Was ist ein Plagiat?
Für eine Definition zitieren wir hier das Brockhaus-Lexikon: «Plagiat [französisch, von lateinisch plagium »Menschenraub«] das, -(e)s/-e, 1) geistiger Diebstahl, also vollständige oder teilweise Übernahme eines fremden literarischen, musikalischen, bildnerischen oder wissenschaftlichen Werkes in unveränderter oder nur unwesentlich geänderter Fassung unter Vorgabe eigener Urheberschaft. Das Plagiat kann den Tatbestand der Verletzung eines Urheberrechts erfüllen und somit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen; es kann sich jedoch auch lediglich als bloße Unterlassung der Herkunftsangabe beim Zitieren eines fremden Werkes im Rahmen der freien Benutzung darstellen, also als Verstoß gegen das Gebot zur Quellenangabe (§ 63 UrhG) beziehungsweise als Verstoß gegen die Grundsätze wissenschaftlicher oder künstlerischer Redlichkeit. 2) auch das durch unberechtigtes Nachahmen entstandene Werk.» Brockhaus, Plagiat. http://brockhaus.de/ecs/enzy/article/plagiat (6.10.21)
Kurz gesagt bedeutet "plagiieren" von jemandem abschreiben und die Leistung eines anderen als die eigene auszugeben. Ein Plagiat liegt dann vor, wenn Textstellen ohne Herkunftsangabe verwendet werden.
Aufgabe 32
Was gehört konkret alles zu einem Plagiat, was gehört nicht dazu? Lesen Sie den folgenden Auszug aus dem Merkblatt «Umgang mit Plagiaten» der Universität Zürich.