Statuten

Statuten des Biologischen Gartenbauverein Unterentfelden

Art. 1 Name und Sitz

Der Biologische Gartenbauverein Unterentfelden ist ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Unterentfelden.

Art. 2 Zweck

Der Verein bezweckt die Verbreitung praktischer Methoden und Erkenntnisse in naturnahem Gartenbau und angrenzender Themenkreise mittels Vorträgen, Kursen und Exkursionen.

Art. 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die zu den Zielen des Vereins steht. Möglich sind Einzel- und Familienmitgliedschaft. Mitglieder, die den Verein bewusst schädigen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritte erfolgen jeweils auf Jahresende und sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

Art. 4 Mitgliederversammlung

Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, insbesondere zur

    • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

    • Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichts

    • Festsetzung des Mitgliederbeitrags

    • Festsetzung des Jahresprogramms

    • Statutenänderungen

    • Wahl des Vorstandes und der Revisoren

Art. 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt und konstituiert sich selbst. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und zahlen keinen Mitgliederbeitrag.

Art. 6 Finanzielles

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine solidarische Haftung ist ausgeschlossen. Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre zwei Revisoren, welche die Rechnung prüfen. Die Revisoren erstatten dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.

Art. 7 Statutenänderung

Beschlüsse über die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zustimmung von 2/3 der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Anträge auf Statutenänderungen sind den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.

Art. 8 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins bleibt das Vermögen 5 Jahre auf einem Bankkonto. Kommt es innerhalb dieser Zeit zu einer Neugründung eines Vereins mit gleichen Zielen, so fällt das Vermögen diesem zu. Nach Ablauf der 5 Jahre fällt das Vermögen der Bioterra zu.

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 9. März 2018 genehmigt und ersetzen diejenigen vom 16. März 2009.

Unterentfelden, 9. März 2018 Der Vorstand