch. Schließlich sollen sich alle in der großen Wandergemeinschaft wohl fühlen. 

Unser Ziel ist ein respektvolles, gerechtes und harmonisches Miteinander, um nicht zuletzt viel Spaß bei den Aktivitäten zu haben.

Während der Veranstaltungen tauchen auch immer wieder ähnlich gelagerte Fragen auf, die ebenfalls nachfolgend beantwortet werden sollen.

Versicherung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des SGV Welver erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Ein Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtschäden wird Mitgliedern im Rahmen der SGV-Vereinsversicherung gewährt. Im Rahmen der Personen- und Sachschadenhaftpflichtversicherung für Veranstalter sind alle für den Verein verantwortlich tätigen Personen abgesichert. Für Gäste besteht laut der SGV-Vereinsversicherung eine Unfallversicherung. Hundehalter haften für den durch ihren Hund angerichteten Schaden selber.

Teilnahmegebühren/ Fahrtkosten

Für einige Veranstaltungen fallen Kosten an. Diese werden im Wanderplan, auf unserer Internetseite und durch die Wanderführer bekannt gegeben.  An den SGV-Veranstaltungen teilnehmende Gäste zahlen einen Beitrag in Höhe von 2,00 Euro. Bei der Anreise mit dem Pkw bilden wir Fahrgemeinschaften, wobei von allen Mitfahrern (auch von Ehe- und Lebenspartnern) ein Fahrtkostenanteil von 0,05 Euro pro gefahrenen Kilometer an den Wanderführer zu zahlen ist. Der Wanderführer verteilt dann den Betrag gleichmäßig auf die Fahrer.  Wir sind immer bemüht, die Kosten für Pkw, Bus und Bahn so günstig wie möglich zu halten.

Wanderführer/ Tourenleitung

Wanderführer/innen / Tourenleiterinnen und Tourenleiter bereiten die einzelnen Veranstaltungen vor, erkunden die Wanderstrecke und legen schließlich Länge und Verlauf der Touren fest. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Obwohl die Tourenleitung grundsätzlich weisungsgebend sind, ist jeder Teilnehmer für das persönliche Tun selbst verantwortlich. Wanderungen werden nach Möglichkeit bei jeder Witterung durchgeführt. Bei extremer Wetterlage entscheidet die Tourenleitung, ob aus Gründen der Sicherheit eine kurzfristige Absage erfolgen soll. Das "Führen" einer Wanderung wird erleichtert, wenn die Teilnehmer/innen nicht zu weit vorlaufen oder sich nicht zu weit zurückfallen lassen. Die Tourenleitungen füllen einen Wanderbericht aus, sorgen dafür, dass sich alle Teilnehmer/innen entsprechend in diese Liste eintragen und leiten diesen Bericht dann nach Durchführung der Veranstaltung unserem Wanderwart oder unserer Schatzmeisterin zu.

PS: Eine Tour kann jeder durchführen. Wer eine gute Idee hat oder eine schöne Wanderstrecke kennt, kann die Tour der Allgemeinheit anbieten. Alle Wanderführer/innen treffen sich im Oktober eines Jahres zur Besprechung und zur Terminabstimmung für das Programm des kommenden Jahres.

 Auf Tour

Da wir das Wetter leider noch nicht selber machen können, ist immer wetterfeste Kleidung und gutes Schuhwerk zu empfehlen. Je nach Witterung ist für die Rückfahrt ein zweites, sauberes Paar Schuhe obligatorisch. Auch bei kleineren Touren ist Rucksackverpflegung ratsam.  Die Mitnahme von Mobiltelefonen ist sinnvoll. Bei längeren Touren mit stärkeren An- und Abstiegen können Wanderstöcke nützlich sein. Bei Radtouren ist ein verkehrssicheres Fahrrad selbstverständlich. Das Tragen eines Schutzhelmes wird nachdrücklich empfohlen.

Wir wandern ohne Zeitdruck. Die Dauer einer Tour ist nicht bis ins letzte Detail planbar, zumal die Gehzeiten unterschiedlich sind, es unverhoffte Einkehrmöglichkeiten geben kann oder die Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten schon mal länger dauern können. Wir wollen uns schließlich eine gewisse Spontanität erhalten.

Wanderkondition

Das Wandern soll natürlich Spaß machen. Der Genuss stellt sich aber nur dann ein, wenn die eigene Leistungsfähigkeit mit der Länge und Schwierigkeit einer Tour im Einklang steht. Für die meisten Wanderungen ist eine gewisse Grundkondition erforderlich. Für Einsteiger/innen ist die Teilnahme an kürzeren Wanderungen empfehlenswert. Für jede/n gilt es, der Kondition entsprechend, die passenden Touren herauszufinden. Zur besseren Orientierung sind unsere Wanderungen im Wanderplan je nach Schwierigkeitsgrad mit unterschiedlichen Sternen gekennzeichnet. Die leichteren Touren haben 1 bis 2 Sterne, die schwereren 3 bis 4.

