Der Poppenwald mit seinem Forsthaus II

Nach Antritt des Försterdienstes R. GUBNERs im August 1855 im Poppenwald wurde dieses Areal durch den Forstcondukteur Oskar BRUNST und Adolf HILDEBRAND vermessen. In einem Schreiben vom 4. Oktober 1855 bittet Oskar BRUNST den Revierförster GUBNER für ihn und seinen Gehilfen Herrn HILDEBRAND ein Quartier zu mieten, die eine bequeme Wohnlichkeit haben soll, doch soweit tunlichst nicht zu weit von dem auszuarbeitenden Poppenwald liegen möge. Wie Oberförster ZIMMER in seinem Schreiben GUBNER rät, wurden die Herren wahrscheinlich bei der Gutsbesitzerin MEHLHORN in Wildbach in der Nähe der Kirche untergebracht, da diese ein Zimmer vermietete. Nach der Vermessung wurde das Areal 1856 kartiert, der Poppenwald wurde in 12 Abteilungen eingeteilt und jede Abteilung nochmals in Flächen, die mit Buchstaben gekennzeichnet wurden. Die Anreise der Herren BRUNST und HILDEBRAND erfolgte zu dieser Zeit noch mit der Postkutsche. Was Reisende mit der Postkutsche berichten, muss dies eine Tortur gewesen sein.

Die meisten Straßen waren schlecht, die eng sitzenden Passagiere wurden in den Schlaglöchern durcheinander gerüttelt. Dies sollte sich jedoch bald ändern, der Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde vorangetrieben, denn sie verringerte die Transportdauer und erhöhte das Transportvolumen. Das Ergebnis war eine wunderbare Verbesserung des Reisens und der Beförderung. Der Bahnbau wurde jedoch auch von großen Befürchtungen und ablehnenden Stimmen begleitet. Fuhrleute protestierten weil sie die Konkurrenz fürchteten und um ihre Existenz bangten. Landesfürsten lehnten aufgrund des Rauches der Eisenbahn Schienenstränge sofort ab, wenn diese durch ihre Landesgrenzen fahren sollten. Revierförster GUBNER war ebenfalls dagegen das die Eisenbahn an seinem Revier vorbei fahren sollte, zu spät allerdings sein Widerspruch.

Die Antwort des Herrn HILDEBRAND vom 23.03.1856 lautet: "Was die Verlagerung der Eisenbahn an ihrem Revier anlangt, so lässt sich hierin nichts mehr ändern, indem die königlichen Karten schon fertig sind." Die Projektierung der Strecke Hartenstein-Niederschlema war 1855 abgeschlossen, sie verlief über den Alberodaer Flur (jetzt Betriebsstraße Wismut zur WBA). Um nach Niederschlema zu gelangen, musste die Eisenbahn die Mulde überqueren, sodass der Bau einer Steinbrücke notwendig wurde. Die Steine für die Brücke wurden aus dem Steinbruch des Poppenwaldes in der Abteilung 9/e abgebaut.

Am 1. Juli 1856 wurde zwischen der Marien-Katharien-Kirche Zwickau durch den Beauftragten Revierförster GUBNER ein Pachtvertrag über die Nutzung des Steinbruchs mit dem Eisenbahnunternehmer Friedrich Eduard MAURER und dem Maurermeister Herrn WECK abgeschlossen. Der Pachtvertrag enthielt u. a. folgende Klausel: „Den Steinbruch zu bewirtschaften und zwar so, dass die Arbeiten nur durch Leute vom Fach ausgeführt werden. Die zum Anbringen der Steine zum Fuße des Berges nötige Bahn wird zwar durch genannten Forstbeamten vom Holze beräumt, jedoch haben die Herren Pächter die dadurch entstehenden Kosten zu tragen wie auch das anbei gefällte Holz nicht bloß zu bezahlen, sondern auch zur Sicherung des umstehenden Bestandes der Zuschebahn anzulegen.“ Die sogenannte Zusche musste auf Kosten der Pächter angelegt werden. Durch die neuen Transportmöglichkeiten der Bahn kam es zum Ausbau des Güterwegs, dieser verlief vom Bahnhofsgelände entlang der jetzigen Eisenbahnlinie über die Erdaufbereitungsanlage bis zur alten Wildbacher Straße. Dieser Weg war kein öffentlicher Weg sondern nur an den An- und Abfuhrzeiten der Eisenbahn für diejenigen Fuhrwerke zugelassen, die aus der Richtung des Poppenwaldes Holzsendungen anfuhren, die mit der Eisenbahn weitertransportiert wurden. Da der Güterweg durch den Poppenwalder Flur verlief, wurden unbefugte Benutzer mit ihren Fuhrwerken durch den Revierförster GUBNER zur Anzeige gebracht und zu einer Geldstrafe verurteilt. Trotzdem nahm die Benutzung des Güterwegs zu, der Grund war ein alter Weg, der sogenannte Mühlweg.

Situationsplan

Vom Forsthaus zur jetzigen Gaststätte Jägerklause Wildbach führte er durch den Poppenwald und Schneeberger Wald, zum Teil über steile Berghänge des Borbachs nach Niederschlema. Der Mühlweg war 2540 m lang, davon gehörten zum Gutsbezirk Poppenwald 1260 m und 1280 m zu Schneeberg und Niederschlema. Über den schlechten Zustand des Mühlweg berichtet eine Beschwerde aus dem Jahre 1856, nur Schneeberg besserte seinen Teil des Weges ab und zu notdürftig aus. Der Mühlweg war daher über die Jahre immer wieder ein Ärgernis für die Fuhrleute und auf Grund seines schlechten Zustandes nicht mehr gut zu befahren, die Fuhrleute hatten sich daraufhin vom Mühlweg abgewendet. Die Situation über die Benutzung des Güterwegs, später Fabrikweg genannt, durch den Bau der Holzstofffabriken eskalierte 1880.

Die Besitzer der Holzstofffabrik Niederschlema wollten den zunehmenden Verkehr nicht mehr dulden. Aufgrund von Beschwerden an die Königliche Amtshauptmannschaft zu Schwarzenberg sollen nun die betreffenden Besitzer einen Verbindungsweg laut Wegebaugesetz in 5 m Breite mit Seitengräben zwischen Wildbach und Niederschlema herstellen.

Im Oktober 1880 kam es zu einer Verhandlung betreffend der Kosten des Weges im Gasthaus „Zum Grünen Kranze“ zwischen den Vertretern Niederschlema, Schneeberg und der Gemeinde Wildbach, der Marien-Katharien-Kirche Zwickau und der Direktion der Holzstofffabrik. Der Kostenvoranschlag für den Weg ergab eine Summe von 7109 Mark. Der errichtete Verbindungsweg wurde mit dem Mühlweg verbunden.

Am 19. Dezember 1891 wurde von der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg der Weg von Niederschlema nach Wildbach – sogenannter Mühlweg – insoweit der im Gutsbezirk Poppenwald liegt, als ein öffentlicher Weg anerkannt. 1881 begann der Bau der Poppenwald Schleiferei, von der Fabrik wurde ein Anschlußweg (jetzige Straße) zum Güterweg (Fabrikweg) Abzweig zur alten Wildbacher Straße gebaut.

Liane Klose, Bad Schlema

("Die Historische Seite" - erschienen im Gemeindeanzeiger Bad Schlema 02/17 - 27.01.2017 Seite 11)