Anmeldungen

Anmeldungen sind grundsätzlich nicht notwendig. Stehen bei bestimmten Veranstaltungen nur eingeschränkte Kapazitäten zur Verfügung, wird auf die dann notwendige Anmeldung hingewiesen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Auch wenn eine Anmeldung zur besseren Planung erforderlich ist, wird entsprechend vorher darauf hingewiesen. Anmeldungen zu kostenpflichtigen Veranstaltungen sind verbindlich. Bei kurzfristiger Absage oder Nichtanwesenheit sind gegebenenfalls entstandene Kosten zu tragen bzw. bereits gezahlte Teilnahmegebühren können evtl. nicht erstattet werden.

Termine/ Programmänderungen

Es kann immer mal zu Programmänderungen oder –ergänzungen kommen. Angaben zu Änderungen von Startzeiten und Terminen sowie weitere Details zu den Veranstaltungen findet ihr rechtzeitig auf unserer Internetseite. Auch in der lokalen Presse wird regelmäßig auf unsere Touren hingewiesen.

Mitnahme von Hunden

Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich möglich. Er sollte natürlich „gruppentauglich“ sein und andere Mitwandernde nicht stören. Für durch den Hund verursachte Schäden, haftet der/die Hundehalter/in. Die Beachtung einer evtl. Anleinpflicht insbesondere in Landschafts- und Naturschutzgebieten liegt in der Eigenverantwortung des/der Hundehalters/Hundehalterin.

Einkehr

Eine gesellige Einkehr ist zwar bei den meisten Teilnehmern sehr beliebt, kann aber nicht immer garantiert werden.  Dies hängt einerseits vom Verlauf der Wanderstrecke ab und natürlich von den individuellen Öffnungszeiten der Gaststätten. Der Wanderführer plant seine Tour vorrangig nach der Attraktivität des Streckenverlaufs, so dass auch schon mal keine Einkehr erfolgt. In diesem Fall - aber eigentlich auf jeder Wanderung - sollte an Rucksackverpflegung gedacht werden. Insbesondere auf längeren Touren sind vor allem ausreichend Getränke mitzunehmen. Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Einkehr steht selbstverständlich jedem frei, wobei jedoch der eigene Proviant nicht im Lokal verspeist werden sollte. Die Teilnahme an einer Einkehr ist immer freiwillig und unterliegt keinem Gruppenzwang!

Treffpunkt

Wir treffen uns grundsätzlich auf dem Parkplatz in Kirchwelver an der großen Wandertafel. 

(Kreuzung Kosterhof/ Bahnhofstraße/ Beckumer Straße/ Pferdekamp)

Es kann aber auch sinnvoll sein, sich woanders zu treffen. Dies ist dann im Wanderplan und auf unserer Internetseite angegeben. 

Sofern wir mit dem Zug fahren, treffen wir uns direkt am Bahnhof.

Veröffentlichung von Fotos

Auf unseren Veranstaltungen werden auch hin und wieder Fotos gemacht, die dann auf unserer Internetseite oder in der lokalen Presse erscheinen können. Durch die Teilnahme an einer Wanderung wird einer Veröffentlichung von Fotos grundsätzlich zugestimmt. Wer nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, sollte dies dem Fotografen mitteilen bzw. sich von vornherein bei Gruppenfotos nicht beteiligen.

Wandern im Wald

Dürreschäden und Borkenkäferbefall haben in vielen Bereichen dem Wald sehr geschadet. Wanderwege verlaufen zum Teil durch forstwirtschaftlich genutzte Bereiche. Bei notwendigen Forstarbeiten kann es deshalb auch dazu kommen, dass einzelne Streckenabschnitte schwer begehbar, matschig oder durch Fahrspuren in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die forstlichen Sperrungen von Wegen und Plätzen sind zu beachten. Unmittelbar nach Stürmen sollte auf Spaziergänge und Wanderungen im Wald oder in Waldnähe verzichtet werden. Das Betreten des Waldes erfolgt generell auf eigene Gefahr, es besteht keine Verkehrssicherungspflicht. Wanderer sind eigenverantwortlich und sollten stets aufmerksam unterwegs sein.

Alles klar?  Wenn noch Fragen bestehen, dann bitte unter sgv.welver@gmail.com mitteilen! Auch wenn diese Seite aus eurer Sicht noch um das eine oder andere Thema ergänzt werden sollte, schickt einfach eine E-Mail.